Güterverkehr Spedition Logistik
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- Angelika Krause
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1 Hans Brandenburg, Dorit Oelfke, Wolfgang Oelfke, Siegfried Waschkau unter der Mitarbeit von Jens Gutermuth Güterverkehr Spedition Logistik Leistungserstellung in Spedition und Logistik 41. Auflage Bestellnummer 00306
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3 Vorwort zur 41. Auflage 3 Die Transport-, Speditions- und Logistikbranche muss sich den Änderungen im Güterverkehrsmarkt und den internationalen Wettbewerbsbedingungen laufend anpassen. Diesem Sachverhalt wird generell Rechnung getragen durch die Überarbeitung und Erweiterung aller Kapitel und in dieser Auflage speziell zu folgenden Bereichen: Nationales und internationales Frachtrecht Güterkraftverkehr Güterversand mit der Eisenbahn Binnenschifffahrt Speditionsrecht Außenwirtschaftliche und zollrechtliche Grundkenntnisse Export-Seehafenspedition und Güterversand mit dem Seeschiff Luftfrachtspedition; Flugzeug Distributionslogistik Neues deutsches Seefrachtrecht CEMT/ITF-Genehmigung; Kabotage; Lenk- und Ruhezeiten; Gefahrgut: GGVSEB und ADR 2013; e-carnet TIR AVV statt RIV Haftungsbeschränkung gemäß BinSchG und CLNI Ergänzungen in den ADSp aufgrund des neuen deutschen Seefrachtrechts Summarische Anmeldung Ausführungen zur Hafensicherheit (Security); Gefahrgut: IMDG-Code Ausführungen zur Sicherheit (Security); reglementierter Beauftragter; bekannter Versender; geschäftlicher Versender; EU-Datenbank Sicherheit in Lieferkette wie ISPS, TAPA etc. sowie ISO Das vorliegende Lern- und Lehrbuch Güterverkehr, Spedition und Logistik Leistungserstellung in Spedition und Logistik berücksichtigt die Inhalte der speditions- und logistikspezifischen schulischen und betrieblichen Ausbildung so, wie sie in der seit Sommer 2004 geltenden Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung vorgesehen sind. Die wirtschafts- und sozialkundlichen sowie kaufmännischen und kostenrechnerischen Inhalte werden in den Titeln Wirtschafts- und Sozialprozesse (WSP) (BV EINS 00207) und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (STK) (BV EINS 02306) behandelt. Der gemäß der Verordnung vorliegende Rahmenlehrplan gliedert die schulische Ausbildung in Lernfelder dieses sind durch Zielformulierungen beschriebene thematische Einheiten. Sie orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. Die in die Lernfelder integrierten Zielformulierungen stellen auf den Erwerb einer breiten beruflichen Handlungskompetenz ab. Dieser Absicht entspricht die vorliegende 41. Auflage mit folgender Konzeption: Die Lernsituationen sollen mit den Aufgabenstellungen einen Handlungsanstoß geben, um sich die Sachdarstellungen selbstständig erschließen zu können. Merksätze heben wesentliche Inhalte optisch abgesetzt hervor. In den Zusammenfassungen werden die wesentlichen Kapitelinhalte kurz und übersichtlich wiederholt. Die Aufgaben bieten für eigenständiges Arbeiten die Möglichkeit, die Sachverhalte selbstständig zu wiederholen oder zu vertiefen. Die Verfasser
4 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 41. Auflage Ein Modellunternehmen stellt sich vor Lernfeld 2 Im Speditionsbetrieb mitarbeiten Lernfeld 4 Verkehrsträger vergleichen und Frachtaufträge im Güterverkehr bearbeiten Grundlagen von Wirtschaft Verkehr Spedition Logistik Grundlagen des Wirtschaftens Grundbegriffe des Verkehrs Güterverkehr in der Wirtschaft Verkehrsmittel der Güterbeförderung Verkehrsleistungen und ihre Merkmale Grundbegriffe der Spedition Klassische Arbeitsgebiete der Spedition im Güterverkehr Zusatzleistungen des Spediteurs Zweige der Spedition Organisation eines Speditionsbetriebes Bedeutung der Spedition Speditionsbetrieb und Speditionsunternehmung Standort und seine Bedeutung Berufsständische Organisationen des Speditions- und Logistik gewerbes Grundbegriffe der Logistik Logistische Dienstleistungen des Spediteurs Qualitätsmanagement-System (QM-System) Lernfeld 4 Verkehrsträger vergleichen und Frachtaufträge im Güterverkehr bearbeiten Allgemeines nationales und internationales Frachtrecht Nationales Frachtgeschäft Frachtgeschäft des Handelsgesetzbuches (HGB) Frachtgeschäft unter Einbezug von AGB Handelsrechtliche Grundzüge des Frachtvertrages Pflichten des Absenders und des Frachtführers aus dem Frachtvertrag Haftung des Frachtführers nach dem HGB Internationales Frachtrecht Internationales Frachtrecht im gewerblichen Güterkraftverkehr Internationales Frachtrecht im Eisenbahnverkehr Internationales Frachtrecht im Binnenschiffsverkehr Internationales Frachtrecht im Luftfrachtverkehr Internationales Frachtrecht im Seefrachtverkehr Gefahrgutrecht Beförderung gefährlicher Güter Nationale und internationale Gefahrgutvorschriften Unternehmensinterne Beteiligte an Gefahrgutbeförderungen Hauptbeteiligte und andere Beteiligte an Gefahrgutbeförderungen
5 Inhaltsverzeichnis 5 3 Lkw-Spediteur Aufgaben und Tätigkeiten des Lkw-Spediteurs Frachtenbörse Güterversand mit dem Lastkraftwagen (Lkw) Auftragsabwicklung im gewerblichen Straßengüter kraftverkehr Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen für den Güterkraft - verkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) Lastkraftwagen (Lkw) Vor- und Nachteile des gewerblichen Straßengüterkraftverkehrs Fahrzeugauswahl Fahrzeugtypen Laderaumauslastung Transportverpackungen/Palettenarten Verkehrswege des Güterkraftverkehrs Verkehrswege in Deutschland Verkehrswege in Europa (Europastraßen) Routenplanung Ordnung des Güterkraftverkehrs Gewerblicher Güterkraftverkehr in Deutschland Haftung und Versicherungspflicht des Güterkraftverkehrsunternehmers Werkverkehr Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Mitzuführende Dokumente Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) Kombiverkehr (kombinierter Verkehr) Güterversand im internationalen Straßengüterkraftverkehr Dokumentation im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr CMR-Frachtbrief als Sperrpapier Spediteurversanddokumente Zulassungsurkunden im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) CEMT-/ITF-Genehmigung Drittstaatengenehmigungen/bilaterale Genehmigungen Versandverfahren Carnet TIR Gemeinschaftliche Versandverfahren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Klassifizierung nach UN-Nummern Verpackungsklassen/Verpackungsgruppen Kennzeichnung von Packstücken Beförderungsdokumente Kennzeichnung von Beförderungseinheiten Güterverkehrszentren (GVZ)
6 6 Inhaltsverzeichnis Lernfeld 6 Frachtaufträge eines weiteren Verkehrs trägers bearbeiten Eisenbahnspedition Tätigkeiten im Versand Tätigkeiten im Empfang Güterversand mit der Eisenbahn Gesetze zum Eisenbahnverkehr Grundgesetz Allgemeines Eisenbahngesetz Schienennetz der öffentlichen Eisenbahnen Länge des Schienennetzes Spurweiten des europäischen Schienennetzes Belastungsfähigkeit des Schienennetzes Grundzüge der Vermarktung der Eisenbahninfrastruktur Güterwagen und Lademittel Güterwagen Container Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene Kombinierter Verkehr (KV) Eisenbahnfrachtbrief Form des Frachtbriefes Inhalt und Bedeutung des Frachtbriefes Eisenbahnfracht Allgemeine Grundlagen Abrechnung nach Preislisten Frachtausgleichsverfahren Haftung der Eisenbahnverkehrsunternehmen Internationaler Eisenbahngüterverkehr Rechtsgrundlagen der internationalen Güterbeförderung und Abwicklung des Frachtvertrages Internationale Gütertarife Binnenschiffsspedition Aufgaben des Spediteurs in der Binnenschifffahrt Umschlagsspedition im Binnenhafen Güterversand mit dem Binnenschiff Verkehrsträger Binnenschifffahrt Binnenschiffe und Schiffspapiere Binnenwasserstraßen Binnenhäfen Ladungsaufkommen und Leistungsmerkmale Kombinierte Verkehre in der Binnenschifffahrt Betriebsformen der Binnenschifffahrt Ordnung der Binnenschifffahrt Kalkulation und Preisbildung Frachtvertrag Rechtliche Grundlagen des Frachtvertrages Arten und Abschluss der Frachtverträge
7 Inhaltsverzeichnis Frachtbrief und Ladeschein Frachtbrief Ladeschein Ladescheinarten und Legitimation des Empfängers Abwicklung des Frachtgeschäftes Beladung des Schiffes Beförderung gefährlicher Güter mit dem Binnenschiff Beförderung der Sendung Löschen Entschädigungsansprüche aus dem Frachtvertrag Haftung des Frachtführers Pfandrecht des Frachtführers Schadensregelung bei Schiffsunfällen Transportversicherung Notwendigkeit und Arten der Transportversicherung Abschluss und Inhalt eines Transportversicherungsvertrages Seetransportversicherung Seetransportversicherung nach ADS (Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen) Seetransportversicherung nach ICC (Institute Cargo Clauses) Englische Bedingungen Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) Spediteur als Versicherungsnehmer und seine Aufgaben im Schadensfall Vergleich wichtiger Versicherungen im Speditionsgewerbe Lernfeld 5 Speditionsaufträge im Sammelgut- und Systemverkehr bearbeiten Sammelgut- und Systemverkehre Prinzipien des Sammelgut- und Systemverkehrs Marktanteile im Logistikmarkt Auftragsabwicklung Wirtschaftliche Bedeutung und Anforderungen an Spediteursammelgutund Systemverkehre Am Sammelgut- und Systemverkehr Beteiligte Dokumente im Sammelgutverkehr Rechtliche Grundlagen im Sammelgut- und Systemverkehr Grundlagen der Abrechnung Abrechnung mit dem Auftraggeber Abrechnung mit dem Lkw-Unternehmer Sammelgut- und Systemverkehre in Kooperationen Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen (Informationslogistik) Barcoding und Sendungsverfolgung Einsatz der RFID-Technologie Ziele und Nutzen des EDV-Einsatzes Elektronische Datenkommunikation EDI, EDIFACT, EDIFOR, XML Kurier-, Express- und Postdienste (KEP-Dienste) Transportmarkt für KEP-Güter Merkmale der KEP-Dienstleister
8 8 Inhaltsverzeichnis Kuriere Expressdienste Express-Frachtsysteme Integrators Paketdienste Hub-and-Spoke-System bei Paketdiensten Paketdienste allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Haftung Postdienste Speditionsrecht Speditionsgeschäft des Handelsgesetzbuches Speditionsvertrag Besorgung der Versendung Behandlung des Gutes; Begleitpapiere; Mitteilungs- und Auskunftspflichten des Versenders Aufwendungsersatz; Auskunftspflicht und Herausgabepflicht des Spediteurs Selbsteintritt des Spediteurs Spedition zu festen Kosten (Übernahmesatz) Sammelladung Haftung des Spediteurs nach dem HGB ADSp als Grundlage des Speditionsgeschäftes Rechtscharakter Anwendungsbereich Bedeutung Abschluss eines Speditionsvertrages (Verpflichtungs geschäft) Anbahnung des Speditionsgeschäftes Angebote (Offerten) Speditionsauftrag Abschluss des Speditionsvertrages und Pflichten der Vertragspartner Erfüllung des Speditionsvertrages (Erfüllungsgeschäft) Übernahme des Gutes Übergabe des Gutes Entgelte des Spediteurs Pfand- und Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs Haftung des Spediteurs nach den ADSp Haftungsversicherung des Spediteurs auf Basis DTV-VHV Versicherungsbedingungen Betriebsbeschreibung Vorsorgeversicherung Versicherung des Gutes Lernfeld 9 Lagerleistungen anbieten und organisieren Lagergeschäfte des Spediteurs Wirtschaftliche Bedeutung der Lagerhaltung Arbeitsabläufe des Lagerungsprozesses Einlagerung der Güter Pflege und Bearbeitung des Lagergutes Kommissionierung Auslagerung des Lagergutes
9 Inhaltsverzeichnis Lagerarten Lagertechnik Regalsysteme und Flurförderfahrzeuge Regalsysteme Flurförderfahrzeuge Kosten der Lagerhaltung Lagerhaltung und Logistik Rechtliche Grundlagen Lagerhalter Lagervertrag Prüfpflicht für Regalanlagen Dokumente der Lagerhaltung Versicherung von Lagerrisiken Bearbeitung von Schäden und Reklamationen Lagerung gefährlicher Güter Lagerung Gefahrstoffe Rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen Haftung Lernfeld 10 Exportaufträge bearbeiten Außenwirtschaftliche und zollrechtliche Grundkenntnisse für das Exportgeschäft Nationale und internationale Spedition Außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften Innerstaatliche und gemeinschaftliche Rechtsvorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr Warenausfuhr Ausfuhrverfahren Internationale Handelsklauseln: Incoterms und Trade Terms Inhalt und Bedeutung der Handelsklauseln Lieferungs- und Zahlungssicherung bei Außenhandels geschäften Sicherung durch Lieferpapiere Dokumentenakkreditiv Export-Seehafenspedition Aufgaben des Exportspediteurs Durchführung der Exportspedition Abrechnung des Exportspediteurs E-Business für Transportketten Datenkommunikationssysteme im Seehafen DAKOSY-Subsysteme Güterversand mit dem Seeschiff Seeschiff Seeschiffsarten Schiffspapiere Betriebsformen in der Seeschifffahrt Überblick Linienfahrt Trampfahrt
10 10 Inhaltsverzeichnis 15.3 Seefrachtenmarkt in der Linienfahrt Schifffahrtskaufmann/-kauffrau Abladung der Stückgüter im Seehafen Seehafen Hafensicherheit Abladung der Stückgüter Abladung gefährlicher Güter Containerverkehr Geschichtliche Entwicklung Eigenschaften des Containers Containerarten Stauung im Container Vor- und Nachlauf des Containers Containerumschlag im Seehafen Seefrachtvertrag Rechtliche Grundlagen der Güterbeförderung mit dem Seeschiff Personen und Inhalt des Seefrachtvertrages Abschluss des Seefrachtvertrages Konnossement Ausstellung und Inhalt des Konnossementes Konnossementsbegriffe Konnossementsarten und Legitimation des Empfängers Konnossement als Warenwertpapier Bedeutung des Konnossementes Elektronisches Konnossement: BOLERO Haftung des Verfrachters aus dem Seefracht vertrag Haverei Luftfrachtspedition Arbeiten beim Versand Sicherheitsanforderungen im Luftfrachtverkehr IATA-Frachtagent Luftfrachtbrief (Air Waybill = AWB) Rechtscharakter des AWB Muster eines Luftfrachtbriefes Interline Agreements Elektronischer Luftfrachtbrief Arbeiten beim Empfang Frachtzahlung, Kommission, Luftfrachtnebengebühren Luftfrachtsammelverkehr Kombinierte Luftfrachtverkehre Weitere Luftfrachtverkehre Elektronischer Datenaustausch Güterversand mit dem Flugzeug Luftfrachtverkehr Flugzeugtypen Paletten und Container Flughafen Luftfrachtgüter Gründe für den Lufttransport
11 Inhaltsverzeichnis Gefährliche Güter im Luftfrachtverkehr Betriebsformen des Luftverkehrs Internationale Organisationen im Luftverkehr International Civil Aviation Organization (ICAO) International Air Transport Association (IATA) Verkehrskonferenzen (Traffic Conferences) Rechtliche Grundlagen der Güterbeförderung mit dem Flugzeug Luftfrachtvertrag Abwicklung des Luftfrachtgeschäftes Auflieferung von Luftfrachtsendungen Beförderungsbeschränkungen Verfügungsrechte des Absenders Auslieferung von Luftfrachtsendungen Luftfrachttarif und Luftfrachtraten The Air Cargo Tariff (TACT) Wertzuschläge Container- und Paletten-Raten (Unit Load Devices = ULD-Raten) Haftungsregelungen im Luftfrachtverkehr Gelegenheits- oder Charterverkehr Luftfrachtversicherung Lernfeld 11 Importaufträge bearbeiten Import-Seehafenspedition Aufgaben des Importspediteurs Durchführung der Importspedition Abrechnung des Importspediteurs Zollwesen Aufgaben und Aufbau der Zollverwaltung Rechtliche Grundlagen Zolltarif ATLAS = Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System Wareneinfuhr Einfuhrverfahren Einheitspapier Arten der Einfuhrabgaben Zollrechtliche Grundbegriffe des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung Summarische Anmeldung Arten der zollrechtlichen Bestimmung Zollverfahren in der Übersicht Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr Versandverfahren Zollgutlagerung Besorgung eines Zollverfahrens durch den Spediteur
12 12 Inhaltsverzeichnis Lernfeld 12 Beschaffungslogistik anbieten und organisieren Beschaffungslogistik und Logistik dienstleister Logistik als Begriff; Herleitung des Wortes Logistik Logistik als betriebswirtschaftliche Grundfunktion Ablauf in der Beschaffungslogistik Logistikdienstleister in der Beschaffungslogistik Beschaffungslogistik am Beispiel Automobilherstellung Beschaffungslogistik am Beispiel von Bodenbelägen des Turbo-Van Teilsysteme der Logistik Produktionslogistik Lagerlogistik Distributionslogistik Anforderungen von Industrie und Handel an Logistikdienstleister Bedarf, Beschaffung, Outsourcing Bedarfsermittlung im Rahmen der Gestaltung der Beschaffungslogistik, Materialbedarfsarten und Verfahren der Bedarfsermittlung Make-or-buy-(MOB)-Überlegungen Outsourcing Beschaffungsstrategien und Sourcingkonzepte (Beschaffungsquellen) Beschaffungsformen/-prinzipien: Just-in-time (JIT)- und Just-in-sequence (JIS)-Konzepte Gebietsspediteur ein Spezialist im Rahmen der Beschaffungslogistik Leistungen und Kosten in der Beschaffungslogistik Logistik und Vertragsgestaltung Lernfeld 13 Distributionslogistik anbieten und organisieren Distributions-, Entsorgungs- und City-Logistik Aufgaben des Logistikdienstleisters in der Distributionslogistik Einlagerung in das Konsignations- und Verteillager und Verbrauchsfolge Auftragsbearbeitung Kommissionierung Verpackung und Auslagerung der Waren Tourendisposition/Tourenplanung Auslieferung, Zustellung und Retouren Distributionslogistik Teilaufgabe der Absatzfunktion Absatz und Absatzwege Absatzstruktur Distributionslogistik und Einordnung in die Logistikkette Anforderungen an den Logistikdienstleister Pflichtenheft Kennzahlen in der Distributionslogistik Leistungen und Kosten für Logistikservice Logistik und ECR Cross Docking Logistik-AGB Kontraktlogistik Supply Chain Management (SCM)
13 Inhaltsverzeichnis Sicherheit (Security) in der Logistik Sicherheit (Security) in der Transportkette Sicherheit (Security) in der Lieferkette Entsorgungslogistik Lösungsansätze zur Abfallvermeidung und umweltgerechten Entsorgung Entsorgungsobjekte Verpackungssysteme und Recycling Produktentsorgung/Produktrecycling City-Logistik Begriff Verkehrsformen Bündelung und Partner Literaturverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis
14 3 Lkw-Spediteur Lkw-Spediteur 95 LERNSITUATION Herrn Kohn, Sachbearbeiter der nationalen Lkw-Disposition der Wall GmbH, Spedition & Logistik, Hamburg, liegt folgende Anfrage zur Bearbeitung vor: Wall GmbH Spedition & Logistik Wall GmbH Spedition & Logistik, Großmannstraße 253, Hamburg Großmannstraße Hamburg Mail: Internet: Tel Fax Gesprächsnotiz: Gesprächspartner: Frau Meckler für: Kohn zur Kenntnisnahme zur Erledigung zur Ablage Angebotsanfrage für den Transport in der Folgewoche 14 Paletten Maschinenersatzteile mit 10,6 t Position: Datum WSP ex Maschinenbau GmbH, Hamburg für Dresdener Maschinenkonstruktions KG, Dresden Aufgaben 1. Begründen Sie das Vorgehen der Maschinenbau GmbH in Hamburg, wenn Sie davon ausgehen, dass die Maschinenbau GmbH in Hamburg Angebotsanfragen an verschiedene Spediteure versendet hat. 2. Legen Sie dar, wie und mit welchen Tätigkeitsschritten der Speditionsvertrag zwischen einem Spediteur (hier der Wall GmbH) und der Maschinenbau GmbH sowie der Frachtvertrag zwischen der Wall GmbH und einem Frachtführer zustande kommt. 3. Geben Sie an, welche Pflichten sich für den Spediteur aus dem Abschluss eines Speditionsvertrages ergeben. 4. Bei dem obigen Ladungsvolumen wäre ein Sattelzug nicht ausgelastet. Beschreiben Sie geeignete Möglichkeiten, um weitere Ladung für diesen Transport zur möglichst optimalen Auslastung des Lkw ausfindig zu machen. Die Kraftwagenspedition ist ein Erwerbszweig des vielseitigen Speditionsgewerbes. Der Spediteur ist als Spediteur nach 453 ff. HGB tätig; er schließt als Absender Frachtverträge mit einem Lkw-Unternehmer, der ausschließlich als Frachtführer tätig ist. Der Spediteur kann auch als Frachtführer tätig werden, indem er Frachtverträge mit dem Versender schließt oder von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht; in diesen Fällen verfügt er über eigene Fahrzeuge, die er im nationalen und internationalen Güterkraftverkehr einsetzt. Häufig werden in Verkennung dieser Zusammenhänge alle Lkw-Unternehmer als Spediteure bezeichnet und umgekehrt.
15 96 Lernfeld 4 Folgende Betätigungsformen des Lkw-Spediteurs sind möglich: ß Versender Spediteur als Spediteur: Besorgen von Güterversendungen mit dem Lkw durch Abschluss von Frachtverträgen Speditionsvertrag mit selbstständigen, fremden Lkw-Unternehmern, ß Versender Spediteur als Frachtführer: Durchführen von Güterversendungen mit eigenem Lkw oder Vertragszügen (Fremdunternehmen), Speditionsvertrag wenn der eigene Transportraum nicht ausreicht, ß Versender Spediteur als Frachtführer: Durchführen von Güterversendungen durch Ausübung des Selbsteintrittsrechtes. Speditionsvertrag WSP Besorgen von Güterversendungen mit fremdem Lkw-Unternehmer In Abhängigkeit von den im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungs- und Lieferungsbedingungen wendet sich eine Kaufvertragspartei (Verkäufer oder Käufer) zumeist durch Einschalten eines Spediteurs zur Organisation der Beförderung als Auftraggeber zwecks Durchführung des Transportes an einen oder mehrere Frachtführer (zu den Einzelheiten/ Besonderheiten des Güterversandes vgl. Kapitel 4). 6 Verkäufer = Versender Kaufvertragsabschluss 10 Käufer = Empfänger Abnahme, Transport und Ablieferung der Sendung 7 Abschluss des Speditionsvertrages 9 2 Spediteur Spediteur = Absender 8 Abschluss des Frachtvertrages 4 3 verschiedene andere Beteiligte bei Anfrage und Angebotsabgabe tatsächliche Beteiligte nach Anfrage und Angebotsabgabe Frachtführer Lkw- Frachtführer 1. Zunächst fragt der Auftraggeber bei einem Spediteur/mehreren Spediteuren die Bedingungen des Transportes wie Preis, Termine, Kapazitäten, Haftungsgrundlage u. a. an. 2. Daraufhin prüft der Spediteur/prüfen die Spediteure die generelle Durchführbarkeit des Auftrages. Entscheidet sich der einzelne Spediteur dafür, die Organisation des Transportes durchzuführen, prüft er, ob dieser Transport mit eigenen oder (hier) mit fremden Fahrzeugen durchzuführen ist sofern eigene Fahrzeuge ausgewählt werden, entfällt die Anfrage auf Transportangebote. Beachte insbesondere auch die Vorschriften zu Gefahrguttransporten. 3. Der Spediteur wendet sich seinerseits an ihm bekannte und evtl. an neue Frachtführer wegen einer Transport- bzw. Preisanfrage.
16 Lkw-Spediteur Die Frachtführer prüfen die Durchführbarkeit des Transportes und geben jeweils ein Transportangebot (unter Angabe ihrer Transportbedingungen wie Haftung, Preis etc.) ab. 5. Der Spediteur gibt sein Angebot/die Spediteure geben ihre Angebote unter Einbezug sämtlicher Bedingungen ab. 6. Die eingegangenen Angebote der Spediteure zur Besorgung des Transportes werden vom Auftraggeber auf die Bedingungen und insbesondere auf das vorteilhafteste Preis-Leistungs-Verhältnis hin überprüft. 7. Nach dem Angebotsvergleich nimmt der Auftraggeber sofern er mit den angegebenen Bedingungen übereinstimmt das vorteilhafteste Angebot an (= Abschluss des Speditionsvertrages; vgl. Abschnitt 1.3). 8. Stimmt der Spediteur mit den Angebotsbedingungen des Frachtführers überein, nimmt er das Angebot an (= Abschluss des Frachtvertrages; vgl. Abschnitt 1.3). 9. Da es sich beim Frachtvertrag um einen Vertrag zugunsten eines Dritten hier des Käufers bzw. Empfängers handelt, transportiert der Frachtführer die Sendung zum Empfänger und liefert sie bei ihm ab. Je nachdem, ob es sich um große oder kleine Stückgutsendungen oder um eine Ladung handelt, übernimmt der Lkw-Frachtführer die Sendung im Hauptlauf vgl. auch Sammelgutabwicklung; Abschnitt 10.3 beim Versender oder beim Spediteur. 10. Der Empfänger ist infolge des Kaufvertrages verpflichtet, die Sendung anzunehmen. Besorgen von Güterversendungen im Selbsteintritt Speditionsbetriebe, die als Spediteure die Güterversendung besorgen und auch als Frachtführer die Güterversendung mit eigenem Lkw ausführen, werden als Ge mischtbetriebe bezeichnet. Als Frachtführer befördern sie Güter im gewerblichen Güterkraftverkehr. Auch können sich alle Lkw-Spediteure als Sammelgutspediteure (vgl. Abschnitt 10.5) des Kraftwagens bedienen. Wie alle Spediteure pflegen auch die Kraftwagenspediteure ihre Geschäfte nach den ADSp (vgl. Abschnitt 11.2) abzuwickeln. Sie unterliegen außerdem den Bestimmungen des GüKG (vgl. Abschnitt 4.5). Werden Spediteure als Lkw-Frachtführer durch Einsatz eigener Lkw tätig, gelten für sie zusätzlich alle anderen Gesetze und Verordnungen, denen auch jeder Lkw-Unternehmer unterworfen ist. Sie haften in diesem Falle nicht nur als Spediteur, sondern auch als Frachtführer nach dem HGB und den VBGL. 3.1 Aufgaben und Tätigkeiten des Lkw-Spediteurs Aufgaben des Lkw-Spediteurs sind es, Güter für den Lkw-Transport zu werben und Transporte selbst auszuführen oder bei Einschaltung von fremden Lkw-Unternehmern diese bei der Abwicklung des Transportes zu unterstützen. Durch seine vielseitige Tätigkeit verfügt der Spediteur über einen breiten Kundenkreis. Bei der Erteilung von Speditionsaufträgen jeder Art fallen Güter zur Beförderung im Inland und in das Ausland an. Der Spediteur übt sein Recht gemäß ADSp, das Transportmittel auszuwählen, aus, falls keine gegenteiligen Weisungen vorliegen.
17 98 Lernfeld 4 Werbeargumente des Lkw-Spediteurs sind: ß die Qualität der Transportleistung und der Logistikleistung, ß die Schnelligkeit und Pünktlichkeit, ß die Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Liniendiensten, ß das Preis-Leistungs-Verhältnis, auch im Lkw-Sammelgutverkehr, und ß die natürlichen Vorteile des Lkw (vgl. Abschnitt und 4.3.1). Die Vorteile des Lkw-Spediteurs liegen für den Versender ß in dem persönlichen Kontakt mit dem Frachtführer, der es gestattet, Sonderwünsche (auch kurzfristig) zu berücksichtigen und eine individuelle Behandlung des Gutes zu garantieren, ß in der Schnelligkeit des Lkw, die in kurzen Lieferfristen deutlich wird, ß in einer unbegrenzten Flächigkeit, die daraus folgt, dass der Lkw über das weit verzweigte Straßennetz schnell und sicher auch die entlegenen Gebiete bedienen kann, ß im Haus-Haus-Verkehr, der dem Versender bzw. Empfänger das Be- oder Entladen des Lkw an jeder beliebigen Stelle seines Werksgeländes gestattet (von Rampe zu Rampe), ß in der Durchführung logistischer Dienstleistungen aller Art. MERKE Durch Schnelligkeit, Pünktlichkeit und kurzfristige Disposition ist der Lkw-Verkehr zum tragenden Glied von nationalen und internationalen Logistikketten geworden. Der Spediteur organisiert entsprechend der Weisungen vom Versender die Abholung von Stückgütern oder Teilladungen, stellt die Sendungen auf seinem Lager zusammen und verlädt in eigene oder fremde Fahrzeuge, die rechtzeitig gestellt werden. Ladungen und Teil ladungen werden beim Versender direkt übernommen und direkt abgeliefert. Die erforderlichen Beförderungs- und Begleitpapiere werden ausgestellt oder besorgt. MERKE Im nationalen Bereich ist für den gewerblichen Güterkraftverkehr ein Begleitpapier nach 7 Güterkraftverkehrsgesetz ( GüKG) vorgeschrieben. Ein ausgestellter Frachtbrief genügt den Anforderungen eines Begleitpapiers. 3.2 Frachtenbörse Eine Frachtenbörse vermittelt Laderaum und Ladung im deutschen und im europäischen Güterkraftverkehr. Angebot und Nachfrage von Ladungen werden in ein computergestütztes Informationssystem laufend eingegeben. Spediteur, Lkw-Unternehmer und andere Interessenten können jederzeit gegen Entgelt ihre Daten abrufen oder eingeben. Der Erfolg der einzelnen Frachtenbörse hängt ab von der Vielzahl der Anbieter und der Nachfrager, von dem schnellen Zugriff auf die Daten, von der Zuverlässigkeit der Beteiligten, insbesondere von der schnellen und zuverlässigen Transportabwicklung der Komplett- und auch der Teilladungen. Der Vorteil für die Beteiligten liegt in der Kostensenkung und in der Vermeidung von Leerläufen, aber auch in der Möglichkeit eines verbesserten Kundenservice.
18 Lkw-Spediteur 99 ZUSAMMENFASSUNG Kaufvertragsabschluss u.a. Lieferungspflicht Auftragserteilung nach Angebotsanfrage und -prüfung Abschluss eines Speditionsvertrages u.a. Recht auf Selbsteintritt und Fremdvergabe zusätzliche Ladungssuche, z.b. über Frachtenbörsen oder Werbung ggf. Auftragserteilung nach Angebotsanfrage und -prüfung Abschluss eines Frachtvertrages tatsächlicher Transport der Sendung und Ablieferung der Sendung am Entladeort ÜBUNGSAUFGABEN 1. Schildern Sie den Ablauf vom Kaufvertragsabschluss über den Speditions- und Frachtvertragsabschluss bis hin zur Ablieferung einer Sendung beim angegebenen Empfänger. 2. Erläutern Sie, welche Möglichkeiten ein Lkw-Spediteur hat, einen Transport tatsächlich durchführen zu lassen. 3. Beschreiben Sie, was unter Selbsteintritt zu verstehen ist, und geben Sie an, welche Rechte und welche Pflichten sich für den Spediteur daraus ergeben. 4. Legen Sie die Werbeargumente eines Lkw-Spediteurs unter Berücksichtigung offensichtlicher Nachteile wie Stauverursachung und hoher Schadstoffausstoß dar. 5. Stellen Sie dar, was unter einer Frachtenbörse zu verstehen ist, und versuchen Sie, über das Internet einen Gastzugang zu einer Frachtenbörse (z. B. zu bekommen. Suchen Sie nach einer geeigneten Ladung, um einen in der Lernsituation gebuchten Lkw möglichst voll auszulasten.
19 Lernfeld 6 Frachtaufträge eines weiteren Verkehrs trägers bearbeiten Eisenbahnspedition LERNSITUATION Die Firma Friedrich Meyer & Co., Holstenwall 14/7, Hamburg, ist ein Außenhandelsunternehmen. Sie importiert u. a. Rohstoffe für die Papierindustrie über den Hamburger Hafen und verkauft diese an Papierfabriken innerhalb der EU. Die speditionelle Abwicklung der Transporte überlässt das Außenhandelsunternehmen der Wall GmbH in Hamburg. Zurzeit liegt der Firma Friedrich Meyer & Co. ein Auftrag der Papierfabrik Sachsen AG, Fabrik str. 1, Dresden vor. Unter der Bestellnummer X/00458 hat die Papierfabrik 200 Ballen Holzzellulose im Gesamtgewicht von kg bestellt. Diese Partie lagert zurzeit am Schuppen 62 im Hamburger Hafen. Da der Empfänger über ein Anschlussgleis verfügt, bespricht Herr Schulze, Sachbearbeiter bei Firma Meyer & Co., mit Frau Michelsen von der Wall GmbH, ob ein Transport per Eisenbahn sinnvoll ist. Aufgaben 1. Wägen Sie ab, inwiefern für obigen Fall der Transport mit der Eisenbahn dem mit einem Lkw oder Binnenschiff vorzuziehen ist. 2. Überlegen Sie, welche weiteren Informationen die Wall GmbH zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Transportes von der Firma Friedrich Meyer & Co. benötigt. 3. Beschreiben Sie die Folgen bei einem Eisenbahntransport, wenn der Empfänger nicht über ein Anschlussgleis verfügen würde. 4. Begründen Sie, ob ein Containerversand in diesem Fall sinnvoll ist. 5. Stellen Sie dar, welche Papiere für den Transport von der Wall GmbH auszustellen sind. 5.1 Tätigkeiten im Versand Der Versender beauftragt seinen Spediteur, eine Sendung als Wagenladung im nationalen oder internationalen Eisenbahnverkehr zu befördern. Liegt das Gut auf dem Spediteurlager, bestellt der Spediteur den Eisenbahnwagen auf sein Anschlussgleis und verlädt das Gut. Lagert das Gut bei einem Dritten (Lagerhalter, Umschlagsunternehmen eines Hafens o. a.), so bestellt der Spediteur den Wagen für das gegebene Anschlussgleis und sorgt für die Verladung. Der Spediteur wird bei Fehlen eines Anschlussgleises das Gut abholen und in den Wagen verladen, der auf einem Freiladegleis gestellt worden ist.
20 188 Lernfeld 6 Mit der Bestellung des Wagens bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU; vgl. Abschnitt 6.2.4) schließt der Spediteur den Frachtvertrag. Er wird damit Absender und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Frachtvertrag gemäß HGB (vgl. Kapitel 2): Er verlädt die Sendung, übergibt dem EVU den Frachtbrief, erteilt u. U. nachträgliche Weisungen, macht Schadenersatzansprüche geltend, zieht Nachnahmen ein usw. Für seine Leistungen hat er dem Versender gegenüber Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (Fracht, Verladen, Wiegen u. a.) und Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Wagenbestellung Wer Güter mit einem Eisenbahnwagen befördern lassen will, beantragt die Gestellung des gewünschten Güterwagens beim EVU. Bei der Bestellung sind anzugeben: ß Verladetag (evtl. Beginn der Verladeschicht), ß Anzahl und Gattung der Güterwagen (evtl. alternative Wagengattungen), ß Gestellungsort (Ladestelle), ß Gewicht der Wagenladung (evtl. Zahl, Länge und Gewicht der Einzelstücke), ß Empfangsbahnhof (evtl. Empfangsland mit Leitungsweg). Einzelheiten des Frachtvertrages werden zwischen dem EVU und dem Absender häufig durch Rahmenverträge oder durch Einzelvertrag vor Vertragsabschluss ausgehandelt. Der einzelne Frachtvertrag ist nach Annahme der Wagenbestellung durch das EVU geschlossen, wobei auf Stammdaten aus dem Rahmenvertrag zurückgegriffen wird. Die Bestellung sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr vor dem Verladetag abgegeben werden. Die Bestellung sollte noch früher erfolgen, wenn Wagen für Auslandssendungen, für besondere Güter oder für das Lademaß (vgl. Abschnitt 6.2.3) überschreitende Güter gewünscht werden. Der Besteller erhält die Zusage, wann der geforderte Wagen bereitgestellt wird. Es gilt das Frachtrecht des HGB. Wird ein Wagen wieder abbestellt, bevor er vom EVU bereitgestellt wird, so kann das EVU eine Abbestellgebühr verlangen. Gestellung des Wagens Der Wagen wird nach Wunsch des Absenders entweder auf einem Anschlussgleis ( AGL) oder auf einem Freiladegleis bereitgestellt. Wird er auf dem Freiladegleis bereitgestellt, muss der Absender die Ladung dorthin rollen. Aufgrund der Kostenintensität kommt dies allerdings eher selten vor. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist verpflichtet, einen geeigneten und gereinigten Wagen zu gestellen. Ungeeignete Wagen muss der Absender zurückweisen, sonst ist er bei etwaigen Schäden mitschuldig. Übergabe des Gutes und des Frachtbriefes zur Beförderung Der Frachtbrief kann vor Beladung des Wagens vom EVU vorgeprüft werden. Dadurch lassen sich Fehler in der Transportabwicklung vermeiden; so werden fehlende Angaben des Absenders eingeholt, Beförderungshindernisse im Schienenverkehr berücksichtigt, die Eignung des Wagens wird festgelegt, die Entfernung bestimmt usw. Enthält der Frachtbrief einen Zahlungsvermerk (vgl. Abschnitt 6.7.3), muss der Absender z. B. bei frei die Frachtbriefbeträge zahlen bzw. stunden lassen. Die für ihn bestimmte Originalausfertigung des Frachtbriefes (Frachtbriefdoppel) erhält er dann abgestempelt zurück.
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