Hinweise zur Kostenkalkulation (Datenjahr 2015)

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1 Hinweise zur Kostenkalkulation (Datenjahr 2015) Der in den vergangenen Jahren geübten Praxis folgend, fasst das vorliegende Dokument Klarstellungen und Hinweise an die Kalkulationskrankenhäuser zur Datenaufbereitung und Kostenkalkulation zusammen, die aus Sicht des für die Bereitstellung der Daten des Jahres 2015 von Bedeutung sind. Die Hinweise sollen eine qualitative Verbesserung der Kostenkalkulation unterstützen, die sich in einer möglichst differenzierten, aufwandsgerechten und leistungsbezogenen Kostenzuordnung auf den jeweiligen Kostenträger darstellt. Diese Hinweise stellt das auch auf seiner Internetseite unter der Rubrik Kalkulation / Dokumente für Kalkulationskrankenhäuser zur Verfügung. Die einzelnen Ergänzungen bzw. Anpassungen der Vorgaben in den Kalkulationshandbüchern sind als Klarstellungen bestehender Regelungen zu verstehen. Sie werden für die Krankenhäuser im DRG- bzw. PEPP-Entgeltbereich separat dargestellt. Die teilnehmenden Einrichtungen werden um Beachtung und Umsetzung der angesprochenen Sachverhalte im Kalkulationsverfahren gebeten. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für Auskünfte gerne zur Verfügung. Zeittafel der aktuellen Kalkulationsrunde (Datenjahr 2015) Bereits feststehende Eckpunkte im Rahmen der diesjährigen Kalkulationsrunde (Datenjahr 2015) sind: 1. Abgabe der Teilnahmeerklärung bis Versand der Dateien zur Erfassung der ergänzenden Datenbereitstellung durch das bis Mitte Februar Rücksendung der Datei KVM-Infoblatt bis Übermittlung der Kalkulationsdaten bis Rücksendung der Informationen zur Kalkulationsgrundlage sowie Übermittlung der Leistungsdaten aus den Bereichen OP und Anästhesie zeitgleich mit Ihrer Datenlieferung, spätestens aber bis zum Übermittlung der ergänzenden Datenbereitstellung bis Mitte April Ende der Korrekturfrist für Kalkulationsdatensätze bis

2 Datenübermittlung der Kliniken in Trägerschaft der Berufsgenossenschaften Die an der Datenerhebung teilnehmenden Kliniken in Trägerschaft der Berufsgenossenschaften sind aufgefordert, in ihre Datenlieferung sämtliche Fälle des Krankenhauses mit den nach den Vorgaben des Kalkulationshandbuchs ermittelten Kosten einzubeziehen und an die Datenstelle zu übermitteln. Ergänzungen bzw. Anpassungen des Kalkulationshandbuchs Im Folgenden werden die für einzelne Kapitel des Kalkulationshandbuchs erforderlichen Klarstellungen kurz inhaltlich vorgestellt. Die nachfolgend aufgeführten Textpassagen enthalten bereits die für das Kalkulationshandbuch erforderlichen Ergänzungen bzw. Anpassungen. Die übrigen Erläuterungen des jeweiligen Kapitels im Kalkulationshandbuch behalten unveränderte Gültigkeit. Kalkulation im DRG- und im PEPP-Entgeltbereich Anpassung und Erweiterung der Kostenstellengruppen (Kap und 6.3.9) Zahlreiche Nachfragen zu den Kalkulationsdaten in den letzten Kalkulationsrunden bezogen sich auf auffällige Kostendaten in Kostenstellengruppe 11 (übrige Diagnostik und Therapie). Der heterogene organisatorische Aufbau der Krankenhäuser führt in Verbindung mit unterschiedlich differenzierten Kostenstellenrechnungen dazu, dass in der Vergangenheit stark divergierende Kostendaten in der Kostenstellengruppe 11 auftraten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz weitere Aufgaben für die kommenden Jahre etabliert, die ggf. einen differenzierteren Blick auf die Daten der Kostenstellengruppe 11 erforderlich machen. Aus diesem Grund wird beginnend mit dem Datenjahr 2016 eine weitere Differenzierung der bisherigen Kostenstellengruppe 11 (übrige Diagnostik und Therapie) in drei Kostenstellengruppen (11 13) vorgegeben. Damit für die erforderlichen Umstellungen im Kalkulationsprozess der einzelnen Krankenhäuser genügend Zeit verbleibt, kündigen wir diese Änderung mit Wirkung für das Datenjahr 2016 bereits heute an. Somit können die Kalkulationsteilnehmer das Jahr 2016 nutzen, und die veränderte Zuordnung der Kostenstellen zu den neu differenzierten Kostenstellengruppen 11 bis 13 einzurichten. In den Krankenhäusern sind die Kostenstellengruppen nach den Vorgaben der Handbuchüberarbeitung ab dem Datenjahr 2016 in der folgenden Differenzierung einzurichten: Kostenstellengruppe 11 (Diagnostische Bereiche) Kostenstellengruppe 12 (Therapeutische Verfahren) Kostenstellengruppe 13 (Patientenaufnahme) Die Differenzierung folgt einer Orientierung an der Leistungserbringung der zuzuordnenden Kostenstellen und damit verfügbarer Leistungsschlüssel zur Kostenzuordnung im Rahmen der Kostenträgerrechnung. Kostenstellen mit überwiegend diagnostischem Charakter finden sich in Kostenstellengruppe 11 (Diagnostische Bereiche), Kostenstellen mit überwiegend therapeutischem Charakter finden sich in Kostenstellengruppe 12 (Therapeutische Verfahren) und Kostenstellen, die sich überwiegend durch die Untersuchung von und den Umgang mit Patienten im Rahmen der stationären Aufnahme charakterisieren, finden sich in Kostenstellengruppe 13 (Patientenaufnahme). Unter Einbeziehung der am veröffentlichten Anpassungen der Kalkulationsvorgaben im Leistungsbereich Endoskopische Diagnostik und Therapie werden die Kapitel und des Kalkulationshandbuchs überarbeitet. Die inhaltlichen Vorgaben - 2 -

3 zur Kalkulation für die Kostenstellengruppen 7 (Kardiologische Diagnostik und Therapie), 8 (Endoskopische Diagnostik und Therapie, Stand ), 9 (Radiologie) und 10 (Laboratorien) bleiben unverändert bestehen. Anpassungen und Erweiterungen der Kalkulationsvorgaben gelten für die Kostenstellengruppen Bitte beachten Sie auch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Anpassungen in den Anlagen 5 (Kostenund Leistungsdaten) und 6 (Zuordnung von Kostenstellen zu Kostenstellengruppen). Der neu formulierte Text der Kapitel findet sich weiter unten in diesem Dokument. der DGVS Um die Sachgerechtigkeit der Vergütung in der gastroenterologischen Endoskopie bereits frühzeitig anzuheben, legen wir Ihnen nahe, in der Übergangsphase für die Gemeinkostenzuordnung im Leistungsbereich der gastroenterologischen Endoskopie den von der DGVS bereitgestellten anzuwenden. Sie finden diesen auf unserer Internetseite zum Herunterladen. Einzelkostenzurechnung, Anlage 10 Klarstellung: Teure Sachmittel, die für Maßnahmen der enteralen bzw. parenteralen Ernährung eingesetzt werden, sind dem Behandlungsfall als Einzelkosten zuzurechnen. Eine entsprechend aktualisierte Fassung der Anlage 10 steht auf der Internetseite des ( zum Herunterladen bereit. Zurechnung der Kosten auf der Intensivstation, Ergänzung für Notfallpatienten mit Entlassungsgrund 07 Die Kostenzurechnung auf Kostenstellen der Kostenstellengruppe 2 (Intensivstation) erfolgt auf Basis der gewichteten Intensivstunden. Für Notfallpatienten mit Entlassungsgrund 07 (Tod) ist dabei wie folgt vorzugehen: Wurde ein Notfallpatient mit Entlassungsgrund 07 (Tod) ausschließlich auf Kostenstellen der Kostenstellengruppe 2 behandelt und ist die dokumentierte Anzahl der gewichteten Intensivstunden kleiner als 6 Stunden, so ist ein Mindestwert von 6 Stunden als Zurechnungsschlüssel (gewichtete Intensivstunden) für die fallbezogene Kostenzurechnung zu verwenden

4 Kalkulation im PEPP-Entgeltbereich Ergänzungen bzw. Anpassungen des Handbuchs zur Kalkulation psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen in Einrichtungen gem. 17d KHG (Version 1.0) Im Folgenden werden die für einzelne Kapitel des Kalkulationshandbuchs erforderlichen Klarstellungen kurz inhaltlich vorgestellt. Die nachfolgend aufgeführten Textpassagen enthalten bereits die für das Kalkulationshandbuch erforderlichen Ergänzungen bzw. Anpassungen. Die übrigen Erläuterungen des jeweiligen Kapitels im Kalkulationshandbuch behalten unveränderte Gültigkeit. Aufgrund von zahlreichen Nachfragen zum Indizierten komplexen Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (OPS-Kode 9-645*) bzw. bei Kindern und Jugendlichen (OPS-Kode 9-692*) weisen wir nochmals darauf hin, dass nur die Leistungen, die im Rahmen dieses OPS-Kodes in unmittelbarem Patientenkontakt erbracht werden, als therapeutische Kernleistungen gelten und der Kostenstellengruppe 26 (Andere Therapie) zuzuordnen sind. Zu diesen therapeutischen Kernleistungen zählen auch Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Lebensumfeld des Patienten (wie z.b. Angehörige, Freunde oder enge Arbeitskollegen). Andererseits gehören Gespräche mit einem Vermieter oder einem Arbeitgeber nicht zu den therapeutischen Kernleistungen; die Kosten für diese Leistungen verbleiben auf der jeweiligen Station und sind über das Betreuungsintensitätsmodell dem Patienten zuzuordnen (vgl. hierzu die Ausführungen in den Kapiteln Station, v.a. Seite 135 f. und Psychotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Andere Therapie, Seite 145 ff. und die Hinweise zur Kalkulation des Datenjahres 2014). Weitere Klarstellungen Kosten für eine Diätberatung durch Diätassistenten bzw. Ökotrophologen im Sinne einer ärztlich verordneten Therapie sind in der Kostenstellengruppe 25 (Ergotherapie) in der Kostenartengruppe 3 (medizinisch-technischer Dienst/ Funktionsdienst) abzubilden. Die Kosten einer externen Konsiliarleistung sind der Kostenstelle zuzuordnen, die die Konsiliarleistung angefordert hat (vgl. Kalkulationshandbuch, S. 110). Die Abbildung der Kosten in der Kostenstellengruppe 11 ist nicht zulässig. Für die Kostenerfassung von internen Konsiliarleistungen gelten die Regelungen auf Seite 38 im Kalkulationshandbuch

5 6.3.8 Kardiologische Diagnostik/Therapie, endoskopische Diagnostik/Therapie Einbezogene Leistungsbereiche Kardiologische Diagnostik/Therapie (Kostenstellengruppe 7): Der Leistungsbereich umfasst speziell für diagnostische und interventionelle Maßnahmen der Kardiologie eingerichtete Eingriffsräume. Zu den hier relevanten Leistungen zählen insbesondere diagnostische Katheteruntersuchungen an Herz und Kreislauf, therapeutische Katheterisierungen, perkutantransluminale Gefäßinterventionen sowie Implantationen von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und ggf. anderen herzunterstützenden Aggregaten. Endoskopische Diagnostik/Therapie (Kostenstellengruppe 8): Dem Leistungsbereich werden speziell für die Durchführung endoskopischer Maßnahmen eingerichtete Funktionsräume zugeordnet. Zu den hier relevanten Leistungen zählen insbesondere diagnostische und therapeutische Endoskopien, Drainagen, therapeutische Spülungen, endoskopische Biopsien, Anlage einer Ernährungssonde (z.b. PEG). Einzelheiten zur Zuordnung von Kostenstellen zu Kostenstellengruppen sind Anlage 6 zu entnehmen. Datengrundlage für die Kostenträgerrechnung Einzelkostenkalkulation Die Kosten teurer Sachgüter werden dem einzelnen Behandlungsfall gemäß den Vorgaben der Anlage 10 als Einzelkosten direkt zugeordnet. Einzelkosten können beispielsweise teure Sachgüter des medizinischen Bedarfs, wie Herzkatheter oder spezielle Elektroden, sein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die benötigten Daten am Beispiel für Einzelkosten des übrigen medizinischen Bedarfs. Tabelle 1: Benötigte Daten je Behandlungsfall zur Einzelkostenkalkulation (Modul 7.6b) Kardiol. Diag. u. Ther. Leistungsdaten (des Behandlungsfalles) Kostendaten Alternative 1 Alternative 2 Einzelkostenkalkulation Einzelkosten übriger IST-Verbrauch bzw. Verbrauch der einbezogenen Artikel nach KVM Artikelkosten Anschaffungspreis je Artikel Durchschnittspreis je Artikel Erläuterungen Bitte Vorgaben der Anlage 10 beachten

6 Die Einzelkostenzurechnung setzt fallbezogene Leistungsinformationen voraus. Anlage 10 gibt artikelbezogen vor, ob die Sachmittelverbräuche fallindividuell dokumentiert sein müssen oder auch standardisierte Verbrauchsdaten als Grundlage einer Kostenzurechnung über ein Klinisches Verteilungs-modell zugrunde gelegt werden dürfen. Bereits direkt dem fallbezogenen Datensatz zugeordnete und abweichend von den Vorschriften der KHBV nicht auf Kostenstellen gebuchte Einzelkosten sind hier nicht zu berücksichtigen. Sind dagegen Einzelkosten auch Kostenstellen zugeordnet worden, erfolgt die Zuordnung auf den einzelnen Behandlungsfall von der Kostenstelle aus. Die Kostenstellenkosten sind dann vor Bildung des Gemeinkostensatzes um die Einzelkosten zu bereinigen. Bereinigung der Kostenstellenkosten um die Einzelkosten erforderlich Ausführliche Erläuterungen zur Einzelkostenzurechnung enthält Kap Gemeinkostenkalkulation Als Bezugsgröße für die fallbezogene Kostenverteilung sind folgende Leistungsinformationen zu verwenden: Eingriffszeit Die damit umgrenzte Leistungszeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das für die Intervention verwendete Instrument in den Körper des Patienten eingeführt wird (erster Versuch erste erbrachte Leistung) und endet mit dem Zeitpunkt, an dem das Instrument wieder aus dem Körper des Patienten entnommen wird. Diese Leistungszeit ist für alle Dienstarten identisch. Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) oder Mehrfachbesetzung Die gleichzeitige Beteiligung mehrerer Personen an einem Eingriff wird dienstartenspezifisch durch den Gleichzeitigkeitsfaktor zum Ausdruck gebracht. Dieser kann durch die individuelle Erfassung der Tätigkeitszeit für jede an der Intervention (auch nur zeitweilig) beteiligte Person ermittelt werden. Fehlt diese Information, so kann ein dienstartbezogener standardisierter Gleichzeitigkeitsfaktor für die verschiedenen Eingriffsarten definiert werden, der die zeitanteilige Tätigkeit der einzelnen Personen berücksichtigt. Rüstzeiten finden in den Leistungsbereichen Kardiologie und Endoskopie keine Berücksichtigung. Falls die Datenlage ein Vorgehen anhand erfasster Leistungszeiten nicht zulässt, können die Kosten auch auf der Grundlage eines im Krankenhaus üblichen s (z. B. GOÄ, DKG-NT, Hauskatalog) verteilt werden. Die je Leistung erfassten Leistungspunkte dienen dabei als Bezugsgröße der Kostenzurechnung. Hinweise: Im Leistungsbereich Endoskopie ist ab dem Datenjahr 2017 ausschließlich die Eingriffszeit mit Gleichzeitigkeitsfaktor als Bezugsgröße der Kostenzurechnung zu verwenden. Bei separater Erfassung der Tätigkeitszeiten des medizinischtechnischen Dienstes bzw. des Funktionsdienstes werden die Personalkosten des medizinisch-technischen Dienstes und des Funktions

7 dienstes (Modul 8.3) anhand dieser Zeiten verrechnet; ansonsten erfolgt die Kostenverrechnung ebenso wie die der übrigen Module nach der Tätigkeitszeit des ärztlichen Dienstes. Verrechnung der Personalkosten ärztlicher Dienst (Module 7.1, 8.1), Personalkosten med.-technischer Dienst und Funktionsdienst (Module 7.3, 8.3), Sachkosten Arzneimittel (Module 7.4a, 8.4a), Sachkosten übriger (Module 7.6a, 8.6a), Kosten der medizinischen Infrastruktur (Module 7.7, 8.7) und Kosten der nicht medizinischen Infrastruktur (Module 7.8, 8.8) Die genannten Kostenarten werden anhand der Eingriffszeit oder der Punkte laut den einzelnen Fällen zugeordnet. Eine Verteilung der Kosten auf Grundlage anderer Leistungsmerkmale wie Fallzahl ist nicht zulässig. Die für die Kostenträgerrechnung benötigten Leistungs- und Kostendaten zeigt folgende Tabelle am Beispiel der Personalkosten ärztlicher Dienst und der Sachkosten für übrigen medizinischen Bedarf der Kostenstelle Kardiologische Diagnostik/Therapie : Tabelle 2: Benötigte Daten der Kostenstelle zur Berechnung des Kalkulationssatzes/Bezugsgröße Kardiol. Diag. u. Ther. Gemeinkostenkalkulation Personalkosten ärztlicher Dienst Sachkosten übriger Leistungsdaten (der Kostenstelle) Alternative 1 Eingriffszeit Eingriffszeit Alternative 2 (nur für Kardiol. Diag./Ther.) Kostendaten (der Kostenstelle) Kalkulationssatz Gesamtkosten ärztlicher Dienst = Gesamtkosten/ Leistungsdaten (Alt. 1 oder 2) Gesamtkosten übriger = Gesamtkosten/ Leistungsdaten (Alt. 1 oder 2) Erläuterungen Eingriffszeit: Zeitspanne des intervent. Eingriffs ohne Berücksichtigung von Rüstzeiten : z.b. GOÄ, DKG-NT, Hauskatalog Besonderheiten Die kostenstellenbezogenen Daten umfassen die Gesamtkosten der Kostenartengruppe und das Gesamtleistungsvolumen (hier: Eingriffszeiten oder über alle Behandlungsfälle) der Kostenstelle, bezogen auf das Datenjahr

8 Als fallbezogene Leistungsdaten werden die Eingriffszeit bzw. die Leistungspunkte des Patienten benötigt. Die erforderlichen Daten je Behandlungsfall zur Berechnung der Fallkosten zeigt Tabelle 39: Tabelle 3: Benötigte Daten je Behandlungsfall zur Berechnung der Fallkosten Kardiol. Diag. u. Ther. Leistungsdaten (des Behandlungsfalls) Gemeinkostenkalkulation Personalkosten ärztlicher Dienst Sachkosten übriger Alternative 1 Eingriffszeit Eingriffszeit Alternative 2 (nur für Kardiol. Diag./Ther.) Kostendaten (der Kostenstelle) Kalkulationssatz ärztlicher Dienst Kalkulationssatz übr. med. Bedarf Je nach Leistungsspektrum werden in den Funktionsstellen entweder die Eingriffszeit oder als fallbezogene Leistungsdaten erhoben. Die kostenstellenbezogenen Daten umfassen das Gesamtleistungsvolumen (hier: Eingriffszeiten oder Punktsumme über alle Behandlungsfälle) der Kostenstelle und die Gesamtkosten der Kostenartengruppe, bezogen auf das Datenjahr. Personalkosten Pflegedienst (Module 7.2, 8.2) Diese Kostenartengruppe ist in der kardiologischen Diagnostik/Therapie und der endoskopischen Diagnostik/Therapie Prüfung der Datengrundlage Im Hinblick auf ein inhaltlich und formal plausibles Kalkulationsergebnis sollten im betrachteten Leistungsbereich die nachfolgend aufgeführten Prüfungen und Abgleiche der Kalkulationsdaten vorgenommen werden: Leistungsdaten (der Kostenstelle) Für jeden Fall, für den eine Leistung erbracht wurde, liegen Angaben zur Eingriffszeit oder vor. Die erfasste Eingriffszeit bzw. die dokumentierten Punktmengen liegen in einem für die Art der Leistung plausiblen Werte-Korridor. Sofern die erbrachten Leistungen durch einen OPS-Kode beschrieben werden, ist dieser für den Behandlungsfall dokumentiert

9 Kostendaten (der Kostenstelle) Kosten für hier betrachtete extern bezogene Leistungen sind der dafür definierten Kostenstellengruppe (kardiologische Diagnostik/Therapie, endoskopische Diagnostik/Therapie, übrige diagnostische und therapeutische Bereiche) zugeordnet. Die Kostenstellenkosten sind um Kosten bereinigt, die in besonderen Kostenmodulen auszuweisen sind (Kosten für Blutprodukte [Modul 10.4b], Transplantatkosten für Knochenmarktransplantation/Stammzelltransfusion [Modul 10.5]) Radiologie, Laboratorien, diagnostische Bereiche, therapeutische Verfahren, Patientenaufnahme Einbezogene Leistungsbereiche Radiologie (Kostenstellengruppe 9): Der Leistungsbereich umfasst Funktionsstellen zur Diagnostik mit Hilfe bildgebender Verfahren. Unter das hier relevante Leistungsspektrum fallen konventionelle Röntgenverfahren (z.b. Thoraxaufnahmen, Skelettaufnahmen), Angiographien und Angioplastien, aber auch komplexe diagnostische Maßnahmen unter Einsatz von Großgeräten, wie z.b. Computertomographie (CT), Magnet-Resonanz-Tomographie (Kernspintomographie MRT), Positronen-Emissions-Tomographie (PET) oder Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT). Darüber hinaus zählen zum Leistungsbereich Radiologie auch Strahlentherapien, nuklearmedizinische Therapien und Szintigraphien. Laboratorien (Kostenstellengruppe 10): Der Leistungsbereich umfasst Funktionsstellen, die für die Durchführung labordiagnostischer Verfahren eingerichtet sind. Diese können als Zentrallabor oder fachgebietsbezogen organisiert sein. Zum Leistungsbereich Laboratorien zählen ebenfalls die Bereiche Transfusionsmedizin (mit den Funktionsstellen Blutspende/Blutaufbereitung/Blutbank), Pathologie, Histologie und Einrichtungen zur Bereithaltung von Transplantaten (z.b. Hornhautbank). Diagnostische Bereiche (Kostenstellengruppe 11): Zu diesem Leistungsbereich zählen alle Funktionsstellen, die diagnostische Leistungen am Patienten erbringen und nicht einem der anderen definierten Leistungsbereiche (Kostenstellengruppen) zuzuordnen sind. Beispielhaft für das hier relevante Leistungsspektrum seien die folgenden Leistungen aufgeführt: EEG, EKG, Sonographie, Epilepsiediagnostik, EMG, Untersuchungen des Verdauungstraktes (z.b. Manometrie) und Harntraktes (z.b. Uroflow, Urodynamik). Therapeutische Verfahren (Kostenstellengruppe 12): Dem Leistungsbereich werden alle Funktionsstellen zugeordnet, die für die Durchführung spezieller Therapieverfahren eingerichtet und nicht einem der anderen definierten Leistungsbereiche (Kostenstellengruppen) zuzuordnen sind. Unter das hier relevante Leistungsspektrum fallen z.b. die Schmerztherapie, Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie, Logopädie, Extrakorporale Stoßwellenlithotrypsie (ESWL), sowie die Ernährungs-, Diät- bzw. Diabetesberatung

10 Patientenaufnahme (Kostenstellengruppe 13): Dieser Leistungsbereich umfasst alle Funktionsstellen zur Klärung der stationären Behandlungsbedürftigkeit bzw. Vorbereitung der stationären Aufnahme der Patienten. Dazu zählen eine zentrale Aufnahmestelle (bettenführend/nicht bettenführend), die Notfallambulanz/Notaufnahme/Rettungsstelle, ein dort eingerichteter Schockraum, sowie ggf. Polikliniken. Auch überwiegend mit spezieller Diagnostik befasste Fachambulanzen der Fachabteilungen sind hier zuzuordnen (z.b. Hochdruckambulanz, Schrittmachersprechstunde, Tumorsprechstunde). Einzelheiten zur Zuordnung von Kostenstellen zu Kostenstellengruppen sind Anlage 6 zu entnehmen. Datengrundlage für die Kostenträgerrechnung Einzelkostenkalkulation Die Kosten teurer Sachgüter werden dem einzelnen Behandlungsfall gemäß den Vorgaben der Anlage 10 als Einzelkosten direkt zugeordnet. Für die Einzelkostenzurechnung sind folgende Besonderheiten zu beachten: In den betrachteten Leistungsbereichen werden teure Medikamente sowie Sachgüter aus dem Bereich des übrigen medizinischen Bedarfs verbraucht. Die Zurechnung von Einzelkosten erfolgt daher in den Kostenartengruppen 4b und 6b. Implantate/Transplantate werden in den betrachteten Leistungsbereichen nicht für einzelne Patienten verbraucht. Für die Module 10.4b und 10.5 gilt eine besondere Vorgabe für den einheitlichen Kostenausweis der im Folgenden genannten Artikelgruppen: In Modul 10.4b (Einzelkosten Arzneimittel) werden unabhängig vom Ort des Verbrauchs sämtliche Kosten für Blutprodukte ausgewiesen. Weitere laborbezogene Kosten dürfen in Modul 10.4b nicht enthalten sein (vgl. die besonderen Hinweise zur Einzelkostenzurechnung von Blutprodukten in Kap ). In Modul 10.5 (Einzelkosten Implantate/Transplantate) werden unabhängig vom Ort des Verbrauchs sämtliche Transplantatkosten bei Knochenmarktransplantationen und Stammzelltransfusionen ausgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Transplantat fremdbezogen oder aus einer Spende im transplantierenden Krankenhaus gewonnen wurde. Weitere laborbezogene Kosten dürfen in Modul 10.5 nicht enthalten sein (vgl. die Erläuterungen zur Kalkulation bei Knochenmarktransplantationen/ Stammzelltransfusionen in Kap ). Die nachfolgende Tabelle zeigt die benötigten Daten am Beispiel für Einzelkosten des übrigen medizinischen Bedarfs. Besondere Vorgabe für den Kostenausweis in den Modulen 10.4b und

11 Tabelle 4: Laboratorien Benötigte Daten je Behandlungsfall zur Einzelkostenkalkulation (Modul 10.6b) Einzelkostenkalkulation Einzelkosten übriger Leistungsdaten (des Behandlungsfalles) Kostendaten Alternative 1 Alternative 2 IST-Verbrauch bzw. Verbrauch der einbezogenen Artikel nach KVM Artikelkosten Anschaffungspreis je Artikel Durchschnittspreis je Artikel Erläuterungen Bitte Vorgaben der Anlage 10 beachten. Die Einzelkostenzurechnung setzt fallbezogene Leistungsinformationen voraus. Anlage 10 gibt artikelbezogen vor, ob die Sachmittelverbräuche fallindividuell dokumentiert sein müssen oder auch standardisierte Verbrauchsdaten als Grundlage einer Kostenzurechnung über ein Klinisches Verteilungsmodell zugrunde gelegt werden dürfen. Bereits direkt dem fallbezogenen Datensatz zugeordnete und abweichend von den Vorschriften der KHBV nicht auf Kostenstellen gebuchte Einzelkosten sind hier nicht zu berücksichtigen. Sind dagegen Einzelkosten auch Kostenstellen zugeordnet worden, erfolgt die Zuordnung auf den einzelnen Behandlungsfall von der Kostenstelle aus. Die Kostenstellen-kosten sind dann vor Bildung des Gemeinkostensatzes um die Einzelkosten zu bereinigen. Ausführliche Erläuterungen zur Einzelkostenzurechnung enthält Kap Bereinigung der Kostenstellenkosten um die Einzelkosten erforderlich Gemeinkostenkalkulation Leistungsbereiche Radiologie und Laboratorien: Die Punkte eines in den Krankenhäusern üblichen s (z.b. GOÄ, DKG-NT, Hauskatalog) bilden die maßgebliche Bezugsgröße für die fallbezogene Verrechnung der Kosten. Kostenstellengruppen 11, 12 und 13: Die fallbezogene Kostenverrechnung erfolgt primär anhand der fallindividuell erfassten Behandlungszeiten (Tätigkeitszeit am Patienten ohne Rüstzeiten oder Wartezeiten). Sofern diese nicht zur Verfügung stehen, können die Kosten auch auf der Grundlage eines im Krankenhaus üblichen s (z. B. GOÄ, DKG-NT, Hauskatalog) verteilt werden. Die je Leistung erfassten Leistungspunkte dienen dabei als Bezugsgröße der Kostenzurechnung. Andere Bezugsgrößen wie Fallzahl sind für die Verteilung der Kosten nicht zulässig

12 Verrechnung der Personalkosten ärztlicher Dienst (Modul 9.1, 10.1, 11.1, 12.1, 13.1), Personalkosten Pflegedienst (Modul 11.2, 12.2, 13.2), Personalkosten des med.-technischen Dienstes und Funktionsdienstes (Modul 9.3, 10,3, 11.3, 12.3, 13.3), Sachkosten Arzneimittel (Modul 9.4a, 10.4a, 11.4a, 12.4a, 13.4a), Sachkosten übriger (Modul 9.6a, 10.6a, 11.6a, 12.6a, 13.6a), Kosten der medizinischen Infrastruktur (Modul, 9.7, 10.7, 11.7,12.7, 13.7) und Kosten der nicht medizinischen Infrastruktur (Modul 9.8, 10.8, 11.8, 12.8, 13.8) Die genannten Kostenarten werden anhand der Punkte laut den einzelnen Fällen zugeordnet. Die für die Kostenträgerrechnung benötigten Leistungs- und Kostendaten zeigt die folgende Tabelle am Beispiel der Personalkosten ärztlicher Dienst und der Sachkosten übriger medizinischer Bedarf: Tabelle 5: Benötigte Daten der Kostenstelle zur Berechnung des Kalkulationssatzes/Bezugsgröße Diagnost. Bereiche Gemeinkostenkalkulation Personalkosten ärztlicher Dienst Sachkosten übriger Leistungsdaten (der Kostenstelle) Alternative 1 Behandlungszeit Behandlungszeit Alternative 2 Kostendaten (der Kostenstelle) Kalkulationssatz Gesamtkosten ärztlicher Dienst = Gesamtkosten/ Leistungsdaten (Alt. 1 oder 2) Gesamtkosten übriger = Gesamtkosten/ Leistungsdaten (Alt. 1 oder 2) Erläuterungen Behandlungszeit: Tätigkeitszeit am Patienten ohne Wartezeiten und Rüstzeiten : z.b. GOÄ, DKG-NT, Hauskatalog Besonderheiten Die kostenstellenbezogenen Daten umfassen die Gesamtkosten der Kostenartengruppe und das Gesamtleistungsvolumen (hier: bzw. Behandlungszeiten über alle Behandlungsfälle) der Kostenstelle, bezogen auf das Datenjahr. Als fallbezogene Leistungsdaten werden die Leistungspunkte des Patienten bzw. die Behandlungszeit benötigt. Die erforderlichen Daten je Behandlungsfall zur Berechnung der Fallkosten zeigt Tabelle 42:

13 Tabelle 6: Benötigte Daten je Behandlungsfall zur Berechnung der Fallkosten Diagnost. Bereiche Leistungsdaten (des Behandlungsfalls) Gemeinkostenkalkulation Personalkosten ärztlicher Dienst Sachkosten übriger Alternative 1 Behandlungszeit Behandlungszeit Alternative 2 Kostendaten (der Kostenstelle) Kalkulationssatz ärztlicher Dienst Kalkulationssatz übr. med. Bedarf Je nach Leistungsspektrum werden in den Funktionsstellen entweder die Behandlungszeit oder als fallbezogene Leistungsdaten erhoben. Die kostenstellenbezogenen Daten umfassen das Gesamtleistungsvolumen (hier: Behandlungszeiten oder Punktsumme über alle Behandlungsfälle) der Kostenstelle und die Gesamtkosten der Kostenartengruppe, bezogen auf das Datenjahr. Personalkosten Pflegedienst (Module 9.2, 10.2) Diese Kostenartengruppe ist für die Leistungsbereiche Radiologie und Laboratorien Prüfung der Datengrundlage Im Hinblick auf ein inhaltlich und formal plausibles Kalkulationsergebnis sollten für die hier betrachteten Leistungsbereiche die nachfolgend aufgeführten Prüfungen und Abgleiche der Kalkulationsdaten vorgenommen werden: Leistungsdaten (der Kostenstelle) Für jeden Fall, für den eine Leistung erbracht wurde, sind (Kostenstellengruppen 11, 12, 13: Behandlungszeiten) dokumentiert. Sofern hoch spezialisierte Leistungen erbracht werden, die in Standard-en nicht oder nicht ausreichend differenziert abgebildet werden, wurde eine hausindividuelle Anpassung bzw. Erweiterung vorgenommen. Die dokumentierten Punktmengen bzw. Behandlungszeiten liegen in einem für die Art der Leistung plausiblen Werte-Korridor (Vorsicht bei fehlerfassten Maximalwerten je Leistung!). Sofern die erbrachten Leistungen durch einen OPS-Kode beschrieben werden, ist dieser für den Fall dokumentiert. Die gemäß Transfusionsgesetz fallbezogen dokumentierte Menge verabreichter Blutprodukte stimmt mit den für den Einzelfall dokumentierten OPS-Kodes für Blutgabe überein

14 Kostendaten (der Kostenstelle) Kosten für hier betrachtete extern bezogene Leistungen sind der Kostenstellengruppe Laboratorien zugeordnet. Unter Modul 10.4b werden unabhängig vom Ort des Verbrauchs sämtliche Kosten für Blutprodukte eines Falles ausgewiesen. Die für einen Fall zugerechneten Kosten für Blutprodukte sind in ihrer Höhe durch den Einkaufspreis je Transfusionseinheit und die durch OPS-Kode für den Fall angegebene Menge begründet. Unter Modul 10.5 werden unabhängig vom Ort des Verbrauchs sämtliche Transplantatkosten bei Knochenmarktransplantationen und Stammzelltransfusionen für einen Fall ausgewiesen

15 Anpassung/Ergänzung von Anlage 5 Übersicht über die für die Kostenträgerrechnung benötigten Kosten- und Leistungsdaten Anlage 5 Personalkosten ärztlicher Dienst Personalkosten Pflegedienst Personalkosten med.- techn. Dienst/ Funktionsdienst Sachkosten Arzneimittel Sachkosten Implantate/ Transplantate Personal- und Sachkosten med. Infrastruktur Personal- und Sachkosten nicht med. Infrastruktur a 4b a 6b Normalstation 1 Pflegetage PPR-Minuten 2 Pflegetage PPR-Minuten 2 Sachkosten übriger PPR-Minuten 2 Pflegetage Pflegetage Intensivstation 2 Intensivstunden Intensivstunden Intensivstunden Intensivstunden Intensivstunden Intensivstunden Intensivstunden Dialyseabteilung 3 Dialysen 3 Dialysen 3 Dialysen 3 Dialysen 3 Dialysen 3 Dialysen 3 Dialysen 3 OP-Bereich 4 Schnitt-Naht-Zeit mit GZF und Rüstzeit 4 Schnitt-Naht- Zeit/HLM-Zeit mit GZF 5 und Rüstzeit 4 Schnitt-Naht-Zeit mit Rüstzeit 4 Schnitt-Naht-Zeit mit Rüstzeit 4 Schnitt-Naht-Zeit mit Rüstzeit 4 Schnitt-Naht-Zeit mit Rüstzeit 4 Anästhesie 5 Anästhesiologiezeit und GZF 6 Anästhesiologiezeit Anästhesiologiezeit Anästhesiologiezeit Anästhesiologiezeit Anästhesiologiezeit Kreißsaal 6 Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Aufenthaltszeit Patientin im Kreißsaal Kardiologische Diagnostik/ Therapie Endoskopische Diagnostik/ Therapie Eingriffszeit 1. Eingriffszeit 1. Eingriffszeit 1. Eingriffszeit 1. Eingriffszeit 1. Eingriffszeit Einzelkostenzuordnunzuordnung Einzelkosten- Eingriffszeit 7 Eingriffszeit 7 Eingriffszeit 7 Einzelkostenzuordnunzuordnung Einzelkosten- Eingriffszeit 7 Eingriffszeit 7 Eingriffszeit 7 Radiologie 9 Laboratorien 10 8 Diagnostische Bereiche Therapeutische Verfahren Patientenaufnahme Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 2. Pkt. lt. 1) Bewertung der Einzelkosten über Anschaffungspreise bzw. Durchschnittspreise 2) Neben der PPR sind ähnliche sachgerechte Systeme zugelassen 3) Dialysen nach Dialysearten 4) Hausindividuelle Standards der Rüstzeiten können gebildet werden 5) In der Regel GZF 2 (bei HLM GZF 1) 6) GZF ist standardisiert 1,0; in medizinisch begründeten Ausnahmefällen auch höher 7) Kostenstellen, die keine gastroenterologisch-endoskopischen Leistungen erbringen, können in Absprache mit dem übergangsweise weiterhin verwenden 8) Nur für Transplantatkosten bei Knochenmarktransplantation/Stammzelltransfusion

16 Anpassung/Ergänzung von Anlage 6 Zuordnung von Kostenstellen zu Kostenstellengruppen Kostenstellengruppe Bezeichnung zugehöriger Kostenstellen 11 Diagnostische Bereiche Funktionsdiagnostik EEG EKG EMG Lungenfunktionsdiagnostik Sonographie Phoniatrie Audiologie Ophthalmologie Allergologie Manometrielabor Elektrophysiologie Urodynamik Kreislauflabor Proktologie Phlebologie Rhythmologie 12 Therapeutische Verfahren Schmerztherapie/Schmerzambulanz Krankengymnastik/Physiotherapie Physikalische Therapie Massage Ergotherapie Bäderabteilung Logopädie/Sprachtherapie Ernährungs-/Diabetes-/Diätberatung Lichttherapie Musiktherapie Klinische Psychologie Hyperthermie Extrakorporale Stoßwellenlithotrypsie (ESWL), Lithotripter Stomatherapie Inhalation Lasertherapie Sehschule 13 Patientenaufnahme Notfallambulanz/Notaufnahme/Rettungsstelle Schockraum Polikliniken Zentrale Aufnahmestelle (bettenführend/nicht bettenführend) Ambulanzen der Fachbereiche (u.a. Hochdruckambulanz, Schrittmachersprechstunde, Tumorsprechstunde)

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