Öffentliche Finanzierungshilfen. Welche Hilfe gibt es bei der Finanzierung?

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1 Öffentliche Finanzierungshilfen Welche Hilfe gibt es bei der Finanzierung?

2 Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Verantwortlich: Dipl.-Kffr. (FH) Tanja Kinstle Tel Fax Redaktion: Petra Göbbels Tel Fax Stand: Januar 2017

3 Öffentliche Finanzierungshilfen In der Regel benötigen Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee Kapital. Sofern Sie nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen besteht die Möglichkeit, Ihre Betriebsgründung sowie eine Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Unternehmen, mit öffentlichen Mitteln zu erleichtern. Die Vergabe der staatlichen Finanzierungshilfen setzt neben einem Erfolg versprechenden Konzept, die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung voraus. Eine angemessene Eigenfinanzierung ist notwendig und auch für öffentliche Mittel werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Sollten Sie über keine ausreichende bankübliche Sicherheit verfügen, können Sie gegebenenfalls die Kredite durch Bürgschaften absichern. Achtung: Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Der Abschluss von Miet- und Gesellschaftsverträgen sowie die Gewerbeanmeldung werden in Ausnahmefällen nicht als Vorhabensbeginn betrachtet. Lassen Sie dies über Ihre Hausbank bei dem Förderinstitut klären.

4 I. Zinsgünstige Kredite und Bürgschaften Wie können Sie öffentliche Finanzierungshilfen beantragen? (Bitte halten Sie die vorgegebene, nummerierte Reihenfolge ein!) 1. Entwurf des Unternehmenskonzeptes Die finanzielle Planung und die Beschaffung der nötigen Gelder nimmt in der Regel mindestens ein Vierteljahr in Anspruch. Sie sollten entsprechend frühzeitig potentielle Banken in Ihre Planung mit einbeziehen und Gespräche über Finanzierungsmöglichkeiten führen. 2. Der Antrag Den Kredit beziehungsweise die mögliche Bürgschaft beantragen Sie über Ihre Hausbank, im so genannten Hausbankverfahren. (Ausnahme ist hierbei lediglich das NRW/EU.Mikrodarlehen, s.u.) Dort reichen Sie Ihr Unternehmenskonzept ein. Die Bank stellt Ihnen dann aus der Vielzahl der Fördertöpfe ein für Ihr Vorhaben passendes Finanzierungspaket zusammen. Bürgschaftsanträge bis zu einer Kreditsumme von maximal Euro können direkt bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden. Der Vorteil: Bei genehmigter Bürgschaft können Sie zukünftig direkt ein bewertbares Sicherheitsangebot in die Gespräche mit Kreditinstituten einbringen. Die Antragsformulare können Sie bei der Bürgschaftsbank NRW, Hellersbergstraße 18, Neuss, Tel oder unter bestellen. Bitte beachten Sie: Erst beantragen, dann investieren. Wer sich nicht an die Reihenfolge hält und vor der Antragstellung Verträge unterschreibt, geht unter Umständen leer aus. Die Bearbeitung des Kredit- oder Bürgschaftsantrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen und Sie sollten auch auf eine Ablehnung vorbereitet sein. Führen Sie bereits zum Zeitpunkt der Beantragung Gespräche mit der Bank über eine Zwischen- und Alternativfinanzierung! Eigenkapital wird in der Regel in angemessenen Umfang benötigt und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. 3. Stellungnahme der IHK Bei einigen Krediten und bei Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen wird die IHK Köln aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Sie nimmt nach Aufforderung durch den Kreditgeber Kontakt mit dem Antragsteller auf und beurteilt das Vorhaben gegenüber der öffentlichen Hand. 4. Zusage/ Ablehnung Bei einer Zusage löst der Kredit eine eventuelle Zwischenfinanzierung ab. Die öffentlichen Mittel sind ausschließlich für den festgelegten Zweck zu verwenden. Im Falle einer Ablehnung können Sie keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanzierungshilfen geltend machen. 2

5 Übersicht über die häufigsten Förderprogramme Für die Gründung einer selbstständigen Existenz oder für Wachstumsfinanzierungen können aus Mitteln des Landes und des Bundes zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Jahren zur Verfügung gestellt werden. Sie werden beispielsweise für folgende Zwecke gewährt: Investitionen zur Errichtung und Einrichtung von Betrieben, Erwerb von Betrieben und tätigen Beteiligungen, Beschaffung eines ersten Waren- oder Materiallagers, Investitionen in der Anlaufphase von zwei, drei beziehungsweise fünf Jahren nach Existenzgründung, Betriebsmittel. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über ausgewählte staatliche Förderprogramme. Bundesweit gibt es einige hundert individuelle Fördermöglichkeiten, die zum Teil regional oder branchenspezifisch gebunden sind. Es ist in jedem Fall notwendig, sich über Fördermittel ausführlich beraten zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder rufen Sie uns an. ERP-Gründerkredit - StartGeld Gründer und kleine Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können mit diesem Produkt der KfW Investitionen und Betriebsmittelbedarf für Investitionen in Deutschland bis zum einem Fremdkapitalbedarf in Höhe von Euro finanzieren. Das Programm wird von einer Garantie innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) unterstützt. Finanziert werden dabei alle Formen der Existenzgründung: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb eines Betriebes sowie Übernahme einer tätigen Beteiligung von mindestens 10 Prozent. Mitfinanziert werden zum Beispiel der Erwerb von Grundstücken, Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Material- und Warenlager sowie ein Betriebsmittelbedarf bis maximal Euro. Das Darlehen kann auf eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden, wovon höchsten zwei Jahre tilgungsfrei sind oder bis zu fünf Jahren, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut (Hausbank) eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Eine Förderung aus dem KfW-Gründerkredit - StartGeld ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen zunächst im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Eine Kombination mit anderen KfW- Bank oder NRW-BANK Krediten ist nicht möglich. Mit den Richtlinienänderungen zum 1. April 2011 ist eine Erleichterung hinsichtlich der einzureichenden Antragsunterlagen in Kraft getreten, so ist für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu Euro kein Liquiditätsplan einzureichen. 3

6 ERP-Gründerkredit - Universell Gründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können aus diesem Produkt einen Fremdfinanzierungsbedarf bis zum 25 Mio. Euro decken. Es können auch für Vorhaben im Ausland Anträge von deutschen Unternehmen gestellt werden. Mit finanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Ebenso können natürliche Personen, die Betriebe übernehmen oder tätige Beteiligungen eingehen gefördert werden, auch wenn sie bereits vor mehr als fünf Jahren eine selbstständige Existenz gegründet haben. Aufstockungen von tätigen Beteiligungen sind ebenfalls förderfähig. Das Darlehen kann - abhängig von dem Investitionsbedarf - auf eine Laufzeit von zwanzig Jahren, bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren oder für zehn Jahren gewährt werden, wovon höchsten zwei Jahre tilgungsfrei sind oder bis zu fünf Jahren, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei (zum Beispiel für die Finanzierung von Betriebsmitteln). Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine Förderung aus dem ERP-Gründerkredit-Universell ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen zunächst im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Eine Kombination mit anderen KfW oder NRW-BANK-Krediten ist möglich. NRW/EU.Mikrodarlehen Darlehen für Kleinstgründungen in NRW Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK zusammen mit den STARTERCENTERn in NRW Existenzgründungen von Kleinstunternehmen oder Freiberufler, sowie Wachstumsmaßnahmen von Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die als Einzelunternehmen oder Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR) gegründet werden. Gefördert werden im Zusammenhang mit der Gründung oder Festigung stehende Investitionen und Betriebsmittelbedarfe mit einer Darlehenssumme zwischen und Euro, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Auch erneute Existenzgründungen können finanziert werden, soweit keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen und der kumulierte Zusagebetrag nicht Euro überschreitet. Ausgeschlossen sind jedoch die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Wachstumsmaßnahmen. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, wobei die ersten sechs Monate tilgungsfrei sind. Das NRW/EU.Mikrodarlehen hebt sich von anderen Förderdarlehen dadurch ab, dass der Antrag nicht über eine Hausbank oder Sparkasse, sondern unmittelbar über ein STARTERCENTER NRW zu stellen ist. Darüber hinaus sind die Antragsteller verpflichtet, vor Auszahlung des Darlehens die Einleitung einer Begleitberatung des Gründungsvorhabens für die ersten zwei Jahre nach Kreditzusage nachzuweisen (bei Wachstumsvorhaben gegebenenfalls nach Aufforderung durch die NRW.BANK). Bitte beachten Sie, dass hier ausnahmsweise der Antrag erst dann als gestellt gilt, wenn er vollständig bei der NRW.BANK vorliegt und diese die wirksame Antragstellung in einem gesonderten Schreiben bestätigt. 4

7 Mikrofinanzierung Aus dem Deutschen Mikrofinanzfonds können ExistenzgründerInnen und JungunternehmerInnen so genannte Mikrokredite zur Finanzierung beantragen. Die Ansprechpartner für einen Kreditantrag und während der gesamten Laufzeit des Mikrokredites sind die Mikrofinanz Institute (MFI). Die Kreditaufnahme erfolgt in kleinen Schritten: Der erste Kreditschritt beträgt dabei beispielsweise Euro, Euro oder Euro. Eine Erhöhung auf bis zu Euro ist nach erfolgreichen Rückzahlungen möglich. Mikrokredite haben kurze Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu maximal drei Jahren. Die Tilgung erfolgt in der Regel monatlich, dabei wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit vereinbart. Der derzeitige Zinssatz beträgt derzeit 8,9 % p.a. (effektiv). Sondertilgungen sind kostenlos und jederzeit möglich. Die Mikrofinanz Institute verlangen als Sicherheit meistens Referenzen aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld, oft begleitet durch kleine Bürgschaften. Dabei ist in der Regel die Anzahl der Bürgschaften entscheidend. Für Kreditnehmer/innen, die nicht über diese Art von Sicherheiten verfügen, bieten die Mikrofinanz Institute alternative Lösungen an. Die kostenfreien Leistungen der MFI sind unter anderem die Entgegennahme der Kreditanträge, die Empfehlung von Krediten gegenüber der GLS Bank sowie eine laufende Kreditbetreuung bei störungsfreien Rückzahlungen. Einige Mikrofinanzinstitute sind genossenschaftlich organisiert. Diese vergeben Kredite nur nach einer Einlage in die Genossenschaft. Grundsätzlich ist eine Kombination von Mikrokrediten und Fördermitteln im Rahmen geltender Förderbestimmungen möglich. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter: Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (null bis drei Jahre) Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Baustein ERP-Kapital für Gründung, natürlichen Personen mit entsprechender fachlicher und kaufmännischer Qualifikation eine Finanzierungsmöglichkeit an, aus der Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft finanziert werden, die eine nachhaltig tragfähige selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz als Haupterwerb erwarten lassen. Es handelt sich dabei um Nachrangdarlehen, die unbeschränkt haften und somit Eigenkapitalfunktion erfüllen. Förderfähig ist der Aufbau eines Betriebs, der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich der Übernahmen und eine tätige Beteiligung in Form von asset deals (reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen) sowie die Finanzierung von Warenlager - im Rahmen der De-Minimis-Verordnung der Europäischen Kommission. Ebenso können branchenübliche Markterschließungsaufwendungen gefördert werden. Ihre eigenen Mittel müssen in den alten Ländern mindestens 15 Prozent und in den neuen Ländern und Berlin mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Mit dem Nachrangdarlehen können Sie in den alten Ländern bis auf 45 Prozent beziehungsweise in den neuen Ländern mit Berlin bis auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten aufstocken. Der Höchstbetrag des Nachrangdarlehens liegt bei Euro insgesamt pro Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet. Die Tilgung des Darlehens erfolgt nach sieben tilgungsfreien Jahren. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. 5

8 KfW-Unternehmerkredit Der Unternehmerkredit dient der Finanzierung von Investitionen im In- und Ausland die eine langfristige Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die mindestens fünf Jahre am Markt aktiv sind und über eine ausreichende Bonität verfügen. Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierung und einen Programmteil B für Nachrangkapital. Unternehmen, die bereits zwei Jahre bestehen und am Markt tätig sind, können im Rahmen von Investitionsfinanzierungen einen Kredit mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung beantragen. Zusätzlich kann im Rahmen des Programmteil A mit der Betriebsmittelvariante optional eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt werden. Dabei ist der maximale Kreditbetrag auf fünf Millionen Euro begrenzt und der Kreditbetrag muss kleiner als 50 Prozent der letzten Bilanzsumme sein. Für Investitionen können im Programmteil B etablierte Unternehmen Mezzaninkapital in Form von Nachrangdarlehen nutzen. Es wird ein integriertes Finanzierungspaket angeboten, dass aus einem Nachrangdarlehen und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung aus dem Programmteil A besteht. Dabei sind Fremdkapital- und Nachrangtranche obligatorisch gleich groß und es können Investitionsvorhaben von maximal vier Millionen Euro pro Vorhaben finanziert werden. Ausgeschlossen sind Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Eine Kombination mit anderen Förderprogramm ist zulässig, sofern nicht die haftungsfreigestellte Variante mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW kombiniert werden sollen. Ebenso ist eine Absicherung der Fremdkapitaltranchen aus dem Programmteil B mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank ausgeschlossen. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. NRW.BANK.Gründungskredit Der NRW.BANK.Gründungskredit richtet sich an fachlich und kaufmännisch versierte Existenzgründer, die sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen oder ein bestehendes Unternehmen ganz oder Anteile davon erwerben wollen und an kleine Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist sowie einen Bezug zu Nordrhein- Westfalen haben. Neben Investitionen kann auch der Betriebsmittelbedarf oder ein erstes Warenlager finanziert werden. Die Mindestkreditsumme beträgt in der Regel Euro. Für die im Rahmen des NRW.BANK.Gründungskredit vergebenen Investitionsdarlehen können verschiedene Laufzeiten mit unterschiedlichen tilgungsfreien Jahren gemäß der Richtlinie gewählt werden. Betriebsmitteldarlehen laufen über fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Förderdarlehen sind banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen des Programms gleichzeitig die 6

9 Beantragung einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW erfolgen. Die Kosten für die Bürgschaft setzen sich aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 Prozent auf den verbürgten Kreditbetrag, mindestens jedoch 400 Euro, sowie einer laufenden Bürgschaftsprovision in Höhe von ein Prozent per anno auf den ausstehenden Kreditbetrag zusammen. Die Bearbeitungsgebühr wird nur bei Bewilligung fällig. Die Kosten für die Bürgschaft werden von der Bürgschaftsbank NRW gesondert erhoben. NRW.BANK.Mittelstandskredit Der NRW.BANK.Mittelstandskredit richtet sich an in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen Euro nicht überschreitet sowie Angehörige der Freien Berufe, ab fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme. Die Maßnahme muss einen Bezug zur Nordrhein-Westfalen haben. Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle sind von einer Förderung ausgeschlossen. Neben Investitionen kann auch der Betriebsmittelbedarf oder die Beschaffung oder Aufstockung eines Warenlagers finanziert werden. Die Darlehenssumme liegt zwischen und Euro pro Vorhaben. Für die im Rahmen des NRW.BANK.Mittelstandskredit vergebenen Investitionsdarlehen können verschiedene Laufzeiten mit unterschiedlichen tilgungsfreien Jahren gemäß der Richtlinie gewählt werden Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten bietet das Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition zusätzlich die Option der Beantragung einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW bis zu einer Kreditsumme in Höhe von Euro. Bei Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW erfolgt eine zusätzliche Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank NRW. Diese findet bis zu einem Bürgschaftsvolumen von Euro beziehungsweise einem Gesamtkreditvolumen von Euro in einem vereinfachten und schnellen Verfahren statt. Bei Förderdarlehen über Euro bis maximal Euro erfolgt die Vergabe der Bürgschaft im regulären Bewilligungsverfahren. Gebühren für die Bürgschaft werden von der Bürgschaftsbank NRW getrennt berechnet und eingezogen. Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ zur Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW, möglich. Die Haftungsfreistellung wird für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab angeboten. Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch das Darlehen in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Für Umschuldungen, Prolongationen sowie vor Antragseingang bei der NRW.BANK gewährte Vorfinanzierungen und für Nach-/Anschlussfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung ausgeschlossen. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Die Haftungsfreistellung ist bei der Ermittlung der Besicherungsklasse nicht als Sicherheit zu berücksichtigen. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. 7

10 Weiterführende Informationen zu Förderprogrammen und die aktuellen Zinssätze finden Sie auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank unter und der NRW.BANK unter Alle hier vorgestellten Förderungen werden als Darlehen gewährt. Eine Finanzierung von Umschuldung und Sanierung ist ausgeschlossen. 8

11 II. Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit/ Arbeitsgemeinschaft Gründungszuschuss nach 93 SGB III Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Agentur für Arbeit Existenzgründer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Existenzgründer haben in der Zeit nach der Gründung die Möglichkeit auf den Gründungszuschuss, der zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und ihrer sozialen Absicherung dient. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Es liegt in dem Ermessen der Agentur für Arbeit, ob Ihr Vorhaben durch den Gründungszuschuss unterstützt werden kann. Der Gründungszuschuss ist als Zwei-Phasen-Modell ausgestaltet. In den ersten sechs Monaten nach der Gründung richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Arbeitslosengeld I des Gründers zuzüglich einer Pauschale von monatlich 300 Euro. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe der Pauschale von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn der Existenzgründer die Wirtschaftlichkeit seiner Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller Arbeitslosengeld I beziehen oder sich aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme heraus selbstständig machen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss der Gründer noch über einen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen verfügen. Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände und Sperrzeiten vorliegen. Wird ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt, um sich anschließend nahtlos selbstständig zu machen, ist eine Gewährung des Gründungszuschusses somit ausgeschlossen. Neben der benötigten Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen Existenzgründer zusätzlich der Agentur für Arbeit die persönliche und fachliche Eignung darlegen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Existenzgründer die einen Gründungszuschuss beziehen, müssen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Sie haben die Wahlmöglichkeit, gegebenenfalls weiterhin freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu bleiben. Für einige Branchen besteht auch für Selbstständige die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Informieren Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, Servicetelefon Der Gründungszuschuss wird mit den Restansprüchen aus dem Arbeitslosengeld I verrechnet und zwar um die ersten sechs Monate (erste Förderphase), in denen der Gründer den Zuschuss in Höhe seines Arbeitslosengeld I erhält. Eine erneute Förderung der Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit ist in der Regel nur noch möglich, wenn nach Beendigung der letzten Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit mindestens 24 Monate vergangen sind. Für weitere Informationen und zur Beantragung des Gründungszuschusses wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit. 9

12 Einstiegsgeld nach 16 b SGB II Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach der ab 1. Januar 2009 geltenden Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Sozialgesetzbuch - SGB II) erhalten, können vom zuständigen Träger (Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II (ALG II) gewährt werden. Es kann bis zu zwei Jahre erbracht werden; seine Höhe richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und soll sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden orientieren. Darüber hinaus können zusätzliche Existenzgründungshilfen gem. 16c SGB II gewährt werden, wenn dies für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist. Diese können als Darlehen oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von Euro nicht übersteigen. Die Entscheidung über eine Unterstützung durch das Einstiegsgeld und dessen Höhe obliegt dem Ermessen des zuständigen Trägers (Fallmanager). Ein Antrag auf Unterstützung muss vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt werden. 10

13 III. Gründungs- und Betriebsberatung Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union fördern im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Im Falle von Neugründungen werden bis zu vier Beratungstagewerke gefördert, bei Übernahmen bis zu sechs Tagewerke. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 400 Euro je Beratungstagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 Prozent des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro pro Tagewerk, erhöht werden. Es können nur Beratungen von unabhängigen Beratern gefördert werden, die über eine entsprechende Erfahrung und Sachkunde - d.h. über eine qualifizierte Ausbildung und/oder Berufserfahrung und eine mehrjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen - verfügen und dies gegenüber der LGH oder der IBP nachgewiesen haben. Darüber hinaus steht Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I und II beziehen beziehungsweise die eine vergleichbare Einkommenslage nachweisen können, im Rahmen des Beratungsprogramms auch die so genannte "Zirkelberatung" zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus intensiver Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, höchstens sechs Personen. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für diese Zielgruppe 90 Prozent des Tagewerksatzes, maximal jedoch 720 Euro. Gründer, die nicht dieser Zielgruppe entsprechen (zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Selbstzahlern, Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen, etc.) können zu den Konditionen der Gründungsberatung im BPW an der Zirkelberatung teilnehmen. Demnach beträgt ihr Zuschuss 50 Prozent des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro. 1. Verfahren Vor der Antragstellung ist in Anwesenheit des Beraters mit der IHK Köln oder einer anderen zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch über die Notwendigkeit der Beratung, den Beratungsinhalt und den Beratungsumfang zu führen. Hierbei wird der Antrag mit der Beratungsstelle erstellt und das Angebot des Beraters an den Antragsteller, sowie eine kurze Vorhabensbeschreibung entgegen genommen und an einen der Träger des Programms weitergeleitet. Von dort erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Der zu beauftragende Berater muss durch eine mehrjährige selbstständige Beratungserfahrung seine Eignung nachweisen. Achtung: Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden! 2. Abrechnung Die Auszahlung des Zuschusses ist nach Abschluss der Beratung über eine so genannte Mittelanforderung zu beantragen. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Beraterrechnung in vollem Umfang beglichen wurde und einen Kontoauszug als Zahlungsbeleg, einen aussagekräftigen Beratungsbericht beziehungsweise Tätigkeitsnachweis sowie der Beratervertrag dem Träger 11

14 eingereicht wird. Der bewilligte Zuschussbetrag wird entsprechend überwiesen. Weitere Informationen zu dem Programm und die aktuellen Richtlinien können Sie der Homepage der IHK Köln (Dokumenten Nr. 1255) entnehmen. Förderung unternehmerischen Know-hows Beratungsförderung für Unternehmerinnen und Unternehmer Das neue Förderprogramm fasst die bisherigen Programme Förderung unternehmerischen Knowhows durch Unternehmensberatung", Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung und Runder Tisch zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Wer wird gefördert? Die neue Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Was wird gefördert? Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden: Allgemeine Beratungen Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden Spezielle Beratungen Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder von Migrantinnen oder Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen 12

15 Unternehmenssicherungsberatung Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden. Nicht gefördert werden Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.b. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben. 13

16 Wie hoch ist der Beratungszuschuss? Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung Unternehmen in Schwierigkeiten Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss Euro 50 % Euro Euro 50 % Euro Euro 90 % Euro Wo und wie wird der Antrag gestellt? Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die IHK Köln bietet als Regionalpartner ihren Mitgliedsunternehmen diesen Service an Weitere Informationen: 14

17 Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes NRW (RWP Beratungsförderung) Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden. Wer wird gefördert? Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich. Was wird gefördert? Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen, die aus Anlass der Neuausrichtung der Finanzstruktur, einer grundlegenden Umstrukturierung, einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte, einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin/einen nachfolger, einer geplanten vollständigen/teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein KMU oder eines Vorhabens im Zusammenhang mit der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt erforderlich werden. Wie hoch wird gefördert? Unternehmen erhalten einen 50-prozentigen Beratungskostenzuschuss zu einem maximalen Tageshöchstsatz von netto Euro. Bei Belegschaftsinitiativen eine Förderung in Höhe von 80 Prozent gewährt. Grundsätzlich werden zunächst vier Tagewerke für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie gefördert, an die sich eine mögliche zweite Phase zur Umsetzungsberatung mit vier Tagewerken anschließen kann. In Ausnahmefällen (Maßnahmen von besonderer strukturpolitischer Bedeutung) können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden, maximal mit Euro. Wo stellen Sie den Antrag? Anträge müssen vor dem Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Beratervertrages) direkt bei der NRW.BANK, Münster, gestellt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der NRW.BANK Beratungscenter Rheinland, Telefon: 0211/ , Fax: 0211/ Beratungscenter Westfalen, Telefon: 0251/ , Fax: 0251/ Internet: 15

18 Förderprogramm unternehmenswert:mensch Gut beraten in die Zukunft Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel die personellen Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig, die Bindung von Fachkräften ist eine branchenübergreifende Herausforderung. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um diese Herausforderungen anzugehen. Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um zukünftigen personellen Herausforderungen zu begegnen? Wo besteht Ihr Handlungsbedarf? Wie können Sie eine moderne, zukunftsfähige Personalpolitik für Ihr Unternehmen entwickeln? Welche konkreten Lösungen passen zu Ihnen? Das bundesweite Programm unternehmenswert:mensch unterstützt kleine Unternehmen in NRW dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik. Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen: - Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland - Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR - weniger als 250 Beschäftigte* - mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit - mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal Euro pro Beratungstag kosten. Weitere wichtige Informationen zum Programm finden Sie unter: Förderung von Potentialberatung Die Landesregierung unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds - kleine und mittlere Unternehmen, um im Wettbewerb langfristig bestehen zu können. Ob Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung, Kompetenzentwicklung, die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz oder die Anforderungen des demografischen Wandels und der zunehmenden Digitalisierung - mit Hilfe der Potentialberatung können Unternehmen ein breites Spektrum von Themen bearbeiten. Antragstellende Unternehmen erhalten nach erfolgter Beratung durch eine Beratungsstelle einen "Beratungscheck Potentialberatung" und können im Anschluss daran mit der Beratung beginnen. 16

19 Potentialberatung setzt auf Teamarbeit Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die aktive Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft gerade für kleinere und mittlere Betriebe das wichtigste Kapital. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder Beraterin frei wählen. Potentialberatung ermittelt Stärken und Schwächen Eine Potentialberatung können kleine und mittlere Betriebe in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigten in Anspruch nehmen, die älter als zwei Jahre sind. Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag. Die Potentialberatung kann zwischen einem und bis zu 10 Tagen dauern. Sie kann - je nach Problemlage in zwei Schritten in Anspruch genommen werden. Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von zentralen Themenbereichen ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten: Kompetenzentwicklung durch berufliche Weiterbildung Themen können sein: Personalentwicklung, ein flexiblerer Personaleinsatz durch kontinuierliche Weiterbildung, Innovationen durch kompetente Beschäftigte Arbeitsorganisation Dabei kann es um den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden, die Gestaltung und Steuerung von Abläufen und Strukturen im Betrieb gehen. Gesundheit am Arbeitsplatz und demografischer Wandel Dazu gehören beispielsweise die betriebliche Gesundheitsförderung, die Weitergabe von Erfahrungswissen an jüngere Beschäftigte die optimale Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können. Digitalisierung Hier können innerhalb des Programms die neuen Herausforderungen bei der Gestaltung von Arbeit und Technik oder beispielsweise das Thema Partizipation beleuchtet werden. Hinweis: Diese Broschüre soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 17

20 Ihre Ansprechpartner(innen) bei der IHK Köln Haben Sie noch weitere Fragen, oder wünschen Sie nach der Konzepterstellung einen persönlichen Beratungstermin? Die Berater der Industrie- und Handelskammer stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Geschäftsstelle Leverkusen/ Rhein-Berg An der Schusterinsel Leverkusen Tanja Kinstle Tel Fax tanja.kinstle@koeln.ihk.de Petra Göbbels Tel Fax petra.goebbels@koeln.ihk.de Michael Kracht Tel Fax michael.kracht@koeln.ihk.de Roswitha Ruthenbeck Tel Fax roswitha.ruthenbeck@koeln.ihk.de Geschäftsstelle Oberberg Talstraße Gummersbach Angelika Nolting Tel Fax angelika.nolting@koeln.ihk.de Susanne Maaß Tel Fax susanne.maass@koeln.ihk.de Geschäftsstelle Rhein-Erft Bahnstraße Bergheim Petra Maskow Tel Fax petra.maskow@koeln.ihk.de 18

21 Feedback-Bogen Informationsmaterial der IHK Köln Titel der IHK-Broschüre: Öffentliche Finanzierungshilfen Welche Hilfe gibt es bei der Finanzierung Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit dieser schriftlichen Information der IHK Köln? 1: sehr gut/sehr zufrieden : mangelhaft/sehr unzufrieden Das Informationsmaterial der IHK Köln hat - meine Fragen beantwortet 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht - mir geholfen, mein Problem zu lösen 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht - mir für mein Vorhaben genutzt 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht Das Informationsmaterial der IHK Köln ist insgesamt - übersichtlich und logisch aufgebaut 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht - funktionell und ansprechend gestaltet 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht - verständlich geschrieben und gut zu lesen 1: ja - voll und ganz : nein - überhaupt nicht Werden Sie das Informationsmaterial der IHK Köln weiterempfehlen? 1: ja 5: nein Feld für Anmerkungen, Lob, Kritik, Wünsche der/s Befragten Bitte senden Sie den Fragebogen ausgefüllt per an feedback.service@koeln.ihk.de oder an folgende Fax-Nr zurück. 19

22 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

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