Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Agrarstrukturerhebung Heft 1 Teil A - Gemeindeergebnisse. C IV 9.

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Statistik C IV 9.1 j / 03 Agrarstrukturerhebung 2003 Heft 1 Teil A - Gemeindeergebnisse Betriebsgrößenstruktur Bodennutzung Viehhaltung Niedersachsen

2 Aus der Agrarstrukturerhebung 2003 (zugleich EG-Agrarstrukturerhebung) werden folgende Hefte veröffentlicht: Heft 1 - A Heft 1 - B Heft 1 - C Heft 2 Heft 3 Heft 4 Heft 5 Heft 6 Heft 9 Heft 10 Gemeindeergebnisse Teil I Gemeindeergebnisse Teil II Kreisergebnisse Betriebsgrößenstruktur, Hauptnutzungs- und Kulturarten Struktur der Bodennutzung Viehhaltung, Wirtschaftsdünger Betriebswirtschaftliche Ausrichtung, Standarddeckungsbeitrag Sozialökonomische Betriebstypen, Gewinnermittlung Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, Einkommensverhältnisse Besitzverhältnisse, Pachtentgelte Verantwortlich für diese Veröffentlichung: Wolfgang Kaiser Referatsleiter Tel. (05 11) Sibylle Sauer Hauptsachbearbeiterin Tel. (05 11) Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel. (05 11) Fax (05 11) Herausgeber: Niedersächsisches Landesamt für Statistik (NLS) Zu beziehen durch: NLS - Schriftenvertrieb - Postfach , Hannover Göttinger Chaussee 76, Hannover Tel. (05 11) , Fax (05 11) vertrieb@nls.niedersachsen.de Internet: Erschienen im September 2006 Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhalt Seite 1 Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Aufbau der Erhebung Berichtskreis Vergleichbarkeit Verwendete Begriffe und Definitionen Zeichenerklärungen Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten (GV)...16 Tabellen Land Niedersachsen...18 Bezirk Braunschweig...18 Kreisfreie Städte Braunschweig...18 Salzgitter...18 Wolfsburg...18 Landkreise Gifhorn...18 Göttingen...18 Goslar...24 Helmstedt...24 Northeim...30 Osterode am Harz...30 Peine...30 Wolfenbüttel...36 Bezirk Hannover...36 Landkreise Region Hannover...36 Diepholz...42 Hameln-Pyrmont...48 Hildesheim...48 Holzminden...54 Nienburg (Weser)...54 Schaumburg...60

4 Bezirk Lüneburg Landkreise Celle Cuxhaven Harburg Lüchow-Dannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Soltau-Fallingbostel Stade Uelzen Verden Bezirk Weser-Ems Kreisfreie Städte Delmenhorst Emden Oldenburg Osnabrück Wilhelmshaven Landkreise Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund Anhang Den Auszug aus dem Gesetz über Agrarstatistiken, den Erhebungsvordruck Agrarstrukturerhebung 2003 Stichprobe und den Erhebungsvordruck Agrarstrukturerhebung 2003 Nichtstichprobe finden Sie unter:

5 1 Vorbemerkungen Zur laufenden Strukturbeobachtung in der Landwirtschaft wurde seit 1975 alle zwei Jahre eine Strukturerhebung durchgeführt. Diese Erhebung heißt seit 1999 Agrarstrukturerhebung (ASE). In den Jahren davor wurde sie Agrarberichterstattung (AB) genannt. Diese Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben setzen sich aus Einzelerhebungen (Bodennutzungshaupterhebung, Erhebung über die Viehbestände, bis 1997 auch Arbeitskräfteerhebung) sowie aus weiteren Strukturdaten und sozialökonomischen Merkmalen. Seit 1999 werden die Merkmale über Bodennutzung und Viehbestände zeitgleich mit den Merkmalen zu den Arbeitskräften und den übrigen Erhebungsmerkmalen als Integrierte Erhebung im Mai erfragt. Mit der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1635) wurde überdies der Erhebungsbereich von Produktions- und Strukturstatistiken vereinheitlicht und die unteren Erfassungsgrenzen angehoben. Seit 1999 beziehen sich die dargestellten Ergebnisse auf Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 2 Hektar bzw. mit einer Waldfläche von mindestens 10 Hektar (bis 1997 jeweils 1 ha). Für Betriebe, die diese Flächenausstattung nicht aufweisen, aber über Viehhaltung bzw. über Spezialkulturen verfügen, besteht Auskunftspflicht, wenn die vom Agrarstatistikgesetz vorgegebenen Viehbestände oder Mindestanbauflächen vorhanden sind. Die Agrarstrukturerhebung (ASE) als integrierte Erhebung liefert für den Zeitraum zwischen den nur etwa alle zehn Jahre stattfindenden Landwirtschaftszählungen aktuelle betriebsbezogene Daten sowohl über die Produktion als auch über die Struktur der Landwirtschaft. Seit der Landwirtschaftszählung 1971 werden dazu auch regelmäßig Gemeindedaten veröffentlicht. In Heft 1, Teil A Gemeindeergebnisse werden die landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) gegliedert und die Fläche nach Hauptnutzungs- und Kulturarten (LF, Ackerland, Dauergrünland, Wald) sowie der Anbau der wichtigsten Ackerfrüchte dargestellt. Der Bereich der tierischen Produktion enthält die landwirtschaftlichen Betriebe mit Viehhaltung insgesamt und unterteilt nach Tierarten sowie die Anzahl der Tiere in diesen Betrieben. Der Tabellenaufbau wurde zur besseren Vergleichbarkeit mit den Veröffentlichungen der Gemeindeergebnisse vergangener Jahre abgestimmt. In Heft 1, Teil B Gemeindeergebnisse werden die sozialökonomischen Verhältnisse und die betriebswirtschaftliche Ausrichtung sowie die Struktur der Arbeitskräfte ausgewiesen. Die Grundlage für die Zuordnung zu den sozialökonomischen Betriebstypen bildet die aus personenbezogenen Daten berechnete Arbeitsleistung, ausgedrückt in Arbeitskräfte-Einheiten (AKE) je Betrieb und das Verhältnis von betrieblichem und außerbetrieblichem Einkommen. Die Klassifizierung der Betriebe basiert ab der ASE 2003 auf dem gemeinschaftlichen Klassifizierungssystem der Europäischen Gemeinschaft. Die bisherigen Unterschiede zwischen den nationalen Klassifizierungen und der EG- Klassifizierung fallen somit weg. Die Klassifizierung der Betriebe erfolgt nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung. Die Zuteilung der Betriebe zu einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung basiert auf dem Anteil des Standarddeckungsbeitrages, der sich für die einzelnen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebes ergibt. In Heft 1, Teil C Kreisergebnisse werden Daten zur Betriebswirtschaftlichen Ausrichtung, Bodennutzung und Viehhaltung sowie zu den Arbeitskräften gegliedert nach Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche und den Rechtsformen sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt als auch für die Betriebe mit ökologischem Landbau dargestellt. Zu allen Sachkomplexen der ASE 2003 werden außerdem separate Hefte mit umfangreichen Ergebnissen in unterschiedlichen Gliederungstiefen veröffentlicht. Die regionale Gliederung der Tabellen entspricht dem Gebietsstand vom 01. November Rechtsgrundlagen Für die ASE 2003 gelten folgende rechtliche Grundlagen: Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 2002 (BGBI. I S. 3118) in Verbindung mit der Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Agrarstatistikgesetz (Erste Agrarstatistikverordnung 1. AgrStatV) vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4415) Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBI. I S. 3322). Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910). Verordnung (EWG) 571/88 des Rates vom zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (ABl. EG L 56 S.1), zuletzt geändert durch Anhang II 1 der Verordnung (EG) 1882/

6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU L 284 S.1). 3 Aufbau der Erhebung Nach dem Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) besteht die Agrarstrukturerhebung (ASE) aus Grundprogramm mit Merkmalen der Bodennutzungshaupterhebung Viehzählung Ergänzungsprogramm (z. B. Arbeitskräfte) Die ermittelten Daten werden über eine für jeden einzelnen Betrieb vergebene Betriebsnummer geführt und im Betriebshang dargestellt. Die ASE besteht aus einem repräsentativen und einem allgemeinen Erhebungsteil. Der Umfang der Erhebungsmerkmale, die allgemein in allen landwirtschaftlichen Betrieben erfragt werden, ist bei den jeweiligen Erhebungen unterschiedlich. Die allgemeine und die repräsentative Agrarstrukturerhebung alternieren. In den Zwischenjahren ohne Agrarstrukturerhebung (z.b.: 2000, 2002, 2004) werden nur repräsentativ ausgewählte Betriebe zu Merkmalen der Bodennutzungshaupterhebung und der Erhebung über die Viehbestände befragt. Der repräsentative Erhebungsteil der ASE wird in zweijährlichem Abstand durchgeführt (1975 bis einschließlich 2003). Mit ihm werden ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe ( Stichprobenbetriebe ) befragt. Erhoben werden sämtliche Merkmale des Grundprogramms (Bodennutzungshaupterhebung, Erhebung über die Viehbestände) und des Ergänzungsprogramms (Arbeitskräfte, Eigentums- und Pachtverhältnisse, Erwerbs- und Unterhaltsquellen, sozialökonomische Verhältnisse, Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung, Anfall und Aufbringung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.) Zusätzlich werden in jedem vierten Jahr (z.b. 1999, 2003) auch alle übrigen landwirtschaftlichen Betriebe und die Forstbetriebe in die Erhebung einbezogen, d.h. es findet eine Totalerhebung statt. In diesen Jahren setzen sich die Ergebnisse der ASE aus denen des repräsentativen und des allgemeinen Erhebungsteils. Der allgemeine Erhebungsteil stützt sich auf ein eingeschränktes Erhebungsprogramm, das aus Merkmalen des Grundprogramms und aus Merkmalen des Ergänzungsprogramms besteht. 4 Berichtskreis Die Agrarstrukturerhebung wurde nach dem Betriebsprinzip durchgeführt. Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Merkmale (Flächen, Viehbestände usw.) werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet. Dies führt dazu, dass die Ergebnisse der Flächennutzung, insbesondere für kleinere Gebietseinheiten (Gemeinde, Kreis), teilweise von der Katasterfläche der betreffenden Gebietseinheit abweichen können. Auch Bundes- und Landesforsten werden vereinfacht jeweils am Sitz des zuständigen Forstamtes nachgewiesen. Erhebungseinheiten in der Agrarstrukturerhebung 2003 sind Betriebe mit: mindestens zwei Hektar und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF), zehn Hektar und mehr Waldfläche, weniger als zwei Hektar LF (einschließlich der Betriebe ohne LF) wenn diese mindestens eine der nachstehend aufgeführten unteren Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten: 30 Ar Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag steht 30 Ar Tabak 30 Ar Baumschulen 30 Ar Gemüseanbau im Freiland 30 Ar Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland 30 Ar Heil- und Gewürzpflanzen 30 Ar Gartenbausämereien für Erwerbszwecke 3 Ar Gemüse für Erwerbszwecke unter Glas 3 Ar Blumen und Zierpflanzen für Erwerbszwecke unter Glas 8 Rinder 8 Schweine 20 Schafe 200 Legehennen 200 Junghennen 200 Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonst. Hähne 200 Gänse, Enten und Truthühner Ein Betrieb gehört zum Berichtskreis der Agrarstrukturerhebung, wenn er mindestens eine der oben genannten Bedingungen erfüllt. 6

7 5 Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der ASE 2003 sind ohne Einschränkungen mit den Daten aus den Agrarstrukturerhebungen seit 1999 vergleichbar. Der Vergleich mit Ergebnissen der Erhebung über die Viehbestände und Bodennutzung aus Erhebungen vor 1999 ist aus fachlichen und methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich wurde die untere Erfassungsgrenze von 1 ha LF auf 2 ha LF angehoben, außerdem wurden Erfassungsgrenzen von Erzeugungseinheiten geändert und gleichzeitig wurde ein neues Stichprobenkonzept eingesetzt. 6 Verwendete Begriffe und Definitionen 6.1 Betrieb Als Betrieb im Sinne dieser Statistik gilt jede technischwirtschaftliche Einheit, die auf Rechnung einer Inhaberin (Betriebsinhaberin) bzw. eines Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht, dieselben Arbeitskräfte und Produktionsmittel einsetzt und land- und/ oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse, bzw. Gartenbauerzeugnisse produziert. Besitzeinheiten, die aus steuerlichen Gründen namentlich auf mehrere Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber aufgeteilt sind, aber in betriebswirtschaftlicher Hinsicht eine organisatorische Einheit bilden, gelten als ein Betrieb. Gehören mehrere Besitzeinheiten zu einer Inhaberin bzw. einem Inhaber und werden dieselben Produktionsmittel (Maschinen, Gebäude), sowie Arbeitskräfte zur Bewirtschaftung dieser Besitzeinheiten eingesetzt, zählt dies ebenfalls als ein Betrieb. 6.2 Betriebsinhaber Betriebsinhaberin bzw. Betriebsinhaber ist diejenige natürliche oder juristische Person, für deren Rechnung und auf deren Risiko der Betrieb bewirtschaftet wird, ohne Rücksicht auf die jeweiligen individuell gestalteten Eigentumsverhältnisse (Eigentum, Pacht, Erbpacht, Nutznießung) an den Produktionsmitteln (Boden, Vieh, Maschinen, Gebäude). 6.3 Hauptproduktionsrichtung der Betriebe (HPR) Allgemein werden in der Agrarstatistik die Betriebe nach der Hauptproduktionsrichtung Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterschieden. Die Abgrenzungen zwischen diesen beiden Betriebsgruppen erfolgt über das Flächenverhältnis der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) zur Waldfläche (WF): Landwirtschaftliche Betriebe sind alle Betriebe mit: mindestens zwei Hektar und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) weniger als zwei Hektar LF (einschließlich der Betriebe ohne LF) wenn diese mindestens eine der unter Punkt 4 aufgeführten unteren Erfassungsgrenzen bestimmter Erzeugungseinheiten und Produktionsflächen erreichen oder überschreiten: Forstbetriebe sind Betriebe: ab 10 ha Waldfläche (WF), deren landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) unter Einrechnung der Erzeugungseinheiten kleiner als 10 % der Waldfläche ist. 6.4 Rechtsform der landwirtschaftlichen Betriebe Betriebe natürlicher Personen sind: Einzelunternehmen Einzelperson, Ehepaar, Geschwister. Personengemeinschaften / -gesellschaften nicht eingetragener Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG einschl. GmbH & Co. KG), sonstige Personengemeinschaft (einschl. Erbengemeinschaft). Betriebe juristischer Personen sind: Juristische Personen des privaten Rechts eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Anstalt des privaten Rechts, Stiftung des privaten Rechts, Gemeinschaftsforsten mit ideellen Besitzanteilen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts Gebietskörperschaft Bund und Land, sonstige Gebietskörperschaften (Kreis, Gemeinde, Kommunalverbände), sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kirche, kirchliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts, Personalkörperschaften). 6.5 Sozialökonomische Betriebstypen Die aus den personenbezogenen Daten berechnete Arbeitsleistung, ausgedrückt in Arbeitskräfte-Einheiten (AKE) je Betrieb und das Verhältnis von betrieblichen und außerbetrieblichen Einkommen bilden die Grundlage für 7

8 die Zuordnung zu den Sozialökonomischen Betriebstypen). Haupterwerbsbetriebe Betriebe mit 1,5 und mehr Arbeitskräfte-Einheiten je Betrieb oder Betriebe mit 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräfte- Einheiten je Betrieb und einem Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes von 50 % und mehr. Nebenerwerbsbetriebe Alle Betriebe, die den oben angeführten Kriterien nicht entsprechen. Zum außerbetrieblichen Einkommen zählt Einkommen aus außerbetrieblicher Erwerbstätigkeit und sonstigen Quellen wie Rente, Pension, Altersgeld für Landwirte, Landabgaberente, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe, Kindergeld, Verpachtung, Vermietung und Kapitalvermögen. 6.6 Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebes ist ein Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, seines Produktionsschwerpunktes. Dieser wird durch den Standarddeckungsbeitrag der verschiedenen Produktionszweige im Verhältnis zum gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebes gekennzeichnet. Je nach Genauigkeitsgrad der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (Siehe Grafik S. 4) werden grundsätzlich unterschieden: Allgemeine betriebswirtschaftliche Ausrichtung (z.b.: Spezialisierte Ackerbaubetriebe) Hauptausrichtung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (z.b.: Spezialisierte Ackerbaubetriebe allgemeiner Art) Einzelausrichtung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (z.b.: Spezialisierte Hackfruchtbetriebe) Allgemeine betriebswirtschaftliche Ausrichtung (z.b.: Spezialisierte Ackerbaubetriebe) 6.7 Standarddeckungsbeitrag (SDB) Ziel der Betriebsklassifizierung ist es, die Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung und Größe zu kennzeichnen und zu gruppieren. Sie stützt sich auf: Einzelbetriebliche Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung und Art und Umfang der Viehhaltung und auf Standarddeckungsbeiträge. Der "Standarddeckungsbeitrag" oder SDB entspricht dem Wert der Produktion abzüglich der entsprechenden variablen Spezialkosten (Direktkosten). Der SDB wird bei pflanzlichen Merkmalen je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und bei tierischen Merkmalen je Stück Vieh für jeden Erhebungsbezirk bestimmt. Die Daten werden aus Statistiken über Preise, Erträge und Leistungen und Kosten abgeleitet. Diese werden jährlich für 23 Merkmale der Bodennutzung und 16 Tierhaltungsmerkmale für 38 Regionen (i.d.r. Regierungsbezirke) ermittelt. Die so ermittelten SDB je Flächen- und Tiereinheit werden mit den betrieblichen Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung und der Viehhaltung verrechnet und zum SDB des Betriebes aufsummiert. Für die Bewertung werden dreijährige gleitende Durchschnitte der Standarddeckungsbeiträge verwendet. Die Klassifizierung der Betriebe erfolgt auf der Grundlage ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (Anteil am Gesamt-SDB) und ihrer wirtschaftlichen Betriebsgröße (Höhe des Gesamt-SDB), sodass mehr oder weniger homogene Betriebsgruppen entstehen, um z.b. in der Buchführungsstatistik Einzelbetriebe mit einer Vergleichsgruppe oder Gruppen von Betrieben miteinander vergleichen zu können. Die SDB werden zur einheitlichen Klassifizierung verwendet in der amtlichen Statistik der Agrarstrukturerhebungen der EU, Buchführungsstatistik des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) der EU, amtlichen deutschen Statistik mit Agrarstrukturerhebungen und Landwirtschaftszählungen (ASE/LZ), Buchführungsstatistik der Testbetriebe für den ernährungs- und agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung (früher Agrarbericht), Buchführungsstatistik der Länder und Auflagenbuchführung der Betriebe in Förderprogrammen. 8

9 Betrieb Allgemeine Haupt- BWA Einzel -BWA BWA 13 Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen Ackerbau Hackfrüchte Ackerbau Getreide- u. Hackfruchtverbundbetriebe allgemeiner Art 143 Feldgemüse 144 Verschiedene Ackerbau-Gewächse 201 Gemüse-Gartenbau Blumen-Zierpflanzen Gartenbau Gartenbau 203 Spezialisierte Gartenbaubetriebe allgemeiner Art 340 1) Dauerkultur-Gemischtbetriebe Betrieb Rebanlagen Qualitätsweinanbau Dauerkultur Obst Obst Dauerkultur- Dauerkultur- Gemischtbetriebe Gemischtbetriebe Milch Milchvieh 412 Rinderaufzucht, Milch , Rinderaufzucht und Rinderaufzucht und Weidevieh Mast Mast 43 Rindvieh: Aufzucht u. Mast 44 Kombinierte Weideviehbetriebe: Schafe u.a. 501 Schweine Veredlung Veredlung Geflügel 503 Veredlungsbetriebe mit verschiedenen Verbunderzeugnissen 9

10 Betrieb Allgemeine Haupt- BWA Einzel -BWA BWA Kombinierte Gartenbau- und Dauerkultur- Verbundbetriebe 602 Acker- und Gartenbauverbundbetriebe Pflanzenbau Acker- und Rebanlagenverbundbetriebe Verbund- 604 Betriebe Ackerbau- und Dauerkulturverbundbetriebe 605 Pflanzenbauverbundbetriebe mit Betonung Ackerbau 606 Pflanzenbauverbundbetriebe mit Betonung Gartenbau oder Dauerkulturen 7 71 Viehhaltungsverbundbetriebe - Teilausrichtung Weidevieh 711 Viehhaltungs-Verbundbetriebe - Teilausrichtung Milcherzeugung 712 Betrieb Viehhaltungs- 721 Verbund- Viehhaltungs-Verbundbetriebe; Veredlung und Betriebe 72 Milchvieh Viehhaltungsverbundbetriebe Viehhaltungs-Verbundbetriebe; Veredlung und Teilausrichtung Weidevieh, andere als Milchvieh Veredlung 723 Viehhaltungs-Verbundbetriebe; Veredlung und verschiedene Vieharten 811 Ackerbau-Milchvieh-Verbundbetriebe Milchvieh-Ackerbau-Verbundbetriebe Ackerbau Weideviehverbundbetriebe Verbundbetriebe Ackerbau mit Weidevieh (andere als Milchvieh) Pflanzenbau- 814 Viehhaltungs- Verbundbetriebe Weidevieh (andere als Betriebe Milchvieh), mit Ackerbau 9 Nicht klassifizierbare Betriebe Verbundbetriebe mit verschiedenen Kombinationen Pflanzenbau- Viehhaltung Viehhaltungs-Verbundbetriebe - Teilausrichtung Weidevieh, andere als Milchvieh Ackerbau-Veredlungs-Verbundbetriebe 822 Dauerkulturen-Weidevieh-Verbundbetriebe 823 Pflanzenbau-Viehhaltungs-Gemischtbetriebe 1) Abweichend von der EU-Klassifizierung werden die Baumschulen national dem Gartenbau zugeordnet

11 6.8 Flächenkategorien Bei den Flächenangaben waren gepachtete Flächen oder zur Bewirtschaftung unentgeltlich erhaltenes Land, Dienstland, aufgeteilte Allmende und dergleichen bei dem Betrieb anzugeben, der sie bewirtschaftet. Von weiterem Interesse war die Frage nach ökologischem Anbau. Dieser unterliegt bestimmten Richtlinien der ökologischen Anbauverbände (Bioland, Demeter, Naturland, Anog usw.) bzw. der EWG-Öko-Verordnung ( 2092/91) und stellt eine besondere Art der Agrarerzeugung dar. Betriebsfläche (BF) Die selbstbewirtschaftete Gesamtfläche des Betriebes umfasst folgende Nutzungsarten: landwirtschaftlich genutzte Fläche Waldflächen (einschl. forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf) Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Gründen nicht mehr bewirtschaftet wird und außerhalb der Fruchtfolge liegt) sonstige Flächen (Öd- und Unland, unkultivierte Moorflächen, Gewässer (Gräben, Teiche, Seen, Bäche usw.), Ziergärten, Gebäude- und Hofflächen (Stallungen)) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Dazu zählen folgende Kulturarten: Ackerland (einschließlich gärtnerischer Kulturen, Erdbeeren und Unterglasanlagen), sowie vorübergehend brachliegendes Ackerland. Dauergrünland (Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Streuwiesen und Hutungen), aber kein Ackergras. Nutz- und Hausgarten (dazu zählen Gartengewächse, Obstbäume und -sträucher für den Eigenbedarf), aber keine Ziergärten. Obstanlagen (einschl. Beerenobst ohne Erdbeeren) auf ertragsfähigen oder noch nicht ertragsfähigen Flächen. Baumschulen nur Flächen für Anzucht und Vermehrung von Gehölzen und vorbereitete Flächen für Neuanlagen, auch Forstbaumschulen. Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, Korbweiden-, Pappelanlagen (einschl. forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf und Einschlag- und Grünschnittflächen von Baumschulen) Waldfläche (WF) Gemeint sind mit Waldholz bestockte Flächen und deren Wege, Schneisen unter 5 Metern Breite, Nichtwirtschaftswald (gering bestockt), Kahlschlagflächen, die wieder aufgeforstet werden sollen, Holzlagerplätze, Saat- und Pflanzgärten der Forstbetriebe sowie erstmalig aufgeforstete Flächen. Dauergrünland Hierzu zählen Grünlandflächen (Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Hutungen und Streuwiesen), die ohne Unterbrechung durch andere Kulturen zur Futteroder Streugewinnung oder zum Abweiden bestimmt sind, Grünlandflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung und Flächen zur Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung. Dauerkulturen Zu den Dauerkulturen zählt man Obstanlagen, Baumschulen (nur die Produktionsflächen), Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, Korbweiden und Pappelanlagen. Ackerland Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Grasanbau (zum Abmähen oder Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas, Ackerflächen mit Obstbäumen Obst ist hier nur als Nebennutzung sowie Brach- und Gründüngungsflächen als Hauptfrucht mit und ohne Stilllegungsprämie. Getreide Weizen, Triticale, Roggen, Gerste (der Anbau von Braugerste wird zusätzlich ausgewiesen), Hafer, Menggetreide, Körnermais einschließlich Corn-Cob-Mix. Hackfrüchte Kartoffeln, Zucker- und Runkelrüben, sowie alle anderen Hackfrüchte (Futtermöhren, Futterkohl, Kohlrüben), jedoch ohne den Anbau zur Samengewinnung. Kartoffeln Frühe, mittelfrühe und späte Speisekartoffeln zum Verzehr und dafür vorgesehene Pflanzkartoffeln, sowie Industriekartoffeln und dafür vorgesehene Pflanzkartoffeln, unterteilt in Kartoffeln zur Stärke- und Alkoholgewinnung (auch Futterkartoffeln) und in Kartoffeln für Speisezwecke (Chips, Pommes, Flocken usw.). 11

12 Gartengewächse Gartengewächse und Feldgemüse mit Samenanbau, ohne Anbau in Haus- und Nutzgärten. Anbau von Gemüse, Spargel und Erdbeeren im Wechsel mit anderen Gartengewächsen im Freiland und unter Glas; Blumen, Zierpflanzen, Stauden, Jungpflanzen im Freiland und unter Glas; Gartenbausämereien und Vermehrungsanbau von Blumenzwiebeln und -knollen, auch unter Glas. Handelsgewächse Zum Ausreifen bestimmte Ölfrüchte, wie Raps, Rübsen, Flachs (Lein), Körnersonnenblumen; andere Ölfrüchte auch für technische Zwecke (z.b. Körnersenf, Ölrettich); Tabak, Rüben und Gräser zur Samengewinnung, Heilund Gewürzpflanzen und andere Handelsgewächse (Topinambur, Hanf, Hirse, Zichorien, Buchweizen, Chinaschilf). Futterpflanzen Hauptfruchtanbau von Klee, Kleegras, Luzerne, Grasanbau auf dem Ackerland zum Abmähen oder Abweiden, Silomais einschl. Lieschkolbenschrot, sowie alle anderen Futterpflanzen, auch als Gemenge zur Grünfutter-, Silage- oder Heugewinnung (z.b. Futtererbsen, Wicken). Hülsenfrüchte Zum Ausreifen bestimmte Hülsenfrüchte (z.b. Speiseerbsen und -bohnen, Wicken, Lupinen). Stillgelegtes Ackerland Brache und Gründüngungspflanzen als Hauptfrucht mit und ohne Stilllegungsprämie, aber ohne den Anbau nachwachsender Rohstoffe. 6.9 Viehkategorien Maßgebend ist der Viehbestand an einem bestimmten Tag. Dazu zählen auch verkaufte Tiere, Schlachttiere, kranke Tiere, Transportvieh, Vieh bei Händlern, Schlachtern und auf Schlachthöfen, sowie Pensions-, und Lohnmastvieh. Weibliche Tiere zum Schlachten bzw. als Nutz- und Zuchttiere Bei Rindern 1 bis 2 Jahre und 2 Jahre und älter, muss unterschieden werden, ob die Tiere zur Mast bestimmt sind oder ob sie zur Zucht verwendet werden. Milchkühe Sämtliche Kühe, die zur Milchgewinnung gehalten werden. Dazu gehören auch trockenstehende und abgemolkene Kühe. Ammen- und Mutterkühe Kühe, die weder manuell noch maschinell gemolken werden und deren Milch nur von Kälbern verbraucht wird. Mutterkühe ernähren nur ihr eigenes Kalb, während Ammenkühe zusätzlich zum eigenen Kalb noch 1 bis 2 weitere Kälber ernähren. Ferkel Tiere bis zur Mast als Jungschweine, unter 20 kg Lebendgewicht. Mastschweine Schweine, die zur Mast/Fleischproduktion vorgesehen sind, mit 50 kg und mehr Lebendgewicht einschließlich ausgemerzter Zuchttiere. Zuchtsauen Zuchtsauen und zur Zucht bestimmte Jungsauen mit 50 kg Lebendgewicht und mehr. Schafe Wanderschafherden wurden am Betriebssitz des Viehhalters erfasst, auch wenn sich die Herde am Zähltag nicht dort befindet. Hühner und sonstiges Geflügel Bei vorrübergehend leerstehenden Ställen sind auch dann Bestände mitgerechnet worden, wenn die Stallräumung nicht länger als 6 Wochen zurücklag Eigentums- und Pachtverhältnisse Selbstbewirtschaftete LF des Betriebes Die vom Betrieb selbstbewirtschaftete LF insgesamt setzt sich aus: eigener selbstbewirtschafteter LF (eigene Fläche), gepachteter LF (Pachtfläche) und unentgeltlich erhaltener LF. Eigene selbstbewirtschaftete LF Selbstbewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes, die Eigentum des Betriebsinhabers ist. Da- 12

13 bei werden Flächen, die vom Betriebsinhaber als Nutznießer oder Erbpächter bewirtschaftet werden, den eigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen gleichgesetzt. Altenteilerland wird dann zur selbstbewirtschafteten LF des abgebenden Betriebes gerechnet, wenn es nicht vom Altenteiler, sondern vom abgebenden Betrieb mit bewirtschaftet wird. Gepachtete selbstbewirtschaftete LF Gepachtete selbstbewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche, die vom Betrieb gegen Entgelt (in Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Pachtvertrages zur Nutzung übernommen worden ist. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um Pachtungen von Familienangehörigen oder um Pachtungen von anderen Verpächtern handelt. Unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltene LF Unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Flächen sind, neben den Flächen des Dienstlandes, Heuerlingslandes und der aufgeteilten Allmende, auch die von einem Betrieb für befristete oder unbefristete Zeit im Zuge der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens unentgeltlich in Bewirtschaftung übernommene Flächen. Auch Flächen, zu deren Nutzung der u. U. abwesende Eigentümer keine mündliche oder schriftliche Zustimmung erteilt hat, die jedoch aus Gründen des allgemeinen Interesses (z. B. Landschaftspflege, Schutz vor Verunkrautung) bewirtschaftet werden müssen, zählen dazu. Eigene LF Die eigene landwirtschaftlich genutzte Fläche setzt sich aus: eigener selbstbewirtschafteter LF (Eigenfläche), verpachteter LF und unentgeltlich abgegebener LF. Verpachtete eigene LF Verpachtete Eigenfläche der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes. Unentgeltlich abgegebene eigene LF Unentgeltlich (ohne Geld- oder Naturalleistung) auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Bewirtschaftung abgegebene eigene landwirtschaftlich genutzte Fläche. Jahrespacht Pachtentgelt in DM oder EUR, das für die landwirtschaftlich genutzte Fläche pro Jahr zu zahlen ist (Geldbetrag, Wert der Naturalpacht und sonstige Leistungen), die der Betriebsinhaber von familienfremden Verpächtern zugepachtet hat. Teilbeträge der Jahrespacht, die nicht für die Flächennutzung, sondern für Gebäude- oder Inventarnutzung gezahlt wurden, sind nach Möglichkeit von dem Gesamtbetrag der Jahrespacht abzuziehen. Die von Familienangehörigen des Betriebsinhabers zugepachteten Flächen bleiben bei der Erfassung der Höhe der Jahrespacht außer Betracht, weil für diese Pachten der Pachtpreis häufig nach anderen Kriterien festgelegt wird. Staatsforsten Forstbetriebe, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland oder deren Bundesländer befinden. Körperschaftsforsten Bezirks-, Kreis-, Gemeindeforsten (sowie Forstbetriebe von Bezirks-, Kreis-, Gemeindeverbänden) und Forstbetriebe sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Kirche, kirchliche Anstalt oder dgl., Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts). Privatforsten Forstbetriebe im Besitz von natürlichen Personen (Einzelperson, Ehepaar, Geschwister, Erbengemeinschaft, nichteingetragener Verein, BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder dgl. Personengemeinschaft) sowie Forstbetriebe im Besitz juristischer Personen des privaten Rechts (eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Anstalt oder Stiftung des privaten Rechts, einschl. Gemeinschafts-forstbetrieben mit ideellem Besitzanteil) Arbeitskräfte Mit betrieblichen Arbeiten beschäftigte Familien angehörige Zu dieser Personengruppe Familienangehörige in Einzelunternehmen zählen der Betriebsinhaber, sein Ehegatte sowie auf dem Betrieb beschäftigte Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte des Betriebsinhabers, soweit sie ununterbrochen oder zeitweise auch auf dem Betrieb (im Haushalt des Betriebsinhabers) leben oder ihre Verpflegung überwiegend vom Betrieb erhalten. Nicht einzubeziehen sind Familienangehörige, die auf dem Betrieb leben, aber nur außerhalb des Betriebes erwerbstätig sind, sowie Kinder unter 15 Jahren und nicht beschäftigte Erwachsene. Ständig im Betrieb Beschäftigte Dazu zählen auch Personen, die mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert sind, aber außerhalb des Betriebes leben. Außerdem gehören dazu noch Beschäf- 13

14 tigte in Personengemeinschaften und -gesellschaften (BGB, OHG, KG, GmbH u.a.) Nichtständig im Betrieb Beschäftigte Alle übrigen Arbeitskräfte ab 15 Jahren, die in einem befristeten, weniger als 3 Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (einschl. Saisonarbeitskräfte) und mit Feld-, Hof-, Stall- oder Waldarbeiten des Betriebes beschäftigt sind. Außerhalb des Betriebes Beschäftigte Zur Erwerbstätigkeit außerhalb dieses landwirtschaftlichen Betriebes rechnen alle auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeiten, gleichgültig in welcher Form und in welchem Umfang sie ausgeübt werden. Nicht dazu zählt Nachbarschaftshilfe in anderen landwirtschaftlichen Betrieben. Vollbeschäftigte Arbeitskräfte Arbeitskräfte, die im jeweiligen Arbeitsbereich Betrieb oder für den Haushalt des Betriebsinhabers in jeder der vier Wochen des Berichtszeitraumes mindestens 42 (Familienarbeitskräfte) oder 38 (familienfremde Arbeitskräfte) Stunden beschäftigt waren. Zu Außerhalb des Betriebes erwerbstätig zählen mindestens 38 Stunden je Woche. Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Sie wird aus der je Arbeitskraft für den Arbeitsbereich Betrieb abgegebenen Arbeitszeit (Zahl der Wochen und durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden) ermittelt. Die an der betrieblichen Arbeitszeit gemessene Arbeitsleistung wird bei einer mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft im Alter von 16 bis unter 65 Jahren mit 1,0 AK-Einheiten, im Alter von 15 Jahren mit 0,5 AK-Einheiten und im Alter von 65 Jahren oder mehr mit 0,3 AK-Einheiten bewertet. Bei den Betriebsinhabern und 65 Jahre und älteren ständigen familienfremden Arbeitskräften wird kein altersabhängiger Abzug vorgenommen. Die Arbeitsleistung der teilbeschäftigten Arbeitskräfte wird an der durchschnittlichen Arbeitsleistung der vollbeschäftigten Arbeitskräfte gemessen, mit entsprechenden Bruchteilen einer AK-Einheit errechnet und in die Ergebnisse einbezogen Soziale Sicherung Fragen zur sozialen Sicherung bezogen sich auf Beitragszahler der landwirtschaftlichen Alterskasse sowie der gesetzlichen/ freiwilligen Rentenversicherung. Auch Quellen außerbetrieblichen Einkommens wurden erfragt; so z.b. Einkommen aus anderer Erwerbstätigkeit, Altersrente für Landwirte, Pension, Kindergeld, Verpachtung Kapitalvermögen u.ä. Die Frage nach dem höheren Jahres-Nettoeinkommen aus außerbetrieblichen Quellen oder aus diesem landwirtschaftlichen Betrieb, dient zur Unterscheidung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Gülle, auch als Flüssig-, Treib- oder Schwemmmist bezeichnet, ist ein Gemenge von Kot und Harn von Nutztieren, evtl. mit einem geringen Anteil von Einstreu- und Futterresten, das ggf. mit Wasser verdünnt wird. Festmist entsteht durch die weitgehend getrennte Ableitung von Harn und Kot. Die tägliche Einstreu bindet Kot und einen Teil des Harns in Festmist. Jauche ist der getrennt von Kot und Einstreu aufgefangene Harn der Tiere, der häufig mit Spülwasser verdünnt wird. Als Lagerkapazität ist der vorhandene und genutzte, befestigte Lagerplatz für Festmist sowie der vorhandene und genutzte Lagerraum für Jauche und Gülle in dafür vorgesehenen Behältern, Gruben, Lagunen, Güllekellern u.ä. zu verstehen (einschließlich gemieteter oder gepachteter Lagerkapazität). Grundflächen von Stallungen, die gleichzeitig als Lagerflächen von Festmist dienen (z.b. Tiefstall), werden nicht berücksichtigt. Bei gemeinschaftlich betriebenen Güllelagerstätten ist von dem jeweiligen Betrieb die jeweils beanspruchte Lagerkapazität anzugeben. Der Lagerdauer (ohne zwischenzeitliches Ausbringen der Gülle) liegt der durchschnittliche Tierbestand während der Stallhaltungsperiode mit der durchschnittlich anfallenden Güllemenge pro Tag der verschiedenen Tierarten zugrunde. Großvieheinheiten Eine Großvieheinheit (GV) entspricht einem Tier mit einem Lebendgewicht von 500 kg. Die in dieser Veröffentlichung ausgewiesenen Großvieheinheiten (GV) wurden nach dem Schlüssel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft berechnet. Dieser Schlüssel ist in der Tabelle auf Seite 15 aufgeführt. 14

15 7 Zeichenerklärungen = nichts vorhanden bzw. aus logischen Gründen nicht errechnet 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit = statistische Geheimhaltung = gleich oder größer als = gleich oder kleiner als = größer als = kleiner als Im Allgemeinen sind die Ergebnisse auf- oder abgerundet worden. Deshalb können sich durch Summierungen von Einzelwerten in der Endsumme geringfügige Abweichungen ergeben. 15

16 8 Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten (GV) Tierart GV Ponys und Kleinpferde 0,7000 Andere Pferde unter 1 bis unter 3 Jahre 0,7000 Andere Pferde 3 Jahre und älter 1,1000 Kälber unter 6 Monate 0,3000 Jungrinder 6 Monate bis unter 1 Jahr 0,3000 Rinder 1 bis unter 2 Jahre 0,7000 Rinder 2 Jahre und älter 1,0000 Schafe unter 1 Jahr (einschl. Lämmer) 0,0500 Schafe 1 Jahr und älter 0,1000 Ferkel 0,0200 Schweine unter 50 kg Lebendgewicht (ohne Ferkel) 0,0600 Mastschweine 50 kg und mehr Lebendgewicht 0,1600 Zuchtschweine 50 kg und mehr Lebendgewicht, Eber 0,3000 Jungsauen zum 1. Mal trächtig 0,3000 Andere trächtige Sauen 0,3000 Jungsauen nicht trächtig 0,3000 Andere nicht trächtige Sauen 0,3000 Legehennen ½ Jahr und älter 0,0040 Junghennen unter ½ Jahr und zur Aufzucht als Legehennen bestimmte Küken 0,0040 Schlacht- und Masthähne und -hühner einschl. die hierfür best. Küken u. sonstige Hähne 0,0040 Gänse 0,0040 Enten 0,0040 Truthühner 0,

17 Tabellenteil

18 Gemeindetabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsgrößenstruktur, Hauptnutzungs- und Land Bezirk Kreis Gemeinde Landwirtschaftliche Fläche (LF) Landwirtschaftliche Betriebe Mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche unter Betriebe LF/ha Betriebe Niedersachsen Braunschweig Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Adenbüttel Barwedel Bergfeld Bokensdorf Brome,Flecken Calberlah Dedelstorf Ehra-Lessien Gifhorn, Stadt Groß Oesingen Hankensbüttel Hillerse Isenbüttel Jembke Leiferde Meine Meinersen Müden (Aller) Obernholz Osloß Parsau Ribbesbüttel Rötgesbüttel Rühen Sassenburg Schönewörde Schwülper Sprakensehl Steinhorst Tappenbeck Tiddische Tülau Ummern Vordorf Wagenhoff Wahrenholz Wasbüttel Wesendorf Weyhausen Wittingen, Stadt Didderse Göttingen Adelebsen, Flecken Bilshausen Bodensee ) Obstanlagen, Baumschulen (nur Produktionsflächen), Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, Korbweiden, Pappelanlagen. 2) Dauergrünland besteht aus Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Hutungen und Streuwiesen. 3) Einschl. Körnermais und Corn-Cob-Mix. 4) Gesamter Viehbestand der Betriebe (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel). 18

19 Kulturarten und Viehhaltung 2003 Landwirtschaftliche Betriebe von... bis unter... Hektar LF Flächennutzung in den landwirtschaftlichen Betrieben Kulturarten 100 mit Waldfläche Dauerkulturen 1) Ackerland Dauergrünland 2) und mehr Betriebe Betriebe ha Betriebe ha Betriebe ha Betriebe ha

20 Noch: Gemeindetabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsgrößenstruktur, Hauptnutzungs- und Land Bezirk Kreis Gemeinde Getreide Flächennutzung in den landwirtschaftlichen Betrieben Anbaufläche auf dem Ackerland Sommergerste Weizen Roggen Winter-gerste Hafer Triticale Mais 3) ha Niedersachsen Braunschweig Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Adenbüttel Barwedel Bergfeld Bokensdorf Brome,Flecken Calberlah Dedelstorf Ehra-Lessien Gifhorn, Stadt Groß Oesingen Hankensbüttel Hillerse Isenbüttel Jembke Leiferde Meine Meinersen Müden (Aller) Obernholz Osloß Parsau Ribbesbüttel Rötgesbüttel Rühen Sassenburg Schönewörde Schwülper Sprakensehl Steinhorst Tappenbeck Tiddische Tülau Ummern Vordorf Wagenhoff Wahrenholz Wasbüttel Wesendorf Weyhausen Wittingen, Stadt Didderse Göttingen Adelebsen, Flecken Bilshausen Bodensee ) Obstanlagen, Baumschulen (nur Produktionsflächen), Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, Korbweiden, Pappelanlagen. 2) Dauergrünland besteht aus Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Hutungen und Streuwiesen. 3) Einschl. Körnermais und Corn-Cob-Mix. 4) Gesamter Viehbestand der Betriebe (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel). 20

21 Kulturarten und Viehhaltung 2003 Flächennutzung in den landwirtschaftlichen Betrieben Anbaufläche auf dem Ackerland Hackfrüchte Handelsgewächse Futterpflanzen Kartoffeln Zuckerrüben Winterraps Silomais ha Brache

22 Noch: Gemeindetabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsgrößenstruktur, Hauptnutzungs- und Land Bezirk Kreis Gemeinde Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung Rinder Milchkühe Schafe Betriebe GV 4) Betriebe Tiere Betriebe Tiere Betriebe Tiere Niedersachsen Braunschweig Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Stadt Gifhorn Adenbüttel Barwedel Bergfeld Bokensdorf Brome,Flecken Calberlah Dedelstorf Ehra-Lessien Gifhorn, Stadt Groß Oesingen Hankensbüttel Hillerse Isenbüttel Jembke Leiferde Meine Meinersen Müden (Aller) Obernholz Osloß Parsau Ribbesbüttel Rötgesbüttel Rühen Sassenburg Schönewörde Schwülper Sprakensehl Steinhorst Tappenbeck Tiddische Tülau Ummern Vordorf Wagenhoff Wahrenholz Wasbüttel Wesendorf Weyhausen Wittingen, Stadt Didderse Göttingen Adelebsen, Flecken Bilshausen Bodensee ) Obstanlagen, Baumschulen (nur Produktionsflächen), Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes, Korbweiden, Pappelanlagen. 2) Dauergrünland besteht aus Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Hutungen und Streuwiesen. 3) Einschl. Körnermais und Corn-Cob-Mix. 4) Gesamter Viehbestand der Betriebe (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel). 22

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