Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile
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- Hartmut Hartmann
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1 Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile 6. AKG-Fachtagung in Leipzig Franz Ostermayer Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater SPITZWEG September 2008 (1)
2 Steuerliche Rahmenbedingungen GmbH GbR/Freiberufler Inhaltsübersicht: Die Architekten-GmbH: Gesetz, Berufsrecht, Haftung Besteuerungsunterschiede GmbH GbR /Freiberufler Die 3 großen steuerlichen Vorteile des Freiberuflers Der Weg in die GmbH steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler SPITZWEG September 2008 (2)
3 GmbH? Brauche ich nicht... SPITZWEG September 2008 (3)
4 Baukammergesetz (BauKaG) Inkrafttreten: Geschützte Berufsbezeichnung BauKaG Ingenieurgesetz Architekt Innenarchitekt Landschaftsarchitekt Beratender Ingenieur Stadtplaner Ingenieur Sonderbestimmungen für Berufsbezeichnungen bei Kapitalgesellschaften 8-11 BauKaG keine Sonderbestimmungen für Berufsbezeichnungen bei Kapitalgesellschaften SPITZWEG September 2008 (4)
5 Steuerliche Rahmenbedingungen GmbH GbR/Freiberufler Inhaltsübersicht: Die Architekten-GmbH: Gesetz, Berufsrecht, Haftung Besteuerungsunterschiede GmbH GbR /Freiberufler Die 3 großen steuerlichen Vorteile des Freiberuflers Der Weg in die GmbH steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler SPITZWEG September 2008 (5)
6 Besteuerung der freiberuflich tätigen Architekten Gewinn laut Einnahmenüberschussrechung = Einkünfte aus selbständiger Arbeit = steuerpflichtiges Einkommen T = % 100,00 Einkommensteuer (lt. Grundtabelle) 34,10 Einkommensteuerbelastung: - Durchschnittssteuersatz - Spitzensteuersatz 34,10 % 42,00 % SPITZWEG September 2008 (6)
7 Das Halbeinkünfteverfahren (ab 2009 Abgeltungssteuer) (Darstellung ohne Solidaritätszuschlag und Sonderausgaben) I. Besteuerung auf der Ebene = % der Gesellschaft Gewinn 100,00./. Gewerbesteuer München: Hebesatz 490 % - 17,15./. Körperschaftsteuer - 15,00 Gewinn nach Körperschaftsteuer 67,85 Bei Vollausschüttung Bruttoausschüttung 67,85 II. Besteuerung des Anteilseigners = % (Annahme: ESt-Durchschnittsteuersatz 34,10 %) 1. Zu versteuerndes Einkommen = Bruttoausschüttung 67,85 2. Einkommensteuer steuerpflichtig: 50 % der Bruttoausschüttung Einkommensteuer (34,10 % von 50 % x 67,85 ) 11,57 SPITZWEG September 2008 (7)
8 Steuerliche Rahmenbedingungen GmbH GbR/Freiberufler Inhaltsübersicht: Die Architekten-GmbH: Gesetz, Berufsrecht, Haftung Besteuerungsunterschiede GmbH GbR /Freiberufler Die 3 großen steuerlichen Vorteile des Freiberuflers Der Weg in die GmbH steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler SPITZWEG September 2008 (8)
9 Die 3 großen steuerlichen Vorteile der Freiberufler Steuervorteile : Freiberufler Einnahmen- Überschuss- Rechnung statt Bilanzierung Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten keine Gewerbesteuer SPITZWEG September 2008 (9)
10 Einnahmen-Überschussrechnung versus Bilanzierung Gewinn- und Verlustrechnung EÜR./. +./. +./. +./. +./. +./. Einnahmen Ausgaben Überschuss Forderungen (netto) teilfertige Leistungen Anzahlungen Rückstellungen Verbindlichkeiten (netto) Gewinn Erträge, noch nicht vereinnahmt Aufwendungen, noch nicht verausgabt SPITZWEG September 2008 (10)
11 Umsatzbesteuerung nach vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelten USt nach vereinnahmten Entgelten USt-Pflicht der Einnahme Vorsteuererabzug auf alle Eingangsrechnungen (egal ob bezahlt oder nicht) USt nach vereinbarten Entgelten USt-Pflicht der Forderungen USt-VA = USt./. Vorsteuer SPITZWEG September 2008 (11)
12 Keine Gewerbesteuer für Freiberufler Gegensteuerung bei GmbH: Geschäftsführergehalt als zusätzliche Betriebsausgabe Beispiel: Gewinn vor GF-Gehalt GF-Gehalt Gewerbeertrag: Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer Freiberufler GmbH SPITZWEG September 2008 (12)
13 Steuerliche Rahmenbedingungen GmbH GbR/Freiberufler Inhaltsübersicht: Die Architekten-GmbH: Gesetz, Berufsrecht, Haftung Besteuerungsunterschiede GmbH GbR /Freiberufler Die 3 großen steuerlichen Vorteile des Freiberuflers Der Weg in die GmbH steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler SPITZWEG September 2008 (13)
14 Wege in die GmbH Neugründung Bestehendes Architekten-/Ingenieurbüro nicht im Handelsregister eingetragen im Handelsregister eingetragen Bargründung durch notarielle Beurkundung und HR-Eintragung Beachte: - Mindestkapital T % Einzahlung genügt bei mehreren Gesellschaften - Mit Stammkapital darf gearbeitet werden durch Einbringung in eine GmbH (Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter) notarielle Beurkundung Sachgründungsbericht durch Einbringung des Büros in eine GmbH nach dem UmwG notarielle Beurkundung Sachgründungsbericht Einzelrechtsnachfolge Gesamtrechtsnachfolge SPITZWEG September 2008 (14)
15 Der Weg in die GmbH 2 Möglichkeiten: Einzelrechtsnachfolge Einzelübertragung des Vermögens inkl. aller Verträge Bewegliche Sachen (Einigung, Übergabe) Grundstücke (Auflassung, Grundbucheintrag) Forderungen / Rechte (Abtretung) Schulden und Verträge (Schuldübernahme) Genehmigung der Gläubiger notwendig Gesamtrechtsnachfolge Übertragung des gesamten Vermögens inkl. aller Verträge in einem Rechtsakt auf die GmbH (Ausgliederung, Formwechsel) keine Zustimmung der Gläubiger erforderlich! Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz Sachgründung der GmbH SPITZWEG September 2008 (15)
16 Nachhaftung anlässlich der Änderung der Rechtsform in eine GmbH Einzel - Architekt Haftungsschirm nur für "Neu-Haftungsfälle", da eine Änderung der Rechtsform nach dem UmwG nicht möglich ist, sondern nur im Wege der Einzelrechtsnachfolge Einzel - Ingenieur Begrenzung auf 5-jährige Nachhaftung für "Alt-Haftungsfälle möglich, falls Ingenieur als e. K. in das HR eingetragen ist. Dann ist die Umwandlung nach dem UmwG möglich. Architekten/Ingenieur- Partnergesellschaft oder GbR Begrenzung auf 5-jährige Nachhaftung möglich, wenn Umwandlung nach UmwG möglich ist. (Partnerschaft in GmbH) Bei GbR vorher Umwandlung in Partnerschaft SPITZWEG September 2008 (16)
17 Steuerliche Privilegierung nach dem Umwandlungsteuergesetz Bewertungswahlrecht Normalfall gemeiner Wert VOLL Aufdeckung Antragsrecht Buchwert Zwischenwert NEIN zum Teil (gleichmäßig) stiller Reserven Voraussetzung: Gestaltung: Überführung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen auf GmbH (Büroräume, häusliches Arbeitszimmer etc.) Mindestkapital muss erbracht werden Umwandlungsstichtag max. 8-monatige Rückwirkung SPITZWEG September 2008 (17)
18 Einbringung des Architektenbüros Huber in eine GmbH Sachverhalt: Umwandlungsstichtag ; Stammkapital GmbH Architekt Huber, Schlussbilanz Freiberufler T Eröffnungsbilanz GmbH T Schlussbilanz Freiberufler T Eröffnungsbilanz GmbH T Anlagevermögen Kapital Teilfertige Leistungen (abzgl. Anzahlungen) Forderungen Gesellschafterdarlehen (oder Kapitalrücklage oder höheres Stammkapital) Rückstellungen Bank Verbindlichkeiten SPITZWEG September 2008 (18)
19 Sonderprobleme der Umwandlung Steuerverhaftung der Anteile: volle Steuerverhaftung der GmbH-Anteile ( 17 Abs. 1 oder Abs. 6 EStG) Halbeinkünfteverfahren (ab 2009: Teileinkünfteverfahren) Anteilsverkauf innerhalb von 7 Jahren: Nachversteuerung der Umwandlung zum Umwandlungsstichtag Bewertungsmaßstab Verkehrswert aber: Ratierliche Verringerung des Nachversteuerungsbetrages über 7 Jahre SPITZWEG September 2008 (19)
20 Steuerliche Rahmenbedingungen GmbH GbR/Freiberufler Inhaltsübersicht: Die Architekten-GmbH: Gesetz, Berufsrecht, Haftung Besteuerungsunterschiede GmbH GbR /Freiberufler Die 3 großen steuerlichen Vorteile des Freiberuflers Der Weg in die GmbH steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler SPITZWEG September 2008 (20)
21 Steuerlicher Vorteilsvergleich GmbH GbR/Freiberufler: Ergebnissteuerung bei der Freiberufler-GmbH Lfd. Ergebnis aus GuV T Anmerkung 100 Geschäftsführerbezüge, inkl. - PKW-Nutzung - Direktversicherung - Urlaubsabgeltung - evtl. Pensionszusage optimale steuerliche - 60 Gestaltung des GF- Vertrages notwendig Gesellschafter Darlehen x 6 % evtl. geringfügige Beschäftigung Ehefrau evtl. Mietaufwendungen gg. Gesellschafter abzgl. Tantieme 50 % von T 19 Gewinn vor Steuern Vorteil: Ausnutzung des Sparerfreibetrages Einkünfte aus V+V auf Privatebene Anspruch aus GF-Vertrag SPITZWEG September 2008 (21)
22 Steuerbelastungsvergleich Freiberufler Architekten-GmbH Gewinn vor Betriebssteuern./. Gewerbesteuer (München: Hebesatz 490%)./. Körperschaftssteuer (15% x T 10) Jahresüberschuss Architekten GmbH GmbH Gesellschafter Freiberufler T T T steuerpflichtige Gewinnausschüttung (Halbeinkünfteverfahren) Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit Geschäftsführerbezüge Zinseinkünfte (ohne Sparerfreibetrag) Steuerpflichtiges Einkommen (ohne Sonderausgaben) Einkommensteuer (Durchschnittsteuersatz) Betriebssteuern GmbH T SPITZWEG September 2008 (22)
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Franz Ostermayer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater SPITZWEG Partnerschaft Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gustav-Heinemann-Ring München Tel.: Fax: SPITZWEG September 2008 (23)
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