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1 Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein, die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45 der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45.pdf pro bitte nur eine Ausarbeitung einsenden Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die adresse klausur@alpmann-schmidt.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler Klausureinreichungen an. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt.

2 Klausuren für das 2. Examen D 83 Nds Aktenauszug Behördliche Antragserwiderung/ Prozessrecht, Feiertags- und allgemeines Ordnungsrecht Fa. Autofix./. Stadt Salzgitter Martin Mönnig/Thomas Müller Verwaltungsgericht Braunschweig 3. Kammer Der Vorsitzende Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7, Braunschweig Zustellung gegen Empfangsbekenntnis Stadt Salzgitter Joachim-Campe-Str Salzgitter Ihr Zeichen Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Kontakt Datum 3 L 119/16 Tel.: Fax: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersendet das Gericht Ihnen die beglaubigte Ablichtung des Antrages der Fa. Autofix, Inhaber Josef Mohn, Europastr. 213 aus Salzgitter. Der Antrag ist am eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 L 119/16 geführt. Es wird gebeten, das Aktenzeichen stets anzugeben und Schriftsätze in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Gleichzeitig wird gebeten, die den Antragsgegenstand betreffenden Verwaltungsvorgänge mit Blattzahlen versehen umgehend zu übersenden. Es wird gebeten, auf den Antrag bis zum zu erwidern. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Quick Richter am Verwaltungsgericht

3 2 D 83 Nds Jürgen Thiel Rechtsanwalt Bachstr Salzgitter Tel.: 05341/ Fax: 05341/ rathiel@salzgitter.de Bürozeiten: Mo bis Fr bis Uhr Mo bis Do bis Uhr RA Jürgen Thiel, Bachstr. 36, Salzgitter Datum: An das Mein Zeichen: Th/Rü Verwaltungsgericht Bitte immer angeben Am Wendentor Braunschweig A n t r a g der Fa. Autofix, Inh. Josef Mohn, Europastraße 213, Salzgitter, Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thiel in Salzgitter gegen die Stadt Salzgitter, vertreten durch den Oberbürgermeister, Ordnungsamt, Joachim-Campe-Str. 6 8, Salzgitter, Antragsgegnerin. Namens und kraft beiliegender Vollmacht der Antragstellerin bitte ich um Gewährung v o r l ä u f i g e n R e c h t s s c h u t z e s und beantrage, wegen der Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung zu beschließen, die Vollziehung der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom auszusetzen. Begründung: Die Antragstellerin betreibt seit dem Jahre 2011 unter der im Rubrum angegebenen Anschrift eine Autowerkstatt. Das Grundstück sowie die Werkstatt stehen im Eigentum der Antragstellerin. Der normale Werkstattbetrieb ist auf die Zeit von Montag bis Freitag beschränkt. Auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Kunden ging die Antragstellerin im August 2015 dazu über, die Werkstatt auch an Samstagen von 9.00 bis Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr zu öffnen. An diesen Tagen werden aber keinerlei Reparaturen oder sonstige Arbeiten seitens der Antragstellerin vorgenommen. Ausschließlicher Zweck ist es vielmehr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen den handwerklich

4 D 83 Nds 3 begabten Kunden die Räumlichkeiten und einen Teil der Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Die Kunden können in Eigenarbeit Schönheitsreparaturen an ihren Autos vornehmen, wie das Entfernen kleinerer Roststellen, Ausbeulen und Überlackieren sowie Auswechseln der Radkappen. Auf großen Schildern wird darauf hingewiesen, dass an diesen Tagen lediglich Schönheitsreparaturen erlaubt sind. Selbst an den Samstagen erlaubt die Antragstellerin keine Reparaturarbeiten im eigentlichen Sinne, weil dafür i.d.r. besondere Sachkenntnisse, vor allem im Umgang mit den Werkzeugen, erforderlich sind. Daher stellt die Antragstellerin auch kein schweres Gerät oder ihre Hebebühne zur Verfügung. Der Wochenendbetrieb erregte offenbar den Argwohn der Konkurrenz. Jedenfalls wurden am Sonntag, den , Bedienstete des Ordnungsamtes der Antragsgegnerin bei der Antragstellerin vorstellig und behaupteten, der Betrieb jedenfalls an Sonn- und Feiertagen verstoße gegen das Feiertagsgesetz des Landes Niedersachsen (NFeiertagsG). Der Inhaber der Antragstellerin ließ sich jedoch nicht beirren und erklärte, er sehe dem Erlass einer entsprechenden Ordnungsverfügung mit Gelassenheit entgegen. Unter dem erhielt die Antragstellerin die als Anlage beigefügte Ordnungsverfügung, mit der ihr der Betrieb der Autowerkstatt an Sonn- und Feiertagen untersagt wurde. Mit Schriftsatz vom heutigen Tage habe ich namens meiner Mandantin gegen diese Verfügung Klage mit dem Antrag erhoben, die Verfügung aufzuheben. Eine Abschrift hiervon füge ich ebenfalls als Anlage bei. Die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin ist rechtswidrig. Das bloße Bereitstellen einer Autowerkstatt für die Kunden ohne Einsatz menschlicher Arbeitskraft seitens des Firmeninhabers ist keine Arbeit und damit auch keine Sonntagsarbeit. Der menschliche Einsatz des Inhabers der Antragstellerin beschränkt sich darauf, dass dieser bei den Kraftfahrern, die ihr Fahrzeug mit von der Antragstellerin zur Verfügung gestellten Werkzeugen verschönen, abkassiert und über einen Monitor die Anlage überwacht, um bei auftretenden Störungen eingreifen zu können. Vor allem müssen der An- und Abfahrtsverkehr geregelt werden. Diese Tätigkeit hat aber nur Hilfsfunktion gegenüber den im Vordergrund stehenden vollständig von den Kunden vorgenommenen Reparaturen und optischen Verschönerungen ihrer Fahrzeuge. Angestellte werden an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt. Außerdem ist der Kassenraum von außen nicht einsehbar, sodass es auch an der erforderlichen Öffentlichkeit fehlen dürfte. Ersatzteile und Zubehör werden an Sonn- und Feiertagen nicht verkauft, sodass auch kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz Nds. vorliegt. Was die Arbeiten selbst anbelangt, so räumt die Antragsgegnerin selbst ein, dass es wegen der geräuscharmen Werkzeuge, die zur Verfügung gestellt werden, sowie des auch an Sonn- und Feiertagen anhaltenden hohen Verkehrsaufkommens auf der Europastraße einer vierspurigen Ausfallstraße zu keiner nennenswerten zusätzlichen Lärmbelästigung kommt. Aber auch Störungen optischer Natur sind nicht zu befürchten. Auf der der Antragstellerin zugewandten Seite der Europastraße befinden sich

5 4 D 83 Nds weitere Gewerbebetriebe, wie Einkaufsmärkte und Auslieferungslager. Diese können schon deshalb nicht gestört werden, weil sie ihrerseits sonntags geschlossen haben. Die gegenüberliegende Seite der Europastraße ist zwar mit Wohnblocks bebaut. Von den dortigen Anwohnern hat sich bislang jedoch noch niemand über den sonntäglichen Betrieb der Antragstellerin beschwert. Gleiches gilt auch für Passanten. Selbst wenn jedoch 4 NFeiertagsG einschlägig sein sollte was nach wie vor in Abrede gestellt wird, so wäre der Betrieb zumindest nach 14 Abs. 1 c) NFeiertagsG erlaubt, da die Reparaturen eine zur Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendige Maßnahme sind. Die Ordnungsverfügung vom ist daher rechtswidrig, mit der Folge, dass auch die in der Verfügung enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung keinen Bestand haben kann. Ganz abgesehen davon fällt deren Begründung sehr dürftig aus. Da die Antragstellerin wegen der in der Verfügung enthaltenen Vollzugsanordnung trotz der erhobenen Klage den sonntäglichen Betrieb nicht wieder aufnehmen darf, ist der vorliegende Aussetzungsantrag geboten. Wegen der gebotenen Eile erklären wir schon jetzt, dass gegen eine Entscheidung durch den Einzelrichter keine Bedenken erhoben werden. Thiel (Rechtsanwalt) Anlage 1: Verfahrensvollmacht auf RA Thiel

6 D 83 Nds 5 Anlage 2: Stadt Salzgitter Datum: Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Auskunft erteilt: Herr Brandt Joachim-Campe-Str. 6 8 Zimmer Salzgitter Tel.: (05341) Fax: (05341) Mail: brandt@salzgitter.de Unser Zeichen: 177/07/15 Bitte bei allen Zahlungen und Eingaben unbedingt angeben Bankverbindung: Sparkasse Salzgitter Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6 8, Salzgitter IBAN: DE SWIFT-BIC: SPSBIDE3CXYZ Fa. Autofix EINSCHREIBEN Inh. Josef Mohn Europastraße Salzgitter Betr.: Unerlaubter Werkstattbetrieb an Sonn- und Feiertagen O r d n u n g s v e r f ü g u n g Aufgrund der 1, 6, 7 und 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom i.v.m. 4 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes des Landes Niedersachsen (NFeiertagsG) in der Fassung vom fordere ich Sie hiermit auf, den Betrieb der Autowerkstatt auf Ihrem Grundstück Europastraße 213 in Salzgitter an Sonn- und gesetzlich anerkannten Feiertagen ab sofort einzustellen. B e g r ü n d u n g Es ist festgestellt worden, dass Sie den Betrieb Ihrer Werkstatt seit einiger Zeit auch sonn- und feiertags in der Zeit von bis Uhr geöffnet halten, und zwar zum Zwecke von Eigenarbeiten seitens Ihrer Kunden. Dies ist nach 4 Abs. 1 NFeiertagsG nicht statthaft. Es handelt sich insoweit um öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören. Anlässlich meiner Ortsbesichtigung am konnte ich mich zwar davon überzeugen, dass von der Werkstatt keine erwähnenswerten Geräusche ausgehen, da nur Schönheitsreparaturen an den Fahrzeugen vorgenommen werden und es angesichts des auch an Sonn- und Feiertagen auf der vierspurigen Europastraße anhaltenden hohen Verkehrsaufkommens zu keinen nennenswerten zusätzlichen Lärmbelästigungen kommt. Eine Störung der Sonntagsruhe liegt aber darin, dass es sich bei dem Betrieb der Autowerkstatt um typisch werktägliche Arbeiten handelt, die dem Wesen des Sonntags widersprechen. Die Arbeiten sind öffentlich bemerkbar, da sie von vorbeifahrenden Fahrzeugen, Fußgängern sowie von den gegenüberliegenden Wohnblocks eingesehen werden können. Dies gilt nicht nur hinsichtlich des Ein- und Ausfahrens der Fahrzeuge, sondern auch für die Arbeiten an den Fahrzeugen selbst. Die 5 Werkstatt-Boxen liegen parallel zur Europastraße, und zwar mit einem Abstand

7 6 D 83 Nds von ca. 6 m zum Gehweg. Sie sind auch zur Straßenseite hin mit jeweils einer Fensteröffnung ausgestattet, die jeweils eine Größe von 3 m x 3 m hat. Dadurch sind die arbeitenden Kunden, die einzelnen Werkzeuge sowie die sich in den Boxen befindlichen Autos von außen her sichtbar. Durch diese optischen Vorgänge wird die Sonntagsruhe empfindlich gestört. Sie verstoßen damit gegen 4 Abs. 1 NFeiertagsG. Bei meiner Ortsbesichtigung am habe ich Sie darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Werkstatt an Sonn- und Feiertagen gegen das NFeiertagsG verstößt und zu einer Untersagungsverfügung, welche für sofort vollziehbar erklärt werden kann, führen kann. Dies hat Sie jedoch nicht davon abgehalten, den sonntäglichen Betrieb weiterzuführen. Auch haben Sie die im Ortstermin eingeräumte Gelegenheit, binnen vier Wochen zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen, nicht genutzt. Im Interesse der Öffentlichkeit an der Erhaltung der Sonntagsruhe wird Ihnen daher der weitere Betrieb der Autowerkstatt an Sonn- und Feiertagen untersagt. Überwiegende private Belange, die es rechtfertigen könnten, von einem Eingreifen abzusehen, sind von Ihnen nicht vorgebracht worden. Insbesondere haben Sie auch keine Ausnahmegenehmigung nach 14 Abs. 1 c) NFeiertagsG beantragt, ganz abgesehen davon, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen. Schon wegen der nahe gelegenen Wohnblocks kann auch eine konkrete Störung der Feiertagsruhe für die Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. Auch erscheint ein direktes Vorgehen gegen die im Voraus nicht bekannten einzelnen Kunden nicht zielführend. Da nicht hingenommen werden kann, dass Sie durch Verstoß gegen das NFeiertagsG die öffentliche Sicherheit stören, wird außerdem gemäß 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Sie müssen der Verfügung daher auch dann nachkommen, wenn Sie gegen die Verfügung Klage erheben. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7, Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Klage mittels elektronischen Dokuments erhoben wird (wird nach Maßgabe des 55 a VwGO ausgeführt). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Auf Antrag kann das o.g. Verwaltungsgericht den Vollzug der vorstehenden Verfügung aussetzen. Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen. Auch hier kann der Antrag nach Maßgabe obiger Belehrung mittels elektronischen Dokuments gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brandt Anlage 3: Klageschrift vom Diese enthält keine von der Antragsschrift abweichenden oder zusätzlichen Gesichtspunkte.

8 D 83 Nds 7 Vermerk für die Bearbeitung: 1. Die Antragserwiderung der Stadt Salzgitter ist zu entwerfen. Sie soll spätestens am beim Verwaltungsgericht eingehen. Die Erwiderung soll eine angemessene, einem Tatbestand entsprechende Sachverhaltsschilderung enthalten. 2. Der Antragserwiderung ist ein vorbereitendes Gutachten voranzustellen, in dem auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen, ggf. hilfsweise, einzugehen ist. 3. Die Formalien, insbesondere die Vollmachten der Verfahrensvertreter, sind in Ordnung. Das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten ist als zutreffend zugrunde zu legen. Aus den Verwaltungsvorgängen ergeben sich keine vom Vorbringen der Beteiligten abweichenden oder zusätzlichen Gesichtspunkte.

9 ALPMANN SCHMIDT Juristisches Repetitorium Göttingen Hannover Oldenburg Osnabrück Assessorkurs zur Vorbereitung auf Ihr Zweites Juristisches Staatsexamen Leistungspaket: Erfahrene Fachdozenten Neu konzipierte Kursunterlagen Formulierhilfen, Musterentscheidungen AS-Aktenklausuren mit individueller Korrektur (nicht bei Samstagsveranstaltungen) Zwei Jahre NJW im Kurspreis enthalten (nach mindestens 6 Kursmonaten nicht bei Samstagsveranstaltungen) Oldenburg: seit 23. Februar 2016 Klausur im Vollstreckungsrecht/einstweiliger Rechtsschutz Steigen Sie ein! Kurszeit: Dienstag Uhr Uhr Studieninstitut Oldenburg, Rosenstr , Oldenburg Kursgebühr: 75,-- monatlich; steuerlich absetzbar Gruppenrabatte: 5er Gruppe: Bei Anmeldung mit Angabe der Gruppenmitglieder solange die Gruppe besteht 5,-- monatlich (Größere Gruppen: Rabatt auf Anfrage!) Frühbucherrabatt : bei Anmeldung bis zum 3. Monat Ihrer Referendarzeit (kombinierbar mit Gruppenrabatt): Monatlich 5,-- Kündigung: 1 Monat zum Ende eines Rechtsgebiets Göttingen: Zivilrecht ca. Mitte 2016 Samstagsveranstaltungen Termine ab Anfang April 2016 auf unserer Homepage Hannover: Zivilrecht ca. Mitte 2016 Samstagsveranstaltungen Termine ab Anfang April 2016 auf unserer Homepage Osnabrück: Zivilrecht ca. Mai 2016 Samstagsveranstaltungen Termine ab Anfang April 2016 auf unserer Homepage Anmeldung, Info und Service: RAe Müller & Müller, Schorlemerstr. 12, Münster, Tel.: 0251/82014, Fax: 0251/88395 homepage: rae-mueller-mueller@t-online.de

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