Schule Hergiswil. Konzept Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

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1 Schule Hergiswil Konzept Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

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3 Inhaltsverzeichnis Betrieb und Struktur Grundlagen Trägerschaft / Leitung Angebot Öffnungszeiten und Betriebsferien Standorte und Räume Schulweg / Transporte Ernährung und Verpflegung Personalbedarf Zuständigkeiten Anmeldung / Betreuungsvereinbarung Absenzen Krankheit und Unfall Disziplinarmassnahmen Ausschluss Versicherung Finanzen... 8 Pädagogisches Konzept Pädagogische Zielsetzung Betreuung Zusammenarbeit aller Beteiligten Qualitätssicherung und Evaluation

4 Betrieb und Struktur 1. Grundlagen Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) vom 22. März Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen 1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass den Lernenden bedarfsgerecht schul- und familienergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung stehen. Die Erziehungsberechtigten haben sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 16. Dezember Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen 1 Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen sind Angebote, welche die Betreuung der Lernenden während der Schulzeit ab dem Eintritt in die Volksschule als Ergänzung zum Unterricht und zur Betreuung durch die Familien sicherstellen. 2 Sie umfassen folgende Betreuungselemente: Betreuungselement I: Ankunftszeit vor dem Unterricht am Morgen (ab 7.00 Uhr) Betreuungselement II: Mittagsverpflegung, Ruhezeit/Bewegungszeit ( Uhr) Betreuungselement III: Uhr Uhr (inkl. Unterstützung bei den Hausaufgaben) Betreuungselement IV:15.30 Uhr Uhr (inkl. Unterstützung bei den Hausaufgaben) Die Zeiten der vier Betreuungselemente können von den Gemeinden an die Stundenpläne ihrer Schule angepasst werden. 3 Die Gemeinden erheben den Bedarf an schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen einmal pro Jahr und stellen gestützt auf die Bedarfserhebung entsprechende Angebote zur Verfügung. 4 Die Gemeinden können die Angebote selbst oder mit anderen Gemeinden erbringen oder durch Private erbringen lassen. 17 Disziplinartatbestand Gegen Lernende können Disziplinarmassnahmen verfügt werden, wenn sie den Schulbetrieb stören, mutwillig Sacheigentum der Schule zerstören oder beschädigen, gegen die Schul- oder Hausordnung und ähnliche Bestimmungen oder gegen Anordnungen der zuständigen Organe, Lehrpersonen oder Fachpersonen der Schuldienste verstossen. Leitbild der Schule Hergiswil Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Unterlagen zur Umsetzung. DVS, Juni 2009 Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen - Richtlinien für den Betrieb. DVS, März

5 2. Trägerschaft / Leitung Die Gemeinde Hergiswil ist Trägerin der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen der Schule Hergiswil. Die strategische Führung liegt bei der Schulpflege Hergiswil, und die Schulleitung der Schule Hergiswil ist zuständig für die operative Führung (administrativ, personell, pädagogisch). 3. Angebot Die Schule Hergiswil bietet bedarfsgerecht umfassende Tagesstrukturen an: Betreuungselement I Ankunftszeit / Morgenbetreuung Betreuungselement II Mittagsbetreuung Betreuungselement III Nachmittagsbetreuung (1. Hälfte) Betreuungselement IV Nachmittagsbetreuung (2. Hälfte) Die Elemente der Tagesstrukturen stehen allen Schülerinnen und Schülern der Schule Hergiswil von der Schuleingangsstufe bis zur ISS an den offiziellen Schultagen (inkl. Mittwoch) zur Verfügung und werden ab 5 Schülerinnen und Schülern von der Schule Hergiswil durchgeführt, bei weniger Kindern übernehmen Tagesfamilien diese Aufgaben. Nach Möglichkeit werden die Elemente in beiden Schulhäusern angeboten, bei weniger als 5 Kindern pro Schulhaus erfolgt die Betreuung im Schulhaus Steinacher. Die Nutzung der Betreuungsangebote ist freiwillig und kostenpflichtig. Unterricht und Betreuung orientieren sich gemeinsam am Leitbild der Schule Hergiswil und sind über diese gemeinsamen pädagogischen Leitlinien eng miteinander verknüpft. 4. Öffnungszeiten und Betriebsferien Das Angebot besteht während den offiziellen Schultagen von Montag bis Freitag inklusive Mittwochnachmittag. Während der Schulferien wird keine Betreuung angeboten. 5. Standorte und Räume Betreuungselement I Morgenbetreuung, bis Ab 7.00 Uhr werden die von den Eltern gebrachten Kinder im Schulhaus empfangen und bis um 7.55 Uhr von einer Betreuungsperson betreut. Dabei kann das mitgebrachte Frühstück eingenommen werden. Im Schulhaus Steinacher betreute Kinder vom Schulhaus Sagenmatt werden mit dem Schulbus (normaler Kurs) ins Schulhaus Sagenmatt transportiert. Bei weniger als total 5 Anmeldungen wird die Betreuung ausserschulisch organisiert. 4

6 Betreuungselement II Mittagstisch, Ruhezeit/Bewegungszeit, bis Bei Vorliegen von mindestens 5 Anmeldungen pro Tag wird der Mittagstisch angeboten. Die Kinder werden von Uhr betreut. Benötigen weniger als 4 Kinder den Mittagstisch, so werden sie an Personen vermittelt, die die Betreuung und Verpflegung übernehmen. Winterhalbjahr November bis April: Mittagstisch im Schulhaus Sagenmatt / Mittagstisch im Schulhaus Steinacher Sommerhalbjahr Mai bis Oktober: Mittagstisch nur im Schulhaus Steinacher, Kinder vom Schulhaus Sagenmatt benutzen den Schulbus für den Transport. Betreuungselement III: Nachmittagsbetreuung 1, bis Dieses Angebot steht Kindern offen, die während der ersten Nachmittagshälfte betreut werden müssen. Da die Kinder auch Hausaufgaben erledigen, werden sie durch eine pädagogisch ausgebildete Person betreut. Im Schulhaus Steinacher betreute Kinder vom Schulhaus Sagenmatt müssen am Ende der Betreuung von den Eltern im Schulhaus Steinacher abgeholt werden. Bei weniger als total 5 Anmeldungen wird die Betreuung über Tagesfamilien organisiert. Betreuungselement IV: Nachmittagsbetreuung 2, bis Dieses Angebot steht Kindern offen, die während der zweiten Nachmittagshälfte betreut werden müssen. Im Rahmen dieses Angebotes findet zuerst eine Zvieripause statt. Da die Kinder auch Hausaufgaben erledigen, werden sie durch eine pädagogisch ausgebildete Person betreut. Im Schulhaus Steinacher betreute Kinder vom Schulhaus Sagenmatt müssen am Ende der Betreuung von den Eltern im Schulhaus Steinacher abgeholt werden. Bei weniger als total 5 Anmeldungen wird die Betreuung über Tagesfamilien organisiert. Die Infrastruktur und die Betreuungsräume (Essraum, Raum für geführte und selbstgesteuerte Aktivitäten, Ruheraum, Aussenspielplatz, Bewegungsraum) entsprechen den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder und unterstützen die Mitarbeitenden bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages. Die Ausstattung ist den Aktivitäten angepasst und entspricht den geforderten Sicherheitsbestimmungen. 6. Schulweg / Transporte Der Transport vom Elternhaus zum Betreuungsangebot sowie zurück vom Betreuungsangebot zum Elternhaus ist analog zum Schulweg Aufgabe der Eltern. Es werden dafür keine zusätzlichen Schulbustransporte durchgeführt. 5

7 Für den schulinternen Wechsel (Transport von der Schule zum Betreuungsangebot und vom Betreuungsangebot zurück zur Schule -auch Musikschule -) ist die Schule zuständig. 7. Ernährung und Verpflegung Die Tagesstrukturen Schule Hergiswil bieten eine vollwertige Mahlzeit beim Betreuungselement II und ein Zvieri beim Betreuungselement IV an. Es wird dabei auf eine abwechslungsreiche, gesunde und kindergerechte Auswahl und Zubereitung Wert gelegt. 8. Personalbedarf Für die personelle Umsetzung der Tagesstrukturen der Schule Hergiswil werden benötigt bei bis zu 10 zu betreuende Kinder 1 Betreuungsperson bei 11 bis 25 zu betreuende Kinder 2 Betreuungspersonen bei mehr als 26 zu betreuende Kinder 3 Betreuungspersonen Das Personal untersteht der Schulleitung. Für die Betreuungselemente I und II werden Personen gemäss Pflichtenheft und Stellenbeschrieb ohne zwingende pädagogische Ausbildung angestellt. Im Betreuungselement III und IV übernimmt eine pädagogisch ausgebildete Person in der Hausaufgabenhilfe die Oberaufsicht. Das weitere Personal wird gemäss Pflichtenheft und Stellenbeschrieb angestellt und benötigt keine pädagogisch/didaktische Ausbildung. Lehrpersonen welche in den Betreuungselementen I, III und IV mitarbeiten, werden nach dem Personal- und Besoldungsrecht für Lehrpersonen entschädigt. Sie erhalten für ihre Tätigkeit in den Betreuungselementen ein Zeitgefäss in Lektionen (Basis 29stel). Eine Jahreslektion entspricht 65 Arbeitsstunden pro Jahr (oder 105 Min./Woche im Schuljahr). Die Schulleitung legt im Einzelfall die Höhe der Präsenzzeit fest. Betreuungspersonen werden nach den Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages des Schweizerischen Obligationenrechts angestellt. Die Entschädigung erfolgt in Pauschalen. Die Schulleitung wird für operative Führung der Angebote gemäss den Vorgaben DVS entlastet. Die Personaladministration Schulleitung und Lehrpersonal erfolgt über die Dienststelle Personal des Finanzdepartementes. 9. Zuständigkeiten Die Schulpflege als strategische Führung der Schule Hergiswil ist zuständig für den Aufbau, die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der Tagesstrukturen Schule Hergiswil. Die Schulleitung trägt im Rahmen der operativen Führung der Schule Hergiswil die Gesamtverantwortung für die Angebote der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen. Sie ist zuständig für die Bedarfsplanung und stellt die Umsetzung des Konzepts sicher. 6

8 Sie entscheidet über die Aufnahme von Kindern und stellt die Betreuungsvereinbarungen aus. Sie erlässt Disziplinarmassnahmen auf Antrag der Betreuungspersonen gemäss 18 Volksschulbildungsverordnung vom 16. Dezember Sie erlässt Disziplinarmassnahmen gegenüber Mitarbeitenden in Rücksprache mit der Schulpflege. 10. Anmeldungen / Betreuungsvereinbarungen Die Anmeldung erfolgt mit dem entsprechenden Formular an die Schulleitung Schule Hergiswil. Die Betreuungsvereinbarung ist für ein Schuljahr verbindlich und kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei Anmeldungen unter dem Schuljahr können eventuell aus organisatorischen Gründen Wartezeiten entstehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig die für die Rechnungsstellung zuständige Stelle ermächtigt, beim zuständigen Steueramt in die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung Einsicht zu nehmen und die Tarifstufe festzulegen. 11. Absenzen Allfällige Absenzen haben die Erziehungsberechtigten der zuständigen Betreuungsperson zu melden. Fehlt ein Kind unentschuldigt, nimmt die betreuende Person umgehend mit den Erziehungsberechtigten Verbindung auf. 12. Krankheit und Unfall Bei einer ansteckenden Krankheit oder Fieber dürfen die Kinder nicht in die Betreuungseinrichtung gebracht werden. Die Betreuungspersonen sind zu benachrichtigen. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Eltern benachrichtigt, und das Kind muss abgeholt werden. Muss ein Kind Medikamente einnehmen, werden diese von daheim mitgebracht. Die Betreuungsleitung muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden. Sollte ein Kind verunfallen, ist die Betreuungsleitung berechtigt, den Schularzt oder das Spital aufzusuchen. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt. 13. Disziplinarmassnahmen In Konfliktsituationen gelten analog zum Unterricht das Interventionsmodell Schule Hergiswil vom und die Massnahmen und Verfahren nach 17 ff Volksschulbildungsverordnung vom Ein Kind, das vom Unterricht ausgeschlossen wird, hat Anspruch auf die vereinbarten Betreuungselemente, nicht aber zusätzlich auf die Unterrichtszeit. 14. Ausschluss Die Schulleitung kann auf Antrag der Betreuungspersonen Schülerinnen und Schüler in Ergänzung zu den Disziplinarmassnahmen von 18 VBV unbefristet 7

9 von der Betreuung ausschliessen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: - Gewalttaten an Kindern oder am Personal - Strafrechtlich relevantes Verhalten - Wiederholte grobe Verstösse gegen die Regeln der Betreuungseinrichtung - Unkooperatives Verhalten der Eltern Die Beiträge für den laufenden Monat werden nicht zurückerstattet. 15. Versicherung und Haftung Die Kinder müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für verloren gegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Schule keinerlei Haftung. 16. Finanzen Die Finanzierung der Betreuungsangebote erfolgt über Elternbeiträge (einkommensabhängig), Kantonsbeiträge und Beiträge der Gemeinde. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig zu gestalten. Die Tarife werden vom Gemeinderat Hergiswil festgelegt und periodisch überprüft. Weil sie als Gebühren gelten, dürfen sie höchstens kostendeckend sein. Die Beiträge werden monatlich im Voraus gemäss Betreuungsvereinbarung von der Gemeindebuchhaltung in Rechnung gestellt, auch bei Abwesenheiten des Kindes. Die Betreuung wird eingestellt, wenn ausstehende Rechnungen nach einmal erfolgter Mahnung nicht beglichen werden. Pädagogisches Konzept 1. Pädagogische Zielsetzung Grundlagen für das pädagogische Konzept schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Schule Hergiswil bilden die Rahmenbedingungen des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) vom 26. März 1999, der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 16. Dezember 2008 und das Leitbild der Schule Hergiswil. Im Zentrum der Betreuungsaufgabe stehen das Wohl des Kindes und seine körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung. Durch den strukturierten und stabilen pädagogischen und sozialen Rahmen erfährt das Kind Sicherheit und Konstanz. Schule und Betreuung kooperieren eng miteinander und werden von den Kindern und den Erziehungsberechtigten ganzheitlich erlebt. Es wird ein anregendes und kindgerechtes Umfeld geschaffen und lebendiges Lernen und sinnstiftende Erfahrungen im Alltag werden gefördert. Umfassende Tagesstrukturen erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die pädagogische Grundhaltung ist förderorientiert, im Zentrum stehen die Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes, nicht seine Defizite. 8

10 Die Kinder werden in ihren Neigungen und Begabungen nach Möglichkeit unterstützt und erhalten durch die Lehr- und Betreuungspersonen Hilfestellung bei den Hausaufgaben. Die Kinder akzeptieren und respektieren einander, erfahren soziale Regeln, lernen mit Konflikten umzugehen, erleben Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung. Zusätzlich werden die Kinder für eine gesundheitsbewusste Lebensführung sensibilisiert. Dazu gehören neben gesunder Ernähung auch Bewegung und Sport, Körperpflege, Ruhe und Entspannung. 2. Betreuung Der Tagesablauf ist kindgerecht strukturiert und organisiert. Der Entwicklungsstand und das Leistungsvermögen der Kinder werden berücksichtigt. Die Kinder erleben Sicherheit, Verlässlichkeit, Zuwendung und Fürsorge. Es werden Spielräume für Autonomie und Individualität gewährt. Die Fähigkeit, sich in einer Gruppe zurechtzufinden, wird geübt und gefördert, insbesondere auf andere zuzugehen, sich in andere einzufühlen und Rücksicht auf Bedürfnisse von anderen zu nehmen Die Kinder beteiligen sich an der Gestaltung der alltäglichen Abläufe. Sie übernehmen dabei Aufgaben und Verantwortung für sich und für die ganze Gruppe. Die Kinder werden über Veränderungen, die sie betreffen, in geeigneter Form informiert. Sie können altersgemäss und situationsbezogen mitentscheiden und Verantwortung übernehmen (z. B. Raumgestaltung, Freizeitgestaltung, Gespräche). 3. Zusammenarbeit aller Beteiligten Die im Bereich Betreuung beteiligten Erwachsenen tragen die Verantwortung partnerschaftlich. Sie vernetzen sich im Interesse des Kindes. Diese Zusammenarbeit ist für die Kinder erlebbar. Die Erziehungsberechtigten werden als verantwortliche Erziehungspersonen akzeptiert und respektiert. Für die Gestaltung und Struktur des Tagesablaufes sind die Betreuungspersonen zuständig. Die Schule ist darauf angewiesen, dass Eltern über spezielle Situationen des Kindes, seiner Familie oder seiner Lebenswelt informieren. Gespräche mit den Eltern finden, wenn es die Situation erfordert, gemeinsam mit der Lehrperson und einer betreuenden Person statt. Die Betreuungsperson arbeitet bei Bedarf mit den Lehrpersonen zusammen. Förder- und Unterstützungsmassnahmen für das Kind werden gemeinsam beraten und mit den Beteiligten abgesprochen (Eltern/Erziehungsverantwortliche, Personen der Schulsozialarbeit, des Schulpsychologischen Dienstes, der Vormundschaftsbehörde und anderen). 9

11 4. Qualitätssicherung und Evaluation Die Schulleitung ist verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts. Qualitätssicherung und Evaluation finden im Rahmen der Regelstruktur der Volksschule statt. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: Bedarfsplanung, -überprüfung und -entwicklung - Einsatz der Finanzen - Zufriedenheit der Erziehungsberechtigten - Zufriedenheit der Kinder - Zufriedenheit des Personals - Zielerreichung Das vorliegende Konzept tritt auf den 01. August 2011 in Kraft Hergiswil, Schulpflege Hergiswil Schulleitung Schule Hergiswil Gemeinderat Hergiswil Gemeindepräsident Gemeindeschreiber 10

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