ecommerce-verbindungsstelle Deutschland Jahresbericht Stand:

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1 ecommerce-verbindungsstelle Deutschland Jahresbericht 2016 Stand:

2 Träger der ecommerce-verbindungsstelle Deutschland: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz 3, Kehl Tel Fax info@cec-zev.eu Die ecommerce-verbindungsstelle wird mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. 2

3 Inhaltsübersicht I. Einleitung... 4 II. Persönliche bzw. institutionelle Herkunft der Anfragen... 5 III. Anfragen nach Themen... 6 IV. Besondere Beobachtungen und Anfragen... 7 V. Geografische Herkunft der Anfragen VI. Weiterleitung der Anfragen in bestimmten Fällen VII. Art der Kontaktaufnahme VIII. Komplette inhaltliche Überarbeitung und visuelle Neugestaltung der Internetseite IX. Broschüre X. Eine Stelle für Nutzer und Anbieter von ecommerce XI. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit XII. Anhang: Pressespiegel der Verbindungsstelle

4 I. Einleitung Der vorliegende Tätigkeitsbericht bietet einen Überblick über die Arbeit der ecommerce- Verbindungsstelle Deutschland im Jahr 2016 bis einschließlich November. Entsprechend der gesetzlichen Zielsetzung und der vertraglichen Aufgabenbeschreibung der ecommerce-verbindungsstelle ist deren Arbeit durch zwei Schwerpunkte gekennzeichnet: Die allgemeine Sensibilisierung von Anbietern und Nutzern für deren Rechte und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Öffentlichkeitsarbeit) und die konkrete Hilfestellung im Einzelfall (Anfragen). Im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit ist die vollständige inhaltliche Überarbeitung und visuelle Umgestaltung der Internetseite hervorzuheben. Die nun zur Verfügung stehenden Inhalte wurden komplett neu redigiert und um Beiträge zu aktuellen Themen, wie z. B. Dash Button und ADR- Richtlinie/ODR-Verordnung ergänzt. Die visuelle Umgestaltung und Neustrukturierung gewährleisten eine intuitivere und übersichtlichere Nutzung. Die neue Internetseite ist selbstverständlich auch wieder barrierefrei nutzbar. Sehr erfolgreich war zudem die Broschüren-Versandaktion. Durch unser proaktives Kontaktieren von Interessenten war die Nachfrage nach unseren Publikationen im Vergleich zu den Vorjahren stark erhöht. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Broschüren inzwischen sogar vergriffen sind. Daneben wurden im Jahr 2016 von der ecommerce-verbindungsstelle 428 Anfragen bearbeitet. Wie auch in den Jahren zuvor zeichnen sich die Anfragen dadurch aus, dass sie breit gefächerte und sehr spezifische Fachthemen des elektronischen Geschäftsverkehrs zum Inhalt haben. Die Verschiedenartigkeit und Detailliertheit der Anfragen bringt im jeweiligen Einzelfall einen teilweise hohen Rechercheaufwand mit sich. Auffällig ist dabei, dass Anbieter die ecommerce-verbindungsstelle zumeist präventiv in Anspruch nehmen, z. B. vor Errichtung eines Online-Shops oder der Erstellung eines Impressums. Im Gegensatz dazu sind Anfragen von Verbrauchern meist dadurch gekennzeichnet, dass bereits ein Problem im elektronischen Geschäftsverkehr aufgetreten ist und sie nun nach ihren Rechten fragen. 4

5 II. Persönliche bzw. institutionelle Herkunft der Anfragen Verbraucher Unternehmer IHK Veranstaltung Behörde Rechtsanwalt Handwerkskammer Journalisten Verbraucherzentrale EVZ Beim Blick in die Statistik fällt auf, dass im Gegensatz zum Trend der vergangenen Jahre die Verbindungsstelle in diesem Jahr sehr viel häufiger von Verbrauchern als von Anbietern in Anspruch genommen wurde. Das Verhältnis beträgt nahezu 1:3. 5

6 III. Anfragen nach Themen Broschüren Gewährleistung Impressumspflicht Onlineshop - Nichtleistung Aufbau Onlineshop Datenschutz Dienstleistung Onlineabo Aufbau Homepage Online - Schlichtung Gütesiegel Obiges Diagramm bildet die Themenschwerpunkte der bislang im Jahr 2016 eingegangenen Anfragen ab. Es zeigt, dass diese thematisch weiterhin breit gestreut sind und verschiedenste Bereiche des ecommerce betreffen. Es verbietet sich daher eine verallgemeinernde und schematische Herangehensweise. Zur Beantwortung der Anfragen ist in vielen Fällen ein erhöhter Recherche- und Prüfungsaufwand erforderlich. Viele Verbraucher und Unternehmer gehen mittlerweile sehr selbstverständlich mit dem Thema ecommerce um, haben jedoch dann sehr spezifische, einzelfallbezogene Fragen und Probleme. Zudem fällt auf, dass sich die Broschüren-Versandaktion auch in der Statistik bemerkbar macht. Durch unsere proaktive Werbung für die Broschüren der Verbindungsstelle haben wesentlich mehr Unternehmer und Verbraucher sowie interessierte Einrichtungen Broschüren angefordert und per Post erhalten. 6

7 IV. Besondere Beobachtungen und Anfragen Besonders hervorzuheben sind folgende Themenbereiche, die verstärkt nachgefragt wurden oder aufgrund neuer Entwicklungen von besonderer Wichtigkeit sind: 1. Vermeintlich deutsche Online-Shops mit Sitz in Asien oder den USA Weiterhin erreichen uns regelmäßig Anfragen zu vermeintlichen deutschen Online-Shops, die jedoch tatsächlich aus dem asiatischen Raum oder aus den USA heraus agieren. Auf den jeweiligen Internetseiten werden zumeist Markenprodukte oder Telekommunikationszubehör zu günstigen Preisen angeboten. Da das Internetangebot in deutscher Sprache erfolgt, ist nicht direkt zu erkennen, dass der Händler seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat. Zumeist wird Ware zwar geliefert, jedoch handelt es sich dabei oft um Plagiate oder mangelhafte Produkte. Probleme entstehen in der Folge bei der Ausübung des Widerrufsrechts und der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Auch treten vermehrt Probleme mit dem Zoll auf: meist bleibt die Ware zunächst beim Zoll und muss vom Besteller aufwendig und kostspielig nachverzollt werden. In der Regel stellen Kunden erst fest, dass ihr Vertragspartner seinen Sitz nicht in Deutschland hat, wenn sich Probleme zeigen. Die Geltendmachung etwaiger Verbraucherrechte erweist sich dann als äußerst schwierig. Neben rechtlichen Fragestellungen (anwendbares Recht, etwaige kollidierende Vorschriften) stellt sich insbesondere die tatsächliche Durchsetzung von Ansprüchen als fast unmöglich heraus. Die ecommerce-verbindungsstelle rät den Verbrauchern daher, unbedingt auf das Impressum zu achten. Bereits vor einem Vertragsschluss sollte überprüft werden, wer der Vertragspartner ist, wo er seinen Sitz hat, wie er zu erreichen ist und von wo aus er liefert. Entsprechend hat die ecommerce-verbindungsstelle an einem Zeitungsartikel mitgewirkt, welcher die oben genannte Problematik zum Gegenstand hatte und von der WAZ Der Westen am veröffentlicht wurde. 2. Häufung von Abmahnungen wegen illegaler Downloads Mit der Thematik der illegalen Downloads befasst sich die ecommerce-verbindungsstelle regelmäßig. Zahlreiche Verbraucher, die eine Abmahnung erhalten haben, suchen rechtliche Beratung. Die Sachverhalte sind rechtlich und technisch recht komplex, so dass es oftmals einer umfassenden Aufklärung bedarf. Insbesondere die Tatsache, dass die Schreiben meist von Anwaltskanzleien kommen, schüchtert die Verbraucher ein. Den Verbrauchern werden regelmäßig Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, die durch eine aufwendige technische Überwachung des Marktes festgestellt werden. Verlangt werden sodann die 7

8 Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines beachtlichen Schadenersatzes. Schwierig sind insbesondere die Fälle, in denen der Verbraucher behauptet, ein Download über seinen Internetanschluss habe nie stattgefunden und auch nie stattfinden können. Hier geht es dann insbesondere um Beweisfragen, welche letztendlich gerichtlich geklärt werden müssten. Auch die Neuerung des Telemediengesetzes, welche als Abschaffung der Störerhaftung durch die Medien ging, wird daran nicht zwingend etwas ändern, da noch unklar ist, ob diese Abschaffung auch für Unterlassungsansprüche gelten wird. Angesichts der Bedeutung und der rechtlichen Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen werden wir die bereits auf der Internetseite bestehenden Informationen weiter ausbauen und beobachten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich entwickeln werden. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Rubrik Aktuelles neu auf der überarbeiteten Website geschaffen. Hier finden Händler und Verbraucher stets die neuesten Entwicklungen zu aktuellen Themen. 3. Anfragen zur Online-Streitbeilegungs-Plattform und Informationspflichten Neben wiederkehrenden Anfragen zur Impressumspflicht erreichten uns einige Anfragen zu den Informationspflichten bezüglich der EU-Streitbeilegung. So ist seit dem die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 524/2013/EU ( ODR-VO ) in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Nach Artikel 14 Abs. 1 ODR-VO muss jeder in der EU niedergelassene Unternehmer der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstverträge eingeht, einen Link zur sog. ODR-Plattform auf seiner Website einstellen. Der Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Erfolgt dies nicht, liegt ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und gegen 3a UWG vor. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können daher drohen. Ab dem müssen Unternehmer mit mehr als 10 Beschäftigten, die eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, darüber hinaus erklären, ob und inwieweit sie bereit sind, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen ( 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG ). D. h. Unternehmer müssen ab diesem Zeitpunkt auch darüber informieren, dass sie ggf. eine Verbraucherschlichtung nicht akzeptieren. Auch nach dem Entstehen einer Streitigkeit muss hierüber gem. 37 VSBG erneut informiert werden. Insgesamt waren mehr Anfragen zu diesem Thema erwartet worden, insbesondere seitens der zur Information verpflichteten Händler. 8

9 Vorteilhaft für Händler und Verbraucher ist die Tatsache, dass die nationale Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Kontaktstelle) genau wie die ecommerce- Verbindungsstelle auch unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.v. angesiedelt ist. Hier wurde bereits eine Kooperation zwischen der OS-Kontaktstelle und der ecommerce-verbindungsstelle initiiert, von der Händler und Verbraucher gleichermaßen profitieren. 4. Dash Button: Kauf im Internet per Knopfdruck Seit Anfang September 2016 bietet der Online-Händler Amazon auch in Deutschland seinen Kunden den Kauf auf Knopfdruck mittels eines sogenannten Dash Buttons an. Dabei handelt es sich um einen Wi-Fi-fähigen Knopf, der ähnlich aussieht wie ein Klingelknopf. Er dient dazu, aus einer festgelegten Produktpalette einfach per Knopfdruck nachbestellen zu können. Für jedes einzelne Produkt muss ein eigener Dash Button bestellt und installiert werden. Aktuell betragen die Kosten für den Dash Button 4,99. Dieser Betrag wird bei der ersten Bestellung über den Knopf wieder gutgeschrieben. Kritiker nehmen sowohl die Auswirkungen auf das Kaufverhalten als auch mögliche rechtliche Verstöße beim Kauf per Dash Button ins Visier. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Amazon bereits abgemahnt und will nun auch gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Amazon wird vorgeworfen, dass Kunden mittels des Dash Buttons an eine Marke und ein Produkt gebunden werden. Weiter wird dem Unternehmen vorgeworfen, dass der Kunde Informationen zum Produkt selbst, zum genauen Preis, zur genauen Packungsgröße und zur Lieferfrist erst nach der Bestellung erhält. Beim Bestellvorgang selbst werden die Vorgaben der sog. Buttonlösung nicht eingehalten, d. h. dem Kunden wird nicht eindeutig mitgeteilt, welche Konsequenzen das Drücken auf den Dash Button nach sich zieht. Es fehlt der Hinweis, dass bei jedem Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Die Verbraucherzentrale NRW hält zudem die Klausel, Ersatzartikel zu versenden, wenn das Kaufprodukt nicht verfügbar sein sollte für unzulässig. Es bleibt abzuwarten, ob die Zahl der Anfragen zu diesem Thema in Zukunft zunehmen wird. Im Jahr 2016 gab es bereits eine kleine Anzahl von Anfragen. Wir haben unser Informationsangebot auf der Internetseite um das Phänomen Dash Button erweitert und werden weiter beobachten, wie er von den Verbrauchern angenommen wird und wie sich die Rechtsprechung hierzu äußert. 9

10 V. Geografische Herkunft der Anfragen Deutschland Außerhalb EU Österreich Unbekannt EU-Andere Frankreich Polen Vereinigtes Königreich Luxemburg Italien VI. Weiterleitung der Anfragen in bestimmten Fällen An Polizei An Online-Schlichter An IHK An Wettbewerbszentrale An Verbände / Initiative An Rechtsanwalt An Verbraucherzentrale An ZEV e. V. An Datenschutzbeauftragen Wie aus der Grafik ersichtlich ist, waren auch im Jahr 2016 Weiterverweisungen nur selten erforderlich. Selbst dann, wenn Anfragen von Verbrauchern oder Händlern an andere Stellen weiterverwiesen wurden, fand immer eine Vorprüfung des Sachverhaltes durch die ecommerce- Verbindungsstelle statt. 10

11 Weiterverwiesen wird z. B. dann, wenn andere Stellen eine weitergehende Hilfestellung bieten können (z. B. durch Schlichtung), in bestimmten Fragen spezialisierter sind oder andere Befugnisse haben (z. B. Polizei). Hinweise genereller Art zu weiteren im Bereich des Online-Handels existenten Angeboten bietet ferner die Rubrik Weitere Beratungsstellen und Ansprechpartner auf der neuen Internetseite der ecommerce-verbindungsstelle. VII. Art der Kontaktaufnahme Fax Brief Persönlich Telefon Anfragen wurden, wie bereits in der Vergangenheit, über verschiedene Kommunikationskanäle an die ecommerce-verbindungsstelle herangetragen. Wie das Diagramm zeigt, waren Telefon und die bevorzugten Kommunikationsmittel bei der Kontaktaufnahme. 11

12 VIII. Komplette inhaltliche Überarbeitung und visuelle Neugestaltung der Internetseite Besucherzahlen Hinweis: Anzahl der Besucher jeweils vom bis zum Jahresberichtszeitpunkt (Ende November) Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2015 konnte im Berichtsjahr 2016 übertroffen werden. Im Zeitraum vom bis wurden Besucher registriert. Komplette inhaltliche Überarbeitung und visuelle Umgestaltung der Internetseite Die Website wurde 2016 vollständig inhaltlich überarbeitet und visuell umgestaltet. Es handelt sich dabei um die in den letzten Jahren bedeutsamste Überarbeitung des Internetauftritts der Verbindungsstelle. Die Struktur der Internetseite hat eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Die redaktionellen Inhalte wurden teilweise aktualisiert, zum größten Teil jedoch grundlegend neu erarbeitet und um Beiträge zu aktuellen Themen ergänzt. Hier sind beispielhaft die Beiträge zum Dash Button und zum Thema ADR-Richtlinie/ODR-Verordnung zu nennen. Die visuelle Umgestaltung und Neustrukturierung gewährleisten eine intuitivere und einfachere Nutzung der Website. Die Grafik wurde mit einem wesentlich übersichtlicheren und moderneren Erscheinungsbild den heutigen Anforderungen angepasst. Die neue Internetseite ist selbstverständlich auch barrierefrei gestaltet. 12

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14 Ausblick 2017: Umstellung auf Responsive Design Für das Jahr 2017 ist die Umstellung der Internetseite auf Responsive Design geplant. Technisch ist dies bereits angelegt, jedoch müssen die Texte im kommenden Jahr zur besseren Lesbarkeit noch weiter angepasst und verkürzt werden. Die Umstellung auf Responsive Design ist erforderlich, um den unterschiedlichen Anforderungen des jeweiligen Endgeräts (z. B. Laptop, Desktop-PC, Tablet-PC, Smartphone) gerecht zu werden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Bereits heute besuchen 20 bis 25 % der Nutzer unsere Internetseite über Smartphones oder Tablet-PCs. Dieser Anteil wird dank neuer technischer Entwicklungen und großformatiger Smartphone-Displays weiter wachsen. Unser Webauftritt muss sich an diesen Umstand und an die neuen Standards anpassen, um seine Attraktivität für den Besucher unabhängig vom Endgerät gewährleisten zu können. Vorteil des Responsive Designs ist, dass Inhalts- und Navigationselemente sowie der strukturelle Aufbau einer Website immer korrekt und leserlich auf dem jeweiligen Gerät dargestellt werden. Der Nutzer erhält die wichtigen Informationen auf einen Blick und findet sich auf der Seite schneller zurecht. 14

15 IX. Broschüre Die diesjährige Broschüre beinhaltet einen Dreiklang aktueller Themen, die momentan stark nachgefragt werden: Online-Shopping, rechtliche Neuerungen aufgrund der ADR-Richtlinie und der ODR-Verordnung sowie Datenschutz. Der Trend zum Online-Shopping ist weiterhin ungebrochen. Jedoch stellen wir fest, dass die Verbraucher immer mehr und immer besser über die Grundzüge des Online-Shoppings Bescheid wissen. Aus diesem Grund haben wir alle relevanten Informationen zum Thema Online-Shopping an die neuen Entwicklungen im Jahr 2016 angepasst und aktualisiert sowie in übersichtlicher und gestraffter Form in unserer Broschüre dargestellt. Bei Sonderfragen und individuellen Fallgestaltungen ermutigen wir Händler und Verbraucher, uns zu kontaktieren. Der zweite Teil der Broschüre befasst sich mit dem aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen höchst aktuellen Thema der Schlichtung. Die Publikation stellt hier eine übersichtliche Darstellung der rechtlichen Neuerungen zur Verfügung und bietet auch einen Ausblick auf die aus der ADR-Richtlinie und der ODR-Verordnung erwachsenden Informationspflichten, die im Jahr 2017 hinzukommen werden. Der letzte Teil der Broschüre befasst sich mit dem Thema Datenschutz. Fortlaufende Informationen für Händler und Verbraucher zu diesem Themenkomplex sind angesichts der immer wieder auftretenden Fragen unerlässlich. Neben der Aufnahme des Themas in die Broschüre hat uns die anhaltende Nachfrage nach dem Thema Datenschutz wie unter Ziffer XI. 1. ersichtlich auch dazu bewogen, eine Pressemitteilung zum sog. Identitätsdiebstahl zu veröffentlichen. X. Eine Stelle für Nutzer und Anbieter von ecommerce Eine Stelle für Nutzer und Anbieter das Informations- und Beratungsangebot der ecommerce- Verbindungsstelle richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Im Folgenden wird ein kurzer Abriss der Publikumsveranstaltungen und Vorträge gegeben, an denen wir teilgenommen haben: 21. März 2016: 148. Treffen des Erfinderforums Bottwartal Beim 148. Treffen des Erfinderforums Bottwartal am Montag, , 19 Uhr, im Alten Bahnhof Oberstenfeld sprach die Volljuristin Frau Leonie Heutmann der ecommerce-verbindungsstelle Deutschland in Kehl zum Thema Rechtliche und praktische Aspekte zum Online-Handel. Das 15

16 Erfinderforum Bottwartal wurde im April 2001 von Dipl.-Math. Michael Maragudakis, MBA, gegründet. Seine Innovationsberatung, MC Maragudakis Consulting, ist Sponsor und die Gemeinde Oberstenfeld ist Förderer. Das Thema Online-Handel u. a. von Innovationen sollte dieses Mal aus Verbrauchersicht behandelt werden: die Referentin, Frau Heutmann, ging daher in ihrem Vortrag auf die gesetzlichen Vorgaben ein, die Unternehmen beim Online-Handel beachten müssen: Unter anderem das im Jahr 2014 neu geregelte Widerrufsrecht. Sie erläuterte die entsprechenden Informationspflichten. Gerne haben die Teilnehmer des Abends und auch späterer Veranstaltungen die einschlägigen Broschüren mitgenommen. 06. April 2016: EIPA Seminar on EU Consumer Protection Law Am 06. April 2016 gab Frau Heutmann gemeinsam mit Herrn Juan Diego Ramírez-Cárdenas Díaz ein Seminar zum Thema EU Consumer Protection Law für Angestellte der Europäischen Kommission. Das Seminar beinhaltete folgende Themenblöcke: - Einführung in das EU Verbraucherrecht, - Verbraucherrechte in Kaufverträgen (Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU, Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG, Richtlinie 93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen), - Case Study zu Verbraucherrechten bei Kaufverträgen, - Außergerichtliche Streitbeilegung: Das European Consumer Centres Network (ECC-Net), Alternative Dispute Resolution (ADR) und Online Dispute Resolution (ODR), - Case Study zu ADR, - EU Regelungen zur Produktsicherheit: Richtlinie 2001/95/EG und das Rapid Alert System for dangerous non-food products (RAPEX). Aufgrund des Erfolgs ist eine erneute Durchführung im Jahr 2017 bereits in Planung; voraussichtlich am August: Stand beim Tag der offenen Tür des Bundespresseamtes Am Tag der offenen Tür des Bundespresseamtes war die ecommerce-verbindungsstelle über den Trägerverein, dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., vertreten. Hier zeigten sich wieder die positiven Synergieeffekte dank des Umstands, dass sobald ein Stand vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betreut wird, die ecommerce-verbindungsstelle mit Broschüren präsent ist. Veranstaltungen bei den Industrie- und Handelskammern Wie bereits in den Vorjahren wurde die ecommerce-verbindungsstelle als Experte für den Online- Handel von den Industrie- und Handelskammern für Veranstaltungen angefragt. 16

17 So konnten Unternehmer in persönlichen Einzelterminen im Rahmen von sog. E-Business- Sprechstunden mit den Experten der ecommerce-verbindungsstelle sprechen und gezielt rechtliche Fragen stellen, die sich Ihnen im Alltag stellen. Die Fragen stammten hierbei aus den verschiedensten Themengebieten und gingen oft ins Detail. Zwar schienen beispielsweise die Grundzüge des Widerrufsrechts bekannt. Einzelheiten zum Widerrufsrecht bei grenzüberschreitenden Geschäften oder zu der hierbei erforderlichen Belehrung bedurften jedoch der näheren Erörterung. Dies gilt auch bezüglich Unklarheiten der Unternehmen zur Impressumspflicht sowie zum Urheberrecht. Ähnlich wie auch bei den Anfragen, welche an die ecommerce Verbindungsstelle gerichtet werden, ging es meist um detaillierte und rechtlich komplexe Sachverhalte, die eine umfassende Beratung erforderten. Die Veranstaltungen stießen auf sehr positive Resonanz. 17

18 XI. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1. Pressemitteilungen Mit der Pressemitteilung vom wurde die neue Broschüre der ecommerce- Verbindungsstelle Deutschland beworben. Die Broschüre informiert über die Eigenheiten des M- Commerce und die Besonderheiten, die beim Einkauf im Netz zu beachten sind. Die Pressemitteilung wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen (siehe nachfolgenden Pressespiegel). 18

19 Die Pressemitteilung vom beschäftigte sich mit dem Thema des sog. Identitätsdiebstahls. Hierbei eignen sich die Täter Daten von Verbrauchern oder Unternehmen an und kaufen im Internet ein, schließen Verträge ab oder legen Online-Shops an, die leicht mit dem Namen eines real existierenden Händlers zu verwechseln sind. In der Folge erhalten nichtsahnende Verbraucher Rechnungen, die sie begleichen sollen. Oder beschweren sich Kunden bei Händlern, bei denen sie vermeintlich Waren erworben haben, über die Nichtlieferung trotz bereits erfolgter Zahlung. Unsere Pressemitteilung gab hier praxisnahe Tipps, wie man sich vor Datendiebstahl schützen kann und was zu tun ist, falls es doch einmal passiert. 19

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21 2. Broschüren-Versandaktion Die Nachfrage an Broschüren war, wie bereits oben ausgeführt, aufgrund unseres proaktiven Kontaktierens von Interessenten, im Vergleich zu den Vorjahren stark erhöht. Wir haben uns Gedanken gemacht, für welche Einrichtungen und Nutzergruppen unsere Broschüren von besonderem Wert sein könnten und haben diesen gezielt angeboten, ihnen per Post Broschüren zur Verfügung zu stellen. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Broschüren inzwischen sogar vergriffen sind. 3. Mitwirkung an Presseartikeln Wie auch in der Vergangenheit, gehen bei der ecommerce-verbindungsstelle Anfragen von Journalisten zu verbraucherrechtlichen Themen ein. Es hat sich dabei über die Jahre bewährt, dass die Beiträge in Zusammenarbeit mit uns entstehen bzw. vor Veröffentlichung mit uns abgestimmt werden. Auf diesem Weg wird gewährleistet, dass die Texte aus juristischer Sicht korrekt sind. Unser Angebot wird von den Journalisten gut angenommen. Wir wiederum profitieren von der damit verbundenen Öffentlichkeitswirkung unserer Themen. 4. TV-Auftritt Für sehr hohe Aufmerksamkeit sorgte ein Beitrag im Europa Magazin (Das Erste) vom mit dem Titel Die Grenzen des Online-Shoppens. Der Beitrag setzte sich mit den faktisch weiterhin bestehenden Beschränkungen des grenzüberschreitenden Online-Shoppens auseinander. So liefern einige Anbieter weiterhin nur in eine sehr beschränkte Zahl von Mitgliedsstaaten, manche Händler lehnen gar eine Lieferung ins EU-Ausland gänzlich ab. Die EU-Kommission hat vor diesem Hintergrund am folgende Verordnungsvorschläge vorgelegt: - Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts, - Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste, - Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Der Beitrag hatte nach Auskunft des ARD Pressedienstes einen Marktanteil von 7,6 % und wurde von rund 1,02 Millionen Zuschauern zu einer guten Sendezeit am Wochenende gesehen. 21

22 XII. Anhang: Pressespiegel der Verbindungsstelle Überblick über die Pressearbeit im Jahr 2016: , dpa-meldung , Augsburger Allgemeine (dpa-meldung) 22

23 , Aachener Zeitung (dpa-meldung) 23

24 , Fashion Magazin 24

25 , Advo2call.de 25

26 , Kehler Zeitung 26

27 , Eurojournalist 27

28 , Kehler Zeitung 28

29 , Mittelbadische Presse 29

30 , Fernsehbeitrag, Europa Magazin, Die Grenzen des Online-Shoppens 30

31 , Der Westen 31

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