Bürgerinitiative Fischbach

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1 Bürgerinitiative Fischbach Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann, wir, die Bürgerinitiative Fischbach, schreiben Sie heute in Ihrer Funktion als Verantwortlicher für den Straßenverkehr auf Autobahnen in Bayern an. Wie Sie wissen, läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren zum Um-und Ausbau des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost. Hauptgrund für diesen Umbau ist die Unfallhäufigkeit an der Überleitung von der A9 auf die A6 im Zusammenspiel mit der Anschlussstelle Fischbach. Um hier schon jetzt Abhilfe zu schaffen, beantragen wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW auf 80km/h und für LKW auf 60km/h. Das hätte neben dem verringerten Unfallrisiko den schönen Nebeneffekt, dass die Lärmemissionen der Autobahn im Bereich der Gemeinde Nürnberg-Fischbach auch erheblich verringert werden könnten. Seit dem Ausbau der A9 auf diesem Teilstück Ende der 1970er Jahre hat sich der Verkehr von damals ca Fahrzeugen auf zwischenzeitlich mehr als Fahrzeugen pro Tag in beide Richtungen fast verdreifacht, ohne dass für die Bevölkerung der Lärmschutz verbessert wurde. Studien aus unserem Nachbarland Österreich haben ergeben, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100km/h auf 80km/h die Lärmemissionen halbiert. Entsprechende Links für das Internet finden Sie unten. Es entstehen keine Kosten für diese Geschwindigkeitsbegrenzung, da auf der Strecke vom Kreuz Nürnberg bis zum Kreuz Nürnberg-Ost bereits eine Verkehrsregelanlage vorhanden ist, bei der die neuen Werte problemlos vorgegeben werden können. Wir sind sicher, dass auch Ihr Ministerium großen Wert auf eine Reduzierung der Unfallzahlen legt und freuen uns über einen positiven Bescheid, der dann kurzfristig umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Duffner Mitglied der Bürgerinitiative Fischbach Kopie: Herr Martin Burkert MdB, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags, Büro Nürnberg, Karl-Bröger-Straße 9

2 Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann, MdL Bürgerinitiative Fischbach Herrn Wolfgang Duffner Tolstoistraße Nürnberg München, 25. September 2017 IC Bundesautobahn A9 Berlin Nürnberg München; Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzschutzgründen im Bereich von Nürnberg-Fischbach im Zuge des Ausbaus des AK Nürnberg-Ost Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Duffner, Sie wandten sich an mich mit der Bitte um Prüfung, ob bereits vor dem Ausbau des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost die Geschwindigkeit für Pkw auf 80 km/h und für Lkw auf 60 km/h beschränkt werden kann. Nach Anhörung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen. 1. Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur dann zulässig sind, wenn dies die örtliche Sondersituation erfordert und wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind. Der Ort Fischbach liegt westlich der A 9 zwischen dem AK Nürnberg und der Anschlussstelle Nürnberg-Fischbach. Nach der offiziellen Straßenverkehrs- Telefon: minister@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 Telefax: Internet: München

3 - 2 - zählung 2015 beträgt die aktuelle Verkehrsstärke auf diesem Streckenabschnitt Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 13,6 % am Tag und 32,6 % in der Nacht. Zur Harmonisierung des Verkehrsflusses wurde auf dem Streckenabschnitt AK Nürnberg AK Nürnberg-Ost in beiden Fahrtrichtungen eine Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) installiert. Unter Ansatz der im betrachteten Bereich maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h (Grundversorgung der SBA) ergeben sich keine Grenzwertüberschreitungen in einem nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als reines und allgemeines Wohngebiet eingestuften Bereich von Fischbach. Der hier für die Nacht maximal festgestellte Beurteilungspegel beträgt 59 db(a) und liegt damit noch unterhalb des maßgeblichen Immissionsrichtwertes von 60 db(a). Rein rechnerisch ergäbe eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h nachts eine Pegelminderung von 0,9 db(a). Wegen der dort bestehenden Streckenbeeinflussungsanlage wäre eine gleichzeitige permanente Geschwindigkeitsbeschränkung zudem kontraproduktiv und würde die Vorteile der situationsangepassten Verkehrsregelung aufheben. Zu den von der Bürgerinitiative Fischbach angeführten Studien aus Österreich ist anzumerken, dass diese wohl falsch verstanden bzw. falsch interpretiert wurden. Eine Halbierung der Lärmemissionen ist durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 80 km/h faktisch nicht zu erzielen. Die Halbierung der Verkehrsmenge führt demgegenüber zu einer Reduzierung des Schalldruckpegels um drei db(a). Erst eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf ein Zehntel führt zu einem Rückgang des Schalldruckpegels um 10 db(a) und damit zu einer Halbierung des Lärms. 2. Geschwindigkeitsbeschränkung aus Verkehrssicherheitsgründen Aufgrund der vorhandenen Grundform des AK Nürnberg-Ost (Kleeblatt) und des hohen Verkehrsaufkommens, vor allem auf der Übereckbeziehung BAB 6 (West) zur BAB 9 (Nord) und zurück, kommt es regelmäßig zu zähflüssigem bzw. ge-

4 - 3 - stautem Verkehr. Bei verkehrsintensiven Großveranstaltungen bricht der Verkehr bei den geringsten Verkehrsstörungen völlig zusammen. Aufgrund der Überlastung der Verkehrsbeziehungen Heilbronn Berlin kommt es regelmäßig in beiden Fahrtrichtungen auch zu Unfällen auf den entsprechenden Ausfahrtsbereichen und Rampen, die teilweise weit in den Zulaufbereich zurückreichen. In der aktuellen Übersichtsliste der Unfallhäufungen auf Autobahnen sind in den vorgenannten beiden kritischen Zulaufbereichen zum AK Nürnberg-Ost 2 Unfallhäufungen charakteristisch. Die Defizite in der Verkehrssicherheit im Zuge der BAB 9 beschränken sich auf den gemeinsamen Verflechtungsbereich zwischen AK Nürnberg-Ost und AS Nürnberg-Fischbach. Zwischen dem AK Nürnberg und dem AK Nürnberg-Ost wird der Verkehr mittels der SBA A9 Fischbach situationsbezogen geregelt. Das bedeutet, dass bei hohem Verkehrsaufkommen, hohen Differenzgeschwindigkeiten sowie bei Rückstau die zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend reduziert und der Verkehrsteilnehmer gewarnt wird. Auch durch ein weitergehendes permanentes Tempolimit würde das dennoch bestehende Gefahrenpotential durch die kreuzenden Verkehre nicht vermieden werden. Die geplante neue Konzeption des AK Nürnberg-Ost und der AS Nürnberg- Fischbach verbessert die Leistungsfähigkeit in den betroffenen Rampen entscheidend und verhindert dadurch Rückstaus. Kreuzende Verflechtungsvorgänge in den Ein- und Ausfahrbereichen der BAB 9 zwischen der AS Nürnberg- Fischbach und dem AK Nürnberg-Ost finden künftig in der Nebenfahrbahn statt. Durch die künftige Direktrampe (sog. Overfly) der Beziehung Heilbronn Berlin wird eine leistungsfähige Übereckverbindung geschaffen und ein Rückstau auf die BAB 6 vermieden. Der Umbau des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost mit der Anschlussstelle Nürnberg-Fischbach trägt so maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. 3. Fazit Im Bereich von Nürnberg-Fischbach besteht aus den oben genannten Gründen derzeit keine Veranlassung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutz- oder Verkehrssicherheitsgründen von derzeit 120 km/h auf 80 km/h permanent zu beschränken. Eine solche Maßnahme ist weder geeignet noch

5 - 4 - angemessen oder verhältnismäßig und kann daher rechtlich nicht begründet werden. Ob und ggf. welche straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen nach dem Umbau noch notwendig sind, bleibt abzuwarten. Sie dürfen aber versichert sein, dass die ABDN auf Grundlage der StVO auf sich ändernde Voraussetzungen reagiert und die notwendigen Maßnahmen mit Augenmaß trifft. Ich bitte aber auch um Ihr Verständnis, dass ich unter den derzeitigen Gegebenheiten dem Wunsch der Bürgerinitiative nicht nachkommen kann. Der unmittelbare Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern liegt mir sehr am Herzen. Leider war es mir aus terminlichen Gründen nicht möglich, bei meinem Ortstermin zur Präsentation der Sichtschutzwände gegen Gaffer am 11. August 2017 bei der Autobahnmeisterei in Fischbach mit der Bürgerinitiative bzw. mit Ihnen Ihre Eingabe umfassend zu erörtern, da ich im Anschluss daran einen nicht zu verschiebenden Termin in Ansbach hatte. Herr MdB Martin Burkert, an den Sie eine Kopie Ihrer Anfrage sandten, erhält von mir ein eigenes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

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