Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte

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1 Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Genossenschaftsverband e.v. - Auftrag - Der gesetzliche und satzungsmäßige Auftrag Der Verband ist Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes Der satzungsmäßige Auftrag besteht in der Betreuung und Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Unternehmensführung Ebenso obliegt ihm die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Mitglieder Der generelle Zweck des Verbandes ist die Förderung des Genossenschaftswesens GV ist Dienstleister für seine Mitglieder Seite 2 Pfad\Dateiname 1

2 Überblick 1. Kooperative Ökonomie 2. Ausgewählte Betreiber- und Beteiligungsmöglichkeiten 3. Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen 4. Finanzierungsbeispiel Seite 3 1. Kooperative Ökonomie Seite 4 Pfad\Dateiname 2

3 Unternehmen, Selbständige, Bürger und Verwaltungen, die die Umwelt 1 Überschrift schützen, Sicherheit erstes in der Kapitel Energieversorgung und - effizienz sowie wirtschaftliche Vorteile erlangen wollen 2 Überschrift zweites Kapitel Umfassende Information Kooperation Strategie Nebenbedingungen überschaubares finanzielles Risiko unbürokratischer Ein- und Austritt demokratische Struktur, keine Majorisierung der Mehrheit durch Einzelne oder wenige Personen Sicherstellung der Interessenhomogenität Seite 5 2. Ausgewählte Betreiber- und Beteiligungsmöglichkeiten Seite 6 Pfad\Dateiname 3

4 Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 7 Beispiele für Energiegenossenschaften Seite 8 Pfad\Dateiname 4

5 Bioenergiedorf Oberrosphe eg Seite 9 Energieversorgung dezentral und bürgernah Energie für die Region! Seite 10 Pfad\Dateiname 5

6 Seite 11 KBG eg Seite 12 Pfad\Dateiname 6

7 Eingetragene Genossenschaft Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 13 Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 14 Pfad\Dateiname 7

8 Organisationsstruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 15 Eingetragene Genossenschaft Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel - Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 16 Pfad\Dateiname 8

9 Eingetragene Genossenschaft 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 17 Eingetragene Genossenschaften Keine reine Beteiligungsgenossenschaft möglich, daher zusätzlicher 1 Überschrift gemeinschaftlicher erstes Betrieb Kapitel von Anlagen erforderlich 2 Überschrift zweites Kapitel Keine Majorisierungsmöglichkeit für größere Kapitalgeber Seite 18 Pfad\Dateiname 9

10 GmbH & Co. KG Betrieb eines Handelsgewerbes; Entstehung durch Gesellschaftsvertrag 1 Überschrift von mind. erstes einem Kapitel Komplementär und einem Kommanditisten. 2 Überschrift zweites Kapitel GW sind nur mit Zustimmung aller Gesellschafter bzw. gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich Komplementär: unbeschränkte Haftung Kommanditist haftet bis zu seiner Einlage Haftungsbeschränkung erst nach Eintragung Kleine GmbH & Co. KG: keine Prüfungspflicht Ansonsten Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes Seite 19 GmbH & Co. KG Ausübung des Stimmrechtes in der Regel in Höhe der Geschäftsanteile 1 Überschrift erstes Kapitel 2 Überschrift zweites Kapitel Komplementär = Geschäftsführer Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen Erstellung eines von der BaFin zu genehmigenden Verkaufsprospektes wenn - mehr als 20 Kommanditisten - jeder Anteil mind. 200 T keine eigene Steuerpersönlichkeit Zurechnung von G+V an Gesellschafter Seite 20 Pfad\Dateiname 10

11 4. Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen Seite 21 Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten des Vorstandes - der Vorstand 1 Überschrift ist jedoch weisungsgebunden; erstes Kapitel Einflussnahme erfolgt über den Verwaltungsrat der AöR. 2 Überschrift zweites Kapitel Eigenverantwortlichkeit für unternehmerische Tätigkeiten Keine Genehmigung durch Kommunalaufsicht erforderlich Gewährträgerhaftung = hohe Kreditwürdigkeit der AöR - aber subsidiäre und uneingeschränkte Haftung der Anstaltsträger gegenüber Dritten Anstaltslast = Verpflichtung des Trägers, seine Anstalt mit den zur Aufgabenerfüllung nötigen finanziellen Mitteln auszustatten und so für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu halten Seite 22 Pfad\Dateiname 11

12 5. Finanzierungsbeispiel Seite 23 Finanzierung bei einer Genossenschaft EIGENKAPITAL Eigenkapital in der Satzung Geschäftsanteil Mitgliederdarlehen Rücklagen Kündigungsfristen Mindestkapital FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Mitgliederdarlehen (verlorene) Baukostenzuschüsse Seite 24 Pfad\Dateiname 12

13 Finanzierungsbeispiel Windkraftanlagen mit 5 Anlagen Kosten pro Anlagen = 5 Mio. Euro Finanzierungsbedarf = 25 Mio. Euro Windpark GmbH & Co.KG 25. Mio. 20 % = 5 Mio. Euro EK durch Betreiber/Vollhafter Kommunen/AÖR =Teilhafter z.b. 2 Mio. Euro Bürger-eG = Teilhafter z.b. 1 Mio. Euro Darlehen der Regionalbanken Darlehen der Zentralbanken Seite 25 Finanzierungsbeispiel eg/aör werden Betreiber Windkraftanlagen mit 5 Anlagen Kosten pro Anlagen = 5 Mio. Euro Finanzierungsbedarf = 25 Mio. Euro Windpark GmbH & Co.KG oder GmbH Bürger EG Betreiber? Beteiligung an Besitzgesellschaft AöR Darlehen der Regionalbanken 25. Mio. Darlehen der Zentralbanken Seite 26 Pfad\Dateiname 13

14 DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel Aufmerksamkeit Kontakt: Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Mitteldicker Weg Neu-Isenburg Tel.: Mail: bernhard.brauner@genossenschaftsverband.de Seite 27 Pfad\Dateiname 14

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