Bestimmungen für Lernende Hinweise zum Ausfüllen des Lehrvertrages und allgemeine Hinweise
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- Herta Fromm
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1 Ausgabe 2013 Bestimmungen für Lernende Hinweise zum Ausfüllen des Lehrvertrages und allgemeine Hinweise Lernende, die den Unterricht in den Schulhotels (SH) von hotelleriesuisse besuchen: Abkürzungen Hotelfachfrau/-mann EFZ HOFA 3 Jahre Hotellerieangestellte/-r EBA Hoan 2 Jahre Restaurationsfachfrau/-mann EFZ REFA 3 Jahre Restaurationsangestellte/-r EBA Rean 2 Jahre Lernende, die den Unterricht in den Interkantonalen Fachkursen von Hotel & Gastro formation (IFK) besuchen. Köchin EFZ / Koch EFZ 3 Jahre Küchenangestellte/r EBA (momentan kein Angebot) 2 Jahre Systemgastronomiefachfrau/-mann EFZ Syga 3 Jahre Bitte beachten die Bestimmungen sind ein integrierender Bestandteil des Lehrvertrags
2 Abkürzungen/Erklärungen IFK SH L-GAV = Interkantonale Fachkurse von Hotel & Gastro formation = Schulhotels von hotelleriesuisse = Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes die/der Lernende Nachfolgend wird zur Vereinfachung nur noch die männliche Form der Lernende verwendet VERTRAGSPARTEIEN (Lehrbetrieb, Lernende, Gesetzliche/r Vertreter/in) Der Lehrvertrag ist vor Lehrbeginn abzuschliessen. Lehrverhältnis in zwei Kantonen (Sommer/Winter) Wird ein Lehrverhältnis in zwei verschiedenen Saisonbetrieben abgeschlossen, sind für jeden Betrieb die vom zuständigen Kanton verlangten Vertragsformulare auszufüllen. Auf den Lehrverträgen müssen in jedem Fall beide Betriebe namentlich erwähnt werden. Die Zeitabschnitte, in denen der Lernende in den Betrieben arbeitet, werden durch die Kursdaten bestimmt. Der Lehrbetriebsbeitrag bei Absolventen der Fachkurse für Köchin EFZ/Koch EFZ wird wie folgt aufgeteilt: 3/5 Sommer-Lehrbetrieb 2/5 Winter-Lehrbetrieb 4. BERUFSBEZEICHNUNG / BILDUNGSDAUER / PROBEZEIT Berufsbezeichnung / Bildungsdauer Berufsbezeichnung und Bildungsdauer gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung. Probezeit Die Probezeit beträgt mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate, gerechnet vom 1. Tag im Lehrbetrieb an. 5. ANGABEN ZUM LEHRBETRIEB Name, Vorname und Beruf des verantwortlichen Berufsbildners. 6. SCHULISCHE BILDUNG (SCHULHOTELKURSE) / ÜBERBETRIEBLICHE KURSE Organisation der Fachkurse Hotelfachfrau/-mann, Restaurantionsfachfrau/-mann, Hotellerieangestellte/-r, Restaurantionsangestellte/-r: Die Ausbildung im Schulhotel umfasst während der Dauer der dreijährigen bzw. zweijährigen beruflichen Grundbildung insgesamt 30 bzw. 20 Wochen Berufsfachschulunterricht mit integrierten überbetrieblichen Kursen, aufgeteilt in 6 bzw.4 Schulkurse. Der Lernende ist verpflichtet, während der Dauer des Fachkurses im Internat des Schulhotels zu wohnen und zu essen. Die Kosten dafür werden im Lehrvertrag geregelt. Fehlt eine diesbezügliche Vereinbarung, gelten die von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegten Ansätze (AHV-Ansätze). Die Lernenden werden von hotelleriesuisse aufgrund des genehmigten Lehrvertrages in die Schulkurse eingeteilt. 2
3 Köchin EFZ/Koch EFZ, Systemgastronomiefachfrau EFZ/Systemgastronoiefachmann EFZ: Die Ausbildungen in den Interkantonalen Fachkursen von Hotel & Gastro formation umfassen während der dreijährigen beruflichen Grundbildung für Köchinnen EFZ/Köche EFZ 27 Kurswochen, für Systemgastronomiefachfrauen EFZ/Systemgastronomiefachmänner EFZ 36 Kurswochen, welche je in 6 Kursblöcke aufgeteilt und durch Hotel & Gastro formation organisiert werden. Der Lernende ist verpflichtet, während der Dauer des Fachkurses im Internat des Schulhotels zu wohnen und zu essen. Die Kosten dafür werden im Lehrvertrag geregelt. Fehlt eine diesbezügliche Vereinbarung, gelten die von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegten Ansätze (AHV-Ansätze). ük allgemein: Die überbetrieblichen Kurse sind in den Schulkursen, bzw. in den Interkantonalen Fachkursen von Hotel & Gastro formation integriert (Ausnahme ük I Köchin EFZ/Koch EFZ). Die Kosten der überbetrieblichen Kurse (ük) trägt der Lehrbetrieb. Reisespesen der Lernenden Der Lehrbetrieb übernimmt pro Schulkurs sowie für das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) eine Hin- und eine Rückfahrt Lehrort/Schulhotelort 2. Klasse. Wer die Kosten für die Reisespesen trägt, muss im Lehrvertrag geregelt werden. Lohn während Besuch der Berufsfachschule (SH / IFK) Während den Kursen erhält der Lernende den vereinbarten Bruttolohn, abzüglich der gesetzlichen Abzüge wie AHV/IV/EO, ALV, NBU, KTG sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ausbezahlt. Kosten Lehrmittel Wer die Kosten für das Schulmaterial trägt, muss im Lehrvertrag geregelt werden. Hotelfachfrau/-mann und Restaurationsfachfrau/-mann: Die Kosten für das Schulmaterial betragen für HOFA ca. Fr und für REFA ca. Fr inkl. MwSt. auf 3 Lehrjahre verteilt. Hotellerieangestellte/r und Restaurationsangestellte/-r: Die Kosten für das Schulmaterial betragen ca. Fr inkl. MwSt. auf 2 Lehrjahre verteilt. Köchin EFZ/Koch EFZ Die Kosten für das Schulmaterial betragen im 1. Lehrjahr (1. Semester) inkl. Pauli Lehrbuch der Küche und Rezeptbuch, Lern- und Leistungsdokumentation, ük-ordner ca. Fr. 550., im 2. Semester, 2. und 3. Lehrjahr je ca. Fr Systemgastronomiefachfrau EFZ/Systemgastrronomiefachmann EFZ Die Kosten für das Schulmaterial betragen im 1. Lehrjahr (1. Semester) inkl. Online- Nachschlagewerk, Lern- und Leistungsdokumentation, ük-ordner ca. Fr. 600., im 2. Semester, 2. und 3. Lehrjahr je ca. Fr (Preisanpassungen vorbehalten) 3
4 Wochenende während der Schulhotelkurse Schulhotel: Der Internatsbetrieb dauert von Sonntagabend bis Freitagabend. Der Wochenendurlaub dauert in der Regel von Freitag, Uhr bis Sonntag, Uhr. An den Wochenenden sind die Schulhotels in der Regel geöffnet. Für Lernende, die während dieser Zeit im Schulhotel bleiben, gilt die Schul- und Hausordnung der Schulhotels. Für Lernende, welche das Wochenende nicht im Schulhotel verbringen, sind ihre gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Interkantonale Fachkurse von Hotel & Gastro formation: Die Interkantonalen Fachkurse werden während den Wochenenden nicht geführt. Der Urlaub dauert in der Regel von Freitag, Uhr bis Sonntag, Uhr. 7. ENTSCHÄDIGUNG / Bruttolohn Die Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen und Entlöhnung der Lernenden im Schweizerischen Gastgewerbe (Lehrlingsvereinbarung) sieht verbindliche Minimallöhne vor, welche im Lehrvertrag nicht unterschritten werden dürfen. AHV-Abzug AHV-pflichtig sind die Lernenden ab 1. Januar des Jahres, in welchem sie das 18. Altersjahr erreichen. Massgebend für die AHV-Abgabe ist der Bruttolohn. Abzüge für Unterkunft und Verpflegung Regelung gemäss Lehrlingsvereinbarung Art. 12/ ARBEITSZEIT Arbeitszeit Wird durch die "Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen und Entlöhnung der Lernenden im Schweizerischen Gastgewerbe" (Lehrlingsvereinbarung) geregelt. Feiertage Die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Mindestanspruch: 6 Feiertage (0,5 pro Monat). 9. FERIEN gemäss "Lehrlingsvereinbarung". 10. BERUFSNOTWENDIGE BESCHAFFUNGEN Die Beschaffungskosten für Berufskleider und -werkzeuge gehen zulasten der lernenden Person/gesetzlicher Vertretung oder freiwillig zulasten des Betriebes. Sie sind im Lehrvertrag zu regeln. Köchin EFZ/Koch EFZ: Mindestausrüstung nach Ablauf der Probezeit: 3 Kochtenues (Kochjacken, Kochhosen, Foulards), 6 Kochmesser. Systemgastronomiefachfrau EFZ/Systemgastronomiefachmann EFZ Anforderungen werden noch definiert 4
5 Reinigung der Berufskleider Für die Kosten der Reinigung der Berufskleider haben die Lernenden dieselben Ansprüche, gemäss L-GAV,wie die übrigen Arbeitnehmer. 11. VERSICHERUNGEN In der Regel gemäss Art. 11 des vorliegenden Lehrvertrages. In jedem Fall sind die kantonalen Vorschriften in der Broschüre "Wegweiser durch die Berufslehre" zu beachten. 12. BEILAGEN ZUM LEHRVERTRAG / BESONDERE REGELUNGEN (Informationsblatt grün) Lehrlingsvereinbarung sowie Vereinbarung über Bezug von Unterkunft und Verpflegung Bestimmungen für Lernende (HOFA/REFA/Syga/Köchin/Koch/Hoan/Rean), die den Unterricht in den Schulhotels, bzw. Interkantonalen Fachkursen besuchen. Ergänzungsausbildung in separatem Betrieb. Besondere Vereinbarung für die Arbeitszeit von Klein- oder Saisonbetrieben gemäss L-GAV. 13. ÄNDERUNGEN DER BILDUNGSDAUER ODER AUFLÖSUNG DES LEHRVERTRAGES Siehe Seite 8, Abschnitt Meldepflicht für besondere Vorkommnisse/Auflösung des Lehrvertrages. 14. UNTERSCHRIFTEN Der Lehrvertrag wird von allen Vertragsparteien (Berufsbildner, Lernende, gesetzliche Vertreter) unterzeichnet. 15. GENEHMIGUNG Der Lehrvertrag wird vom kantonalen Amt für Berufsbildung genehmigt. Die zuständigen kantonalen Behörden überwachen die berufliche Grundbildung. Finanzielles / Kosten Besuch IFK / Schulhotels Lehrbetriebsbeitrag für Köchin EFZ/Koch EFZ, Systemgastronomiefachfrau EFZ/ Systemgastronomiefachmann EFZ Der Lehrbetrieb leistet pro Lernender und pro Fachkurswoche folgenden Beitrag: Fr inkl. MwSt. In diesem Beitrag sind enthalten: Verpflegung und Unterkunft des Lernenden im IFK überbetriebliche Kurse Betreuung Vorbereitungskurs für das Qualifikationsverfahren praktische Arbeiten Beratung usw. In diesem Beitrag sind nicht enthalten: Für Köchinnen EFZ/Köche EFZ: Überbetrieblicher Kurs I (Einführungskurs), der vor dem 1. Fachkurs im Lehrkanton absolviert wird. Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) praktische Arbeiten: wird durch den Lehrkanton organisiert. 5
6 Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft können dem Lernenden durch den Lehrbetrieb vom Bruttolohn abgezogen werden (AHV-Ansätze). Der Lehrbetriebsbeitrag wird jährlich 2 x erhoben, jeweils zu Beginn des Herbst- und Frühlingskurses für die effektive Kursdauer (pro Jahr für 9 Wochen, respektive 18 Wochen für die Systemgastronomie). Schuldner des Lehrbetriebsbeitrages ist derjenige Lehrbetrieb, welcher zum Zeitpunkt eines IFK mit dem Lernenden in einem gültigen Lehrverhältnis steht. Lehrbetriebsbeitrag für HOFA/REFA/Hoan/Rean im Schulhotel Der Lehrbetriebsbeitrag umfasst Folgendes: Verpflegung und Unterkunft des Lernenden im Schulhotel überbetriebliche Kurse Beratung/Betreuung Internat/Freizeitgestaltung Verwaltung Qualifikationsverfahren (Kosten werden bei Attestausbildungen EBA im 2. Lehrjahr und bei EFZ-Ausbildungen im 3. Lehrjahr verrechnet, aufgeteilt auf die 2 Blockkurse) und beträgt pro Kurswoche: Nichtmitglied Mitglied Nichtmitglied Mitglied HOFA Hoan 1. Lehrjahr Fr Fr Fr Fr Lehrjahr Fr Fr Fr Fr Lehrjahr Fr Fr REFA Rean 1. Lehrjahr Fr Fr Fr Fr Lehrjahr Fr Fr Fr Fr Lehrjahr Fr Fr Alle Preise inkl. MWST Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft können dem Lernenden durch den Lehrbetrieb vom Bruttolohn abgezogen werden (AHV-Ansätze). Der Lehrbetriebsbeitrag wird jährlich 2 x erhoben, jeweils zu Beginn des Herbst- und Frühlingskurses für die effektive Kursdauer (pro Jahr für 10 Wochen). Schuldner des Lehrbetriebsbeitrages ist derjenige Lehrbetrieb, welcher zum Zeitpunkt eines Schulkurses mit dem Lernenden in einem gültigen Lehrverhältnis steht. 6
7 Allgemeine Wichtige Informationen rund um den Lehrvertrag In alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Bildungsbericht Führen obligatorisch Der Berufsbildner hält den Bildungsstand des Lernenden am Ende jedes Semesters in einem Bildungsbericht fest. Kompetenznachweis für 2-jährige Attestausbildungen In der Verordnung zur Grundbildung ist im Art.18 3 aufgeführt: Der Kompetenznachweis ist durch den Lehrbetrieb auszufüllen. Er wird von der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner für jeden Kern- und Leistungsbereich erstellt und mit der Lernenden Person gemeinsam im Gespräch ausgewertet (wird nicht in Noten ausgedrückt, muss aber zur Erteilung des Attests vorhanden sein). Lern- und Leistungsdokumentation Führen obligatorisch Köchin EFZ/Koch EFZ, REFA EFZ, Rean EBA, Systemgastronomiefachfrau EFZ/ Systemgastronomiefachmann EFZ Der Lernende hält in der Lern- und Leistungsdokumentation laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und seine Erfahrungen im Betrieb fest. Der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lern- und Leistungsdokumentation quartalsweise. Er bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit dem Lernenden. Die Lern- und Leistungsdokumentation darf bei der Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich Praktische Arbeiten verwendet werden. Probekochen/Semesterarbeiten, es wird empfohlen einmal pro Semester ein Probekochen (Köchin/Koch)/eine Semesterarbeit (REFA) durchzuführen, um den Ausbildungsstand des Lernenden festzuhalten und zu bewerten. Die Unterlagen können bei Hotel&Gastro formation bezogen werden. Lerndokumentation inkl. Arbeitsbuch Führen obligatorisch HOFA EFZ, Hoan EBA Der Lernende hält in der Lerndokumentation (Teil 2 Arbeitsbuch) laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen im Betrieb fest. Der Berufsbildner kontrolliert die Lerndokumentation inkl. Arbeitsbuch und unterzeichnet diese quartalsweise. Er bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit dem Lernenden. Die Lerndokumentation (Teil 2 Arbeitsbuch) darf an der Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich Praktische Arbeiten verwendet werden (Verordnung über die berufliche Grundbildung vom , Abschnitt 7, Art. 15) Betriebliche Standortbestimmung, es wird empfohlen einmal jährlich (HOFA)/einmal pro Semester (Hoan) eine betriebliche Standortbestimmung durchzuführen, um den Ausbildungsstand des Lernenden festzuhalten und zu bewerten. Siehe Modell-Lehrgang HOFA Seite 48-50, Hoan Seite Meldepflicht für besondere Vorkommnisse / Auflösung des Lehrvertrages Der Berufsbildner ist verpflichtet, alle besonderen Vorkommnisse, die eine Änderung des Lehrverhältnisses nach sich ziehen, zu melden. Die Auflösung muss beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung schriftlich und begründet beantragt werden, auch während der Probezeit. Dem Fachbereich Beruflice Grundbildingen, hotelleriesuisse in Bern, bzw. Hotel & Gastro formation in Weggis, als Berufsfachschulträger ist von diesem Schreiben eine Kopie zur Information zuzustellen. 7
8 Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) Das Qualifikationsverfahren wird durch das Amt für Berufsbildung in der Regel zentral in einem Schulhotel oder in einem ük-zentrum organisiert und durchgeführt. Für Systemgastronomiefachfrauen EFZ/Systemgastronomiefachmänner EFZ findet diese im Lehrbetrieb statt. Der Berufsbildner hat dem Lernenden die für die Prüfung notwendige Zeit ohne Lohnabzug freizugeben. Ausserdem hat er ihm, das Prüfungsmaterial wie z.b. Weinkarten, Menukarte, Lebensmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Saisonschluss des Lehrbetriebes vor Beginn SH / IFK Hotel & Gastro formation: Bei Schliessung des Lehrbetriebes vor Schulbeginn ist dem Lernenden die normale Entschädigung (Bruttolohn) auszurichten. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Berufsbildners, dem Lernenden eine geeignete Übergangs-Lehrstelle zu verschaffen, damit nicht ein zu langer Lehrunterbruch entsteht. Schul- und Hausordnung hotelleriesuisse, bzw. Hotel & Gastro formation erlassen für die Dauer der Schulkurse entsprechende Regeln. Insbesondere gilt während der ganzen Kurszeit im Schulhotel und auf dem Schulhotelareal ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Wegweiser durch die Berufslehre Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden im "Wegweiser durch die Berufslehre" des Lehrkantons erläutert. Weiterbeschäftigung des Lernenden nach der beruflichen Grundbildung Spätestens drei Monate vor Abschluss der beruflichen Grundbildung hat der Berufsbildner den Lernenden über die Möglichkeit einer allfälligen Weiterbeschäftigung im Betrieb zu informieren. Zeugnis Schulhotels/IFK Die Lernenden/Berufsbildner erhalten nach jedem Schulkurs/Fachkurs ein Zeugnis. hotelleriesuisse Berufliche Grundbildungen Monbijoustrasse 130 Postfach 3001 Bern Telefon Telefax Hotel & Gastro formation Interkantonale Berufsfachschule Eichistrasse Weggis Telefon Telefax März 2013/hotelleriesuisse/700 8
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