Tarife 2015 EV Gebenstorf AG gültig vom bis
|
|
- Thomas Ziegler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tarife 2015 EV Gebenstorf AG gültig vom bis KN 15 Tarif für Kunden mit Energiebezug in Niederspannung KN-S 15 Tarif für Kunden mit Komfortwärmebedarf und Energiebezug in Niederspannung GL 15 Tarife für Gemeinde- Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sowie Baustromanschlüsse mit Energiebezug in Niederspannung GN 15 Tarif für Grosskunden mit Energiebezug in Niederspannung und Leistungsmessung GNT 15 Tarif für Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Energiebezug und Messung in Niederspannung GHT 15 Tarif für Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Energiebezug und Messung in Hochspannung 16-kV RTN 15 Tarif für Energierücklieferungen in Niederspannung ohne Subvention KEV RTR 15 Tarif für Energierücklieferungen in Niederspannung mit einmaliger KEV-Vergütung
2 KN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR KUNDEN MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (KN 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Netznutzungspreise Total Strompreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Einfachtarif (ET) pro kwh Rp Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Energiepreise Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten.
3 Besondere Bestimmungen In Mehrfamilienhäusern wird der Allgemeinverbrauch separat gemessen und dem Hauseigentümer verrechnet. Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif KN Gebenstorf, 15. August 2014
4 KN-S 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR KUNDEN MIT KOMFORTWÄRMEBEDARF UND ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (KN-S 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw, Anwendung bei Kunden deren Komfortwärmebedarf mittels Wärmepumpe oder Widerstandsheizung erfolgt. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Total Strompreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten.
5 Besondere Bestimmungen Der Tarif KN-S ist anwendbar auf Messkreise in Haushaltungen oder beim Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern, bei denen der Energiebezug zur dauernden Deckung des gesamten oder überwiegenden Teils des Wärmebedarfs dient. Massgebend sind dabei ordnungsgemäss bewilligte und gesteuerte elektrische Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen (Wärmepumpen, Widerstandsheizungen). Für diese Anlagen gelten zudem besondere Anschlussbedingungen. Der Tarif KN-S kann auch für öffentliche oder gewerbliche Wärmeerzeugungsanlagen mit besonderen Bezugsverhältnissen Anwendung finden. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif KN-S Gebenstorf, 15. August 2014
6 GL 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GEMEINDE, GEWERBE- UND LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE SOWIE BAUSTROMANSCHLÜSSE MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG (GL 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung bis zu einem Leistungsbezug von 30 kw in den Segmenten Gewerbe/Landwirtschaft etc. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Energiepreise Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Einfachtarif (ET) pro kwh Rp Rp Rp Baustrom Rp Rp Rp Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle Fr Fr Grundpreis Baustromanschluss siehe Anschlussreglement für das NS-Netz Netznutzungspreise Total Strompreise Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern
7 * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs entsprechend ca. cos ϕ = 0,93 betragen. Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen In Mehrfamilienhäusern wird der Allgemeinverbrauch separat gemessen und dem Hauseigentümer verrechnet. Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. Sperrungen mit Rücksicht auf die Belastungsverhältnisse bleiben vorbehalten. Baustromtarif bei Baustromanschlüssen auch gültig für Leistungsbezug von mehr als 30 kw. Zählerablesung und Rechnungsstellung Die Messwerte werden jährlich abgelesen. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls jährlich. Zwischen den Ableseperioden werden vierteljährliche Akontorechnungen gestellt. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GL Gebenstorf, 15. August 2014
8 GN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT ENERGIEBEZUG IN NIEDERSPANNUNG UND LEISTUNGSMESSUNG (GN 15) 1. Produktbeschrieb Konsumangepasste Stromlieferung für Kunden in der Grundversorgung und marktberechtigte Kunden mit einem Leistungsbezug von grösser 30 kw 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Energiepreise Netznutzungspreise Total Strompreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messtelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messtelle (mit Zählerfernauslesung) Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt.) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern
9 * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GN-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs entsprechend ca. cos ϕ = 0,93 betragen. Ein allfälliger Überbezug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen 1. Anwendung des Tarifs GN: - Der Tarif GN gilt für Grossbezüger, die aus dem Niederspannungsnetz beliefert werden können. Grossbezüger sind Kunden mit einem anrechenbaren Monatsmaximum grösser als 30 kw. - Der Tarif GN wird auch für Besitzer eigener Energieerzeugungsanlagen für den Bezug von Aushilfs- und Ergänzungsenergie angewendet. - Bezieht ein Kunde Energie über mehrere Messstellen, so wird für jede gesondert abgerechnet. - Für den Anschluss elektrischer Heiz- und Brauchwassererwärmungsanlagen gelten besondere Anschlussbedingungen. 2. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GN Gebenstorf, 15. August 2014
10 GNT 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT EIGENER TRANSFORMATORENSTATION UND ENERGIEBEZUG UND MESSUNG IN NIEDERSPANNUNG (GNT 15) 1. Produktbeschrieb Lieferung von Versorgungsenergie für die konsumangepasste Vollversorgung von Grosskunden mit eigener Transformatorenstation aber Messung und Abrechnung in Niederspannung 0.4 kv. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp Rp Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp Rp Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Total Strompreise Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messtelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messtelle (mit Zählerfernauslesung) Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh. Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**)
11 Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GNT-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf pro Monat in der Hochtarifzeit höchstens 39,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen, entsprechend einem mittleren Leistungsfaktor von ca. cos ϕ = 0,93. Ein allfälliger Überzug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen Anwendung Dieser Tarif gilt für Grossbezüger mit eigener Transformatorenstation, deren Energiebezug für alle Zwecke gesamthaft in Niederspannung 380/220 Volt gemessen wird. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die definitive Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung MS 16 kv). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GNT Gebenstorf, 15. August 2014
12 GHT 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR GROSSKUNDEN MIT EIGENER TRANSFORMATORENSTATION UND ENERGIEBEZUG UND MESSUNG IN HOCHSPANNUNG 16 kv (GHT 15) 1. Produktbeschrieb Lieferung von Versorgungsenergie für die konsumangepasste Vollversorgung von Grosskunden mit eigener Transformatorenstation und Messung und Abrechnung in Hochspannung 16 kv. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Arbeitspreise Winter Hochtarif (HT) pro kwh Rp. 1) Rp Winter Niedertarif (NT) pro kwh Rp. 1) Rp Sommer Hochtarif (HT) pro kwh Rp. 1) Rp Sommer Niedertarif (NT) pro kwh Rp. 1) Rp Leistungsverrechnung pro kw Höchstes Viertelstunden-Maximum pro Monat Total Strompreise Leistungspreis pro kw/mt Fr Fr Blindenergiepreis pro kvarh Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle (ohne Zählerfernauslesung) Fr Fr Grundpreis pro Monat und Messstelle (mit Zählerfernauslesung) 1) Energiepreis auf Anfrage Energiepreise Netznutzungspreise Fr Fr Auf dem Netznutzungspreis für die Leistung (Fr. 5.90/kW/Mt) wird ein Rabatt von 15 % gewährt (ohne Arbeits-, Grund- und Blindenergiepreis). Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten Eine vorübergehende Abweichung von diesen Tarifzeiten bei ausserordentlichen Belastungsverhältnissen bleibt vorbehalten. In den vorstehenden Preisen sind nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = 1.00 Rp./kWh*) und die Abgabe zum Schutze von Gewässern und Fischen (Abgabe = 0.1 Rp./kWh) ergeben einen Totalbetrag von 1.10 Rp./kWh.
13 Die Systemdienstleistungen (SDL) des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid AG / (SDL = 0.54 Rp./kWh**) Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde (0.7 Rp./kWh) Die gesetzliche Mehrwertsteuer Allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Steuern * Anpassungen durch das Bundesamt für Energie vorbehalten. ** Anpassungen durch Swissgrid AG vorbehalten. Messung und Leistungsermittlung Die Verteilnetzbetreiberin EVG bestimmt die Art der Messung, um eine rationelle Datenerfassung und -auswertung zu gewährleisten. Die erforderlichen Apparate werden von der EVG gestellt. Die Messung erfolgt über einen Zähler mit Leistungsregistrierung. Die Abrechnung für Energielieferung, Netznutzung basiert auf den registrierten Werten. Die Monatsleistung wird auf folgende Weise ermittelt: Die Leistung wird durchgehend gemessen. Als Monatsmaximum gilt die höchste Belastung pro Monat, die während einer Viertelstunde ermittelt wurde. Die Messung wird jeweils zu jeder vollen Viertelstunde gestartet (00:00; 00:15; 00:30; 00:45; 01:00 ff.) Die Messstellen von GHT-Kunden, welche nur die Netznutzung von der EV Gebenstorf AG beziehen, werden gemäss ElCom-Verordnungen mit Messungen mit Zählerfernauslesungen ausgerüstet, mit entsprechenden Grundpreisen. Blindenergie Der Blindenergieverbrauch darf pro Monat in der Hochtarifzeit bei Messung in 16 kv höchstens 45,5 % des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauchs betragen, entsprechend einem mittleren Leistungsfaktor von ca. cos ϕ = 0,91. Ein allfälliger Überzug an Blindenergie wird zu 3,8 Rp. pro kvarh verrechnet. Besondere Bestimmungen Anwendung Dieser Tarif gilt für Grossbezüger mit eigener Transformatorenstation, deren Energiebezug für alle Zwecke gesamthaft in Hochspannung 16 kv gemessen wird. Zählerablesung und Rechnungsstellung Bezugsperiode: Winter 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember Sommer 1. April bis 30. September Die Messwerte werden monatlich erfasst. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls monatlich. Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung MS 16 kv). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif GHT Gebenstorf, 15. August 2014
14 RTN 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR ENERGIERÜCKLIEFERUNG IN NIEDERSPANNUNG OHNE SUBVENTION KEV (RTN 15) 1. Produktbeschrieb Vergütung für Produzenten mit Einspeisung in Netzebene 7 aus Anlagen nach Art. 7 des Energiegesetzes. Das Produkt richtet sich an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und weder MKF noch KEV beitragsberechtigt sind. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Energiepreise Energiepreise Arbeitspreise pro kwh inkl. MWST Hochtarif (Sommer / Winter) Rp Rp Niedertarif (Sommer / Winter) Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle zu Lasten Erzeuger Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Anwendung Der Tarif RT kommt zur Anwendung bei Produzenten von erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb kamen und nicht oder noch nicht im Förderprogramm KEV berücksichtigt wurden. Der Tarif RT wird ebenfalls für Produzenten mit erneuerbarer Energie angewendet, die vor dem 1. Januar 2006 in Betrieb kamen, aber nicht am damaligen MKF-Programm teilnahmen (Mehrkostenfinanzierung). 3.2 Preise Die Preise liegen über den heutigen Beschaffungskosten der EVG AG für gleichwertige Energie. Die EVG AG liefert mit diesem Tarif einen kleinen Beitrag für Produzenten, die keine Subvention erhalten. Bei einer Aenderung der Beschaffungskosten behält sich die EVG AG vor, den Rückliefertarif RTN anzupassen.
15 3.3 Messung Die eingespeiste Energie muss mit einem geeichten Messinstrument erfasst werden. Die Verteilnetzbetreiberin EVG AG legt die Art der Messung fest. Die Kosten für das Messinstrument und die Bereitstellung der Messdaten gehen zulasten des Produzenten. 3.4 Empfehlung zum Messsystem Produzenten, die planen, ins Förderprogramm von KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) einzusteigen, müssen vom Gesetz her 2 unabhängige Messkreise (2 Zähler, für Eigenverbrauch und für die Produktion der Energie) haben. Produzenten, die allenfalls planen, Zertifikate (grüner Mehrwert) zu verkaufen, brauchen ebenfalls 2 unabhängige Zähler. Produzenten, die nur den Tarif RTN nutzen wollen, können nur einen Zähler (Vor- / Rücklauf je Tarifzeit) einbauen. 3.5 Abrechnung und Auszahlung der Energie Unabhängig davon, ob der Hausanschluss mit 1 oder 2 Zählern ausgerüstet ist, wird die netto ins EVG-Netz eingespiesene Energie dem Produzenten tarifgerecht zurückvergütet. Die Auszahlung der Vergütung der eingespeisten Energie erfolgt einmal jährlich. Der Produzent stellt dabei der EVG Rechnung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den ins Netz eingespeisten Nettoenergiemengen. Die Rechnung wird durch die EVG AG innert 30 Tagen beglichen. 3.6 Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Er ersetzt den bisherigen Tarif RT Gebenstorf, 15. August 2014
16 RTR 15 EV Gebenstorf AG TARIF FÜR ENERGIEERZEUGUNGSANLAGEN MIT EINMALZAHLUNGEN AUS KEV- SUBVENTION (RTR 15) 1. Produktbeschrieb Vergütung für Produzenten mit Einspeisung in Netzebene 7 aus Eigenerzeugungs-Anlagen. Das Produkt richtet sich an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen wurden und mit Einmalzahlungen aus KEV-Subventionen mitfinanziert wurden. 2. Preise Gültig für Lieferperiode 1. Januar bis 31. Dezember Energiepreise Energiepreise Arbeitspreise pro kwh inkl. MWST Hochtarif (Sommer / Winter) Rp Rp Niedertarif (Sommer / Winter) Rp Rp Grundpreis pro Monat und Messstelle zu Lasten Erzeuger Fr Fr Tarifzeiten Hochtarif Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Niedertarf Übrige Zeiten 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Anwendung Der Tarif RTR kommt zur Anwendung bei Produzenten von erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb kamen und von Einmalzahlungen aus KEV-Subvention mitfinanziert wurden. 3.2 Preise Die Preise orientieren sich an den heutigen Beschaffungskosten der EVG für gleichwertige Energie. Sollten sich die Beschaffungskosten der EVG ändern, wird auch der Tarif RTR entsprechend angepasst.
17 3.3 Messung Die eingespeiste Energie muss mit einem geeichten Messinstrument erfasst werden. Die Verteilnetzbetreiberin EVG AG legt die Art der Messung fest. Die Kosten für das Messinstrument und die Bereitstellung der Messdaten gehen zulasten des Produzenten. 3.4 Empfehlung zum Messsystem Produzenten, die planen, ins Förderprogramm von KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) einzusteigen, müssen vom Gesetz her 2 unabhängige Messkreise (2 Zähler, für Eigenverbrauch und für die Produktion der Energie) haben. Produzenten, die allenfalls planen, Zertifikate (grüner Mehrwert) zu verkaufen, brauchen ebenfalls 2 unabhängige Zähler. Produzenten, die nur den Tarif RTR nutzen wollen, können nur einen Zähler (Vor- / Rücklauf je Tarifzeit) einbauen. 3.5 Abrechnung und Auszahlung der Energie Unabhängig davon, ob der Hausanschluss mit 1 oder 2 Zählern ausgerüstet ist, wird die netto ins EVG-Netz eingespiesene Energie dem Produzenten tarifgerecht zurückvergütet. Die Auszahlung der Vergütung der eingespeisten Energie erfolgt einmal jährlich. Der Produzent stellt dabei der EVG Rechnung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den ins Netz eingespeisten Nettoenergiemengen. Die Rechnung wird durch die EVG AG innert 30 Tagen beglichen. 3.6 Rechtsgrundlage Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und er EV Gebenstorf AG beruht auf dem vorliegenden Tarif sowie auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EV Gebenstorf AG (Belieferung NS 400 Volt). Dieser Tarif wurde vom Verwaltungsrat der EV Gebenstorf AG am 15. August 2014 beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gebenstorf, 15. August 2014
Tarife 2014 EV Gebenstorf AG gültig vom 1.1.2014 bis 31.12.2014
Tarife 2014 EV Gebenstorf AG gültig vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 KN 14 Tarif für Kunden mit Energiebezug in Niederspannung KN-S 14 Tarif für Kunden mit elektrischer Raumheizung und Energiebezug in Niederspannung
MehrNiederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT
blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den
MehrStrom bis 10 000 kwh HT / Jahr
Muotastrom-Tarif «Casa» Strom bis 10 000 kwh HT / Jahr Ihr Muotastrom-Preis Kunden in der Grundversorgung Bis ca. 10 000 kwh Jahresverbrauch im Hochtarif Bei Einfachtarifmessungen wird der gesamte Verbrauch
MehrStromtarif GH. Ausgabe 2014 V1. Gültig ab 1. Januar 2014 Genehmigt vom Stadtrat am 13. August 2013
Stromtarif GH Ausgabe 2014 V1 Gültig ab 1. Januar 2014 GROSSBEZÜGERTARIF GH (Netzebene 5) 1. Anwendungsgebiet Dieser Tarif gilt für direkte Energiebezüger am Mittelspannungsnetz (16 kv) mit eigenen Transformatorenstationen.
MehrIhr Energieversorger. Gültig ab 1. 1. 2013 bis 31. 12. 2013. 1to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte
Ihr Energieversorger Gültig ab.. 203 bis 3. 2. 203 to energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte to energy break: günstiger Strom dank gezieltem Stromunterbruch to energy break ist unser
MehrArt 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter)
Art 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter) A Niederspannung (NS) bis 2 000 kwh Jahresverbrauch; NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung A 1. Voraussetzungen
MehrVerordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung
741.3 Einwohnergemeinde Brienz Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung Brienz vom 13. Juli 2015 1. Brienzstrom Haushalt 1 / Brienzstrom Haushalt 2 2. Brienzstrom Wärmepumpe 3. Brienzstrom
MehrTarif EVS n.nutzung n7lg-14 Gültig ab 1. Januar 2014
Elektrizitätsversorgung 5040 Schöftland Netznutzungstarif für 0.4-kV-Endverbraucher mit Lastgangmessung Tarif EVS n.nutzung n7lg-14 Gültig ab 1. Januar 2014 Besondere Bestimmungen 1. Anwendung Die angegebenen
MehrStromtarif ET1 und ET2
Stromtarif ET1 und ET2 Ausgabe 2011 Gültig ab 1. Januar 2011 EINHEITSTARIF ET 1 und ET 2 (Niederspannung, Netzebene 7) Dieser Tarif wird angewendet für Haushaltungen, Allgemeinverbrauch in Mehrfamilien-
Mehrg ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 b i s 3 1. D e z e m b e r 2 0 1 6
Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife K r a f t w e r k L ü t s c h e n t a l, J u n g f r a u b a h n A G g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 b i s 3 1. D e z e m b e r 2 0 1 6
MehrStromtarif ET1 und ET2
Stromtarif ET1 und ET2 Ausgabe 2013 V3 Gültig ab 1. Januar 2013 EINHEITSTARIF ET1 und ET2 (Niederspannung, Netzebene 7) Dieser Tarif ist aufgeteilt in folgende zwei Segmente: - ET1: ohne Leistungsmessung
MehrBUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG
BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG 1 ANWENDUNG Tarif für Wärmepumpen mit einer installierten Leistung über 30 kw oder einem Verbrauch grösser 60'000 kwh/a mit
MehrMehrwertsteuer. Tarifblatt Gebühren der Technischen Betriebe Rorschach
TECHNISCHE BETRIEBE Promenadenstrasse 74, 940 Rorschach Tel. 07 844 22 22, Fax 07 844 22 33 www.tbrorschach.ch Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 8 Prozent. Sie ist in den Gebühren enthalten
MehrAnhang 2 zum Reglement über die Abgabe elektrischer Energie
1. Oktober 2004 Anhang 2 zum Reglement über die Abgabe elektrischer Energie Tarife KN 04 KN-S 04 GL 04 GN 04 GNT 04 GHT 04 Tarif für Kunden mit Energiebezug in Niederspannung Tarif für Kunden mit elektrischer
MehrTeuffenthal / Buchen. Information über die Strompreise. g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6
Teuffenthal / Buchen Information über die Strompreise g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 Der Strompreis setzt sich aus den folgenden n zusammen: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis
MehrStromtarif IPN-09 gültig ab 1. Januar 2009
Stromtarif IPN-09 gültig ab 1. Januar 2009 Haushaltungen (normaler Tarif) Zeitzonen Zone 1 Montag bis Freitag Samstag 07.00 20.00 Uhr 07.00 13.00 Uhr Zone 2 Übrige Zeit Zone 1 6.60 Rp./kWh 9.13 Rp./kWh
MehrSTROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.
STROMPREISE 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer
Mehrmeinstrom solo, meinstrom basic, meinstrom plus
Tarifblatt Strom Privatkunden meinstrom solo, meinstrom basic, meinstrom plus Die Elektrizitätspreise, bestehend aus dem Netznutzungspreis und dem Energiepreis, gelten für alle Privatkunden der Grundversorgung
MehrEnergie- und Netznutzungspreise 2014 Tarif Allgemein (NE 7)
Energie- und Netznutzungspreise 2014 Tarif Allgemein (NE 7) I Definition In diesem Preisblatt werden die Konditionen bezüglich Energielieferung (Grundversorgung) und Netznutzung von Endkunden der Netzebene
MehrInformation über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015
Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Tarif für die Netznutzung
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Hohentannen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 26. September 2011 Gemeindeverwaltung
MehrInformation über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. Kraftwerk Lütschental, Jungfraubahn AG. gültig ab 1. Januar 2015 bis 31.
Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife Kraftwerk Lütschental, Jungfraubahn AG gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung,
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Raperswilen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt von der Werkkommission am: 12. September 2011 Politische
MehrTarifordnung ANHANG V: Tarifordnung. Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Seite 1
ANHANG V: Tarifordnung Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeinde Bestimmungen 3 Art. 2 Strompreise 4 Art. 3 Einspeisung von erzeugungsanlagen 7 Art.
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Güttingen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 25. Oktober 2011 Politische Gemeinde
MehrInformationen über die Stromtarife. Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2016. Energie Belp AG Rubigenstrasse 12, 3123 Belp
Informationen über die Stromtarife Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2016 Energie Belp AG Rubigenstrasse 12, 3123 Belp easy light / NS ET Kunden mit Anschluss auf Niederspannung
Mehr// ENERGIEPRODUKTE 2015
// ENERGIEPRODUKTE 2015 TECHNISCHE BETRIEBE THAL Energieprodukte Technische Betriebe Thal // ENERGIEPRODUKTE FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN... 3 // Vollversorgung TBT Kompakt... 4 // Vollversorgung TBT
MehrEKS Netznutzungsentgelte
Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 E-Mail info@eks.ch www.eks.ch Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG D/2012 NNE EKS Netznutzungsentgelte Gültig
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Lengwil Elektrizitätsversorgung Stromtarife der Elektrizitätsversorgung Lengwil Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom
MehrBUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG
BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG 1 ANWENDUNG Tarif für Wärmepumpen mit einer installierten Leistung über 30 kw oder einem Verbrauch grösser 60'000 kwh/a mit
MehrTarif KN 2015. Gültig ab 1. Januar 2015 (exkl. MWST)
Tarif KN 2015 Gültig ab 1. Januar 2015 (exkl. MWST) Anwendung Dieser Einheitstarif ist anwendbar für Endverbraucher gemäss StromVG mit Energiebezug aus dem Niederspannungsnetz und einer Bezügersicherung
MehrP 15. Gültig ab 1. Januar 2015
P 15 Preise für elektrische Energie, Netznutzung sowie gesetzliche Abgaben Für Haushalt, Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und Landwirtschaft mit einem Verbrauch von weniger als 100 000 kwh/jahr im Niederspannungsnetz.
MehrNeue Stromtarife ab 1. Januar 2016
4629 Fulenbach 062 926 19 66 An die Stromkundinnnen und Stromkunden der Elektra Fulenbach Fulenbach, 31. August 2015 Neue Stromtarife ab 1. Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Als Beilage senden
MehrTARIFE Gültig ab 1. Januar 2016
TARIFE Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 31.8.15 HAUSHALTTARIF HH Netznutzung Auf diesen Preisen gewährt das EW einen Rabatt von 11 %. Grundpreis Pro Messtelle Fr. 6.00 pro Monat Arbeitspreis 8.30 Rp./kWh
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Sulgen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 30.08.2011 Gemeindeverwaltung Sulgen Elektrizitätswerk
MehrElektrizitätswerk Quarten. Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife. Gültigkeit von bis
Elektrizitätswerk Quarten Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife Gültigkeit von bis 01.01.2015 31.12.2015 Elektrizitätstarife Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden
MehrIhr Energieversorger. Gültig ab 1. 1. 2015 bis 31. 12. 2015. 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe
Ihr Energieversorger Gültig ab 1. 1. 2015 bis 31. 12. 2015 1to1 energy easy: Der Strom mit Niedertarif für Haushalte und das Gewerbe 1to1 energy easy: nachts günstiger Energie 1to1 energy easy ist das
MehrTarife (gültig ab 1. Januar 2016)
Tarife (gültig ab 1. Januar 2016) Sehr geehrte Damen und Herren Es freut uns, Ihnen die Tarife für Netz und Energie für das 2016 präsentieren zu dürfen. Die EVB bezieht für 2016 zu 100% Wasser- und NaturEnergie
MehrElektrizitäts-Genossenschaft Lufingen (EGL) Verwaltung: Hans Bachmann, Mülistrasse 38, 8426 Lufingen, Tel. 044 813 28 72
Netznutzungspreise der EGL Gültig ab 1.1.2015 Netz 400 Volt Gültig bis 31.12.2015 Netznutzung für Endkunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste
MehrElektrizitäts- und Netznutzungstarife
Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2015 Tarife 2015 ENERGIE Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund
MehrTarifblatt gültig ab 1. Januar 2014 Niederspannungskunden
Haushaltkunden und Kleingewerbe Dieser Tarif gilt für Haushaltungen, elektrische Heizungen, Wärmepumpen und Kleingewerbe, welche nicht leistungsintensive Verbraucher sind (z.b. Büros). Wo der Strom für
MehrPreise Elektrizität. Jahresbezugsmenge bis 30 000 kwh / NS 1. Erfolg auf allen Leitungen
verrechnung Die verrechnung im Einfachtarif erfolgt zu Normallastpreisen. Im Doppeltarif erfolgt die verrechnung zu Normallast- und Schwachlastpreisen. Die Einrichtung oder Aufhebung der Doppeltarif-Messeinrichtung
Mehr// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH
// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH Energieprodukte Technische Betriebe Goldach // ENERGIEPRODUKTE FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN... 3 // TBG Kompakt (inkl. Baustrom)... 4 // TBG Premium...
MehrSTROMPREISE 2014. Gültig ab 1. Januar 2014. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 737 09 25 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.
STROMPREISE 2014 Gültig ab 1. Januar 2014 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 737 09 25 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer
MehrEnergierückliefertarif Netzebene 7: Niederspannung
Politische Gemeinde Hohentannen: Elektrizitätsversorgung Energierückliefertarif Netzebene 7: Niederspannung Ausgabe 2010 Gültig ab: 1. Januar 2010 Genehmigt vom Gemeinderat am: 14. September 2010 Gemeindeverwaltung
Mehrewriedbach ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8
ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: Art. 1 Tarif für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe Art. 2 Tarif
MehrTarif für die Stromabgabe
Tarif für die Stromabgabe Gültig ab 1. Oktober 2004 I Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Tarifbestimmungen...1 Inhalt des Tarifs...1 Tarifarten...1 Sperrung von Stromverbrauchern...1 Grundgebühr, Leistungspreis,
MehrInformation über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife
Arbon Energie AG Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife Gültigkeit von bis 01.01.2016 31.12.2016 27. August 2015 1 / 7 Elektrizitätstarife Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die
MehrReglement über den Tarif für die Abgabe von Strom
950.0.4 Reglement über den Tarif für die Abgabe von Strom Gestützt auf Art. 31 Ziff. 2 lit. a der Gemeindeordnung der Stadt Frauenfeld vom 27. April 1994 erlässt der Gemeinderat das nachfolgende Reglement
MehrGültig ab bis
Tarifblätter Gültig ab 01.01.2016 bis 31.12.2016 Tarif GM Die nachfolgenden Tarifansätze gelten bei Messungen in 16 kv. Bei Messung in Niederspannung wird ein Zuschlag von 3 % verrechnet. Für Grosskunden
MehrSo lesen Sie Ihre Stromrechnung.
So lesen Sie Ihre Stromrechnung. Noch besser informiert. Sie halten die neue Stromrechnung der EKZ in den Händen. Sie ist trans parent und an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Eine kurze Wegleitung
MehrELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG. Tarif KN gültig ab 1. Januar Gemeinde Oberwil-Lieli. 1. Anwendung. 2. Preise
Gemeinde Oberwil-Lieli ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG Tarif KN - 2019 gültig ab 1. Januar 2019 1. Anwendung Dieser Tarif ist anwendbar für Endverbraucher in der Grundversorgung gemäss StromVG mit Energiebezug
MehrPreisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015
Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind
MehrEKZ Tarifsammlung. Gültig ab 1. Januar 2016
EKZ Tarifsammlung Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Preisübersicht EKZ Naturstrom EKZ Naturstrom solar 3 EKZ Elektrizitätstarife für Privatkunden Übersicht und Berechnung Preisübersicht Privatkunden
MehrNetzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 18,41
MehrGRUNDVERSORGUNGSTARIFE:
EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten
MehrPreisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
MehrPreise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016
1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung
MehrInformation über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife
Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2010 Elektrizitätstarife Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede
MehrGültig ab bis
Tarifblätter Gültig ab 01.01.2018 bis 31.12.2018 Tarif GM Die nachfolgenden Tarifansätze gelten bei Messungen in 16 kv. Bei Messung in Niederspannung wird ein Zuschlag von 3 % verrechnet. Für Grosskunden
Mehr1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
MehrPreisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012
Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrNetznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160
Netznutzung Strom Ansprechpartner Manfred Schaller Netznutzungsmanagement Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Hohenzollernstraße 5 Telefax (0 75 74) 406-169 72501
MehrSteffisburg. Information über die Stromtarife
Steffisburg Information über die Stromtarife gültig ab 1. Januar 2015 Der Strompreis setzt sich aus den folgenden n zusammen: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis für die Nutzung der Netzinfrastruktur
MehrNetznutzung Strom Preisblatt 1
Preisblatt 1 1] Netznutzungspreise für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung Voraussetzung bei Verbrauchswerten größer als 100.000 kwh p.a. oder bei Belieferung ab Mittelspannung und höher
Mehr// ENERGIEPRODUKTSAMMLUNG 2015 WASSER- UND ELEKTRIZITÄTSWERK DER GEMEINDE BUCHS
// ENERGIEPRODUKTSAMMLUNG 2015 WASSER- UND ELEKTRIZITÄTSWERK DER GEMEINDE BUCHS // ENERGIEPRODUKTE FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN / / Vollversorgung Kompakt... 3 / / Vollversorgung Premium... 4 / / Vollversorgung
MehrPreiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrLeistungsmessung bei der Elektrizitätsverrechnung
Leistungsmessung bei der Elektrizitätsverrechnung Information der Sankt Galler Stadtwerke Gestützt auf die vom Grossen Gemeinderat erlassenen Tarife Das Wichtigste in Kürze Warum eine Leistungsmessung
MehrGebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise der EVL (Verordnung) Verordnung. Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise
Verordnung Gebührentarif betreffend Stromprodukte- und Energiepreise der Energieversorgung Lengnau BE X:\ANTRAG\Bau und Werke\Gebührenverordnung.doc -1- Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 3 B. Anwendung
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
Mehr// ENERGIE-PRODUKTESAMMLUNG 2015
// ENERGIE-PRODUKTESAMMLUNG 2015 ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG APPENZELL Seite 1 von 27 // ENERGIE-PRODUKTESAMMLUNG ENERGIE-PRODUKET FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN 3 // Vollversorgung Kompakt 4 // Vollversorgung
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet
MehrMittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05
RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
Mehr8 9 1 2 3 10 12.01.2015 0 5 4 11 40 5 12 40 6 7 1 13 22 6
8 9 1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 12.01.2015 05 40 40 13 1 6 15 15 16 16 16 17 17 18 17 18 18 19 19 19 20 20 392.74 965.21 20 21 21 965.21 965.21 77.21 43 Rundungsdifferenz + 0.02 45 21 23 23 1 2 3 4 5 6 7 8
MehrPreise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015
1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung
MehrNetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung
NetzentgelteStrom Inhalt 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung - Kommunalrabatt Netznutzungsentgelt für Zählpunkte
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
MehrMittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
MehrInformation über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife
Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife gültig vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Elektrizitätstarife Der ElektrizitÍtstarif ist das Entgelt fłr die an den Kunden gelieferte elektrische
MehrPRODUKTE UND PREISE 2016
PRODUKTE UND PREISE 2016 EBL Strom Kunden < 100 000 kwh / Jahr Preise für elektrische Energie, Netznutzung, ökologische Mehrwertprodukte sowie gesetzliche Abgaben P 16 Gültig ab 1. Januar 2016 Auf welchen
MehrIhre Rechnung von Repower
Ihre Rechnung von Repower Allgemeines zur Rechnung Ihre Stromrechnung gestaltet Repower nach den Vorschriften des Stromversorgungsgesetzes, Strom VG, Art. 12. Auf Seite 1 Ihrer Stromrechnung finden Sie
MehrElektrizitätsliefervertrag
Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen
MehrZählerstände online übermitteln
Zählerstände online übermitteln Nachfolgende Beschreibung erleichtert es Ihnen, den Ihrer Fotovoltaikanlage zu ermitteln und an die Regensburg Netz GmbH zu melden. Für die Übermittlung Ihrer Zählerstände
MehrThuner Strom aus Sonne und Wasser. Wählen Sie noch heute Ihr Stromprodukt.
Thuner Strom aus Sonne und Wasser Wählen Sie noch heute Ihr Stromprodukt. Wählen Sie Ihr Stromprodukt! Bei der Energie Thun AG können Sie zwischen den Produkten Graustrom, Blaustrom und Thuner AAREstrom
MehrNetznutzung Strom Vorläufiges Preisblatt 1
Vorläufiges Preisblatt 1 Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für
MehrStadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
Mehr// NETZNUTZUNGSPRODUKTE FÜR VERTEILNETZBETREIBER
// NETZNUTZUNGSPRODUKTE FÜR VERTEILNETZBETREIBER // Netznutzung für Verteilnetzbetreiber NE 3 NVH... 2 // Netznutzung für Verteilnetzbetreiber NE 4 NVT... 4 // Netznutzung für Verteilnetzbetreiber NE 5a
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrALLGEMEINE PREISE DER GRUNDVERSORGUNG MIT STROM
ist t Vielfalt eschäf G r e s n u ALLGEMEINE PREISE DER GRUNDVERSORGUNG MIT STROM STROM P R I V A T Preisstand: 01.01.2014 für die Versorgung im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Säckingen Strompreise
MehrStrompreise für Privatkunden 2016
Strompreise für Privatkunden 206 Gültig ab. Januar 206 Grundversorgungsprodukte EKW Privat ET7 EKW Privat DT7 EKW Privat WT7 Kundengruppe bis 36 000 kwh und geringen Bezug bei Schwachlast. Mit durchgehend
MehrNetzentgelte Gas 2015
Netzentgelte Gas 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden
MehrPreisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Das Preisblatt stellt gemäß 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2016 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung
MehrPreisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016
Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem
MehrNetzentgelte Strom 2016
Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)
MehrNetzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird
MehrTarifund Gebührenordnung
Elektrizitätswerk (EWW) Gemeinde Wohlenschwil Tarifund Gebührenordnung Anhang zum Reglement über die Abgabe elektrischer Energie vom 1. Oktober 1983 Tarifordnung gültig vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember
MehrEntgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [
Mehr