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1 Traumhochzeit

2 HOCHZEITS-KARTEN Die schönsten Momente im Leben: Wir haben die passenden Karten dazu. Egal ob Hochzeits-, Geburts- oder Dankeskarten. Ihre individuellen Wünsche erfüllen wir gerne. Wir heirate n Wir heiraten! Wirheiraten Luca&Vanessa Die Trauung findet am 15. Juni 2012, um Uhr, in der Kapelle in Musterort statt. Zum anschliessenden Apéro laden wir alle herzlich ein Wir freuen uns, diesen Tagmit euch zu verbringen. Luca &Vanessa Muster-Hauser, Musterstr. 5,6161 Muste Woche-Pass AG Sandgruebestrasse 4 Postfach Sursee Telefon redaktion@woche-pass.ch hochzeitsaperos.ch SWISS MADE im Grünen mit Aussicht! IHR TRAURINGSPEZIALIST Hirt AG Bijouterie Hauptstrasse Reinach Tel bijou@hirtag.ch Oldtimerbusse bis 62 Plätze div. Oldtimer /neue Stretchlimo LONDONBUS Holziken GmbH 20

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4 Longi Florum 5614 Sarmenstorf Hochzeitsausstellung im Blumen Longi Florum Namens-Änderung Wer heisst danach wie? In der Schweiz wurde 2013 ein neues Namensund Bürgerrecht eingeführt, das die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleisten soll: Künftig behalten Braut wie Bräutigam nach der Heirat ihren Ledignamen. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen den Ledignamen der Braut oder jenen des Bräutigams. Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder falls die Eltern verschiedene Namen tragen jenen Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Trau Dich! Anregungen, Informationen und Inspirationen rund um das Thema Hochzeit. Gerne beraten wir Sie, um Ihren ganz persönlichen Blumenschmuck zu kreieren, der Ihren schönsten Tag imleben schmückt Freitag 1. März Samstag 2. März Sonntag 3. März Wir freuen uns auf Ihren Besuch Jeder Ehegatte behält zudem künftig sein Bürgerrecht; das Kind erwirbt das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Name es trägt. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Das Übergangsrecht sieht vor, dass der Ehegatte, der vor Inkrafttreten dieser Änderungen seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären kann, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will. Wird eine solche Erklärung abgegeben, so können die Eltern bis zum 31. Dezember 2013 erklären, dass ihr Kind den Ledignamen des Elternteils erhält, der diese Erklärung abgegeben hat. Nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können binnen Jahresfrist erklären, dass ihr Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, muss es einer Namensänderung zustimmen. Gleichgeschlechtliche Paare, die vor Inkraftsetzung dieser Bestimmungen ihre Partnerschaft eintragen liessen, können binnen Jahresfrist erklären, dass sie den Ledignamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen. 22

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