Herzlich willkommen
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- Susanne Biermann
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Herzlich willkommen 1
2 Informationen zu den neuen Regelungen für die Platzvergabe in Münchner Kindertageseinrichtungen auf Basis der zum geänderten Benutzungssatzungen 2
3 1. Hintergründe zur Satzungsänderung Am erteilte der Stadtrat den Auftrag, ab Herbst 2014 Eltern eine zentrale Anmeldung in Kindertageseinrichtungen anzubieten. Dieser Auftrag wurde durch die Einführung des kita finders zum Herbst 2014 kurzfristig umgesetzt. Das bereits im Herbst 2013 begonnene Projekt, Anmeldung und Platzvergabe mit einer dauerhaften EDV-Lösung abzuwickeln, wurde parallel fortgeführt. 3
4 1. Hintergründe zur Satzungsänderung Ziel dieses Projekts war die Einführung eines modernen und umfassenden EDV-Fachverfahrens für die Anmeldung und Platzvergabe, um die Nachteile der bisherigen Anmeldeund Platzvergabesysteme zu beseitigen, d.h.... 4
5 1. Hintergründe zur Satzungsänderung - den Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen zu reduzieren, - die Vergabe der Plätze und die Nachbelegung zu beschleunigen und damit die Familien besser zu versorgen, - Eltern die Anmeldung und den Zugang zur Kindertagesbetreuung zu erleichtern - einen Überblick über die Versorgung zu bekommen. 5
6 1. Hintergründe zur Satzungsänderung Dieses EDV-Fachverfahren sollte ab Herbst 2015 eingeführt werden, um damit Anmeldung und Platzvergabe für die Betreuungsplätze ab Herbst 2016 (Tageseinrichtungsjahr 2016/2017) durchführen zu können. Daher hat zum der kita finder+ den bisherigen kita finder abgelöst. Hinweis: Die unterjährige Platzvergabe im laufenden Tageseinrichtungsjahr 2015/2016 erfolgt seit ebenfalls mit kita finder+ und geänderten Satzungen. 6
7 1. Hintergründe zur Satzungsänderung Hierzu war eine parallele Änderung und Harmonisierung der Benutzungssatzungen notwendig, um die rechtlichen Bedingungen zu schaffen, die es erlauben, Anmeldung und Platzvergabe mittels einer EDV-Lösung abzubilden. Ebenfalls sollte mit den neuen Regelungen die Platzvergabe für alle Beteiligten deutlich einfacher und transparenter werden. 7
8 2. Die Änderung der Satzungen Die für RBS-KITA einschlägigen Benutzungssatzungen Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung Kinderkrippensatzung wurden deshalb durch die Änderungssatzungen, die vom Stadtrat im Juli 2015 beschlossen wurden, insbesondere im Hinblick auf die Themen Anmeldung und Platzvergabe angepasst. Ebenfalls wurde die Tagesheimsatzung entsprechend überarbeitet. 8
9 2. Die Änderung der Satzungen Die Änderungssatzungen wurden unter Federführung von RBS-KITA-SuG in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Träger, KITA-FT, KITA-GSt-Stab/V, RBS-A/F4, RBS-ZIB und RBS-Recht erarbeitet. Durch die Beteiligung des Städtischen Trägers sowie KITA-FT an der Erarbeitung der Änderungs-satzungen wurden die Erfahrungen und Meinungen der Praktikerinnen und Praktiker in den Kindertageseinrichtungen umfassend einbezogen. 9
10 2. Die Änderung der Satzungen Im Frühjahr 2015 wurden die Gemeinsamen Elternbeiräte zu den geplanten Änderungssatzungen angehört. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und so weit wie möglich in den Änderungssatzungen berücksichtigt. 10
11 2. Die Änderung der Satzungen Zum sind die am Tag zuvor im Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzungen in Kraft getreten. Die durch die Änderungssatzungen geänderten Benutzungssatzungen erhalten Sie heute ausgedruckt. Sie können sie auch jederzeit im Internet abrufen. 11
12 2. Die Änderung der Satzungen Die geänderten Satzungen sind Grundlage für die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen der LHM sowie Standorten mit Überlassungsvertrag. Der kita finder+ ist technisches Hilfsmittel sowohl in Diensten der Eltern als auch der Einrichtungen. Der kita finder+ vergibt jedoch keine Plätze. Die Platzvergabe ist weiterhin Aufgabe der Einrichtungsleitungen/Träger auf der verbindlichen Basis der Satzungsregelungen. 12
13 3. Systemänderung bei den Kinderkrippen Wichtige Änderungen: Jährliche Anmeldung Die Anmeldung ist nur für ein Tageseinrichtungsjahr gültig. Anpassung Rang- und Dringlichkeitsstufen Analog der Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung wurden zur besseren Sortierung der Anmeldungen auch in der Kinderkrippensatzung Rangstufen eingeführt. 13
14 3. Systemänderung bei den Kinderkrippen Wichtige Änderungen: Stichtag Analog der Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung können Anmeldungen bis zum jährlichen Stichtag fristgerecht vorgenommen werden. Dieser Stichtag wird jedes Jahr neu festgelegt (i.d.r. Tag der Schuleinschreibung). Öffnungszeiten Langzeit- und Kurzzeitgruppen öffnen nun einheitlich um 7.00 Uhr (als Rahmen; Abweichungen möglich). 14
15 4. Übersicht über die Systematik der Platzvergabe 1. Kinder mit besonderen Zugangsvoraussetzungen belegen definierte Plätze Ggf. Kontingentplätze für Kinder von Beschäftigten Kinder mit Behinderungen Kinder auf Vorschlag des Sozialreferats 2. Alle Anmeldungen werden nach Rangstufen (R) unterteilt. Plätze werden nach der Reihenfolge der Rangstufen vergeben 3. Innerhalb der Rangstufen werden die Anmeldungen zu Dringlichkeitsstufen (D) zugeordnet. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge dieser Sortierung. Bei Alleinerziehenden wird nur der alleinerziehende Elternteil bewertet. Ansonsten ist der Elternteil mit der niedrigeren Dringlichkeit maßgeblich. Geschwister haben Vorrang innerhalb einer Dringlichkeitsstufe. R 1: Kinder, die die Einrichtung im Vorjahr bereits besucht hatten und innerhalb von 8 Wochen aus pädagogischen Gründen ausgeschieden sind, im Kindergarten auch von der Schule zurückgestellte Kinder Aufteilen und sortieren D A: Berufstätige Eltern und Eltern in der Ausbildung (auch glaubhaft gemachte zukünftige Berufstätigkeit/Ausbildung), sortiert nach Umfang der Berufstätigkeit * D B: Eltern arbeitssuchend oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) beziehend, ohne zukünftige Dringlichkeit A D C: Kind soll Einrichtung im Sinne der sozialen Integration besuchen R 2 (nur für Schulkinder): Kinder aus dem zugeordneten Schulsprengel Aufteilen und sortieren D A: s.o. D B: s.o. D C: s.o. R 3: Kinder, verteilt nach Altersstufen der Hauskonzeption Aufteilen und sortieren D A: s.o. D B: s.o. D C: s.o. * Der Punkterechner bewertet Arbeitsstunden und Anzahl der Arbeitstage und berücksichtigt Wege- und Pausenzeiten pauschal; maßgeblich ist der Elternteil mit geringerem Punktewert. 15
16 5. Der 2: Grundsätze der Platzvergabe Plätze auf Vorschlag des Sozialreferats bei sozialpädagogisch begründeter Notlage / Hilfe zur Erziehung Umfang des Kontingents nicht in der Satzung geregelt, aber gem. Richtlinie zur MFF 1 Platz/Gruppe Grundsatz bei der Platzvergabe Die Vergabe richtet sich nach den Rangstufen und innerhalb der Rangstufen nach den Dringlichkeitsstufen ( 2 Abs. 4 Kinderkrippensatzung bzw. Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung). 16
17 6. Der 3: Rangstufen Rangstufe 1: Kinder, die die Einrichtung bereits besucht haben Nur bei Ausscheiden aus pädagogischen Gründen aus dieser konkreten Einrichtung im Vorjahr (innerhalb von max. 8 Wochen nach Eintritt) 17
18 6. Der 3: Rangstufen Rangstufe 2 (Koop- und Kitasatzung): Sprengelkinder Rangstufe nur relevant bei Hortplätzen/Plätzen für Schulkindern keine Unterscheidung mehr nach Jahrgangsstufe (Klasse) 18
19 6. Der 3: Rangstufen Rangstufe 3 (Koop- und Kitasatzung) bzw. Rangstufe 2 (Krippensatzung): Altersmischung nach Hauskonzeption Kein automatischer Vorrang der 5-Jährigen im Kindergarten Gewichtung nur über Hauskonzept möglich Wichtig: Bildung ausreichend großer Altersgruppen erforderlich. 19
20 7. Der 4: Dringlichkeit Der Geschwistervorrang: wird nun gleich zu Beginn der Regelungen zu den Dringlichkeitsstufen erwähnt, gilt nur innerhalb der Dringlichkeitsstufen (jedoch wird keine identische Dringlichkeit innerhalb der Dringlichkeitsstufen für die Anwendung des Geschwistervorrangs vorausgesetzt), erfordert mindestens 5 Monate gleichzeitigen Besuch der Einrichtung ab Zeitpunkt des Eintritts. 20
21 7. Der 4: Dringlichkeit Dringlichkeitsstufe A: Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung, Schule mit Punktesystem zur Ermittlung der Dringlichkeit innerhalb der Dringlichkeitsstufe, ausgehend von den Arbeitszeiten ( einfachere und transparente Reihung möglich) (Die Berechnung der Dringlichkeitspunkte wird später erläutert.) 21
22 7. Der 4: Dringlichkeit Dringlichkeitsstufe B: Arbeitssuche, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Arbeitssuchend: Bestätigung Job-Center nötig! Prüfung, ob Fall der zukünftigen Dringlichkeit A Dringlichkeitsstufe C: soziale Integration 22
23 8. Anmeldeverfahren, Aufnahme Identische Regelung in 5 Koop- und Kitasatzung bzw. 7 Kinderkrippensatzung Anmeldung Schriftliche Anmeldung in der Einrichtung oder Online-Anmeldung Falls Anmeldung via kita finder+ in der Einrichtung: Vollmacht und Datenschutz-Einwilligung erforderlich Entscheidung des Trägers bzw. der Leitung/der Vertretung über die Aufnahme Unterlagenanforderung möglich 23
24 8. Anmeldeverfahren, Aufnahme Stichtag: Alle Anmeldungen bis einschl. zum Stichtag gelten für Erstvergabe als gleichzeitig eingegangen. Anmeldungen nach dem Stichtag sind möglich: Folge: diese Kinder können nicht an der Erstvergabe nach dem Stichtag teilnehmen, sie werden jedoch entsprechend ihrer Rang- und Dringlichkeitsstufe auf die Anmeldeliste gesetzt und nehmen an der Vergabe weiterer frei werdender Plätze teil. 24
25 8. Anmeldeverfahren, Aufnahme Platzangebot ( Zusage ) schriftlich bei Anmeldung über kita finder+ mit Elternkonto zusätzlich als Info an den Nutzeraccount (die Nachricht im Nutzeraccount ersetzt nicht die Zusage) bei Offline-Anmeldung : schriftliche Zusage, die analog zur Zusage aus dem kita finder+ erstellt werden muss Annahmefrist für die Eltern: 17 Tage (3 Tage fiktive Postlaufzeit zzgl. 14 Tage Zeit für die Eltern) 25
26 8. Anmeldeverfahren, Aufnahme Wirkung der Annahmefrist (Fristende): Bei nicht fristgerechter Rückmeldung erlischt die Zusage, d. h. Platzverlust in dieser Einrichtung. Bei vorzeitiger Absage durch die Eltern vor Ablauf der Frist kann dieser Platz weitergegeben werden. Folgen der Bestätigung der Platzannahme bei Nutzung des kita finders+: Absage aller anderen offenen Anmeldungen und Zusagen Neu-Anmeldung ist ggf. möglich 26
27 9. Dringlichkeit A: Punktesystem Im Regelfall errechnet der kita finder+ die Dringlichkeitspunkte gemäß den Vorgaben der Satzungen. Sofern Eltern nicht am kita finder+ teilnehmen, müssen die Dringlichkeitspunkte durch die Einrichtung errechnet werden. Es werden max. 39 Arbeitsstunden (dies entspricht 39 Dringlichkeitspunkten) und fünf Wochenarbeitstage (Montag bis Freitag) anerkannt. Für jeden Wochenarbeitstag werden 1,5 Dringlichkeitspunkte angesetzt (eine Stunde Arbeitsweg zzgl. eine halbe Stunde Pause). Hieraus ergibt sich ein max. Punktewert von 46,5 (39 Punkte zzgl. 5 x 1,5 Punkte) 27
28 9. Dringlichkeit A: Punktesystem Bei Elternpaaren ist derjenige Elternteil mit der niedrigeren Punktezahl maßgeblich, bei alleinerziehenden Elternteilen wird die Punktezahl in vollem Umfang anerkannt. Maßgeblich bei der Berechnung der Punktezahl ist auch die Lage der Arbeitszeit (vormittags/nachmittags/ ganztags). Hierbei wird die Grenze zwischen Vormittag und Nachmittag in der Satzung um Uhr definiert. 28
29 10. Informationen/Hilfsmittel Wo finden Sie die Satzungen bzw. den Stadtratsbeschluss, mit dem die Änderungssatzungen beschlossen wurden? Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung: Kinderkrippensatzung: Beschluss zu den Änderungssatzungen: 29
30 10. Informationen/Hilfsmittel Anmeldung Platzvergabe Information der Eltern: Welche Formblätter benötigen Sie je nach Art der Anmeldung der Kinder? Stand Januar 2016 Anmeldung Platzvergabe Information an Eltern über Entscheidung Art der Anmeldung Formblatt Fundort/ Quelle Anmeldung mit dem kita finder+ außerhalb der Einrichtung (z. B. zuhause, in der Elternberatungsstelle oder im Bildungslokal) Anmeldung mit dem kita finder+ in der Einrichtung Formblatt Infos-Datenschutz- Vollmacht Muster von LHM verfügbar Nein (Das Formblatt wird von der Stelle benötigt, die im Auftrag der Eltern die Anmeldung vornimmt das ist hier aber nicht die Einrichtung.) Formblatt Offline-Antrag eigene Vorlage Nein Formblatt Dokumentation_ Auswahlentscheidung eigene Vorlage Ja, bei Bedarf (Der Träger kann für die Dokumentation der Entscheidungsgründe für Zusagen ein passendes Muster vorgeben.) Ja Nein Ja, bei Bedarf (Der Träger kann für die Dokumentation der Entscheidungsgründe für Zusagen ein passendes Muster vorgeben.) Zusage aus dem kita finder+ Zusage eigene Vorlage Absage Formblatt existiert nicht Ja Nein Es werden keinerlei Absagen mehr verschickt egal wie das Kind angemeldet wurde. Ja Nein Alle noch unversorgten Eltern, deren Kind mit dem kita finder+ angemeldet ist, werden von der Elternberatungsstelle ca. Ende Mai / Anfang Juni 2016 zentral angeschrieben und informiert. Unversorgte Eltern, die nicht am kita finder+ teilgenommen haben, können nicht zentral angeschrieben werden sie müssen selbst in der Einrichtung oder bei der Elternberatungsstelle nachfragen. Offline- Anmeldung ohne kita finder+ Nein Ja (Zur Bearbeitung von Offline-Anmeldungen sollte ein Formblatt in Papierform vorbereitet vorliegen.) Ja, bei Bedarf (Der Träger kann für die Dokumentation der Entscheidungsgründe für Zusagen ein passendes Muster vorgeben.) Nein Ja 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Und jetzt? Pause Beantwortung Ihrer Fragen 31
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