Netzwerk "Essener Standard - Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern (MRE)
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- Vincent Schmitz
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1 Netzwerk "Essener Standard - Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern (MRE) Arbeitshilfe MRSA für Alten- und Pflegeheime Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Grundsätze Ein betreuter Wohnbereich, ein Alten- aber auch ein Pflegeheim stellt den häuslichen Lebensraum für den betroffenen älteren Menschen dar. Daher muss, anders als im Krankenhaus, die Verhältnismäßigkeit zwischen einer evtl. Einschränkung der Bewegungsfreiheit und dem Schutz der Mitbewohner differenziert und situationsabhängig abgewogen werden. Grundlage der Entscheidung über die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen muss eine individuelle Risikoabschätzung für jeden einzelnen Bewohner bzw. Mitbewohner sein. In Einrichtungen, in denen die Versorgung der Bewohner ähnlich der von Patienten im Krankenhaus ist, wird als Grundlage für die Festlegung situationsspezifischer Maßnahmen die Berücksichtigung der "Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen" der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention empfohlen. Erreger Erregerhaltiges Material Staphylococcus aureus, der gegen mehrere Wirkstoffklassen von Antibiotika resistent ist. MRSA sind im Allgemeinen nicht virulenter (infektionskräftiger, ansteckender) als andere Staphylokokken! Je nach Lokalisation: Eiter, Blut, respiratorische Sekrete, Fäzes oder genitaler Ausfluß. Reservoir ist der Nasen-Rachen-Raum!
2 Hauptübertragungsweg Meldepflicht nach 6 IfSG DIE HÄNDE DES PERSONALS! HÄNDEDESINFEKTION hilft vor Übertragung und nasaler Besiedlung zu schützen! Bei gehäuftem Auftreten (mehr als 2 Infektionen innerhalb von 14 Tagen auf einer Station) gemäß 6 Abs. 3 IfSG. Meldung durch den behandelnden Arzt bzw. die Leiter der Pflegeeinrichtungen. Dauer der nachstehenden Schutzmaßnahmen Kontroll- und Screening- Untersuchungen Sanierung Dauer der Erkrankung bzw. Besiedlung. Bei bekannten MRSA-Trägern sollten die Kontroll-Untersuchungen durchgeführt werden. Routinemäßige Abstrichkontrollen von Bewohneren und Personal werden nicht empfohlen. In Ausbruchsituationen (siehe auch 2.1 Meldepflicht) müssen Screening- Untersuchungen durchgeführt werden. Die Untersuchung erfolgt mittels Abstrich mit einem sterilen Tupfer aus beiden Nasenlöchern und ggf. mit weiteren Tupfern von z.b. Wunde oder PEGEinstichstelle. Eine Sanierungsbehandlung von Bewohneren mit MRSA wird generell, u.u. auch mehrfach empfohlen und erfolgt individuell auf ärztliche Anordnung. Der Erfolg der Sanierung wird vom Vorliegen weiterer Risikofaktoren beeinflusst. Eine im Krankenhaus begonnene Sanierungsbehandlung soll nach Anweisung des Krankenhauses und unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden. Pflegefachkräfte, Hausärzte
3 Sanierungsschema nach ärztlicher Anordnung Kontrolle des Sanierungserfolges Die Standardsanierung wird 5-7 Tage durchgeführt: 3 x täglich Mupirocin-Nasensalbe (Mittel der Wahl) in beide Nasenvorhöfe einbringen. 2-3 x täglich Rachenspülung mit antiseptischer Lösung (z.b. ProntoOral, Octenidol etc.). Bei positiven Befunden von anderen Körperstellen ggf. Hautwaschungen mit einer antiseptischen Seife, z.b. 1-2 x täglich mit z.b. Octenisan, Prontoderm, Skinsan Scrub u.a. (inkl. Haare). Einwirkzeit beachten! Bei jedem Wirkstoff die Herstellerangaben beachten! Um eine Wiederbesiedlung von der Umgebung auf den Bewohner zu vermeiden, werden während der Sanierung tägl. Textilien u. Gegenstände, die mit der Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, gewechselt / desinfiziert. Hierzu gehören die Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (Handtücher, Waschlappen, Zahnbürste, Kämme, Rasierer etc.). 3 Tage nach Beendigung dieser Therapie sind kulturelle Kontrollabstriche (Nase, Rachen, ggf. andere Lokalisationen) an 3 aufeinanderfolgenden Tagen als erste Abstrichreihe durchzuführen (keine PCR!). Die zweite Kontrollabstrichreihe erfolgt zwischen dem 3. und 6. Monat, die dritte 12 Monate nach Ende der Sanierung (Abstrichergebnisse von Krankenhausaufenthalten beachten). Bleiben alle Kontrollabstriche negativ, so gilt der Bewohner als MRSA-frei. Wichtig: Der Bewohner hat auch danach immer eine positive MRSAAnamnese, diese muss bei stationärer Aufnahme des Bewohners angegeben werden und führt dann zu einer MRSA-Screeninguntersuchung durch das aufnehmende Krankenhaus. Pflegefachkräfte, Hausärzte Pflegefachkräfte, Hausärzte
4 Räumliche Unterbringung Toilette Schutzkittel Mund- und Nasenschutz Bei MRSA-Besiedelung eines kooperationsfähigen und über seinen MRSA-Status informierten Bewohners ohne chronische Hautläsionen und ohne invasive Zugänge unterscheidet sich das Infektionsrisiko für Mitbewohner zunächst nicht von dem in einer häuslichen Gemeinschaft. Mitbewohner im gleichen Zimmer sollen keine offenen Wunden haben oder mit Katheter-, Sonden- oder Tracheostoma versorgt sein. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine bewohnerbezogene Pflege mit entsprechend zugeordneter Schutzkleidung erforderlich. Möglichst Einzelzimmer oder Kohortenunterbringung bei Bewohnern mit (MRSAbesiedelten / -infizierten) großen, offenen Wunden, Kathetern, Sonden oder Tracheostoma. Soziale Kontakte zu Angehörigen, Besuchern und Mitbewohnern unterliegen keinen Einschränkungen (s.a. "Zur Beachtung"). Eine separate Toilette ist nicht erforderlich. Schutzkittel / Schürzen bei engem pflegerischen Bewohnerkontakt (z.b. beim Umbetten) anlegen. Es sollten Einwegkittel eingesetzt werden. Erforderlich bei grund- und behandlungspflegerischen Tätigkeiten (gemäß TRBA 250). Insbesondere bei Kontakt mit infektiösen Aerosolen, z.b. bei der Tracheostoma- Pflege, beim endotrachealen Absaugen oder bei Infekten der Atemwege und beim Betten, wenn der Bewohner stark schuppende Haut hat. Alle Mitarbeiter Alle Mitarbeiter
5 Handschuhe Einmalhandschuhe bei Kontakt mit infizierten / kolonisierten Körperregionen und Sekreten, z.b. bei Verbandwechsel, beim endotrachealen Absaugen, bei der Mundpflege, bei Manipulationen am Blasenkatheter. Ablegen der Handschuhe, wenn Tätigkeit beendet, und evtl. neue Handschuhe anlegen, wenn weitere Tätigkeit an einer anderen nicht besiedelten Körperstelle nötig ist. Nicht mit den Handschuhen an den Händen andere Tätigkeiten im Bewohnerzimmer (z.b. Aufräumarbeiten) durchführen, um eine Ausbreitung des Erregers soweit wie möglich zu verhindern. Nach Ablegen der Handschuhe immer die Händedesinfektion durchführen! Alle Mitarbeiter Händedesinfektion Die Händedesinfektion immer äußerst sorgfältig durchführen! Vor und nach Tätigkeiten, die mit einem Kontaminationsrisiko verbunden sind. Nach jeder Manipulation an kolonisierten / infizierten Körperstellen, vor weiteren Tätigkeiten am Bewohner, um eine Ausdehnung der Besiedlung auf andere Körperstellen zu verhindern. Immer nach Ablegen von Einmalhandschuhen. Grundsätzlich vor Verlassen des Bewohnerzimmers! Händedesinfektionsmittel Alle Mitarbeiter
6 Händehygiene für Bewohner u. Besucher Instrumente Geschirr MRSA-positive Bewohner und deren Besucher sind zur konsequenten Hände- Hygiene anzuhalten. Da der Hauptübertragungsweg für MRSA der direkte oder indirekte Kontakt ist, sind zur Vermeidung der Übertragung die Händedesinfektion und das Händewaschen die wichtigsten hygienischen Maßnahmen! In der Regel reicht zwar bei sozialen Kontakten das gründliche Händewaschen aus. Wenn möglich (z.b. geignete Spender stehen zur Verfügung, der Bewohner toleriert die Vorgehensweise etc.) ist jedoch die Händedesinfektion durchzuführen. Bei Bewohnern, die nicht kooperationsfähig bzgl. Hygienemaßnahmen sind und die selbstständige Händedesinfektion nicht durchführen können, kann das Händewaschen eine Verbesserung der Hygienesituation darstellen. Das Händewaschen ist seit früher Kindheit eingeübt und bekannt. Ggf. können die betroffenen Bewohner dazu angeleitet werden, z.b. immer vor Verlassen des Zimmers. Bewohner sollen vor Gemeinschaftsaktivitäten die Händedesinfektion durchführen, ggf. unter Mithilfe des Pflegepersonals. Alle Besucher, insbesondere die "pflegenden" Besucher sollen vor Verlassen des Zimmers die Händedesinfektion durchführen. Es können Einweg- oder Mehrweginstrumente eingesetzt werden. Einweginstrumente sicher entsorgen, Mehrweginstrumente nach Desinfektionsplan aufbereiten. Steckbecken und Urinflaschen bewohnerorientiert verwenden und nach Gebrauch reinigen und desinfizieren. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Geschirr und Besteck aus Gemeinschaftsspeisesälen direkt entsorgen. Aufbereitung in der Spülmaschine. Bewohner, Besucher Pflegefachkräfte
7 Wäsche Wäscheabwurf im Zimmer, übliche Waschverfahren. Bettwäschewechsel 2 x wöchentlich und b.b. (z.b. nach dem Verbandwechsel einer ausgedehnter Wundinfektion mit Nachweis von MRSA). Starkes Aufschütteln vermeiden (Keimaufwirbelung). Bettdecke und Kopfkissen wie üblich aufbereiten. Wäschewechsel während der Sanierungsmaßnahmen beachten. Pflegefachkräfte Flächen 1) laufende Desinfektion täglich und bei Bedarf Flächenreinigung/-desinfektion: Die tägliche Desinfektion der Oberflächen im Zimmer wird empfohlen. Eine gezielte Desinfektion muss bei Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten durchgeführt werden. Bei überwiegend pflegerischer Betreuung oder bei Bewohnern, die nicht kooperationsfähig bezgl. Hygienemaßnahmen sind, muss die Desinfektion der patientennahen Flächen und von Flächen mit häufigem Hand-/Hautkontakt mehrfach täglich durchgeführt werden. Gebrauchsgegenstände wie RR-Gerät oder Stethoskop sollen bewohnerorientiert eingesetzt und in die Desinfektion einbezogen werden. Alle im Zimmer befindlichen Verbrauchsmaterialien, z.b. für Verbandwechsel, sollen kontaminationsgeschützt gelagert werden. Um eine Keimverschleppung zu verhindern, wird das Zimmer zuletzt gereinigt. Flächendesinfektionsmittel Pflegefachkräfte und Reinigungspersonal Flächen 2) Schlußdesinfektion Wisch-Desinfektion nach Reinigungs- und Desinfektionsplan. Besondere Sorgfalt bei Gegenständen, die mit infektiösem Material in Berührung gekommen sein könnten (Naßzelle, WC, Waschschüsseln, Griffbereiche usw.). Wände nur bei Verschmutzung. Nachdem das Zimmer frei geworden ist, werden Wäsche, Pflegehilfsmittel (z.b. Zellstoff, Einmalunterlagen usw.), Geschirr, Thermometer, RR-Gerät usw. den Vorgaben entsprechend entsorgt. Nach der Einwirkzeit (1 Stunde) kann das Zimmer wieder belegt werden. Pflegefachkräfte und Reinigungspersonal
8 Abfall Transport in andere Einrichtungen zur Beachtung Übliche Entsorgung (die Abfälle werden dem Abfallschlüssel zugeordnet). Für den Transport sicher verschließen. Ausscheidungen können undesinfiziert der Kanalisation zugeführt werden. Bei Verlegung des Bewohners ist die "Anlage MRE" zum Patientenüberleitungsbogen auszufüllen und dem weiterbehandelnden Arzt und dem Transportdienst rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Bei Wundinfektionen evtl. zuvor Verbandwechsel (Verband muß immer trocken sein). Vor Verlassen des Zimmers die Hände des Bewohners desinfizieren. Bewohner mit Besiedlung im Nasen-Rachen-Raum und starkem Husten, sollten (wenn möglich) einen Mund-Nasenschutz anlegen Aufklärung von Bewohner und Besuchern (wichtig: Händehygiene!). Der besiedelte / infizierte Bewohner kann am Gemeinschaftsleben teilnehmen. Voraussetzung: Händedesinfektion durchführen; Hautläsionen / offene Wunden dicht abdecken, Verband muß trocken sein; Tracheostoma abdecken; Harnableitung muss über ein geschlossenes System erfolgen. Besiedelte / infizierte Bewohner benötigen bei Verlassen ihres Zimmers keine Schutzkleidung (Kittel, Handschuhe, Mund-Nasenschutz) "Pflegende" Angehörige / Besucher tragen Schutzkleidung nur bei gesundheitlicher Beeinträchtigung (offene Wunden, Hauterkrankungen) oder beruflichem Patientenkontakt! Bei Bewohnern, die nicht kooperationsfähig bzgl. Hygienemaßnahmen sind, muss der Umfang der Maßnahmen in der Regel ausgeweitet werden. Beispielsweise sollte bei Verlassen des Zimmers versucht werden, dem Bewohner die Hände zu desinfizieren und die Desinfektion von Handkontaktflächen (Türgriffe, Handläufe usw.) sollte mehrfach täglich durchgeführt werden. Weitere Berufsgruppen (z.b. Podologen, Physiotherapeuten usw.) über die erforderlichen Maßnahmen unterrichten.
9 Hinweise für das Personal Die Leitung der Einrichtung hat das Personal bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu informieren. Nur unterwiesenes Personal darf MRSA-positive Bewohner betreuen. Das Personal muß über den MRSA-Status der Bewohner informiert sein. Eine Risikoabschätzung ist auch beim Personal erforderlich: Mitarbeiter unter Antibiotikatherapie, abwehrschwächenden Medikamenten oder Hauterkrankungen, sollen keine MRSA-Bewohner pflegen. Um nicht selbst MRSA-Träger zu werden, sind die beschriebenen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten alle Mitarbeiter Anhang zur Arbeitshilfe: Produktnamen geändert am: Händedesinfektion: Händewaschung: Hautpflege: Hautdesinfektion: Schleimhautdesinfektion: Instrumentendesinfektion: Flächendesinfektion: Flächenreinigung: Unterschrift Kontakt: Andreas Sanewski, Gesundheitsamt Essen, Tel.: , Prof. Walter Popp, Universitätsklinikum Essen, Tel.: ,
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