Teil 5: Berufsbildung im Gesetz

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1 Seite 1 Teil 5: Berufsbildung im Gesetz Die Berufsbildung in der Schweiz ist gesetzlich geregelt. Das betrifft einerseits die Regelung, wie ein Lehrvertrag abgeschlossen werden muss und andererseits, welche Rechte und Pflichten für Lernende und Arbeitgeber/innen gelten, wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen worden ist. Erinnern Sie sich. Regelungen zur Berufsbildung finden Sie in 3 Bundesgesetzen. Zählen Sie auf (Abkürzung und ausgeschrieben): Allgemeinbildung: Der neue Alltag - Gesetzliche Grundlagen der Berufsbildung nennen - Rechte und Pflichten als Lernende wiedergeben - In Gesetzestexten nachschlagen Vom Bund anerkannte Berufe haben ein für die ganze Schweiz gültige Regelung auf Stufe Verordnung. Diese Verordnung wurde Ihnen vor dem Start Ihrer Lehrzeit zugeschickt. Wie heisst die Verordnung genau? Gesetzliche Regelungen sind hierarchisch geordnet, d.h. ein Gesetz ist dem anderen übergeordnet und somit Grundlage für die Bestimmungen weiterer rechtlicher Regelungen. Erstellen Sie ein einfaches Struktogramm, in dem alle Gesetzestexte enthalten sind, die mindestens eine Regelung zur Berufsbildung enthalten:

2 Seite 2 Rechte und Pflichten Lehrlinge und Lehrtöchter haben Pflichten und Rechte, dies gilt auch für die Lehrmeister/innen. Ergänzen Sie mit Hilfe der verteilten Gesetzestexte gemeinsam mit Ihrem Nachbarn/Ihrer Nachbarin die folgenden Sätze um die fehlenden Wörter und setzen Sie die fehlenden Artikelnummern der genannten Gesetze ein. Gesetzliche Bestimmungen Allgemeine Vorschriften Vorzeitige Auflösung Das Lehrverhältnis kann während der.. jeder zeit mit einer Kündigungsfrist von.. gekündigt werden. 2 Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich.. aufgelöst werden, wenn: a. der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen; b. die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen.. oder.. Anlagen verfügt oder.. oder.. gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören; c. die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.

3 Seite 3 Probezeit, 3 Die Probezeit darf nicht weniger als.. Monat und nicht mehr als.. Monate betragen. Haben die.. im Lehrvertrag keine Probezeit festgelegt, so gilt eine Probezeit von.. Monaten. 4 Die Probezeit kann vor ihrem Ablauf durch Abrede der Parteien und unter Zustimmung der kantonalen Behörde ausnahmsweise bis auf.. Monate verlängert werden. Überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte BBG 1 Die überbetrieblichen Kurse und vergleichbare dritte Lernorte dienen der Vermittlung und dem Erwerb... Fertigkeiten. Sie ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis und die schulische Bildung, wo die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert. 2 Die.. sorgen unter Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt für ein ausreichendes Angebot an überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten. 3 Der Besuch der Kurse ist. Die Kantone können auf Gesuch des Anbieters von Bildung in beruflicher Praxis hin Lernende vom Besuch der Kurse befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen.. oder in einer..vermittelt werden.

4 Seite 4 Pflichten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin Ausbildungspflicht Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Berufslehre unter der Verantwortung einer.. steht, welche die dafür nötigen. Fähigkeiten und.. Eigenschaften besitzt. Lohnzahlungs pflicht Ferien Arbeiten Er hat der lernenden Person ohne Lohnabzug die Zeit freizugeben, die für den Besuch der.. und der.. Kurse und für die Teilnahme an den.. erforderlich ist.. Er hat der lernenden Person bis zum vollendeten.. Altersjahr für jedes Lehrjahr wenigstens.. Wochen Ferien zu gewähren. Er darf die lernende Person zu anderen als.. Arbeiten und zu..lohnarbeiten nur so weit einsetzen, als solche Arbeiten mit dem zu erlernenden Beruf in Zusammenhang stehen und die Bildung nicht beeinträchtigt wird.

5 Seite 5 Lehrzeugnis 1 Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, das die erforderlichen Angaben über die.... und die.... enthält. 2 Auf..der lernenden Person oder deren gesetzlichen Vertretung hat sich das Zeugnis auch über die.., die.. und das.. der lernenden Person auszusprechen Pflichten der Lernenden Lehrziel Die lernende Person hat alles zu tun, um das.. zu erreichen. Pflichten der gesetzlichen Vertretung Lehrziel Die gesetzliche Vertretung der.. Person hat den Arbeitgeber in der nach Kräften zu unterstützen und das gute.. zwischen dem Arbeitgeber und der lernenden Person zu fördern Platz für persönliche Notizen / Hausaufgaben:

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