SEGELANWEISUNG ALLGEMEINER TEIL
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- Jasmin Haupt
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1 18.Internationale Deutsche Meisterschaften (DBS) 2.4 mr/crewboot Deutschlandpokal 2.4 mr (WSC) SEGELANWEISUNG ALLGEMEINER TEIL 1. Regeln 1.1. Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF einschließlich der Zusätze des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Klassenregeln der jeweiligen Klasse, den Ausschreibungen und der Segelanweisung gesegelt Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften, Klassenregeln, Ausschreibungen und der Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend Für das Finale der 2.4 mr Klasse (nicht Flottenfinale 2.4 mr) gelten die Regeln des Addendum Q. (Das Finale 2.4 mr wird von den 10 besten Seglern, das Flottenfinale 2.4 mr von den Teilnehmern ab Platz 11 der Qualifikation gesegelt) Der aktuelle englische Text des Addendum Q der ISAF steht im Regattabüro zur Verfügung Es gilt die Kategorie C für Werbung gem. ISAF Regulation Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein In Ergänzung zu den WR Regel 46 muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen Führerschein besitzen. 2. Mitteilungen für Teilnehmer 2.1. Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich vor dem Regattabüro. 3. Änderung der Segelanweisungen 3.1. Änderungen der Segelanweisungen werden vor der Steuermannsbesprechung des Tages ausgehängt, an dem sie gelten Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19:00 Uhr des Vortages ausgehängt. 4. Bekanntmachungen an Land 4.1. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen. Sie befindet sich vor dem Regattabüro Es werden keine Flaggensignale an Land gesetzt. 5. Zeitplan der Wettfahrten 5.1. Die Startzeiten sind aus den Segelanweisungen spezieller Teil ersichtlich Wird auf dem Boot der Wettfahrtleitung der Zahlenwimpel 2 gezeigt, so erfolgt das Ankündigungssignal für die nächste Wettfahrt sobald als möglich im Anschluss Nach einer längeren Startverschiebung wird spätestens 4 Minuten vor dem Ankündigungssignal eine orange Flagge gezeigt.
2 6. Klassenflaggen mR Klassenflagge mit Segelzeichen 6.2. Crewboot Flagge F 7. Wettfahrtgebiete 7.1. Die in der Anlage beigefügte Karte zeigt die Wettfahrtgebiete. 8. Bahnen 8.1. Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind eine gelbe Luvmarke und leewärts der Startlinie ein Leetor mit 2 gelben Bahnmarken Die Wettfahrtleitung zeigt am Startschiff die Bahn an: Bahn 1: Start Luvmarke Leetor Ziel Bahn 2: Start Luvmarke Leetor Luvmarke Ziel Bahn 3: Start Luvmarke Leetor Luvmarke Leetor Ziel Bahn 4: Start Luvmarke Leetor Luvmarke Leetor Luvmarke Ziel 8.3. Die Luvmarke bleibt an Backbord. Das Leetor ist zu durchsegeln Die Bahnmarkenlegerboote sind durch eine gelbe Flagge Q gekennzeichnet und bleiben zur Beobachtung in der Nähe der Luvmarke und des Leetores. 9. Bahnmarken 9.1. Die Bahnmarken sind gelbe Zylinder. 10. Revier und Hindernisse Das Revier, Hoch und Niedrigwasserzeiten, Besonderheiten und Hindernisse sowie Gefahren sind in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt. 11. Anmeldung am Startschiff Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote das Startschiff vor ihrem Ankündigungssignal passieren. 12. Start Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten Die Startlinie wird gebildet durch den Mast des Startschiffes und eine gelbe Tonne Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNS oder DNC gewertet (Ergänzung WR 28.1 und Änderung WR A4) 13. Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch den Mast des Zielschiffes und eine gelbe Tonne. 14. Strafsystem Die WR 44.1 und 44.2 sowie die WR P2.1 sind dahingehend geändert, dass nur eine Drehung einschließlich einer Wende und Halse erforderlich ist Es gilt Anhang P
3 15. Zeitlimits Hat kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung der WR 35 und A4). 16. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der Wettfahrtleitung mitteilen Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt Verstöße gegen die Segelanweisungen 11, 12.1, 18, 21, 22 und 23 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöß können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen In Abänderung der WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. 17. Sicherheitsbestimmungen Während der An und Abfahrt zum Regattagebiet und während der Wettfahrten sind ständig persönliche Auftriebsmittel zu tragen Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang (Ergänzung WR 4) Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie.
4 18. Ersatz von Besatzung oder Ausrüstung Ein Wechsel von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Wettfahrtleitung erlaubt Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden. 19. Ausrüstung und Vermessungskontrollen Boot und Ausrüstung können jederzeit auf Einhaltung der Klassenvorschriften überprüft werden. 20. Funktionsboote Boote der Wettfahrtleitung: Flagge Q Schiedsrichterboote: JURY oder J Presseboote: Presse 21. Begleitboote Teamleiter,Trainer und andere Begleitboote müssen im Wettfahrtbüro angemeldet werden, die vom Ausrichter ausgegebene Kennzeichnung am Boot anbringen und schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen Begleitboote müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse einen Abstand von 100 m zum Wettfahrtgebiet einhalten, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder die Wettfahrten durch die Wettfahrtleitung anderweitig beendet wurden. Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert. Nichtbeachtung kann zur Bestrafung der betreuten Boote führen. 22. Einschränkungen beim Aus dem Wasser holen Kielboote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen Erlaubnis der Wettfahrtleitung aus dem Wasser geholt werden. 23. Funkverkehr und Telefon Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.
5 SEGELANWEISUNGEN SPEZIELLER TEIL 1. WETTFAHRTPROGRAMM 1.1 Wettfahrtage sind vom bis Regattagebiet gemäß Anhang A. Ein Lageplan der Anlagen des WSC findet sich im Anhang B (Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen im Hafen und auf dem Clubgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in den dafür vorgesehenen Behältern in der Bootshalle oder hinter dem Seglerheim entsorgt werden) 1.3 Programm: :00 18:00 Kranen der Boote und soweit erforderlich Sinkteste 15:00 Trainingsregatta 19:00 Eröffnungsveranstaltung im Seglerheim :45 Steuermannsbesprechung vor dem Regattabüro 10:00 Ankündigungssignal 1.Wettfahrt (anschließend ist vormittags die 2.Wettfahrt und nachmittags die 3. und 4.Wettfahrt vorgesehen) 18:00 Abteilungsversammlung DBS 19:00 Veranstaltung im Seglerheim und Tagessiegerehrung :45 Steuermannsbesprechung vor dem Regattabüro 10:00 Ankündigungssignal 5.Wettfahrt (anschließend ist vormittags die 6.Wettfahrt und nachmittags die 7. und 8.Wettfahrt vorgesehen) 19:00 Veranstaltung im Seglerheim und Tagessiegerehrung :45 Steuermannsbesprechung vor dem Regattabüro 10:00 Ankündigungssignal Flottenfinale 2.4 mr Klasse 10:05 Ankündigungssignal 9.Wettfahrt Crewboote anschließend Ankündigungssignal Finale 2.4 mr Klasse anschließend Siegerehrung 1.4 Änderungen werden entweder durch entsprechende Signalgebung im Anschluss an die vorausgehende Wettfahrt oder durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben. 1.5 Das Startsignal für die 2.4 mr Klasse ist jeweils das Ankündigungssignal für die Crewboote. 1.6 Die letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal ist am Sonntag um Uhr
6 2. WERTUNG (PUNKTESYSTEM) 2.1 Es wird nach dem Low Point System gemäß WR Anhang A gesegelt. Die Anzahl der Streicher bestimmt sich nach MO F Finale und Flottenfinale der 2.4 mr Klasse können nicht gestrichen werden (MO F 10.3, 10.4). Die Punktewertung folgt aus MO F 10.3 bis Crewboote segeln entgegen der MO F kein Finale/Flottenfinale. Werden 5 oder mehr Wettfahrten für Crewboote gesegelt, wird die schlechteste Wertung jedes Teilnehmers gestrichen. Nehmen EFSIX 2000 und SONAR bei den Crewbooten teil, werden die Klassen getrennt bewertet. 3. PREISE 3.1 Preise für den offenen Deutschlandpokal der 2.4 mr vergibt der WSC 3.2 Preise für die 18. Internationalen Deutschen Meisterschaften 2009 (DBS) der 2.4mR Klasse vergibt der Deutsche Behindertensportverband e.v. (DBS) für den / die Sieger / Siegerin sowie für den 2. und 3. Platz. Der / die Sieger / Siegerin trägt den Titel: Internationale(r) Deutscher Meister / Meisterin 2009 (DBS) 2.4mR Klasse 3.3 Preise für die 18. Internationalen Deutschen Meisterschaften 2009(DBS) der Crewboote vergibt der Deutsche Behindertensportverband e.v (DBS) für den / die Sieger / Siegerin sowie für den 2. und 3. Platz. Der / die Sieger / Siegerin tragen den Titel: Internationale(r) Deutscher Meister / Meisterin 2009 (DBS) Crewboote EFSIX 2000 Internationaler(r) Deutscher Meister/ Meisterin 2009 (DBS) Crewboote SONAR
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