Rechtsformenvergleich
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- Leonard Buchholz
- vor 10 Jahren
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1 Rechtsformenvergleich eigene Rechtspersönlichkeit Mindestzahl Grün Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mindestkapital s s Firmenschutz Firmenbildung Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen Bsp: Alex Müller Schreinerei Höhe nach Vertrag Familienname aller o Name eines s mit Gesellschaftszusatz Bsp: Müller & Huber Schreinerei, Müller & Co. Kommanditäre (=beschränkt haftende ) können auch juristische Personen sein s Höhe nach Vertrag Familienname eines o mehrerer unbeschränkt haften mit Gesellschaftszusatz. Bsp: Jost, Schwarz & Co. Schreinerei 1 Grün können juristische Personen sein 20' Grün können juristische Personen sein 100'000., davon mindestens 20 % (in jedem Fall mind. 50'000. ) einbezahlt. 7 2 kein festes Grundkapital s ganze Schweiz ganze Schweiz ganze Schweiz kein Firmenschutz, sonn nur Namensschutz gemäss Art. 29 ZGB Zusatz obligatorisch Bsp: ABC, Müller Zusatz AG obligatorisch Bsp: ABC AG Zusatz obligatorisch Bsp: Wohngenossenschaft Heuweg freie Wahl, Erkennbarkeit als notwendig
2 : sformalitä ten Entstehung Haftung Teilhaber/ Mitglie Nebenleistungs- und mit Aufnahme Geschäftstätigkeit volle persönliche Haftung mit Abschluss des vertrages persönliche und solidarische Haftung mit Abschluss des vertrages persönliche und solidarische Haftung Komplementäre Haftung Kommanditäre ist auf die eingetragene Haftungssumme begrenzt. öffentliche Urkunde eines Notars, Haftung bei voll einbezahltem Stammkapital Nebenleistungso sofern in den Statuten vorgesehen öffentliche Urkunde eines Notars, Haftung bei voll einbezahltem Aktienkapital persönliche Haftung für den nicht einbezahlten Betrag eigenen Aktien Der Aktionär muss nur seine Aktie liberieren. Die Statuten dürfen weiteren Pflichten des Aktionärs enthalten. schriftliches Gründungsprotokoll, persönliche Haftung, sofern die Statuten solche vorsehen Nebenleistungso, sofern in den Statuten vorgesehen schriftliches Gründungsprotoll, mit Gründungsversammlung und Genehmigung Statuten Pflicht zu Beiträgen zur Deckung von sschulden, sofern die Statuten betragsmässige Begrenzung Höhe Mitgliebeiträge enthalten Mitgliebeiträge, o persönliche Leistungspflichten, sofern von den Statuten vorgesehen
3 Übertragung Anteile/ Mitgliedschaft frei Inhaber unterliegt für alle Schulden Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschaft und unterliegen Geschäftsführung durch Inhaber durch einzeln o kollektiv, Bevollmächtigte möglich Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschaft und unbeschränkt haftende (Komplementäre) unterliegen durch die unbeschränkt haftenden einzeln o kollektiv, Bevollmächtigte möglich Schriftliche Form Zustimmung von 2/3 vertr. Stimmen und absolutes Mehr des Stammkapitals erforlich (o höhere Anforungen gemäss Statuten) nur Gesellschaft durch Geschäftsführer Revisionsstelle freiwillig freiwillig freiwillig obligatorisch, mit frei, sofern die Statuten Übertragungsbeschränkungen enthalten nur Gesellschaft durch den von gewählten Verwaltungsrat. Verwaltungsrat kann obligatorisch, mit nicht möglich (Ausnahme: bei Bindung Mitgliedschaft an ein Grundstück, Art. 850 OR) nur durch die von gewählten Verwaltung. Verwaltung kann obligatorisch, mit nicht übertragbar, sofern Statuten dies nicht vorsehen nur unterliegt durch den von gewählten Vorstand. Vorstand kann freiwillig, wird im eingetragen mit
4 Nationalitäts-/ Wohnsitzvorschriften bestehen bestehen bestehen
5 sformular reicht einfacher schriftlicher, Liquidationsverfahren,. Separate von möglich. I.d.R. erfolgt die gleichzeitig. einfacher schriftlicher, Liquidationsverfahren,. Separate von möglich. I.d.R. erfolgt die gleichzeitig. Notar, Notar, (einfachschriftlich), (einfach-schriftlich), In praxis ist es möglich, die gleichzeitig anzumelden.
Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich
GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail [email protected]
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Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine
Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008
Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung
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