ech Datenstandard sedex Umschlag
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- Frida Otto
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1 E-Government-Standards Seite 1 von 10 ech Datenstandard sedex Umschlag Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Sedex Umschlag ech-0090 Interoperabilitätsstandard Definiert Version 1.0 Status Genehmigt Genehmigt am Ausgabedatum Ersetzt Standard Sprachen Herausgeber / Vertrieb Autoren Deutsch / Igor Metz, Andres Scheidegger Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert das Format des für die Übermittlung von Daten ( Meldungen ) über die sedex Plattform [sedex] erforderlichen Versandumschlags. Systeme, die an sedex partizipieren, müssen diesen Versandumschlag verwenden.
2 Inhaltsverzeichnis E-Government-Standards Seite 2 von 10 1 Status des Dokuments Einleitung Ausgangslage Abgrenzung Konventionen Glossar Spezifikationen Zeichensatz envelope Versandumschlag Zweck Übersicht messageid Eindeutige ID der Meldung messagetype- Meldungstyp messageclass - Meldungsklasse referencemessageid - Meldungsreferenz senderid - Absender der Meldung recipientid - Empfänger der Meldung eventdate Ereignisdatum messagedate - Versanddatum loopback - Markierung als Loopback-Meldung testdata - Kontrolldaten für Testzwecke receipt Technische Quittung Zweck Übersicht eventdate - Ereignisdatum statuscode - Status der Meldung statusinfo - Infotext zum Statuscode messageid - ID der Meldung messagetype - Meldungstyp messageclass - Meldungsklasse... 8
3 E-Government-Standards Seite 3 von senderid Absender recipientid Empfänger Zuständigkeit und Mutationswesen Sicherheitsüberlegungen Haftungsausschluss/Hinweise auf Rechte Dritter Urheberrechte... 9 Anhang A Referenzen & Bibliographie Anhang B Mitarbeit & Überprüfung... 10
4 E-Government-Standards Seite 4 von 10 1 Status des Dokuments Das vorliegende Dokument wurde vom Expertenausschuss genehmigt. Es hat für das definierte Einsatzgebiet im festgelegten Gültigkeitsbereich normative Kraft. 2 Einleitung 2.1 Ausgangslage Der Bund stellt im Rahmen der Registerharmonisierung eine Plattform für den sicheren Datenaustausch zur Verfügung. Diese Plattform, sedex (steht für: secure data exchange), ermöglicht einen sicheren Datenaustausch zwischen den Personenregistern des Bundes und den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern und die Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik. Unter Federführung des Bundesamts für Statistik wird sedex am 15. Januar 2008 in Betrieb genommen werden. Systeme, die an sedex partizipieren sollen, müssen das hier beschriebene Format für Versandumschläge verwenden. 2.2 Abgrenzung Der vorliegende Standard beschränkt sich darauf, das Datenformat des Versandumschlages in der Übersicht zu definieren. Die Details, sowie die Aspekte der Nutzung von sedex als Kommunikationsplattform sind in [sedex] dokumentiert. 2.3 Konventionen Werden Spezifikationen aus anderen Standards berücksichtigt, wird auf diese in der Form [<Referenz>] Bezug genommen. Die detaillierten Angaben zu den Referenzen werden im Anhang A aufgeführt. Zu jedem Element wird der zugehörige Typ dokumentiert.
5 E-Government-Standards Seite 5 von Glossar Begriff Anwendung Sedex ID Teilnehmer Teilnehmer ID Bedeutung Ein im sedex Verbund partizipierendes Softwaresystem (Registersystem). Synonym für Teilnehmer ID Ein Softwaresystem (z.b. das System einer Amtsstelle), welches über den sedex Verbund erreichbar ist. Zur Adressierung von Teilnehmern im sedex Verbund genutzte sprechende Identifikation. Synonym für Sedex ID. Teilnehmerverzeichnis Technisches Verzeichnis, in welchem die über sedex erreichbaren Teilnehmer verzeichnet sind. 3 Spezifikationen Die formale Definition verwendet die Syntax von XML Schema [XSD]. Das vollständige Schema können Sie von der ech-web-site herunterladen unter: Zeichensatz Wie in [ech-0018] gefordert, sind die Daten in "UTF-8" zu kodieren. 3.2 envelope Versandumschlag Zweck Die über die sedex Plattform ausgetauschten Meldungen bestehen aus einem Umschlag und aus Nutzdaten. Der Umschlag ist ein XML Dokument, welches die für die korrekte Zustellung einer Meldung erforderlichen Adressierungsinformationen enthält.
6 E-Government-Standards Seite 6 von Übersicht Figur 1: Elemente des Versandumschlags messageid Eindeutige ID der Meldung Diese ID wird von der sendenden Anwendung vergeben. Sie dient der sendenden Anwendung dazu, eine Meldung und eine Antwort auf diese Meldung zu korrelieren messagetype- Meldungstyp Der Meldungstyp definiert die Funktion eines Datenpakets messageclass - Meldungsklasse Definiert innerhalb eines Meldungstyps die Bedeutung der Meldung referencemessageid - Meldungsreferenz Dieses Element wird von einer Anwendung gesetzt, wenn sie einer anderen Anwendung eine Antwort oder eine Fehlermeldung auf eine Meldung sendet. Das Element enthält die ID der ursprünglich gesendeten Meldung senderid - Absender der Meldung Absender der Meldung recipientid - Empfänger der Meldung
7 E-Government-Standards Seite 7 von 10 Empfänger der Meldung eventdate Ereignisdatum Datum, an dem das Ereignis, auf welches sich die Nutzdaten beziehen, geschah messagedate - Versanddatum Datum (Zeitstempel), an dem die sendende Anwendung die Meldung sedex zum Versand übergeben hat loopback - Markierung als Loopback-Meldung Markiert die Meldung als eine Loopback-Meldung. Als Loopback-Meldung bezeichnen wir eine Meldung, die der empfangende sedex Adapter (vgl. [sedex]) für den Empfang wie eine herkömmliche Meldung behandelt (d.h. ggf. die Berechtigung des Sender prüft), sie aber nicht der empfangenden Anwendung zur Verarbeitung weiterleitet. Wird auch im produktiven Betrieb für Tests benötigt testdata - Kontrolldaten für Testzwecke Kann von einer sendenden Anwendung für Testzwecke verwendet werden, um einen empfangenden Simulator zu steuern. Die Syntax und Semantik der übergebenen Wert ist Sache des empfangenden Simulators und wird von diesem definiert. 3.3 receipt Technische Quittung Zweck Die technische Quittung wird vom sedex Adapter ausgestellt, um den erfolgreichen oder gescheiterten Versand einer Meldung zu bestätigen. Pro Empfänger einer Meldung wird eine Quittung ausgestellt, d.h. sendet der Sender eine Meldung an zwei Empfänger, so bekommt er zwei Quittungen.
8 E-Government-Standards Seite 8 von Übersicht Figur 2: eventdate - Ereignisdatum Elemente der technischen Quittung Zeitpunkt des Ereignisses, welches zu der Quittung führt. Z.B. Zeitpunkt, wann die Meldung beim empfangenden Adapter angekommen ist, oder wann der Übermittlungsfehler aufgetreten ist statuscode - Status der Meldung OK oder Fehlercode statusinfo - Infotext zum Statuscode Enthält allfällige weitere Informationen, die für den Systemmenschen interessant sein könnten messageid - ID der Meldung ID der Meldung, auf die sich die Quittung bezieht messagetype - Meldungstyp Meldungstyp der Meldung, auf die sich die Quittung bezieht messageclass - Meldungsklasse Meldungsklasse der Meldung, auf die sich die Quittung bezieht senderid Absender Absender der Meldung, auf die sich die Quittung bezieht.
9 E-Government-Standards Seite 9 von recipientid Empfänger Empfänger der Meldung, auf die sich die Quittung bezieht. 4 Zuständigkeit und Mutationswesen Für die Pflege des vorliegenden Standards ist das Bundesamt für Statistik zuständig. 5 Sicherheitsüberlegungen Die Definition des Umschlags an sich wirft keine sicherheitsrelevanten Probleme auf. Bei der Nutzung von sedex für den Austausch von Daten sind Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten Daten gewährleistet. 6 Haftungsausschluss/Hinweise auf Rechte Dritter ech-standards, welche der Verein ech dem Benutzer zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellt, oder welche ech referenziert, haben nur den Status von Empfehlungen. Der Verein ech haftet in keinem Fall für Entscheidungen oder Massnahmen, welche der Benutzer auf Grund dieser Dokumente trifft und / oder ergreift. Der Benutzer ist verpflichtet, die Dokumente vor deren Nutzung selbst zu überprüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. ech-standards können und sollen die technische, organisatorische oder juristische Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. In ech-standards referenzierte Dokumente, Verfahren, Methoden, Produkte und Standards sind unter Umständen markenrechtlich, urheberrechtlich oder patentrechtlich geschützt. Es liegt in der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Benutzers, sich die allenfalls erforderlichen Rechte bei den jeweils berechtigten Personen und/oder Organisationen zu beschaffen. Obwohl der Verein ech all seine Sorgfalt darauf verwendet, die ech-standards sorgfältig auszuarbeiten, kann keine Zusicherung oder Garantie auf Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit bzw. Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente gegeben werden. Der Inhalt von ech-standards kann jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden. Jede Haftung für Schäden, welche dem Benutzer aus dem Gebrauch der ech-standards entstehen ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 7 Urheberrechte Wer ech-standards erarbeitet, behält das geistige Eigentum an diesen. Allerdings verpflichtet sich der Erarbeitende sein betreffendes geistiges Eigentum oder seine Rechte an geistigem Eigentum anderer, sofern möglich, den jeweiligen Fachgruppen und dem Verein ech kostenlos zur uneingeschränkten Nutzung und Weiterentwicklung im Rahmen des Vereinszweckes zur Verfügung zu stellen.
10 E-Government-Standards Seite 10 von 10 Die von den Fachgruppen erarbeiteten Standards können unter Nennung der jeweiligen Urheber von ech unentgeltlich und uneingeschränkt genutzt, weiterverbreitet und weiterentwickelt werden. ech-standards sind vollständig dokumentiert und frei von lizenz- und/oder patentrechtlichen Einschränkungen. Die dazugehörige Dokumentation kann unentgeltlich bezogen werden. Diese Bestimmungen gelten ausschliesslich für die von ech erarbeiteten Standards, nicht jedoch für Standards oder Produkte Dritter, auf welche in den ech-standards Bezug genommen wird. Die Standards enthalten die entsprechenden Hinweise auf die Rechte Dritter. Anhang A Referenzen & Bibliographie [ech-0018] [sedex] [XSD] ech-0018: XML Best Practices Das Handbuch für den Software-Lieferanten im Datenaustausch für die Registerharmonisierung, Volkszählung und sedex. Version 1.2 vom XML Schema Part 1: Structures. W3C Recommendation 2. Mai XML Schema Part 2: Datatypes. W3C Recommendation 2. Mai Anhang B Mitarbeit & Überprüfung Bundesamt für Statistik
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A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05
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