Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

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1 Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel /

2 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform?

3 Neugründungen 2009 (Jan.-Okt.)

4 Rechtsformen: Entscheidungskriterien (Auswahl) Anzahl der Gründer Geschäftsführung und Vertretung (Innen- und Außenverhältnis) Haftung Mindestkapital Kosten der Gründung (einmalig) geringe Formvorschriften bei der Gründung (z.b. beim Gesellschaftsvertrag) rechtsformspezifische (laufende) Kosten für BH, JA etc. Steuerbelastung Finanzierungsmöglichkeiten

5 Rechtsformen: Entscheidungskriterien (Auswahl) Refinanzierungszinsen beim Beteiligungserwerb Anteilsveräußerung und Nachfolgeregelung Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Offenlegung Kapitalerhaltungsvorschriften (Insolvenzrecht) sonstige Gründe (z.b. seriöse Außenwirkung) Sozialversicherung (Arbeitnehmer-) Mitbestimmung (steuerliche) Verlustverrechnung

6 Entscheidungskriterien im Vergleich (vereinfachter Überblick) Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Anzahl der Gründer Geschäftsführung, Vertretung Haftung Mindestkapital mindestens zwei (Ausnahme: KapG & Co. KG) Gesellschafter persönlich und unbeschränkt (Ausnahme: Kommanditist bei KG) kein Mindestkapital auch alleine möglich (Fremd-) Geschäftsführer, Vorstand begrenzt auf Gesellschaftsvermögen GmbH: UG: 1 Ltd: 1 AG:

7 Entscheidungskriterien im Vergleich (vereinfachter Überblick) Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Gesellschaftsvertrag Anteilsveräußerung formfrei (Schriftform ist aber sinnvoll) Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich notarielle Beurkundung grundsätzlich sind Anteile frei übertragbar Offenlegung Kapitalerhaltungsvorschriften keine Offenlegung (Ausnahme: GmbH & Co. KG) nicht zu beachten (Ausnahme: GmbH & Co. KG) Pflicht zur Offenlegung sind zu beachten Verlustverrechnung (grds.) ja nein

8 Haftungsbeschränkung (Auswahl) ohne Haftungsbeschränkung mit Haftungsbeschränkung Einzelunternehmer GbR OHG teilweise Haftungsbeschränkung Partnerschaftsgesellschaft (PartG) GmbH UG (haftungsbeschränkt) Limited (Ltd.) (kleine) AG KG Komplementär = Vollhafter Kommanditist = Teilhafter (in Höhe seiner Einlage) GmbH & Co. KG Komplementär (GmbH) = Vollhafter Kommanditist = Teilhafter (in Höhe seiner Einlage)

9 (Ertrag-) Steuerbelastung (vereinfachte Darstellung) Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Vollthesaurierung Vollausschüttung GewSt (FB,Hebesatz 400%)max. ca. 14,0 % GewSt (bei Hebesatz 400 %) 14,0 % GewSt (bei Hebesatz 400 %) 14,0 % Ú Anrechnung auf die ESt KSt 15,0 % KSt 15,0 % ESt (persönlicher Steuersatz) SolZ (5,5 % auf ESt) 0-45 % 0-2,4% max. ca. 47,4 % (kann aber auch viel niedriger sein) SolZ (5,5 % auf KSt) 0,8 % SolZ (5,5 % auf KSt) Abgeltungsteuer* + SolZ 0,8 % 18,5 % 29,8 % 48,3 % * 25% auf Ausschüttung

10 Steuerbelastungsvergleich* (vereinfacht) Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft vorläufiger Gewinn vorl. Gewinn ( Gehalt Unternehmer ist hier nicht als BA abzugsfähig) Geschäftsführergehalt (= BA) zu verst. Einkommen / GewSt (Freibetrag , Hebesatz 400 %)./ GewSt (Hebesatz 400 %)./ KSt (15 %)./ SolZ (5,5 %)./. 330 * Annahmen: Gewinn: Steuerpflichtiger ledig, keine Kinder Sonderausgaben keine Kirchensteuer Ausschüttung

11 Steuerbelastungsvergleich (vereinfacht) Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft gewerbl. Einkünfte Geschäftsführergehalt Sonderausgaben./ Sonderausgaben./ z.v.e z.v.e. (ohne Kapitaleinkünfte) ESt (nach GewSt- Anrechnung)./ ESt./ SolZ./ SolZ./ Kapitaleinkünfte (abzügl. Sparer-PB) Abgeltungsteuer./ SolZ./. 374

12 Steuerbelastungsvergleich (vereinfacht) Einzelunternehmen Gewinn ( Gehalt Unternehmer ist hier nicht als BA abzugsfähig) Kapitalgesellschaft Vorl. Gewinn Gehalt./ zu verst. Einkommen GewSt ,5% GewSt ,6% KSt SolZ auf KSt KSt SolZ auf KSt ,3% ESt (nach GewSt- Anrechnung) SolZ auf ESt ,8% ESt + Abgeltungst. SolZ ESt ,2% gesamt ,3% gesamt ,1%

13 Was gehört mindestens in einen (GbR-) Gesellschaftervertrag? Beteiligungsverhältnis Gewinn- und Verlustbeteiligung Höhe der Einlage Arbeitszeit, Urlaubsanspruch Gesellschafter Geschäftsführung, Vertretung Fälle für gemeinsame Gesellschafterbeschlüsse Höhe Vergütung/Privatentnahmen (bei Erfolg, bei Verlust, bei Krankheit) Bedingungen für Übertragung Geschäftsanteile

14 Rechtsformfehler bei Gründung Frühstart: unerwünschte Haftung bei GmbH und KG Vor Eintragung im Handelsregister haftet der Gesellschafter persönlich und unbegrenzt. Fehler bei der Kapitaleinlage bei GmbH oder AG Bei der Anmeldung der Eintragung im Handelsregister muss das Kapital noch in voller Höhe vorhanden sein, sonst haftet der Gesellschafter hierfür persönlich. fehlende vertragliche Vereinbarung bei GbR oder OHG Folge: alle unternehmerischen Entscheidungen müssen einstimmig beschlossen werden (BGB)

15 ERGEBNIS Die (dauerhaft) optimale Rechtsform gibt es nicht; Sie können aber bereits im Gründungsstadium die Weichen richtig stellen!

16 Danke für Ihr Interesse und viel Erfolg! Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel /

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