WPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ
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- Lisa Ritter
- vor 7 Jahren
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1 Kursplan und Ankündigung Ankündigung: WPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ Kurs im Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Vorlesung (84h) mit Übungen und Praktika sowie Prüfungsvor- und nachbereitung (4h) und Prüfungen (4h) 1. Abschnitt: Fachkundekurs "umschlossene radioaktive Stoffe und Tätigkeiten in fremden Anlagen (Module GH und FA ) 2. Abschnitt: Fachkundekurs Aufbaumodul "offene radioaktive Stoffe" (Modul OG ) Ziele: Grundverständnis (ionisierende) Strahlung und Strahlenschutz Bearbeitung einfacher Aufgaben Sachgerechter Umgang mit radioaktiven Stoffen Beitrag zur Erlangung des Fachkundenachweises als Strahlenschutzbeauftragter (behördlich anerkannt) Im Einzelnen: Beitrag zur Fachkunde gemäß einschlägiger Fachkunderichtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung. Der gesamte Kurs ist gemäß Fachkunderichtlinie erforderlich für den Umgang mit offenen und/oder umschlossenen radioaktiven Stoffen der Fachkundegruppen S2.2, S4.1 und S5. Er beinhaltet die Module GH, OG und FA der Fachkunderichtlinie. Der Kurs ist behördlich anerkannt und Voraussetzung für Tätigkeiten als Strahlenschutzbeauftragter im nicht-medizinischen Bereich im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung (d.h. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland) bis zum fachen der Freigrenze für umschlossene rad. Stoffe in eigenen oder fremden Anlagen (1. Kursteil) und zusätzlich bis zum fachen der Freigrenze für offene rad. Stoffe (2. Kursteil). Der Kurs ist zweistufig aufgebaut.
2 Der erste Teil beinhaltet die Module GH und FA und schließt mit einer Prüfung für die Fachkundegruppen S2.2 und S5 ab (Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Tätigkeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen). Der zweite Teil beinhaltet das Modul OG als Aufbaukurs (Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen) und wird mit einer Prüfung für dieses Aufbaumodul abgeschlossen. Mit diesem Aufbaumodul wird (unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses des ersten Teils) die zusätzliche Voraussetzung für Tätigkeiten als Strahlenschutzbeauftragter nach der Fachkundegruppe S4.1( Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen) erworben. Es werden die Themenbereiche Naturwissenschaftliche Grundlagen (Strahlenphysik, Strahlenbiologie) Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes (Strahlenschutztechnik, Strahlenschutzsicherheit) Typische Anwendungen radioaktiver Stoffe in Industrie und Technik Strahlenschutz und Umwelt mit insbesondere den nach der Anlage A der einschlägigen Fachkunderichtlinie Technik (StrlSchV) vorgesehenen Lehrinhalten (Modul GH, OG, FA) behandelt und zwar im ersten Teil die Module GH und FA und im zweiten Teil das Modul OG. Bei erfolgreichem Besuch werden (behördlich anerkannte) Bescheinigungen ausgestellt. Der erfolgreiche Besuch setzt voraus, dass an den Praktika teilgenommen wird, Fehlzeiten nicht über 10% der nach Fachkunderichtlinie erforderlichen Mindestunterrichtsdauer liegen und die Abschlussprüfung(en) erfolgreich bestanden wird.
3 Kursplan 1. Teil: Grundkurs Modul GH und FA (Fachkunde umschlossene radioaktive Stoffe, Tätigkeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen) Jeweils 8 Unterrichtseinheiten (a 45 min), 9.30 Uhr bis Uhr, davon jeweils eine Übungseinheit, 15min Pause nach jeweils 2 Unterrichtseinheiten, 30min Mittagspause : Begrüßung, Organisation und Einführung, Strahlenschutz in Industrie und Technik (Essmann, Gottschalk) Naturwissenschaftliche Grundlagen I (Essmann) (Atomarer Aufbau der Materie: Atome als kleinste Teilchen der Chemie, molare Stoffmengen, Struktur und Aufbau von Atomen, Atomhülle, Atomkern; Kern- und Strahlenphysik: Stabilität der Atomkerne, Nuklidkarte, Kernzerfälle, Kernreaktionen, Termschemata, Radioaktivität, natürliche und künstliche Radioaktivität, Zerfallsgesetze, Strahlungsarten und -eigenschaften; Übungen und Rechenbeispiele) : Naturwissenschaftliche Grundlagen II (Gottschalk) (Strahlenphysik: Ionisierende Strahlung, Wechselwirkung von Strahlung mit Materie, Reichweiten, Schwächungsgesetze, Abschirmung; Übungen und Rechenbeispiele) Naturwissenschaftliche Grundlagen III (Gottschalk) (Strahlenbiologie: Strahlungsdosis, Strahlungsdosisleistung, operative Größen im Strahlenschutz; biologische Wirkung ionisierender Strahlung, Expositionspfade, Ermittlung der Dosis bei äußerer Bestrahlung; Strahlenexposition des Menschen (natürlich, zivilisatorisch) ; Übung und Rechenbeispiele) : Messtechnik I (Gottschalk) (Strahlenschutzmesstechnik: Einführung und Überblick; Ziel, Zweck und Aufgaben der Strahlenschutzmessungen, Funktionsweisen und Aufbau von Detektoren und Messgeräten, typische Einsatz- und Fehlermöglichkeiten von Strahlungsmessgeräten, Funktionskontrollen, Eichung, Demonstrationen und Übungen ) Rechtsgrundlagen I (Gottschalk) (Atomgesetz und nachgeordnete Verordnungen, Empfehlungen, Richtlinien und Normen; Hierarchie rechtlicher Anforderungen, internationales Strahlenschutzrecht; Die Strahlenschutzverordnung: Anwendungsbereich, Zweckbestimmung, Aufbau, ausgewählte Paragraphen und Schutzbestimmungen; Ordnungswidrigkeiten, Strafrechtliche Bestimmungen; atomrechtliches Anzeige- und Genehmigungsverfahren, Antragstellung, Genehmigungsbescheide, Widerspruchsverfahren; Beispiele, Übung) : Praktikum ( Essmann, Gottschalk, NN) : Rechtsgrundlagen II (Gottschalk) (Strahlenschutzverordnung: Grenzwerte, Strahlenschutzbereiche, Kategorien des beruflich strahlenexponierten Personals, ausgewählte Paragraphen; Übung, Lernaufgabe)
4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes I (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten I (Verantwortlichkeit und Rechtsstellung des Strahlenschutzverantwortlichen, Strahlenschutzbevollmächtigten und Strahlenschutzbeauftragten; betriebliche Organisation des Strahlenschutzes, Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten, Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbevollmächtigten; Fachkunde und Zuverlässigkeit, Entscheidungsbereiche, Befugnisse, allgemeine Aufgaben und Pflichten, Diskussionen, Fallbeispiele) : Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes II, (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten II (Unterweisungen, Aufzeichnungen, Buchführungen, Kennzeichnungspflichten, Überwachungen und Kontrollen, Prüfungen und Wartungen, Anzeige- und Meldewesen, Beschäftigungsverbote und einschränkungen, Zutrittsregularien, ärztliche Überwachung, physikalische Strahlenschutzkontrolle) Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes III (Gottschalk) Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten III (radioaktive Stoffe: Lagerung und Aufbewahrung, Erwerb und Abgabe, Ablieferung, Entsorgung, Abfälle, Freigaben; Fallbeispiele) : Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes IV (Gottschalk) Tätigkeiten in fremden Kontrollbereichen (Rechtsgrundlagen, Abgrenzungsvertrag, Strahlenpass; Übung) Rechtsgrundlagen III (Gastdozent: Reinhardt) Aufgaben und Zuständigkeiten den Behörden im Strahlenschutz Beförderung rad. Stoffe auf öffentl. Wegen, Absenderpflichten : Strahlenschutztechnik und Strahlenschutzsicherheit I (Gottschalk) (Grundprinzipien des Strahlenschutzes, gerätetechnischer und baulicher Strahlenschutz, persönliche Schutzausrüstung, organisatorische Schutzmaßnahmen, Strahlenschutzanweisungen, Arbeitsplanung, Alarmplanung, Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen, Fallbeispiele und Übung) : (nur vormittags) Fragen, Diskussionen, Wiederholung (Gottschalk, Essmann, NN) Besprechung der Praktikumsprotokolle und -versuchsergebnisse, Wiederholungen Prüfungsvor- und -nachbereitung, schrift. Prüfung (Gottschalk, Essmann) Prüfung Fachkundegruppe GH und FA Unbeschadet der jeweiligen gesamten Kursdauer und der Kursinhalte bleibt eine Fortschreibung mit ggf. geänderter zeitlicher Aufteilung des Kurses vorbehalten.
5 2. Teil: Aufbaukurs Modul OG (Fachkunde offene radioaktive Stoffe) Jeweils 5 Unterrichtseinheiten (a 45 min), 9.30 Uhr bis Uhr, davon jeweils eine Übungseinheit, 15min Pause nach jeweils 2 Unterrichtseinheiten, 30min Mittagspause : Tag Rechtsgrundlagen IV (Gottschalk) (Begriffsbestimmung offene radioaktive Stoffe, besondere Gefahren beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und besondere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und - beauftragten) Naturwissenschaftliche Grundlagen IV (Gottschalk) (Expositionspfade, Ermittlung der Dosis bei Hautkontamination und bei innerer Bestrahlung; Übungen und Rechenbeispiele) : Messtechnik II (Gottschalk) (Aufbau und Funktionsweise von Kontamaten, Wischproben, Nuklididentifikation, Inkorporationsmessungen, Demonstrationen und Übungen) Strahlenschutztechnik und Strahlenschutzsicherheit II (Gottschalk) (Freigaben, Abgaben mit Abluft und Abwasser; Apparativer und baulicher Strahlenschutz, persönliche Schutzausrüstung, organisatorische Schutzmaßnahmen, Strahlenschutzanweisungen, Arbeitsplanung; Inkorporationsüberwachung; Maßnahmen und Verhalten bei Stör- und Unfällen, Übung) : Praktikum ( Essmann, Gottschalk, NN) : Strahlenschutztechnik und Strahlenschutzsicherheit III (Gottschalk) Typische Anwendungen radioaktiver Stoffe in Industrie und Technik (Radiometrie, Radiographie, Spezialmesstechnik, Tracerstudien, Autoradiographie, Neutronen-Aktivierungsmethodik, typische Radionuklide und deren radiologische Risiken, typische technische Schutzmaßnahmen; typische organisatorische Schutzmaßname, Arbeitsschutz und Strahlenschutz) Strahlenschutz und Umwelt (Gottschalk, Essmann, NN) (ionisierende Strahlung im häuslichen und natürlichen Umfeld) : Fragen, Diskussionen, Wiederholung (Essmann, Gottschalk, NN) Besprechung der Praktikumsprotokolle und -versuchsergebnisse, Wiederholungen Prüfungsvor- und nachbereitung, schriftl. Prüfung (Gottschalk, Essmann) Prüfung Aufbaumodul OG (Gottschalk) Unbeschadet der jeweiligen gesamten Kursdauer und der Kursinhalte bleibt eine Fortschreibung mit ggf. geänderter zeitlicher Aufteilung des Kurses vorbehalten.
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