Mittelschule, Realschule oder Gymnasium? Welche Schulart ist für Ihr Kind geeignet?

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1 1. Zeugnisse in der vierten Klasse Der Zwischenbericht Der Zwischenbericht, der am 22. Januar 2016 verteilt wird zeigt den aktuellen Notenstand Ihres Kindes. Obwohl der Zwischenbericht keine bindende Wirkungen auf die Schulartwahl hat, sind die Noten zumindest ein deutlicher Hinweis darauf, welche Noten im Übertrittszeugnis zu erwarten sind. Verbesserungen bis zum Übertrittszeugnis sind möglich. Das Übertrittszeugnis Am 2. Mai 2016 erhalten die Schüler/innen der vierten Klassen ihr Übertrittszeugnis. Ausschlaggebend sind die Noten der Fächer Deutsch (D), Mathematik (M) und Heimat und Sachunterricht (HSU). Eine zusammenfassende Beurteilung über die Eignung für die Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium ist ebenfalls enthalten. Diese stützt sich hauptsächlich auf die sogenannten Übertrittsnoten (D, M, HSU), beinhaltet aber auch eine Bewertung des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens. TIPP Kinder und Eltern sollten Ruhe bewahren und sich nicht verrückt machen lassen. Oft lastet auf den Kindern und deren Eltern im Übertrittsjahr ein erheblicher Druck. Es sollte schon mindestens die Realschule, besser aber das Gymnasium sein..., meinen viele. Die die Schulartwahl wird häufig als ein Aussortieren empfunden - insbesondere wenn das Kind es nicht auf das Gymnasium oder die Realschule schafft. Das ist aber unnötig! Die drei Schularten in Bayern haben unterschiedliche Anforderungsprofile, so dass Kinder entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsverhalten gefördert und gefordert werden können. Ihrem Kind hilft auf seinem Bildungsweg aber weder Unternoch Überforderung. Die Wahl der passenden Schule sollte daher im Vordergrund stehen. Kann eine Schulart nur mit erheblichem Mehraufwand im Probeunterricht erreicht werden, ist diese selten die Richtige. Im bayerischen Schulsystem ist es durchaus möglich, den mittleren Schulabschluss oder das Abitur zu erreichen, selbst wenn in der fünften Klasse in der Mittelschule begonnen wurde. Darüber hinaus gibt es auch nach der fünften Klasse die Möglichkeit eines Übertrittes an die Realschule bzw. an ein Gymnasium.

2 2. Aufnahmebedingungen Der magische Notendurchschnitt Der Durchschnitt der Übertrittsnoten (D, M, HSU) ist in der Praxis entscheidend. Zwar kann die zusammenfassende Beurteilung ein anderes Ergebnis zeigen, als es der Notendurchschnitt erwarten läßt, aber das passiert selten. Der direkte Übertritt ist bis zu folgenden Notendurchschnitten möglich: auf das Gymnasium: 2,33 (z.b. D-Note:2, M-Note:3, HSU-Note:2) auf die Realschule: 2,66 (z.b. D-Note:2, M-Note:4, HSU-Note:2) Das Übertrittszeugnis berechtigt nur zum Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr. Der Übertritt nach der fünften Klasse ist möglich, jedoch hat dann das Übetrittszeugnis der vierten Klasse keine Wirkung mehr. Der Übertritt nach der fünften Klasse Viele Eltern kennen es noch aus ihrer Schulzeit: nach der Grundschule gingen die meisten Schüler in die fünfte Klasse der Hauptschule und konnten danach, bei entsprechenden Leistungen, auf das Gymnasium oder nach der sechsten Klasse auf die Relaschule wechseln. Das ist so ähnlich auch heute möglich. Die fünfte Klasse wird daher auch als Gelenkklasse bezeichnet und ermöglicht den Übertritt an die weiterführenden Schularten. Hierfür gelten beispielsweise folgende Richtlinien: Übertritt aus der 5. Klasse der Mittelschule... auf das Gymnasium, 5. Klasse: Jahreszeugnis mit einem Notendurschnitt bis 2,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. auf das Gymnasium, 6. Klasse: Aufnahmeprüfung und Probezeit. auf die Realschule 5. Klasse: Jahreszeugnis mit einem Notendurschnitt bis 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik. auf die Realschule, 6. Klasse: Jahreszeugnis mit einem Notendurschnitt bis 2,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder Aufnahmeprüfung.

3 3. Probeunterricht Wenn die Noten für den direkten Übertritt nicht reichen... Wird im Übertrittszeugnis der Notendurchschnitt von 2,33 für das Gymnasium bzw. 2,66 für die Realschule nicht erreicht, kann Ihr Kind noch den Probeunterricht absolvieren und so die Eignung für die gewünschte Schulart unter Beweis stellen. Was erwartet Ihr Kind? Ende Mai werden die Schüler an drei Tagen in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet und geprüft. Dabei geht es nicht hauptsächlich darum, ob der Stoff der vierten Klasse beherrscht wird sondern um Kompetenzen. An den ersten beiden Tagen finden in beiden Fäschern schriftlicher Prüfungen statt. Darüber hinaus werden in den Unterrichtssequenzen u. A. Konzentrationsfähigkeit, Auffassungsgabe, Merkfähigkeit, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten beobachtet und bewertet. Das Ergebnis des Probeunterrichts ist ein Gutachten, das neben den Noten der schriftlichen Prüfungen eine Beurteilung des Leistungsverhaltens in Form von mündlichen Noten und einem Wortgutachten beinhaltet. In der Regel entscheiden auch im Probeunterricht die Endnoten über den Übertritt. Bestanden und damit zum Übertritt zugelassen wird ein Kind mit den Noten 3 und 4 oder besser. Auch wenn in beiden Prüfungsfächern die Note 4 erreicht wird, ist ein sogenannter Übertritt mit Elternwille und einem Beratungsgespräch an der aufnehmenden Schule möglich. Tipp Erfahrungsgemäß ist das Ergebnis des Probeunterrichts bzw. die Empfehlung der Prüfungskomission fundiert und im Sinne des Kindes. Es geht im Probeunterricht nicht um das Aussortieren sondern in erster Linie darum, Kindern die passende Schulart anzubieten. Bereits der Probeunterricht selbst ist eine große Belastung für viele Kinder und die Enttäuschung bei Misserfolg sehr groß. Immer wieder kommt es vor, dass Schüler ohne Aussicht auf Erfolg zum Probeunterricht angemeldet werden. Das ist aber selten im Sinne des Kindes. Melden Sie ihr Kind daher nur zum Probeunterricht an, wenn Ihr Kind das will oder/und Aussicht auf Erfolg besteht. Sprechen Sie ggf. im Vorfeld mit den Lehrern Ihres Kindes und auch mit den Lehrern der weiterführenden Schule.

4 4. Termine bis Übertrittszeugnis Anmeldung Eine Voranmeldung ist sinnvoll! Nehmen Sie bereits vor dem Anmeldetermin Kontakt mit der Schule Ihrer Wahl auf. Dort erfahren Sie auch individuelle Details zur Anmeldung. Grundsätzlich sind folgende Dokumente zur Anmeldung mitzubringen: das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung bis Probeunterricht In der Regel beginnt der Probeunterricht ab 8:00 Uhr und dauert bis ca. 11:45 Uhr. Die Prüfungsaufgaben des Probeunterrichtes sind zentral gestellt. Im zeitlichen Ablauf kann es kleinere Unterschiede geben. Es ist auch möglich, dass der Probeunterricht an einer anderen als der aufnehmenden Schule Schule stattfindet. Wenn Sie Ihr Kind anmelden wird man Ihnen ggf. die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Probeunterricht verpasst... Gibt es einen Nachtermin? Falls Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht vollständig am Probeunterricht teilnehmen können und in begründeten Ausnahmefällen wird ein Nachtermin gewährt. Dieser verkürzte Probeunterricht dauert zwei Tage und findet meist in der letzten Ferienwoche im September statt.

5 5. Links zu weiterführenden Informationen Die aktuelle Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (PDF) Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter Das bayerische Schulsystem: Infos zum Bildungsweg Online-Wegweiser für das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern Schulberatung Bayern: Übertritt an weiterführende Schulen Speziell für die Realschule: Bayerisches Realschulnetz Alle Schulen in Bayern suchen und finden

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