Unternehmensrechtsformen
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- Sigrid Heidrich
- vor 10 Jahren
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1 Unternehmensrechtsformen Arten Rechtsform= juristisches Kleider einer Unternehmung Jede Unternehmung muss eine Rechtsform haben Die Rechtsformen werden vom Gesetz zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Rechtlosen Unternehmungen Einzelunternehmung Eine einzelne Person ist für die Unternehmung verantwortlich Gesellschaften Eine Personenmehrheit mind. 2. sind an der Unternehmung beteiligt. Kriterien zur Bestimmung von Unternehmensrechtsformen Betriebsgrösse (Angestellte, Tochtergesellschaften^) Kapitalbedarf (How much?) Haftung Wunsch nach Anonymität (AG, Genossenschaft) Steuerliche Aspekte ( o Alle jur. Personen= Doppelbesteuerung 1 mal Steuern der Unternehmung (Ertragssteuer, Kapitalsteuer) 1 mal Steuern der Inhaber Einkommenssteuer auf der Dividende Vermögensteuer an dem Kapital (Aktenkapital)
2 Unternehmensrechtsformen Die Einzelunternehmung (auch als Kaufmann bezeichnet Inhaber trägt allein die Verantwortung Haftung mit dem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen (unbeschränkt) Gewinn gehört ganz dem Inhaber Inhaber trägt das Risiko des Verlustes Keine Gründung nötig, mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung entsteht die Einzelunternehmung Wenig Kapital nötig Schnelle Unternehmensentscheide Firmenname besteht aus Nachname des Inhabers Übersicht Gesellschaften Handelsgesellschaften (Rechtsform für wirtschaftliche Aktivitäten) AG = Kapitalgesellschaft (jur. Person) & Co (Kollektiv und Kommanditgesellschaft = Personengesellschaft (kein jur. Person) GmbH = Mischform von Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft (jur. Person) Personenverbindungen Einfache Gesellschaft (Vertragsverhältnis) keine jur. Peron Genossenschaft (Gemeinsame Selbsthilfe) jur. Person Verein (Ideeller Zweck) jur. Person Verbindung auf Grunde des Kapitals Stiftung (Vermögen, Bestimmter Zweck) jur. Person
3 Gesellschaften Gesellschaften, kann man in 2 Sachen einteilen (Rechtsgemeinschaften, Körperschaften Rechtsgemeinschaften Kollektivgesellschaft / Kommanditgesellschaft Keine jur. Person Gemeinsame Firma nach aussen aber Persönliche Haftung nach innen Entstehung durch Gesellschaftsvertrag (ohne Notar) Eintrag ins HR= Deklaratorische Wirkung (Die Firma besteht bereits) Körperschaften AG GmbH Genossenschaft Verein Jur. Person Keine persönliche Haftung für Geschäftsschulden Eigene Firma nach aussen und Beschränkte Haftung nach innen. Entstehung durch die Statuten Eintrag ins HR: Konstitutive Wirkung (Durch den Eintrag entsteht die Firma erst.
4 Formen Die einfache Gesellschaft OR 530 FF Lose Verbindung zu einem gemeinsamen Zweck (kein kauf. Gewerbe) Vertragsverhältnis Kein jur. Person Kein eigener Firmenname Kein Eintrag ins HR Persönliche solidarische Haftung (jeder Haftet für die gesamte Schuld) Beispiele Arbeitsgemeinschaft mehrerer Unternehmungen Bürogemeinschaft zweier Anwälte, Notare, Arzte Gemeinsame Reise einer Personengruppen Grundform der Personengesellschaft (Vor der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages Gründungsphase einer Aktiengesellschaft Die Kollektivgesellschaft OR 552 ff FIBU Zwei oder mehrere natürliche Personen Name mind. Eines Gesellschafters mit Zusatz, der das Geschäftsverhältnis andeutet(& Co/ & Söhne / & Partner Gesellschafter = Komplementäre Persönliche (subsidiäre), unbeschränkte, solidarische Haftung der Gesellschafter, sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreicht. Jeder kann die Gesellschaft vertreten Gewinnverteilung nach Köpfen. (Egal wie viel eingelegt wurde) HR Eintrag Deklaratorisch Eigenzins und Eigenlohn dürfen während des Jahres ein Gewinn erst am Ende ausbezahlt werden. Haftung bei Austritt noch während 5 Jahren Jede Gesellschaft hat ein Kapital und Privatkonto Einzahlung des Kapitals Bank / Kapital A Bank / Kapital B Lohnzahlung Lohnaufwand / Bank Lohnaufwand / Bank Zins Zinsaufwand / Privat A Zinsaufwand / Privat B
5 Die Kommanditgesellschaft OR 594ff Zwei oder mehrere Personen, wobei mindesteins eine Person (nur natürliche) Vollhafter (=Komplementär) und eine Person natürlich oder jur.) Teilhafter (Kommanditär) sein muss Name mindestens eines Gesellschafters (Nur Vollhafter) mit Zusatz der das Vertragsverhältnis andeutet Haftung Komplementäre wie bei Kollektivgesellschaft Haftung Kommanditäre: bis zu eingelegten Kommanditsumme (HR) Gewinnverteilung gem. Gesellschaftsvertrag Vertretung grundsätzlich durch Vollhafter HR-Eintrag deklaratorisch Eignlohn und Eigenzins dürfen während des Jahres ein Gewinn erst am Ende Ausbezahlt werden. Die Aktiengesellschaft Gründung durch 3 Personen bis zum HR-Eintrag ist die AG nur eine einfache Gesellschaft. Die AG entsteht durch den Eintrag in das HR (Konstitutiv). Die Gründung der AG ist abgeschlossen wenn: Die Statuten durch eine Urkundsperson öffentlich Beurkundet sind (vom Notar) Der Eintrag ins HR erfolgt ist Rechtsform Eigener Firmenname nach aussen Personenname Sachname (AG muss hier nicht im Namen sein Fantasiename Die AG ist eine jur. Person mit eigener Rechtspersönlichkeit Die Organe handeln für die jur. Person Legislative: Generalversammlung Exekutive; Verwaltungsrat Revisionsstelle Die AG hat eine beschränkte Haftung nach innen. Nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG muss Reserven bilden. Die Aktionäre sind Teilhaber der AG und haben Rechte und Pflichten
6 Organisation der AG Organe Generalversammlung Wahl des VR und Revisionsstelle Verwaltungsrat Geschäftsführungsorgan EV. Delegierter des VR EV. Direktor Revisionsstelle Geschäftsprüfungsorgan Rechte und Pflichten des Aktionärs Pflichten Einzahlung der Aktien Rechte Recht auf Dividende Recht auf Bezug von Aktien Recht am Liquidationserlös Mitverwaltungsrechte / Mitgliedschaftsrechte Stimm und Wahlrecht an der GV Informationsrecht Beschränkten Auskunftsrechts Recht auf Einsetzung eines Sonderprüfers Aktienkapital Mindestens 100' % muss einbezahlt werden Mindestnennwert 1RP Bedeutung Wichtigste Unternehmensrechtsform der Schweiz Publikums-AG (oft bis 50' Aktionäre Familien AG Tochtergesellschaften von Grossunternehmungen Besteuerung Doppelbesteuerung Die AG als jur. Person (Gewinn und Kapitalsteuer Die Aktionäre als Teilhaber (Einkommensteuer und Vermögenssteuer Der Nachteil wird aber durch die Vorteile der AG mehr als ausgeglichen. Vorteile Keine persönliche Haftung Anonymität
7 GmbH Mind. 2 Teilhaber geben eine Stammeinlage von Das Stammkapital muss 20'000. betragen. Stammanteilschein = Kein WP Jur. Person GV Geschäftsführung Revisionsstelle (Freiwillig) Für den nicht einbezahlten Teil des Stammkapitals besteht eine solidarische Haftung aller Teilhaber. Jeder Haftet für den vollen nicht einbezahlten Betrag Stimmrecht: 1 Stimme pro CHF Stammkapital Eignung: Für kleinere Unternehmungen die ihr Kapital nicht auf Aktienmärkten beschaffen wollen. Vorteile Minimales Gesellschaftskapital Nur ein zeichnungsberechtigter muss in der Schweiz wohnen Einfache Gestaltung der Statuten Tiefe Gründungskosten Nachteile Doppelbesteuerung Übertragung erschwert Beteiligungsverhältnisse sind öffentlich einsehbar Stammkapital auf 2 Mio. beschränkt Solidarische Haftung für den nicht einbezahlten Teil des Stammkapitals.
8 Die Genossenschaft Selbsthilfeorganisation (Gewinn bleibt in der Genossenschaft) Jur. Person Eigener Firmenname wie AG Personenname Sachname Fantasiename Organe GV Verwaltungsrat (ev. Urabstimmung oder Delegiertenversammlung) Kontrollstelle Zur Gründung braucht es 7. Personen Genossenschafter wird man mit dem Kauf eines Anteilscheins (Kein WP) Pflichten des Genossenschafters Einzahlung der gezeichneten Anteilscheine Treuepflicht Ev. Persönliche Beitragspflicht Rechte Stimmrecht an der GV (nur eine Stimme pro Genossenschafter Kontrolle und Auskunftsrecht Recht auf Austritt Beispiele Migros Coop VOLG Landwirtschaftliche Genossenschaften Weinbau-Genossenschaften Raiffeisenbanken Bürgschaftsgenossenschaften Krankenkassen Versicherungsgenossenschaften
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