'passing lanes'. Verbesserung der Ausbildungsstrukturen in der Region Mittleres Mecklenburg-Vorpommern.
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- Kurt Breiner
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1 'passing lanes'. Verbesserung der Ausbildungsstrukturen in der Region Mittleres Mecklenburg-Vorpommern. 21JO01041 Projektdurchführung: Universität Rostock - Philosophische Fakultät - Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik - Technische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
2 0. Genese, Rechtlicher Rahmen und Ziele 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz reformiert. Nordrhein-Westfalen hat diese Reform von 2005 zeitnah in einer Verordnung umgesetzt und damit zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Jugendliche zu qualifizieren, die keinen Ausbildungsplatz im dualen System gefunden haben. Damit kann das auch in Nordrhein- Westfalen bewährte Ausbildungsmodell noch weiterentwickelt werden. Die Bezirksregierungen haben einen schulfachlichen Dezernenten benannt, der die regionale Umsetzung der BKAZVO (Berufskolleganrechungs- und zulassungsverordnung) unterstützt und aktiv vorantreibt. Zur Unterstützung wurde den Bezirksregierungen je eine halbe Lehrerstelle für Fachberatung zur Verfügung gestellt. Unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf und unter Beteiligung der anderen vier Bezirksregierungen in NRW entstand das Projekt mit dem Kurztitel BK2.nrw. Zudem wurde eine wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Schulentwicklungsforschung IFS eingerichtet. Die BKAZVO als Basis der Projektarbeit ermöglicht den Berufskollegs eine Verbesserung der Ausbildungssituation in NRW. Erstens, indem durch Anrechnung von Bildungsgängen am Berufskolleg die Schulverweildauer der Schüler verkürzt werden kann. Und zweitens durch Zulassung bestimmter Schülergruppen zu einer Kammerprüfung. Auch das reduziert die Verweildauer in den Berufskollegs und bringt Jugendliche schneller in den Arbeitsmarkt. So werden Ressourcen besser genutzt. Gleichzeitig wird der Ausbildungsmarkt entlastet. Es geht immer um Ergänzung, nicht um Ersetzung bewährter dualer Berufsausbildung. Gerade in der Anfangsphase war es erforderlich, regelmäßige Gesprächsrunden zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) und den fünf Bezirksregierungen durchzuführen, um anfängliche Detailfragen zu klären, die sich durch die Beratungen vor Ort ergaben und deren Antworten nicht unmittelbar aus dem Verordnungstext abzuleiten war. So entstand aus dem regen und offenen Austausch auf dieser Ebene eine interne Fragensammlung zu verschiedenen Fallkonstellationen. Daneben wurden gewichtige Fragestellungen zwischen den in dem Verordnungstext vorgesehenen Konsenspartnern auch auf Spitzenebene erörtert und ein einvernehmliches Vorgehen abgesprochen. Es wurde eine Vielzahl von Aktivitäten in die Wege geleitet, um jungen Menschen einen Zugang zu einem Berufsabschluss mit Kammerprüfung zu eröffnen. Die Fachberater bei den Bezirksregierungen stehen sowohl den Berufskollegs als auch Schulträgern, Kammern, Gewerkschaften und den Agenturen für Arbeit beratend zur Seite. Die genannten Institutionen müssen in einem Konsens vereinbaren, dass mit den Instrumenten der BKAZVO Bildungsgänge neu eingerichtet werden bzw. so modifiziert werden, dass sie eine Kammerprüfung ermöglichen. So wird gegenwärtig an 32 Berufskollegs des Landes die
3 Einrichtung von Bildungsgängen in die Wege geleitet bzw. sind schon Bildungsgänge eingerichtet worden, mit denen mehr als Schülerinnen und Schüler einen solchen Abschluss erreichen können. Durch die wissenschaftliche Begleitung des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund werden die im Projekt und damit auch die bei der Umsetzung der BKAZVO gemachten Erfahrungen systematisch erschlossen und für eine Optimierung der Vorgehensweisen aufbereitet sowie in der fortlaufenden Gestaltung berücksichtigt.. Die Verordnung schreibt einen Konsens vor. Am Runden Tisch sitzen dabei die Berufskollegs mit ihren Schulträgern, die Agentur für Arbeit, die zuständigen Kammern und Gewerkschaften. Alle Akteure beschließen gemeinsam über den Vorschlag zur Einrichtung neuer Bildungsgänge. Damit steht die Entscheidung auf einem soliden Fundament. Sie kann der Region Erleichterung bringen und den jungen Menschen Chancen bieten. Hier setzen auch die Projektintentionen an. Ein wesentlicher Aspekt der wissenschaftlichen Begleitung ist die Analyse der Konsensfindungsprozesse. Entscheidend ist der Informationsfluss zwischen den regionalen Akteuren ein wichtiger Punkt der wissenschaftlichen Analyse. Denn hier entscheidet sich, ob Bildungsgänge zustande kommen oder nicht. Die Verordnung gibt einen weiten Handlungsrahmen für Konsensgespräche und lässt den Regionen vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten. In den zurückliegenden 24 Monaten der Projektlaufzeit wurden im Land Ausbildungsplätze auf der Grundlage der BKAZVO bereit gestellt. 32 Berufskollegs haben in 26 anerkannten Ausbildungsberufen Plätze zur Verfügung gestellt; dies geschah immer mit einem Konsens. 1. Durchführung: Wird in einer Region ein Bedarf an zusätzlichen Ausbildungsplätzen ermittelt dies kann auf Basis der Angebots-Nachfrage-Relation der Agentur für Arbeit ebenso geschehen wie z.b. durch Analyse der Auszubildendenentwicklung im Berufskolleg -, so kommt eine regionale Konsensrunde zusammen. In der Regel geht die Initiative vom Berufskolleg aus, das zusammen mit seinem Schulträger die Möglichkeiten der Ausbildungsangebote ermittelt. In der Konsensrunde wird geprüft, ob das angestrebte zusätzliche Angebot eine negative Einflussnahme auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Region haben könnte, etwa indem es Betriebe von der dualen Ausbildung abhält. In solchen Fällen wird es nicht zu einem Konsens und damit auch nicht zu einem erweiterten Ausbildungsplatzangebot kommen. Der Regelfall wird aber sein, dass der Bedarf für die Region allen Konsenspartnern einsichtig ist. Der Konsens ermöglicht dann die Umsetzung einer der beiden nachfolgend dargestellten Alternativen: Entweder übernimmt das Berufskolleg alle Teile der Berufsausbildung und bezieht die regionalen Betriebe nur dort in die Ausbildung ein, wo Inhalte von Schule nicht geleistet werden können.
4 Oder das Berufskolleg modifiziert bereits vorhandene Bildungsgänge, die bisher zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen, so, dass die Auszubildenden mit erhöhtem Praxisanteil auf den Kenntnisstand der dual Ausgebildeten kommen. In beiden Fällen endet die Ausbildung mit der Teilnahme an der Kammerabschlussprüfung. Hierbei sind die Auszubildenden nach BKAZVO den dual ausgebildeten jungen Menschen gleich gestellt. Auch am Arbeitsmarkt sollen sie als vollwertig und gleichwertig Ausgebildete wahrgenommen werden. Die Fachberater in den Bezirksregierungen stehen in der Vorbereitung der Konsensgespräche ebenso zur Verfügung wie bei der konkreten Umsetzung. Durch ihre Vernetzung untereinander und innerhalb ihrer Bezirksregierungen sind sie in der Lage, den Rat suchenden Hilfen und Unterstützung anzubieten. Zudem stehen sie im Kontakt mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. 2. Ergebnisse Im Projektzeitraum ist es so gelungen, an den Berufskollegs ca Ausbildungsplätze zusätzlich bereit zu stellen. An 32 Berufskollegs wird in 26 verschiedenen Berufen zusätzlich ausgebildet. Dabei sind die Projektpartner in den Bezirksregierungen nicht in der Lage, auch für die Besetzung dieser Plätze Sorge zu tragen. Dies übernehmen die Akteure in der Region. Viele junge Menschen werden an Berufskollegs in vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufsfachschulen unterrichtet, obwohl sie lieber eine Berufsausbildung machen würden. Die Berufskollegs informieren diese Schüler und bieten ihnen Ausbildungsplätze nach BKAZVO an. Doch nicht immer wird dieses Angebot auch angenommen. Das erklärt, weshalb nicht alle zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze auch tatsächlich besetzt werden konnten. Dennoch ist die Vergrößerung des Angebots als großer Erfolg zu sehen. Mehr als die Hälfte der Stellen wurden angenommen und mehr als Jugendliche bereiten sich auf die Berufsabschlussprüfung vor einer Kammer vor. Dies verlangt den Berufskollegs und ihren Lehrern viel Arbeit ab. Die bisher erzielten Ergebnisse sind daher auch unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, ob der weite Handlungsspielraum aktiv genutzt wurde, oder ob sich aus dieser Form der Vorgabe für die regionalen Akteure nicht lösbare Umsetzungsprobleme ergeben haben. Diese Bewertung kann anhand einzelner Kriterien erfolgen. Kriterium Region : Der Begriff der Region ist in der Verordnung offen gehalten. In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass vielfach der Schulträgerbezirk als Region gewählt wurde. So wurde z. B. für den Kreis Lippe als Schulträger von fünf Berufskollegs ein Konsens über die Einrichtung verschiedener Bildungsgänge erzielt, die sich auf alle fünf Berufskollegs verteilen. Daneben wurden vielfach Konsensgespräche in anderen Landesteilen geführt, die auf das zusätzliche Bildungsangebot eines Berufskollegs zugeschnitten waren. Diese Vorgehensweise hat sich insbesondere im Regierungsbezirk Köln etabliert. Eine weitere Variante ist mit der Emscher-Lippe-Region gegeben. Hier wurden erfolgreiche Konsensgespräche für die gesamte Arbeitsmarktregion Emscher-Lippe mit den Städten Bottrop und Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen geführt.
5 Kriterium Ausbildungsberuf : Die BKAZVO sieht keine Beschränkung auf bestimmte Ausbildungsberufe vor, sondern macht die Einrichtung zusätzlicher Ausbildungsangebote an den Berufskollegs von dem regionalen Bedarf abhängig. Hier zeigt sich bei der Variante der Verknüpfung von Assistentenausbildungen mit artverwandten dualen Berufen eine deutliche Konzentration auf die Kombinationen Informationstechnischer Assistent und Fachinformatiker sowie Kaufmännischer Assistent und Bürokaufmann. Bei den Vollzeitschulischen Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen ist eine derartige Konzentration nicht gegeben. Lediglich bei den Berufen Bürokaufmann und Kaufmann für Bürokommunikation sind landesweit mehrere Konsense zu verzeichnen. Kriterium Dauer der Maßnahme : Die BKAZVO sieht für die Umsetzung der Zulassung zur Kammerprüfung ( 43 Abs. 2 BBiG) lediglich eine zeitliche Begrenzung bis zum vor. Für die zu erzielenden Konsense sind keine Befristungsempfehlungen ausgesprochen worden. In zwei Fällen (Kreis Lippe und Bad Oeynhausen) sind die Konsense für einzelne Bildungsgänge direkt für drei Durchgänge ausgesprochen worden. In allen anderen Fällen gelten die Vereinbarungen zunächst für ein Jahr, enthalten aber jeweils die Option, im Rahmen der Fortführung der Gespräche die Dauer zu verlängern. Kriterium Initiator von Konsensgesprächen : Hier liegen nur Erkenntnisse für die Fälle vor, in denen die Konsensgespräche erfolgreich geführt wurden und zur Einrichtung zusätzlicher Ausbildungsoptionen geführt haben. Bei den regionalen Konsensen im Regierungsbezirk Köln die Initiative von der Bezirksregierung ausgegangen. Der regionale Konsens im Kreis Lippe ist auf eine Initiative des Schulträgers zurückzuführen. Es liegt die Vermutung nahe, dass die bisherigen Initiativen für die übrigen erfolgreichen Konsensgespräche mehrheitlich von Schulleitungen der Berufskollegs ausgegangen sind. 3. Nutzen und Verwertbarkeit Das Projekt bezieht sich auf alle Regionen in Nordrhein-Westfalen. Alle Berufskollegs sind potenzielle Anbieter von beruflicher Ausbildung nach BKAZVO. Die Arbeit im Projekt BK2.nrw unterstützt nicht nur diese Akteure vor Ort, sie schafft auch einen Wissenspool für die Bildungsplanung. Nicht zuletzt die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Schulentwicklungsforschung IFS sorgt dafür, dass die meist sehr auf regionalen Erfordernissen aufbauende Arbeit in einen großen Zusammenhang eingebracht wird. Damit wird den für Bildungsplanung Verantwortlichen ein Nutzen geschaffen, der zukünftige Maßnahmen optimieren helfen wird. Erscheint dieser Nutzen sehr abstrakt, so ist der Nutzen vor Ort direkter: Die Berufskollegs und ihre Schulträger erfahren konkrete Möglichkeiten, ihre Ressourcen noch passgenauer einzusetzen. Die Einrichtung neuer und die Modifikation bestehender Bildungsgänge erlauben zukünftig noch bessere Arbeit in Berufskollegs. Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer das Berufsbildungsgesetz in dieser Verordnung umgesetzt. Die Arbeit im Projekt BK2.nrw zeigt nicht zuletzt Möglichkeiten auf, die auch andere Bundesländer für sich nutzen können.
6 4. Veröffentlichungen Im Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur 9. JOBSTARTER- Koordinationssitzung mit den für die Umsetzung der BKAZVO zuständigen Dezernenten und Fachberatern der fünf Bezirksregierungen sowie dem MSW NRW am 30. Mai 2008 bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat Dr. Lehmpfuhl vom Institut für Schulentwicklungsforschung aufgezeigt, was in 18 Monaten Projektarbeit erreicht wurde. Dieser Bericht liegt dem JOBSTARTER-Büro vor. In Kürze wird das IfS seinen Schlussbericht vorlegen. Darin sind auch die Ergebnisse der Fachtagung vom 14. November 2008 enthalten und bewertet. Eine vorgezogene Interpretation der Ergebnisse auf diesen Seiten erscheint dem Verfasser unangemessen. Deshalb wird an dieser Stelle auf den bereits vorgelegten und den bald fertig gestellten Bericht verwiesen. Weitere Veröffentlichungen sind im Punkt 14 dieses Berichts (siehe unten) genannt.
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