Rechtsformenvergleich
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- Leonard Buchholz
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsformenvergleich eigene Rechtspersönlichkeit Mindestzahl Grün Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Mindestkapital s s Firmenschutz Firmenbildung Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen Bsp: Alex Müller Schreinerei Höhe nach Vertrag Familienname aller o Name eines s mit Gesellschaftszusatz Bsp: Müller & Huber Schreinerei, Müller & Co. Kommanditäre (=beschränkt haftende ) können auch juristische Personen sein s Höhe nach Vertrag Familienname eines o mehrerer unbeschränkt haften mit Gesellschaftszusatz. Bsp: Jost, Schwarz & Co. Schreinerei 1 Grün können juristische Personen sein 20' Grün können juristische Personen sein 100'000., davon mindestens 20 % (in jedem Fall mind. 50'000. ) einbezahlt. 7 2 kein festes Grundkapital s ganze Schweiz ganze Schweiz ganze Schweiz kein Firmenschutz, sonn nur Namensschutz gemäss Art. 29 ZGB Zusatz obligatorisch Bsp: ABC, Müller Zusatz AG obligatorisch Bsp: ABC AG Zusatz obligatorisch Bsp: Wohngenossenschaft Heuweg freie Wahl, Erkennbarkeit als notwendig
2 : sformalitä ten Entstehung Haftung Teilhaber/ Mitglie Nebenleistungs- und mit Aufnahme Geschäftstätigkeit volle persönliche Haftung mit Abschluss des vertrages persönliche und solidarische Haftung mit Abschluss des vertrages persönliche und solidarische Haftung Komplementäre Haftung Kommanditäre ist auf die eingetragene Haftungssumme begrenzt. öffentliche Urkunde eines Notars, Haftung bei voll einbezahltem Stammkapital Nebenleistungso sofern in den Statuten vorgesehen öffentliche Urkunde eines Notars, Haftung bei voll einbezahltem Aktienkapital persönliche Haftung für den nicht einbezahlten Betrag eigenen Aktien Der Aktionär muss nur seine Aktie liberieren. Die Statuten dürfen weiteren Pflichten des Aktionärs enthalten. schriftliches Gründungsprotokoll, persönliche Haftung, sofern die Statuten solche vorsehen Nebenleistungso, sofern in den Statuten vorgesehen schriftliches Gründungsprotoll, mit Gründungsversammlung und Genehmigung Statuten Pflicht zu Beiträgen zur Deckung von sschulden, sofern die Statuten betragsmässige Begrenzung Höhe Mitgliebeiträge enthalten Mitgliebeiträge, o persönliche Leistungspflichten, sofern von den Statuten vorgesehen
3 Übertragung Anteile/ Mitgliedschaft frei Inhaber unterliegt für alle Schulden Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschaft und unterliegen Geschäftsführung durch Inhaber durch einzeln o kollektiv, Bevollmächtigte möglich Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschaft und unbeschränkt haftende (Komplementäre) unterliegen durch die unbeschränkt haftenden einzeln o kollektiv, Bevollmächtigte möglich Schriftliche Form Zustimmung von 2/3 vertr. Stimmen und absolutes Mehr des Stammkapitals erforlich (o höhere Anforungen gemäss Statuten) nur Gesellschaft durch Geschäftsführer Revisionsstelle freiwillig freiwillig freiwillig obligatorisch, mit frei, sofern die Statuten Übertragungsbeschränkungen enthalten nur Gesellschaft durch den von gewählten Verwaltungsrat. Verwaltungsrat kann obligatorisch, mit nicht möglich (Ausnahme: bei Bindung Mitgliedschaft an ein Grundstück, Art. 850 OR) nur durch die von gewählten Verwaltung. Verwaltung kann obligatorisch, mit nicht übertragbar, sofern Statuten dies nicht vorsehen nur unterliegt durch den von gewählten Vorstand. Vorstand kann freiwillig, wird im eingetragen mit
4 Nationalitäts-/ Wohnsitzvorschriften bestehen bestehen bestehen
5 sformular reicht einfacher schriftlicher, Liquidationsverfahren,. Separate von möglich. I.d.R. erfolgt die gleichzeitig. einfacher schriftlicher, Liquidationsverfahren,. Separate von möglich. I.d.R. erfolgt die gleichzeitig. Notar, Notar, (einfachschriftlich), (einfach-schriftlich), In praxis ist es möglich, die gleichzeitig anzumelden.
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