Güterverkehr Spedition Logistik

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1 Hans Brandenburg, Dorit Oelfke, Siegfried Waschkau Unter Mitarbeit von: Jens Gutermuth Güterverkehr Spedition Logistik Leistungserstellung in Spedition und Logistik 42. Auflage Bestellnummer 00306

2 Die in diesem Produkt gemachten Angaben zu Unternehmen (Namen, Internet- und -Adressen, Handelsregistereintragungen, Bankverbindungen, Steuer-, Telefon- und Faxnummern und alle weiteren Angaben) sind i. d. R. fiktiv, d. h., sie stehen in keinem Zusammenhang mit einem real existierenden Unternehmen in der dargestellten oder einer ähnlichen Form. Dies gilt auch für alle Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner der Unternehmen wie z. B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Dienstleistungsunternehmen. Ausschließlich zum Zwecke der Authentizität werden die Namen real existierender Unternehmen und z. B. im Fall von Kreditinstituten auch deren IBANs und BICs verwendet. Die in diesem Werk aufgeführten Internetadressen sind auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die ständige Aktualität der Adressen kann vonseiten des Verlages nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus übernimmt der Verlag keine Verantwortung für die Inhalte dieser Seiten. Bildungsverlag EINS GmbH Ettore-Bugatti-Straße 6-14, Köln ISBN Copyright 2016: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort zur 42. Auflage 3 Die Transport-, Speditions- und Logistikbranche muss sich den Änderungen im Güterverkehrsmarkt und den internationalen Wettbewerbsbedingungen laufend anpassen. Diesem Sachverhalt wird generell Rechnung getragen durch die Aktualisierung aller Kapitel und Erweiterung bestimmter Abschnitte in dieser Auflage zu folgenden Bereichen: Güterkraftverkehr Binnenschifffahrt Sammelgut- und Systemverkehre Speditionsrecht Außenwirtschaftliche und zollrechtliche Grundkenntnisse Export-Seehafenspedition und Güterversand mit dem Seeschiff Luftfrachtspedition; Flugzeug Distributionslogistik und Lagerlogistik Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen; Gefahrgut: GGVSEB und ADR 2015 Routenplanung mit elektronischer Unterstützung Marktanteile am Logistikmarkt; Schnittkontrolle mit Videorecherche-System Vollständige Überarbeitung der ADSp auf der Grundlage der ADSp 2016 Vollständige Überarbeitung des Zollrechts auf der Grundlage des Unionszollkodexes u.a. mit Self Assessment, Selbstveranlagung, (Überlassung in) Zollverfahren, Ursprung und Präferenz, Mehrwertsteuerverzollung Datenkommunikationssysteme in den Seehäfen, z.b. Export Message Platform (EMP) Dokumentäre Abwicklung im Ausfuhrzollverfahren mit neuem ABD Reglementierter Beauftragter; bekannter Versender; geschäftlicher Versender; Flugzeugtypen Kommissioniertechniken wie Pick by Vision Das vorliegende Lern- und Lehrbuch Güterverkehr, Spedition und Logistik Leistungserstellung in Spedition und Logistik berücksichtigt die Inhalte der speditions- und logistikspezifischen schulischen und betrieblichen Ausbildung so, wie sie in der seit Sommer 2004 geltenden Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung vorgesehen sind. Die wirtschafts- und sozialkundlichen sowie kaufmännischen und kostenrechnerischen Inhalte werden in den Titeln Wirtschafts- und Sozialprozesse (WSP) (BV EINS 00207) und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (STK) (BV EINS 02306) behandelt. Der gemäß der Verordnung vorliegende Rahmenlehrplan gliedert die schulische Ausbildung in Lernfelder dieses sind durch Zielformulierungen beschriebene thematische Einheiten. Sie orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Geschäftsprozessen. Die in die Lernfelder integrierten Zielformulierungen stellen auf den Erwerb einer breiten beruflichen Handlungskompetenz ab. Dieser Absicht entspricht die vorliegende 42. Auflage mit folgender Konzeption: Die Lernsituationen sollen mit den Aufgabenstellungen einen Handlungsanstoß geben, um sich die Sachdarstellungen selbstständig erschließen zu können. Merksätze heben wesentliche Inhalte optisch abgesetzt hervor. In den Zusammenfassungen werden die wesentlichen Kapitelinhalte kurz und übersichtlich wiederholt. Die Aufgaben bieten für eigenständiges Arbeiten die Möglichkeit, die Sachverhalte selbstständig zu wiederholen oder zu vertiefen. Die Verfasser

4 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 42. Auflage Ein Modellunternehmen stellt sich vor Lernfeld 2 Im Speditionsbetrieb mitarbeiten Lernfeld 4 Verkehrsträger vergleichen und Frachtaufträge im Güterverkehr bearbeiten Grundlagen von Wirtschaft Verkehr Spedition Logistik Grundlagen des Wirtschaftens Grundbegriffe des Verkehrs Güterverkehr in der Wirtschaft Verkehrsmittel der Güterbeförderung Verkehrsleistungen und ihre Merkmale Grundbegriffe der Spedition Klassische Arbeitsgebiete der Spedition im Güterverkehr Zusatzleistungen des Spediteurs Zweige der Spedition Organisation eines Speditionsbetriebes Bedeutung der Spedition Speditionsbetrieb und Speditionsunternehmung Standort und seine Bedeutung Berufsständische Organisationen des Speditions- und Logistik gewerbes Grundbegriffe der Logistik Logistische Dienstleistungen des Spediteurs Qualitätsmanagement-System (QM-System) Lernfeld 4 Verkehrsträger vergleichen und Frachtaufträge im Güterverkehr bearbeiten Allgemeines nationales und internationales Frachtrecht Nationales Frachtgeschäft Frachtgeschäft des Handelsgesetzbuches (HGB) Frachtgeschäft unter Einbezug von AGB Handelsrechtliche Grundzüge des Frachtvertrages Pflichten des Absenders und des Frachtführers aus dem Frachtvertrag Haftung des Frachtführers nach dem HGB Internationales Frachtrecht Internationales Frachtrecht im gewerblichen Güterkraftverkehr Internationales Frachtrecht im Eisenbahnverkehr Internationales Frachtrecht im Binnenschiffsverkehr Internationales Frachtrecht im Luftfrachtverkehr Internationales Frachtrecht im Seefrachtverkehr Gefahrgutrecht Beförderung gefährlicher Güter Nationale und internationale Gefahrgutvorschriften Unternehmensinterne Beteiligte an Gefahrgutbeförderungen Hauptbeteiligte und andere Beteiligte an Gefahrgutbeförderungen

5 Inhaltsverzeichnis 5 3 Lkw-Spediteur Aufgaben und Tätigkeiten des Lkw-Spediteurs Frachtenbörse Güterversand mit dem Lastkraftwagen (Lkw) Auftragsabwicklung im gewerblichen Straßengüter kraftverkehr Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) Lastkraftwagen (Lkw) Vor- und Nachteile des gewerblichen Straßengüterkraftverkehrs Fahrzeugauswahl Fahrzeugtypen Laderaumauslastung Transportverpackungen/Palettenarten Verkehrswege des Güterkraftverkehrs Verkehrswege in Deutschland Verkehrswege in Europa (Europastraßen) Routenplanung Ordnung des Güterkraftverkehrs Gewerblicher Güterkraftverkehr in Deutschland Haftung und Versicherungspflicht des Güterkraftverkehrsunternehmers Werkverkehr Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Mitzuführende Dokumente Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) Kombiverkehr (kombinierter Verkehr) Güterversand im internationalen Straßengüterkraftverkehr Dokumentation im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr CMR-Frachtbrief als Sperrpapier Spediteurversanddokumente Zulassungsurkunden im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) CEMT-/ITF-Genehmigung Drittstaatengenehmigungen/bilaterale Genehmigungen Versandverfahren Carnet TIR Gemeinschaftliche Versandverfahren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Klassifizierung nach UN-Nummern Verpackungsklassen/Verpackungsgruppen Kennzeichnung von Packstücken Beförderungsdokumente Kennzeichnung von Beförderungseinheiten Güterverkehrszentren (GVZ)

6 6 Inhaltsverzeichnis Lernfeld 6 Frachtaufträge eines weiteren Verkehrs trägers bearbeiten Eisenbahnspedition Tätigkeiten im Versand Tätigkeiten im Empfang Güterversand mit der Eisenbahn Gesetze zum Eisenbahnverkehr Grundgesetz Allgemeines Eisenbahngesetz Schienennetz der öffentlichen Eisenbahnen Länge des Schienennetzes Spurweiten des europäischen Schienennetzes Belastungsfähigkeit des Schienennetzes Grundzüge der Vermarktung der Eisenbahninfrastruktur Güterwagen und Lademittel Güterwagen Container Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene Kombinierter Verkehr (KV) Eisenbahnfrachtbrief Form des Frachtbriefes Inhalt und Bedeutung des Frachtbriefes Eisenbahnfracht Allgemeine Grundlagen Abrechnung nach Preisen und Leistungen Frachtausgleichsverfahren Haftung der Eisenbahnverkehrsunternehmen Internationaler Eisenbahngüterverkehr Rechtsgrundlagen der internationalen Güterbeförderung und Abwicklung des Frachtvertrages Internationale Gütertarife Binnenschiffsspedition Aufgaben des Spediteurs in der Binnenschifffahrt Umschlagsspedition im Binnenhafen Güterversand mit dem Binnenschiff Verkehrsträger Binnenschifffahrt Binnenschiffe und Schiffspapiere Binnenwasserstraßen Binnenhäfen Ladungsaufkommen und Leistungsmerkmale Kombinierte Verkehre in der Binnenschifffahrt Betriebsformen der Binnenschifffahrt Ordnung der Binnenschifffahrt Kalkulation und Preisbildung Frachtvertrag

7 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen des Frachtvertrages Arten und Abschluss der Frachtverträge Frachtbrief und Ladeschein Frachtbrief Ladeschein Ladescheinarten und Legitimation des Empfängers Abwicklung des Frachtgeschäftes Beladung des Schiffes Beförderung gefährlicher Güter mit dem Binnenschiff Beförderung der Sendung Routenplanung mit Inland ECDIS und Inland AIS Löschen Entschädigungsansprüche aus dem Frachtvertrag Haftung des Frachtführers Pfandrecht des Frachtführers Schadensregelung bei Schiffsunfällen Transportversicherung Notwendigkeit und Arten der Transportversicherung Abschluss und Inhalt eines Transportversicherungsvertrages Seetransportversicherung Seetransportversicherung nach ADS (Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen) Seetransportversicherung nach ICC (Institute Cargo Clauses) Englische Bedingungen Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) Spediteur als Versicherungsnehmer und seine Aufgaben im Schadensfall Vergleich wichtiger Versicherungen im Speditionsgewerbe Lernfeld 5 Speditionsaufträge im Sammelgut- und Systemverkehr bearbeiten Sammelgut- und Systemverkehre Prinzipien des Sammelgut- und Systemverkehrs Marktanteile im Logistikmarkt Auftragsabwicklung Wirtschaftliche Bedeutung und Anforderungen an Spediteursammelgutund Systemverkehre Beteiligte am Sammelgut- und Systemverkehr Dokumente im Sammelgutverkehr Rechtliche Grundlagen im Sammelgut- und Systemverkehr Grundlagen der Abrechnung Abrechnung mit dem Auftraggeber Abrechnung mit dem Lkw-Unternehmer Sammelgut- und Systemverkehre in Kooperationen Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen (Informationslogistik)

8 8 Inhaltsverzeichnis Barcoding und Sendungsverfolgung Einsatz der RFID-Technologie Ziele und Nutzen des EDV-Einsatzes Elektronische Datenkommunikation EDI, EDIFACT, EDIFOR, XML Kurier-, Express- und Postdienste (KEP-Dienste) Transportmarkt für KEP-Güter Merkmale der KEP-Dienstleister Kuriere Expressdienste Express-Frachtsysteme Integrators Paketdienste HUB-and-Spoke-System bei Paketdiensten Paketdienste allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Haftung Postdienste Speditionsrecht Speditionsgeschäft des Handelsgesetzbuches Speditionsvertrag Besorgung der Versendung Behandlung des Gutes; Begleitpapiere; Mitteilungs- und Auskunftspflichten des Versenders Aufwendungsersatz; Auskunftspflicht und Herausgabepflicht des Spediteurs Selbsteintritt des Spediteurs Spedition zu festen Kosten (Übernahmesatz) Sammelladung Haftung des Spediteurs nach dem HGB ADSp 2016 als Grundlage des Speditionsgeschäftes Rechtscharakter Geltungs- und Anwendungsbereich Bedeutung Abschluss eines Speditionsvertrages (Verpflichtungsgeschäft) Anbahnung des Speditionsgeschäftes Angebote (Offerten) Speditionsauftrag Abschluss des Speditionsvertrages und Pflichten der Vertragspartner Erfüllung des Speditionsvertrages (Erfüllungsgeschäft) Übernahme des Gutes Übergabe des Gutes Lagerung Entgelte des Spediteurs Pfand- und Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs Haftung des Spediteurs nach den ADSp Haftungsversicherung des Spediteurs auf Basis DTV-VHV Versicherungsbedingungen Betriebsbeschreibung Vorsorgeversicherung Versicherung des Gutes

9 Inhaltsverzeichnis 9 Lernfeld 9 Lagerleistungen anbieten und organisieren Lagergeschäfte des Spediteurs Wirtschaftliche Bedeutung der Lagerhaltung Arbeitsabläufe des Lagerungsprozesses Einlagerung der Güter Pflege und Bearbeitung des Lagergutes Kommissionierung Auslagerung des Lagergutes Lagerarten Lagertechnik Regalsysteme und Flurförderfahrzeuge Regalsysteme Flurförderfahrzeuge Kosten der Lagerhaltung Lagerhaltung und Logistik Rechtliche Grundlagen Lagerhalter Lagervertrag Prüfpflicht für Regalanlagen Dokumente der Lagerhaltung Versicherung von Lagerrisiken Bearbeitung von Schäden und Reklamationen Lagerung gefährlicher Güter Lagerung Gefahrstoffe Rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen Haftung Lernfeld 10 Exportaufträge bearbeiten Außenwirtschaftliche und zollrechtliche Grundkenntnisse für das Exportgeschäft Nationale und internationale Spedition Außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften Innerstaatliche und gemeinschaftliche Rechtsvorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr Warenausfuhr Ausfuhrverfahren Internationale Handelsklauseln: INCOTERMS und Trade Terms Lieferungs- und Zahlungssicherung bei Außenhandels geschäften Sicherung durch Lieferpapiere Dokumentenakkreditiv Export-Seehafenspedition Aufgaben des Exportspediteurs Durchführung der Exportspedition Abrechnung des Exportspediteurs E-Business für Transportketten

10 10 Inhaltsverzeichnis Datenkommunikationssysteme im Seehafen DAKOSY-Subsysteme Güterversand mit dem Seeschiff Seeschiff Seeschiffsarten Schiffspapiere Betriebsformen in der Seeschifffahrt Überblick Linienfahrt Trampfahrt Seefrachtenmarkt in der Linienfahrt Schifffahrtskaufmann/-kauffrau Abladung der Stückgüter im Seehafen Seehafen Hafensicherheit Abladung der Stückgüter Abladung gefährlicher Güter Containerverkehr Geschichtliche Entwicklung Eigenschaften des Containers Containerarten Stauung im Container Vor- und Nachlauf des Containers Containerumschlag im Seehafen Seefrachtvertrag Rechtliche Grundlagen der Güterbeförderung mit dem Seeschiff Personen und Inhalt des Seefrachtvertrages Abschluss des Seefrachtvertrages Konnossement Ausstellung und Inhalt des Konnossementes Konnossementsbegriffe Konnossementsarten und Legitimation des Empfängers Konnossement als Warenwertpapier Bedeutung des Konnossementes Elektronisches Konnossement: BOLERO Haftung des Verfrachters aus dem Seefracht vertrag Haverei Luftfrachtspedition Arbeiten beim Versand Sicherheitsanforderungen im Luftfrachtverkehr IATA-Frachtagent Luftfrachtbrief (Air Waybill = AWB) Rechtscharakter des AWB Muster eines Luftfrachtbriefes Interline Agreements Elektronischer Luftfrachtbrief/Air Waybill (e-awb) Arbeiten beim Empfang Frachtzahlung, Kommission, Luftfrachtnebengebühren Luftfrachtsammelverkehr

11 Inhaltsverzeichnis Kombinierte Luftfrachtverkehre Weitere Luftfrachtverkehre Elektronischer Datenaustausch Güterversand mit dem Flugzeug Luftfrachtverkehr Flugzeugtypen Flugzeugtypen für Gütertransport Paletten und Container Flughafen Luftfrachtgüter Gründe für den Lufttransport Gefährliche Güter im Luftfrachtverkehr Betriebsformen des Luftverkehrs Internationale Organisationen im Luftverkehr International Civil Aviation Organization (ICAO) International Air Transport Association (IATA) Verkehrskonferenzen (Traffic Conferences) Rechtliche Grundlagen der Güterbeförderung mit dem Flugzeug Luftfrachtvertrag Abwicklung des Luftfrachtgeschäftes Auflieferung von Luftfrachtsendungen Beförderungsbeschränkungen Verfügungsrechte des Absenders Auslieferung von Luftfrachtsendungen Luftfrachttarif und Luftfrachtraten The Air Cargo Tariff (TACT) Wertzuschläge Container- und Paletten-Raten (Unit Load Devices = ULD-Raten) Haftungsregelungen im Luftfrachtverkehr Gelegenheits- oder Charterverkehr Luftfrachtversicherung Lernfeld 11 Importaufträge bearbeiten Import-Seehafenspedition Aufgaben des Importspediteurs Durchführung der Importspedition Abrechnung des Importspediteurs Zollwesen Aufgaben und Aufbau der Zollverwaltung Rechtliche Grundlagen Zolltarif ATLAS = Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System Wareneinfuhr Einfuhrverfahren Einheitspapier Arten der Einfuhrabgaben Zollrechtliche Grundbegriffe des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Zollverfahren

12 12 Inhaltsverzeichnis Summarische Anmeldung Arten der Zollverfahren Zollverfahren in der Übersicht Überlassung (früher: Überführung) in den zollrechtlich freien Verkehr Versandverfahren Zollgutlagerung Besorgung eines Zollverfahrens durch den Spediteur Lernfeld 12 Beschaffungslogistik anbieten und organisieren Beschaffungslogistik und Logistik dienstleister Logistik als Begriff; Herleitung des Wortes Logistik Logistik als betriebswirtschaftliche Grundfunktion Ablauf in der Beschaffungslogistik Logistikdienstleister in der Beschaffungslogistik Beschaffungslogistik am Beispiel Automobilherstellung Beschaffungslogistik am Beispiel von Bodenbelägen des Turbo-Van Teilsysteme der Logistik Produktionslogistik Lagerlogistik Distributionslogistik Anforderungen von Industrie und Handel an Logistikdienstleister Bedarf, Beschaffung, Outsourcing Bedarfsermittlung im Rahmen der Gestaltung der Beschaffungslogistik, Materialbedarfsarten und Verfahren der Bedarfsermittlung Make-or-buy(MOB)-Überlegungen Outsourcing Beschaffungsstrategien und Sourcingkonzepte (Beschaffungsquellen) Beschaffungsformen/-prinzipien: Just-in-time(JIT)- und Just-insequence(JIS)-Konzepte Gebietsspediteur ein Spezialist im Rahmen der Beschaffungslogistik Leistungen und Kosten in der Beschaffungslogistik Logistik und Vertragsgestaltung Lernfeld 13 Distributionslogistik anbieten und organisieren Distributions-, Entsorgungs- und City-Logistik Aufgaben des Logistikdienstleisters in der Distributionslogistik Einlagerung in das Konsignations- und Verteillager und Verbrauchsfolge Auftragsbearbeitung Kommissionierung Verpackung und Auslagerung der Waren Tourendisposition/Tourenplanung Auslieferung, Zustellung und Retouren Distributionslogistik Teilaufgabe der Absatzfunktion Absatz und Absatzwege Absatzstruktur

13 Inhaltsverzeichnis Distributionslogistik und Einordnung in die Logistikkette Anforderungen an den Logistikdienstleister Pflichtenheft Kennzahlen in der Distributionslogistik Leistungen und Kosten für Logistikservice Logistik und ECR Cross Docking Logistik-AGB Kontraktlogistik Supply Chain Management (SCM) Sicherheit (Security) in der Logistik Sicherheit (Security) in der Transportkette Sicherheit (Security) in der Lieferkette Entsorgungslogistik Lösungsansätze zur Abfallvermeidung und umweltgerechten Entsorgung Entsorgungsobjekte Verpackungssysteme und Recycling Produktentsorgung/Produktrecycling City-Logistik Begriff Verkehrsformen Bündelung und Partner Literaturverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis

14 20 Lernfeld 2 Lernfeld 4 Güterverkehr Verkehrsaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland in Mio. t Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Eisenbahnen 317,29 346,12 361,12 371,30 312,09 355,7 374,7 366,1 373,7 Binnenschifffahrt Schiffe der Bundesrepublik Ausländische Schiffe 236,77 81,00 155,77 243,50 82,04 161,46 248,97 84,12 164,86 245,67 81,97 163,70 203,87 67,49 136,38 229,6 73,3 156,3 222,0 69,8 152,1 223,2 70,6 152,5 226,9 71,2 155,7 Straßengüterverkehr Deutsche Lastkraftfahrzeuge Gewerblicher Verkehr Nahverkehr (bis 50 km) Regionalverkehr (51 bis 150 km) Fernverkehr (über 150 km) Werkverkehr 3062, , ,09 805,19 346,02 495, , , , ,12 841,70 370,40 529, , , , ,40 918,94 399,13 567, , , , ,85 924,25 404,99 560, , , , ,58 837,41 388,65 509, , ,8 2717,3 1951,0 955,8 445,9 549,3 766,3 3391,0 2967,5 2149,0 1092,5 489,3 567,3 818,5 3306,7 2875,7 2096,2 1068,2 485,7 542,3 779,5 3366,6 2922,1 2154,4 1106,2 503,6 544,7 767,7 Rohrleitungen 2 95,49 94,22 90,90 91,07 88,41 88,8 86,6 87,9 87,3 Luftverkehr (in t) 3036, , , , , ,8 4436,3 4317,1 4315,2 Seeschifffahrt Schiffe der Bundesrepublik Ausländische Schiffe 280,97 34,59 246,38 299,22 37,09 262,12 310,95 34,87 276,08 316,65 34,58 282,08 259,40 27,30 232,20 272,9 26,4 246,5 292,8 28,3 264,5 295,1 25,3 269,8 294,0 25,4 268,6 Quelle: (Hrsg.) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehr in Zahlen 2014/2015, DVV Media Group, Hamburg 2014; DIW, Berlin, S Verkehrsmittel der Güterbeförderung 2 Von der Wahl des Verkehrsmittels kann für den einzelnen Versender der wirtschaftliche Erfolg abhängen. Damit wird der wirtschaftliche Erfolg des Verkaufes durch die richtige Auswahl des Verkehrsmittels mitbestimmt. Es gilt also, das Verkehrsmittel zu wählen, das der wirtschaftlichen und natürlichen Transportfähigkeit des gegebenen Gutes am besten entspricht. Die Wahl unter konkurrierenden Verkehrsmitteln wird durch die Qualität der Beförderungsleistung entschieden, die sich aus der Eigenart des Verkehrsmittels ergibt. MERKE Die Qualität der Beförderungsleistung wird grundsätzlich bestimmt durch Transportdauer, Pünktlichkeit, Kosten, Regelmäßigkeit, Sicherheit, Umweltverträglichkeit. Kapazität, Flächenbedienung, Diese allgemeinen Maßstäbe gelten jedoch nur im Verhältnis zur jeweiligen Beförderungssituation. So kann für dasselbe Gut in einer Situation die langsame, aber günstigere Beförderung mit dem Binnenschiff zweckmäßig sein, während in einer anderen Situation die schnellere, aber teurere Beförderung mit der Eisenbahn richtig ist. Für jedes Verkehrsmittel ergeben sich bestimmte Vorteile, jedes aber hat auch dem anderen gegenüber gewisse Nachteile. Aus dem Abwägen dieser Vor- und Nach teile ergibt sich die Eignung des Verkehrsmittels zur Beförderung eines bestimmten Gutes. Diese Eigenarten der einzelnen Verkehrsmittel müssen bekannt sein, um die (situativ bedingt) optimale Auswahl treffen zu können. 1 zum Teil vorläufige Werte 2 nur Rohöl

15 112 Lernfeld 4 Das Zusammenspiel von Achse und Ladung 2,35 m 18,35 m 1 16,0 m 2 18,35 m 1 16,0 m 6,25 m 8,25 m 2,35 m 7,45 m 7,45 m 4,8 m 4,8 m 2,35 m 18,35 m 1 16,0 m 18,35 m 1 16,0 m 7,15 m 7,15 m 2,35 m 7,82 m 7,82 m 4,5 m 5,2 m Bei gleicher Gesamtlänge der Nutzfahrzeuge mit Anhänger variiert der Umfang der Beladung. Außerdem beeinflussen verschiedene Achsabstände sowie unterschied liche Längen der Zugmaschine und des Anhängers die Wendigkeit des gesamten Lastzuges. Die Größe des Fahrerhauses verändert sich dabei kaum. Die Länge des Aufbaus hängt vom Radstand ab. Achslasten Die StVZO, 34, schreibt die Eckwerte der Achslasten sowie der Gesamtgewichte der Fahrzeuge vor (Auszug): Einzelachse: Einzelachsen (angetrieben): Doppelachsen (je nach Achsabstand): Dreifachachsen (je nach Achsabstand): Gesamtgewichte < 4 Achsen: = 4 Achsen: > 4 Achsen: 10,0 t 11,5 t 11,5 t 19,0 t 21,0 t 24,0 t bis zu 28,0 t bis zu 36,0 t bis zu 40,0 t Exkurs: Mit dem Ziel, die Sicherheit und Energieeffizienz zu verbessern, hat die EU-Kommission eine Richtlinie über Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen zur Umsetzung ab dem 7. Mai 2017 veröffentlicht. Damit wird die Verlängerung von Fahrerkabinen gestattet, um für mehr aerodynamische Effizienz und damit geringeren Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge zu sorgen. Auch soll durch eine andere Konstruktion und mehr Fenster zum besseren Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer den Fahrern ein ausgedehntes Sichtfeld geboten werden. Es bleibt grundsätzlich bei einer Gesamtlänge von 18,75 Meter für Lkw, die Ausnahmeregelungen bezüglich der Fahrzeuglänge erlauben allerdings die Anbringung einziehbarer bzw. klappbarer aerodynamischer Luftleiteinrichtungen am Fahrzeugheck. 1 Bis 18,75 m zugelassen. 2 Bis 16,40 m zugelassen.

16 Güterversand mit dem Lastkraftwagen (Lkw) 113 Wesentliche Neuerungen aus der Richtlinie (EU) 2015/719 Lang-Lkw/Modulare Konzepte sind nicht mehr Gegenstand der Änderungsrichtlinie. Die derzeitigen Bestimmungen über Lang-Lkw gelten unverändert weiter. Die Mitgliedstaaten können weiterhin die Verwendung von Fahrzeugen, die die EU-Standardabmessungen überschreiten, in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zulassen, solange dies den internationalen Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtigt. Intermodale Beförderungsvorgänge: Auflieger für 45 -Container im Rahmen des multimodalen Transportes dürfen in Zukunft 15 Zentimeter länger sein mit der Folge, dass der Straßenverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern mit geringerem CO 2 -Ausstoß kombiniert werden kann; damit entfällt das Beantragen von Ausnahmegenehmigungen. Ansonsten wird es keine Längenzugeständnisse für zusätzlichen Laderaum geben. Beim Einsatz von fünfachsigen Sattelzügen (2-achsige Zugmaschine und 3-achsiger Sattelanhänger) zum Transport von leeren oder beladenen Containern oder Wechselbehältern ist ein Gesamtgewicht von 42 t erlaubt, beim Einsatz von 5-/6-achsigen Sattelzügen (3-achsige Zugmaschine und 2- bzw. 3-achsiger Sattelanhänger) 44 t Gesamtgewicht. Beachte, dass die Richtlinie (EU) 2015/719 den intermodalen Verkehr neu definiert: Der Straßenanteil an der Transportkette darf 150 Kilometer nur überschreiten, um den nächsten geeigneten Terminal zu erreichen. Davon ist aber nicht die Überarbeitung der Richtlinie 92/106/ EWG des Rates (Kombiverkehrs-Richtlinie) berührt. Aerodynamische Anbauten am Fahrzeugheck (Rearflaps): Grundsätzlich kann eine Verlängerung für aerodynamische Anbauten am Heck von mehr als 50 Zentimetern möglich sein. Eingeklappt dürfen diese Rearflaps nur zu einer Überschreitung der Fahrzeuglänge um 20 Zentimeter führen. Zulässiges Gesamtgewicht: Bei Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit einem alternativen Kraftstoff (Strom, Wasserstoff, Erdgas einschließlich Biomethan, Flüssiggas, Hybrid) betrieben werden, darf das höchstzulässige Gesamtgewicht um maximal eine Tonne erhöht werden; dies gilt allerdings lediglich für Solofahrzeuge, also 2- und 3-achsige Kraftfahrzeuge (ohne Hänger). Haftung des Spediteurs und des Transportunternehmers beim Container- und Wechselbehältertransport: Der Spediteur muss dem Frachtführer eine Erklärung aushändigen, in der das Gewicht des transportierten Containers oder Wechselaufbaus angegeben ist. Der Frachtführer muss darüber hinaus Zugang zu allen vom Spediteur bereitgestellten einschlägigen Dokumenten gewähren. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten Vorschriften für die Haftung sowohl des Spediteurs als auch des Frachtführers für die Fälle fehlender oder falscher Informationen und der Überladung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination festlegen Fahrzeugtypen Die Auswahl der Fahrzeuge, mit denen Lasten befördert werden, hängt ab von der Art des Gutes und dessen Transportempfindlichkeit, von dem Zustand flüssig, fest oder gasförmig, der Menge Volumen oder Gewicht, der Sperrigkeit großen Abmessungen, evtl. dem Wert des Gutes und von anderen Kriterien. Ein Kraftfahrzeug ( Kfz) ist mit einer Maschine und einer Lenkvorrichtung ausgestattet, ein Anhänger hat keinen eigenen Antrieb:

17 404 Lernfeld 9 Bei einer längeren Bereitstellung können also die Vorschriften über die sichere Lagerung zur Anwendung kommen. Dieser Begriff zur Lagerung gilt für sämtliche Gefahrstoffe, die unten genannt sind. Identifizierung Im Vorfeld zur Einlagerung gefährlicher Stoffe ist die zweifelsfreie Identifizierung des jeweiligen Stoffes zwingend, um den Anforderungen an die Lagerung gerecht zu werden, Gefahren und Risiken zu begegnen sowie Notfälle sicher beherrschen zu können. Pflichten für die Beteiligten Die gesetzliche allgemeine Hinweispflicht des Einlagerers an den Lagerhalter nach dem Handelsgesetzbuch ( 468 HGB) gilt in jedem Fall: MERKE Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig schriftlich oder in sonst lesbarer Form die genaue Art der Gefahr und, so weit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Er hat ferner das Gut, so weit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die der Lagerhalter zur Erfüllung seiner Pflichten benötigt. Für den Lagervertrag gelten die allgemeinen Bestimmungen der 467 ff. HGB und die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016), neueste Fassung, und auch beispielsweise die Hamburger Lagerungsbedingungen. Der Einlagerer verpflichtet sich, Angaben über das Lagergut (Klassifizierung, Menge) zu liefern, die Konformität von Verpackung und Kennzeichnung mit den jeweils geltenden Vorschriften zu bestätigen und über jede Änderung zu berichten. Der Lagerhalter verpflichtet sich, alle erforderlichen rechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) während der Vertragsdauer zu beachten. Regelungsbedürftig ist auch, ob der Lagerhalter im Lagervertrag verpflichtet werden soll, die Ware des Einlagerers hinsichtlich der Konformität mit allen Anforderungen zu kontrollieren und Abweichungen zu melden. Risiko Neben den eigentlichen Gefahren, die vom Lager ausgehen, besteht ein besonderes Risiko bei der Gefahrstofflagerung für den Lagerhalter bei Insolvenz des Einlagerers. Bei späterer Nichtverwertbarkeit ist die Lagerware als (gefährlicher) Abfall zu deklarieren, für dessen Entsorgung der Lagerhalter als Abfallbesitzer und Entsorgungspflichtiger nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen hat. Zunächst wird jedoch ein Notverkauf in Erwägung gezogen. Ers te erkennbare Anzeichen für ein solches Risiko sind der Ablauf von Verfalldaten, fehlende Bewegungen der Lagerbestände sowie die allgemeinen Wahrnehmungen über den Auftraggeber/Einlagerer. Sicherheitsdatenblätter Speditionen, die gefährliche Stoffe für Dritte lagern wollen, müssen sich vor Auftragsannahme von ihrem zukünftigen Auftraggeber ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt besorgen (gesetzliche Verpflichtung nach dem Chemikaliengesetz/der Gefahrstoffverordnung). Dem Sicherheitsdatenblatt können die für die Lagerung wichtigen Informationen entnommen werden, z. B. ß über die Stoffeigenschaften, ob es sich um einen explosionsgefährlichen, brennbaren, giftigen und/oder wassergefährdenden Stoff handelt,

18 Import-Seehafenspedition 543 lage wird das im Konnossement verbriefte Auslieferungsversprechen geltend gemacht. Erst nach Vorlage eines Originalkonnossementes und nach Zahlung der darauf ruhenden Kos ten gibt der Schiffsvertreter die Sendung zum Empfang frei. Importeur Auslieferung einer Importsendung gegen B/L ind. B/L 3 B/L Seehafenspediteur 5 freigestelltes B/L Schiffsmakler/ 7 Sendung Linienagent 6c Auslieferung der Sendung 6b 6a freigestelltes B/L Kaibetrieb 1 Der Importeur sendet einen Importspeditionsauftrag und mindestens ein ordnungsgemäß indossiertes Original-B/L an den Seehafenspediteur. 2 Der Seehafenspediteur sorgt evtl. für die Zahlung der Seefracht (freight collect) und stempelt und unterschreibt das B/L. Die Unterschrift ist rechtlich kein Indossament (lediglich Legitimationsfunktion). 3 Das Original-B/L wird zur Freigabe beim Linienagenten eingereicht. 4 Der Linienagent prüft, ob die Sendung/der Container gelöscht (entladen) ist, ob alle Kosten (Seefracht, Nachnahme, Containerkosten usw.) bezahlt sind, ob das B/L ordnungsgemäß ausgestellt, indossiert und mit Legitimationsstempel versehen ist, ob die Sendung bereits (auf einem anderen Original) freigestellt wurde. Ist alles in Ordnung, wird das B/L freigestempelt/freigestellt (gegen Ersatzpapier oder Referenznummer); alle anderen Originale verlieren ihre Gültigkeit (Erfüllung der kassatorischen Klausel); die Freistempelung wird betriebs intern festgehalten. 5 Das freigestempelte Originalkonnossement bzw. das Ersatzpapier gegen Einbehalt des Original B/L bekommt der Spediteur (gegen Quittung) zurück oder erhält eine elektronische Freistellung bei Einbehalt des B/L. 6a Der Spediteur reicht dieses B/L beim Kaibetrieb ein. 6b Der Kaibetrieb prüft das B/L, die Zahlung der Kaikosten durch den Spediteur (Barzahlung, Verpflichtungsschein o. Ä.) und zieht das B/L oder das Ersatzpapier ein. 6c Die Sendung wird dem Spediteur gegen Quittung ausgeliefert und dann 7 von ihm gemäß Auftrag weitergeleitet. Das Konnossement kann durch andere Lieferpapiere ( Ersatzpapiere), gegen die das Importgut vom Kaiumschlagsbetrieb empfangen werden kann, ersetzt werden. Dies sind: Lieferschein oder Delivery Order Lieferscheine werden auf Wunsch des Emp fängers vom Schiffsvertreter nach Einzug des Konnossements unterschrieben. Sie werden benutzt, wenn der Importeur den überseeischen Verkäufer/Ablader geheim halten oder das B/L teilen lassen will. Die Sendung darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelöscht worden sein. Sie wird vom Kaibetrieb an den Inhaber des Lieferscheins oder dessen Order gegen Quittung ausgeliefert. Kai-Teilschein Der Inhaber eines vom Schiffsvertreter freigegebenen Lieferpapiers (Konnossement oder Lieferschein) kann über die bereits gelöschte Sendung Kai-Teilscheine ausstellen lassen.

Güterverkehr - Spedition - Logistik

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