Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa.
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- Victoria Wolf
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1 Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa
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3 Die gute Nachricht: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizei- Feuerwehr und Rettungsdienst Einsatzfahrzeugen treten insgesamt selten auf. Die schlechte Nachricht: Das individuelle Risiko im Rahmen einer Fahrt mit Sonder- und Wegerechtenin einen Unfall verwickelt zu werden, ist jedoch für Einsatzfahrzeuge im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmerndeutlich höher. (aus: Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Einsatzfahrzeugen Stephan Bockting, 2007
4 Einsatzfahrten sind Ausnahmesituationen im Straßenverkehr Einsatzfahrten bergen ein hohes Unfallrisiko Einsatzfahrten stellen multiple Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer 90% der Unfälle lassen sich auf menschl. Fehlverhalten zurückführen zu 60% sind Einsatzfahrerinnen /-fahrer Verursacher zu 30% andere Verkehrsteilnehmer Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz schließt Einsatzfahrerinnen und fahrer von der gesetzlich verpflichteten Weiterbildung aus! deshalb:
5 Einsatzfahrerinnen und Einsatzfahrer benötigen ein regelmäßiges, qualifiziertes und praxisnahes Training!
6 Grundlegende rechtliche Kenntnisse müssen vor jeder Alarmfahrt bekannt und verinnerlicht werden! Ein Fehlverhalten führt zur Gefährdung - nicht nur für das eingesetzte Personal! Zudem muss mit straf- und zivilrechtliche Konsequenzen gerechnet werden!
7 Straßenverkehrsregeln müssen auch mit Sondersignal beachtet werden Kreuzungen und Fußgängerstreifen sind vorsichtig zu befahren Am Tag wird mit Blaulicht und Wechselklanghorn gefahren Nachts darf auf das Wechselklanghorn verzichtet werden Muss das besondere Vortrittsrecht beansprucht werden, so wird auch nachts das Blaulicht mit Wechselklanghorn eingeschaltet
8 Zur erfolgreichen Bewältigung der Fahraufgaben während einer Einsatzfahrt gehören Kenntnisse über die besonderen Belastungen und Handlungsstrategien zu deren Vermeidung bzw. Beherrschung Zu den besonderen Belastungen zählen: Informationsdefizite einerseits Informationsüberflutung andererseits akustische Belastungen Stresssymptome individuelle psychophysische Zustände Erfahrungsdefizite
9 Die zentralen Begriffe Sonderrechte und Wegerecht beruhen auf der Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Weitere unmittelbar für die Einsatzfahrt relevante Vorschriften befinden sich im Strafgesetzbuch (StGB) Wichtige Vorschriften für den Einsatzfahrer Straßenverkehrsordnung (StVO) 35 (Sonderrechte) 36 (Weisung von Polizeibeamten) 38 (Sondersignal) Strafgesetzbuch (StGB) 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) 323c (Unterlassene Hilfeleistung)
10 Begleitendes fahren des NEF Nimmt der Fahrer des begleitendes NEF/NAW Sonderrechte in Anspruch obwohl deren Voraussetzung nicht vorliegen, handelt er grob fahrlässig und ordnungswidrig. Unter Umständen macht er sich sogar strafbar und haftet für Schäden persönlich. Unabhängig von der Frage, welche Rechtsansicht der Einsatzfahrer teilt, sollte er sich deshalb überlegen, ob ihm ein Irrtum dieses Risiko wert ist und ob sein Arbeitgeber auch im Ernstfall auf seiner Seite stünde. Selbst wenn zur Problematik des begleitenden NEF bislang (noch) keine obergerichtliches Urteil gesprochen wurde, bildet die Rechtsprechung zu 35 StVO auch für diese Frage die Grundlage. Tendenziell legen die Gerichte 35 StVO als Ausnahmeregelung zu Recht eng aus. Die Schaffung eines erhöhten Verkehrsrisikos ohne konkreten Grund ist demnach nicht gerechtfertigt. Dem Praktiker ist deshalb zu empfehlen, den oben getroffenen Ausführungen zu folgen und in Anbetracht der ihm drohenden rechtlichen Risiken (Strafbarkeit, persönliche Haftung) sowie der wesentliche höhere Gefährdung grundsätzlich auf Sonderrechte zu verzichten, wenn er ein begleitendes NEF lenkt. Sofern ihm dies etwa in Anbetracht einer Erwartungshaltung seitens des Arbeitgebers als nicht möglich erscheint, empfiehlt es sich, eine schriftliche Anweisung der richtigen Vorgehensweise zu verlangen. Quelle: Sonderrechte im Einsatz
11 Gemäß 34 StVO hat jeder an einem Verkehrsunfall Beteiligte 1. unverzüglich zu halten 2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren 3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern 4. Verletzten zu helfen ( 323 c StGB)
12 5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten a)anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und b)auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen, 6. a) so lange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat, oder b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen (Wartepflicht),
13 7. unverzüglich die Feststellung nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt entschuldigt oder nach Ablauf der Wartepflicht vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (6. a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten. Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor nicht die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
14 Stress Ungeübtes Fahren mit Blaulicht und Wechselklanghorn Verkehrsdichte Überhöhte Geschwindigkeit Ungünstige Witterungsverhältnisse Eingeschränkte Wahrnehmbarkeit der Sondersignale durch lautes Radio, Bäume, Häuser usw. Fahrzeug schwer und breit
15 Sonstige Situationen 25% Anfahrt zum Einsatzort 75% aus: Verkehrsunfallanalyse bei der Nutzung von Einsatzfahrzeugen Stephan Bockting, 2007
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17 Unfallhäufigkeit nach Lichtverhältnissen 27% bei Dunkelheit 73% bei Helligkeit
18 2. RTW 35,10% 1. NEF 63,20% 3. Sonstige Einsatzfahrzeuge 1,4%
19 Unverzüglich anhalten Ruhe bewahren Sofort die Leitstelle informieren: 2/83/1 ist in einen Eigenunfall verwickelt. Nähere Lagemeldung folgt." Unfallstelle absichern Check des RTW-Teams und des Patienten Gibt es Verletzte in den anderen Fahrzeugen? Lagemeldung an Rettungsleitstelle, z.b. 2/83/1 Lagemeldung: Eigenunfall durch Zusammenstoß mit Pkw, zwei Schwerverletzte im anderen Pkw, Kollege und Patient leicht verletzt." Der Disponent wird dann weitere Einsatzkräfte sowie den Einsatzleiter vom Dienst entsenden und die Polizei verständigen.
20 Die Alarmfahrt darf fortgesetzt werden, wenn: dies zur Abwehr einer Gefahr für Menschen, Tieren, Sachen von bedeutendem Wert oder der Umwelt erforderlich ist, also ein Warten zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung führen würde. die Versorgung von Verletzten und die Erste Hilfe ist in jedem Fall sichergestellt werden kann die Leitstelle über Funk vom Unfall in Kenntnis gesetzt worden ist und diese anschließend die Polizei informiert hat
21 Je dringender der Einsatz und je leichter der Unfall, desto eher ist die Weiterfahrt gerechtfertigt. Bei folgenschweren Unfällen, insbesondere bei erheblichen Personenschäden, darf nur bei besonders schwerwiegenden Gründen die Fahrt fortgesetzt werden (z.b. Lebensgefahr: einzige DL auf dem Weg zum Wohnhausbrand). Sofort nach dem Einsatz ist mit der Polizei nochmals Kontakt aufzunehmen.
22 Wichtig: Wird die Alarmfahrt fortgesetzt, so sind die erforderlichen Feststellungen nachträglich unverzüglich nach 142 Abs. 3 StGB zu ermöglichen
23 Nachträgliche Mitteilung an Berechtigte oder nahe gelegene Polizeidienststelle über die Unfallbeteiligung Angabe über Anschrift und Aufenthalt sowie Kennzeichen und Standort des Fahrzeugs
24 Leider gehören Unfälle mit Einsatzfahrzeugen zum Alltag der Rettungsdienstmitarbeiter. Viele Unfälle könnten durch eine bessere Fahrerschulung vermieden werden. Kommt es trotz vorrausschauender Fahrweise bei einer Einsatzfahrt dennoch zu einem Unfall, ist eine ruhige und geregelte Vorgehensweise unabdingbar. Nur so können alle Verkehrsteilnehmer geschützt, evtl. erforderliche Hilfskräfte nachgesandt und die Hilfeleistungspflicht am eigentlichen Einsatzort eingehalten werden.
25 Fahr mit Vorsicht und Gelassenheit, es ist zu Deiner und aller Sicherheit!
26 Fragen?
27 Vielen dank für die Aufmerksamkeit und einen Unfallfreien Heim-und Dienstweg!
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