Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten

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1 Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 1

2 Gründungen und Rechtsformen 2013 Gründungen und Rechtsformen 2013 Einzelunternehmen GmbH GbR UG (haftungsbeschränkt) GmbH & Co. KG OHG KG eingetragener Verein Genossenschaft AG sonstige Rechtsformen 10,20% 4,80% 3,10% 2,40% 0,20% 0,20% 0,20% 0,10% 0,10% 0,10% 78,50% Gründe für diese Verteilung? Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn ,00% 20,00% 40,00% 60,00% 80,00% 100,00% Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 2

3 Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf... Image Flexibilität bei Beteiligungsänderungen Steuern Haftung Rechtsform Mindestkapital Kapitalbeschaffung Wirtschaftlichkeit Buchführung Publizitätspflicht Gründungskosten & Gründungsdauer Handelsregistereintrag Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 3

4 Bewertung der Rechtsform Die verschiedenen Faktoren müssen im Ganzen bewertet werden, da viele Wechselwirkungen bestehen. Bewertung ist vom Einzelfall abhängig. Im Folgenden: Darstellung der wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkte für Einzelunternehmen (Gewerbetreibender, Freiberufler, Einzelkaufmann) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Personengesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG Stille Beteiligung GmbH Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 4

5 Wirtschaftliche Faktoren Einzelunternehmen (1/2) Gründung Formlos: Einzelunternehmen entsteht bei Geschäftseröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde. Kein Mindestkapital Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister abhängig vom Umfang und der Art des Gewerbes; Kaufleute: Eintrag ins Handelsregister Pflicht, Kleingewerbetreibende freiwillig Buchführung Grundsätzlich Einnahmen-Überschuss-Rechnung Ausnahme bei Eintragung ins Handelsregister oder bei gewerblicher Tätigkeit und Erreichen gewisser Größengrenzen (500 T Umsatz oder 50 T Gewinn): Pflicht zur doppelten Buchführung, Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 5

6 Wirtschaftliche Faktoren Einzelunternehmen (2/2) Publizitätspflicht Grundsätzlich keine Pflicht, den Jahresabschluss offen zu legen Erst ab Erreichen bestimmter Größenmerkmale ist der Jahresabschluss offenzulegen (Bilanzsumme: >65 Mio. Euro, Umsatzerlöse: >130 Mio. Euro, Arbeitnehmer: >5000). Haftung Unbeschränkte Haftung des Einzelunternehmers, d.h. auch mit dem Privatvermögen Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 6

7 Wirtschaftliche Faktoren Offene Handelsgesellschaft (OHG) (1/2) Vereinigung von mindestens zwei Personen unter gemeinschaftlicher Firma Gründung Formfreier Gesellschaftsvertrag Kein Mindestkapital Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Buchführung Pflicht zur doppelten Buchführung, Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 7

8 Wirtschaftliche Faktoren Offene Handelsgesellschaft (OHG) (2/2) Publizitätspflicht Grundsätzlich keine Pflicht, den Jahresabschluss offen zu legen Erst ab Erreichen bestimmter Größenmerkmale ist der Jahresabschluss offenzulegen (Bilanzsumme: >65 Mio. Euro, Umsatzerlöse: >130 Mio. Euro, Arbeitnehmer: >5000) Haftung Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 8

9 Wirtschaftliche Faktoren Kommanditgesellschaft (KG) (1/2) Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär (Vollhafter) und mindestens einem Kommanditisten (Teilhafter), Aufnahme weiterer Kommanditisten bei zusätzlichem Kapitalbedarf leicht möglich Gründung Formfreier Gesellschaftsvertrag Kein Mindestkapital Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Buchführung Pflicht zur doppelten Buchführung, Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 9

10 Wirtschaftliche Faktoren Kommanditgesellschaft (KG) (2/2) Publizitätspflicht Grundsätzlich keine Pflicht, den Jahresabschluss offen zu legen Erst ab Erreichen bestimmter Größenmerkmale ist der Jahresabschluss offenzulegen (Bilanzsumme: >65 Mio. Euro, Umsatzerlöse: >130 Mio. Euro, Arbeitnehmer: >5000) Haftung Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen, also auch privat. Haftung der Kommanditisten ist auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage begrenzt. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 10

11 Wirtschaftliche Faktoren GmbH / UG (haftungsbeschränkt) ( Mini GmbH ) (1/2) GmbH oder UG haben mindestens einen Gesellschafter Gründung Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (oder bei UG Musterprotokoll) Eintragung ins Handelsregister Mindeststammkapital GmbH: (hälftige Einzahlung ausreichend) UG: 1 Buchführung Pflicht zur doppelten Buchführung, Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ggf. Anhang und Lagebericht Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 11

12 Wirtschaftliche Faktoren GmbH / UG (haftungsbeschränkt) ( Mini GmbH ) (2/2) Publizitätspflicht Jahresabschluss ist zu hinterlegen bzw. offenzulegen größenabhängige Erleichterungen Haftung Gesellschaft haftet mit gesamtem Vermögen. Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 12

13 Wirtschaftliche Faktoren GmbH & Co. KG (1/2) Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementär (Vollhafter) Gründung formfreier Gesellschaftsvertrag Eintragung ins Handelsregister Gründung GmbH: Mindeststammkapital GmbH: (hälftige Einzahlung ausreichend) Buchführung Pflicht zur doppelten Buchführung (sowohl für KG als auch für GmbH), Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ggf. Anhang und Lagebericht Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 13

14 Wirtschaftliche Faktoren GmbH & Co. KG (2/2) Publizitätspflicht Jahresabschluss ist zu hinterlegen bzw. offenzulegen größenabhängige Erleichterungen Haftung Komplementär-GmbH haftet mit gesamtem Vermögen. Kommanditisten haften mit ihrer Einlage. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 14

15 Wirtschaftliche Faktoren Stille Beteiligung Aufnahme eines stillen Gesellschafters für die Erbringung von Startkapital bzw. zur Beseitigung bestehender Finanzierungsschwierigkeiten Gründung Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage Typische vs. Atypische Stille Beteiligung Keine Eintragung ins Handelsregister, Stille Gesellschaft aus der Firma nicht ersichtlich Haftung Der stille Gesellschafter haftet nur in Höhe der Einlage. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 15

16 Eingruppierung der Rechtsformen nach steuerlichen Gesichtspunkten Gesellschaftsebene Gesellschafterebene Personenunternehmen Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH & Co. KG Transparenzprinzip Personenunternehmen Eigentümer Kapitalgesellschaft GmbH, UG Trennungsprinzip Kapitalgesellschaft Ausschüttung Anteilseigner Anlaufverluste i. d. R. verrechenbar eingefroren Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 16

17 Steuerbelastungsvergleich - Gewinnentstehung Gesellschaftsebene Gesellschafterebene Personenunternehmen Kapitalgesellschaft Gewinn vor Steuern 100,00 100,00 - GewSt 13,3% (Hebes. 380%) (entfällt bei Freiberufler) -13,30 - GewSt 13,3% (Hebes. 380%) (Freibetrag von 24,5 T ) - KSt 15% - SolZ 5,5% auf KSt = Gewinn nach Steuern -10,04 89,96 - ESt 30% -30,00 + GewSt Anrechnung +10,04 - SolZ 5,5% auf ESt -1,65 = Gewinn nach Steuern 68,35-15,00-0,83 70,87 Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 17

18 Steuerbelastungsvergleich - Gewinnverwendung Gesellschaftsebene Personenunternehmen Kapitalgesellschaft = Gewinn nach Steuern 68,35 70,87 Gesellschafterebene - ESt 25% (Abgeltungsteuer) (unter gewissen Voraussetzungen Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren; 60% zu pers. Steuersatz) - SolZ 5,5% auf ESt = Gewinn nach Steuern 68,35 * Ausschüttung 70,87-17,72 (-12,76) -0,97 52,18 * Abhängig vom pers. Steuersatz: Beim Spitzensteuersatz von 45% + SolZ ergibt sich ein Gewinn nach Steuern von 52,52. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 18

19 Einkommensteuer Deutschland Grund- und Splittingtarif 2014 Grenzsteuersatz (gestrichelte Linie) Steuersatz (durchgezogene Linie) Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 19

20 Abschließende Übersicht Ansehen bei Geschäftspartnern aus Haftungsgründen Einzelunternehmen Gründungsaufwand und Gründungsdauer Haftungsbeschränkung Mindestkapital notwendig Sofortige Besteuerung bis zur Gesellschafterebene Gering Nein Nein Ja Hoch OHG Mittel Nein Nein Ja Hoch KG Mittel Zum Teil Nein Ja Hoch / Mittel GmbH / UG Mittel Ja Ja Nein Niedrig GmbH & Co. KG Hoch Ja Ja, wegen GmbH Ja Niedrig Stille Gesellschaft Mittel Ja (für den stillen Gesellschafter) Nein Ja Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 20

21 Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz Dieses Manuskript stellt grundlegende Faktoren der einzelnen Unternehmensformen unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten dar. Alle Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für etwaige Informationsfehler wird keine Haftung übernommen. Es enthält zwangsläufig Vereinfachungen und verzichtet weitgehend auf die Darstellung der (häufig zahlreichen und im entsprechenden Einzelfall praxisrelevanten) Ausnahmeregelungen. Es kann deshalb nicht als Grundlage für eine steuerliche Beratung im Einzelfall verwendet werden. Diese ist nur durch einen erfahrenen Fachmann bei Kenntnis aller Sachverhaltsumstände möglich. Das Manuskript unterliegt urheberrechtlichem Schutz. RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 21

22 RWT Ansprechpartner Oliver Rupp Steuerberater RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH Tel.: Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Personalberatung International 22

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