StromverSorgung strompreise ab 1. Januar 2013
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- Nelly Sauer
- vor 8 Jahren
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1 Stromversorgung strompreise ab 1. Januar 2013
2 bw.strom haushalt UND kleingewerbe gewerbe 30 gewerbe 100 INDUSTRIE egalmix «tbw.basis.strom» bis kwh / a pro Messstelle und für Baustrom in Niederspannung 230 /240 Volt ab kwh / a Hochtarif oder ab 100 kw / Mt Leistung und für Wärmepumpen ab kwh / a in Mittelspannung mit eigener Trafostation standard plus ultra extra energiepreis Hochtarif ( 9.35 ) 9.13 ( 8.45 ) 8.91 ( 8.25 ) Niedertarif 7.29 ( 6.75 ) 6.97 ( 6.45 ) 6.75 ( 6.25 ) 6.53 ( 6.05 ) netznutzung arbeitspreis Hochtarif 9.72 ( 9.00 ) 2.48 ( 2.30 ) 1.40 ( 1.30 ) Niedertarif 4.59 ( 4.25 ) 1.13 ( 1.05 ) 1.13 ( 1.05 ) netznutzung grundpreis pro Zähler Fr. / Mt ( 7.50 ) netznutzung leistungspreis pro Zähler und Monat Fr. / kw 9.56 ( 8.85 ) Blindleistung rp. / kvarh 4.32 ( 4.00 ) abgaben Systemdienstleistungen SDL Einspeisevergütung KEV Schutz der Gewässer und Fische Abgabe an Stadt 0.33 ( 0.31 ) 0.38 ( 0.35 ) 0.11 ( 0.10 ) 0.78 ( 0.72 ) Preise: inkl. 8.0 % MWST (exkl. 8.0 % MWST) Hochtarif: Mo Fr von Uhr Niedertarif: Sa / So und Mo Fr von Uhr Sperrzeiten während des Hochtarifs: Elektroheizungen und Boiler: Mo bis Fr von Uhr Wärmepumpen: Mo bis Fr von Uhr Mo bis Fr von Uhr ökostromprodukte tbw.öko.aquach tbw.öko.star tbw.öko.wil Schweizer Wasserkraft mit Herkunftsnachweis zertifiziert mit Fördermodell Wiler-Ökostrom aus lokaler Produktion Aufpreis zum Egalmix Aufpreis zum Egalmix Aufpreis zum Egalmix Preise: inkl. 8.0 % MWST
3 wählen sie IHR stromprodukt Der Egalmix tbw.basis.strom entspricht dem unveränderten Strommix der Vorlieferantin und stammt primär aus in- und ausländischen Kernenergieanlagen, aus Wasserkraftanlagen unbekannter Herkunft und /oder aus fossilen Brennstoffen. Ohne Ihren Änderungswunsch für den Egalmix tbw.basis.strom oder die neuen Ökostromqualitäten tbw.öko. star oder tbw.öko.wil liefern wir Ihnen als Standardqualität den erneuerbaren und kostengünstigen Ökostrom tbw.öko.aquach. Der Ökostrom tbw.öko.aquach ist nur zu 100 Prozentanteilen wählbar, die Ökostromprodukte tbw.öko.star und tbw.öko.wil sind zu 25, 50 oder 100 Prozentanteilen wählbar. Der bestellte Prozentanteil kann jederzeit erhöht oder verringert werden. Ökostromprodukte Der Ökostrom tbw.öko.aquach stammt ausschliesslich aus schweizerischen Wasserkraftanlagen mit garantiertem Herkunftsnachweis ausschliesslich aus natürlichem Zufluss ohne Mehrfachnutzung mit Fremdenergie (Pumpspeicherung). Diese Stromqualität gilt als erneuerbare Energie sowie als CO 2 -neutral und ist gänzlich frei von Kernenergie. Der Herkunftsnachweis garantiert die Art der Produktion und die genaue Herkunft der Energie. Die Produktionsanlagen werden gemäss eidgenös-sischer Verordnung periodisch nach ökologischen Kriterien geprüft. Der Ökostrom tbw.öko.star stammt ausschliesslich aus schweizerischer Solar-, Wasser-, Biomasse- oder Windkraftproduktion, zertifiziert nach dem Qualitätslabel «naturemade star». Diese Qualität unterstützt das Fördermodell des Vereins für umweltgerechte Energie VUE. Der darin eingeschlossene Förderbeitrag garantiert den Ausbau von weiteren erneuerbaren Energien und ökologische Verbesserungsmassnahmen. Dieser Strom stammt somit aus ausschliesslich erneuerbaren Energiequellen nach den strengsten ökologischen Auflagen produziert. Der Ökostrom tbw.öko.wil ist ein rein lokal produzierter Strom aus erneuerbaren Energiequellen der Stadt Wil. Er setzt sich zusammen aus Solarstrom der eigenen Photovoltaikanlagen der Technischen Betriebe Wil und aus Biomassestrom von der Verwertung der stadteigenen Abfallmenge beim Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB-Strom).
4 allgemeine informationen preise für energie Die Preise für Energie basieren auf den Produktions-, Beschaffungs- und Bereitstellungskosten für die effektiv verbrauchte Energie. Preise für Netznutzung Die Preise für die Netznutzung setzen sich zusammen aus den Kosten für Transport und Verteilung der Energie. Darin enthalten sind die Kosten für alle Netzebenen von der Produktion bis zum Verbraucher. Systemdienstleistungen (SDL) swissgrid Die SDL gelten als nationale Abgabe und definieren sich insbesondere in Systemkoordination, Bilanzmanagement, Primärregelung etc. auf der nationalen Netzebene. Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Gewässerschutz Die KEV gilt als nationale Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien und die Gewässerschutzabgabe als Zuschlag für Renaturierungsmassnahmen gemäss Gewässerschutzgesetz. Abgabe an Stadt Wil Die Stadt Wil erhebt als Eigentümerin der TBW aus der Stromversorgung eine Abgabe an den allgemeinen Haushalt. Blindenergie Die Blindenergie wird verrechnet, sofern der Energiebezug mit einem Leistungsfaktor von weniger als 0.92 erfolgt (Blindverbrauch grösser als 42.6 Prozent des Wirkverbrauchs). Summenmessung Für die spezielle Summenmessung mehrerer Stromzähler wird zusätzlich eine monatliche Entschädigung von Fr (inkl. MWST) pro Messeinheit erhoben. Zähler-Fernauslesung Für die Zähler-Fernauslesung stellt der Kunde einen Telefonanschluss mit Direktwahlnummer zur Verfügung. Energiemessung in Haushalte und Kleingewerbe Die Energiemessung erfolgt mit einem Doppeltarifzähler, der zwischen Hochtarif und Niedertarif unterscheidet. Ist die hausinterne Elektroinstallation nur für Einfachtarif ausgelegt, so wird der gemessene Verbrauch zum Hochtarif verrechnet. Energiemessung in Gewerbe und Industrie Die Energiemessung erfolgt mit einem Leistungszähler, der neben dem Energieverbrauch auch die höchste, während 15 Minuten registrierte, mittlere Leistung in der Hochtarifzeit und pro Verrechnungsperiode anzeigt. Wärmepumpen Beim Einsatz von Wärmepumpen wird der erfasste Gesamtverbrauch an Strom anstelle der Preiskategorie Haushalt und Gewerbe zum Vorzugspreis der Preiskategorie Gewerbe 30 / Gewerbe 100 mit Leistungspreis (bis 8.0 kw nach Anschlusswert / ab 8.0 kw nach gemessener Leistung) verrechnet.
5 allgemeine bestimmungen An- und Abmeldungen Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist den TBW rechtzeitig zu melden, unter Angabe der alten und der neuen Adresse sowie des Zeitpunktes des Wechsels. Für allfällige Bezüge und Gebühren ist bis zur Abmeldung der bisherige Kunde gegenüber den TBW haftbar. kategorienwechsel Ein Kategorienwechsel wird in der Regel erst vorgenommen, wenn während zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Bedingungen für das neue Produkt erfüllt wurden. Verrechnung Die Abrechnungsperiode wird durch die TBW fest-gelegt. Die Grund- und Leistungspreise werden auch für angebrochene Monate verrechnet und auch dann belastet, wenn vorübergehend kein Energiebezug erfolgt. Teilrechnung (Akonto) Der Strombezug wird für Haushalte und Kleinverbraucher jeweils per Ende März und Ende September mittels Zählerablesung ermittelt. Dazwischen wird eine Teilrechnung (Akontobetrag) aufgrund des Vorjahresverbrauches erstellt. Die gestellte Teilrechnung wird bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Teilrechnung bezahlt wurde oder nicht. Jede Rechnung ist deshalb separat zu begleichen. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Forderung zu 5 Prozent zu verzinsen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr (exkl. MWST) erhoben. Für besondere Aufwendungen, wie das Abschalten bzw. Einschalten der Energiezufuhr oder die Montage von Wertkartenzählern, die zur Sicherstellung von weiteren Forderungen aus der Energielieferung erbracht werden müssen, wird pro Arbeitsgang eine Gebühr von Fr (exkl. MWST) erhoben. Gültigkeit Die vorstehenden Preise gelten ab 1. Januar 2013 und ersetzen alle früheren Tarife. Speerstrasse 10, 9500 Wil Telefon info@tb-wil.ch Mit Sicherheit gut versorgt.
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