Grundlagen Strahlenschutzrecht. Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg. Übersicht

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1 . Grundlagen Strahlenschutzrecht Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg 1 Übersicht -Grundlagen Strahlenschutzrecht, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien -Organisation des Strahlenschutzes -Strahlenschutzbereiche, Grenzwerte -Beispiele aus der Praxis

2 Rechtsbegriffe Ein Gesetz ist für jedermann verbindlich z. B. das Atomgesetz Rechtsverordnung ist für jedermann verbindlich z. B. die Strahlenschutzverordnung. Die Verwaltungsvorschrift ist nur für Verwaltungen verbindlich. Richtlinien sind keine verbindlichen Regeln, werden aber für die konkrete Umsetzung verwendet Regeln der Technik z. B. Normen sind nicht verbindlich, dienen dem Nachweis auf Sicherheit Strahlenschutzrecht ICRP, IAEA (Transport) International Comission of Radiation Protection, International Atomic Energy Agency Globale Vorgaben

3 Strahlenschutzrecht ICRP, IAEA (Transport) International Comission of Radiation Protection, International Atomic Energy Agency Rat der Europäischen Gemeinschaft EURATOM-Richtlinien Globale Absprachen Vorgaben Europäische Union EURATOM ist ein Vertrag der EU- Mitglieder EU-Richtlinien Strahlenschutz EURATOM - Grundnormen EU-Richtlinie 96/29EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 (Grundsätzliche Festlegungen zum Schutz von Bevölkerung und Beschäftigten durch ionisierende Strahlung) Dosisgrenzwerte EU-Richtlinie 97/43EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 (Gegen die Gefahren von ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition) (Dosisminimierungsgebot)

4 EU-Richtlinien Strahlenschutz EURATOM Grundnormen EU-Richtlinie 2003/122/EURATOM des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen EU-Richtlinie 90/641/EURATOM des Rates vom 4. Dezember 1990 über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung bei Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind Strahlenschutzrecht ICRP, IAEA (Transport) International Comission of Radiation Protektion, International Atomic Energy Agency Rat der Europäischen Gemeinschaft EURATOM-Richtlinien Atomgesetz mit Verordnungen Globale Absprachen Vorgaben Europäische Union BRD

5 Hierarchie Strahlenschutzrecht Grundgesetz Atomgesetz Strahlenschutz- Verordnung StrlSchV Röntgenverordnung RöV Richtlinien,Verwaltungsvorschriften, mitgeltende Gesetze, Normen Umsetzung Eu-Richtlinien Andere Gesetze mit Strahlenschutzrelevanz Mutterschutzgesetz Arzneimittelrecht Arbeitsschutzgesetz Medizinproduktegesetz Strahlenschutzvorsorgegesetz Gefahrgutbeförderungsgesetz

6 Zusätzliche Vorschriften mit Auswirkungen auf Strahlenschutzregelungen Normen (z. B. für Messverfahren, Raumausstattung. Anforderungen an Strahlergehäuse) Sachverständigenprüfrichtlinie BG-Vorschriften Fachkunderichtlinien (nach StrlSchV u. RöV) Atomgesetz mit Verordnungen Atomgesetz 15. Juli 1985 Strahlenschutz- Verordnung 20. Juli 2001 Röntgen- Verordnung 30. April

7 Atomgesetz-Strahlenschutzverordnung Atomgesetz: Umgang mit Kernbrennstoffen (Uran, Plutonium usw.), Betrieb von Kerntechnischen Anlagen Strahlenschutzverordnung: Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen über den Freigrenzen (Aktivität) nach Anlage III StrlSchV und Beschleubigeranlagen Röntgenverordnung: Betrieb von Röntgenanlagen ab Beschleunigungsspannung von 5 KeV Strahlenschutzbehörden Baden Württemberg Oberste Landesbehörde Röntgenverordnung Sozialministerium Strahlenschutzverordnung Ministerium für Umwelt und Verkehr Genehmigungs-,und Aufsichtsbehörde R E G I E R U N G S P R Ä S I D U M Fachgruppe Strahlenschutz Betrieb von Röntgeneinrichtungen Umgang und Beförderung von radioaktiven Stoffen, Betrieb zur Erzeugung ionisierender Strahlen Strahlenschutz verantwortlicher Strahlenschutz beauftragter beruflich strahlenexponierte Personen Sachverständige Bezirksärztekammer, KV Bürger Feuerwehr, Polizei

8 Die 4 Regierungsbezirke in Baden-Württemberg Zusammenfassung EURATOM erarbeitet EU-Richtlinien zum Strahlenschutz (Anforderungen) Umgesetzt in der BRD durch das Atomgesetz Strahlenschutz- und Röntgenverordnung wurden erlassen aufgrund des Atomgesetzes Umsetzung durch Bundesländer mit eigener Behördenstruktur (Genehmigungs - bzw. Überwachungsbehörde) Mitgeltende Gesetze wie Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Gefahrverordnung Straße, Lagerung, Umweltrelevante Vorschriften) Richtlinien konkretisieren, helfen bei Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben

9 Strahlenschutzgrundsätze ALARA: As Low As Reasonably Achievable das bedeutet: Maßnahmen die ergriffen werden, um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, müssen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftig und sinnvoll sein. de minimis Konzept: bei der Abgabe/Entsorgung radioaktiver Stoffe/Abfälle an die Luft, Boden/Wasser: Deff<10 µsv/a für Einzelperson aus der Bevölkerung, keine radiologische Relevanz Strahlenschutzgrundsätze 6 (1) StrlSchV Wer eine Tätigkeit nach 2 Abs.1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden 6 (2) StrlSchV Wer eine Tätigkeit nach 2 Abs 1 Nr.1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch oberhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten

10 Geltungsbereich Strahlenschutzverordnung Umgang mit künstlich oder natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen die keine Kernbrennstoffe sind Betrieb von Beschleunigeranlagen (Elektronen, Schwerionen) ab 5 KeV Photonenbeschleunigungsspannung Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Teil1 : Allgemeine Vorschriften, 1-3, Definitionen, Ziel der Verordnung, Geltungsbereich Teil 2: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten 4-92 Teil 3: Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlenquellen bei Arbeiten Teil 4: Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten Teil 5: Gemeinsame Vorschriften

11 Teil1 Strahlenschutzverordnung StrlSchV Begriffe nach 3 StrlSchV Begriffsbestimmungen: Tätigkeiten, Arbeiten, Abfälle, Ableitungen, Aktivität, Anlagen, Dosis, Expositionspfad, berufliche Strahlenexposition, Strahlenschutzbereiche, Personendosis, Anlagen Strahlenschutzverordnung -Begriffe Ableitung Aktivität, spezifische Aktivitätskonzentration Expositionspfad Freigabe (Verwaltungsakt der die Entlassung rad. Stoffe aus der Stoffe oder Gegenstände aus dem AtG, StrlSchV bewirkt

12 Begriffe Kontamination Person, beruflich strahlenexponiert Referenzperson Tätigkeiten, Arbeiten 3 (1) Tätigkeit ist die ziel(zweck)gerichtete Nutzung von radioaktiven Stoffen *) z.b Umgang mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen Verbringung und Beförderung radioaktiver Stoffe Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Atomgesetz Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen *) Umgang mit den Stoffen wegen ihrer radioaktiver Eigenschaften

13 Strahlenschutzverordnung - Begriffe Arbeiten sind Handlungen in Verbindung mit natürlich vorkommender Radioaktivität z.b. für Arbeiten in Kläranlagen mit radonhaltigem Abwasser Luftpersonal in Flugzeugen (< 6mSv/a) Radonbelastung in Wasserwerken Strahlenschutzorganisation Wer eine Genehmigung nach StrlSchV beantragt bzw. benötigt ist als Strahlenschutzverantwortlicher verantwortlich -für den sicheren Umgang mit radioaktiven Strahlern -den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung -für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte bei Personen die in fremden Anlagen tätig sind. -Meldungen an Behörden

14 Strahlenschutzorganisation Der Strahlenschutzverantwortliche ist eine Person der Geschäftsleitung Bei einer GmbH (juristische Person) muss eine Person der Geschäftsleitung benannt werden, die die GmbH in allen Belangen vertreten kann! Prokura reicht meist nicht aus Strahlenschutzorganisation Der Strahlenschutzverantwortliche -bestellt eine genügende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten, schriftlich, unter Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches -muss nicht/kann aber fachkundig sein -lässt sich vom Strahlenschutzbeauftragten regelmäßig berichten -muss dem Strahlenschutzbeauftragten Mittel für seine Aufgaben bereitstellen -ist verantwortlich für den Aufbau und Erhalt der Strahlenschutzorganisation

15 Strahlenschutzorganisation Der Strahlenschutzbeauftragte muss über die notwendige Fachkunde verfügen sorgt für die Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen (Einweisungen, Messungen, Personendosen, Zugang Kontrollbereich usw. -ist weisungsbefugt gegenüber den beruflich strahlenexponierten Personen Strahlenschutzorganisation Der Strahlenschutzbeauftragte hat umfassende Fachkunde im Strahlenschutz Die Fachkunde erwirbt er sich seine Fachkunde durch einen Theoriekurs und nachgewiesener Berufspraxis. Wichtig: Die Bestätigung der Fachkunde erfolgt bei der Überwachungsbehörde. Die Fachkunde muss durch Auffrischungskurse innerhalb von 5 Jahren erhalten werden. Vorsicht: Fachkunde kann verfallen!

16 Tätigkeiten mit Grundkurs S2.2 + S4.1 Fachkundegruppe S 2.2 Aktivität bis zum 10E+6 fachen der Freigrenze - Ein-, Ausbau und Austausch von umschlossenen radioaktiven Stoffen der Mess- und Regeltechnik (Dicken-, Dichte-,Füllstands-, Durchfluss-, Feuchtemessung) - Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Labor Fachkundegruppe S4.1 Aktivität bis zum 10E+6 fachen der Freigrenze - Lecksuche - Herstellung und Zerlegung von Ionisationsmeldern - Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen z.b. in Radionuklidlaboratorien Tätigkeit Fachgruppe S2.2- Umschlossene radioakitve Stoffe Durchflussmessung

17 Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung Umschlossene radioaktive Stoffe Schweißnahtprüfung mit Ir-192 an einer Hochdruckgasleitung Messaufbau mit Abstand Strahlenquelle Zustellvorrichtung

18 Prüfung mittels Filmbelichtung Tätigkeit Fachgruppe S4.1- Offene radioaktive Stoffe Bildmaterial: Fa. Nycomed Konstanz

19 Strahlenschutzbeauftragter Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten: -Erstellung einer Strahlenschutzanweisung -Unterweisungen durchführen -Einhaltung der Dosisgrenzwerte Ausweisung von Strahlenschutzbereichen -Strahlenschutzmaßnahmen auf aktuellem Stand halten -Jährliche Bestandsmeldung an Behörde -Bericht an den Strahlenschutzverantwortlichen -Genehmigungsverfahren nach Strahlenschutzrecht Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Inhalt der Strahlenschutzanweisung Allgemeine Angaben zu Art und Umfang des Betriebes Ablauf einzelner Arbeitsvorgänge Aufgabenverteilung Zu beachtende Schutzmaßnahmen Umgang mit Messgeräten Brandschutz Maßnahmen bei Unfällen evtl. Austritt von Radioaktiven Stoffen

20 Strahlenschutzorganisation-Begriffe Strahlenschutzverantwortlicher ist wer eine Genehmigung nach StrlSchV bedarf Strahlenschutzbeauftragter hat ausreichende (Umgangsaktivität, Tätigkeit) Fachkunde Strahlenschutzanweisung Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter (jährlich, und vor dem erstmaligem Eintritt in den Kontrollbereich) Dreiklang der innerbetrieblichen Strahlenschutzorganisation Delegationsrecht Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter Mitteilungspflicht Mitteilungspflicht Weisungs befugt Beruflich strahlenexponierte Person

21 Radioaktive Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe sind Stoffe,die von einer festen inaktiven Hülle umschlossen oder in festen inaktiven Stoffen ständig so eingebettet sind, dass bei üblicher betriebsgemäßer Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird: eine Abmessung muss mindestens 0,2 cm betragen. Offene radioaktive Stoffe sind alle andern Radioaktive Stoffe Hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ) Radioaktive Stoffe nach Doppelbuchstabe aa, deren Aktivität den Werten der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a entspricht. (Umsetzung EU-Richtlinie) HRQ-Quellen werden in einer Datenbank bei der BFS erfasst. Der Erwerb und die Abgabe müssen gemeldet werden ( Umsetzung der EU Richtlinie) Bsp.: Sr 90 mit 3,7GBq

22 Strahlerschutzgehäuse Iridiumquelle Ir -192 mit einer Aktivität von 2,2 TBq (2,2 E+12) Die 3 AAAs des Strahlenschutzes Abstand Aufenthaltszeit Abschirmung

23 Schutzvorschriften Arbeitsmedizinische Vorsorge für Kategorie A Personen Pflicht Dosisbegrenzung durch Festlegung von Strahlenschutzbereichen Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmediziner mit spezieller Ermächtigung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung*) an beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A Vor Aufnahme der Tätigkeit Jährlich wiederkehrend Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung Führung einer Gesundheitsakte Bad. Württemberg empfiehlt Erstuntersuchung auch bei Kategorie B Person

24 Strahlenschutzbereiche Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzbereiche Erlaubte Jahresdosis für Personen Öffentlicher Bereich bis zu 1 msv/a (8760h) Überwachungsbereich über 1 msv/a (2000h) Kontrollbereich über 6 msv/a (2000h) Sperrbereich bis zu 3mSv/h Ortsdosisleistung (Angenommene Aufenthaltsdauer) Strahlenschutzbereiche Öffentlicher Bereich bsi zu 1mSv/a (8760h) Überwachungsbereich Deff bis zu 6mSv/a Kontrollbereich Deff über 6mSv/a Sperrbereich ODL bis zu 3mSv/h Aufenthaltszeit: 40 h/w und 50W/a => 2000 h/a S T A A T S G E B I E T 8760 h/a

25 Strahlenschutzbereiche Bei Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Überwachungsbereich: mögl. Dosis über 1 msv/a oder höhere Organdosis als 15 msv/a für Augenlinse, 50mSv/a Haut, Knochen, Hände, Füße Kontrollbereich: mögl. Dosis über 6 msv/a oder höhere Organdosis als 45 msv/a für Augenlinse, 150mSv/a Haut, Knochen, Hände, Füße Sperrbereich: mögl. Ortsdosisleistung über 3mSv/Stunde Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche sind kennzeichnungspflichtig!

26 Strahlenschutzbereiche Kennzeichnungspflicht für Strahlenschutzbereiche Einschränkungen Zutritt Kontrollbereich Der Zutritt zum Kontrollbereich ist eingeschränkt! Zutritt zum Kontrollbereich nur nach vorheriger Belehrung bzw. Unterweisung Zutritt zum Kontrollbereich nur für beruflich strahlenexponierte Personen und Patienten Zutritt Kontrollbereich erst ab 18, außer zu Ausbildungszwecken Zutritt zum Kontrollbereich nur mit Messung der Personendosis Amtliches Personendosimeter/ Direkt ablesbares Dosimeter

27 Strahlenschutzbereiche Zugang zum Kontrollbereich nur über den Überwachungsbereich Der Sperrbereich ist immer ein Teilbereich des Kontrollbereiches! Kennzeichnungspflicht für Kontrollbereich und Sperrbereich Zugangsbeschränkungen des Kontrollbereiches Zutritt Kontrollbereich nur mit Personendosimetrie Ermittlung der Körperdosis 41 StrlSchV An Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten ist die Körperdosis zu messen, ebenso an nicht beruflich strahlenexponierten Personen die sich. im Kontrollbereich aufhalten Amtlich zugelassener Dosimeter, Monatlicher Wechsel, Messstelle Helmholtzgesellschaft Getragen wird das Dosimeter an einer für die Exposition repräsentativen Stelle am Körper. Geeignetes Meßverfahren beachten!

28 Beruflich strahlenexponierte Personen Beruflich strahlenexponierte Person ab 1 msv/a zusätzlicher beruflich bedingter Strahlenbelastung Arbeiten im Überwachungsbereich Arbeiten im Kontrollbereich Arbeiten im Sperrbereich Die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Einstufung von beruflich strahlenexponierten Personen Kategorie B: Deff > 1mSv/a bis 6mSv/a Organdosis Augenlinse > 15 msv/a Haut, Hände, Unterarme > 50 msv/a Ärztliche Erstuntersuchung empfohlen in BW Kategorie A: Deff > 6mSv/a bis 20 msv/a Organdosis Augenlinse > 45 msv/a Haut, Hände, Unterarme >150 msv/a Ärztliche Untersuchungen (jährlich) zwingend erforderlich

29 Dosisgrenzwerte Deff. bei Tätigkeiten Berufl. strahlenexponierte Person Kategorie B: 6mSv/a Berufl. strahlenexponierte Person Kategorie A: 20mSv/a Berufslebensdosis : 400mSv Personen unter 18 Jahren: 1mSv/a Gebärfähige Frauen, je nach Einordnung 1, 6, oder 20 msv/a Aber: kumulierte Dosis der Gebärmutter < 2 msv/monat Äquivalentdosis des Fötus < 1mSv während der Schwangerschaft Einzelperson der Bevölkerung: 1mSv/a Vergleich Dosen eff./teilkörper Kontrollbereich Überwachungsbereich beruflich exponierte Person Kategorie B beruflich exponierte Person Kategorie A natürliche Strahlenexposition (Höhenstrahlung +Terrestrische) Flug F/New York/F Thorax Röntgen CT Aufnahme Ganzkörper Mammographie Herzkatheter Tödliche Dosis Mensch >6mSv/a >1mSv/a <6 msv/a <20 msv/a 2,5 msv/a 0,1mSv 0,2 2mSv/ Aufnahme bis 20mSv 1,5-65 msv/aufnahme Brustgewebsdosis 90mSv/Aufnahme Knochenmarksdosis > 10Sv einmalig

30 Personendosis-Grenzwerte Einstufung in Kategorie A (20 msv/a) oder B (6 msv/a) entscheidet der Strahlenschutzbeauftragte Nur beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie (A oder B) mit Arbeitsplätzen im Kontrollbereich Medizinische Überwachung für Kategorie A Personen Unter 18 Jahren nur für Ausbildungszwecke und Grenzwert bei 1m Sv/a Tätigkeit im Kontrollbereich Werdende Mütter Dosis max. 1mSv/während der Dauer Schwangerschaft Berufslebensdosis 400 msv Beispiel Kontrollbereich Nuklidlabor Uniklinik

31 Kontrollbereich bei mobiler Röntgenanlage Mobile Röntgenanlage Röntgendurchleuchtung von Fluggepäck Kein Kontrollbereich

32 Kontrollbereich-Röntgen Bleiglasfenster Kontrollbereiches bei oszillierendem Strahler Dickenmessung von Folien o. Papier Kontrollbereich im Abstand von 70cm Strahlerkopf

33 Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen Strahlenschutzorganisation Bauliche Vorraussetzungen Beantragter Umgang (Nuklide, Aktivität, Verwendung Lagerung Vorlage Strahlenschutzanweisung Gibt noch sonstigen Umgang mit ionisierender Strahlung Ohne Genehmigung kein Erwerb, kein Verkauf! Genehmigungsraussetzungen Zuverlässigkeit des Antragstellers + Strahlenschutzbeauftragten (Vorlage polizeiliches Führungszeugnis) Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen Deckungsvorsorge Öffentliches Interesse Stand von Wissenschaft und Technik Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit, die einen einheitlichen Vollzug der Verordnungen gewährleisten sollen => z.b. Richtlinien, DIN-Normen

34 Dichtheitsprüfungen Verpflichtung auf regelmäßiger Prüfung Dichtigkeit umschlossener rad. Strahler Prüfintervall richtet sich nach Aktivität, Einsatz, und Radiotoxizität, Jährlich, Drei Jahre, Zehn Jahre) Kürzere Prüfintervalle kann Behörde festlegen! Keine Abgabe umschlossene radioaktive Strahler ohne gültige Dichtigkeitsprüfungsbescheinigung und Wischtest! Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen vom 04. Februar 2004 (GMBl. S. 530) Besonderheiten beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Gefahr der Kontaminationen am Arbeitsplatz Gefahr der Inkorporation durch Inhalation, Haut, Verschlucken Gefahr der Verschleppung von Kontaminatuionen Zusätzliche Maßnahmen: +Kontaminationskontrolle mittels Hand-Fußmonitor +Inkorporationskontrolle mittels Bodycounter Richtlinie für innere Strahlenexposition

35 Die wichtigsten Richtlinien Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen bei äußerer Teil 1 und Innerer Strahlenexposition Teil 2 Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen vom 04. Februar 2004 (GMBl. S. 530) Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799) Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in Fremden Anlagen nach 15 StrlSchV Reinigungsarbeit in NUK (Patienten-WC) Externe Arbeitnehmer im Kernkraftwerk

36 Strahlenpass wird registriert Rainer Zufall geb Quelle: LFU Bayern Entsorgung radioaktiver Stoffe Abgabe langlebiger Nuklide Rückgabe an Hersteller Abgabe an Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Abgabe an Entsorgerfirma mit entsprechender Umgangsgenehmigung Nach einem Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen muss ein Freigabeverfahren der Räume durchgeführt werden

37 Entsorgung radioaktiver Abfälle Grundsatz: Abgabe an die Landessammelstelle (keine Genehmigung) In Ba.Wü Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des Kernforschungszentrums Karlsruhe Abgabe an Lieferant/Hersteller Freigabe nach 29 (nur zulässig bei Bewilligung durch die Behörde) Grenzwerte Anlage III Tabelle1 Spalten 5 bis 8 uneingeschränkte Freigabe 9 bis 10a (eingeschränkte Freigabe) Ziel: Einhaltung des de- minimis Konzeptes : < 10uSv/a (keine radiologische Relevanz) Bei der Entsorgung und Freigabe gilt das Umgehungsverbot nach 79 StrlSchV : keine Verdünnung oder Aufteilung unter Freimengengrenzen Entsorgung radioaktiver Stoffe Entsorgung kurzlebiger Nuklide Sammeln und abklingen bis entsprechender Grenzwert unterschritten ist Freigabeverfahren nach 29 StrlSchV notwendig Verfahren wird durch Vorlage der Strahlenschutzanwesung im Bescheid festgelegt

38 Entsorgung von radioaktivem Material Bei der Entsorgung und Freigabe gilt das Umgehungsverbot nach 79 StrlSchV : keine Verdünnung oder Aufteilung unter Freimengengrenzen! Freigabeverfahren nach 29 StrlSchV Auflösung einer Nuklearmedizinischen Praxis

39 Freigabeverfahren nach 29 StrlSchV Grenzwerte unter Freigrenzen nach Anhang III Freigabe ist Entlassung aus der StrlSchV Unterscheidung Freigabe uneingeschränkt oder eingeschränkt Uneingeschränkt Verbrennung wie Restmüll Eingeschränkte Freigabe Deponierung Beförderung radioaktiver Stoffe Transport auf der Straße, im Flugzeug, auf dem Schiff möglich! Gefahrguttransportverordnungen Kennzeichnung ADR Anforderungen Regeln (Straße) beachten

40 Beförderung radioaktiver Stoffe GGVSE GefahrGutVerordnungStraße und Eisenbahn GGVSee GefahrGutverordnung See GGVBinSch Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt Genehmigungsbedürftige Beförderung nach SrlSchV Transport von Ir- 192 Quellen Ab dem 10 E+7 fachen der Freigrenze nach Anhang III StrlSchV genehmigungsbedürftiger Transport

41 Transport von Afterloadingquellen Strahlenschutzwand für Fahrer Genehmigungsfreie Beförderung Klasse 7 GGVS Bis zum 10 E+7 fachen der Freigrenze genehmigungsfrei

42 Beförderung radioaktiver Stoffe GGVSE GefahrGutVerordnungStraße und Eisenbahn immer in Verbindung mit ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Auflistung Stoffe, Zubereitungen und deren Aktivitätsgrenzwerte) Als radioaktiver Stoff nach GGVS gelten Stoffe die über eine Aktivität ab 70 kbq/kg verfügen Transport radioaktiver Stoffe GGVS Anforderungen an die Ausstattung und Beschriftung des Fahrzeuges Anforderungen an den Fahrer Als radioaktiver Stoff nach GGVS gelten Stoffe die über eine Aktivität ab 70 kbq/kg verfügen

43 Beförderung radioaktiver Stoffe Regeln an die Versandverpackung von freigestellte Versandstücken (Versand) Höchstzulässige Dosisleitung 5µSv/h an der Oberfläche Kontaminationsgrenzen β/ύ < 0,4Bq/cm² Kontaminationsgrenzen α < 0,04 Bq/cm² Radioaktive Stoffe dürfen nicht unverpackt transportiert werden Beförderung radioaktiver Stoffe Fahrzeugkennzeichnung

44 Kategorien der Versandstücke Transportkennzahl Höchste Dosisleistung Kategorie 0 0,005mSv/h I-Weiss Größer 0 bis 1 Größer 0,005mSv/ bis 0,5mSv/h II-Gelb Größer 1 bis 10 Größer 0,05 bis 2mSv/h III-Gelb Größer 10 Gößer als 2mSv/h bis 10mSv/h III-Gelb unter ausschließlicher Verwendung Kennzeichnung -Transportbehälter

45 Transport radioaktiver Stoffe Kennzeichnung Transportbox

46 Zusammenfassung:Transport radioaktiver Stoffe Gefahrstofftransport nach Klasse 7 GGVS Anforderungen an Verpackung abh. von der Aktivität nach ADR Transportpapiere Fahrer braucht GGVS Schein Anforderungen an Fahrzeug und Kenntnisse der Fahrer Zusammenfassung:Transport radioaktiver Stoffe Gefahrstofftransport nach Klasse 7 GGVS Genehmigungsbedürftiger Transport nach StrlSchV Genehmigungsfreie Beförderung pro Beförderungsoder Transportstück bis zum 10 E+7 fache der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StlSchV Versand möglich (freigestellte Versandstücke)

47 Lagerung radiaktiver Stoffe Lagerung nur in gesicherten Bereichen Zugriff von unbefugten muss verhindert werden Lagerung ist Umgang mit radioaktiven Soffen und genehmigungspflichtig nach StrlSchV Die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Der Strahlenschutzbeauftragte legt die Strahlenschutzbereiche fest Einstufung beruflich strahlenexponierte Personen Er bestimmt Zutrittsrechte zum Kontrollbereich Er sorgt für notwendige Personendosimetrie Arbeitsmedizinsiche Untersuchungen Einweisungen und Unterweisungen

48 Die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten LKW-Durchleuchtung Kontrollbereich festlegen

49 Festlegung des Kontrollbereiches Grenze Kontrollbereich Festlegung des Kontrollbereiches Strahlerschutzgehäuse Ir 192 2,2 TBq Gammaenergie 900 KeV

50 Strahlenschutzbereiche Strahler Arbeitsplatz Strahlenschutzbereiche Umgebungsäquivalentdosisleistungen bezogen auf die angenommene Aufenthaltsdauer Kontrollbereiche 10 µsv/h Überwachungsbereiche 3µSv/h An allgemein zugänglichen Bereichen außerhalb des Betriebsgeländes 0,5 µsv/h Öffentlicher Bereich 0,12 µsv/h

51 Strahlenschutzbereiche Umgebungsäquivalentdosisleistungen bezogen auf die angenommene Aufenthaltsdauer Kontrollbereiche 10 µsv/h 20mSv/a Überwachungsbereiche 3µSv/h 6mSv/a An allgemein zug. Bereichen außerhalb des Betriebsgeländes 0,5 µsv/h 1mSv Öffentlicher Bereich 0,12 µsv/h 1mSv/a Aufenthaltsdauer: Arbeitsbereiche Öffentlicher Bereich 2000 h/a, 8760 h/a Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Strahlenschutzanweisung erstellen Belehrungen durchführen (jährlich) und vor dem erstmaligen Betreten des Kontrollbereiches Erfüllung von Genehmigungsauflagen Mitteilung über Bezug/Abgabe radioaktiver Stoffe

52 Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Erstellung einer Strahlenschutzanweisung Inhalt: Verantwortliche Personen Beschreibung der Tätigkeiten, Aufgaben Hinweis auf mögliche Gefahren Verhalten bei Unfällen/Störfällen Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Belehrungen durchführen Vor dem erstmaligen Betreten des Kontrollbereiches Jährlich für alle strahlenexponierte Personen

53 Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Freigabe kontaminierter Gegenstände aus Strahlenschutzbereichen Anzeigen/Meldungen an die Überwachungsbehörde bei Vorkommnissen wie erhöhte Personendosis, Undichtheiten an umschlossenen rad. Stoffen usw. Jahresbestandsmeldung radioaktiver Stoffe Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Sichere Lagerung, Abfallverbringung Freigabe kontaminierter Gegenstände aus Strahlenschutzbereichen

54 Freimessung kontaminierter Gegenstände Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Jeder Gegenstand der einen Kontrollbereich verläßt muss freigemessen werden Freimessung kontaminierter Gegenstände (beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen) Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Radioaktive Stoffe dürfen nur abgegeben werden wenn der Empfänger über die notwendige Umgangsgenehmigung verfügt (Einsicht in die Genehmigung) Umschlossene radioaktive Stoffe/Strahler dürfen nur abgegeben werden wenn die Strahler dicht sind (Wischtest)

55 Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Einstufung der berufl. strahlexp. Personen nach Strahlenexposition Ermittlung der möglichen Strahlenexposition Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 1 (Äußere Exposition) Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 2 (Innere Exposition) Richtlinie Arbeiten (Abschätzung der Radonexposition) Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Sicherer Aufbewahrung radioaktiver Stoffe Inhalation von Tc 99 haltigem Aerosol

56 Aufgaben Strahlenschutzbeauftragten Arbeitsbereich Gammakamera Innere und Äußere Strahlenexposition! Die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftagten SSB stuft beruflich strahlenexponierte Personen in die Kategorie A oder B ein SBB bestimmt zusätzliche Messungen bei vermuteter innerer Strahlenexposition (Bodycounter) SSB bestimmt die Art der Personendosimetrie

57 Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Personendosimetrie Sicherer Aufbewahrung radioaktiver Stoffe Gamma-, Neutronen- oder Betastrahlung? Filmdosimeter Fingerringdosimeter Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragter Bsp. Personendosimeterie mit Film ausreichend Quellenwechsel Afterloading Ir 192, 6,5 E+11Bq 57

58 Betastrahlenquelle -Wechsel nur mit Hand Filmplakette und Betaempfindlicher Fingerringdosimeter Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Anzeigen/Meldungen an die Überwachungsbehörde bei Vorkommnissen wie erhöhte Personendosis, Undichtheiten an umschlossenen rad. Stoffen usw. Kein Erwerb oder Abgabe ohne gültige Umgansgenehmigung! Jahresbestandsmeldung radioaktiver Stoffe an die Überwachungsbehörde

59 Die wichtigsten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Mitteilung an Strahlenschutzverantwortlichen über Vorkommnisse, Mängel Einhaltung der Genehmigungsauflagen Unterweisungen nach 38 (Jährlich, Zutritt Kontrollbereich usw.) Überprüfung Strahlerinventar (Ein-, Ausgangbilanzierung) Entsorgung radioaktiver Stoffe (Bilanzierung, Messung, Freigabe) Fristeneinhaltung jährliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen Personendosimetrie Einstufung in Kategorie A oder B Freigabe kontaminierter Gegenstände aus Strahlenschutzbereichen Anzeigen/Meldungen an das Regierungspräsidium bei Erwerb und Abgabe radioaktiver Stoffe Vorkommnissen wie erhöhte Personendosis, Undichtheiten an umschlossenen rad. Stoffen Jahresbestandsmeldung Übungen

60 Übungen-Beispiele Es folgen Übungen und Beispiele aus der Praxis, Unfälle, Genehmigungsverfahren Radioaktive Stoffe im industriellen Einsatz umschlossene Strahler Aktivität Flächengewichtsmessung an Kunststoffen Kr-85 1,9 GBq Schichtdickenmessung an Magnetbändern Sr-90 1 GBq Dickenmessung von Klärschlamm Co GBq Füllstandshöhenmessung Betonmischanlage Co GBq Flächengewichtsmessung an Papierbahnen Kr GBq Schweißnahtprüfungen an Gasleitungen Ir TBq offene Strahler Lagerung Radiojodimmunoassays J-125 bis 2 GBq Pharmaforschung Metabolisierung C MBq Pharmaforschung Enzymatik H-3 20 GBq

61 Ermitteln Sie die Freigrenzen nach StrlSchV Radionuklid Freigrenze*) Freigrenze Sr-85 Co-60 Am-241 Ra Aktivität in Bq Spez. Aktivität In Bq/g Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 (Spalte 1-3) Radionuklid Freigrenze*) Freigrenze Aktivität in Bq Spez. Aktivität In Bq/g Sr-85 1 E+6 1 Co-60 1 E+5 1 E+1 Am E+4 1 Ra E+4 1E+1 *) Höhe abhängig von der Radiotoxizität

62 Übung: Der Strahlenschutzbeauftragte Nennen Sie die wichtigsten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten! Die wichtigsten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Mitteilung an Strahlenschutzverantwortlichen über Vorkommnisse, Mängel Einhaltung der Genehmigungsauflagen Unterweisungen nach 38 (Vor Zutritt Kontrollbereich u. jährlich) Überprüfung Strahlerinventar (Ein-, Ausgangbilanzierung) Entsorgung radioaktiver Stoffe (Bilanzierung, Messung, Freigabe) Fristeneinhaltung jährliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen Überprüfung Personendosimetrie (Einstufung in Kategorie A oder B) Freigabe kontaminierter Gegenstände aus Strahlenschutzbereichen Anzeigen/Meldungen an das Regierungspräsidium bei Erwerb und Abgabe radioaktiver Stoffe Vorkommnissen wie erhöhte Personendosis, Undichtheiten an umschlossenen rad. Stoffen Jahresbestandsmeldung

63 Übung: Umgang mit Mesgerät Anzeige 50 µsv/h Cs-137 Quelle mit 3,7 GBq 1. Benötigt die Firma eine Genehmigung? Wenn ja nach welchem. 2. Was muss die Firma nachweisen? 3. Sind Personendosimeter notwendig? Ja/Nein Begründung 4. Schutzmaßnahmen vor/bei Unfällen? 5. Was kann passieren? Strahlenschutzbereiche Umgebungsäquivalentdosisleistungen Kontrollbereiche Überwachungsbereiche An allgemein zugänglichen Bereichen außerhalb des Betriebsgeländes 10 µsv/h 3 µsv/h 0,12 µsv/h

64 Übung Eine Kr 85 Quelle mit einer Aktivität von 3,7 GBq soll in einer Messanlage zur Messung des Flächengewichtes eingesetzt werden. Der Strahler oszilliert hin und her, während der laufenden Produktion Dosisleistung in 0,4m Abstand beträgt 5 µsv/h Flächendichtemessung mit Kr

65 Übungsaufgabe Gibt es eine Genehmigungspflicht und warum? Welche verantwortliche Personen mit welchen Aufgaben muss der Betrieb nachweisen können? Strahlenschutzbereiche: Machen Sie sich Gedanken über mögliche Personendosimetrie Ja/nein Begründung! Welche Gefahren sehen Sie? Skizieren Sie den Inhalt der Strahlenschutzanweisung! Eine Kr 85 Quelle mit einer Aktivität von 3,7 GBq soll in einer Messanlage zur Messung des Flächengewichtes eingesetzt werden. Der Strahler oszilliert hin und her, während der laufenden Produktion Dosisleistung in 0,4m Abstand beträgt 5 µsv/h Kr-85 Messanlage Genehmigungspflicht wenn über der Freigrenze nach Anhang II StrlSchV SSV Strahlenschutzverantwortlicher, SSB Strahlenschutzbeauftragter, Beruflich strahlenexponierte Personen (Personendosimetrie) nur dann wenn Aufenthalt im Kontrollbereich vorhanden Organisation, Verantwortliche Personen, Störfallszenarium

66 Übungsbeispiel: Unfall mit Troxlersonde Ein Messgerät wurde überfahren, zerstört? Was hat der SSB zu veranlassen? Wie gehen Sie bei der Bergung vor? Wer wird benachrichtigt? Wie können solche Unfälle vermieden werden? Übungsbeispiel: Unfall mit Troxlersonde Wie können solche Unfälle vermieden werden?

67 Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten Unfall mit einer Troxlersonde Strahlereinheit

68 Zerstörtes Schutzgehäuse Strahlenquelle

69 Fund einer radioaktiven Quelle Fund eine Quelle unbekannter Art, aber sicherlich über der Freigrenze Ist der Finder durch den Fund verantwortlich? Wo steht etwas dazu in der StrlSchV? Was ist zu veranlassen? Schiffsentladung an Stahlwerk

70 Stahlwerk Eingang Stahlwerk Eingang

71 Schrottlagerung Greifer mit Detektor

72 Detektoren am Eingang Strahler im Schrott

73 Strahlenschutzbereiche Umgebungsäquivalentdosisleistungen Kontrollbereiche Überwachungsbereiche Arbeitsplätze außerhalb von Strahlenschutzbereichen An allgemein zugänglichen Bereichen außerhalb des Betriebsgeländes 10 µsv/h 3 µsv/h 0,5 µsv/h 0,12 µsv/h Strahler DL 100 µsv/h in 4m Abstand

74 Fund einer radioaktiven Quelle Fund eine Quelle unbekannter Art aber sicherlich über der Freigrenze Ist der Finder durch den Fund verantwortlich? Wo steht etwas dazu in der StrlSchV? Was ist zu veranlassen? Transport im 200 l Fass

75 Angebot in Ebay Radiumtrinkkur mit Radium

76 Radium-Emanator Radium 226 Hwz 1000a, Alpha und Gammastrahler Radiko-Radiumemanator

77 Angebot im Ebay Angebot in ebay Dosisleitung in 1m Abstand 9 µsv/h Offenes Gefäß Quelle in Keramit Wasserglas

78 Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen 7 StrlSchV Betrieb von Beschleunigeranlagen 11 StrlSchV Tätigkeiten in fremden Anlagen 15 StrlSchV Freigabeverfahren 28 StrlSchV Physiksammlung

79 Schulstrahler

80 Ra 226-haltige Leuchtfarbe (offener rad. Stoff) Nebelkammer Schule

81 Abgeschirmte Quelle Schulstrahler

82 Abschirmung Schule Schulstrahlergehäuse ohne Abschirmung

83 Troxlersonde-QS Kontrolle Asphaltdecke Fragestellungen bei Unfällen Sind radioaktive Stoffe ausgetreten? Gibt es Kontaminationen? Transport bzw. Entsorgung Behörden benachrichtigt?

84 Entsorgung von radioaktiven Strahlern Entsorgung durch Hersteller/Lieferant Entsorgung durch spezialisierte Firmen mit gültiger Genehmigung Entsorgung über die jeweilige Landessammelstelle für radioaktive Abfälle/Reststoffe Entsorgung radiaktiver Stoffe Aufgaben des Strahlschutzbeauftragten Abgabe nur an Firmen die über eine entsprechende Umgangsgenehmigung verfügen Abgabe muss der Überwachungsbehörde angezeigt werden Transportbedingungen beachten

85 Quellenwechsel Afterloading Ir 192, 6,5 E+11Bq Quellenwechsel Afterloading

86 Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Umgangsgenehmigungen nach 7 StrlSchV für umschlossene und offene radioaktive Stoffe Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Anlagen nach 15 StrlSchv Genehmigungsbedürftige Beförderung nach 16 StrlSchV Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Freigabeverfahren nach 28 StrlSchV Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Umgangsgenehmigung nach 7 StrlSchV für umschlossene und offene radioaktive Stoffe Genehmigungsbedürftiger Umgang ab dem 10 E+5 fachen der Freigrenze Ohne Genehmigung kein Erwerb, keine Abgabe an Empfänger Genehmigung erteilt die zuständige Landesbehörde Zuverlässigkeitsprüfung des SSV und des SSB durch Behörde Fachkundenachweis SSB Vorsorgenachweise für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen

87 Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach 15 StrlSchv Strahlenschutzorganisation, SSB mit spezieller Fachkunde Strahlenschutzanweisung Vorlage Muster des Abgrenzungsvertrages mit dem Betreiber der Fremden Anlage oder Einrichtungen Strahlenpässe müssen für die Mitarbeiter geführt werden Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen ist auf 3 Jahre befristet Genehmigungsverfahren nach StrlSchV Freigabeverfahren nach 28 StrlSchV Z. B. Verfahren zum Abbau von Gebäuden oder Anlagen Genaue Analyse der Bauteile notwendig Verfahrensbeschreibung mit Messtechnik Umgangsgenehmigung nach 7 notwendige Vorraussetzung (SSB) Entsorgungswege werden festgelegt

88 weblinks zu Strahlenschutzthemen Bundesamt für Strahlenschutz Gesetze und Vorschriften Themen wie Radon, Natürl. Strahlenbelastung usw. Strahlenschutzkommission Empfehlungen, Wissenschaftliche Kommentierungen von Strahlenschutzthemen Vorschubeinrichtung Afterloading

89 Quellenwechsel Co 60 Quelle Transportbehälter Vorbereitung

90 Transportbehälter (grün) wird angeflanscht Quellenwechsel

91 Strahlenschutzbereiche Umgebungsäquivalentdosisleistungen Kontrollbereiche 10 µsv/h (2000h) Überwachungsbereich 3 µsv/h (2000h) Arbeitsplätze außerhalb von Strahlenschutzbereichen 0,5 µsv/h (2000h) An allgemein zugänglichen Bereichen außerhalb des Betriebsgeländes 0,12 µsv/h Öffentlicher Bereich: 1mSv/a

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