Vertrag. zwischen. der BIG direkt gesund Markgrafenstraße Berlin. und
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- Hermann Ritter
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1 Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße Berlin und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Platz Berlin
2 Präambel Die Frühgeburt ist die häufigste Ursache für kindlichen Tod und Behinderung. Die Hauptursache für Frühgeburt ist eine Infektion, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslöst. Durch ein Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen im frühen zweiten Schwangerschaftstrimenon sowie ggf. konsequenter Therapie und Nachsorge kann die Frühgeburtenrate signifikant reduziert werden. 1 Ein Infektionsscreening soll daher allen schwangeren Versicherten der BIG direkt gesund zugänglich gemacht werden. 1 Grundsätze (1) Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch ein Infektionsscreening zwischen der 16. bis 24. SSW asymptomatische vaginale Infektionen frühzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren, um damit die Anzahl an Frühgeburten zu verringern. (2) Die teilnehmenden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wirken darauf hin, dass die Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien möglichst umfassend und fristgerecht wahrgenommen werden. (3) Die Vertragspartner sind sich einig, dass diese Vereinbarung den Sicherstellungsauftrag nach 75 Abs. 1 SGB V nicht einschränkt. Für die hier definierte besondere ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten der BIG im Rahmen dieses Vertrages überträgt die BIG ihren Sicherstellungsauftrag an die AG Vertragskoordinierung, die diesen durch ihre Mitglieder, die Kassenärztlichen Vereinigungen wahrnimmt. 2 Geltungsbereich (1) Dieser Vertrag gilt für die nach 3 teilnehmende Versicherte der BIG direkt gesund, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde, und für die nach 5 teilnehmenden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. (2) Weitere Krankenkassen können mit Zustimmung der Vertragspartner durch Vertrag diesem Vertrag beitreten. 3 Teilnahme der Versicherten (1) Die Teilnahme an der Versorgung nach dieser Vereinbarung ist für die Versicherten freiwillig. Sie schränkt das Recht auf freie Arztwahl nicht ein. (2) Versicherte, die das Infektionsscreening (K.I.S.S.) in Anspruch nehmen wollen, melden sich bei der BIG direkt gesund und erklären mit der Anforderung der Unterlagen ihre Teilnahme. Von der BIG direkt gesund erhalten sie ein Informationsblatt (Anlage 1) sowie Versandunterlagen für die Übermittlung des Abstrichs an das gem. 4 Abs. 1 benannte Labor, die sie an ihren betreuenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aushändigen. 1 K.I.S.S. Konsequentes Infektionsscreening in der Schwangerschaft. H. Kiss, L. Petricevic, P. Husslein, Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe, Wien. Seite 2 von 6
3 4 Umfang des Versorgungsauftrages (1) Frauen mit festgestellter Schwangerschaft erhalten zwischen der 16. und 24 SSW ein Infektionsscreening mittels vaginalem Sekretabstrich, welcher auf einem Objektträger ausgestrichen wird und luftgetrocknet wird (keine Fixierung!) mit anschließendem Versand des Objektträgers unter Verwendung des Anforderungsscheins (Anlage 3) an das von der BIG direkt gesund benannte Labor. Die BIG direkt gesund schließt mit dem Labor über die Durchführung der Laborleistungen einen Vertrag. (2) Bei nachgewiesener Infektion erfolgt die Therapie unter Berücksichtigung der Therapieempfehlung des in Abs. 1 benannten Labors sowie ein Kontrollabstrich beim nächsten Routinebesuch, der ebenfalls an das in Absatz 1 genannte Labor gesandt wird. (3) Medizinisch notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die auf Grund von Untersuchungsergebnissen auf Basis dieser Vereinbarung durchgeführt werden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 5 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Das Infektionsscreening auf asymptomatische vaginale Infektionen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden niedergelassenen Fachärzte der Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchführen. (2) Die Teilnahme des Arztes erfolgt durch Abrechnung der in 7 Abs. 1 definierten Pseudoziffer. 6 Aufgaben der AG Vertragskoordinierung (1) Die vertragsschließende AG Vertragskoordinierung nimmt die Aufgaben dieses Vertrages durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wahr, die ihre Mitglieder sind. Die Mitglieder der AG Vertragskoordinierung werden in der Anlage 4 aufgeführt. Über Änderungen werden die Vertragspartner unverzüglich informiert. (2) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass weitere Kassenärztliche Vereinigungen, die nicht Mitglieder der AG Vertragskoordinierung sind, Vertragspartner dieses Vertrages werden können. Die Aufnahme in diesen Vertrag erfolgt durch Vertrag. (3) Die KVen schreiben das Vorhaben im Auftrag der BIG direkt gesund in ihren satzungsgemäßen Veröffentlichungsorganen unter Benennung der Ziele sowie der Teilnahmevoraussetzungen aus. (4) Die KVen werden mit der Abrechnung besonderer Vergütungen nach dieser Vereinbarung beauftragt. Die KVen sind berechtigt, die üblichen Verwaltungskosten in Abzug zu bringen. Seite 3 von 6
4 7 Vergütung und Abrechnung (1) Für die Durchführung des konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) sowie ggf. Einleitung der erforderlichen Therapie inkl. Nachkontrolle erhalten teilnehmende Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe eine pauschale Vergütung pro Vorsorgeuntersuchung: SNR Leistung Vergütung Beratung, Durchführung Infektionsscreening (Abstrichentnahme, Versand, ggf. Einleitung Therapie inkl. 26,00 Nachkontrolle) (2) Die zur Durchführung des Screenings erforderlichen Sachkosten sind mit dieser Pauschale abgegolten. (3) Eine parallele privatärztliche Abrechnung der Leistungen nach 4 dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen. (4) Die Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt außerhalb der vorhersehbaren morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. (5) Die Vergütungspauschale gemäß Abs. 1 ist von den teilnehmenden Ärzten über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen. (6) Die Leistungen werden gesondert im Formblatt 3 ausgewiesen. 8 Dokumentation Die durchgeführte Untersuchung und ggf. die Therapie ist zu dokumentieren. Sofern die Patientin es wünscht, kann die Dokumentation im Mutterpass erfolgen. 9 Wirtschaftlichkeitsstandards (1) Sollten durch die Umsetzung dieses Vertrages zusätzliche ärztliche Leistungen und Verordnungen durch die teilnehmenden Ärzte erforderlich werden und dies zu einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach 106 SGB V führen, empfehlen die Vertragspartner, die nach diesem Versorgungsauftrag erbrachten Leistungen und die veranlassten Leistungen als Praxisbesonderheit anzuerkennen. Der Vertragsarzt hat den erhöhten ärztlichen Aufwand sowie den Verordnungsaufwand im Einzelfall zu dokumentieren. (2) Ärztliche Leistungen, die nach 7 dieses Vertrages vergütet und abgerechnet werden, werden nicht bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 106 SGB V berücksichtigt. 10 In Kraft Treten und Kündigung (1) Die Vereinbarung tritt am in Kraft. Seite 4 von 6
5 (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende. Sollte die BIG direkt gesund mit einer anderen Kasse fusionieren, so kann dieser Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. (4) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. 11 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, es ei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich dieser Vertrag als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, ihn unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen. (2) Sollten die Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch Gesetz oder Verordnung in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam. (3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. (4) Gerichtsstand ist Berlin. Berlin, den BIG direkt gesund, vertreten durch Frank Neumann, Vorsitzender des Vorstands Berlin, den Kassenärztliche Bundesvereinigung, vertreten durch Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstands Berlin, den Kassenärztliche Bundesvereinigung, vertreten durch Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand Seite 5 von 6
6 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 K.I.S.S. Informationsblatt Versicherte K.I.S.S. Informationsblatt Arzt Anforderungsschein (Muster) Teilnehmende Kassenärztliche Vereinigungen Seite 6 von 6
7 BIG direkt gesund Kostenloser «ssbvname» «ssbname» «kstrasse» 24h-Direktservice Fon «ssbtelnr» «kplz» «kort» Fax «ssbfax» «ssbmail» Anlage 1 K.I.S.S. Informationsblatt Versicherte BIG direkt gesund Postfach Dortmund.MEBIG-Kopf-U.doc Dortmund, Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft Ihre KVNR.: «kvnr» Guten Tag «anrede» «titel» «namenszusatz» «namensvorsatz» «name», wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Schwangerschaft! Sie werden von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt während der gesamten Schwangerschaft durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bestens betreut. Der Arzt verfolgt, wie sich Ihr Kind entwickelt und achtet auch auf Anzeichen, die auf eine mögliche Frühgeburt hinweisen können. Frühgeburten werden sehr häufig durch unauffällige vaginale Infektionen verursacht, die die Frau nicht bemerkt. Die BIG bietet Ihnen hier ein zusätzliches Plus an Sicherheit für Sie und Ihr Kind: Durch eine Untersuchung von vaginalem Sekretabstrich zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche können Infektionen entdeckt und meist unkompliziert behandelt werden. So kann eine Frühgeburt verhindert werden. Alles, was Sie für die zusätzliche Untersuchung benötigen, erhalten Sie in dem beiliegenden Screening-Set von der BIG. Darin sind auch ausführliche Informationen und alle Unterlagen, die Ihr Arzt bekommt. Gehen Sie einfach mit diesem Set zu Ihrem betreuenden Arzt und sprechen mit ihm. Die Kosten für diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, zahlt die BIG Sie müssen nur Ihre Versichertenkarte beim Arzt vorlegen. Um zu beurteilen, wie wirksam dieses Programm ist, lassen wir es wissenschaftlich auswerten. Daher bitten wir Sie, auf dem Laborschein die entsprechende Einwilligung zu geben, dass wir die Daten analysieren dürfen selbstverständlich anonymisiert. Damit helfen Sie uns, langfristig in wirksame Programme für Ihre Gesundheit zu investieren. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Schwangerschaft für Sie und Ihr Kind! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gern. Freundliche Grüße BIG direkt gesund «munterschr» XXXX
8 Anlage 2 K.I.S.S. Informationsblatt Arzt K.I.S.S. Konsequentes Infektionsscreening in der Schwangerschaft Sehr geehrte Praxis, die Hauptursache für Frühgeburten sind Infektionen, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslösen. In einer Studie der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien mit über teilnehmenden Schwangeren hatten 20% der Frauen eine vaginale Infektion. Durch ein einfaches Screening auf vaginale asymptomatische Infektionen im frühen zweiten Schwangerschaftstrimenon und eine anschließende Therapie und Nachsorge konnte in der Studie die Frühgeburtenrate um rund 50% gesenkt werden. 1 Die prospektiv randomisierte kontrollierte Studie wurde von einer Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Herbert Kiss durchgeführt. BIG direkt gesund macht dieses einfache konsequente Infektionsscreening allen schwangeren Versicherten zugänglich. BIG direkt gesund hat einen Vertrag mit der AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum konsequenten Infektionsscreening auf asymptomatische vaginale Infektionen zwischen der 16. bis 24. Schwangerschaftswoche (SSW) geschlossen. Ärzte erhalten für das Screening eine extrabudgetäre pauschale Vergütung in Höhe von 26. Alle notwendigen Unterlagen zu dieser Untersuchung senden wir unseren Versicherten als allinclusive-paket zu, sobald wir von der Schwangerschaft erfahren. Das Paket enthält auch den Objektträger für das Screening und diese Arztinformation. Unsere Versicherte soll mit dem Sreening-Paket in Ihre Arztpraxis kommen. Alle für Sie wichtigen Informationen sind in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführt. Die Ergebnisse dieses Infektionsscreenings werden zentral untersucht und evaluiert, um zu überprüfen, ob sich die sensationelle Reduktion der Frühgeburtenrate im Rahmen der kontrollierten Studie von Univ. Prof. Kiss und seinem Team in der realen Versorgung wiederholen lässt. In diesem Sinne vertrauen wir auf Ihre Mitwirkung und bedanken uns bereits jetzt im Namen unserer Versicherten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gern. Freundliche Grüße BIG direkt gesund 1 K.I.S.S. Konsequentes Infektionsscreening in der Schwangerschaft. H. Kiss, L. Petricevic, P. Husslein, Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe, Wien.
9 Arztinformation K.I.S.S. (Konsequentes Infektionsscreening) 1.Bestandteile des Screening-Sets: a) Versicherteninformation b) Arztinformation c) Versandkit für Labor (Laboranforderungsschein inkl. Einwilligungserklärung der Patientin, Objektträger, Transporthülle und Postversandtüte), Laborflyer 2.Screening-Ablauf a) Aufklärung und Beratung der Versicherten anhand der Versicherteninformation b) Einholen der Einwilligung der Versicherten c) Vaginalabstrich aus dem vorderen/hinteren Formix zwischen der 16. und spätestens 24. Schwangerschaftswoche (SSW) d) Vaginalsekret von Tupfer nach Spiegeluntersuchung oder Handschuh nach digitalvaginaler Palpation auf Objektträger ausstreichen und lufttrocknen lassen (nicht fixieren!) e) Anforderungsschein (vollständig ausgefüllt) mit dem Objektträger (beschriftet, in entsprechender Transporthülle) mit beigefügtem Versandkit zur Post geben. 3.Innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang im Labor erfolgt der Befund. a) Sofern die Befundinterpretation o.b. ist, sind keine weiteren Untersuchungen bei unauffälliger Schwangerschaft erforderlich! b) Bei einer nachgewiesenen Infektion 1. erhalten Sie zusätzlich eine Therapieempfehlung. Diese Empfehlung erfolgt standardisiert nach internationalen Richtlinien bzw. Empfehlungen der entsprechenden Fachgesellschaften. 2. erhalten Sie zusätzlich ein neues Versandkit mit allen Laborunterlagen zur Abnahme eines Kontrollabstrichs nach durchgeführter Therapie beim nächsten Routinebesuch und ebenfalls Versand an das Labor. 4.Dokumentation, sofern die Patientin es wünscht, auch im Mutterpass 5.Abrechnung der extrabudgetären Vergütung von 26 EUR unter SNR mit der nächsten Quartalsabrechnung über Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV). 6.Fragen über Fragen... a) Versandkit weg? BIG direkt gesund: 0800/ oder info@big-direkt.de b) Wo bleibt der Befund? Labor 28, Zentrale, 030/ c) Fragen zum Befund? Labor 28, Dr. med. Maryam Chahin (Ärztin für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie) 030/ bzw. m.chahin@labor28.de, und Dagmar Emrich (Ärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie) 030/ bzw. d.emrich@labor28.de d) Der komplette Vertrag? download unter oder e) Fragen zum Vertrag? bei Ihrer KV oder bei BIG: Kerstin Dahlke, 0231/ bzw. kerstin.dahlke@big-direkt.de
10 Krankenkasse bzw. Kostenträger Anlage 3 Anforderungsschein (Muster) Name, Vorname des Versicherten geb.am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Auftrags-Nr. des Labors intern Mecklenburgische Str Berlin Telefon: Fax: Abstrichentnahme in SSW ( ) SSW ( ) Einsenderstempel B.I.G Laufende Therapie mit Antibiotika/Antimykotika ja nein Klinische Diagnose: Derzeit: o.b.: ja nein Verdacht auf Infektion Blutung Sonstiges: Block: GRAMKI X Grampräparat (Mikroskopie) Material: Objektträger Patientinneneinwilligung Ich wurde über die anstehende Untersuchung aufgeklärt und bin mit dem notwendigen Abstrich einverstanden. Die Ergebnisse des Infektionsscreenings sollen wissenschaftlich ausgewertet werden. So soll geprüft werden, ob sich die im Rahmen einer kontrollierten Studie festgestellte deutliche Reduktion der Frühgeburtenrate um ca. 50% wiederholen lässt. Ich bin daher auch einverstanden, dass der Befund sowie der evtl. Kontrollbefund wissenschaftlich ausgewertet werden und hierfür meine Versichertennummer mit versendet wird. Weitere persönliche Daten (wie Name, Anschrift) werden nicht weitergegeben. Ort/Datum Unterschrift
11 Anlage 4 Teilnehmende Kassenärztliche Vereinigungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Kassenärztliche Vereinigung Bremen Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Kassenärztliche Vereinigung Hessen Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung Saarland Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.
Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft
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Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)
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Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum - nachgehend Knappschaft
zwischen der Knappschaft Knappschaftstr. 1, Bochum und der
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum - nachgehend
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Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben
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Vertrag zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Bremen Schwachhauser Heerstr. 26/28 28209 Bremen - vertreten durch den Vorstand - (im Folgenden KVHB genannt) und der hkk Martinistraße 26 28195 Bremen
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Lesefassung 01.07.2013 Anschlussvertrag nach 73 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit 73c SGB V über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der
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Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand. (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KV Nordrhein genannt) und der Novitas BKK, Duisburg über die Durchführung und Abrechnung
Liebe Patientin, lieber Patient,
30.8/066-09/14 Liebe Patientin, lieber Patient, wir freuen uns, dass Sie sich für das TK-Angebot Besondere ambulante ärztliche Versorgung interessieren. Hier erfahren Sie mehr darüber und wie Sie daran
Protokollnotiz zum. Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der
Protokollnotiz zum Vertrag auf der Grundalge 140a Abs. 1 SGB V über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der Freiberger Straße 37 01067 Dresden (nachfolgend DAK-G genannt)
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2015...
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
VEREINBARUNG. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der
Lesetextfassung VEREINBARUNG zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der IKK classic, vertreten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Hippler zur Empfehlung
Vereinbarung. auf der Grundlage von 132e SGB V. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Schützenhöhe Dresden
Vereinbarung auf der Grundlage von 132e SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Schützenhöhe 12 01099 Dresden - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der BIG Gesundheit Die Direktkrankenkasse
im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart
Vertrag über die Versorgung mit Schutzimpfungen gem. 132 e Abs.1 SGB V i.v.m. 20d Abs. 2 SGB V (Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven
Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven BDPK-Bundeskongress Stuttgart, 24.06.2015 Dr. Sibylle Steiner, MBA Dezernentin Dezernat 4, Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste
Rahmenvereinbarung. zwischen
Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) - im Folgenden ARGE NÄV genannt - vertreten durch
Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V
Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären
V e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g gemäß 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund (im
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der
Vertrag über die Einführung einer speziellen Facharztanfrage im Zusammenhang mit einer Spezialuntersuchung von arbeitsunfähig erkrankten krankengeldberechtigten Mitgliedern der AOK Sachsen- Anhalt zwischen
Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen
Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und den nachfolgend benannten Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage
Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand:
Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand: 11.06.2012 Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V (Artikel 1, Nr. 24 GKV-VStG)
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund. für das Behandlungsprogramm Asthma bronchiale
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund für das Behandlungsprogramm Asthma bronchiale Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2015... 5 Altersverteilung der DMP-Teilnehmer...
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2015...
Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18.
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender 20. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart: Es wird die folgende Anlage J angefügt. Hamburg, den 20.04.2011
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens sowie 1. Protokollnotiz zum o. g. Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vertreten durch den
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 1 Kalenderjahr 2016 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2016...
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56 22083 Hamburg (nachstehend als KV Hamburg
Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
Vereinbarung gem. 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen
Vereinbarung gem. 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand (nachstehend KV Nordrhein genannt) einerseits
Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner
Änderungsvereinbarung zum. Vertrag. nach 73c SGB V über die Durchführung einer. Tonsillotomie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
VEREINBARUNG. zwischen
VEREINBARUNG über die Durchführung der Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Verbindung mit der Bundesverordnung über die ärztlichen Untersuchungen
An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
Vertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) vertreten durch den Bevollmächtigten. - Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) nachfolgend KV Berlin und der Techniker Landesvertretung Krankenkasse Berlin/Brandenburg nachfolgend TK vertreten durch den Bevollmächtigten
Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 417. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 417. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund. für das Behandlungsprogramm COPD
Qualitätsbericht der BIG direkt gesund für das Behandlungsprogramm COPD Kalenderjahr 2015 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 DMP-Teilnehmer zum 31.12.2015... 5 Altersverteilung der DMP-Teilnehmer...
Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V
4. November 2014 Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen
Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und dem Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) - Landesvertretung Hamburg - vertreten durch den Bevollmächtigten für die Techniker Krankenkasse Landesvertretung
Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und der. AOK Rheinland / Hamburg Die Gesundheitskasse. wird folgender. 28.
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland / Hamburg Die Gesundheitskasse wird folgender 28. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart:. Hinweis: Die Erklärungsfrist
V E R E I N B A R U N G
Wortlaut der Vereinbarung Stand: 19. April 2007 V E R E I N B A R U N G zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) Landesgeschäftsstelle Körperschaft des öffentlichen Rechts Schützenhöhe 12,
Qualitätssicherungsbericht. Besser-Leben-Programm DMP. Asthma bronchiale. Auswertungszeitraum:
Qualitätssicherungsbericht Besser-Leben-Programm DMP Asthma bronchiale Auswertungszeitraum: 1.1.217 31.12.217 1 Allgemeines Die Disease-Management-Programme (DMP) werden bei der BARMER unter dem Namen
Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses
Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Keylane GmbH für die TUI BKK Dr. med. Birgit Leineweber Vertragsbereich: