Vorstellung Internationales Jahr der Genossenschaften. Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten
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- Sigrid Kappel
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1 Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten Mathias Fiedler Vorstellung Zentralverband: 280 Genossenschaften Traditionelle und moderne Konsumgenossenschaften Mathias Fiedler: Rechtsanwalt Vorstand 2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Co-operative Enterprises build a better world 1
2 Genossenschaft ist anders, denn sie hat einen gesetzlichen Auftrag: den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern 1 GenG Götz Alzmann: Genossenschaft kommt von genießen! Mitgliederförderung Der Nutzen durch die Mitglieder steht im Vordergrund! Kapitalbeteiligung ist nicht so bedeutend. Deutlich wird das beim Ausscheiden: max. das eingezahlte Geld wird zurückerstattet, die Rücklagen und stillen Reserven bleiben bei der Genossenschaft. Die Vorteile sollen während der Mitgliedschaft erzielt werden. Einbindung ideeller Ziele Wie die Mitgliederförderung konkret umgesetzt wird, entscheidet jede Genossenschaft für sich über die Satzung. Die Genossenschaft kann sich in der Satzung verpflichten bei ihrer Tätigkeit an ideelle Ziele zu halten. Der Gedanke des Fairen Handels können so verpflichtend aufgenommen werden. 2
3 Beispiele Großhandel: dwp eg Einzelhandel: Elbfaire eg Import: Kaffee Libertad eg Produktion: FairDruckt eg Transfair: Fair-Pla.net eg... Warum Genossenschaft? Weil die Genossenschaft besonders gut geeignet ist mit mehreren Menschen gemeinsam ein Geschäft zu führen, in dem gemeinsam und solidarisch gewirtschaftet werden kann. Das geht doch auch mit anderen Rechtsformen - oder? GbR durch Gesellschaftsvertrag kann ein einfacher Beitritt und Austritt gewährleistet werden, kaum Rechtsformkosten (keine Bilanzierung) erforderlich. die Mitglieder haften mit ihrem persönlichen Vermögen, Haftungsbegrenzung nur möglich, wenn in jedem Einzelfall diese vereinbart ist. 3
4 e.v. einfacher Beitritt und Austritt, keine Haftung der Mitglieder, kaum Rechtsformkosten (keine Bilanzierung). der e.v. ist nur für ideelle Zwecke zulässig, ein Laden, der sich (auch) für ideelle Ziele einsetzt, ist keine ideelle Betätigung. wirtschaftlicher Verein einfacher Beitritt und Austritt, keine Haftung der Mitglieder, auch für wirtschaftliche Betätigung zulässig, kaum Rechtsformkosten (keine Bilanzierung). ein wirtschaftlicher Verein muss in jedem Fall genehmigt werden, die Genehmigungspraxis ist sehr unterschiedlich, verbunden mit der Genehmigung können Auflagen erteilt werden (Prüfung, Bilanzierung etc.). GmbH / UG (haftungsbeschränkt) schnelle Gründung möglich, Haftungsbegrenzung, für wirtschaftliche Betätigung zugelassen, kaum Rechtsformkosten (aber Bilanzierung (!)). Mitgliederwechsel kompliziert (Notar, Gericht), meist nur wenige Gesellschafter, daher keine Beteiligung der Nutzer möglich, wenn "der" Gesellschafter ein e.v. ist, könnte dieser Probleme mit seiner Rechtsform bekommen. 4
5 eingetragene Genossenschaft einfacher Beitritt und Austritt, Haftungsbegrenzung, für wirtschaftliche Betätigung möglich. die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und die regelmäßigen Prüfungen werden häufig als zu große Belastung angesehen, hohe Rechtsformkosten durch Prüfung (Bilanzierung erforderlich). Aktivitäten des Gesetzgebers Aufgrund einer Petition eines Dorfladens plant die Bundesregierung die Einführung einer "Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)" nach dem Vorbild der UG (haftungsbeschränkt). Es steht noch aus die Entscheidung über eine Petition zum wirtschaftlichen Verein. Über jede Unterstützung würden wir uns freuen! Wie funktioniert die Genossenschaft? Im Endeffekt, wie ein Verein... 5
6 Genossenschaft Kurzinfo Die Genossenschaft ist aufgebaut wie ein e.v. Die Generalversammlung ist das Organ aller Mitglieder, das wichtige Entscheidungen trifft (Jahresabschluss, Satzungsänderungen). Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand im Interesse der Mitglieder. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und muss dabei satzungsgemäße Einschränkungen beachten (Zustimmung AR). Zusätzlich können Beiräte geschaffen werden, die die anderen Organe unterstützen und/oder ergänzen. Genossenschaft Übersicht Genossenschaft Finanzierung Die Mitglieder beteiligen sich mit Einlagen, die durch die Satzung festgelegt werden. Das Eigenkapital kann von der Genossenschaft benutzt werden, sollte aber nicht verbraucht werden. Laufende Ausgaben sollen durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Grundsätzlich können die Mitglieder auch Darlehen geben, diese müssen aber besonders gestaltet werden. 6
7 Genossenschaft Gründungsablauf Satzung erstellen Satzung unterschreiben min. 3 Gründer Prüfung durch Verband Eintragung Finanzplanung Infos und Hilfe zur Gründung unter Danke für die Aufmerksamkeit! Mathias Fiedler fiedler@zdk.coop Baumeisterstr Hamburg Parkstr. 123, Bremen
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