Käbschütztaler Gemeindeblatt

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1 äbschütztaler Gemeindeblatt Internet: ATS- UND INFORATIONSBLATT DER GEEINDE ÄBSHÜTZTAL IT DEN ORTSTEILEN: Barnitz, anitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, äbschütz, aisitz, leinkagen, leinprausitz, rögis, Leutewitz, Löbschütz, Löthain, Luga, auna, ehren, ohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen und Tronitz 22. Jahrgang Ausgabe Nr.: 01 Januar im äbschütztal Teich Leutewitz Foto: F. üller Aus dem Inhalt Amtliche Bekanntmachungen Seite 02 itteilungen der Gemeindeverwaltung Seite 06 itteilungen anderer Behörden Seite 09 Feuerwehr Seite 10 Schulen und indereinrichtungen seite 10 Gemeinde- und Vereinsleben Seite 11 Glückwünsche Seite 11 irchennachrichten seite 12 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 25. Januar 2016 Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe: 15. Februar 2016

2 äbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Einladung Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, ich lade Sie recht herzlich zur 1. ordentlichen Sitzung des Gemeinderates von äbschütztal im Jahr 2016 am Dienstag, dem 26. Januar 2016, Uhr, in die Aula der Ganztagsschule äbschütztal, rögis, irchgasse 4 c ein. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Protokollbestätigung 4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Beratung gefassten Beschlüsse und Eilentscheidungen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragezeit 6. Johanniter-Unfallhilfe: Informationen zum Betrieb der indertagesstätten 7. Beratung und Beschluss: Aufhebung Beschluss 73-10/2010 Begrüßungsgeld für Neugeborene 8. Beschlüsse über die Annahme von Spenden und Zuwendungen 9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9.1 Stellungnahme zum Bebauungsplan Wohngebiet Berghausstraße Große reisstadt eißen 9.2 Ersatzneubau eines Wohnhauses und einer Garage in Nimtitz Nr. 14, äbschütztal - Antrag auf Vorbescheid nach 75 SächsBO 10. Beratung und Beschluss: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen von Verkehrsanlagen 11. Informationen/Sonstiges it freundlichen Grüßen lingor Bürgermeister Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung äbschütztal rögis, irchgasse 4A, äbschütztal, Tel./Fax: , ; E-ail: gemeinde@gemeinde-kaebschuetztal.de V.i.S.d.P. für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Uwe lingor oder Vertreter im Amt, Informationen: Berichte in den übrigen Rubriken oder vom Verfasser unterzeichnente Beiträge stellen die jeweilige einung der Verfasser dar. Für Druckfehler und Irrtümer keine Gewähr. Gesamtherstellung und Anzeigen: Riedel Verlag & Druck G, Gottfried-Schenker-Straße 1, Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: /876100, E-ail: info@riedel-verlag.de, Verantwortlicher: Reinhard Riedel. Verteilung: itnahmezeitung Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2015 Beschluss-Nr.: 87-10/15 Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 fest. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 14 Dagegen: - Stimmenthaltung: - Befangenheit: - Beschluss-Nr.: 88-10/15 Der Gemeinderat erteilt der Firma Forst-Bau-Service Triebischtal GmbH, OT Robschütz, Nossener Straße 3, lipphausen, den Auftrag zur Erstellung des Baumkatasters gemäß Angebot vom mit 11,23 Euro Bruttosumme pro Baum. Eingestellte osten im Haushaltsplan 2015 mit ,00 Euro und 2016 mit ,00 EUR dürfen nicht überschritten werden. Dem Auftragnehmer obliegt die absolute ostenkontrolle und hat zu den Teilrechnungen immer das geforderte Aufmaß (ermittelte Bäume) mit zu liefern. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: - Stimmenthaltung: 3 Beschluss-Nr.: 89-10/15 Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des Fristo- Getränkemarktes rögis, Gewerbestraße 9, Bauherr: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg als Zwangsverwalter, Waasastraße 15, Dresden nach 69 Abs. 1 SächsBO zu. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: - Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: - Beschluss-Nr /15 Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des NORA-Filiale, in rögis, Gewerbestraße 9, Bauherr: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg als Zwangsverwalter, Waasastraße 15, Dresden nach 69 Abs. 1 SächsBO zu. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: - Stimmenthaltung: 1 Befangenheit: - Beschluss-Nr.: 91-10/15 Der Gemeinderat erteilt HTB Schmidtgen den Auftrag zur Sanierung des Feuerlöschteiches von rögis, gemäß Pauschalangebot vom mit ,00 Euro brutto. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: - Stimmenthaltung: 3 Befangenheit: - Die Gemeinde äbschütztal im Internet:

3 äbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Beschluss-Nr.: 92-10/15 Der Gemeinderat erteilt der Firma P. Nitsche, Obermuschütz den Auftrag zum Ausbau der Ortsstraße in Barnitz 1. BA, reuzung LTB bis Fam. luge mit einer Baulänge von 125 m,gemäß dem Angebot vom mit ,85 Euro brutto. Beschlussfähigkeit: itglieder: 16 + B Anwesende: Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: 1 Stimmenthaltung: 4 Befangenheit: - Amtliche Bekanntmachung der Einsichtnahme des Beteiligungsberichtes 2014 Gemäß 99 Abs. 4 SächsGemO steht der Beteiligungsbericht 2014 zur Einsichtnahme in der ämmerei der Gemeindeverwaltung in rögis, irchgasse 4A zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschlusses 2013 Gemäß 88b Abs. 3 SächsGemO wird der Jahresabschluss 2013 mit Rechenschaftsbericht und Anhang vom öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ontag, ittwoch, Freitag Dienstag Donnerstag bis zum :00 Uhr bis 11:30 Uhr 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der ämmerei der Gemeindeverwaltung in rögis, irchgasse 4A. lingor Bürgermeister Siegel lingor Bürgermeister Siegel - 3 -

4 äbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Die Jahresrechnung 2013 wird in der Ergebnisrechnung mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von ,55 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von ,82 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) von ,73 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 7.351,05 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 1.460,86 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) von 5.890,19 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich des Saldos aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Gesamtergebnis) von ,92 EUR - Betrag der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von ,30 EUR - verbleibenden Gesamtergebnis von ,62 EUR - Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage eingestellt wird von ,62 EUR - Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss von - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - Zahlungsmittelsaldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - Zahlungsmittelsaldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von ,12 EUR ,33 EUR ,16 EUR ,83 EUR ,29 EUR 0,00 EUR ,67 EUR ,67 EUR in der Finanzrechnung mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von ,55 EUR ,43 EUR - geänderten Finanzmittelbestandes von ,62 EUR - Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von ,27 EUR - Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von ,78 EUR - Endbestand an Zahlungsmitteln von ,13 EUR festgestellt

5 äbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwalt. u. anderer Behörden Bekanntmachungen zur Wahl eines/r Friedensrichters/in Nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächs. Schiedst.G) vom sind die Gemeinden verpflichtet, Schiedsstellen einzurichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter bzw. Friedensrichterin vorgenommen. Der Friedensrichter bzw. Friedensrichterin werden vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Hiermit wird die bevorstehende Wahl angekündigt, interessierte Personen sind zur Bewerbung aufgefordert. Die Bewerbungen sollen schriftlich bis zum an die Gemeinde äbschütztal, OT rögis, irchgasse 4 a in äbschütztal gerichtet werden. Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise: Aufgaben der gemeindlichen Schiedsstellen 1. Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. 2. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, 1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen; 2. welche die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben; 3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere örperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 3. Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des 380 der Strafprozessordnung (StPO). Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach 374 StPO den Sühneversuch im Rahmen eines Sühneverfahrens durch. 4. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle kraft Bundesgesetz, insbesondere nach den 40 bis 45 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom 13. September 1990 (GBI.DDR I Nr. 61 S. 1527), bleibt unberührt. Persönlichkeit des Friedensrichters/Friedensrichterin 1. Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein 2. Friedensrichter kann nicht sein wer, a) als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; b) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; c) das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. 3. Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. 4. Friedensrichter soll nicht sein, wer a) bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr vollendet haben wird; b) nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; c) gegen die Grundsätze der enschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten enschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder d) für das frühere inisterium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. 5. Bei ehemaligen itarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und assenorganisationen, der bewaffneten Organe und ampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der inisterien und Räten der Bezirke, itgliedern der SED-Bezirks- und reisleitungen, itgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und ampfgruppen, Botschaften und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei itgliedern der Bezirks- und reiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. 6. Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Bestätigung der Wahl Die Wahl des/der Friedensrichter/in bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. lingor Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden Zweckverband Wasserversorgung eißner Hochland Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Die Verbandsräte des Zweckverbandes haben in der Verbandsversammlung am mit Beschluss Nr. VV den Jahresabschluss 2014 des ZVWV eißner Hochland festgestellt. Der Jahresabschluss 2014 liegt in der Zeit vom bis in der Geschäftsstelle des ZVWV eißner Hochland, OT Raußlitz, Rittergut 7, Nossen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. I. Jahresabschluss 2014 Im Ergebnis der Wirtschaftsprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses zum wird beschlossen: 1. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht werden festgestellt. 1.1 Bilanzsumme: ,23 EUR Aktiva A. Anlagevermögen ,59 EUR B. Umlaufvermögen ,29 EUR. Rechnungsabgrenzungsposten 910,35 EUR Passiva A. Eigenkapital ,40 EUR B. Sonderposten (Fördermittel) ,00 EUR. Rückstellungen ,00 EUR D. Verbindlichkeiten (redite) ,83 EUR 1.2 Jahresüberschuss: ,70 EUR Summe der Erträge: ,96 EUR Summe der Aufwendungen: ,26 EUR 1. Der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2014, in Höhe von ,70 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Der Verbandsvorsitzende und die Geschäftsführerin werden für das Wirtschaftsjahr 2014 entlastet

6 äbschütztaler Gemeindeblatt Amtl. Bekanntm. anderer Behörden itteilungen der Gemeindeverwaltung II. Prüfung Jahresabschluss 2014 Die Verbandsversammlung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DONAT WP GmbH mit der Prüfung Jahresabschlusses 2014 beauftragt. Der Prüfbericht vom 21. September 2015 liegt vor und enthält den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung eißner Hochland, Nossen, Ortsteil Raußlitz, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die enntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen ontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die hancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Nossen, Anke Verbandsvorsitzender zu den Öffnungszeiten: ugel 2000/ rögis Di - Sa ab Uhr Bauernstübl iltitzer Str. 21 So ab Uhr Post/Änderungs- rögis o - Fr Uhr schneiderei Gewerbestr Uhr Frau Damme Sa Uhr Bäckerei Stölzel rögis o - Fr Uhr eißner Str. 9 Sa Uhr SHELL-Tankstelle Görna o - Fr Uhr René Hempel Nr. 10 Sa Uhr So Uhr elterei Biedermann auna o - i Uhr Nr. 2 Sa Uhr Fahrzeugservice Niederjahna o - Fr Uhr Steffen othe Hauptstr. 16 Sa Uhr Land- u. fz Technik Barnitz o - Fr Uhr Barnitz GmbH Nr. 1a Sa Uhr Bernd s opedladen Neumohlis o - Fr Uhr Nr. 8a Sa Uhr Immergrün 24 Großkagen o - Fr Uhr ai Hahnefeld Nr. 12b Sa Uhr ehrenamtliche Zusteller für folgende 27 Ortsteile: Barnitz, anitz, Deila, Gasern, Großkagen, Jesseritz, aisitz, leinkagen, leinprausitz, Leutewitz, Löbschütz, Luga, ehren, ohlis, Neu-ohlis, Niederstößwitz, Nimtitz, Oberjahna (Ortskern), Pauschütz, Planitz, Pröda, Porschnitz, Schönnewitz, Schletta, Sornitz, Stroischen, Tronitz Dort wird das Blatt weiterhin regelmäßig im Briefkasten sein. Dafür besten Dank. Wer gern in seinem Ortsteil das Amtsblatt austragen möchte, kann sich in der Gemeindeverwaltung im Sekretariat melden. Für Eltern, Großeltern oder Einwohner, die ihre inder in den JUH- indereinrichtungen Barnitz, Löthain und in der Ganztagsschule äbschütztal abholen, liegen seit Oktober genügend Exemplare bereit. itteilungen der Gemeindeverwaltung Auslagestellen äbschütztaler Gemeindeblatt zu den Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung rögis o/die/do Uhr irchgasse 4a Die Uhr Do Uhr assenärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich eißen und Lommatzsch Zur Anforderung des Bereitschaftsarztes für den assenärztlichen Bereitschaftsdienst im Zeitraum: ontag, Dienstag ittwoch Donnerstag Freitag Samstag, Sonntag und feiertags 19 bis 7 Uhr 14 bis 7 Uhr 19 bis 7 Uhr 14 bis 7 Uhr 7 bis 7 Uhr steht die zentrale Rufnummer: Regionalleitstelle Dresden, Tel.: zur Verfügung.

7 äbschütztaler Gemeindeblatt itteilungen der Gemeindeverwaltung Bereitschaftsdienst Apotheken Bereich eißen ontag-freitag Sonn- u. Feiertag NEU!! Samstag 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr Uhr bis 8.00 Uhr Hahnemann Apotheke eißen Stadtwald Apotheke eißen Spitzgrund Apotheke oswig oritz Apotheke eißen Regenbogen Apotheke eißen Apotheke am irchplatz Weinböhla ronen Apotheke oswig Neue Apotheke oswig arkt Apotheke eißen Rathaus Apotheke oswig Elbtal Apotheke eißen oritz Apotheke eißen Stadtwald Apotheke eißen Apotheke am irchplatz Weinböhla Sonnen Apotheke eißen Alte Apotheke Weinböhla Triebischtal Apotheke eißen ronen Apotheke oswig ronen Apotheke oswig Regenbogen Apotheke eißen Hahnemann Apotheke eißen Stadtwald Apotheke eißen Spitzgrund Apotheke oswig arkt Apotheke eißen Apotheke am irchplatz Weinböhla Elbtal Apotheke eißen Alte Apotheke Weinböhla Neue Apotheke oswig Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise rögis, Norma ab Gasthof Niederjahna Neumohlis ehren Altmohlis Abzweig Neumohlis Pröda bei agen Großkagen leinkagen Nimtitz Löbschütz im äbschütztal Pauschütz anitz Löthain, anitzer Straße Siedlung Schönnewitz Luga rögis, Gasthof Norma an Norma ab auna, (SV) Planitz Deila Leutewitz bei eißen Leutewitz, Gutshof leinprausitz Porschnitz rögis, Norma Gasthof an Bürgerbus o-fr 1 3 Di/Fr Di/Fr W W 10:40 10:41 09:00 10:50 09:04 10:54 09:08 10:58 09:10 11:00 09:11 11:01 09:12 11:02 09:13 11:03 09:15 11:05 09:17 11:07 09:19 11:09 09:20 11:10 09:22 11:12 09:24 11:14 09:26 11:16 09:30 11:20 09:32 11:22 09:38 11:28 09:40 10:05 11:30 10:08 11:33 10:12 11:37 10:14 11:39 10:16 11:41 10:18 11:43 10:20 11:46 10:22 11:48 10:30 11:52 10:31 11:53 Quelle: Verkehrsgesellschaft eißen mbh, Bus 500 Verkehrshinweise/Erklärungen: Di/Fr: verkehrt dienstags und freitags (außer an Feiertagen) W: verkehrt nicht am 24. und ! - 7 -

8 äbschütztaler Gemeindeblatt itteilungen der Gemeindeverwaltung itteilung der Gemeindekasse an unsere Steuerzahler Am ist die 1. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung für 2016 fällig. Dies gilt aber nicht für Jahreszahler. Ebenfalls wird die Hundesteuer für das Jahr 2016 im Februar fällig. Wir möchten alle Nichtabbucher auf diesen Termin hinweisen. Die Höhe des zu zahlenden Betrages entnehmen Sie bitte Ihrem aktuell gültigen Bescheid bzw. dem zuletzt ergangenen Grundsteueränderungsbescheid. Ein neuer Steuerbescheid ergeht nur, wenn sich der Betrag oder der Steuerpflichtige ändert. Es ist unbedingt erforderlich dass bei der Überweisung oder Bezahlung des Steuerbetrages das auf dem Bescheid vermerkte 12stellige Buchungszeichen ( oder ) angegeben wird. Es kann sonst zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen. Die SEPA-fähige Bankverbindung der Gemeinde äbschütztal lautet: Deutsche reditbank IBAN: DE BI: BLADE1001 Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst mit dem Ansatz von ahngebühren und Säumniszuschlägen zu rechnen ist. Bei allen Steuerzahlern, die sich am Abbuchungsverfahren beteiligen, wird die Abbuchung der fälligen Steuerbeträge termingerecht direkt bei der angegebenen Bank veranlasst. Sollte es nach der Abbuchung der Gebühren zu Rückbuchungen durch Sie oder der Bank kommen, entstehen Rückbuchungsgebühren, welche zulasten des Gebührenzahlers gehen. Bei Überweisung des zurück gebuchten Betrages müssen die Rückbuchungsgebühren mit überwiesen werden. Weiterhin besteht auch die öglichkeit der jederzeit widerrufbaren Teilnahme am Lastschriftverfahren für künftige Fälligkeiten. Dies kann über unser Formular oder schriftlich mit Angabe von Namen, Anschrift, Bankverbindung in Form von IBAN mit BI und assenzeichen oder persönlich in der Gemeindekasse erfolgen. Die Unterschrift muss uns im Original für jede Einnahmeart gesondert vorliegen. Ines Greschner assenleiterin An alle Steuerzahler der Gemeinde Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung Aufgrund der Vorschriften aus 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom (BGBl. I S. 1790) i.v.m. 7 Abs. 3 des Sächsischen ommunalabgabengesetzes (SächsAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 418) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 167, 176) macht die Gemeinde äbschütztal folgendes bekannt:für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im alenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im alenderjahr 2015 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tag keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage der öffentlichen Bekanntmachung ein Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelf Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines onats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde äbschütztal, OT rögis, irchgasse 4 A, äbschütztal einzulegen. lingor, Bürgermeister - 8 -

9 äbschütztaler Gemeindeblatt itteilungen der Gemeindeverwaltung und anderer Behörden Anzeige(n) Hinweis zur Grundsteuerpflicht bei Eigentumswechsel Bei der Grundsteuer handelt es sich immer um eine Jahressteuer. aßgeblich bei der Berechnung der Grundsteuer ist, wer am eines Jahres Grundstückseigentümer ist. Wenn Sie Ihr Grundstück im Laufe eine Jahres verkaufen, zahlen Sie trotzdem für das ganze Jahr die Grundsteuer. Entsprechende Nebenabreden mit dem Neu-Eigentümer bleiben bei der Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde unberührt. Die Veräußerung wirkt sich erst zum 01. Januar des nächsten Jahres steuerlich aus. Da die notariellen Umschreibungen längere Zeit in Anspruch nehmen und das Finanzamt erst nach erfolgter Grundbuchumschreibung über den Eigentumswechsel enntnis erlangt, kann die Gemeinde keinen Eigentümerwechsel durch schriftliche oder mündliche Informationen durch den jeweiligen Eigentümer von sich aus vornehmen. aßgebend für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt eißen erteilte Grundsteuermessbescheid. Erst durch Neufestsetzung des Finanzamtes wird der neue Eigentümer von uns durch einen Grundsteuerbescheid veranlagt. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Susann Schade Steuern/Gebühren Lommatzscher Spielleute Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, den 7. Februar 2016 von 9:30 bis 12:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Lommatzsch statt. Wir bitten um die Teilnahme aller aktiven und passiven itglieder sowie Ehrenmitglieder des Erwachsenenbereiches. Tagesordnung: Begrüßung durch den Versammlungsleiter Geschäftsbericht 2015 durch den Vorsitzenden assenbericht 2015 durch den Schatzmeister assenprüfungsbericht 2015 durch den Vorsitzenden der assenprüfung Ergänzungen zu den Pkt. 2-4 sowie Anfragen Entlastung des Hauptausschusses für das Geschäftsjahr 2015 Finanzordnung 2016 Anträge, Diskussionen, Abstimmungen Termine 2016 Schlusswort durch den Vorsitzenden it musikalischem Gruß Jörg Uhlemann Vorsitzender Die Lommatzscher Spielleute wünschen zudem allen itgliedern, Eltern, Unterstützern, Sponsoren und Fans noch ein gesundes neues Jahr sowie alle guten Wünsche für 2016! Auch im neuen Jahr wird es wieder viele öglichkeiten geben die verschiedenen Abteilungen des Vereins in Aktion zu sehen. So wird traditionell das aikonzert am 1. ai im Schützenhaus mit dem Spielleuteorchester, Nachwuchszug, Anfängern und Gentlemen on Drums ein Highlight sein, aber auch die Landesmeisterschaften am 11. und 12. Juni in Radeberg. Also seien Sie gespannt, was Sie dieses Jahr alles auf die Ohren bekommen! Anzeigen Sommer-Ferien-Abenteuer für inder von 6 bis 16 Jahren Das inder- und Jugendcamp Naundorf (ittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für inder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Lagerfeuer, Grillabende, Neptunfest, Disco, Fußball, Tischtennis, Erlebnisbad, inoabend, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark, Bowling, Wasser-Fun-Sportfest, inigolf, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die inder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Termine: Neu: Schnupperwoche für nur 155 Euro Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: inder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf itteilungen anderer Behörden Heimat ist kein Ort Heimat ist ein Gefühl, das wachsen und sich entwickeln muss. Liebe Vereine, Bildungseinrichtungen, Feuerwehren, irchen, interessierte Bürgerinnen und Bürger, im loster St. Afra eißen gibt es eine Stiftungsurkunde vom 1. September 1517, worin die Lommatzscher Pflege erstmalig urkundlich erwähnt wird. Diese urkundliche Ersterwähnung vor 500 Jahren ist für unseren Förderverein für Heimat und ultur in der Lommatzscher Pflege e.v. Anlass, im Jahr 2017 die Lommatzscher Pflege als gewachsene ulturlandschaft öffentlich zu präsentieren und zu würdigen. Die Lommatzscher Pflege, die heute durch die itglieder unseres Vereins institutionell repräsentiert wird, umfasst Ortsteile von 10 Gemeinden mit der namensgebenden Stadt Lommatzsch. Für rund enschen ist sie bereits Heimat, für viele soll sie es noch werden. Vereine, irchgemeinden, Schulen und indereinrichtungen, Ortsfeuerwehren sowie ehrenamtlich tätige Bürger mit ihrer Arbeit prägen seit eh und je unser Zusammenleben in der Lommatzscher Pflege. Da aber Heimat ein Gefühl ist, das wachsen muss möchten wir im Jahr 2017 ermuntern, sich ganz bewusst mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft unserer Region zu beschäftigen. Wie unser Veranstaltungskalender für das Jahr 2016 zeigt, werden sicher auch im darauffolgenden Jahr in der Lommatzscher Pflege verschiedenste Höhepunkte stattfinden, vom Dorffest, über Schuloder Vereinssportfeste bis zum ühlentag, Tag des offenen Denkmals oder auch bis zur besinnlichen irchenmusik ist alles dabei. Wir bitten Sie daher alle, im Rahmen Ihrer für das Jahr 2017 geplanten Aktionen, Projekten oder Festen das otto 500 Jahre Lommatzscher Pflege mit aufzugreifen. Schön wäre es, wenn Sie das 500jährige Jubiläum der Lommatzscher Pflege zumindest im Rahmen Ihrer Veranstaltung erwähnen könnten. Noch besser wäre es, wenn Sie mit der einen oder anderen kreativen Idee zeigen könnten, was die Lommatzscher Pflege heute für Sie bedeutet. Für den einen ist sie z.b. zur Heimat geworden, der andere spürt lieber historischen Wurzeln nach, der nächste liebt die starke Landwirt

10 äbschütztaler Gemeindeblatt itteil. anderer Behörden Feuerwehr Schulen und indereinrichtungen schaft, mancher liebt auch ihren Geschmack von artoffeln und Obst und wieder ein anderer den weiten Blick von den Hügeln über die Felder. Ob Sie in diesem Zusammenhang bei Ihren Veranstaltungen Fotos aus der Lommatzscher Pflege ausstellen, spezielle traditionelle östlichkeiten der Region als Snacks verkaufen (wie die Leutewitzer Eierschecke oder Buttermilchplinsen) oder Jugendliche aus der Region auftreten lassen, als Sinnbild für die Zukunft der Lommatzscher Pflege, dabei ist Ihnen und Ihrer reativität keine Grenze gesetzt. Wir würden uns in jedem Fall über Ihre Ideen und Ihre ooperation freuen. Gern unterstützen wir Sie in vielerlei Hinsicht, z.b. durch die Veröffentlichung Ihres Termins im Veranstaltungsplan zu 500 Jahren Lommatzscher Pflege, eventuell mit arketingtipps für eine größere öffentliche Aufmerksamkeit. Wir bitten Sie nun, Ihre ersten Vorschläge für das Jahr 2017 bis zum 31. ärz 2016 an uns zu übermitteln. Sie können sich diesbezüglich auch gern an Ihren Bürgermeister/in wenden, der/die auch über unser Anliegen informiert ist. Für Rückfragen steht Ihnen Frau ristin Zschäbitz zur Verfügung. Herzlichen Dank. Lommatzsch, Ihre Dr. Anita aaß Vorsitzende des Fördervereins für Heimat und ultur in der Lommatzscher Pflege e.v. PRESSEITTEILUNG ZAOE Schließtage im Jahr 2016 Die Wertstoffhöfe auf den Umladestationen in Groptitz, Gröbern, Freital und leincotta sind betriebsbedingt an folgenden Tagen geschlossen: 23. Januar, 27. Februar, 18. Juni, 26. November und 24. Dezember. Das gilt auch für das Weißeritz Humuswerk in Freital. Am 27. August ist nur die Anlage in Groptitz geschlossen. Am 9. ärz öffnen alle vier Anlagen erst um Uhr. Von dieser Regelung sind nicht die Wertstoffhöfe in Altenberg, Dippoldiswalde, Großenhain, eißen, Neustadt und Weinböhla betroffen. Diese haben wie gewohnt montags, mittwochs und freitags von bis Uhr und sonnabends von 8.00 bis Uhr geöffnet. Neue Öffnungszeiten ab 1. Januar 2016 Des Weiteren haben die Anlagen in Groptitz, Gröbern, leincotta und Saugrund vom 1. Januar 2016 an einheitliche Öffnungszeiten: montags von 8.00 bis Uhr, dienstags bis freitags von 8.00 bis Uhr, sonnabends von 8.00 bis Uhr. Geschäftsstelle des ZAOE Tel.: , Feuerwehr Treffpunkte unserer Feuerwehren FFw agen Gerätehaus Großkagen , Uhr Fahrausbildung , Uhr Einsatzkleidung FFw rögis Gerätehaus rögis Theoretischer Dienst: , Uhr Jahreshauptversammlung , Uhr Unfallverhütung FFw Planitz-Deila Gerätehaus Leutewitz , Uhr Unfall- und Arbeitsschutzbelehrungen Objektpflege , ab Uhr Weihnachtsbaumverbrennen , Uhr Jahreshauptversammlung Rolf Bretschneider Gemeindewehrleiter it großer Betroffenheit nehmen wir Anteil an der Trauer um Herrn Thomas eßler Thomas eßler war uns 20 Jahre lang ein guter amerad. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser itgefühl gilt seinen Angehörigen Gemeindewehrleiter Rolf Bretschneider Wehrleiter Günter Altermann, die ameraden der OFW rögis und Bürgermeister Uwe lingor Schulen und indereinrichtungen Anzeige(n) Anzeigen

11 äbschütztaler Gemeindeblatt Gemeinde- und Vereinsleben Glückwünsche Gemeinde- und Vereinsleben AG odellbahn eißen e. V. Alles Gute für 2016 Die Arbeitsgemeinschaft odellbahn eißen e. V. wünscht allen Einwohnern der Gemeinde äbschütztal sowie allen Freunden unseres Vereins im neuen Jahr vor allem Gesundheit, viel Glück sowie persönliche und berufliche Zufriedenheit; zugleich danken wir für die im vergangenen Jahr erhaltene Unterstützung. Nach unserer erfolgreichen Weihnachtsausstellung in eißen blicken wir voller Tatendrang nach vorn: neue Ideen nehmen Gestalt an und begonnene Projekte warten auf ihre Fertigstellung. Dazu zählen die weitere landschaftliche Überarbeitung der Anlagenteile mit unserem Bahnhof Lommatzsch - seit kurzem mit Beleuchtung - sowie die Verfeinerung der Schmalspuranlage oder die weitere Umgestaltung und Überarbeitung der Anlagenendteile mit den Wendeschleifen. Sicher werden wir Ihnen zu unserer Sommerausstellung vom 17. bis zum schon einige Ergebnisse präsentieren können - wir laden Sie an dieser Stelle schon recht herzlich ein. sowie an die Jahre nach 1945 an der Dorfschule Niederjahna erinnert. Auszüge aus Aufsätzen über den ensch oder über diverse Wandertage, gesammelt von dem 2015 verstorbenen Wilsdruffer Lehrer Schlönvogt, sorgten ebenso für Heiterkeit wie die Erlebnisberichte von Ingrid Huhn, die ab 1969 als Schulleiterin in Niederjahna tätig war. al sehen, welches Thema wir uns für dieses Jahr einfallen lassen. Auf jeden Fall freuen wir uns schon auf das nächste Adventskaffeetrinken mit unseren Senioren. Vielleicht sind Sie dann auch dabei? it den besten Wünschen für das Jahr 2016 Dorfclub Niederjahna Der Vorstand Löthainer Seniorenverein e.v. Eins, zwei, drei im Sauseschritt läuft die Zeit, wir laufen mit! So reimte schon Wilhelm Busch und das stimmt noch heute. Zwar kommen wir der Zeit kaum noch hinterher, aber wir wollen es versuchen. Auch der Faschingstermin liegt in diesem Jahr zeitig. Deshalb treffen wir uns am ittwoch, dem 10. Februar 2016, um Uhr zum Faschingsnachmittag in ehren bei Ebersbachs. Wir freuen uns auf jeden, der ein bissel bunt daher kommt und werden uns über die Bilder aus vergangenen Jugendzeiten bestimmt wieder amüsieren. Ihr Löthainer Seniorenverein Dorfclub Niederjahna Wir erinnern uns an die Schulzeit lautete das otto, unter dem der Dorfclub Niederjahna am die Senioren in das Dorfgemeinschaftshaus zum Adventskaffeetrinken eingeladen hatte. In weihnachtlicher Atmosphäre bei selbstgebackenen Plätzchen und uchen wurde z. B. an die Schulzeit um 1920, aufgeschrieben von Hildegard ücke (geb. Pfauder, ), Glückwünsche Herzliche Glückwünsche den nachfolgenden Geburtstagskindern, besonders Gesundheit und persönliches Wohlergehen übermittelt im Namen des Gemeinderates der Gemeinde äbschütztal Uwe lingor, Bürgermeister Frau Brigitte Gräbenitz rögis 80 Jahre Frau Helga öhler Löthain 80 Jahre Herr Werner Spielberg Deila 80 Jahre Frau Helga Seiler Niederjahna 70 Jahre

12 äbschütztaler Gemeindeblatt irchennachrichten irchennachrichten etzerbachtal und äbschütztal irchennachrichten der Evangelisch- Lutherischen irchgemeinde Leuben Ziegenhain Planitz Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten Letzter Sonntag nach Epiphanias Januar Uhr Abendmahlsgottesdienst in Planitz Septuagesimä Januar Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ziegenhain Sexagesimä Januar Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal Leuben Estomihi - 7. Februar Uhr Gottesdienst in Planitz Invokavit Februar An diesem Sonntag ist in unserer irchgemeinde kein Gottesdienst - wir sind zur Rüstzeit in Jonsdorf bei Zittau Uhr Abendmahlsgottesdienst in Zehren Reminiszere Februar Uhr Gottesdienst zum Beginn der Bibelwoche in Ziegenhain In unserer irchgemeinde treffen sich Frauenbibelkreis: ontag, und 8.2.,19.30 Uhr, Pfarrhaus Leuben inderkreise: montags 8.30 Uhr im indergarten Ziegenhain dienstags 8.00 Uhr im indergarten Leuben hristenlehretag: Samstag, , Uhr Uhr, Gemeindesaal Leuben onfirmanden: Freitag, und , Uhr Uhr Offenes Angebot für Jugendliche: Freitag, Uhr, nach onfi-unterrricht Seniorenkreis: hor: ittwoch, , Uhr, Pfarrhaus Leuben dienstags Uhr im Pfarrhaus (nicht in den Ferien) irchenvorstand: ittwoch, , Uhr, Pfarrhaus Leuben Flöten/lavierunterricht: dienstags und donnerstags ab Uhr Blockflötengruppe: Donnerstag, 21.1., Uhr hristlich bestattet wurde: Alma Irene B e g e r, geb. Roitsch, 86 Jahre Genossenschaftsbäuerin aus Perba Spruch: Bleibe fromm und halte dich recht; denn einem solchen wird es zuletzt gut gehen. Psalm 37, 37 Auf ein Wort Weise mir Herr, deinen Weg. Psalm 86, 11 Ich fühle mich sehr glücklich. Ich bin sehr traurig. Zwei völlig entgegengesetzte Gefühle - kennen wir sie? Wie sind wir ins neue Jahr hinübergekommen? Was empfanden wir, als die Glocke itternacht schlug, die Raketen in den Himmel stiegen, die Böllerschüsse losgingen? Wehmut? Sorge? Oder das Verlangen, einen enschen umarmen zu wollen, ihm dabei ein Dankeschön zu sagen? Ungewiss liegen die Tage vor uns. anch einer bangt um den Besitz, um Vertrauen und Zuneigung. Andere stecken so voller Pläne, dass sie schon die ersten inuten des neuen Jahres am liebsten mit den Händen packen möchten, in die Zukunft mit großen Schritten hineinlaufen wollen. Wer Unbekanntes vor sich hat, sehnt sich nach Orientierung. Wer die Gegend nicht kennt, ist dankbar für einen Wegweiser. Denn das Ziel und die Richtung sind verfehlbar. Dann kommen die Umwege, oder der enttäuschte Rückzug - das Eingeständnis, nichts erreicht zu haben. Ich meine, es ist gut, beten zu können: Zeige mir Herr, deinen Weg! Wer sich ihm so anvertraut, wird gelassen und gespannt zugleich. Das Neue wirkt weniger unheimlich, aber auch nicht langweilig. Weil die Schritte getan werden, die gewiesen sind. (Aus: Gottfried Hänisch - Gedanken für ein paar inuten) In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen des irchenvorstandes und der itarbeiter ein gesegnetes Jahr 2016! Ihr Pfarrer Andreas Sureck Erreichbarkeit Öffnungszeiten des irchgemeindebüros in Leuben: ontag: Uhr Uhr Dienstag: Uhr Uhr Donnerstag: Uhr Uhr Telefon Pfarramt Leuben: / , Fax: /58672 E-ail: kirche-leuben@gmx.de Internetseite: Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufumleitung zu Pfr. Sureck nach Zehren geschaltet. Sprechzeit Pfarrer Andreas Sureck: nach Vereinbarung Tel.: oder Anzeige(n) Anzeigen

13 äbschütztaler Gemeindeblatt irchennachrichten/anzeigen Die irchgemeinde rögis lädt herzlich ein: Anzeigen Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten sowie zu den Gemeindekreisen: 17. Januar Letzter Sonntag nach Epiphanias Uhr Gottesdienst in Heynitz Uhr Gottesdienst in Burkhardswalde 24. Januar Septuagesimae Uhr Gottesdienst in Taubenheim Uhr Gottesdienst in iltitz 31. Januar Sexagesimae Uhr Gottesdienst in rögis Uhr usikalischer Gottesdienst in Burkhardswalde und indergottesdienst 07. Februar Estomihi Uhr Gottesdienst in Heynitz Uhr Gottesdienst in Tanneberg mit Heiligem Abendmahl 14. Februar Invocavit Uhr Gottesdienst in iltitz Uhr Gottesdienst in Taubenheim sowie zu den Gemeindekreisen: Frauendienst rögis rögis, am und ; Uhr im Pfarrhaus rögiser Frauentreff: am 2. und 4. ontag im onat jeweils Uhr im Pfarrhaus hor im Pfarrhaus rögis: donnerstags Uhr im Pfarrhaus Posaunenchor rögis: mittwochs Uhr im Pfarrhaus Pfarrer athias Tauchert Anzeigen onatsspruch Januar Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der raft und der Liebe und der Besonnenheit. 2. Tim. 1,7 Pfarrer athias Tauchert Tel Fax Pfarramtsverwaltung und Friedhofsverwaltung argit Niedergesäß Tel Fax Di 8-12 Uhr u Uhr i 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung margit.niedergesaess@evlks.de Friedhofsverwaltung, Telefon o Uhr Uhr Do Uhr Uhr Anzeigen

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