AUSBILDUNG. 4. Ausbildung. 4.1 Die Ausbildungsplanung der Dienststelle. Verantwortung der Berufsbildenden

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1 4. Ausbildung 4.1 Die Ausbildungsplanung der Dienststelle Die berufliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (Kompetenzen), die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf erforderlich sind. Lernende sollen dazu befähigt werden, eine Berufstätigkeit kompetent und sicher auszuüben. Daneben werden eine grundlegende Allgemeinbildung sowie die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen und zum selbstständigen Urteilen vermittelt (BBG Art. 15). Grundlage für die praktische Ausbildung im Betrieb (wie in den überbetrieblichen Kursen) bilden die berufsspezifische Bildungsverordnung, der ergänzende Bildungsplan und ein Modell- Lehrgang. Mit diesem wird dem Betrieb aufgezeigt, welche Kompetenzen bis zum Ende der Ausbildung erlangt werden müssen. Er dient Lernenden auch zur selbstständigen Überwachung des Ausbildungsstands. Verantwortung der Berufsbildenden Die Verantwortung der Berufsbildenden in den Lehrbetrieben umfasst insbesondere folgende Punkte: Die Vermittlung der grundlegenden Fertigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe des Berufsbildenden. In der festgelegten Lehrzeit sind die Lernenden nach einem Ausbildungsprogramm (Basis Modell-Lehrgang) auszubilden. Der Berufsbildende hat sich darum zu bemühen, dass bei der praktischen Ausbildung für die Koordination mit dem Unterricht in der Berufsfachschule gesorgt ist. Dies bedingt eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Berufsfachschule. Überbetriebliche Kurse (ÜK) entlasten den Lehrbetrieb vom kontinuierlichen Anleiten, entheben die Berufsbildenden aber nicht von der Verantwortung für die ganze praktische Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz geht auch davon aus, dass informierte Lernende motivierter sind und verpflichtet die Berufsbildenden (resp. Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis) und die Berufsfachschule, die Lernenden über alle wesentlichen Massnahmen bei der Ausbildung zu informieren und angemessen mitreden zu lassen. Die Berufsbildenden halten den Stand der Ausbildung periodisch in einem Ausbildungsbericht fest (BBG Art. 20). Dieser dient als regelmässige Standortbestimmung und bildet die Grundlage zur Besprechung mit dem/der Lernenden. Der Ausbildungsbericht erfasst die Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen sowie des Verhaltens der Lernenden im Lehrbetrieb. Er ist in der Regel für jedes Semester (siehe auch Vorgaben der Bildungsverordnungen) zu verfassen und der gesetzlichen Vertretung zur Einsicht und Unterschrift zu unterbreiten. Wo nichts Branchenabhängiges gegeben ist, stellen die Berufsbildungsämter der Kantone sowie die DBK entsprechende Formulare für den Ausbildungsbericht zur Verfügung. Fachstelle Berufsbildung, Dienststelle Personal, Luzern 43

2 Die Grundlagen einer Ausbildungsplanung Ziel der Bildungsplanung ist es, dass die lernende Person am Ende ihrer beruflichen Grundbildung die vorgegebenen Leistungsziele des Berufs erreicht hat und sie umsetzen kann. Die Grundlagen für die Bildungsplanung bilden die Verordnungen über die berufliche Grundbildung jedes Berufs und die dazugehörenden Leistungszielkataloge für den Betrieb (meist Modelllehrgang genannt). Mit Hilfe dieser Unterlagen soll für die lernende Person und den Lehrbetrieb eine ausgewogene und gezielte Planung der betrieblichen Bildung über die Jahre der beruflichen Grundbildung erstellt werden. Dabei ist es durchaus möglich, jeweils nur in kurzen Abschnitten zu planen und damit den Gegebenheiten des betrieblichen Alltags Rechnung zu tragen. Wichtig ist die regelmässige Überprüfung der Lernfortschritte. Für einen möglichst optimalen Lernerfolg ist zudem die Abstimmung der Bildungsplanung mit den überbetrieblichen Kursen und der Berufsfachschule von Vorteil. Die Vorteile einer gezielten Bildungsplanung sind: Struktur im Ausbildungsablauf Effizienz bei der Ausbildung erzielen Bei Entscheidungen auf Planungshilfen zurückgreifen können Zeit sparen bei der Umsetzung Gezielte Erfolgskontrolle ermöglichen Motivation für alle Beteiligten erhöhen Sicherheit für lernende Person und Lehrbetrieb erreichen Als Basis für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsprogramms dient der jeweilige Modell- Lehrgang (resp. Bildungsverordnung und Bildungsplan). Dabei werden die Ziele auf drei Ebenen definiert: 1. Ebene Leitziele (Leitidee) In den Leitzielen wird in allgemeiner Form die jeweilige Kompetenz oder die Leitidee eines Faches beschrieben und in allgemeiner Form begründet, weshalb zukünftige Berufsleute die jeweilige Kompetenz brauchen. 2. Ebene Richtziele (Dispositionsziele) Richtziele konkretisieren die Leitziele und zeigen den zukünftigen Berufsleuten, wie sie sich in beruflichen Situationen zu verhalten haben. 3. Ebene Leistungsziele (Planungs- und Lernziele) Leistungsziele beschreiben konkret die Fähigkeiten, die am Ende der Ausbildung in den drei Bildungsorten erwartet werden. Sie sind klar definiert und messbar. Sie bilden die unmittelbare Grundlage für die betriebliche Ausbildung und das Qualifikationsverfahren. Fachstelle Berufsbildung, Dienststelle Personal, Luzern 44

3 Weiter werden die Ziele in die bekannten Kompetenzbereiche (Vergleiche Kapitel 1.2) aufggliedert: Begriff Beispiele Beschreibung Fachkompetenz Methoden- Kompetenz Sozial- und Selbstkompetenz Branchenkenntnisse Werkzeugkenntnisse Maschinenbedienung Arbeitstechnik Kreativitätstechnik Projektmanagement Kommunikationsfähigkeit Lebenslanges Lernen Konfliktfähigkeit Diskretion Nach Aneignung der Fachkompetenzen verfügen die Lernenden über jenes fachliche Wissen und Können, welches sie befähigt, im erlernten Berufsfeld eigenverantwortlich tätig zu sein und sich im Arbeitsmarkt zu behaupten. Nach Aneignung der Methodenkompetenzen verfügen die Lernenden über Instrumente und Methoden, die sie befähigen, die geforderte Arbeitstechnik und Vorgehensweise anzuwenden.. Nach Aneignung der Sozial- und Selbstkompetenzen sind die Lernenden in der Lage, Beziehungen gemeinsam zu gestalten und Herausforderungen in Kommunikations- und Teamsituationen sicher und selbstbewusst zu bewältigen. Dabei stärken sie ihre Persönlichkeit und sind bereit, an ihrer eigenen Entwicklung zu arbeiten. (aus «Hotelfachmann/Hotelfachfrau») Damit eine Bewertung der Zielerreichung (Lernzielkontrolle) vorgenommen werden kann, wurden die Ziele in sechs Taxonomie-Stufen aufgeteilt: K1 Wissensaufgabe wiedergeben, auswendig können, aufzählen, nennen, reproduzieren... K2 Verständnisaufgabe beschreiben, erklären, erläutern, verstehen, nachschlagen, zusammenfassen... K3 Anwendungsaufgabe vergleichen, ableiten, unterscheiden, übertragen, bestimmen... K4 Analysenaufgabe analysieren, gliedern, zerlegen, entwerfen, kombinieren... K5 Syntheseaufgabe bemessen, interpretieren, Möglichkeiten entwickeln, schlussfolgern... K6 Beurteilungsaufgabe beurteilen, bewerten, erörtern, argumentieren, entscheiden, kreieren... Fachstelle Berufsbildung, Dienststelle Personal, Luzern 45

4 Erstellen einer Ausbildungsplanung (Ausbildungsprogramm) in der Dienststelle Die konkrete Ausbildung bei der Dienststelle ist in einem schriftlichen Ausbildungsprogramm festzuhalten (je nach Beruf stellen die Berufs- und Branchenverbände bereits heute dazu elektronische Hilfsmittel zur Verfügung z.b. das Programm rals im kaufmännischen Bereich). Im Ausbildungsprogramm werden die Ausbildungsziele den beteiligten Abteilungen/Fachgebieten resp. Praxisausbildner/innen zugewiesen und der zeitliche Ablauf festgehalten. Ergänzend kann dazu ein Ausbildungsplan als grobe Übersicht über die Lehrzeit erstellt werden. Die (erstmalige) Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsprogramms kann sehr aufwendig sein und bedeutet insbesondere auch grosse Koordinations- und Abstimmungsarbeit zwischen den Abteilungen. Es lohnt sich, dafür die notwendige Zeit zu investieren. Das Ausbildungsprogramm ist eines der Kernstücke einer erfolgreichen Ausbildung. Es empfiehlt sich, die gegenwärtig Lernenden in diese Arbeiten einzubeziehen. Sie verfügen über viel Detailwissen bezüglich Arbeiten, Abläufe, Hilfsmittel in den jeweiligen Abteilungen. Für die Bildungsplanung ist es wichtig, die Leistungsziele auf die verschiedenen Lehrjahre respektive Semester aufzuteilen. Es gilt der Grundsatz: «Von den einfachen zu den schwierigen Leistungszielen» oder «vom Bekannten zum Neuen». Da in einigen Berufen die Leistungsziele bereits auf die Lehrjahre aufgeteilt sind, müssen sich die Berufsbildenden einen Überblick über die verschiedenen Stationen während der beruflichen Grundbildung verschaffen. Wo können welche Aufgaben und Arbeiten erledigt werden? Danach gilt es, die Leistungsziele auf diese Stationen und auf die entsprechenden Lehrjahre zu verteilen. Eine Detailplanung erfolgt dann sinnvollerweise in der Semesterplanung und gibt so in der Regel die nötige Sicherheit. Fachstelle Berufsbildung, Dienststelle Personal, Luzern 46

5 Bei der Terminierung gilt es zu beachten, dass es zu inhaltlichen Überschneidungen zwischen den praktischen Arbeiten im Lehrbetrieb (Praxis) und dem Stoff aus den überbetrieblichen Kursen sowie jenem aus der Berufsfachschule (Theorie) kommt. Dank einer sauberen Abstimmung dieser theoretischen und praktischen Inhalte kann ein sinnvoller Praxistransfer erzielt werden. Ebenso ist Zeit für die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren in Praxis und Berufsfachschule miteinzuberechnen. Mögliches Vorgehen zur Erstellung eines Ausbildungsprogramms Bildungsplan / Modell-Lehrgang konsultieren Abteilungen auflisten, welche die Lernenden kennenlernen müssen die für den Ausbildungsbereich verantwortlichen Berufsbildenden einbeziehen Grobplanung erstellen mögliche Tätigkeiten der Abteilungen / Arbeitsbereiche auflisten verlangte Berufs-/Firmen- und Branchenkenntnisse zuweisen Zuständigkeit Beteiligte Berufsbildende Berufsbildende bei grösseren Dienststellen Arbeitsgruppe einsetzen Berufsbildner/in oder Arbeitsgruppe Lernziele gemäss Modell-Lehrgang den Tätigkeiten zuweisen Abstimmungsarbeiten Sind alle Leistungsziele abgedeckt? definitive Zuweisung der Leistungsziele, wenn möglich: Abstimmung mit Schule und ÜK Kontrolle und Kontrollmittel planen, Messgrössen definieren, evtl. schon in Leistungszielen enthalten definitives Ausbildungsprogramm erstellen Berufsbildner/in Berufsbildner/in letzte Überprüfung durch Abteilungen Die permanente Überprüfung, Ergänzung und Anpassung des Programms sind wie erwähnt von grosser Bedeutung. Die Fachstelle Berufsbildung unterstützt Sie dabei gerne. Fachstelle Berufsbildung, Dienststelle Personal, Luzern 47

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