Der Bayerische Staatsminister des Innern
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- Irmela Beyer
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1 Der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Herrmann, MdL Kopie An den Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Herrn Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL Maximilianeum München München, 1. Oktober 2009 IC/ID Kra Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Sonderrechte im Straßenverkehr der Feuerwehrdienstleistenden bei Alarmierung Sehr geehrter Herr Vizepräsident, für Ihr Schreiben vom danke ich Ihnen. Die Gemeinden bedienen sich in Bayern zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz in der Regel der Freiwilligen Feuerwehren mit derzeit etwa Feuerwehrdienstleistenden. Die Einsatzfahrzeuge der gemeindlichen Feuerwehren und die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrdienstleistenden werden in Feuerwehrgerätehäusern vorgehalten. Die Dienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehren müssen sich deshalb nach der Alarmierung, die heutzutage in der Regel nicht mehr durch eine von jedermann hörbare Sirene, sondern über Meldeempfänger erfolgt, vom jeweiligen Aufenthaltsort zügig zum Feuerwehrgerätehaus begeben. Telefon: Odeonsplatz 3 Telefax: Internet: München
2 -2-35 Abs. 1 StVO bestimmt, dass die Feuerwehr von den Verkehrsregeln der StVO befreit ist, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Dies gilt auch für Fahrten von Feuerwehrdienstleistenden nach der Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus. Den mit der Befreiung von den Verkehrsregeln der StVO verbundenen Sonderrechten stehen jedoch keine Sonderpflichten der anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber. Vielmehr wird dem Sonderrecht eine zusätzliche Schranke aufgebürdet. Als Ausfluss des vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleiteten Übermaßverbots dürfen diese Sonderrechte nämlich nach 35 Abs. 8 StVO nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Dafür gilt der Grundsatz Sicherheit vor Schnelligkeit", Eine Hilfestellung bietet hier insbesondere auch der von meinem Haus bereits seit Jahrzehnten zugelassene Dachaufsetzer Feuerwehr im Einsatz". Im Falle einer Alarmierung können die Feuerwehrdienstleistenden auf ihren Fahrten zum Feuerwehrgerätehaus auf die Alarmfahrt" aufmerksam machen. Diese durch die StVO vorgegebene Rechtslage ist für die Verkehrsüberwachung sowohl der staatlichen Polizei als auch der kommunalen Zweckverbände bindend. Mit freundlichen Grüßen
3 BAYERISCHER LANDTAG......,, Maximilianeum München V ' ZepraSldent Telefon (089) Telefax (089) Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, MdL Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München 4. August 2009 Sonderrechte der Feuerwehr hier: Alarmierung Sehr geehrter Herr Minister, in Kreisen der Feuerwehr macht sich zunehmend eine Verunsicherung breit, inwieweit 35 StVO bei Einsätzen der Feuerwehr anwendbar ist. Hierbei gibt es insbesondere um zwei Probleme: 1. Alarmierung 35 StVO besagt, dass die Feuerwehr von den Vorschriften dieser Verordnung befreit ist, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Einigkeit besteht darüber, dass dadurch auf jeden Fall nicht die Grundregel des 1 StVO außer Kraft gesetzt ist. Strittig scheint jedoch zu sein, ab wann 35 StVO zu Anwendung kommt. Ist das bereits bei Auslösung des Alarms die Folge, nämlich dann, wenn die Feuerwehrleute zu Hause alarmiert werden und mit ihrem Privatwagen zum Feuerwehrgerätehaus fahren? Oder gilt 35 StVO erst dann, wenn die Feuerwehrleute mit dem Einsatzwagen aus dem Feuerwehrgerätehaus ausrücken? Ich bitte insoweit um Klarstellung, wobei ich persönlich hinzufügen darf, dass ich der Meinung bin, dass 35 StVO bereits ab der ersten Alarmierung anzuwenden ist. Denn im Alarmfall muss es darum gehen, dass die Feuerwehrleute auf schnellstem Wege das Gerätehaus erreichen, um zum Einsatz ausrücken zu können.
4 2. Sonderrechte Es hat sich herausgestellt, dass die Auslegung des 35 StVO unterschiedlich vorgenommen wird, nämlich abhängig davon, ob die Entscheidung durch die Polizei oder einen Zweckverband der Kommunalen Verkehrssicherheit erfolgt. Durchwegs wird berichtet, dass die Polizei zwar genau kontrolliert, aber im Vorliegen eines Falles des 35 StVO diesen auch anwendet. Anders handeln die vorbezeichneten Zweckverbände (Beispiel: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit Sitz in Bad Tölz). Diese weigern sich, bei Einsprüchen den 35 StVO zur Anwendung zu bringen. Es ist mir sogar ein Fall bekannt, dass ein Zweckverband 200 m vor dem Feuerwehrgerätehaus Geschwindigkeitskontrollen vornimmt und die anfahrenden Feuerwehrleute dann mit Bußgeldern belegt, ohne dabei die Tatsache der Alarmierung zur Kenntnis zu nehmen. Hier wäre ich dankbar, wenn es zu einer einheitlichen Praxis - so wie bei der Polizei - kommen könnte. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL Vizepräsident
5 -1- Thema: Bayern / Inneres SZ Landkreisausgaben MfNUHNKRKI'llJSn- NAO]IRK.'lin>N AUS!*!«II K, Kl'I.THS. W!H]'SaiAI-TUNP-S?liRT fi» Medienart: Print Seitenstart: Rl Verbreitung: Ressort: Politik Auflagen: Erscheinungsweise: Mo-Sa Blitzer bremsen freiwillige Helfer Landtagsvizepräsident fordert vom Innenminister verbindliche Regelungen für Feuerwehrleute Landkreis - Wenn Mitglieder der freiwilli- fährdet oder geschädigt werden. Tatsächlich dem Weg zum Einsatz von der Polizei gegen Feuerwehr zuhause alarmiert werden, stel- ist die Rechtsprechung aber nicht ganz einheit- blitzt werden, können ihren Strafzettel gleich len sie sich hin und wieder eine Frage: MUSS lieh. Die Polizei erkennt die Sonderrechte der wieder zerreißen. Viele Zweckverbände ignoich mich auf dem Weg zur Wache an die Ver- Feuerwehr weitgehend an, Zweckverbände rieren diese Sonderstellung der Einsatzkräfte kehrsregeln halten oder darf ich schneller fah- für kommunale Verkehrssicherheit tun dies aber. Der Zweckverband Kommunale Verren als eigentlich erlaubt? Landtagsvizepräsi- oft nicht. kehrssicherheit in Bayern" hat etwa an der B dent Peter Paul Gantzer (SPD) versucht nun 471 in Haar einen Geschwindigkeitsmesser inklicht in diese Angelegenheit zu bringen. In ei- Feuerwehrleute im Einsatz sind von der Stra- staihert - 2uU Meter vorn Feuerwehrhaus eni- ' ne Brief an Innenminister Joachim Herr- ßenverkehrsordnung befreit", erklärt Andreas fernt. Auch Feuerwehrleute wurden dort häumann (CSU) bittet er um eine grundsätzliche Aigner, Leiter der Grünwalder Polizeiinspek- fig zur Kasse gebeten, bis sie sich an die Klärung. Denn die derzeitigen Regelungen las- tion. Wegerecht haben sie ohne Blaulicht Höchstgeschwindigkeit hielten. Das verzösen Raum zur Interpretation. aber nicht. Das heißt: Auf dem Weg zum Feu- gert natürlich das Ausrücken", moniert Kreiserwehrhaus dürfen sie innerorts zwar schnei- brandrat Josef Vielhuber. Gantzer vertritt des- Eigentlich nimmt Paragraf 35 der Straßenver- ler als Tempo 50 fahren, an roten Ampeln müs- halb die Ansicht, dass Paragraf 35 bereits ab kehrsordnung die Feuerwehr und andere Ein- sen sie aber trotzdem halten. Oder beim Über- der ersten Alarmierunff anzuwenden ist", zif satzkräfte von den Verkehrsvorschriften aus, fahren zumindest besondere Sorgfalt walten sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer ge- lassen", sagt Aigner. Feuerwehrleute, die auf Copyright 2009 PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH und Co. KG
Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).
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