Tarife 2015 EV Gebenstorf AG gültig vom bis

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1 Tarife 2015 EV Gebenstorf AG gültig vom bis KN 15 Tarif für Kunden mit Energiebezug in Niederspannung KN-S 15 Tarif für Kunden mit Komfortwärmebedarf und Energiebezug in Niederspannung GL 15 Tarife für Gemeinde- Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sowie Baustromanschlüsse mit Energiebezug in Niederspannung GN 15 Tarif für Grosskunden mit Energiebezug in Niederspannung und Leistungsmessung GNT 15 Tarif für Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Energiebezug und Messung in Niederspannung GHT 15 Tarif für Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Energiebezug und Messung in Hochspannung 16-kV RTN 15 Tarif für Energierücklieferungen in Niederspannung ohne Subvention KEV RTR 15 Tarif für Energierücklieferungen in Niederspannung mit einmaliger KEV-Vergütung

2 KN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR KUNDEN MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (KN 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Netznutzungspreise Total Strompreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Einfachtarif (ET) pro kwh Rp Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Energiepreise Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten.

3 Besondere Bestimmungen In Mehrfamilienhäusern wird der Allgemeinverbrauch separat gemessen und dem Hauseigentümer verrechnet. Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif KN Gebenstorf, 15. August 2014

4 KN-S 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR KUNDEN MIT KOMFORTWÄRMEBEDARF UND ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (KN-S 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw, Anwendung bei Kunden deren Komfortwärmebedarf mittels Wärmepumpe oder Widerstandsheizung erfolgt. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Total Strompreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten.

5 Besondere Bestimmungen Der Tarif KN-S ist anwendbar auf Messkreise in Haushaltungen oder beim Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern, bei denen der Energiebezug zur dauernden Deckung des gesamten oder überwiegenden Teils des Wärmebedarfs dient. Massgebend sind dabei ordnungsgemäss bewilligte und gesteuerte elektrische Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen (Wärmepumpen, Widerstandsheizungen). Für diese Anlagen gelten zudem besondere Anschlussbedingungen. Der Tarif KN-S kann auch für öffentliche oder gewerbliche Wärmeerzeugungsanlagen mit besonderen Bezugsverhältnissen Anwendung finden. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif KN-S Gebenstorf, 15. August 2014

6 GL 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GEMEINDE, GEWERBE- UND LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE SOWIE BAUSTROMANSCHLÜSSE MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (GL 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw in den Segmenten Gewerbe/Landwirtschaft etc. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Energiepreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Einfachtarif (ET) pro kwh Rp Rp Rp Baustrom Rp Rp Rp Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Fr Fr Grundpreis Baustromanschluss siehe Anschlussreglement für das NS-Netz Netznutzungspreise Total Strompreise Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern

7 * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs entsprechend ca. cos ϕ = 0,93 betragen. Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen In Mehrfamilienhäusern wird der Allgemeinverbrauch separat gemessen und dem Hauseigentümer verrechnet. Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Baustromtarif bei Baustromanschlüssen auch gültig für Leistungsbezug von mehr als 30 kw. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GL Gebenstorf, 15. August 2014

8 GN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG UND LEISTUNGSMESSUNG (GN 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung und marktberechtigte Kunden mit einem Leistungsbezug von grösser 30 kw 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Energiepreise Netznutzungspreise Total Strompreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messtelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messtelle (mit Zählerfernauslesung) Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt.) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern

9 * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GN-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs entsprechend ca. cos ϕ = 0,93 betragen. Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen 1. Anwendung des Tarifs GN: - Der Tarif GN gilt für Grossbezüger, die aus dem Niederspannungsnetz beliefert werden können. Grossbezüger sind Kunden mit einem anrechenbaren Monatsmaximum grösser als 30 kw. - Der Tarif GN wird auch für Besitzer eigener Energieerzeugungsanlagen für den Bezug von Aushilfs- und Ergänzungsenergie angewendet. - Bezieht ein Kunde Energie über mehrere Messstellen, so wird für jede gesondert abgerechnet. - Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. 2. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GN Gebenstorf, 15. August 2014

10 GNT 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT EIGENER TRANSFORMATORENSTATION UND ENERGIEBEZUG UND MESSUNG IN NIEDERSPANNUNG (GNT 15) 1. Produktbeschrieb Lieferung von Versorgungsenergie für die konsumangepasste Vollversorgung von Grosskunden mit eigener Transformatorenstation aber Messung und Abrechnung in Niederspannung 0.4 kv. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Total Strompreise Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messtelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messtelle (mit Zählerfernauslesung) Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**)

11 Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GNT-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf pro Monat in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen, entsprechend einem mittleren Leistungsfaktor von ca. cos ϕ = 0,93. Ein allfälliger Überzug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen Anwendung Dieser Tarif gilt für Grossbezüger mit eigener Transformatorenstation, deren Energiebezug für alle Zwecke gesamthaft in Niederspannung 380/220 Volt gemessen wird. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung MS 16 kv). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GNT Gebenstorf, 15. August 2014

12 GHT 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT EIGENER TRANSFORMATORENSTATION UND ENERGIEBEZUG UND MESSUNG IN HOCHSPANNUNG 16 kv (GHT 15) 1. Produktbeschrieb Lieferung von Versorgungsenergie für die konsumangepasste Vollversorgung von Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Messung und Abrechnung in Hochspannung 16 kv. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp. 1) Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp. 1) Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp. 1) Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp. 1) Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Total Strompreise Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messstelle (mit Zählerfernauslesung) 1) Energiepreis auf Anfrage Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh.

13 Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GHT-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf pro Monat in der Hochtarifzeit bei Messung in 16 kv höchstens 45,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen, entsprechend einem mittleren Leistungsfaktor von ca. cos ϕ = 0,91. Ein allfälliger Überzug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen Anwendung Dieser Tarif gilt für Grossbezüger mit eigener Transformatorenstation, deren Energiebezug für alle Zwecke gesamthaft in Hochspannung 16 kv gemessen wird. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung MS 16 kv). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GHT Gebenstorf, 15. August 2014

14 RTN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR ENERGIERÜCKLIEFERUNG IN NIEDERSPANNUNG OHNE SUBVENTION KEV (RTN 15) 1. Produktbeschrieb Vergütung für Produzenten mit Einspeisung in Netzebene 7 aus Anlagen nach Art. 7 des Energiegesetzes. Das Produkt richtet sich an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und weder MKF noch KEV beitragsberechtigt sind. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Energiepreise Energiepreise Arbeitspreise pro kwh inkl. MWST Hochtarif (Sommer / Winter) Rp Rp Niedertarif (Sommer / Winter) Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle zu Lasten Erzeuger Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Anwendung Der Tarif RT kommt zur Anwendung bei Produzenten von erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb kamen und nicht oder noch nicht im Förderprogramm KEV berücksichtigt wurden. Der Tarif RT wird ebenfalls für Produzenten mit erneuerbarer Energie angewendet, die vor dem 1. Januar 2006 in Betrieb kamen, aber nicht am damaligen MKF-Programm teilnahmen (Mehrkostenfinanzierung). 3.2 Preise Die Preise liegen über den heutigen Beschaffungskosten der EVG AG für gleichwertige Energie. Die EVG AG liefert mit diesem Tarif einen kleinen Beitrag für Produzenten, die keine Subvention erhalten. Bei einer Aenderung der Beschaffungskosten behält sich die EVG AG vor, den Rückliefertarif RTN anzupassen.

15 3.3 Messung Die eingespeiste Energie muss mit einem geeichten Messinstrument erfasst werden. Die Verteilnetzbetreiberin EVG AG legt die Art der Messung fest. Die Kosten für das Messinstrument und die Bereitstellung der Messdaten gehen zulasten des Produzenten. 3.4 Empfehlung zum Messsystem Produzenten, die planen, ins Förderprogramm von KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) einzusteigen, müssen vom Gesetz her 2 unabhängige Messkreise (2 Zähler, für Eigenverbrauch und für die Produktion der Energie) haben. Produzenten, die allenfalls planen, Zertifikate (grüner Mehrwert) zu verkaufen, brauchen ebenfalls 2 unabhängige Zähler. Produzenten, die nur den Tarif RTN nutzen wollen, können nur einen Zähler (Vor- / Rücklauf je Tarifzeit) einbauen. 3.5 Abrechnung und Auszahlung der Energie Unabhängig davon, ob der Hausanschluss mit 1 oder 2 Zählern ausgerüstet ist, wird die netto ins EVG-Netz eingespiesene Energie dem Produzenten tarifgerecht zurückvergütet. Die Auszahlung der Vergütung der eingespeisten Energie erfolgt einmal jährlich. Der Produzent stellt dabei der EVG Rechnung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den ins Netz eingespeisten Nettoenergiemengen. Die Rechnung wird durch die EVG AG innert 30 Tagen beglichen. 3.6 Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif RT Gebenstorf, 15. August 2014

16 RTR 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR ENERGIEERZEUGUNGSANLAGEN MIT EINMALZAHLUNGEN AUS KEV- SUBVENTION (RTR 15) 1. Produktbeschrieb Vergütung für Produzenten mit Einspeisung in Netzebene 7 aus Eigenerzeugungs-Anlagen. Das Produkt richtet sich an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen wurden und mit Einmalzahlungen aus KEV-Subventionen mitfinanziert wurden. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Energiepreise Energiepreise Arbeitspreise pro kwh inkl. MWST Hochtarif (Sommer / Winter) Rp Rp Niedertarif (Sommer / Winter) Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle zu Lasten Erzeuger Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Anwendung Der Tarif RTR kommt zur Anwendung bei Produzenten von erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb kamen und von Einmalzahlungen aus KEV-Subvention mitfinanziert wurden. 3.2 Preise Die Preise orientieren sich an den heutigen Beschaffungskosten der EVG für gleichwertige Energie. Sollten sich die Beschaffungskosten der EVG ändern, wird auch der Tarif RTR entsprechend angepasst.

17 3.3 Messung Die eingespeiste Energie muss mit einem geeichten Messinstrument erfasst werden. Die Verteilnetzbetreiberin EVG AG legt die Art der Messung fest. Die Kosten für das Messinstrument und die Bereitstellung der Messdaten gehen zulasten des Produzenten. 3.4 Empfehlung zum Messsystem Produzenten, die planen, ins Förderprogramm von KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) einzusteigen, müssen vom Gesetz her 2 unabhängige Messkreise (2 Zähler, für Eigenverbrauch und für die Produktion der Energie) haben. Produzenten, die allenfalls planen, Zertifikate (grüner Mehrwert) zu verkaufen, brauchen ebenfalls 2 unabhängige Zähler. Produzenten, die nur den Tarif RTR nutzen wollen, können nur einen Zähler (Vor- / Rücklauf je Tarifzeit) einbauen. 3.5 Abrechnung und Auszahlung der Energie Unabhängig davon, ob der Hausanschluss mit 1 oder 2 Zählern ausgerüstet ist, wird die netto ins EVG-Netz eingespiesene Energie dem Produzenten tarifgerecht zurückvergütet. Die Auszahlung der Vergütung der eingespeisten Energie erfolgt einmal jährlich. Der Produzent stellt dabei der EVG Rechnung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den ins Netz eingespeisten Nettoenergiemengen. Die Rechnung wird durch die EVG AG innert 30 Tagen beglichen. 3.6 Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und er EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gebenstorf, 15. August 2014

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