Entwicklung der Lehrlingszahlen nach Blum

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1 Lehrlingszahlen Entwicklung der Lehrlingszahlen nach Blum 18 % ohne Ausbildung 2 3 % schwer vermittelbare Jugendiche Praktiker mit geringem schulischem Lernvermögen 2 % ohne Ausbildung Duale Ausbildung Schulische Ausbildung AHS HTL HAK HLW Entwicklung in Österreich nach Egon Blum (Regierungsbeauftragter für Lehrlingswesen)

2 01 prämien Lehrlingsausbildungsprämie des Bundes Sie erhalten 1.000,- EUR pro Lehrling und Jahr gilt derzeit für Lehrverhältnisse, die bis zum abgeschlossen werden. Ab dem zweiten Halbjahr 2008 wird eine neue Lehrlingsförderung in Kraft treten. Allgemeines: Die Lehrlingsausbildungsprämie wird seit der Veranlagung 2002 zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer geltend gemacht. Die Prämie kann unabhängig von der Gewinnermittlung (somit auch bei Pauschalierung) geltend gemacht werden. Sie gilt für jedes Lehrverhältnis, das am oder nach dem 1. Jänner 2002 begonnen hat. Die Lehrlingsausbildungsprämie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und führt zu keiner Aufwandskürzung. Voraussetzungen: Das Lehrverhältnis muss nach Ablauf der Probezeit weitergeführt und somit in ein definitives Lehrverhältnis umgewandelt worden sein. Maßgebend für den Anspruch ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Lehrzeitbeginns. Im Fall einer Lehrzeitanrechnung steht dem Ausbildner die Prämie ab Beginn des Lehrverhältnisses zu. Die Dauer des Lehrverhältnisses im Wirtschaftsjahr spielt keine Rolle. Die Prämie steht also auch bei sehr kurzer Ausbildungsdauer im betreffenden Jahr dem Ausbildner zu. Lehrlingsausbildungsprämie der Landesinnung - Sie erhalten rund 1.500,- EUR pro Lehrling und Jahr Allgemeines: Sie erhalten pro Lehrling, den Sie per Stichtag 31. Mai des laufenden Jahres in einem Lehrverhältnis haben 1.500,- EUR von der Landesinnung. Die Auszahlung erfolgt im Herbst.

3 02 Rechtliches Lehrlingsausbildung Rechtliche Eckpunkte Die Probezeit beträgt 3 Monate Während dieser Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen. Erfüllt der Lehrling seine Schulpflicht in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule während dieser ersten 3 Monate, kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis während der ersten 6 Wochen der Ausbildung im Lehrbetrieb jederzeit einseitig auflösen. Lehrverhältnisse können prinzipiell nur durch schriftliche Erklärung aufgelöst werden. Die gesetzliche Behaltezeit beträgt ebenfalls 3 Monate Die Behaltezeit, also die Verpflichtung des Lehrberechtigten, den Lehrling im Betrieb im erlernten Beruf weiter zu verwenden, ist auf 3 Monate verkürzt worden. Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung Im Betrieb muss mindestens eine Person beschäftigt sein, die die Lehrlingsausbildungsprüfung abgelegt hat. Diese darf dann zwei Lehrlinge ausbilden. Für jeden weiteren Lehrling muss eine zusätzliche, fachlich ausgebildete Person im Betrieb vorhanden sein. Meldung bei der zuständigen Lehrlingsstelle Ein abgeschlossener Lehrvertrag muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Landeskammer gemeldet werden. Lehrlingsausbildung ist auch bei den Nebenkosten finanziell günstiger Arbeitgebertabelle: Stand Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Unfallversicherung 0 % 0 % 0 % 0 % Krankenversicherung 0 % 0 % 3,7 % 3,7 % Arbeitslosenversicherung 0 % 0 % 0 % 3 % Familienlastenausgleichfonds 4,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % Beitrag gemäß EFZG 0 % 0 % 0 % 0 % Kommunalsteuer 3 % 3 % 3 % 3 % Pensionsversicherung 12,55 % 12,55 % 12,55 % 12,55 % IE, Beitrag 0 % 0 % 0 % 0 % Höhe der Lehrlingsentschädigungen (Stand 05/08) Im 1. Lehrjahr EUR 750,89 pro Monat/brutto Im 2. Lehrjahr EUR 1.127,18 pro Monat/brutto Im 3. Lehrjahr EUR 1.501,77 pro Monat/brutto Im 4. Lehrjahr bei Doppellehre EUR 1.689,92 pro Monat/brutto Lehrlinge mit vollendetem 18. Lebensjahr: EUR 1.501,77 über alle 3 Lehrjahre Kosten eines Lehrlings pro produktiver Stunde 1. Lehrjahr: ~ EUR 8,- 2. Lehrjahr: ~ EUR 11,- 3. Lehrjahr: ~ EUR 17,- Bereinigt um Berufsschule, Bauakademie / Lehrbauhof, Krankenstand, Urlaub

4 02 Rechtliches Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) gibt den Vertragsparteien die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den Lehrvertrag aufzulösen. Dabei ist zu beachten, dass die Lehrvertragsauflösung zu ihrer Rechtswirksamkeit unbedingt der Schriftform bedarf. Bei Auflösung durch den minderjährigen Lehrling, d.h. der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Bei aufrechter Ehe ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Nur nachstehende Auflösungsformen sind möglich Probezeit Während der ersten drei Monate der Lehrzeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig schriftlich auflösen (z.b. auch während des Krankenstandes). Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Zu einer Verlängerung der Probezeit kommt es nur, wenn durch den Besuch einer lehrgangsmäßigen Berufsschule (Blockunterricht) die Anwesenheit des Lehrlings im Betrieb weniger als sechs Wochen betragen hat. Einvernehmliche Auflösung Eine einvernehmliche Auflösung (d.h. Lehrbetrieb, Lehrling und dessen gesetzlicher Vertreter sind sich über Auflösung und Zeitpunkt einig) ist jederzeit möglich, bedarf aber für ihre Rechtswirksamkeit einer Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Arbeiterkammer, aus der hervorgeht, dass der Lehrling über die einschlägigen Bestimmungen bezüglich der Lehrvertragsauflösung in Kenntnis gesetzt wurde. Außerdem muss die einvernehmliche Auflösung bei aufrechter Ehe von beiden Elternteilen des Lehrlings, ansonsten vom gesetzlichen Vertreter, aber auch vom Lehrling selbst unterschrieben werden. Selbstverständlich ist auch die Unterschrift des Lehrberechtigten erforderlich.

5 02 Rechtliches Gründe für eine vorzeitige Auflösung durch den Lehrberechtigten Die Gründe, die den Lehrberechtigten zur vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages befugen, sind im Berufsausbildungsgesetz enthalten und können durch Vereinbarung zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling nicht erweitert werden. Solche Gründe sind: Der Lehrling macht sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig, die ihn des Vertrauens des Lehrberechtigten unwürdig macht. Der Lehrling wird länger als einen Monat in Haft gehalten, ausgenommen Untersuchungshaft. Der Lehrling hat den Lehrberechtigten, dessen Betriebsangehörige oder Haushaltsangehörige tätlich oder erheblich wörtlich beleidigt oder gefährlich bedroht. Der Lehrling hat die Betriebsangehörigen zur Nichtbefolgung von betrieblichen Anordnungen, zu unordentlichem Lebenswandel oder zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten versucht. Der Lehrling hat trotz wiederholter Ermahnungen die ihm aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes, des Schulpflichtgesetzes oder des Lehrvertrages obliegenden Pflichten verletzt oder vernachlässigt. Der Lehrling hat ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anderen Personen verraten oder es ohne Zustimmung des Lehrberechtigten verwertet. Der Lehrling betreibt einen seiner Ausbildung abträglichen Nebenerwerb oder verrichtet ohne Einwilligung des Lehrberechtigten Arbeiten seines Lehrberufes für Dritte und verlangt dafür ein Entgelt. Der Lehrling hat seinen Lehrplatz unbefugt verlassen. Der Lehrling wird unfähig, den Lehrberuf zu erlernen, sofern innerhalb der vereinbarten Lehrzeit die Wiedererlangung dieser Fähigkeiten nicht zu erwarten ist. Der Lehrling kommt einer vereinbarten Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes infolge erheblicher Pflichtverletzung nicht nach. Bei dieser Art der Auflösung ist eine schriftliche Auflösungserklärung des Lehrberechtigten erforderlich, die von ihm unterfertigt ist. Da es sich hierbei in erster Linie um Entlassungsgründe handelt, ist zu beachten, dass bei Bekanntwerden des Entlassungsgrundes die Auflösung unverzüglich auszusprechen und eine schriftliche Auflösungserklärung umgehend dem Lehrling zuzusenden ist, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Auflösung des Lehrvertrages aus formalen Gründen nicht anerkannt wird.

6 02 Rechtliches Gründe für eine vorzeitige Auflösung durch den Lehrling Die Gründe, die den Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen, sind ebenfalls im Berufsausbildungsgesetz enthalten. Zur Rechtswirksamkeit der Lehrvertragslösung muss diese nicht nur vom Lehrling, sondern auch von seinem gesetzlichen Vertreter, bei aufrechter Ehe von beiden Elternteilen, unterzeichnet werden, sofern der Lehrling das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Solche Gründe sind: Der Lehrling kann ohne Schaden für seine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen. Der Lehrberechtigte oder der Ausbildner vernachlässigt die ihm obliegenden Pflichten gröblich, versucht, den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzeswidrigen Handlungen zu verleiten, misshandelt ihn, züchtigt ihn körperlich oder beleidigt ihn wörtlich erheblich oder unterlässt es, den Lehrling gegen Misshandlungen, körperlichen Züchtigungen oder unsittlichen Handlungen von Seiten der Betriebsangehörigen und der Haushaltsangehörigen des Lehrberechtigten zu schützen. Der Lehrberechtigte wird länger als einen Monat in Haft gehalten, es sei denn, ein gewerberechtlicher Stellvertreter (Geschäftsführer) oder Ausbildner ist bestellt. Der Lehrberechtigte wird unfähig, seine Verpflichtungen auf Grund der Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes oder des Lehrvertrages zu erfüllen. Der Betrieb oder die Werkstätte wird auf Dauer in eine andere Gemeinde verlegt, und dem Lehrling kann die Zurücklegung eines längeren Weges zur Ausbildungsstätte nicht zugemutet werden, während der ersten zwei Monate nach der Verlegung; das gleiche gilt bei einer Übersiedelung des Lehrlings in eine andere Gemeinde. Der Lehrling wird von seinen Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten wegen wesentlicher Änderung ihrer Verhältnisse zu ihrer Unterstützung oder zur vorwiegenden Verwendung in ihrem Betrieb benötigt. Der Lehrling gibt seinen Beruf auf. Dem Lehrling wird die vereinbarte Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes ohne gerechtfertigte Gründe nicht im hiefür vorgesehenen Lehrjahr vermittelt.

7 03 Berufsbild Maurer Berufsbild Maurer MaurerInnen errichten Bauwerke und Bauwerksteile wie z.b. Wohn- und Bürogebäude, Straßen, Brücken-, und Tunnelanlagen oder Kanal- und Entwässerungsanlagen. Sie verarbeiten Natursteine, gebrannte Ziegel, Beton, Leichtbeton- und andere Formsteine. Weiters sind sie für die Wärmedämmung und für das Verputzen von Wänden zuständig. Neben dem Neubau von Bauwerken zählen auch Reparatur-, Restaurierungs- und Umbauarbeiten an Bauwerksteilen zu ihren Aufgaben. MaurerInnen arbeiten in Betrieben des Baugewerbes im Bereich Hoch-, Tief- oder Wasserbau. Sie arbeiten vor Ort auf Baustellen mit BerufskollegInnen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen. Tätigkeiten der Maurer MaurerInnen errichten Bauwerke und Bauwerksteile aus verschiedenen Baumaterialien bzw. Fertigbauteilen im Hoch-, Tief-, und Wasserbau wie z.b. Wohnhäuser, öffentliche Bauten, Industrie-, und Verkehrsbauten, Brücken, Tunnel, Kraftwerksbauten etc. Sie arbeiten auf Baustellen nach den Plänen von Architekten/-innen und BaumeisterInnen. Sie errichten Bauwerke meist in größeren Bautrupps unter Anleitung eines Poliers. Welche umfangreichen Tätigkeiten durchgeführt werden, kann man anhand eines Wohnhauses gut erklären. Nachdem der Erdbauer die Baugrube ausgehoben hat, werden die Fundamente des Gebäudes aus Stahlbeton erstellt. Anschließend werden die Kellerwände hochgezogen, die meist in Dichtbeton-Ausführung erstellt werden. Als nächstes erfolgt die Herstellung der Kellerdecke als Massiv-, bzw. Fertigteildecke. Über dem Keller werden, je nach Bauvorhaben, mehrere Geschoße errichtet. Die Außenwände sind aus Ziegel gemauert oder auch aus Fertigteilen oder als Betonwände hergestellt. Die Geschoßdecken werden wieder massiv betoniert oder als Fertigteil- oder als Holztramdecken erstellt. Bei der Ausführung dieser Arbeiten sind auch sämtliche Aussparungen wie Türen, Fenster oder Installationsschlitze für Elektrik, Sanitär und Heizung zu berücksichtigen. Nach dem Verschließen dieser Schlitze wird der Innenverputz, meist als Maschinenputz ausgeführt. Weiters werden die Fußbodenunterkonstruktion (Feuchtigkeitsabdichtung, Wärmedämmung) und der Estrich hergestellt. Bei der Gestaltung der Außenfassade ist sowohl auf die Wärmedämmung, den Wetterschutz, als auch die optische Gestaltung zu achten. Im Anschluss an diese Arbeiten werden Versorgungsleitungen für Kanal, Wasser, Gas und elektrische Energie gebaut und die Außenanlagen (Betonpflaster etc.) hergestellt. All diese Arbeiten müssen genau nach Plan, in der Waage und im Lot, mit den typischen Maurerwerkzeugen wie Wasserwaage, Maurerkelle, Maurerhammer etc. ausgeführt werden. Um die Genauigkeit der Arbeiten zu erhöhen, werden technische Hilfsmittel wie Nivelliergerät und Laser eingesetzt. Entsprechende Baumaschinen wie Kräne, Aufzüge, Mischmaschinen und Betonpumpen erleichtern die Arbeiten auf der Baustelle wesentlich. Neben der Errichtung von Bauwerken werden auch immer mehr Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bestehender Bauten durchgeführt. Bei diesen Arbeiten fallen Arbeitstechniken wie Gewölbe Mauern, Gesimse Ziehen, Putzfaschen Erstellen etc. an. Die wichtigsten Aufgabenbereiche auf einen Blick Baustelle einrichten und absichern. Baumaterialien und Maschinen anfordern und disponieren. Mörtel und Beton herstellen. Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten durchführen. Decken verschiedenster Art herstellen. Mauerwerk aus künstlichen und natürlichen Steinen oder aus Beton- und Betonfertigteilen herstellen. Stahlbetonfertigteile, Fenster- und Türstöcke sowie Einbauteile versetzen, Innen- und Außenverputz herstellen. Dämm- und Isolierstoffe einbauen. Leichtbauwände errichten. Estriche inkl. Fußbodenaufbau herstellen. Abbruch- und Stemmarbeiten durchführen. Ver- und Entsorgungsleitungen herstellen. Baumaschinen und Baugeräte bedienen, pflegen und warten.

8 03 Berufsbild Schalungsbauer Berufsbild Schalungsbauer Schalungen sind Formen aus Holz, Baustahl oder Kunststoff, die mit flüssigem Beton gefüllt werden. Die SchalungsbauerInnen fertigen die Schalungen nach Plänen an und befüllen sie mit Beton oder Stahlbeton, dabei verankern sie zusätzlich verschweißte Stahlstäbe in den Schalungen, um die Festigkeit und Belastbarkeit des Werkstücks zu verstärken. Nach dem Härten des Betons entfernen die SchalungsbauerInnen die Schalungen und reinigen sie. Die aus Beton und Stahlbeton gegossenen Teile werden für den Hoch- und Tiefbau und den Wasserbau verwendet (z.b. Fundamente, Decken, Stiegen, Pfeiler, Träger). SchalungsbauerInnen arbeiten auf Baustellen mit BerufskollegInnen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche SchalungsbauerInnen stellen Betonbauteile wie z.b. Pfeiler, Träger, Stützen oder Fundamente her und montieren Betonfertigteile wie z.b. Wand- und Deckenelemente, Fassadenplatten, Stiegen oder Terrassen. Zur Herstellung dieser Bauwerkteile müssen zuerst Schalungen vorbereitet werden. Schalungen sind Formen aus Holz-, Kunststoff- oder Stahlplatten, in die flüssiger Beton eingefüllt wird. SchalungsbauerInnen bauen die Schalungen nach technischen Plänen und Zeichnungen, bestreichen die Innenseiten der Schalungen mit Schalöl und bauen sogenannte Bewehrungen ein, das sind Eisen- oder Stahlstäbe, die dem Beton eine höhere Zugfestigkeit verleihen. Dafür schneiden sie Beton- bzw. Baustahl zu, biegen ihn, verbinden die Stahlstäbe durch Verschweißen zu Gittern (Bewehrungskörbe) und verankern sie in den Schalungen. Anschließend werden die Schalungen mit flüssigem Beton gefüllt. Dieser wird entweder von den SchalungsbauerInnen auf den Baustellen in Betonmischanlagen hergestellt oder in Betonmischfahrzeugen zu den Baustellen geliefert und über einen Pumpenschlauch in die Schalungen gepumpt. Um dem Beton die gewünschte Festigkeit zu geben, wird die Schalung durch sogenannte Außenrüttler gerüttelt, um den Beton zu verdichten. Bei der Nachbehandlung gießen die SchalungsbauerInnen Wasser auf den Beton, um ein zu schnelles Trocknen (Abbinden), und damit die Bildung von Rissen oder Sprüngen, zu verhindern. Nach Erhärten des Betons entfernen sie die Schalung und reinigen die wieder verwendbaren Schalungsteile. Arbeitsmittel SchalungsbauerInnen arbeiten mit Beton und Stahlbeton. Zur Anbringung der Schalungen verwenden sie unterschiedliche Materialien wie Holz, Kunststoff oder Stahl. Sie setzen Betonmischmaschinen und verschiedene Werkzeuge und Geräte wie Schneidegeräte, Schweißapparate, Schlagbohrmaschinen usw. ein. Um die Schalungen richtig anbringen zu können, lesen und interpretieren SchalungsbauerInnen Bau- und Montagepläne. Arbeitsumfeld / Arbeitsorte SchalungsbauerInnen sind für kleine, mittlere und große Betriebe des Baugewerbes und der Bauindustrie tätig. Sie arbeiten auf Baustellen mit BerufskollegInnen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bauwesens zusammen, siehe z.b. MaurerIn (Lehrberuf), BautechnikerIn, BaumeisterIn. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Schalungen aus Holz, Metall oder Kunststoff für Betonbauteile wie z.b. Pfeiler, Stützen, Träger, Fundamente, Decken, Stiegen herstellen. Beton- und Baustahl mit Bolzenschneidern oder elektrischen Schneidemaschinen zuschneiden. Stahlstäbe mit Handbiegemaschinen oder elektrischen Biegemaschinen biegen und zu Baustahlgittern verschweißen. Bewehrungen in den Schalungen verankern. Schalungen mit flüssigem Beton ausfüllen. Schalungen nach Erhärten des Betons entfernen. Wiederverwertbare Schalungsteile reinigen. Werkzeuge, Maschinen und Geräte reinigen und warten.

9 03 Berufsbild Tiefbauer Berufsbild Tiefbauer Der Tiefbau umfasst verschiedenste Bauvorhaben wie z.b. den Straßenbau, Brückenbau, Kanalbau oder den Bau von Eisenbahnstrecken. TiefbauerInnen vermessen das Gelände und die Bauteile, richten die Baustellen ein, heben Gruben aus und richten Verbauten und Stützungen her. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerkteile her, führen sämtliche Betonierarbeiten aus (z.b. die Herstellung von Schalungen, Beton und Stahlbetonbauteilen) und verlegen Kabel- und Rohrleitungen in der Erde. Dabei verwenden sie u.a. Schaufeln, Hacken, Presslufthämmer und Bohrmaschinen. TiefbauerInnen arbeiten auf Baustellen mit BerufskollegInnen und verschiedenen Fachund Hilfskräften des Bauwesens zusammen. Tätigkeiten des Tiefbauers Der Tiefbau umfasst den Straßen-, Brücken- und Tunnelbau, den Gleisbau, den Kanalbau und Ähnliches. TiefbauerInnen richten die Baustellen ein und sichern sie entsprechend der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften ab (z.b. Aufstellen von Signal- und Funkanlagen). Sie vermessen das Gelände, heben Baugruben und Künetten aus und stellen Stützungen, Verbauten und Gerüste auf. Sie stellen Fundamente, Wände und Mauerwerk her (z.b. aus Ziegel, Naturstein, Holz, Beton) und verputzen sie. Außerdem führen sie sämtliche Betonierarbeiten aus, z.b. das Herstellen von Schalungen, das Verlegen von Baustahl in den Schalungen und das Einfüllen und Verdichten des Betons. Im Straßen- und Tunnelbau stellen die TiefbauerInnen Straßenunterbauten, den Straßenoberbau und Straßendecken aus Beton, Asphalt oder Mischgut her. Sie bringen Schüttungen ein, stellen Böschungen und Böschungssicherungen her und errichten Straßeneinbauten (z.b. Park- und Rastplätze, Fluchtwege in Tunnels). Weitere Aufgaben betreffen die Herstellung von Rohrkanälen und das Verlegen von Kabel- und Rohrleitungen. Im Bereich Kanalbau führen sie Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung, Drainagierung und Abwasserbehandlung durch. Eine wichtige Aufgabe bei allen Arbeiten ist die Beachtung von Vorschriften und Auflagen bezüglich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz. Arbeitsmittel TiefbauerInnen bedienen, reinigen und warten Werkzeuge, Geräte und Baumaschinen (z.b. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen). Sie setzen unterschiedliche Bau- und Hilfsstoffe ein (z.b. Beton, Holz, Stahl, Ziegel, Sand, Schotter) und verfügen über Kenntnisse der Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie Verarbeitungsrichtlinien dieser Baustoffe. Arbeitsumfeld / Arbeitsorte TiefbauerInnen arbeiten für mittlere und große Unternehmen des Tiefbaues auf Baustellen. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften (siehe z.b. SchalungsbauerIn (Lehrberuf), MaurerIn (Lehrberuf), BautechnikerIn, VerkehrsplanerIn, PolierIn, AsphaltiererIn.) Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Gelände und Bauteile aufnehmen und vermessen. Bauablauf planen und besprechen, die Arbeitsschritte einteilen. Die Baustelle unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften einrichten und absichern. Gruben und Künetten ausheben, Stützungen herstellen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen, reinigen und warten (z.b. Schaufeln, Hacken, Sägen, Schweißgeräte, Presslufthämmer, Bohrmaschinen, Betonmischmaschinen). Mörtel und Betonmischungen herstellen. Bodenmasse verfüllen und verdichten. Stahlbetonbauteile mit Schalungen herstellen. Straßenunter- und Straßenoberbauten herstellen. Straßendecken aus Beton, Asphalt, Schotter etc. herstellen. Böschungen errichten und absichern. Erdverlegte Kabel- und Rohrleitungen herstellen. Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und der Unfallverhütung beachten.

10 03 Anforderungen, Verdienst Körperliche Anforderungen Gute körperliche Verfassung Physische Belastbarkeit Kraft Schwindelfreiheit Sachkompetenz Fingerfertigkeit Handwerkliches Geschick Koordinationsfähigkeit Räumliches Vorstellungsvermögen Sicherheitsgefühl Sozialkompetenz Zuverlässigkeit und Teamgeist Selbstkompetenz Sorgfältigkeit Verantwortungsbewusstsein Anforderungen Weiterbildung in den BauAkademien Österreichs Weiterbildung bedeutet für Maurer, Schalungsbauer oder Tiefbauer, sich Zusatzkenntnisse und Fähigkeiten in z.b. folgenden Bereichen anzueignen: Handwerkliche Weiterbildung: Althaussanierung Betontechnologie Pflastern Innenputz Innenausbau Persönlichkeitsbildung: Erste Hilfe Ausbildnerprüfung Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson Kommunikation Zusatzkenntnisse und Berechtigungen: Umweltschutzbestimmungen Kranführerausbildung Staplerschein Baggerführerschein Was verdient ein Maurer, Schalungsbauer oder Tiefbauer? (Stand 05/08) Im 1. Lehrjahr EUR 750,89 pro Monat/brutto Im 2. Lehrjahr EUR 1.127,18 pro Monat/brutto Im 3. Lehrjahr EUR 1.501,77 pro Monat/brutto Im 4. Lehrjahr bei Doppellehre EUR 1.689,92 pro Monat/brutto Lehrlinge mit vollendetem 18. Lebensjahr: EUR 1.501,77 über alle 3 Lehrjahre Internetverweise Lehrlingskampagne: Aktuelle Lehrlingsentschädigungen: Stichwort: gesetzliche Grundlagen, Berufsbilder generell:

11 03 Karriereleiter Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Bauwesen BauMeister Abschlussprüfung Baurecht Baurecht Baukaufm. Schadenserm. Weiterbildung Bauleiter, (-techniker) Kalkulation Weiterbildung Bauleiterausb. Persönlichkeit Polier Abschlussprüfung Universität z.b. Architektur Fachhochschule Althauskurs Schalungsbau Betontechn. Kranführerk. usw. 3 Jahre Polierausbildung Berufsreifeprüfung Facharbeiter Lehrabschlussprüfung 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 3 Jahre Lehre Maurer, Tiefbauer, Schalungsbauer

12 04 Ablauf Präsentation in Schulen Ablauf Präsentation Baulehrbetrieb in Schulen Allgemeine Informationen Ausgegangen wird von einer Zeitvorgabe von 50 Minuten ohne Vorzeigen des Bauaufbau-Filmes; mit Film werden mindestens 70 Minuten empfohlen. Wenn irgendwie möglich sollte der Eigentümer/GF des Lehrbetriebes anwesend sein und einen Teil der Präsentation gestalten. Existiert im Lehrbetrieb ein Lehrling, der vor Schülern auftreten kann, sollte dieser dabei sein und aus seiner persönlichen Sicht den Arbeitsalltag (positiv) beschreiben. Er spricht am ehesten die Sprache der Schüler. Der Lehrling sollte interessante Werkzeuge mithaben und vorzeigen (z.b.: Wasserwaage, Kelle, Hobel, Werkzeugset (Lehrbauhof), Nivelliergerät, Laser). Die Schulen mit der höchsten Erfolgsquote sind die 4. Klasse Hauptschule (1. Semester) und die 3. Klasse Hauptschule (2. Semester). Im Vorfeld ist mit dem Lehrer die maximale Zeit abzusprechen, ebenso die Anzahl der Schüler, die für eine Lehre bzw. die Bausparte bei Polys in Frage kommen. Notebook, Beamer und Verteiler sollten vorbereiten und die Geräte in der Pause anschlossen werden. Der Raum braucht Stromanschluss, Verlängerungskabel und Verteiler. Der Beamer sollte mit ca. 4 m Abstand zu einer weißen Fläche stehen, eine Verdunkelungsmöglichkeit wird empfohlen. Der vorgeschlagene Ablauf geht davon aus, dass der Lehrherr (LH) und eventuell sein Lehrling (LL) und der/die Lehrlingsexperte/-in (LE) der Kammer anwesend sind.

13 04 Ablauf Präsentation in Schulen Ablauf Präsentation Baulehrbetrieb in Schulen Was Begrüßung: LH dankt für die Einladung, stellt den Namen seines Betriebs, sich selbst, seinen LL und den/die LE vor. Kurze Frage an die Schüler stellen, wer noch keine fixe Lehrstelle hat bzw. für wen eine Lehre als Maurer ganz allgemein in Frage kommt. Schüler merken für verstärkten Blickkontakt bzw. spätere Ansprache. Kurze Info über den Betrieb o Anzahl der Mitarbeiter o Anzahl der Lehrlinge o Wo sind Baustellen? o Besonderheiten Wer LH Wie lange 5 10 Min. Bauaufbau-Film zeigen Anschließend fragen, was sich die SchülerInnen gemerkt haben. LEX und LH Min. Powerpoint-Präsentation LE präsentiert eine PP-Show mit folgenden Inhalten: Lehrberufe am Bau Vorteile der Maurerlehre Schwerpunkte der Lehre Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten Bei Zwischenfragen wird sofort Antwort gegeben. Konkrete Bewerbungshinweise (aller Lehrbetriebe in der Region durch Liste) werden gegeben. In der PP-Show werden über Fotos die Freude am Beruf (Teamwork, Eigenverantwortung) und die Endergebnisse der Arbeit (tolle Bauten) gezeigt. Weiters sollen über Hintergrundbilder die positiven Imagefaktoren (Einkommen, Karriere, Fachwissen, Sicherheit) transportiert werden. T-Shirt-Verlosung! Bericht des Lehrlings: Wie kam ich zur Lehrstelle? Wie ist mein Arbeitsalltag, wie gefällt er mir? Was schätze ich besonders an der Arbeit? Was mache ich mit den Geräten, die ich mithabe? Eventuell angreifen und ausprobieren lassen (bewusst die Schüler ansprechen, die noch unentschieden sind) LE LL 30 Min Min. Abschluss: Für das Interesse bedanken. Schnupperlehre anbieten. Konkrete Kontaktadresse (Name, Tel.-Nr., ) verteilen. Incentives verteilen. LH und LE 5 10 Min.

14 05 Checkliste für die Schnupperlehre Checkliste für die Schnupperlehre Nötige Informationen einholen: (Wirtschaftskammer oder Polytechnischer Lehrgang) Vorbereitung Termin der Schnupperlehre:... bis... Anzahl / Name der zugeteilten Schüler: Mit Lehrer abstimmen, dass nur jene Schüler kommen, die tatsächlich interessiert sind und die den Ausführungen folgen können (Kenntnis der deutschen Sprache,...) Ablauf der Schnupperlehre: Wo wird (werden) der (die) Schnupperlehrling(e) eingesetzt?... Wer übernimmt die Betreuung des (der) Schnupperlehrlings/e während der Woche?... Programm für den Tagesablauf während der Schnupperlehre erstellen? (Siehe Rückseite)! Der Schüler sollte - Arbeitsabläufe schrittweise gezeigt und erklärt bekommen - einfache Teilaufgaben - unter Aufsicht - lösen können - berufstypische Tätigkeiten kennen lernen - einem ständigen Betreuer zugeteilt werden - eventuell verschiedene Baustellen kennen lernen Information der Mitarbeiter Sinn und Zweck der Schnupperlehre: Ablauf der Schnupperlehre (siehe vorangegangenen Punkt)

15 05 Checkliste für die Schnupperlehre Programm für den Tagesablauf Schnupperlehre Begrüßung der Schüler Einführung der Schüler in den Betrieb Betriebsrundgang, allgemeine Infos über den Betrieb Ev. Infos über Sicherheitsvorkehrungen und Unfallgefahren Vorstellen der Mitarbeiter Zuteilung der Betreuer Durchsicht und Besprechung des Tagesprogramms: Wann Wer 1. Tag Abschließendes Gespräch am Tagesende Unterstützung beim Erstellen des Tagesberichtes Durchsicht und Besprechung des Tagesprogramms: bzw. 3., 4. Tag: Abschließendes Gespräch am Tagesende Unterstützung beim Erstellen des Tagesberichtes Durchsicht und Besprechung des Tagesprogramms:... Letzter Tag: Abschließendes Gespräch (positiv aufgefallene Schüler zur Bewerbung animieren) Unterstützung beim Erstellen des Schlussberichtes Bestätigung der Anwesenheit des Schülers auf Formular Rückmeldung an die Schule (schriftl. oder mündl.)

16 05 Berufspraktische Woche / Tage Berufspraktische Woche / Tage: Das Wichtigste auf einen Blick Die Berufspraktische/n Woche/Tage sind kein Arbeitsverhältnis. Eine Eingliederung in den Arbeitsprozess ist unzulässig, d.h.: Beschäftigung: ja, Ersatz der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers: nein. SchülerInnen unterliegen keiner Arbeitspflicht, keiner bindenden Arbeitszeit und nicht dem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht des Betriebsinhabers. SchülerInnen haben keinen Anspruch auf Entgelt. Die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften sind zu berücksichtigen. Auf die Körperkraft der SchülerInnen ist Rücksicht zu nehmen. SchülerInnen sind als solche nach dem ASVG unfallversichert. Sie müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Der Begriff Schnupperlehre täuscht: Die Berufspraktische/n Woche/Tage dürfen der Lehrstellenvermittlung nicht vorgreifen! Durch SchülerInnen verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadensersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Lehrlings- und Jugendschutzstelle der Arbeiterkammer und in der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

17 06 Anleitung Aufnahmetest Anleitung für den Lehrlingsaufnahmetest für Baulehrlinge Die Rechenaufgaben sind so konzipiert, dass sie durch Kopfrechnen gelöst werden können. Entscheiden Sie bitte selbst, ob Sie die Verwendung eines Taschenrechners erlauben! Damit Sie auch mehrere Kandidaten gleichzeitig testen können, wurde eine Gruppe A und eine Gruppe B mit großteils unterschiedlichen Aufgaben erstellt. Aufsatz: rund 20 Min. Rechnen: rund 20 Min. Allgemeinbildung: rund 10 Min. Logik: rund 10 Min. Gesamttestdauer: rund 1 Std. Zeitbedarf Auswertung Die Maximalpunkteanzahl finden Sie neben der jeweiligen Frage, insgesamt können Sie 50 Punkte vergeben. Die jeweils erreichten Punkte tragen Sie bitte bei jeder Aufgabe neben der möglichen Maximalpunkteanzahl ein, z.b.: 2 Punkte / 1 (erreicht). Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: Aufsatz: Maximalpunkteanzahl: 10 Pro genannter, realistischer Tätigkeit je 1 Punkt, für Stil und Rechtschreibung bis zu 5 Punkte (Vergabe erfolgt nach persönlichem Ermessen). Rechnen: Maximalpunkteanzahl: 23 Aufgaben 1, 4 und 5: für richtigen Rechengang und richtige Lösung 5 Punkte; für richtigen Rechengang, aber falsche Lösung: 2 Punkte, Lösung ohne Rechengang: 3 Punkte Aufgaben 2 und 3: für richtigen Rechengang und richtige Lösung: 4 Punkte, richtiger Rechengang, aber falsche Lösung: 2 Punkte, für Lösung ohne Rechengang: 3 Punkte. Allgemeinbildung: Maximalpunkteanzahl: 6 Punkte. Aufgabe 1: 3 Punkte, wenn alle Bundesländer bzw. Hauptstädte richtig genannt wurden, 2 Punkte für 5 8 richtige Bundesländer, 1 Punkt für unter 5 richtige Bundesländer. Aufgabe 2: 1 Punkt, egal, ob Vor- und Zuname oder nur Zuname genannt wurde. Aufgabe 3: 1 Punkt, egal, ob Vor- und Zuname oder nur Zuname genannt wurde. Aufgabe 4: 1 Punkt. Logik: Maximalpunkteanzahl: 11 Begriffe: für jede richtige Lösung: 2 Punkte Symbol: für richtige Lösung (Gruppe A: Zeichnung oder 2, Gruppe B: Zeichnung oder A): 3 Punkte Folgendes Punkteschema soll bei der Auswahl helfen: Auswahl 50 bis 40 Punkte: Aufnahme sehr zu empfehlen. 40 bis 30 Punkte: Aufnahme o.k. 30 bis 20 Punkte: Aufnahme könnte schulisch gesehen zu Schwierigkeiten führen. Unter 20 Punkte: Schulisch gesehen ist von der Aufnahme abzuraten (vor allem, wenn bei den Rechenaufgaben weniger als 50 % erreicht wurden!).

18 06 Aufnahmetest für Baulehrlinge gruppe A Lehrlingsaufnahmetest für Baulehrlinge Gruppe A Name:... Datum:... Testteil 1: Aufsatz Warum ich gerne Lehrling am Bau werden möchte! (Bauen Sie in den Aufsatz 5 Tätigkeiten ein, die Ihrer Meinung nach zu den Aufgaben eines Baulehrlings gehören.) 10 Punkte /.... Seite 1

19 06 aufnahmetest für BauLehrLinge gruppe a Name:... Datum:.. testteil 2: rechnen (Bitte schreiben Sie auch immer den vollständigen Rechengang auf und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Kästchen ein!) 1. Sie haben heute geburtstag und laden ihre Freunde ins Kino ein. es stehen ihnen dafür 70 zur Verfügung, 1 Kinokarte kostet 5. ihre eigene Kinokarte bekommen Sie geschenkt. Wie viele Freunde können Sie einladen? 5 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr Zwei Maurer brauchen 2 Stunden, um eine Mauer aufzustellen. Wie lange brauchen 4 Maurer für dieselbe Mauer? 4 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein quadratischer raum hat eine Seitenlänge von 2,5 m. Wie viel Quadratmeter hat der raum? 4 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr eine Baugrube ist 2 m 30 lang, 3 m 50 breit und 1 m tief. Wie viele Kubikmeter Schotter braucht man, um sie aufzufüllen? 5 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein rechtwinkliges Dreieck hat die Seitenlängen a = 10 cm und b = 15 cm. Berechnen Sie die Fläche des Dreiecks! b c 5 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr. 5 a testteil 3: allgemeinbildung 1. Wie heißen die Bundesländer Österreichs? 3 Punkte / 2. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundeskanzler? 1 Punkt / 3. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundespräsident? 1 Punkt / 4. Wie heißt der höchste Berg Österreichs? 1 Punkt / seite 2

20 06 aufnahmetest für BauLehrLinge gruppe a Name:... Datum:.. testteil 4: Logik 1. Welcher Begriff passt nicht zu den anderen? Streichen Sie ihn durch! a) Handball b) Volleyball c) Fußball d) Basketball e) Faustball 2 Punkte / a) Waschen b) Reinigen c) Säubern d) Bügeln e) Putzen 2 Punkte / 2 Punkte / a) Lift b) Treppe c) Fallschirm d) Leiter e) Hubschrauber 2 Punkte / a) Verformen b) Brechen c) Biegen d) Ziehen e) Dehnen 2. Setzen Sie die reihe auf der linken Seite fort, wählen Sie dazu ein Symbol von der rechten Seite aus: Wählen Sie aus folgenden Möglichkeiten: ? 3 Punkte / seite 3

21 06 Lösungen Aufnahmetest Gruppe A Lösungen Gruppe A Lehrlingsaufnahmetest für Baulehrlinge Testteil 1: Aufsatz Warum ich gerne Lehrling am Bau werden möchte! (Bauen Sie in den Aufsatz 5 Tätigkeiten ein, die Ihrer Meinung nach zu den Aufgaben eines Baulehrlings gehören.) 10 Punkte / Z.B. Verputzen, Mauern aufstellen, schalen, Fenster mauern, Mörtel und Beton herstellen, Estrich herstellen, Baustellen einrichten und absichern, Decken, Treppen, Gewölbe herstellen... Seite 1

22 06 Lösungen aufnahmetest gruppe a testteil 2: rechnen (Bitte schreiben Sie auch immer den vollständigen Rechengang auf und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Kästchen ein!) 1. Sie haben heute geburtstag und laden ihre Freunde ins Kino ein. es stehen ihnen dafür 70 zur Verfügung, 1 Kinokarte kostet 5. ihre eigene Kinokarte bekommen Sie geschenkt. Wie viele Freunde können Sie einladen? 70 : 5 = 14 man kann 14 freunde einladen 5 Punkte / 14 Ergebnis Rechnung Nr Zwei Maurer brauchen 2 Stunden, um eine Mauer aufzustellen. Wie lange brauchen 4 Maurer für dieselbe Mauer? 2 maurer = 2 stunden 4 maurer = X X = 1 stunde 4 Punkte / 1 stunde Ergebnis Rechnung Nr.2 3. ein quadratischer raum hat eine Seitenlänge von 2,5 m. Wie viel Quadratmeter hat der raum? 2,5 m 2,5 m = 6,25 m 2 4 Punkte / 6,25 m 2 Ergebnis Rechnung Nr eine Baugrube ist 2 m 30 lang, 3 m 50 breit und 1 m tief. Wie viele Kubikmeter Schotter braucht man, um sie aufzufüllen? 2,5 m 2,5 m 1 m = 8,05 m 2 5 Punkte / 8,05 m 2 Ergebnis Rechnung Nr ein rechtwinkliges Dreieck hat die Seitenlängen a = 10 cm und b = 15 cm. Berechnen Sie die Fläche des Dreiecks! 5 Punkte / 75 cm 2 Ergebnis Rechnung Nr. 5 b c a = (a b) : 2 a a = (10 cm 15 cm) : 2 = 75 cm 2 testteil 3: allgemeinbildung 1. Wie heißen die Bundesländer Österreichs? wien, niederösterreich, oberösterreich, Burgenland, salzburg, tirol, vorarlberg, steiermark, kärnten 2. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundeskanzler? dr. alfred gusenbauer (bzw. aktueller name) 3. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundespräsident? dr. heinz fischer (bzw. aktueller name) 4. Wie heißt der höchste Berg Österreichs? großglockner 3 Punkte / 3 Punkte für alle Bundesländer 2 Punkte für 8 bis 5 1 Punkt für unter 5 1 Punkt / 1 Punkt, auch wenn nur Familienname genannt wird 1 Punkt / 3 Punkte für alle Bundesländer 2 Punkte für 8 bis 5 1 Punkt für unter 5 1 Punkt / seite 2

23 06 Lösungen aufnahmetest gruppe a testteil 4: Logik 1. Welcher Begriff passt nicht zu den anderen? Streichen Sie ihn durch! a) Handball b) Volleyball c) Fußball d) Basketball e) Faustball 2 Punkte / a) Waschen b) Reinigen c) Säubern d) Bügeln e) Putzen 2 Punkte / 2 Punkte / a) Lift b) Treppe c) Fallschirm d) Leiter e) Hubschrauber 2 Punkte / a) Verformen b) Brechen c) Biegen d) Ziehen e) Dehnen 2. Setzen Sie die reihe auf der linken Seite fort, wählen Sie dazu ein Symbol von der rechten Seite aus: Wählen Sie aus folgenden Möglichkeiten: Punkte / seite 3

24 06 Aufnahmetest für Baulehrlinge Gruppe B Lehrlingsaufnahmetest für Baulehrlinge Gruppe B Name:... Datum:... Testteil 1: Aufsatz Warum ich gerne Lehrling am Bau werden möchte! (Bauen Sie in den Aufsatz 5 Tätigkeiten ein, die Ihrer Meinung nach zu den Aufgaben eines Baulehrlings gehören.) 10 Punkte / Seite 1

25 06 aufnahmetest für BauLehrLinge gruppe B Name:... Datum:.. testteil 2: rechnen (Bitte schreiben Sie auch immer den vollständigen Rechengang auf und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Kästchen ein!) 1. Sie haben ein Budget von für den Kauf von Baumaterial zur Verfügung. Wie viele m² Ziegel können Sie kaufen, wenn Sie bereits 4 Säcke Zement à 5 gekauft haben und 1 m² Ziegel 20 kostet? 5 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein Bagger hebt in einer Stunde 20 m³ erde aus. Wie lange braucht derselbe Bagger für eine Baugrube mit 10 m Länge, 8m Breite und 3 m tiefe? 4 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein quadratischer raum hat eine Seitenlänge von 3,5 m. Wie viel Quadratmeter hat der raum? 4 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein Maurer kann in einer Stunde 1 m² Wand verputzen. Wie lange braucht er für eine Wand mit 8 m Länge und 2 m 50 Höhe? 5 Punkte / Ergebnis Rechnung Nr ein rechtwinkliges Dreieck hat die Seitenlängen a = 15 cm und b = 20 cm. Berechnen Sie die Fläche des Dreiecks! 5 Punkte / b c Ergebnis Rechnung Nr. 5 a testteil 3: allgemeinbildung 1. Wie heißen die Hauptstädte der Bundesländer Österreichs? 3 Punkte / 2. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundeskanzler? 1 Punkt / 3. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundespräsident? 1 Punkt / 4. Wie heißt der größte Fluss Österreichs? 1 Punkt / seite 2

26 06 Aufnahmetest für Baulehrlinge Gruppe B Name:... Datum:.. Testteil 4: Logik 1. Unterstreichen Sie die Zeile, die keine Automarke enthält: 2 Punkte / ROFD DERESCEM PRESCHO NOGIEB LEPO 2. Unterstreichen Sie die Stadt, die nicht zu den anderen passt: 2 Punkte / Wien, Paris, Rom, Düsseldorf, Madrid 3. Setzen Sie die fehlende Zahl ein: 2 Punkte / Setzen Sie den fehlenden Buchstaben ein: 2 Punkte / A C F J 5. Setzen Sie die Reihe in der oberen Zeile (Symbol 1-3) fort und wählen Sie dazu ein Symbol aus der unteren Reihe (Symbol A C) aus. Geben Sie dafür eine Begründung an: A B C 3 Punkte / Seite 3

27 06 Lösungen Aufnahmetest Gruppe B Lösungen Gruppe B Lehrlingsaufnahmetest für Baulehrlinge Testteil 1: Aufsatz Warum ich gerne Lehrling am Bau werden möchte! (Bauen Sie in den Aufsatz 5 Tätigkeiten ein, die Ihrer Meinung nach zu den Aufgaben eines Baulehrlings gehören.) 10 Punkte / Z.B. Verputzen, Mauern aufstellen, schalen, Fenster mauern, Mörtel und Beton herstellen, Estrich herstellen, Baustellen einrichten und absichern, Decken, Treppen, Gewölbe herstellen Seite 1

28 06 Lösungen aufnahmetest gruppe B testteil 2: rechnen (Bitte schreiben Sie auch immer den vollständigen Rechengang auf und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Kästchen ein!) 1. Sie haben ein Budget von für den Kauf von Baumaterial zur Verfügung. Wie viele m² Ziegel können Sie kaufen, wenn Sie bereits 4 Säcke Zement á 5 gekauft haben und 1 m² Ziegel 20 kostet? = : 20 = 49 m² ziegel 5 Punkte / 49 m 2 Ergebnis Rechnung Nr ein Bagger hebt in einer Stunde 20 m³ erde aus. Wie lange braucht derselbe Bagger für eine Baugrube mit 10 m Länge, 8 m Breite und 3 m tiefe? 1 stunde = 20 m³ aushub aushub = 10 m 8 m 3 m = 240 m³ 240 m³ : 20 m³ = 12 stunden 3. ein quadratischer raum hat eine Seitenlänge von 3,5 m. Wie viel Quadratmeter hat der raum? 3,5 m 3,5 m = 12,25 m 2 4 Punkte / 12 stunden Ergebnis Rechnung Nr. 2 4 Punkte / 12,25 m 2 Ergebnis Rechnung Nr ein Maurer kann in einer Stunde 1 m² Wand verputzen. Wie lange braucht er für eine Wand mit 8 m Länge und 2 m 50 Höhe? 1 stunde = 1 m² 8 m 2,5 m = 20 m² 20 m² = 20 stunden 5 Punkte / 20 stunden Ergebnis Rechnung Nr ein rechtwinkeliges Dreieck hat die Seitenlängen a = 15 cm und b = 20 cm. Berechnen Sie die Fläche des Dreiecks! b c a = (a b) : 2 = (15 cm 20 cm) : 2 = 150 cm² 5 Punkte / 150 cm 2 Ergebnis Rechnung Nr. 5 a testteil 3: allgemeinbildung 1. Wie heißen die Hauptstädte der Bundesländer Österreichs? wien, st. pölten, Linz, eisenstadt, salzburg, innsbruck, Bregenz, graz, klagenfurt 3 Punkte / 3 Punkte für alle Bundesländer 2 Punkte für 8 bis 5 1 Punkt für unter 5 2. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundeskanzler? dr. alfred gusenbauer (bzw. aktueller name) 3. Wie heißt der aktuelle österreichische Bundespräsident? dr. heinz fischer (bzw. aktueller name) 4. Wie heißt der größte Fluss Österreichs? donau 1 Punkt / 1 Punkt, auch wenn nur Familienname genannt wird 1 Punkt / 3 Punkte für alle Bundesländer 2 Punkte für 8 bis 5 1 Punkt für unter 5 1 Punkt / seite 2

29 06 Name:... Lösungen aufnahmetest gruppe B Datum:.. testteil 4: Logik 1. Unterstreichen Sie die Zeile, die keine Automarke enthält: ROFD DERESCEM PRESCHO NOGIEB LEPO ROFD = FORD DERESCEM = MERCEDES PRESCHO = PORSCHE NOGIEB = BOEING ist eine Flugzeugmarke LEPO = OPEL 2 Punkte / 2. Unterstreichen Sie die Stadt, die nicht zu den anderen passt: 2 Punkte / Wien, Paris, Rom, Düsseldorf, Madrid 3. Setzen Sie die fehlende Zahl ein: 2 Punkte / Setzen Sie den fehlenden Buchstaben ein: 2 Punkte / A C F J O 5. Setzen Sie die reihe in der oberen Zeile (Symbol 1-3) fort und wählen Sie dazu ein Symbol aus der unteren reihe (Symbol A C) aus. geben Sie dafür eine Begründung an: Der dunkle Balken rotiert gegen den Uhrzeigersinn, der Punkt und die beiden Striche im Uhrzeigersinn. A B C 3 Punkte mit Begründung 2 Punkte ohne / seite 3

30 07 Checkliste Bewerbung Checkliste für die Bewerbung Name des Bewerbers:.. Datum des Gesprächs:.. Gewünschter Lehrberuf:.. von... bis... Uhr Bewertung Beurteilung der Bewerbungsunterlagen Wichtige Zeugnisnoten: (Achten Sie bitte auf die Leistungsgruppen!) Mathematik:... Geom. Zeichnen:... Deutsch:... Lernfächer:... Fehlstunden:... Besonderheiten aus dem Lebenslauf: (z. B. Schulwechsel, Vorlehren, Anrechnung Lehrjahre,...)... Bewerbungsbrief: (z.b. Begründung für die Bewerbung, realistische Berufsvorstellungen?)... Ergebnisse aus dem Lehrlingsaufnahmetest: Erreichte Punkte Mögliche Punkte Aufsatz: (Ausdruck+ realist. Einstellung) 10 Punkte Rechnen: Umgang mit Zahlen 23 Punkte Allgemeinbildung 6 Punkte Logik: Hausverstand und logisches Denken 11 Punkte Aufnahmetest Gesamtpunkte 50 Punkte Platzierung: Ergebnisse aus dem Aufnahmegespräch: (Kontaktfähigkeit) sehr gut gut durchschnittlich schlecht Erkenntnisse aus dem praktischen Einsatz: (praktische Fähigkeiten) sehr gut gut durchschnittlich schlecht Vereinbarungen: Absage Zusage Entscheidung bis spätestens:... Entscheidung des Bewerbers erbeten bis:... Antrittstermin:... Sonstige Vereinbarungen:... Unterschrift des Lehrberechtigten od. Ausbildners

31 07 Vorstellungsgespräch Das Vorstellungsgespräch Über folgende Punkte möchte ich mit dem Jugendlichen sprechen: gesprächsergebnisse: Warum haben Sie diesen Beruf gewählt?... Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?... Welche besonderen Interessen haben Sie?... Was halten Sie von der Schule?... (Schulmüdigkeit,...) Was machen Sie in Ihrer Freizeit?... Haben Sie schon einmal gearbeitet?... Was, wo, wie war es? (Während der Ferien, Schnupperlehre,...)... Weiters interessiert Sie:... Erklärung des Ausbildungsplans! Während des Gesprächs wurde folgendes bemerkt: Jugendlicher: Wie ist die körperliche Konstitution des Jugendlichen?... Wie ist der Entwicklungsstand des Jugendlichen? (Besonders reif, normal, kindisch,...)... Kontaktfähigkeit des Jugendlichen: Wie drückt sich der Jugendliche aus? (Beredt, guter Ausdruck, hat Schwierigkeiten,...)... Wie ist sein Auftreten? (Sicher, unsicher, offen, unauffällig, sympathisch,...)... Beeinflusst ihn die Anwesenheit der Eltern stark? (Dominieren Eltern das Gespräch? Führt er es selbst?)... Wie verhält sich der Jugendliche im Gespräch? (Widerspricht er sich, rutscht er im Sessel hin und her)... Eltern: Welche Einstellung haben die Eltern zum Lehrberuf? (Positiv, negativ, warum?)... Welche allgemeinen Einstellungen haben sie? (Zur Firma, zur Schule, zu ihrem Kind,...)...

32 08 Name des Lehrlings: Beginn der Probezeit:..... Die Probezeit Ende der Probezeit: Die Probezeit Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Lehrling während der Probezeit realistisch einzuschätzen: Geben Sie Ihrem Lehrling Aufgaben aus allen wichtigen Bereichen, die besondere Fähigkeiten voraussetzen! (Z.B: Volumen oder Fläche ausrechnen, räumliche Vorstellung,...) Beobachten Sie die Arbeitsleistung Ihres Lehrlings über längere Zeit hinweg da nach einer einzigen Aufgabe eine Fähigkeit kaum beurteilt werden kann und notieren Sie Ihre Beobachtungen! Berücksichtigen Sie auch die Steigerungsmöglichkeiten Ihres Lehrlings! gut mittel schlecht Fachliche Kontaktfähigkeit des Lehrlings (Umgang mit Kollegen,...) Fähigkeiten: Genauigkeit (z.b. messen, waagrecht und lotrecht arbeiten,...) Praktische Fähigkeiten (Geschicklichkeit, Lehrling packt mit an,...) Individuelle Fähigkeiten: Auffassungsgabe Leistungsbereitschaft, Lernwille am Arbeitsplatz Pünktlichkeit Ordnungssinn (Ordnung am Arbeitsplatz,...) Selbstständigkeit Zusammenarbeit mit Kollegen, Teamfähigkeit Sonstige Körperliche Eignung (langes Stehen, Kraft,...) Eignung: Schulische Leistungen (falls schon beurteilbar!) Sonstige Erkenntnisse: Erkenntnisse aus dem Lehrbauhof:... Erkenntnisse aus bisherigen Gesprächen:... Einschätzung des Lehrlings durch die übrigen Mitarbeiter:... Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit Ihrem Lehrling? Wo liegen seine besonderen Stärken?... Wo liegen seine besonderen Neigungen?... Wurde die Beurteilung mit dem Lehrling besprochen? Wird der Lehrling nach der Probezeit behalten? Ja Ja Nein Nein Datum und Unterschrift des Ausbildners

33 08 AUsbildungsblatt Ausbildungsblatt Name: Firma: Ausbildungszeit von.....bis Kenntnisse und Fertigkeiten: Lehrjahr Bemerkung Unterschrift Lehrling Ausbildner 1 Schnurgerüst: Anlegen, Höhen, Winkel, Maßband, Meßlatte, Schlauchwaage, Nivelliergerät, Laser, Auspflocken der Baugrube 2 Aushubarbeiten: Sichern und Pölzen von Baugruben und Künetten, Bodenarten, Kenntnisse der einschl. Sicherheitsvorschriften 3 Kanalarbeiten und Drainagen: Schächte, Höhen, Gefälle, Anschlüsse, Rohrdimensionen und Materialien, Arbeiten mit dem Laser 4 Fundierungen: Arten, Boden, Frosttiefe, Sauberkeitsschicht, Schalungen, Bewehrung, Fugenbänder, Einbauten, Betoneinbau, Betonnachbehandlung 5 Abdichtung gegen Feuchtigkeit 6 Kellerwände aus Beton: Schalungen, Waagriss, Bewehrung, Betondeckung, Betonieren, Verarbeitung und Nachbehandlung von Beton 7 Decken: Schalungen, Bewehrung, Beton, Schalungsregeln, Ausschalfristen, Bewehrungspläne, obere und untere Bewehrung 8 Verlegen von vorgefertigten Stahlbetonbauteilen: Verlegepläne, Schalungsregeln, Rostbewehrung, Betonieren 9 Aufgehendes Mauerwerk: Ziegel, Mörtel, Gerüst, Arten, Formate, Eigenschaften, Verbandsarten und -regeln, Mörtelarten, Waagriss und Aufstich 10 Kamine, Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften: Herstellen von Rauch- und Abgasfängen, Rauchfangköpfe, Fertigteilkamine 11 Treppen: gerade und gewendelte Treppen, Gehlinie, Steigungsverhältnis, Bauvorschriften 12 Zwischenwände: Formate, Eigenschaften von Ziegel und Platten, Waagriss, Mitmauern und nachträgliches Versetzen von Zargen und Stöcken 13 Versetzarbeiten: Versetzen von Tür- und Fensterstöcken, Einbauteilen, Vermeidung von Schall- und Kältebrücken 14 Stemmen und Verschließen: mit Meisel, Fräse, Schlagbohrnaschine, sicherheitstechn. Vorschriften, Verschließen unter Beachtung akustischer und wärmetechnischer Anforderungen 15 Verputzarbeiten: händischer und Maschinenputz, Putzträger, Untergründe, Innen- und Außenputz, Fassadengestaltung, Wärmedämmverbundsysteme, Verputzmethoden, Oberflächen 16 Gesimse: Herstellen von Schablonen, Ziehen von Gesimsen außen und innen 17 Gerüstarbeiten: Gerüstarten, Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen von Gerüsten unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen 18 Fußbodenaufbauten: Estriche, Waagriss, Wärme- und Schallschutz, Verbund- und schwimmende Estriche, Fußbodenaufbauten, Estrichbetone, Fugen und Anschlüsse 19 Trockenausbau: Brand-, Wärme- und Schallschutz, Fugen und Anschlüsse, Materialien und Befestigungsmittel 20 Natursteinarbeiten: Verlegen von Platten, Kenntnisse der Materialien, Herstellen von Natursteinmauerwerk unter Beachtung der Verbandsregeln, Verlegeregeln 21 Abbruch- und Auswechslungen: Abtragen von tragendem und nichttragendem Mauerwerk, Pölzungen und Unterfangungen, Auswechseln und Unterfangen Summe Erfüllungsgrad

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