Feuerwehr im Straßenverkehr. Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Feuerwehr im Straßenverkehr. Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO"

Transkript

1 Feuerwehr im Straßenverkehr Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO

2 Rechtliche Grundlagen StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs Teilnahme am Verkehr, Führen von Kfz, Zulassung von Kfz, Bau- und Betriebsvorschriften

3 Die Ausnahme für die Feuerwehr von der Straßenverkehrsordnung wird bezeichnet als Sonderrechte

4 Sonderrechte im Feuerwehreinsatz Rechtliche Grundlagen Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet Die Gewährung von Sonderrechten an verschiedene Träger ( 35 StVO) Die Verhaltenspflicht der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn Sonderrechte in Anspruch genommen werden ( 38 StVO)

5 Wahrnehmung von Sonderrechten Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 Abs. 1 StVO ist an drei Voraussetzungen geknüpft Befreite Organisationen Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Gebot der Dringlichkeit

6 Befreite Organisationen Feuerwehr BF, FF, PFW, WF Katastrophenschutz ASB DRK JUH MHD Bergwacht DLRG THW Polizei Bundeswehr Bundesgrenzschutz Zolldienst

7 Hoheitliche Aufgabe Die Anspruchnahme von Sonderrechten hat als zweite Voraussetzung, dass die konkrete Tätigkeit als Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zu sehen ist. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben! Hoheitlich ist eine Aufgabe dann, wenn Sie in Fällen von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, in denen die Feuerwehr in der Lage ist, so schnell wie nötig Hilfe zu leisten.

8 Hoheitliche Aufgaben Rettungen von Menschenleben Brandbekämpfung technische Hilfeleistung friedensmäßiger Katastrophenschutz Katastrophenschutz im Verteidigungsfall Rettungsdienst

9 Gebot der Dringlichkeit Als letzte Voraussetzung für das Abweichen von der Straßenverkehrsordnung zur Erfüllung der Aufgaben ist das... Gebot der Dringlichkeit! Es muss eine besondere Lage vorhanden sein, die schnellstes Handeln erforderlich macht. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nur dann dringend geboten, wenn die Erfüllung der Aufgabe sonst - überhaupt nicht, - nicht ordnungsgemäß oder - nicht so rasch wie erforderlich möglich wäre.

10 35 StVO Sonderrechte Sonderrechte Im Einsatzfall sind die Maschinisten laut 35 StVO von folgenden Vorschriften befreit: - Vorfahrtvorschriften, - Beachtung von Ampelanlagen, - Befahren von Einbahnstraßen in verkehrter Richtung, - Geschwindigkeitsvorgaben, - Halte- und Parkverbote (allgemein), - Benutzung gesperrter Wege Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

11 35 StVO Sonderrechte jedoch sind die Maschinisten nicht befreit von: - Weisungen der Polizei, - Strafgesetzbuch, - Straßenverkehrsrecht, - Straßenverkehrszulassungsordnung, - Verkehrsunfallflucht, - Verkehrsgefährdung, - 0,5 Promille- Grenze, - die Haftung des Fahrzeughalters bzw. des Fahrzeugführers (Ma.), - der GGVS (!!!).

12 38 StVO Wegerechte Der Text im 38 Abs. 1 der StVO lautet: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitsschädliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

13 38 StVO Wegerechte Aus der vorgenannten eindeutigen Formulierung ergibt sich, dass die Verpflichtung nicht den Fahrer des mit Sondersignalen ausgestatteten Fahrzeug trifft, sondern nur die übrigen Verkehrsteilnehmer. Aus der Fassung des Verordnungstextes ergibt sich weiter, dass das Einschalten von Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn keine Voraussetzung, für die Inanspruchnahme von Sonderrechten des 35 I StVO ist. Die Verpflichtung Freie Bahn zu schaffen richtet sich auch an alle übrigen Verkehrsteilnehmer wie z. B.: - Fußgänger, - Straßenbahnen u. s. w.

14 Allgemeine Grundsätze Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem Interesse am raschen Vorwärtskommen Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, umso größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht deswegen konkret gefährdet werden, weil anderen Menschen geholfen werden soll. Gerade bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht auf gut Glück gefahren werden Je bedeutsamer und dringlicher der Einsatz ist, desto eher ist eine Herabsetzung der sonst im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vertretbar.

15 Warneinrichtungen / Kennzeichnungen Bisher wurden Einsatzfahrten behandelt bei dem blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn eingeschaltet war. Die StVO hat aber auch den Fall geregelt bei dem allein blaues Blinklicht verwendet wird. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei der Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden verwendet werden.

16 Einsatzpraxis, Fahrten mit Sonderrechten Eine deutliche und rechtzeitige Kundmachung des Sonderrechtsfahrers auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist erforderlich. Es muss eine objektive Möglichkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer gegeben sein, sich auf die Inanspruchnahme der Sonderrechte einzustellen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen erkannt haben, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges Sonderrechte in Anspruch nehmen will. Der Sonderrechtsfahrer muss davon überzeugt sein, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer erkannt und sich darauf eingestellt haben, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen

17 Vertrauensschutz Wenn die vier genannten Voraussetzungen gegeben sind, dann darf der Sonderrechtsfahrer auch darauf vertrauen, dass ihm nunmehr freie Fahrt gewährt wird. Im übrigen darf der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs dann auch auf das verkehrsgerechte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen.

18 Einsatzpraxis, Fahrten mit Sonderrechten Einbiegungen / Einmündungen Geschwindigkeit Kreuzungen Sicherheitsabstand Unklare Verkehrslage Überholen Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

19 Merksatz 1 Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf A L L E S aber es darf N I C H T S passieren!

20 Merksatz 2 Es ist besser als am eine Sekunde später überhaupt nicht Einsatzort anzukommen! Hinweis: Pro Kilometer sind es nur 20 Sekunden Zeitgewinn bei Erhöhung der Geschwindigkeit von 50 auf 70 km/h

21 Merksatz 3 Sicherheit geht vor Schnelligkeit

22 Verhaltenspflicht der übrigen Verkehrsteilnehmer Der Text des 38 Absatz 1 StVO lautet: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

23 Voraussetzungen für die Benutzung der Sondersignale Blaues Blinklicht und Einsatzhorn dürfen nur dann benutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden sowie bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es muss höchste Eile geboten sein, um eines der Ziele zu erreichen!

24 Verpflichtung: sofort freie Bahn schaffen Sofort bedeutet, dass nach angemessener Reaktionszeit ohne schuldhaftes Verzögern auf die Sondersignale reagiert werden muss. Das kann z.b. bedeuten: Äußerst rechts heranfahren und dort entweder kurz anhalten oder langsam weiterfahren, wenn ohne diese Maßnahme eine zügige Vorbeioder Weiterfahrt des Fahrzeugs mit Sondersignalen nicht möglich ist. Wer sich gerade auf einer Kreuzung befindet, sollte diese räumen. Sofortiges Anhalten auf einer Kreuzung ist nur dann zulässig, wenn dadurch dem Fahrzeug mit Sondersignalen die Weiterfahrt ermöglicht wird. Bei engen Straßen und ununterbrochenem Gegenverkehr kann auch ein Vorweg-Fahren angezeigt sein.

25 Warneinrichtungen / Kennzeichnungen In der Praxis ist die Möglichkeit, das blaue Blinklicht allein zu benutzen zu dürfen aus Einsatztaktischen Gründen sinnvoll. Für diesen Fall ist aber das Wegerecht nicht gegeben! Das alleinige Benutzen von blauem Blinklicht gibt, weder dem Fahrzeugführer besondere Rechte noch legt es den übrigen Verkehrsteilnehmer besondere Verpflichtungen auf. Der Einsatz von blauem Blinklicht schafft keine Bevorrechtigung, sondern hat für die anderen Verkehrsteilnehmer nur eine Warnfunktion.

26 Anwendungsfälle Blaues Blinklicht allein darf nur in fünf Fällen benutzt werden: 1. Zur Warnung an Unfallstellen 2. Zur Warnung an sonstigen Einsatzstellen 3. Bei Einsatzfahrten 4. Bei Begleitung von Fahrzeugen 5. Bei Begleitung von geschlossenen Verbänden

27 Rechtsfolgen Das alleinige Benutzen von blauem Blinklicht gibt weder dem Fahrzeugführer besondere Rechte noch legt es den übrigen Verkehrsteilnehmern besondere Verpflichtungen auf. Der Einsatz von blauem Blinklicht allein schafft keine Bevorrechtigung, sondern hat für die anderen Verkehrsteilnehmer nur eine Warnfunktion.

28 Alarmfahrt Bei jeder Alarmfahrt gilt: Die Feuerwehr ist in Einsätzen zwar von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, aber nicht von Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetz oder des Strafgesetzbuches! d. h.. die Maschinisten (Fahrer) von Einsatzfahrzeugen können bei Schäden voll haftbar gemacht werden!!!

29 KG Berlin (12 U 2864 / 80) 1. Fall: Spurwechsel kurz vor einer Kreuzung Der Rettungswagen fährt mit 15 km/h in die Kreuzung ein. Die Ampel zeigt für den RTW Rotlicht an. Das Einsatzfahrzeug hat je doch Blaulicht und Martinhorn eingeschaltet. Der Fahrer des RTW wechselt kurz vor der Kreuzung von der linken auf die rechte Fahrspur, um ein vor ihm fahrendes Fahrzeug rechts zu überholen. Von rechts nähert sich ein Personenwagen. Dessen Fahrer zeigt die Ampel grün an. Der Autofahrer fährt trotz des sich nähernden RTW in die Kreuzung, wobei es zur Kollision mit dem Einsatzfahrzeug kommt. Der Pkw-Fahrer ist davon ausgegangen, dass der Rettungswagen nach rechts abbiegt. Verschulden laut Gericht: RTW 75 Prozent, Pkw 25 Prozent

30 2. Fall: vorbei an der wartenden Schlange Das Einsatzfahrzeug fährt bei Rotlicht mit Blaulicht und Martinhorn in eine Kreuzung. Das Einsatzfahrzeug ist noch nicht einmal 30 km/h schnell. Von rechts nähert sich ein Pkw. Bei Grünlicht fährt er in die Kreuzung ein, vorbei an den bereits wegen des RTW wartenden anderen Verkehrsteilnehmern. Seine Geschwindigkeit hält der Pkw-Fahrer unverändert bei. Auch hier kracht s zwischen Pkw und RTW im Kreuzungsbereich. Verschulden laut Gericht: RTW 0 Prozent, Pkw 100 Prozent. KG Berlin (12 U 405 / 75)

31 3. Fall: Unfall durch Aquaplaning Kollision eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges (NEF) mit einem Pkw im Baustellenbereich einer Autobahn. Der Personenwagen fährt mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der linken Spur. Das Einsatzfahrzeug nähert sich mit 100 km/h und will rechts vorbeifahren. Das NEF kommt jedoch aufgrund Aquaplanings ins Schleudern und verunglückt. Verschulden laut Gericht: NEF 100 Prozent, Pkw 0 Prozent. OLG Karlsruhe (10 U 94 / 85)

32 4. Fall: erschrocken und nach rechts gelenkt Ein Rettungswagen fährt auf der mittleren Spur und will einen vor ihm fahrenden Pkw rechts überholen. Der RTW hat nur sein Blaulicht eingeschaltet. Kurz vor dem Überholvorgang schaltet der RTW-Fahrer die Hörner ein. Der Autofahrer im Personenwagen erschreckt sich und zieht sofort nach rechts wo der RTW fährt. Verschulden laut Gericht: RTW 75 Prozent, Pkw 25 Prozent. KG Berlin (12 U 3035 / 76)

33 5. Fall: beim Platzmachen knallte es Ein Pkw steht auf der mittleren Spur vor einer Ampel. Von hinten kommt mit hoher Geschwindigkeit ein Rettungswagen. Der RTW hat Blaulicht und Martinhorn eingeschaltet. Der Pkw zieht nach rechts. Auch hier kommt es zu einer Kollision mit einem rechts überholenden RTW, doch in diesem Fall hat der Pkw laut Gericht die Alleinschuld. Verschulden: RTW 0 Prozent, Pkw 100 Prozent. OLG Düsseldorf (1 U 171 / 85)

34 6. Fall: Vorsicht beim Einbiegen Der auf einer Landstraße mit Blaulicht und Martinhorn überholende RTW kollidiert frontal mit einem soeben in die Gegenrichtung auf die Fahrbahn einfahrenden Pkw. Dieser war aus einem Parkplatz in Fahrtrichtung des Rettungswagens eingefahren. Verschulden laut Gericht: RTW 50 Prozent, Pkw 50 Prozent. LG Ulm (3 O 51 / 80)

35 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Quellen: LFV NRW e.v. - Informationen für Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen Die Roten Hefte Nr. 23 Feuerwehr im Straßenverkehr

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ). Die erfolgreiche Tätigkeit der Feuerwehr hängt neben anderen Umständen, entscheidend von der Zeit ab. Um Zeit zu gewinnen, muß sichergestellt sein, dass sie die Einsatzstelle ohne verkehrsbedingte Verzögerungen

Mehr

Sonder- und Wegerechte?!?!!!?

Sonder- und Wegerechte?!?!!!? Sonder- und Wegerechte?!?!!!? von Knut Vieweger cand.med. & Lehrrettungsassistent Internet: http://www.knutvieweger.de StVO 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind - die Bundeswehr,

Mehr

Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten

Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten Fahrsicherheitstraining 2010 KFV Saarpfalz-Kreis RA Christian Hölzer König Rechtsanwälte, Kalenfelsstraße

Mehr

Unterweisung für Einsatzfahrer

Unterweisung für Einsatzfahrer 1 Straßenverkehrsrdnung (StVO): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfrdert ständige Vrsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich s zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet,

Mehr

Musterausbildungsplan auf Standortebene

Musterausbildungsplan auf Standortebene Musterausbildungsplan auf Standortebene 06: Kraftfahrunterweisung nach 35/38 StVO Folie Nr.6. 1 Lernziel Sie werden in dieser Unterrichtung die Rechtsgrundlagen von Einsatzfahrten beschreiben können, die

Mehr

Eine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein

Eine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein Inhaltsverzeichnis Gesetzestext (Auszüge)...3 Sonderrechte ( 35 StVO)...3 Voraussetzungen...3 Wirkung...4 Folgerungen...4 Wegerecht ( 38 StVO)...5 Voraussetzungen...5 Wirkung...5 Blaues Blinklicht alleine

Mehr

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung Blaulichtbelehrung Fahrzeugeinweisung 1. Sonderrechte Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gesetzliche Definition: Die Sonderrechte

Mehr

Überblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze

Überblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze Überblick Straßenverkehrsordnung Geltungsbereich Grundsätze Fahren im Verband Sonderrechte Wie muss ich mich als Maschinist allgemein verhalten? Eine kleine Geschichte I Maschinist Sebastian Schnell bekommt

Mehr

Sonder- und Wegerecht

Sonder- und Wegerecht Sonder- und Wegerecht Das Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf freie Bahn. Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht,

Mehr

Übersicht Teil 1. Maschinisteneinweisung Teil 1 Recht & Fahrzeugaufstellung. Regeln beim Rangieren und Kuppeln. Rangieren und Kuppeln von Fahrzeugen

Übersicht Teil 1. Maschinisteneinweisung Teil 1 Recht & Fahrzeugaufstellung. Regeln beim Rangieren und Kuppeln. Rangieren und Kuppeln von Fahrzeugen Übersicht Teil 1 einweisung Teil 1 Recht & Fahrzeugaufstellung Rechtsgrundlagen Besorgungs- und Übungsfahrten Jugendfeuerwehr Versicherungsschutz Führerscheinkontrolle Ladungssicherung Einsatzstellen Anfahrt

Mehr

Sonder- und Wegerechte

Sonder- und Wegerechte Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Sonder- und Wegerechte 1 2 Sonder- und Wegerechte Eine Sonderrechtsfahrt ist eine Fahrt unter Inanspruchnahme der Rechte des 35StVO. o Rechtfertigungsgrund Eine Wegerechtsfahrt

Mehr

Sonder- und Wegerechte

Sonder- und Wegerechte Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Sonder- und Wegerechte 1 2 Sonder- und Wegerechte Eine Sonderrechtsfahrt ist eine Fahrt unter Inanspruchnahme der Rechte des 35 StVO. o Rechtfertigungsgrund Eine Wegerechtsfahrt

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen von Prof. Dr. jur. Dieter Müller. Prof. Dr. Dieter Müller

Aktuelle Rechtsprechung zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen von Prof. Dr. jur. Dieter Müller. Prof. Dr. Dieter Müller zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen von Prof. Dr. jur. Dieter Müller Leitsätze KG Berlin VRS 110, 11 Wegerecht Fährt der Führer eines Polizeifahrzeuges allein mit Blaulicht ohne Einsatzhorn in eine durch

Mehr

Belehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v.

Belehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v. Sonder- und Wegerechte Belehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. Ortsgruppe Bad Salzig e.v. Unstrittig ist sicherlich, dass bei Einsätzen der Faktor

Mehr

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von der Alarmierung bis zum Einsatzort über die Nutzung von Sonderrechten, blauem Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn und ein bisschen mehr 11. Januar 2011 Thomas Welter 1

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen Lernziel Die wesentlichen standortbezogenen Vorschriften und Regelungen über die Organisation der Feuerwehr und den

Mehr

Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen

Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Thema: Recht und Organisation Richtlinien und Hinweise Ausgabe: 10.12.2009 Hildinger, Reiter, Schröder Urheberrechte:

Mehr

Informationen der Feuerwehr Ratingen Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr- was tun? Sowie richtiges Parken in der Stadt

Informationen der Feuerwehr Ratingen Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr- was tun? Sowie richtiges Parken in der Stadt Informationen der Feuerwehr Ratingen Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr- was tun? Sowie richtiges Parken in der Stadt Entwurf: Stand 01_2011 Freie Fahrt für schnelle Hilfe Wussten Sie, dass Verkehrsteilnehmer

Mehr

Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008,195. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bei Sonderrechtsfahrt im Kreuzungsbereich 1

Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008,195. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bei Sonderrechtsfahrt im Kreuzungsbereich 1 Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008,195 Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bei Sonderrechtsfahrt im Kreuzungsbereich 1 Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 07.05.2007 in einem zivilrechtlichen

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen

Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main Jahresaktion 2010/2011 der Feuerwehr-Aktionswoche 2010 Zupacken statt Zuschauen Was tun wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht? Jahresaktion: Richtiges

Mehr

Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr. Voraussetzungen und Risiken. Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau

Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr. Voraussetzungen und Risiken. Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr Voraussetzungen und Risiken Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Bautzen Gliederung Sinn und Zweck der Normen für

Mehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9528 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.06.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Erstellt durch Matthias Konrad

Erstellt durch Matthias Konrad Erstellt durch Matthias Konrad Aufgaben des Maschinisten Sonderrechte Wegerechte Bedienung einer Tragkraftspritze im Einsatzgeschehen Probleme bei der Bedienung der Pumpe 2 Aufgaben im Löscheinsatz Fahrer

Mehr

Blaulicht und Folgetonhorn. Was ist erlaubt, was verboten

Blaulicht und Folgetonhorn. Was ist erlaubt, was verboten Blaulicht und Folgetonhorn Was ist erlaubt, was verboten III.Abschnitt Bevorzugte Straßenbenützer III.Abschnitt Bevorzugte Straßenbenützer 26 Einsatzfahrzeuge. (1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 105/2005 2. Sitzungsperiode Köln, den 13. Juni 2005 Vorlage für die 2. Sitzung des Regionalrates am 24. Juni 2005 TOP 5a: Anfragen

Mehr

Leben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr

Leben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr Leben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr Seien Sie Lebensretter! Denken Sie immer daran Alle Einsatzkräfte brauchen Platz, um Leben zu retten. Sie oder ein Angehöriger

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg HzG. Fragebogen zur theoretischen Prüfung

Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg HzG. Fragebogen zur theoretischen Prüfung Recht & Organisation Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg HzG Fragebogen zur theoretischen Prüfung 1.) Wann ist der Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges berechtigt, die

Mehr

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - die wichtigsten Gesetzesgrundlagen kennen, - wissen über deren Inhalt

Mehr

Die Haltestelle in der StVO

Die Haltestelle in der StVO Die Haltestelle in der StVO Haltestelle (Zeichen 224 StVO) Schildert eine Haltestelle für Straßenbahnen oder Linienbusse aus. 5 m Parkverbot vor und hinter dem Haltestellenschild. Schulbushaltestelle (Zeichen

Mehr

Lernunterlage Maschinistenausbildung

Lernunterlage Maschinistenausbildung Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Abschnittsfeuerwehrkommando Groß-Enzersdorf Lernunterlage Maschinistenausbildung Der Kraftfahrer im Feuerwehrdienst Inhalt...1 1 Gesetzliche Grundlagen...2

Mehr

Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge

Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge Seite 1 Thema Straßenverkehrsrecht Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlegende Vorschriften des Straßenverkehrsrechts 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) 4. Straßenverkehrsordnung (StVO) 5. Teilnahme am Straßenverkehr

Mehr

So verhalten Sie sich richtig:

So verhalten Sie sich richtig: Freie Fahrt für schnelle Hilfe! Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Fahrzeug mit Blaulicht begegne? Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn, dann ist der Notfall

Mehr

Gesetzliche Bestimmungen und Handhabung

Gesetzliche Bestimmungen und Handhabung Gesetzliche Bestimmungen und Handhabung Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Praktisches Verhalten im Einsatz 3. Lenkerberechtigung 4. Einsatzbereitschaft des KFZ Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte

Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte Folie 1 Inhalt der Winterschulung - Teil 1 Folie 2 Rechtsvorschriften Grundsätze für die Nutzung von Sonderbzw. Wegerecht Verhalten

Mehr

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr 1. Verhalten an der Einsatzstelle Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr In erster Linie hat die Polizei die Aufgabe, die Einsatzstelle abzusperren und zu sichern. Trifft die Feuerwehr vor

Mehr

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen. Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung

Mehr

Dienstanweisung. Nr. 001/2018. Führen von Dienstfahrzeugen

Dienstanweisung. Nr. 001/2018. Führen von Dienstfahrzeugen Dienstanweisung Nr. 001/2018 Führen von Dienstfahrzeugen 1.) Geltungsbereich Die Dienstanweisung gilt für alle Fahrten mit dienstlichen Fahrzeugen, die der Samtgemeinde Feuerwehr Holtriem gehören oder

Mehr

Nutzfeuer Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr

Nutzfeuer Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Verbrennungsvoraussetzungen Feuerwehr Brand-Erbisdorf Bestimmungsgemäßes Brennen Nutzfeuer Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr Schutz von Menschen,

Mehr

Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge

Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge Seite 1 Thema Straßenverkehrsrecht Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlegende Vorschriften des Straßenverkehrsrechts 3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) 4. Straßenverkehrsordnung (StVO) 5. Teilnahme am Straßenverkehr

Mehr

Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim

Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim Viele Fußwege haben inzwischen das weiße Zusatzschild "Radfahrer frei". Diese Wege darf der Radfahrer benutzen - muss er aber nicht. Der Radfahrer kann die Fahrbahn der Straße nutzen. Auf dem Fußweg ist

Mehr

FEDERATION INTERNATIONALE DE SKI INTERNATIONAL SKI FEDERATION INTERNATIONALER SKI VERBAND

FEDERATION INTERNATIONALE DE SKI INTERNATIONAL SKI FEDERATION INTERNATIONALER SKI VERBAND FEDERATION INTERNATIONALE DE SKI INTERNATIONAL SKI FEDERATION INTERNATIONALER SKI VERBAND 10 FIS RULES FOR CONDUCT 10 RÈGLES FIS DE CONDUITE 10 FIS VERHALTENSREGELN Edition / Édition/ Ausgabe 2002/2003

Mehr

Dienstanweisung für die Benutzung von Einsatzfahrzeugen des DRK Kreisverbandes Leipzig-Land e.v. und des Katastrophenschutzes

Dienstanweisung für die Benutzung von Einsatzfahrzeugen des DRK Kreisverbandes Leipzig-Land e.v. und des Katastrophenschutzes Einsatzfahrzeugen des es Leipzig- Einsatzfahrzeugen des DRK Kreisverbandes und des Katastrophenschutzes 1. Geltungsbereich: Diese Dienstanweisung gilt für alle Kraftfahrer von Kraftfahrzeugen, die das

Mehr

Senioren-Sicherheits-Berater

Senioren-Sicherheits-Berater Frank Malter Senioren-Sicherheits-Berater für Verkehrsunfallprävention Kriminalitätsprävention Elektrische Krankenfahrstühle und -Rollatoren im Straßenverkehr Neben der Gesundheit ist die Mobilität das

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland

Fahrrad fahren in Deutschland Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die

Mehr

Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs

Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs in den Leitstellenbereichen Koblenz, Montabaur und dem Rhein-Hunsrück-Kreis Anlage MARSCH Version 1.0 Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2.

Mehr

Einführung Rettungsgasse

Einführung Rettungsgasse Schnell gebildet und rasch erklärt Einführung Rettungsgasse Die wichtigsten Fragen und Antworten 1 Was ist die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen

Mehr

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 17/2013 27.03.2013 CG Haftungsverteilung zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern Sehr geehrte Damen und Herren, Fußgänger genießen als schwache Verkehrsteilnehmer

Mehr

100 % LG Berlin VersR 05, 847 KG Berlin NZV 04, % AG Langen SP 98, 311

100 % LG Berlin VersR 05, 847 KG Berlin NZV 04, % AG Langen SP 98, 311 96 3.3.3 Anfahren vom Fahrbahnrand Der vom Fahrbahnrand Anfahrende hat sich nach 0 Satz 2 StVO so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Deshalb trifft auch ihn

Mehr

StVO für Radler. 1. Grundsätzliches

StVO für Radler. 1. Grundsätzliches StVO für Radler 1. Grundsätzliches (Soweit hier von Radfahrern, Fußgängern, Autofahrern usw. die Rede ist, sind Rad Fahrende, zu Fuß Gehende, Auto Fahrende usw. im Sinne der StVO gemeint). Hier geht es

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr

Mehr

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar. Radwege Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung informiert: Der Frühling ist endlich wieder da und das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist folgendes zu beachten:

Mehr

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung

Mehr

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) Seite 1 4.1 4.1 nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) 1. Der Erlaubnisnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 2. Straßenrechtliche Erstattungsansprüche

Mehr

EINBIEGEN. Einbiegen nach rechts. Der Prüfer achtet auf:

EINBIEGEN. Einbiegen nach rechts. Der Prüfer achtet auf: EINBIEGEN Der Prüfer achtet auf: Rechtzeitig Fahrtrichtungsänderung anzeigen und Geschwindigkeit anpassen Richtig einordnen Nach rechts in engem Bogen, nach links tangential in weitem Bogen einbiegen Beachten

Mehr

Leitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten

Leitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten Leitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten 1. Präambel Marsch geschlossener Verbände/Marschverband Mit dem Begriff Marsch bezeichnet man grundsätzlich jede Fahrt mit Einsatzfahrtzeugen,

Mehr

Ausbildung KFB-Nord. Der Kraftfahrzeugmarsch

Ausbildung KFB-Nord. Der Kraftfahrzeugmarsch Ausbildung KFB-Nord Der Kraftfahrzeugmarsch Lernziel dieser Ausbildung Rechtsgrundlagen wesentliche Kenntnisse zur Organisation und Durchführung Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Ablauf

Mehr

Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt

Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt 1 06.03.2015 Dringliche Einsatzfahrt Persönliches Pius Bernasconi Stv Leiter VSP Alexandre Vonwil Stv Oberstaatsanwalt NW 2 06.03.2015 Dringliche Einsatzfahrt Referat Psychische

Mehr

-Freie Fahrt für schnelle Hilfe -

-Freie Fahrt für schnelle Hilfe - Die Rettungsgasse -Freie Fahrt für schnelle Hilfe - Eine Information des Fachbereichs Ausbildung Version 1.1 Was ist die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen den

Mehr

Die Einsatzfahrt PHK R. Wendel. Reiner Wendel Polizeihauptkommissar

Die Einsatzfahrt PHK R. Wendel. Reiner Wendel Polizeihauptkommissar Die Einsatzfahrt Reiner Wendel Polizeihauptkommissar Für den Feuerwehrangehörigen stellt sich bei jeder Einsatzfahrt die Frage, unter welchen Voraussetzungen er die Sonderrechte nach 35 StVO in Anspruch

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad

Mehr

Auszug Bußgeld-Katalog

Auszug Bußgeld-Katalog Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?

Mehr

Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa.

Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa. Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz 12 37441 Bad Sachsa www.drk-kv-osterode.org Die gute Nachricht: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizei- Feuerwehr und

Mehr

Los Santos. Straßenverkehrsordnung (StVO)

Los Santos. Straßenverkehrsordnung (StVO) Los Santos Straßenverkehrsordnung (StVO) Stand: 15.05.2019 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1 Grundregeln Abs.1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Abs.2.

Mehr

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung 5 Handout Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung GRUNDSATZ ZEICHEN SCHAFFEN KLARHEIT! Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Thema Einspuren Richtungsänderung Zeichengebung. Abbiegen

Mehr

Kinder unterwegs im Straßenverkehr

Kinder unterwegs im Straßenverkehr Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern

Mehr

Schnell informiert. Einsatzfahrten. Checklisten zu Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen

Schnell informiert. Einsatzfahrten. Checklisten zu Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen Schnell informiert Einsatzfahrten Checklisten zu Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen überarbeitet 2015. Buch. 128 S. ISBN 978 3 415 05519 3 Format (B x L): 11,8 x 16,8 cm Gewicht: 116 g Wirtschaft > Verwaltungspraxis

Mehr

Kommentartext Verkehrszeichen

Kommentartext Verkehrszeichen Kommentartext Verkehrszeichen 1. Kapitel: Achtung Gefahr! Das ist ein Verkehrsschild. Weißt du, was es bedeutet? Ja, du musst anhalten. Andere haben Vorfahrt und du musst dich gut umschauen, bevor du fahren

Mehr

Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz

Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz Grundlagen und Fallbeispiele RA Dr. Ronny Raith Rechtsbeistand KFV Regen Rechtliche Grundlagen Grundgesetz BGB, StGB, StPO StVG, StVO, OwiG, Bußgeldkatalog BayFwG AVBayFwG

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bochum, September 2010 Klaus Kuliga ADFC Bochum Ideale Verhältnisse... 2 ... und tägliche Realität 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können durch ihr Verhalten zur

Mehr

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346)

Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Wichtige Änderungen (Nr. 325) Wichtige Änderungen (Nr. 346) Wichtige Änderungen (Nr. 133) Wichtige Änderungen (Nr. 216) Sie nähern sich dieser Kreuzung und wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich? (1 Punkt) (Nr. 133) R Ich fahre weiter wie bisher,

Mehr

ORTSCLUB. Nr. 1/ St. Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes,

ORTSCLUB. Nr. 1/ St. Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, ORTSCLUB Nr. 1/2018 11.04.2018 St Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, das Interesse an Kraftfahrzeugen zeigt sich manchmal bereits in jungen Jahren. In den neuen Bundesländern gibt es relativ

Mehr

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s!

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität

Mehr

Der Fall OBI-Parkplatz

Der Fall OBI-Parkplatz Der Fall OBI-Parkplatz 1. Problematisierung A ) Prüfung des Tatbestandes Es müsste geprüft werden, ob sich der Verkehrsteilnehmer (VT) Anton durch sein Rückwärtsfahren aus der Parklücke auf dem OBI-Parkplatz

Mehr

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am 19.10.2017 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Mehr

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Herzlich willkommen. Robert Jetter Handout Überholen 4 Herzlich willkommen Robert Jetter Fahrlehrerberufsschule Zürich 2007 Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Seite 3 Unser heutiges Thema: Überholen GRUNDSATZ IM ZWEIFEL NIE!

Mehr

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD. Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. SICHER UNTERWEGS MIT DEM FAHRRAD Regeln * Rechte * Rücksichtnahme Immer mehr Menschen fahren in Deutschland mit dem Fahrrad. Mehr Radverkehr bedeutet

Mehr

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 W 31/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 97/06 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren der C V, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt

erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt Landeshauptstadt Magdeburg Stadtplanungsamt magdeburg radelnd erobern gewusst wie otto radelt - Radweg oder Straße Wo muss, wo darf, wo kann man... radeln? www.magdeburg-radelnd-erobern.de Das Verkehrsmittel

Mehr

Bußgelder in Deutschland

Bußgelder in Deutschland Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mehr

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s!

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität

Mehr

Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen

Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen FP-Jourfix 12.01.2016 Lehrplan B 5.1 Fahren auf Autobahnen/Autostraßen: Ziel Richtiges Verhalten beim Befahren des Beschleunigungsstreifen, auf der Autobahn/Autostraße

Mehr

Bundesrat Drucksache 424/17 Verordnung des BMVI und des BMU zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Bundesrat Drucksache 424/17 Verordnung des BMVI und des BMU zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 424/17 Verordnung des BMVI und des BMU zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Hier: Änderung der Straßenverkehrsordnung in 23 und 35 (Nutzung von Kommunikationsgeräten

Mehr

Unfälle an Bahnübergängen: Technisch-betriebliche und rechtliche Besonderheiten. FER Intensiv-Workshop am 30. Mai 2017 in Hamburg

Unfälle an Bahnübergängen: Technisch-betriebliche und rechtliche Besonderheiten. FER Intensiv-Workshop am 30. Mai 2017 in Hamburg Unfälle an Bahnübergängen: Technisch-betriebliche und rechtliche Besonderheiten FER Intensiv-Workshop am 30. Mai 2017 in Hamburg Gliederung Einleitung Sicherung und Signalisierung Verantwortung Haftung

Mehr

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege.

Informationsblätter. Entspannt mobil. Aufs Rad aber sicher! Entspannt mobil. Sichere Wege. Entspannt mobil. Besondere Wege. Informationsblätter Tipps für ein Miteinander Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Verkehrssituation an Nehmen Sie Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern auf Verzichten Sie auf Ihren Vorrang, bevor

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden)

Bezirksregierung Detmold. Shared Space. Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) Shared Space Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe (und den Niederlanden) StVO RASt 06 Beispiele aus Ostwestfalen-Lippe Beispiele aus den Niederlanden Fazit StVO 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr

Mehr

Zulassung von Fahrerassistenzsystemen

Zulassung von Fahrerassistenzsystemen Zulassung von Fahrerassistenzsystemen Lam-Huong Vo Betreuer: Christian Funk, Heiko Schepperle Ausgewählte technische, rechtliche und ökonomische Aspekte des Entwurfs von Fahrerassistenzsystemen Interdisziplinäres

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht)

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Tatbestand in km/h Bußgeld in Punkte Fahrverbot Bis 10

Mehr

Radfahrprüfungsstrecke. Josef-Lörks-Grundschule Stand März 2017

Radfahrprüfungsstrecke. Josef-Lörks-Grundschule Stand März 2017 Radfahrprüfungsstrecke Josef-Lörks-Grundschule Stand März 2017 Übersicht Radfahrstrecke 1. Anfahren vor dem Schulhof Fahrrad vom Schulhof auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite schieben und in Fahrtrichtung

Mehr