Rundreisen Südpolen Krakau - Riesengebirge - Breslau

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1 Polens Süden fasziniert auf dieser Reise mit dem Riesengebirge und Schlesien, den bezaubernden Kulturstädten Krakau und Breslau sowie u.a. mit Tschenstochau und der Schwarzen Madonna, zwei beeindruckenden Symbolen der polnischen Gläubigkeit. Die Reise beginnt und endet in der alten Königsstadt Krakau, entführt in das sagenumwobene und landschaftlich einzigartige Riesengebirge und bringt Sie nach Breslau, das mit zahlreichen gotischen und barocken Baudenkmälern und einem bunten kulturellen Leben überrascht. Entdecken Sie auch die polnische Gastfreundschaft auf allen Stationen Ihrer Reise! Mit Aufenthalt in Breslau - Europäische Kulturhauptstadt 2016 Leistungen 7 Übernachtungen/Frühstücksbuffet in guten Mittelklasse-Hotels im Doppelzimmer/DU/WC (3 x Krakau, 2 x Riesengebirge, 2 x Breslau) Begrüßungsgetränk am 1. Tag 7 x Abendessen (AE) Klezmerkonzert (beim Abendessen im Klezmer Hoiz) Durchgängige deutschsprachige Reiseleitung Transfer- und Programmfahrten gemäß Reiseverlauf Großes Besichtigungsprogramm inkl. Eintritt gemäß Reiseverlauf mit deutschsprachiger Führung Seite 1

2 Reiseverlauf 1. Tag Krakau Individuelle Anreise nach Krakau. Falls gebucht: Hoteltransfer. Abends Begrüßungsgetränk mit Ihrer Reiseleitung und Besprechung des Programms. Abendessen im Hotel. Übernachtung in Krakau. 2. Tag Krakau-Wieliczka (40 km) Nach dem Sie Ihr Frühstück eingenommen haben, entdecken Sie die alte Königsstadt Krakau, um die sich so viele Legenden ranken. Wegen der vielen Kirchen wird die Stadt oft als Slawisches Rom bezeichnet und Krakau gilt als die heimliche Hauptstadt Polens. Auf dem Alten Markt, größter mittelalterlicher Marktplatz Europas, pulsiert das Leben und zahlreiche Restaurants mit Sommergärten bilden eine hübsche Kulisse. Weltberühmt sind die Tuchhallen und in der Marienkirche befindet sich der handgeschnitzte Holzaltar des Nürnbergers Veit Stoß. Am Mittag spazieren Sie entlang der Wawelkathedrale auf dem gleichnamigen Hügel, bevor Sie am Nachmittag nach Wieliczka aufbrechen. Hier, vor den Toren Krakaus, befindet sich das UNESCO-Salzbergwerk, in dem Sie tief unter Tage in Stollen gemeißelte Säle, Kapellen und Heiligenfiguren bestaunen. Die Ausmaße sind beeindruckend, in der Erde befinden sich sogar ein Sanatorium, ein Restaurant, diverse Festsäle sowie ein Fußballplatz. Zurück in Krakau bummeln Sie durch den historischen jüdischen Stadtteil Kazimierz, nehmen Ihr Abendessen in einem Restaurant ein und lauschen den Klängen eines ergreifenden Klezmerkonzerts (live). Übernachtung in Krakau. 3. Tag Kalwaria-Wadowice (420 km) Sie verlassen die ehemalige polnische Hauptstadt nach dem Frühstück und fahren zunächst in das Örtchen Kalwaria Zebrzydowska, das wegen seines Bernardinerklosters und der 40 Kalvarienkapellen berühmt und in die Liste des UNESCO- Weltkulturerbes aufgenommen ist. Jedes Jahr an Ostern finden hier Passionsspiele statt, die den Leidensweg Christi nachstellen. Nächste Station des heutigen Tages ist Wadowice, Geburtsort des polnischen Papstes Johannes Paul II. Sein Geburtshaus, heute ein Museum, befindet sich unweit der Pfarrkirche mit Originaltaufbecken. Danach fahren Sie direkt in das sagenumwobene Riesengebirge. Sommer wie Winter bietet die Region Entspannung und Abwechslung und die Gastfreundschaft der Bewohner in den Bergdörfern und Städten ist sprichwörtlich. Abendessen im Hotel und Übernachtung im Riesengebirge. 4. Tag Riesengebirge (70 km) Nach dem Frühstück werden Sie von Ihrem örtlichen Führer zu einer ganztägigen Rundfahrt durch das Riesengebirge mit seinen schlanken Felsen, geheimnisvollen Bergseen, klaren Quellen und kalten Gebirgsbächen erwartet. Hier treffen Sie auf ganze Gruppen bizarrer Felsformationen, die an die Herkuleskeule, an Labyrinthe oder an Tier- und Vogelgestalten erinnern. Es ist eine recht ungewöhnlich und mystisch anmutende Kollektion von scheinbaren Bildern und Skulpturen, die sich natürlich aus dem Fels geformt haben. Ein wahrer Touristenmagnet ist die weit über die Grenzen des Riesengebirges hinaus bekannte Holzstabkirche Wang, die im Jahre 1841 auf Geheiß von König Friedrich Wilhelm IV. aus Norwegen hierher transportierte wurde. Noch heute werden in der Kirche Gottesdienste abgehalten. Hoch über der Kirche thront die Schneekoppe, größter Berg des Riesengebirges und von den Einheimischen liebevoll als Ahle Gake bezeichnet. Der Berggipfel befindet sich je zur Hälfte auf polnischem und tschechischen Gebiet und von Krummhübel aus genießen Sie einen herrlichen Blick auf das beeindruckende Gebirgspanorama. Letzter Programmpuk heute ist eine Stadtführung in Hirschberg, Hauptort des Riesengebirges und bekannt für die Laubengänge rings um den Marktplatz. Gegen Abend wird es stimmungsvoll. Sie kehren in ein uriges Restaurant ein, genießen ein leckeres Abendessen und treffen den Berggeist Rübezahl, der der Legende nach im Riesengebirge sein Unwesen getrieben hat. Sollte Rübezahl am heutigen Tage allerdings lieber die Bergbewohner in Angst und Schrecken versetzen, erfahren Sie im Gerhart-Hauptmann-Museum mehr über Geschichten und Legenden des Riesengebirges. (Bei der Osterreise im März erhalten die Gäste eine Einweisung in polnische Ostergebräuche und basteln gemeinsam traditionelle Osterkörbchen.) Übernachtung im Riesengebirge. 5. Tag Schweidnitz - Breslau (140 km) Heute fahren Sie weiter in Richtung Grüßau, wo der Programmtag mit einer Führung durch das hiesige Zisterzienserkloster startet. In der Abtei sind gleich zwei Kirchen aus dem 18. Jahrhundert zu finden, die durch ihr schlesisches Barock und die zahlreichen Fresken bestechen. Danach bestaunen Sie im Raum Waldenburg mit dem Schloss Fürstenstein eines der schönsten schlesischen Bauwerke, das durch seine Pracht und Größe beeindruckt. Seite 2

3 Reiseverlauf Mit seinen mehr als 600 Räumen ist es in eine herrliche Parkund Waldanlage eingebettet und zwölf Terrassengärten sind für Besucher zugänglich. Genauso sehenswert ist die Friedenskirche im benachbarten Schweidnitz, die der protestantischen Minderheit gewidmet und im 17. Jahrhundert, nach dem Dreißigjährigen Krieg, errichtet wurde. Sie ist aufgenommen in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes und bietet Sitzplätze. Weiter geht die Fahrt zu Ihrem heutigen Tagesziel, der niederschlesischen Metropole Breslau. Sie beziehen Ihre Zimmer, nehmen das Abendessen im Hotel ein und haben noch Zeit und Gelegenheit, sich ein wenig in der Altstadt umzusehen. Übernachtung in Breslau. 6. Tag Breslau (30 km) Frühstück im Hotel und ganztägige Stadtführung in Breslau, Europäische Kulturhauptstadt Breslau, inmitten einer herrlich grünen Landschaft von Bergen und Tälern gelegen, ist die größte Stadt Niederschlesiens. Durch die Stadt fließen mehrere Arme der Oder, so dass unzählige Brücken die Stadt schmücken und sich die ältesten Stadtteile größtenteils auf Inseln befinden. Daher stammt die Bezeichnung Schlesisches Venedig. Breslau ist zudem eine Stadt, deren Reiz und Atmosphäre von der Kultur dreier Nationen geprägt wurde. Von ihrer reichen Vergangenheit zeugen die prachtvollen Bauwerke der Altstadt und der Dominsel. Auf dem Markt, schönster Platz der Stadt, blüht der Handel und das kulturelle Leben wie vor Jahrhunderten. Nach einer Innenführung durch den Breslauer Dom bestaunen Sie die Aula Leopoldina, den Prunksaal der Breslauer Universität, der für seine reiche Barockausstattung berühmt ist. Pompös eingerichtet, blickt er auf eine lange Tradition zurück und beeindruckt den Besucher durch viele wertvolle Gemälde (da die Uni an Ostern geschlossen ist, entfällt dieser Programmpunkt bei der März-Reise). Auch ein Spaziergang entlang der Jahrhunderthalle, eingetragen in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes, ist fester Bestandteil des heutigen Programms. Entworfen von dem deutschen Architekten Max Berg, hatte sie das einst größte Kuppeldach der Welt. Danach haben Sie Freizeit. (Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen des Festivals Europäische Kulturhauptstadt 2016 auf verschiedenen Bühnen in der ganzen Stadt.) Das heutige Abendessen wird Ihnen in einem schönen Altstadtrestaurant serviert. Übernachtung in Breslau. 7. Tag Tschenstochau-Krakau (330 km) Vorbei an Brieg und Oppeln, fahren Sie nach dem Frühstück in Richtung Tschenstochau, dem heiligsten aller polnischen Pilgerorte. Jasna Góra ist das Sanktuarium der Nation. Man soll das Ohr an diesen Heiligen Ort legen um zu spüren, wie das Herz der Nation im Herzen der Mutter schlägt.... So sprach Karol Wojtya alias Papst Johannes Paul der II., als er hier vor mehreren Hunderttausend Gläubigen Messen hielt und das heilige Tschenstochau umschrieb. Die Altstadt liegt am Westufer der Warthe und von ihrem Marktplatz führt die Allee der Allerheiligsten Jungfrau Maria in Westrichtung. Sie endet direkt an der Anhöhe Jasna Góra mit dem beeindruckenden Baukomplex, der alljährlich von etwa 1,5 Millionen Pilgern aus ganz Polen und dem Ausland besucht wird. Die Paulinerkirche ist eine ursprünglich gotische, dreischiffige Basilika mit barocker Innenausstattung. Links in der Marienkapelle wird das Gnadenbild der Schwarzen Madonna verehrt. Dabei handelt es sich um eine Ikone aus dem 14. Jahrhundert, die die Muttergottes mit dem Jesuskind zeigt und der zahlreiche Wundertaten zugeschrieben werden. Weiter fahren Sie wieder in Richtung Krakau und haben Freizeit zu einem letzten Rundgang durch die Altstadt. Ihr Abschiedsabendessen nehmen Sie ebenfalls in einem Krakauer Altstadtrestaurant ein. Zurück im Hotel verabschiedet sich unsere Reiseleitung von Ihnen. Übernachtung in Krakau. 8. Tag Heimreise Letztes Frühstück im Hotel und Check-out. Falls nicht gebucht, erfolgt der Transfer zum Flughafen oder Bahnhof in Eigenregie. Individuelle Heimreise. Seite 3

4 Reise Termin Preis EZZ* PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- PKB ,- 179,- *EZZ= Einzelzimmerzuschlag Ermäßigungen 5 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis Sonstige Ermäßigungen Kinderermäßigung bis 12 Jahre (Unterbringung des Kindes im Zimmer der Eltern) 30 % Ermäßigung bis 18 Jahre (Unterbringung des Jugendlichen im Zimmer der Eltern) 20 % Ermäßigung bei Unterbringung im Dreibettzimmer 10 % Kleingruppenrabatt ab der 5. Personenbuchung für einen Reisetermin 5 % Nicht im Reisepreis enthalten: Anreise - Wir buchen gern den tagesaktuell günstigsten Flug für Sie. Hoteltransfer pro Strecke ab/an Flughafen / Bahnhof pro Strecke bis zu 3 Personen: Krakau 50,- / 45,- Getränke Trinkgelder Zusatzübernachtung / Frühstückbuffet: Krakau: 55,- p.p./nacht im DZ (EZZ 45,-) Seite 4

5 REISEANMELDUNG Anschrift der / des Reisenden (Rechnungsanschrift) Nachname Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Fax Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Weitere Reisende Nr. Nachname Vorname Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Pauschalreise Reiseziel Reisetermin Reise-Nr. Abflugort ggf. Alternativtermin Zimmerart Doppelzimmer Grundpreis pro Person Einzelzimmer Einzelzimmerzuschlag halbes Doppelzimmer Programmpaket (auf Anfrage) Individualreise Flug Fähre eigene Anreise Reiseziel Hotelkategorie / -wunsch Reisedatum Sonstiges Bemerkungen Versicherung Ich möchte eine Versicherung abschließen Ja (siehe Rückseite) Nein Visum Visumbesorgung durch OST & FERN Ja Nein Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden hiermit anerkannt. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für mich bindend. Ort / Datum Unterschrift Bitte senden an: OST & FERN Reisedienst GmbH An der Alster 40 Fax: Hamburg info@ostundfern.de Telefon: 040 / Internet:

6 Reisebedingungen der OST & FERN Reisedienst GmbH, im folgenden genannt OST & FERN. 1. Anmeldung und Reisebestätigung. Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrags zu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung durch OST & FERN zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von OST & FERN bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss. Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dies ein neues Angebot von OST & FERN gegenüber dem Reisekunden, an welches OST & FERN zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch OST & FERN. 2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen. a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Sicherungsschein i.s. von 651k Abs. IV BGB wird mit der Buchungsbestätigung verschickt. b) Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5b) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt. c) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens OST & FERN. d) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von OST & FERN zuletzt bekannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z.b. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen oder telefonische Reservierungen oder Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. 3. Versicherungen. a) Insolvenzversicherung: Sicherungsscheingeber für OST & FERN ist: R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstrasse 1, Wiesbaden b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Rückführungsversicherung bei Krankheit oder Unfall im Rahmen einer Reisekrankenversicherung. Den Abschluss vermitteln wir Ihnen gern. Das gilt auch für Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherungen. 4. Inhalt des Reisevertrages. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt. 5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch OST & FERN. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OST & FERN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OST & FERN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OST & FERN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OST & FERN kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt OST & FERN, so behält OST & FERN den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von OST & FERN annimmt. OST & FERN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat OST & FERN den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen die Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises oder erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OST & FERN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OST & FERN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber OST & FERN geltend zu machen. 6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. OST & FERN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber OST & FERN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber OST & FERN vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei OST & FERN. OST & FERN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrag unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OST & FERN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OST & FERN durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. OST & FERN kann diesen Entschädigungsanspruch gem. 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den vollen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Die Rücktrittsgebühren betragen: 6.1. Gruppenreisen (Katalogreisen sowie geschlossene Gruppen mit individuell vereinbarten Terminen und Leistungen) bis 36 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises, 14-7 Tage 75 % des Reisepreises, 6-0 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises 6.2. Individualreisen Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Rundreisen mit individueller Fluganreise / Armenien + Georgien, Baltikum + Polen: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden City Trips in die Ukraine: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Vermittlung von Flügen und Fähren, auch in Zusammenhang mit 6.2. bis 6.4.: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei, die bei Buchung mitgeteilt werden.

7 Das Recht des Kunden, OST & FERN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Fall unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von OST & FERN zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Reise ausgeschlossen werden, so steht OST & FERN das Recht zu, alternativ die individuellen Stornokosten oder 80% des Reisepreises als pauschale Entschädigung zu verlangen oder den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen oder zu berechnen. Auch hier steht dem Reisenden der Nachweis offen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Eventuell OST & FERN entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzufördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch OST & FERN von den Leitungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von OST & FERN zu vertreten ist. Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 7. Verspätung / außergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OST & FERN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OST & FERN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OST & FERN ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen. Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OST & FERN nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei OST & FERN anzuzeigen. OST & FERN ist zu erreichen: Telefon: 040/ , Fax: 040/ Vor einer Kündigung ( 651e BGB) ist OST & FERN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OST & FERN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei OST & FERN geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. 651g II BGB in 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OST & FERN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung von OST & FERN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b ) soweit OST & FERN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OST & FERN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt OST & FERN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montraler Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Sofern OST & FERN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10. Abtretungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen OST & FERN an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen. OST & FERN informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. OST & FERN übernimmt bei Reisen in Länder mit Visumpflicht für alle Teilnehmer die Beantragung der Visa, informiert über die geforderte Gültigkeit der Pässe sowie die Fristen, bis wann die notwendigen Unterlagen bei OST & FERN einzureichen sind. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung eines Visums kann OST & FERN nicht übernehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OST & FERN bedingt sind. Für die ausgeschriebenen Reiseziele sind derzeit keine Gesundheitsvorsorgemaßnahmen vorgeschrieben. 12. Gültigkeit der Prospektangaben. Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von OST & FERN über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch OST & FERN bis zur Aushändigung der Reisebestätigung jederzeit möglich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters Hamburg. Reiseveranstalter OST & FERN Reisedienst GmbH Geschäftsführerinnen: Christine Kuhn, Birgit Preschel An der Alster 40, Hamburg. Telefon: 040/ , Fax: 040/ Amtsgericht Hamburg HRG USt-ID-Nr.: IBAN: DE SWIFT ( BIC ): HY VED EMM 300 Stand April 2016.

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