Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen. Datum / Date Ort / Place. Leipzig. Dokumentversion / Document Release Version 4.

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1 Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Datum / Date Ort / Place Leipzig Dokumentversion / Document Release Version 4.0

2 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente Definition produktspezifischer Parameter Berechnung theoretischer Abrechnungspreise Einhaltung des Grundsatzes der Arbitragefreiheit bei Feststellung der Abrechnungspreise Berechnungsbeispiele Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise Settlement von Strom Futures Settlement von Cap und Floor Futures Settlement von Windstrom Futures Settlement von Futures und Spot-Instrumenten auf Emissionsrechte Settlement von Kohle Futures Settlement von Produkten für die Registrierung von Geschäften Settlement von Fracht-, Iron Ore- und Düngemittelfutures Settlement von Optionen auf Stromfutures Settlement von Optionen auf Frachtfutures Settlement von Optionen auf EU-Emissionsberechtigungen Settlement von Herkunftsnachweisen Settlement von Agrarprodukten Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 2

3 2 Vorbemerkung Für die Durchführung aller Clearingprozesse, speziell für die Berechnung der Variation Margin eines jeden Börsenteilnehmers, wird börsentäglich an den EEX Termin- sowie Spotmärkten ein Abrechnungspreis (Settlement Price) für jedes einzelne Produkt festgelegt. Die Feststellung des Abrechnungspreises (Settlement) findet an allen Börsentagen statt. Ausschlaggebend für die Ermittlung ist die Auftragsbuchlage im Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window). Ist die Bestimmung eines Abrechnungspreises auf dieser Grundlage nicht möglich, werden andere Preisquellen (z.b. Daten von Indexprovidern) oder Einschätzungen der Chefhändler der Börsenteilnehmer zur Preisfeststellung herangezogen. Diese Vorgehensweise findet auch Anwendung zur Berechnung von bestimmten Indizes. Die genaue Berechnungsvorschrift dieser Indizes wird in gesonderten Indexbeschreibungen spezifiziert. Bei Optionen und Produkten, die nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen sind, findet eine abweichende Vorgehensweise Anwendung. Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur täglichen Feststellung der Abrechnungspreise des EEX Terminmarktes sowie für den kontinuierlichen Handel am EEX Spot Markt. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 3

4 3 Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente 3.1 Definition produktspezifischer Parameter Als Grundlage zur Feststellung der Abrechnungspreise dient grundsätzlich die Auftragsbuchlage in den EEX Orderbüchern. Für die Preisfeststellung werden nur Trades und Orders berücksichtigt, welche produkt-/ kontraktspezifische Parameter erfüllen. Diese sind im Einzelnen: Beginn und Dauer des Preisfeststellungszeitfensters (Settlement Window), Mindestanzahl der Kontrakte für die Berücksichtigung von Trades und Best Bid/Best Ask, Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters, Gewichtung zwischen Trades und Mittelwerte aus durchschnittlichen Best Bid/Best Ask, Maximaler Settlement Spread je Kontrakt zur Berücksichtigung zum Settlement. Als Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window) wird eine festgelegte Zeitspanne während der Handelsphase bezeichnet, innerhalb derer die für die Preisfeststellung relevante Auftragsbuchlage erfasst wird. Als SettlementSpread wird die Preisspanne zwischen An- und Verkaufskursen bezeichnet, welche als Höchstwert pro Kontrakt spezifiziert ist. Der jeweils anzuwendende Settlement Spread ist abhängig von der aktuellen Marktsituation. So ist für die Marktsituationen normal und fast je Kontrakt jeweils ein Settlement Spread definiert und in einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene aufgeführt. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 4

5 3.2 Berechnung theoretischer Abrechnungspreise Zunächst werden theoretische Abrechnungspreise anhand definierter Berechnungsalgorithmen bestimmt. Die zu Grunde liegende Methodik ist dabei abhängig von der Anzahl gültiger Trades und Orders, welche die produktspezifischen Voraussetzungen (siehe 3.1 und 4) erfüllen. Prinzipiell sind die Kursquellen Trades, Orders sowie andere Preisquellen bzw. das Chefhändlerverfahren mit absteigender Priorität zu werten. Die EEX behält sich vor von dieser Priorisierung abzuweichen, wenn der hierdurch ermittelte theoretische Abrechnungspreis die tatsächlichen Marktverhältnisse präziser wiederspiegelt. Mistrades oder von Amts wegen aufgehobene Geschäfte werden nicht berücksichtigt. Die EEX behält sich vor, einzelne Trades oder Orders von der Preisfindung auszuschließen, wenn diese nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen entsprechen. Die folgende Übersicht zeigt mögliche Szenarien und die damit verbundenen Berechnungsalgorithmen: Auftragsbuchlage Es fand mind. ein Trade statt. Es lagen Orders vor. Berechnungsalgorithmus Theoretischer Abrechnungspreis = 0.75*AverageTradePrice *AverageMid Es fand mind. ein Trade statt. Es lagen keine Orders vor. Theoretischer Abrechnungspreis = AverageTradePrice Es fand kein Trade statt. Es lagen Orders vor. Theoretischer Abrechnungspreis = AverageMid Es fand kein Trade statt. Es lagen keine Orders vor. Der theoretische Abrechnungspreis kann auf der Basis anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Zusätzlich sind die produktspezifischen Hinweise in Kapitel 4 zu berücksichtigen. Der AverageTradePrice wird als Mittelwert der während des Preisfeststellungszeitfensters gehandelten Börsenpreise bestimmt. Der AverageMid berechnet sich als Mittelwert des durchschnittlich besten Kaufkurs (Best Bid) und durchschnittlich besten Verkaufskurs (Best Ask). Der durchschnittliche beste Kaufkurs (analog der durchschnittliche beste Verkaufskurs) wird ermittelt als Durchschnittswert aus allen höchsten Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 5

6 Kaufaufträgen (niedrigsten Verkaufsaufträgen) innerhalb des Zeitfensters für den einzelnen Kontrakt in dieser Zeit am Markt, die innerhalb des aktuellen Settlement Spreads liegen. Liegen keine Trades und Orders vor, welche die produktspezifischen Parameter erfüllen, kann die Geschäftsführung der EEX den Abrechnungspreis auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder unter Zuhilfenahme des Chefhändlerverfahrens festlegen. An dem Chefhändlerverfahren kann jeder Börsenteilnehmer, vertreten durch einen zugelassenen Börsenhändler (Chefhändler), mitwirken. Die Marktsteuerung der EEX stellt all jenen Börsenteilnehmern ein standardisiertes Formular zur Verfügung, die sich bereit erklären, einen Marktpreis für die jeweiligen Terminkontrakte bzw. Spot-Instrumente zu nennen. Aus allen empfangenen Einschätzungen der Marktpreise (Indikationen) bestimmt die EEX bei Bedarf die Abrechnungspreise durch Bildung des einfachen Durchschnittswertes. Die EEX behält sich vor, weit vom Durchschnitt liegende Indikationen bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Bei Produkten, die nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen sind, findet kein Orderbuchhandel statt. Folglich können Trades und Orders nicht festgestellt werden. Die Preisermittlung erfolgt in diesem Fall auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder über das Chefhändlerverfahren. Die Berechnung von Preisen für Optionen basiert auf der mathematischen Formel des Black 76 Modells. Die wesentlichen Einflussparameter sind der zu Grunde liegende Future Preis, der Ausübungspreis, die Restlaufzeit, der kurzfristig risikofreie Zinssatz und die implizite Volatilität des Basiswertes. Die implizite Volatilität wird dabei von der EEX auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder über das Chefhändlerverfahren und anhand historischer Marktpreise ermittelt. Unter der Annahme der standardisierten Normalverteilung werden die theoretischen Optionspreise nach folgender Formel ermittelt: mit = = = ln + 2 wobei c p F X T = ln 2 = Preis der Kaufoption = = Preis der Verkaufsoption = aktueller Futures Preis (des Basiswertes), hier Settlement Preis = Ausübungspreis = Restlaufzeit einer Option Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 6

7 r = kurzfristiger risikofreier Zinssatz (aus Reuters); es handelt sich um einen Interbankenzinssatz, zu dem sich Banken guter Bonität gegenseitig Geld leihen N (x) = kumulative standardisierte Normalverteilung an der Stelle x, d.h. N (x) gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass eine Variable, die einer Standardnormalverteilung unterliegt, kleiner oder gleich x ist ln ( ) = natürlicher Logarithmus σ = erwartete jährliche Volatilität des Future Preises (des Basiswertes) Mit Ausnahme der Volatilität sind die Eingabeparameter bekannt und können diversen Datenbanken entnommen werden. Die EEX behält sich vor, die vorab ermittelten theoretischen Abrechnungspreise zur Herstellung von Arbitragefreiheit anzupassen (siehe 3.3). Bei Terminkontrakten ohne Open Interest behält sich die EEX vor, auf die Festlegung von Abrechnungspreisen zu verzichten. In diesem Fall wird pro forma der minimale Preis als Abrechnungspreis festgelegt. Dieser ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 7

8 3.3 Einhaltung des Grundsatzes der Arbitragefreiheit bei Feststellung der Abrechnungspreise Werden die Abrechnungspreise entsprechend der Auftragsbuchlage oder auf der Basis von Daten externer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt, sind zunächst theoretische Abrechnungspreise bekannt. Diese werden im nächsten Schritt angepasst, um arbitragefreie Abrechnungspreise zu erhalten. Die dann arbitragefreien Preise werden als Abrechnungspreise festgestellt. Bei Terminkontrakten sind folgende Szenarien möglich: - Arbitrage zwischen Quartals- und Jahreskontrakten, - Arbitrage zwischen Quartals- und Saisonkontrakten, - Arbitrage zwischen Monats- und Quartalskontrakten, - Arbitrage zwischen Tages- und Wochenkontrakten, - Arbitrage zwischen Tages- und Wochenendkontrakten. Diese Szenarien können auch gleichzeitig vorliegen, wie das folgende Schema beispielhaft zeigt. Der Grundsatz der Arbitrage-Freiheit wird in diesem Beispiel unter den folgenden Bedingungen erfüllt: Y 17 = (Q1 17 *hq Q2 17 *hq Q3 17 *hq Q4 17 *hq4 17 ) / (hq hq hq hq4 17 ) sowie Q2 17 = (M4 17 *hm M5 17 *hm M6 17 *hm6 17 ) / (hm hm hm6 17 ) Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 8

9 Bei den Saisonkontrakten in diesem Beispiel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Y 17 = (Q1 17 *hq S Sommer17 *hs Sommer17 + Q4 17 *hq4 17 ) / (hq hs Sommer17 + hq4 17 ) sowie S Winter16/17 = (Q4 16 *hq Q1 17 *hq1 17 ) / (hq hq1 17 ) S Sommer17 = (Q2 17 *hq Q3 17 *hq3 17 ) / (hq hq3 17 ) S Winter17/18 = (Q4 17 *hq Q1 18 *hq1 18 ) / (hq hq1 18 ) sowie Q2 17 = (M4 17 *hm M5 17 *hm M6 17 *hm6 17 ) / (hm hm hm6 17 ) Legende: Y = Theoretischer Abrechnungspreis eines Jahreskontraktes S = Theoretischer Abrechnungspreis eines Saisonkontraktes Q = Theoretischer Abrechnungspreis eines Quartalskontraktes M = Theoretischer Abrechnungspreis eines Monatskontraktes h = Kontraktvolumen Arbitragefreiheit ist gegeben, wenn bei kaufmännischer Rundung zwischen den Kontrakten mit überlappender Fälligkeit eine Differenz von 0.00 Euro, GBP bzw. USD vorliegt. Dabei werden grundsätzlich Preise, die aus Trades bzw. Orders resultieren, weniger stark angepasst als Preise, welche auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt wurden. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 9

10 3.4 Berechnungsbeispiele Im Folgenden wird die Ermittlung von Abrechnungspreisen auf Grundlage eines beispielhaften Orderbuches illustriert. Die vier möglichen Szenarien (siehe Kapitel 3.2) werden anhand der Kontrakte F1BM Aug17, F1BM Sep17, F1BM Oct17 und F1BM Nov17 verdeutlicht. a) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Aug17 Im Settlement Window (hier: 15:50-16:00 Uhr) liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation normal vor. Es gilt ein Settlement-Spread von 2.00 Euro. Orderbuch im Settlement Window F1BM Aug17 Uhrzeit Best Bid Best Ask Spanne zw. Best Bid / Best Ask Trade 15:50 15 MW MW :51 3 MW :51 12 MW MW :53 10 MW :53 20 MW :58 20 MW :58 12 MW MW Zunächst müssen die Best Bid bzw. Best Ask sowie die gehandelten Preise, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden. Im Beispiel sind diese Fälle grau hinterlegt. Im ersten Fall genügt der Trade nicht der Mindestkontraktzahl von 5 MW. Im zweiten Fall ist kein Best Ask vorhanden, sodass auch das Best Bid nicht in die Preisfindung einbezogen wird. Im dritten Fall übersteigt die Spanne der sich gegenüberstehenden Best Bid/Best Ask den Settlement Spread von 2.00 Euro. Auf Basis der verbleibenden Best Bid/Best Ask bzw. den gehandelten Preisen erfolgt die Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises. Da sowohl Trades als auch Orders zu berücksichtigen sind, erfolgt die Feststellung nach der folgenden Formel: Theoretischer Abrechnungspreis = 0.75*AverageTradePrice *AverageMid. Dieser beträgt Euro. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 10

11 Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Aug17 Berechnung Ergebnis Gewichtung gehandelte Preise =( )/ % Durchschnitt Best Bid =( )/ Durchschnitt Best Ask =(52+52)/ =( )/ % theor. Abrechnungspreis =(51.88*0.75)+(51.81*0.25) b) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Sep17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation normal vor. Es gilt ein Settlement Spread von 2.00 Euro. Orderbuch im Settlement Window F1BM Sep17 Uhrzeit Best Bid Best Ask Spanne zw. Best Bid / Best Ask Trade 15:50 15 MW MW :50 3 MW :51 12 MW MW :53 10 MW Zunächst müssen wieder die Best Bid bzw. Best Ask sowie die gehandelten Preise, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden. Im Beispiel sind diese Fälle grau hinterlegt. Der Trade genügt nicht der Mindestkontraktzahl von 5 MW. Die kumulierten Best Bid/Best Ask erfüllen nicht die Mindestdauer von 3 Minuten und müssen somit ebenfalls eliminiert werden. Da nur ein Trade zu berücksichtigen ist, erfolgt die Feststellung nach der folgenden Formel: Theoretischer Abrechnungspreis = AverageTradePrice. Dieser beträgt Euro. Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Sep17 Berechnung Ergebnis Gewichtung gehandelte Preise % theor. Abrechnungspreis Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 11

12 c) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Oct17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation normal vor. Es gilt ein Settlement-Spread von 2.00 Euro. Orderbuch im Settlement Window F1BM Oct17 Uhrzeit Best Bid Best Ask Spanne zw. Best Bid / Best Ask Trade 15:50 15 MW MW :53 3 MW :55 12 MW MW Wieder müssen zunächst die Best Bid bzw. Best Ask sowie Trades, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden (grau hinterlegt). Hier genügt der Trade nicht der Mindestanzahl gehandelter Kontrakte von 5 MW. Die vorliegenden Best Bid/Best Ask erfüllen die Voraussetzungen, sodass sich der theoretische Abrechnungspreis wie folgt bestimmt: Theoretischer Abrechnungspreis = AverageMid. Dieser beträgt Euro. Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Oct17 Berechnung Ergebnis Gewichtung Durchschnitt Best Bid =( )/ Durchschnitt Best Ask =( )/ =( )/ % theor. Abrechnungspreis Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 12

13 d) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Nov17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation normal vor. Es gilt ein Settlement Spread von 2.00 Euro. Orderbuch im Settlement Window F1BM Nov17 Uhrzeit Best Bid Best Ask Spanne zw. Best Bid / Best Ask Trade 15:50 2 MW MW :58 2 MW :58 3 MW In diesem Fall kann auf Grundlage des Orderbuches keine Preisfindung erfolgen, da keine Best Bid/Best Ask bzw. gehandelte Preise die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Der theoretische Abrechnungspreis kann, wie in Kapitel 3.2 beschrieben, auf Grundlage anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Sollte der theoretische Abrechnungspreis im Chefhändlerverfahren ermittelt werden, so würde dieser sich wie folgt berechnen: Es wurden folgende Fair Values von Chefhändlern gemeldet: Teilnehmer Fair Value Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Aus den Fair Values wird das arithmetische Mittel gebildet. Entsprechend beträgt der theoretische Abrechnungspreis für den Kontrakt F1BM Nov17 50 Euro. Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Nov17 Berechnung Ergebnis Gewichtung Fair Values =( )/ % theor. Abrechnungspreis Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 13

14 4 Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise 4.1 Settlement von Strom Futures Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster Außer Dutch und Belgian Power Futures Dutch und Belgian Power Futures 15:50 16:00 Uhr MEZ 15:45 16:00 Uhr MEZ Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Alle Kontrakte bis auf Jahre Jahreskontrakte 5 Kontrakte = 5 MW 3 Kontrakte = 3 MW Mindestanzahl der Kontrakte je Order Alle Kontrakte bis auf Jahre Jahreskontrakte Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 5 Kontrakte = 5 MW 3 Kontrakte = 3 MW In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Die Abrechnungspreise (P) der Off-Peak Futures ergeben sich aus den arbitragefrei berechneten Settlement Preisen der korrespondierenden Base- und Peak- Futures. Dabei liegt den Off-Peak Futures folgender Algorithmus zugrunde: P Off-Peak = (P Base *h Base - P Peak *h Peak )/h Off-Peak Der Abrechnungspreis des Frontmonats errechnet sich als Mittelwert aus den Abrechnungspreisen bzw. Schlussabrechnungspreisen der entsprechenden Tages- und/oder Wochen-Futures. Der Schlussabrechnungspreis für die aktuelle Lieferwoche bzw. den aktuellen Liefermonat in den Strom Futures wird als Mittelwert des täglich berechneten zugrundeliegenden Spotmarkt-Index für die jeweilige Woche bzw. den jeweiligen Monat ermittelt. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 14

15 Der Schlussabrechnungspreis eines Day-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der von der liquidesten Strom Spot Börse in der täglichen Day-Ahead Auktion berechneten Stundenpreise. Dieser kann ggf. negativ sein. Der Schlussabrechnungspreis eines Weekend-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der zwei korrespondierenden Day-Futures. Dieser kann ggf. negativ sein. Für alle anderen Kontrakte, die nicht final abgerechnet werden und negative theoretische Abrechnungspreise aufweisen, wird der minimale Preis von 0,01 Euro/MWh bzw. 0,01 GBP/MWh als Abrechnungspreis festgelegt. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Für die Spanish Power Futures gilt Folgendes: EEX und OMIP (Operador do Mercado Ibérico de Energia) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Daher nutz die EEX zur Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise der an der EEX gelisteten Produkte die von der OMIP veröffentlichten Abrechnungspreise. In einigen Marktgebieten werden zusätzlich zu den finanziellen Strom Futures physische Kontrakte angeboten. Die Abrechnungspreise dieser physischen Strom Futures entsprechen den ermittelten Abrechnungspreisen der jeweiligen finanziellen Strom Futures. Der Balance of the Month wird für den jeweils laufenden Monat vor Lieferbeginn als Schlussabrechnungspreis festgelegt und bleibt den gesamten Liefermonat unverändert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 15

16 4.2 Settlement von Cap und Floor Futures Wichtige Aspekte Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise Spezifizierung 15:50 16:00 Uhr MEZ 5 Kontrakte = 5 MW 5 Kontrakte = 5 MW In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 16

17 4.3 Settlement von Windstrom Futures Wichtige Aspekte Preisfeststellungszeitfenster Spezifizierung 10:00 16:00 Uhr MEZ Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre Quartals- und Jahreskontrakte 2 Kontrakte 1 Kontrakt Mindestanzahl der Kontrakte je Order Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre Quartals- und Jahreskontrakte Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 2 Kontrakte 1 Kontrakt In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 17

18 4.4 Settlement von Futures und Spot-Instrumenten auf Emissionsrechte Wichtige Aspekte Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Spezifizierung 17:50 18:00 Uhr MEZ 3 Kontrakte = t CO 2 -Äquivalent 3 Kontrakte = t CO 2 -Äquivalent In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Sonstige Hinweise - Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 18

19 4.5 Settlement von Kohle Futures Wichtige Aspekte Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise Spezifizierung 15:50 16:00 Uhr MEZ 5 Kontrakte = t 5 Kontrakte = t In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 19

20 4.6 Settlement von Produkten für die Registrierung von Geschäften Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen für Trade Registration definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 20

21 4.7 Settlement von Fracht-, Iron Ore- und Düngemittelfutures Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - EEX und Cleartrade (CLTX) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Cleartrade ist für die Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise für die an der EEX gelisteten Produkte entsprechend ihres Verfahrens zur Bestimmung von Abrechnungspreisen verantwortlich. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 21

22 4.8 Settlement von Optionen auf Stromfutures Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - Die Börse ermittelt 14:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert (Intraday-Fixing-Preis). Nicht ausgeübte Optionen verfallen 15:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 22

23 4.9 Settlement von Optionen auf Frachtfutures Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - Die Börse ermittelt 18:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert. Nicht ausgeübte Optionen verfallen 18:45 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 23

24 4.10 Settlement von Optionen auf EU-Emissionsberechtigungen Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster - Mindestanzahl gehandelter Kontrakte - Mindestanzahl der Kontrakte je Order - Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise - - Die Börse ermittelt 14:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert (Intraday-Fixing-Preis). Nicht ausgeübte Optionen verfallen 15:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 24

25 4.11 Settlement von Herkunftsnachweisen Wichtige Aspekte Preisfeststellungszeitfenster Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Mindestanzahl der Kontrakte je Order Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Spezifizierung 13:00 16:00 Uhr MEZ (an Handelstagen) 2 Kontrakte = Herkunftsnachweise 2 Kontrakte = Herkunftsnachweise In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 3 Minuten = 180 Sekunden Sonstige Hinweise - Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 25

26 4.12 Settlement von Agrarprodukten Wichtige Aspekte Spezifizierung Preisfeststellungszeitfenster Milchprodukte Kartoffeln, Vieh und Fleisch 8:55 18:00 Uhr MEZ 10:00 16:00 Uhr MEZ Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Milchprodukte Kartoffeln Ferkel Schlachtschwein 1 Kontrakt = 5 m.t. 1 Kontrakt = 250 dz 1 Kontrakt = 100 Ferkel 1 Kontrakt = kg Mindestanzahl der Kontrakte je Order Milchprodukte Kartoffeln Ferkel Schlachtschwein Settlement Spread für die Berücksichtigung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise 1 Kontrakt = 5 m.t. 1 Kontrakt = 250 dz 1 Kontrakt = 100 Ferkel 1 Kontrakt = kg In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene spezifiziert. 5 Minuten = 300 Sekunden Fand kein Trade mit Mindestkontraktanzahl statt und es lagen keine Orders vor, welche die Voraussetzungen erfüllen, so kann der theoretische Abrechnungspreis auf der Basis anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Falls an diesem Tag eine Veröffentlichung des zugrundliegenden Index stattfand, dann wird der Indexpreis auf den betreffenden Kontrakt übertragen. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Page 26

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