Checkliste für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Checkliste für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)"

Transkript

1 Checkliste für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Budgetierung der Gründungskosten Festlegung des Namens der Firma inkl. Prüfung der Verfügbarkeit ( Deklaration des Stammkapitals, der Stammeinlagen und der Liberierung (Bar- und/oder Sacheinlage) Bestimmung aller Gesellschafter/innen und der Geschäftsführung Auswahl der Bank für ein Sperrkonto für Stammeinlagen (Kapitaleinzahlungskonto), Eröffnung eines Geschäftskontos Ausstellen der Gründungsurkunden durch den Notar Abhalten der Gründungsversammlung inkl. Unterzeichnung der Gründungsakten (Notarielle Gründung) Anmeldung beim Handelsregisteramt Eintragung der Gesellschaft durch Handelsregisteramt Freigabe der Stammeinlage bei der Bank (Handelsregisterauszug vorweisen) Falls Sie Personal beschäftigen (Sie selbst als Gründer gelten auch als angestellt): - Beantragung der Mehrwertsteuer-Nummer - Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse - Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG

2 Statuten: Das Grundgesetz der Firma Statuten sind sowohl für Aktiengesellschaften als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen, die sich eine Gesellschaft gibt. Für beide Rechtsformen hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (AG: Art. 626 ff. OR; GmbH: Art. 776 ff. OR). Änderungen der Statuten bedürfen zudem der öffentlichen Beurkundung. Aus diesem Grund empfiehlt sich, die Statuten schlank zu halten. Folgende Angaben gehören in die Statuten der GmbH: Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft Höhe des Stammkapitals und des darauf einbezahlten Betrags jedes Gesellschafters Wie bei der AG empfiehlt es sich auch für die GmbH, weitere Punkte in die Statuten aufzunehmen. Diese können sein: Geschäftsführungen, Vertretungen, Sacheinlagen, Modalitäten zur Erhöhung der Stammeinlage, Vorkaufsrechte etc.

3 Vor- und Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vorteile: Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000.-). Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital. Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein. Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig. Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen. Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Nachteile: Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters. Gründung: Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma. Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar. Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc.

4 Gründung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (OR Art ) bezeichnet eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft. Mit über 118'000 GmbHs steht diese Rechtsform an dritter Stelle in der Schweizer Unternehmenslandschaft, wobei der Trend dank des geringen Minimalkapitals von lediglich CHF 20'000.- steil nach oben zeigt. Eine GmbH entsteht dann, wenn sich eine oder mehrere natürliche Personen oder Handelsgesellschaften mit einem bestimmten Kapital als Firma konstituieren. Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter ist mit mindestens 1 Stammeinlage am Gesellschaftskapital (Stammkapital) beteiligt. Stammeinlagen sind seit der Einführung des neuen GmbH-Rechts 2008 auch ohne weiteres handelbar. Dazu genügt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den betroffenen Parteien. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht mehr erforderlich. Das Stammkapital von minimal CHF 20'000.- muss voll einbezahlt (Fachsprache: liberiert) oder mit Sacheinlagen gedeckt sein. Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die bisherige Solidarhaftung unter den Gesellschaftern. Eine Höchstgrenze für das Stammkapital gibt es im Gegensatz zum alten GmbH-Recht nicht mehr. Die Mindesteinlage pro Gesellschafter in bar oder als Sacheinlage ist CHF 100.-, wobei die Anzahl Stammeinlagen pro Gesellschafter nicht mehr eingeschränkt ist. Die Eigentümer der Einlagen müssen namentlich im Handelsregister eingetragen sein. Haftungsregelung Die Bezeichnung "beschränkte Haftung" ist leicht irreführend, denn die Gesellschaft haftet für ihre Schulden unbeschränkt. In den Statuten von GmbH können die Gesellschafter aber zu Nachschüssen verpflichtet werden. Musterstatuten GmbH (externer Link, neues Fenster) Diese dürfen nur zur Deckung von Bilanzverlusten, zur Ermöglichung der ordnungsgemässen Weiterführung der Geschäfte oder in den statutarisch umschriebenen Fällen verwendet werden und höchstens das Doppelte des Nennwertes des Stammanteils betragen (Art. 795a OR).

5 Der Firmenname kann frei gewählt werden, wobei der Zusatz "GmbH" oder "mbh" ersichtlich sein muss. Analog zur AG muss die GmbH eine staatlich beaufsichtigte Treuhandund Revisionsstelle einsetzen. Grössere GmbHs, die in 2 aufeinander folgenden Jahren 2 von 3 fest gelegten Grenzwerten überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen. Als Grenzwerte gelten dabei eine Bilanzsumme von mehr als CHF 10 Millionen, ein Umsatz von mehr als CHF 20 Millionen und 50 und mehr Vollzeitstellen. Alle übrigen GmbHs müssen grundsätzlich eine eingeschränkte Revision durchlaufen. Sind alle Gesellschafter einverstanden, können kleine GmbHs (weniger als 10 Vollzeitstellen) auch auf die Revision verzichten. Das wird als «Opting-Out» der Revisionsstelle bezeichnet. Auch die GmbH kennt die sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Für den Reingewinn ist sie steuerpflichtig, und den ausgeschütteten Gewinn müssen die Gesellschafter als Einkommen versteuern. Für das Stammkapital sind bei der GmbH und den Gesellschaftern zudem Vermögenssteuern geschuldet. Voraussetzungen bei der Gründung Zur Gründung einer GmbH braucht es eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen. Möchten die Kapitalgeber anonym bleiben, so können sie unter gewissen Bedingungen auch Drittpersonen als Repräsentanten einsetzen. Die Gründungskosten für eine GmbH sind etwas tiefer als bei einer Aktiengesellschaft, aber höher als bei einer Personengesellschaft. Die Geschäftsführung der GmbH entspricht dem Verwaltungsrat einer AG. Alle Gesellschafter sind zur gemeinsamen Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet, sie dürfen sich aber durch eine Person vertreten lassen, die den Wohnsitz in der Schweiz hat. Wie Verwaltungsräte haften auch Geschäftsführende persönlich für Schäden, die sie durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Die Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der GmbH und bestimmt die Statuten, die Geschäftsführer und die Kontrollstelle. Sie genehmigt ferner die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz, entscheidet über die Verwendung des Gewinns und entlastet den oder die Geschäftsführer. Auch GmbHs unterstehen grundsätzlich den gleichen Buchführungsbestimmungen, die auch für AGs gelten.

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens

Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens Die Wahl einer Rechtsform einer Unternehmung ist wichtig. Viele zukünftige Vorgänge hängen davon ab. Damit Vor- und Nachteile verglichen werden

Mehr

Für die Gründung Ihres Unternehmens stehen Ihnen hauptsächlich die folgenden Gesellschaftsformen

Für die Gründung Ihres Unternehmens stehen Ihnen hauptsächlich die folgenden Gesellschaftsformen 6 Rechtsform Die Wahl der Gesellschaftsform bei der Gründung Ihres Unternehmens ist von grosser Bedeutung. Die gewählte Form beeinflusst die Organisation Ihres Unternehmens in den Bereichen Führung, Produktion,

Mehr

Checkliste: Gründung Aktiengesellschaft (AG)

Checkliste: Gründung Aktiengesellschaft (AG) Checkliste: Gründung Aktiengesellschaft (AG) Budgetierung der Gründungskosten Festlegung des Namens der Firma inkl. Prüfung beim Handelsregisteramt (www.zefix.ch) Deklarierung des Aktienkapitals, der Aktienaufteilung

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Ebenso

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Angaben zur Gründung einer GmbH

Angaben zur Gründung einer GmbH Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt und Urkundsperson Bundesplatz 6 Postfach 6304 Zug /(Schweiz) Tel. 041 725 41 41 Fax 041 725 41 42 E-Mail: jbhuber@rahuber.ch Angaben zur Gründung einer GmbH Bei Fragen

Mehr

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

PARTNER DER KMU. WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT

PARTNER DER KMU. WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT PARTNER DER KMU WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform Die Probleme einer KMU werden nicht primär durch die kleine Aktienrechtsreform geprägt! T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform

Mehr

Angaben zur Gründung einer AG

Angaben zur Gründung einer AG Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt und Urkundsperson Bundesplatz 6 Postfach 6304 Zug /(Schweiz) Tel. 041 725 41 41 Fax 041 725 41 42 E-Mail: jbhuber@rahuber.ch Angaben zur Gründung einer AG Bei Fragen oder

Mehr

Änderungen im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Änderungen im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH TREVISTA TREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT AG Bürkihof 4, 8965 Berikon Telefon 056-633 02 33 Telefax 056-633 83 70 Internet: www.trevista.ch E-Mail: info@trevista.ch Änderungen im Recht der Gesellschaft

Mehr

GmbH-Recht Auswirkungen resp. Nachwirkungen der Revision des Obligationenrechts im Jahre 2008 auf bestehende GmbHs

GmbH-Recht Auswirkungen resp. Nachwirkungen der Revision des Obligationenrechts im Jahre 2008 auf bestehende GmbHs Marco Strahm / Claudia Leu Januar 2012 GmbH-Recht Auswirkungen resp. Nachwirkungen der Revision des Obligationenrechts im Jahre 2008 auf bestehende GmbHs Von Marco Strahm Rechtsanwalt und Notar Partner

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- Nachteile einzelnen Rechtsformen Zweck Nur Grün 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG)

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) 1. Firma Notar: 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien Gründer/in 1 Gründer/in 2 / Firma / Firma

Mehr

AG: VOR- UND NACHTEILE, GRUNDLAGEN UND CHECKLISTE FÜR DIE GRÜNDUNG

AG: VOR- UND NACHTEILE, GRUNDLAGEN UND CHECKLISTE FÜR DIE GRÜNDUNG kw accounting gmbh skype.kwaccounting Langhagstrasse 26 076 514 04 03 4600 lten office@kwaccounting.ch www.kwaccounting.ch AG: VR- UND NACHTEILE, GRUNDLAGEN UND CHECKLISTE FÜR DIE GRÜNDUNG 1/7 Vor- und

Mehr

CHSH. GILESCU & PARTENERII Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati

CHSH. GILESCU & PARTENERII Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati GILESCU & PARTENERII Partnerschaft von Rechtsanwälten Splaiul Independentei 42-44, Sekt. 5, RO-050084 Bukarest Tel. 0040 21 311 12 13, 0040 21 319 99 90 Fax 0040 21 314 24 70 www.gp-chsh.ro Präsentation

Mehr

Formular Informationen und Daten zur GmbH-Gründung in der Schweiz

Formular Informationen und Daten zur GmbH-Gründung in der Schweiz Formular Informationen und Daten zur GmbH-Gründung in der Schweiz 1. Firma 2. Gründungsart (zutreffendes unterstreichen) - Bargründung - Sacheinlagegründung (Einbringung von Vermögenswerten anstelle von

Mehr

Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gründungsauftrag) I. Firma / Name der Gesellschaft Firmenabklärung durch den Notar Eidg. Handelsregisteramt Ja Nein Institut für

Mehr

Gründung einer AG in Polen

Gründung einer AG in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer AG in Polen Die polnische Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, kurz

Mehr

Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH

Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Seite 196 Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts den Lückentext aus. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft spricht man bei der GmbH nicht

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten

Mehr

Die richtige Rechtsform für mein Unternehmen

Die richtige Rechtsform für mein Unternehmen Die richtige Rechtsform für mein Unternehmen Ein Aufsatz von Serap Hänggi, Swisstürk GmbH, Oktober 2008 Wer ein Unternehmen gründen will, wird mit zahlreichen rechtlichen, wirtschaftlichen und versicherungstechnischen

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Rechtsformen für Direktinvestitionen

Rechtsformen für Direktinvestitionen Gesellschaftsrechtlich: Steuerechtlich: Übersicht Einzelunternehmung Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft (AG) Kommanditaktiengesellschaft Zweigniederlassung

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Unternehmensformen. Vergleich Einzelfirma / GmbH. Einzelunternehmung

Unternehmensformen. Vergleich Einzelfirma / GmbH. Einzelunternehmung Unternehmensformen Diese Erläuterungen geben einen Einblick in die Komplexität einer Umstrukturierung aus verschiedenen Blickwinkeln. Dieser Einblick soll helfen, erste Überlegungen im vernetzten Umfeld

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

AG- oder GmbH-Gründung in der Schweiz: Nur 1 Gründer/in notwendig

AG- oder GmbH-Gründung in der Schweiz: Nur 1 Gründer/in notwendig FELDMANN ADVOKATUR & NOTARIAT RECHTSANWÄLTE & NOTARE / ATTORNEYS AT LAW & NOTARIES / AVOCATS & NOTAIRES AG- oder GmbH-Gründung in der Schweiz: Nur 1 Gründer/in notwendig und 1 Person mit Wohnsitz in der

Mehr

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen 3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen A Erstellen Sie die folgende Übersicht, indem Sie die richtigen Bezeichnungen in die Kästchen setzen. Rechtsformen der Unternehmung Kommanditges. B Die Bilanz einer

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

Formular Informationen und Daten zur AG-Gründung (Namenaktien) in der Schweiz

Formular Informationen und Daten zur AG-Gründung (Namenaktien) in der Schweiz Formular Informationen und Daten zur AG-Gründung (naktien) in der Schweiz 1. Firma 2. Gründungsart (zutreffendes unterstreichen) - Bargründung - Sacheinlagegründung (Einbringung von Vermögenswerten anstelle

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Rechtsformenvergleich

Rechtsformenvergleich Rechtsformenvergleich eigene Rechtspersönlichkeit Mindestzahl Grün Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja 1 2 2 Mindestkapital s s Firmenschutz Firmenbildung Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen Bsp:

Mehr

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins

Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins Die rechtlichen Grundlagen eines Vereins Quelle http://www.zivilgesetzbuch.ch/sr/210/210_004.htm Datum Stand Dez 2011 Schweizerisches Zivilgesetzbuch Erster Teil Einleitung Zweiter Titel Zweiter Abschnitt

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht

Mehr

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Angaben GmbH-Gründung

Angaben GmbH-Gründung Angaben GmbH-Gründung 1. Firma 2. Gründungsart (zutreffendes unterstreichen) Bargründung Sacheinlagegründung (Einbringung von Vermögenswerten anstelle von Geld) (Beabsichtigte) Sachübernahmegründung (Einbringung

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008 Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung

Mehr

GmbH-Revision. Vortrag Rechtspraktikanten AG. Prof. Dr. Lukas Handschin. 12. August 2009

GmbH-Revision. Vortrag Rechtspraktikanten AG. Prof. Dr. Lukas Handschin. 12. August 2009 GmbH-Revision Vortrag Rechtspraktikanten AG 12. August 2009 Prof. Dr. Lukas Handschin Verlauf der Gesetzgebung» Die Gesetzesteile, welche das GmbH-Recht betreffen, wurden durch den Nationalrat am 2. März

Mehr

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne

Mehr

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014 Merkblatt Gründung einer GmbH Mai 2014 Allgemeines Durch die Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einer eigenen Rechtspersönlichkeit erschaffen. Die Rechte

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Öffentliche Beurkundung. Gründung. der. * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft)

Öffentliche Beurkundung. Gründung. der. * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft) Öffentliche Beurkundung Gründung der * (Name der Gesellschaft) mit Sitz in * (Sitz der Gesellschaft) Im Amtslokal des Notariates * (Name des Notariates) sind heute erschienen: 1. * (Vorname, Name, Geburtsdatum,

Mehr

Unternehmensrechtsformen

Unternehmensrechtsformen Unternehmensrechtsformen Arten Rechtsform= juristisches Kleider einer Unternehmung Jede Unternehmung muss eine Rechtsform haben Die Rechtsformen werden vom Gesetz zur Verfügung gestellt. Es gibt keine

Mehr

Gesellschaftsformen in Polen

Gesellschaftsformen in Polen Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964

Mehr

Gründung einer GmbH in Polen

Gründung einer GmbH in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer GmbH in Polen Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! 1 Inhaltsübersicht 1. Stiftungen in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung 1.2 Steuerliche Aspekte 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Checkliste Gesellschaftsformen / 14.08.2015. Einzelfirma Kollektiv- Gesellschaft mit Aktiengesellschaft

Checkliste Gesellschaftsformen / 14.08.2015. Einzelfirma Kollektiv- Gesellschaft mit Aktiengesellschaft Checkliste sformen / 14.08.2015 Rechtliche Aspekte Einzelfirma Kollektiv- mit Aktiengesellschaft Gründer: eine natürliche Person zwei oder mehrere natürliche eine oder mehrere natürliche oder eine oder

Mehr

RECHT: Rechtliches Umfeld der Unternehmung Rechtliches Umfeld der Unternehmung

RECHT: Rechtliches Umfeld der Unternehmung Rechtliches Umfeld der Unternehmung Rechtliches Umfeld der Unternehmung E:\Eigene Dateien\Webs\GisinA\WI\Recht\AU Rechtliches Umfeld der Unternehmung.doc Alex Gisin Seite 1 von 9 Inhalt 1. Spannungsfeld...3 2. Rechtliche Grundlagen...3 2.1

Mehr

Kleingewerbetreibende (Muster)

Kleingewerbetreibende (Muster) Kleingewerbetreibende (Muster) Helge Müller CD-Shop Helge Müller Postfach 1234 Helge Müller Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Kleingewerbetreibender: Für Kleingewerbetreibende - sie sind

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar.

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar. Bilanzdeponierung Allgemeines In den Art. 190-193 SchKG sind einige Tatbestände geordnet, die ohne vorgängige Betreibung zur Konkurseröffnung führen. Es handelt sich dabei um Sachverhalte, welche die Möglichkeit

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten

Mehr

Statuten Ethos Services AG

Statuten Ethos Services AG Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr