5.1 Haben Sie einen schriftlichen Plan für medizinische Notfälle in dem die getroffenen Vorkehrungen festgehalten und erläutert werden?
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- Jürgen Bieber
- vor 7 Jahren
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1 5 Notfallvorsorge 5.1 Haben Sie einen schriftlichen Plan für medizinische Notfälle in dem die getroffenen Vorkehrungen festgehalten und erläutert werden? 5.2 Ist Ihr Personal nachweislich über die Inhalte des Notfallplans unterwiesen? 5.3 Ist die optimale Erstversorgung bei Notfällen bis zum Eintreffen des/der Notarztes/Notärztin sichergestellt? Erläuterung: Um die optimale Erstversorgung bei Notfällen garantieren zu können, benötigen auch die Ärztinnen/Ärzte, die nicht aufgrund ihrer fachspezifischen Berufsausübung in ihrer Ordination oder Gruppenpraxis Notfälle behandeln müssen, die entsprechenden Kenntnisse. Das Seminar Der Notfall professionelle Erstversorgung bis der Notarzt kommt, welches von den Veranstaltern österreichische akademie der ärzte in Zusammenarbeit mit den Fortbildungsreferaten der Landesärztekammern angeboten wird, gilt unter anderem als Nachweis für die Erfüllung des Qualitätskriteriums, sofern die Notfallversorgung eines/einer Patienten/Patientin nicht Teil der Weiterbildung des ausgeübten Faches im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen ist. 5.4 Verfügt Ihre Ordination oder Gruppenpraxis über eine Ihrer fachspezifischen Berufsausübung entsprechende Notfallausstattung, die regelmäßig gewartet wird und Ihren Ausbildungen und Fertigkeiten entspricht und gibt es eine schriftlich festgelegte Verantwortlichkeit für die Überprüfung der Notfallausstattung? Erläuterung: Unter fachspezifischer Berufsausübung sind die Schwerpunkte des von Ihnen angebotenen Leistungsspektrums gemeint, denen die Notfallausstattung entsprechen muss. Es gibt keine gesetzliche Aufzählung zum Umfang des ärztlichen Notapparates. Aus der Rechtsprechung ist zusammenzufassen, dass sich dieser nach der Gefahrengeneigtheit der ärztlichen Tätigkeit (des ausgeübten Faches) sowie nach den örtlichen Umständen (relevant sind z.b. die örtlichen Verhältnisse, ev. die Verkehrsverhältnisse, aufgrund derer die rechtzeitige Beschaffung des Arzneimittels aus einer öffentlichen Apotheke nicht möglich wäre) richtet. Davon abgesehen wird, unabhängig vom ausgeübten Fach bzw. dem Leistungsspektrum der Ordination oder Gruppenpraxis, von einer erforderlichen Grundausstattung für Fälle für Erste- Hilfe-Leistung auszugehen sein, die überall passieren können, wie z.b. akute lebensbedrohliche Erkrankung des Herz- Kreislauf-Systems. Die Notfallausstattung muss in regelmäßigen Intervallen oder bei Bedarf (z.b. nach Entnahmen) auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Haltbarkeitsdaten überprüft werden. Der einwandfreie Zustand ist Grundvoraussetzung für einen effektiven Umgang mit Notfällen. E5_1
2 5.5 Wird die Notfallausrüstung leicht erreichbar und als solche deutlich erkennbar aufbewahrt und sind die Telefonnummer der Einsatzorganisation und der Polizei bei jedem Telefon sofort verfügbar? Erläuterung: Befinden sich mehrere Telefonapparate in einem Raum, muss die Information nicht bei jedem Telefon aufliegen, sondern es ist ausreichend wenn die Telefonnummern von dem/der Notarzt/Notärztin, der Polizei und anderen Einsatzorganisationen einmal gut ersichtlich im Raum aufliegen. 5.6 Wird im medizinischen Notfall folgender Ablauf eingehalten: Notfall wird erkannt und der/die PatientIn situationsgerecht gelagert. Wenn medizinisch notwendig, wird das Notarztsystem (der/die Notarzt/Notärztin) durch das Personal oder den/die Arzt/Ärztin verständigt. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sofortiger Start der Reanimation durch den/die Arzt/Ärztin und/oder ggf. durch geschultes Personal. Ein Beatmungsbeutel muss vor Ort verfügbar sein. Die dringend notwendige Erste Hilfe ist zumindest bis zum Eintreffen des/der Notarztes/Notärztin gewährleistet. 5.7 Führen Sie mit Ihrem Personal entsprechend dem medizinischen Notfallplan wiederkehrende Notfalltrainings durch? E5_2
3 Notfallplan 8 Interne Alarmierung: Sofort den/die Arzt/Ärztin und alle MitarbeiterInnen (wenn kein/e Arzt/Ärztin vorhanden, Notarzt/Notärztin verständigen) MitarbeiterIn: Rezeption und Telefon Notarzt/Notärztin oder Rettung einweisen Transportpapiere vorbereiten MitarbeiterIn: Versorgung der übrigen PatientInnen (kurze Erklärung und Beruhigung), Transportwege freimachen bei Reanimation an Ort und Stelle übrige PatientInnen in andere Räume oder Wartezimmer bringen MitarbeiterIn: NotfallpatientIn ins Erste Hilfe Zimmer bringen Notfalleinrichtung bereitstellen Bei Reanimation an Ort und Stelle Notfallutensilien zum/zur Patienten/Patientin bringen Wenn kein/e Arzt/Ärztin anwesend: NotfallpatientIn entsprechend lagern und auf Eintreffen von Rettung oder Notarzt/Notärztin warten. NotfallpatientIn lückenlos überwachen. Bei Herz- Kreislaufstillstand sofort cardio-pulmonale Reanimation beginnen. Notfallplan verstanden und zur Kenntnis genommen: (Unterzeichnung alle MitarbeiterInnen) 8 In Anlehnung an 5-B.1 Notfallplan auf E5_3
4 Notfallablauf Notfall wird erkannt und der/die PatientIn situationsgerecht gelagert. Wenn medizinisch notwendig, wird das Notarztsystem (der/die Notarzt/Notärztin) durch das Personal oder den/die Arzt/Ärztin verständigt. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sofortiger Start der Reanimation durch den/die Arzt/Ärztin und/oder ggf. durch geschultes Personal. Ein Beatmungsbeutel muss vor Ort verfügbar sein. Die dringend notwendige professionelle Erste Hilfe ist zumindest bis zum Eintreffen des/der Notarztes/Notärztin gewährleistet. Zur Kenntnis genommen 9 : 9 Unterzeichnung durch die MitarbeiterInnen E5_4
5 Datum des Notfalltrainings: Notfalltraining (jährlich für alle MitarbeiterInnen) Notfalltrainer: Name TeilnehmerIn in Blockbuchstaben Notfalltraining verstanden und zur Kenntnis genommen: (Unterschrift alle TeilnehmerInnen) Notfalltraining durchgeführt: (Unterschrift NotfalltrainerIn bzw. Arzt/Ärztin) E5_5
6 Abb. 12: Notfallausrüstung; Quelle: E5_6
7 Verantwortliche/r MitarbeiterIn: Überprüfung Notfallkoffer 10 Datum Unterschrift 10 2monatlich und sofort nach Anlassfall E5_7
8 Die wichtigsten Notrufnummern: Wer? Name und Telefonnummer Wo? Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Euro-Notruf: 112 Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) - wenn nötig - eine Wegbeschreibung mit markanten Punkten Was? Schildern Sie, was passiert ist Wann? Wann ist der Notfall eingetreten? E5_8
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