RECYCLING AMTLICH. Abfallwirtschaftsgesellschaft Rems-Murr-Kreis mbh. Rückblende Weihnachtsfeier vom Seniorennachmittag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RECYCLING AMTLICH. Abfallwirtschaftsgesellschaft Rems-Murr-Kreis mbh. Rückblende Weihnachtsfeier vom Seniorennachmittag"

Transkript

1 Diese Ausgabe erscheint auch online Mitteilungsblatt der Gemeinde ALTHÜTTE Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde althütte Mittwoch, 4. Januar 2017 Bürgermeisteramt Althütte Rathausplatz Althütte 1 DRK-Ortsverein Althütte Lebensretter gesucht! INHALT Seite 4 Bereitschaftsdienste Seite 2 Amtlich Seite 7 Schulen Kindergärten Seite 10 Jubilare Kirchen Seite 11 Vereine Seite 14 Informativ Blutspende am Samstag, den 07. Januar 2017 von 10:45 14:15 Uhr in der Festhalle Althütte! Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit! Der DRK Ortsverein Althütte und die Gemeinde Althütte laden alle en alle Mitbürgerinnen und Mitbürgerinnen und Mitbürger zwischen 18 und 70 Jahren herzlich zu dieser Blutspendeaktion ein. Vor allem freuen wir uns über gesunde und mutige Erstspender! Der DRK Ortsverein Althütte freut sich auf Ihr Kommen. Informationen erhalten Sie unter: oder unter info@drk-althuette.de

2 2 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 RECYCLING Abfallwirtschaftsgesellschaft Rems-Murr-Kreis mbh Neu: Kostenlose Abfall-App der AWG Gerade erst sind die gedruckten Entsorgungskalender der AWG zusammen mit der Informationsbroschüre verteilt worden. Wer diese Informationen gerne papierlos und auch unterwegs nutzen möchte, kann dazu seit kurzer Zeit auf die neue Smartphone-App der AWG zugreifen. Ganz bequem können über die App Entsorgungstermine abgerufen, Entsorgungseinrichtungen oder Verkaufsstellen angezeigt werden und noch einiges mehr. Beim Öffnen der App wird man zunächst nach seiner Adresse gefragt, damit die korrekten Entsorgungstermine angezeigt werden können. Es ist aber auch möglich, Termine für sonstige Adressen abzufragen, zum Beispiel, weil man an einem Gebäude die Hausverwaltung übernimmt oder als Hausmeister tätig ist. Sehr komfortabel ist in dieser Hinsicht auch die Erinnerungsfunktion, für die man sich über die App anmelden kann. Gerade bei feiertagsbedingten Terminverschiebungen kann sich diese Funktion als sehr hilfreich erweisen. Ganz neu ist auch das in der App eingebaute Abfall-ABC. Einfach den gesuchten Begriff eingeben und der passende Entsorgungshinweis wird angezeigt. Seitens der AWG wird darauf hingewiesen, dass das Abfall-ABC fortlaufend anhand von nachgefragten Begriffen ergänzt wird. Für Januar 2017 ist geplant, auch die "AWG-Fundgrube" in die App einzubauen. Damit wird es einfacher, gebrauchte Dinge an Interessierte weiterzugeben. Die Smartphone-App ist kostenlos in drei verschiedenen Stores erhältlich, so dass jeder Nutzer eines Android Smartphones, eines Windows-Phone oder eines iphone die App verwenden kann. Für Fragen oder Anregungen steht die Abfallberatung unter 07151/ oder per unter info@awg-rems-murr.de zur Verfügung AWG Waiblingen - Stuttgarter Str Waiblingen Telefon / / Fax / presse@awg-rems-murr.de AMTLICH Rückblende Weihnachtsfeier vom Seniorennachmittag Am 12. Dezember fand mit fast 30 Senioren im Gemeindehaus unsere Weihnachtsfeier statt. An dieser Stelle möchten wir uns auch nochmals bei den Kindern der Klasse 3 der Anna-Haag-Grundschule unter der Leitung von Frau Maile bedanken, die den Nachmittag mit Liedern, Gedichten und der Aufführung vom Weihnachtshasen zur Freude der Senioren sehr bereicherten. Traditionell besuchte uns auch wieder höchstpersönlich der Bischof und brachte uns eine kleine Geschichte mit. Anschließend verteilte er noch Süßigkeiten an die Kinder. Die Senioren freuten sich über Kaffee, Stollen, Gebäck, gute Gespräche und Weihnachtslieder und allzu schnell ging der gemütliche Adventsnachmittag vorüber. Wir wünschen allen Senioren für 2017 viel Gesundheit und Freude. Bis zum nächsten Mal am 9. Januar 2017 in alter Frische eure Christa, Christel und Angelika.

3 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 3 HeimatKultur Althütte Verein gegründet Wir suchen weiter Mitglieder, die sich im Verein engagieren möchten. Machen Sie mit! Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Melden Sie sich gerne bei einem der genannten Vorstandsmitglieder um weitere Informationen zu erhalten. Zur Gründungsveranstaltung in der Festhalle Althütte am Sonntag, dem waren über 80 Gäste gekommen. Sven Semet, der die Veranstaltung moderierte, begrüßte und stellte die Agenda zur Gründungszeremonie vor. Anschließend begrüßte Herr Bürgermeister Sczuka die Anwesenden, bedankte sich bei den Verantwortlichen für die Bereitschaft zur Gründung des Vereins und die bereits im Vorfeld geleistete Arbeit. Als Startkapital soll der diesjährige Erlös der alljährl. Aktion Spenden statt Weihnachts- und Neujahrskarten der Gemeinde dem Verein zugute kommen. Danach übernahm Markus Frank. In seiner Rede beschrieb er Gedanken, was Heimat ursprünglich bedeutete und was es für den Einzelnen heute bedeuten könnte. Desweiteren stellte er die Satzung des Vereins vor und erläuterte die einzelnen Paragraphen. Die anschließende Wahl des Vorstands wurde nach einstimmiger Abstimmung in offener Wahl geführt. BM Sczuka übernahm die Durchführung der Wahl und stellte die Vorstandsmitglieder vor, welche sich im Vorfeld dazu bereit erklärt hatten, im neu gewählten Vorstand mitzuarbeiten. Nach den Wahlen gratulierte Bürgermeister Sczuka dem Vorstand zur Wahl und übergab das Mikrofon an Markus Frank, der die Genehmigung der Satzung durch die Mitgliederversammlung durchführte. Die Satzung wurde einstimmig angenommen. Markus Frank bedankte sich bei allen Anwesenden u. im Speziellen bei Helmut Dreher, der in den letzten Jahren unermüdlich für das Heimatmuseum tätig war und warb noch dafür, dass Althüttener Geschichten und Geschichtle aufgeschrieben werden könnten. Unter dem Tagesordungspunkt Verschiedenes wies Till Semet u. a. darauf hin, dass das Heimatmuseum dringend alte Werkzeuge wie zum Beispiel alte Schindelmesser, aber auch Stühle, Glas und alte Kleider sucht. Gerne auch als Leihgabe. Es sind an diesem Tag fast 70 Gründungsmitglieder in den HeimatKulturVerein eingetreten. Der neugewählte Vorstand freut sich auf eine rege und aktive Vereinsarbeit und auf die Zusammenarbeit mit vielen Vereinen in der Gemeinde Althütte. Im ersten Wahlgang wurde der Vorstand, der aus 9 Mitgliedern besteht, einstimmig durch Handzeichen (ohne Gegenstimme oder Stimmenthaltung) gewählt. Bild nebenstehend (v.l.nach r.) S.Diehl/T.Semet/T.Schaile-Kiesel/M.Frank/H.Heinrich/ H.Dreher/C.Semet/J.Nagel/D.Hertler In einer weiteren Wahl wurden zwei Kassenprüfer, die sich spontan zur Mitarbeit bereit erklärten, einstimmig gewählt. Kassenprüfer: Rolf Rau und Daniela Lüdecke. Vorsitzender: Markus Frank Stellvertr.Vorsitzende: Tanja Schaile-Kiesel Museumsleiter: Helmut Dreher Beisitzer: Silvia Diehl Christina Semet, Till Semet Kassier: Daniela Hertler Schriftführerin: Heike Heinrich Öffentlichkeitsarbeit: Jo Nagel

4 4 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 NOTDIENSTE NOTDIENSTE Notruf 110 Feuerwehr 112 Polizeiposten Weissach im Tal Rettungsdienst/Krankentransport Euronotruf 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst mit einheitlicher Rufnummer: Gemeindebezirk Althütte und Waldenweiler Ärztlicher Notfalldienst Wieslauftal Montag bis Freitag von Uhr bis 7.00 Uhr Samstag bis Montag von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr Gemeindebezirk Sechselberg ohne Waldenweiler Ärztlicher Notfalldienst im Gesundheitszentrum in Backnang, Stuttgarter Straße 107 Samstags ab 8.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr und an Feiertagen von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Informationen über den zuständigen Notdienst an Werktagen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Augenärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Telefon oder Augen SOS Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Gebietsdienst Außerhalb der Sprechstunden 8.00 bis 8.00 Uhr am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen, Telefon Kinderärztlicher Notfalldienst: Fachärztlicher Notfalldienst für Kinder/Jugendliche Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst in den Ambulanzräumen der Kinderklinik Winnenden (71364 Winnenden, Jakobsweg 1) werktags Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von Uhr. Tel / Gynäkologischer Notdienst Täglich unter der Telefonnummer Orthopädisch-Chirurgischer Notdienst Von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter folgender Telefonnummer bekannt gegeben: Telefon Apotheken-Bereitschaftsdienst Den Apothekenbereitschaftsdienst entnehmen Sie bitte der örtlichen Tagespresse. Notdienstpläne für das Jahr 2016 liegen in den Apotheken aus. Der Bereitschaftsdienst wird auch zentral unter folgender Telefonnummer bekannt gegeben: Der Anruf ist gebührenpflichtig. Tierärztlicher Notdienst Bereich Rudersberg, Berglen, Althütte und Winnenden für Groß- und Kleintiere (wenn Haustierarzt nicht erreichbar) über die Wochenenden und feiertags Notfalldienstnummer: Bitte informieren Sie sich auch über den tierärztlichen Notdienst in Ihrer Tageszeitung! (Telefonische Voranmeldung erbeten) Zeiten für den Notdienst: Beginn: Samstag Uhr, Ende Montag 2.00 Uhr An Feiertagen: Am Tag vor dem Feiertag Beginn: Uhr am Tag nach dem Feiertag Ende: 2.00 Uhr Pflegedienst Bethel Welzheim Hauptstraße 70 in Althütte Ambulante Pflege Tel , Fax , PDWE@BethelNet.de Essen auf Rädern: Telefon Wir unterstützen und informieren Sie persönlich und fachkundig in den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung. Terminvereinbarung jederzeit möglich. Diakoniestation Wieslauftal Ansprechpartner für ambulante Pflege: Rose Bürkle, Natascha Bobleter, Telefon , Fax Nachbarschaftshilfe der Kath. Kirchengemeinde Auenwald/Althütte Einsatzleitung Frau Cornelia Datphäus-Strohmaier, Erlenweg 3, Auenwald, Telefon , Fax ASB/Mobile Krankenpflege Christine Vitanostra, Althütte, Am Rotwäldle 3/1 Telefon , Fax , Handy Pflege und Betreuung zu Hause - in Althütte und Teilorte Pflegebegleiter Er hilft kostenlos und neutral Lösungen in schwierigen Lebenslagen z. B. im Krankheits- oder Pflegefall zu finden. Telefon Wir rufen gerne zurück. Borreliose und FSME Bund Deutschland e.v. Fragen zum Thema Zeckenstich oder Borreliose? Information und Beratung: Annemarie Christoph, Telefon , annemarie.c@web.de Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.v. Spinnerei 44, Backnang, info@hospiz-remsmurr.de Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen Ambulanter Hospizdienst Telefon , ambulantes@hospiz-remsmurr.de Einsatzleitung für den gesamten Rems-Murr-Kreis Unterstützung zu Hause, im Krankenhaus und im Pflegeheim Kinder- und Jugendhospizdienst Pusteblume Telefon , kinder@hospiz-remsmurr.de Begleitungen von Kindern, Jugendlichen bei Krankheit, Tod und Trauer Stationäres Hospiz Backnang Telefon , Stationaeres@hospiz-remsmurr.de Tagesmütter Welzheimer Wald e.v. Brunnenstraße 18, Welzheim, Tel Montag - Freitag Uhr, Dienstag und Donnerstag Uhr, Regionalbüro Rudersberg, Mörikeweg: Donnerstag Uhr Frau Bader Öffnungszeiten Rathaus Althütte Montag 8:30 bis 12:00 Uhr Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon Rathaus

5 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 5 Jagdgenossenschaft Althütte Satzung der Jagdgenossenschaft Althütte (JGS) vom 20. Dezember 2016 Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Althütte am 20. Dezember 2016 folgende beschlossen: S A T Z U N G 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Althütte" und hat ihren Sitz in Althütte. 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG ( 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen ( 6), 2. der Gemeinderat ( 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft, 3. der Jagdausschuss ( 12). 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 8 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird, und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, c) Abrundung, Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach 10 Abs. 4 JWMG, f) die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an neue Pächter i. S. v. 15 Abs. 4 Satz 4 JWMG und 2 Abs. 3 DVO JWMG, g) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, h) Änderungen der Satzung, i) die Erhebung einer Umlage. 10 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 11 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen,

6 6 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, soweit die Verpachtung nicht an neue Pächter im Rahmen des 9 Buchstabe f) erfolgt, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 12 Beschließender Jagdausschuss 1. Der Jagdausschuss ist ein beschließender Ausschuss und besteht aus dem Ortsobmann des Ortsverbands des Kreisbauernverbands oder einem von ihm bestellten Vertreter und vier Jagdgenossen sowie zwei Stellvertretern, die von der Versammlung der Jagdgenossen gewählt werden. Im Ausschuss müssen jeweils zwei Jagdgenossen aus dem Gemeindebezirk Althütte und aus dem Gemeindebezirk Sechselberg vertreten sein. Die Amtszeit dieser gewählten Vertreter dauert neun Jahre. 2. Der Ausschuss wird vom Gemeinderat durch rechtzeitige Einzelbenachrichtigung mindestens einmal jährlich am Jahresende einberufen. 13 Aufgaben des Jagdausschusses Die Aufgaben des Jagdausschusses bestehen in der Prüfung a) der Durchführung der Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, b) der Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und c) der Berichterstattung des Gemeinderats über den Umfang von Wildschäden innerhalb des Jagdjahres. 14 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster) zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. 15 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. 16 Abschussplanung Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Gemeinderat den von den Jagdausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr ( 21), bei Rehwild für die kommenden drei Jagdjahre, aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, Althütte, ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen einschließlich eventueller Änderungsvorschläge im Abschussplan vermerken. 17 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 18 Verwendung des Reinertrags 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde Althütte zweckgebunden für die Feldwegeunterhaltung sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke innerhalb der Gemeindegrenzen zur Verfügung gestellt wird. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags nach Nr. 2 wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Auszahlungsantrag erhoben und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet. Für die Erhebung der Gebühr gelten die Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Althütte entsprechend. Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 100,00 EUR, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 100,00 EUR erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. 19 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft werden in einem Unterabschnitt des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge gebucht. Ein entsprechender Auszug aus dem Sachbuch ist nach Abschluss der Jahresrechnung dem vom Gemeinderat bestellten Rechnungsprüfer vorzulegen. 20 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft einschließlich etwaiger Rücklagen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. 21 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. 22 Bekanntmachungen Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft ( 6), die Auslegung des Abschussplans ( 16) und die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte. 23 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung der Jagdgenossenschaft Althütte vom 12. Januar 1999 in der Fassung vom 15. Januar 2008 außer Kraft. Jagdgenossenschaft Althütte Althütte, den 22. Dezember 2016 Gez. Sczuka, Bürgermeister

7 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 7 Jagdgenossenschaft Althütte - Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung - Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Althütte hat am 20. Dezember 2016 einstimmig beschlossen, die Verwaltung auf den Gemeinderat der Gemeinde Althütte zu übertragen. Der Gemeinderat Althütte hat dieser Übertragung bereits vorab durch Beschluss vom 22. November 2016 zugestimmt. Die Jagdgenossenschaft hat gleichzeitig beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeindeverwaltung zweckgebunden für die Feldwegeunterhaltung sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke innerhalb der Gemeindegrenzen zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet des Beschlusses über die Verwendung des Reinertrags kann jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, gemäß 16 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) die Auszahlung seines Anteils verlangen. Bitte beachten! Die Jahresveranlagung (Hundesteuer, Gewerbesteuer, Krankenpflegestation und Grundsteuer nur bei Änderungen) wurde Ihnen in den letzten Tagen zugestellt. Bei Rückfragen hierzu bitten wir Sie sich an Frau Staudt unter der Telefonnummer / zu melden und nicht wie auf den Bescheiden angegeben unter der Durchwahl -15. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Finanzverwaltung SCHULEN Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstands Bürgermeisteramt Althütte, Rathausplatz 1, Althütte geltend gemacht wird. Althütte, den 22. Dezember 2016 Verwaltung der Jagdgenossenschaft Althütte Gez. Sczuka, Bürgermeister Liebe Seniorinnen und Senioren, gut gelaunt starten wir im neuen Jahr wieder mit den Seniorennachmittagen und laden alle herzlichst dazu ein: Montag, 9. Januar 2017 von bis Uhr im ev. Gemeindehaus Es freuen sich auf euer Kommen Christa, Christel und Angelika Zuschuss für Obstbaumpflanzung auf Gemarkung Kallenberg und Lutzenberg südlich der L 1120 Die Jagdgenossenschaft Rudersberg hilft durch finanzielle Förderung mit, den Bestand an zahlreichen Streuobstwiesen in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu pflegen, und gewährt den Eigentümern von Streuobstwiesen im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rudersberg, also auch auf den Flächen des Jagdtauschvertrags auf Gemarkung Kallenberg und Gemarkung Lutzenberg südlich der L 1120, ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs einen Zuschuss zur Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen. Bezuschusst werden höchstens drei hochstämmige Obstbäume von resistenten Sorten, die außerhalb bebauter Ortschaften gepflanzt wurden. Der Zuschussantrag, auf dem der Name und die Adresse des Grundstücksbesitzers, die Flurstücksnummer und die Markungsbezeichnung des Pflanzgrundstücks anzugeben sind, ist auch beim Rathaus Althütte, Zimmer 7, Herrn Sturm, Tel , erhältlich. Pro Baum wird ein Zuschuss von 10,00 EUR gewährt. Ein Rechnungsbeleg über den Kauf der Bäume ist dem Antrag beizufügen. Die Anträge werden bei den Obst- und Gartenbauvereinen in Rudersberg angenommen und ausgezahlt (unter anderem bei Herrn Karl Schwarz, Buchenweg 11, Rudersberg). Wer liest, gewinnt immer Im Dezember wurde in den sechsten Klassen am Bildungszentrum Weissacher Tal fleißig um die Wette gelesen. Es galt, die Schulsieger für den 58. Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu ermitteln. Die diesjährigen Schulsieger, Alina S. (Klasse 6c, Gymnasium), Leni W. (Klasse 6i, Gemeinschaftsschule) und Julia P. (Klasse 6g, Realschule), werden nun in der nächsten Runde beim Kreis- und Stadtentscheid die drei Abteilungen des BIZEs vertreten. Aber nicht nur die Gewinner des Vorlesewettbewerbs profitieren von der größten und ältesten Leseförderaktion Deutschlands.Von actionreichen Fantasyromanen bis hin zu spannenden Jugendkrimis waren sämtliche Genres aus der Welt der Literatur bei der Bücherauswahl der insgesamt neun sechsten Klassen vertreten. Bei der ersten Runde des Vorlesewettbewerbs, dem Klassenentscheid, durfte jedes Kind einen Roman seiner Wahl in den Deutschunterricht mitbringen, diesen vorstellen und eine Textstelle daraus vorlesen. Wurde der Text flüssig vorgelesen? Konnte der Vorlesende die Textstelle ausdrucksvoll und fesselnd vortragen? Mit diesen und noch einigen Kriterien mehr ermittelten die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Deutschlehrern die jeweiligen Klassensieger, die daraufhin bei den Schulentscheiden aller drei Abteilungen des Bildungszentrums gegeneinander antraten. Bereits in dieser ersten Phase wurde der Wert der Veranstaltung offenkundig. Nicht nur das laute Lesen als ein Bereich der Lesekompetenz wurde durch die intensive Vorbereitung aller Kinder gefördert, es konnte auch viel Freude am Lesen selbst und die Neugier auf neuen Lesestoff geweckt werden, sodass viele Bücher nach diesen Stunden rege getauscht und ausgeliehen wurden. Nun heißt es Daumendrücken für die nächste Runde.

8 8 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 Anna-Haag-Grundschule Althütte Waffelbacktag an der Anna-Haag-Grundschule Althütte Am vergangenen Freitag fand das traditionelle Waffelbacken für unsere Anna-Haag-Grundschüler statt. Das gesamte Schulhaus füllte sich schon am frühen Vormittag mit wohlriechendem Duft und kündigte das alljährliche Waffelback-Event an. gez. E. König Grundschule Sechselberg Dank des engagierten Einsatzes der Elternvertreter unserer Schule und zahlreicher Waffelbäckerinnen konnten alle Schülerinnen und Schüler der Schule wohlschmeckende Waffeln und frisch zubereiteten Kinderpunsch genießen. Die Köstlichkeiten fanden natürlich bei den Schülern reißenden Absatz und manche konnten auch mehrere Waffeln verzehren. Zum Schluss waren alle Teigschüsseln geleert. Schulweihnachtsfeier Unmittelbar vor den Weihnachtsferien am Donnerstag, den 22. Dezember 2016, gab es an der Grundschule Sechselberg die traditionelle Schulweihnachtsfeier, zu der - wie in jedem Jahr - wieder zahlreiche Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern und Gäste erschienen waren. Noch vor der offiziellen Begrüßung wartete die Bläserklasse unter Leitung von Michael Hauff mit dem bekannten Weihnachtslied Jingle Bells auf. Der Dank gilt allen engagierten Elternvertretern und allen fleißigen Helferinnen unserer Schule, die zum Gelingen beigetragen haben. Eine wirklich vorbildhafte Aktion, die von den Eltern unserer Schule geleistet wurde und die sicherlich im nächsten Jahr fortgesetzt wird.

9 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 9 Die Erst- und Zweitklässler steuerten gleich drei Beiträge zur Feier bei. Zunächst trugen sie das Nikolaus-ABC-Gedicht vor, dann sangen sie das Lied Weihnachten ist Party für Jesus und schließlich führten sie noch einen Lichtertanz auf. Einstudiert wurden die Programmpunkte von ihren Lehrerinnen Frau Riker, Frau Keller und Frau Metzger. Richtig cool wurde es, als anschließend die Viertklässler von Frau Felger, den Zuschauern den Knecht-Ruprecht-Rap präsentierten. Schließlich präsentierten die beiden Flötenklassen der Schule unter Leitung von Frau Kaiser weihnachtliche Klänge. War das Vorspiel anfangs noch besinnlich, wurden die Stücke zur großen Freude des Publikums zunehmend fetziger vorgetragen. Nach den Weihnachts- und Ferienwünschen von Herrn Mücke wurden die Kinder mit dem gemeinsam gesungenen Weihnachtslied Vom Himmel hoch in die Ferien entlassen. Die Drittklässler von Frau Trentberg führten gemeinsam mit dem von Frau Felger geleiteten Schulchor das Krippenspiel Ihr Kinderlein kommet auf. Die Elternbeiratsvorsitzende, Frau Obermann, nutzte die Weihnachtsfeier, um sich bei den Lehrkräften und dem Schulpersonal mit einem Präsent zu bedanken. Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Althütte Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon , Fax , Anzeigenverkauf: Tel rottweil@nussbaum-medien.de Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Reinhold Sczuka oder sein Vertreter im Amt für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Weil der Stadt, Tel , abonnenten@wdspressevertrieb.de, Internet:

10 10 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 STANDESAMT Sterbefälle Am ist Frau Lotte Margarete Völker, geb. Eisenhardt, wohnhaft gewesen in Althütte, Hörschhofer Straße 12, verstorben. Den Hinterbliebenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. KIRCHEN Evangelische Kirchengemeinde Althütte Pfarramt Althütte: Pfarrer Erhard Falk Althütte, Hauptstr. 40 Tel. (07183) (mit AB) und Fax pfarramt.althuette@elk-wue.de Sekretärin im Pfarramt: Frau Christina Seifried Bürozeiten: dienstags und donnerstags von 9:00-12:00 Uhr Tel. (07183) und Christina.Seifried@Kirche-Althuette.de Ansprechpartner für die Seelsorge: Bei Ehe-, Familien-, Lebens- und Suchtberatung Kurberatung und Erholungsvermittlung Diakonische Bezirkstelle Backnang, Tel. (07191) Diakoniestation Wieslauftal Ansprechpartner für ambulante Pflege: Rose Bürkle, Natascha Bobleter Tel. (07183) Fax (07183) Gottesdienst auf Kassette: Hans-Joachim Seidel, Althütte, Heuweg 8 Tel. (07183) Redaktionsschluss für die kirchl. Nachrichten: Donnerstag, 12:00 Uhr Auf einen Blick - Wir laden herzlich ein: Sonntag, 8. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias 9:15 Uhr Gottesdienst in Sechselberg (Herr Neumeier; Opfer: Gideonbund) 10:15 Uhr Gottesdienst mit der Blechbläserformation BRASSIX in Althütte (Herr Neumeier; Opfer: Gideonbund), anschließend Kirchenkaffee Montag, 9. Januar 14:30 Uhr Seniorennachmittag in Althütte 19:30 Uhr Allianz-Gebetswoche im Gemeindehaus 20:00 Uhr Chor in Sechselberg Dienstag, 10. Januar 19:30 Uhr Posaunenchor Mittwoch, 11. Januar 10:00 Uhr Spielkreis Krabbelzwerge im Gemeindehaus 15:15 Uhr Konfirmandenunterricht für Sechselberg und Althütte im Gemeindehaus 17:30 Uhr U16 Volleyballtraining in der Sporthalle Althütte Donnerstag, 12. Januar 16:00 Uhr U12 Volleyballtraining in der Sporthalle Althütte 19:30 Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus Distrikt-Missionsgottesdienst in Oberbrüden Herzliche Einladung zum Distrikts-Gottesdienst am Freitag, den 6. Januar (Erscheinungsfest) um 10 Uhr in der Peterskirche in Oberbrüden mit Pfarrer Heinrich Georg Rothe (Dienst für Mission und Ökumene, Islambeauftragter der Evangelischen Landeskirche in Württemberg). Internationale Allianz-Gebetswoche vom 8. bis 15. Januar Die Evangelische Allianz Oberes Murrtal lädt zu Abenden der Internationalen Allianz-Gebetswoche ein. Weltweit treffen sich Christen zum gemeinsamen Gebet. Der zweite Abend findet am Montag, 9. Januar um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Althütte statt und wird abendlich an verschiedenen Orten fortgeführt. Weitere Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte dem Informationszettel in den Kirchen bzw. auf der Internetseite der Kirchengemeinde. Blechbläserformation BRASSIX am 8. Januar im Gottesdienst Am 8. Januar bereichert BRASSIX den Gottesdienst in Althütte. Die unabhängige Blechbläserformation besteht seit 1994 und vereint Laienmusiker, die in Ensembles zwischen Neresheim und Esslingen musizieren. Leiter von BRASSIX ist Eckhard Vörding aus Althütte. Urlaub von Pfarrer Falk Vom 2. bis 8. Januar ist Pfarrer Falk in Urlaub. Die seelsorgerliche Vertretung hat Pfarrer Stroh von Oberweissach Tel.: Pfarrbüro vom Januar nicht besetzt! Das Pfarrbüro im vom Januar wegen Urlaub nicht besetzt. An alle Kassenverwalter/-innen der kirchlichen Gruppen Bitte die Abrechnungen von 2016 nach Ablauf des Jahres im Pfarrhaus oder bei unserer Kirchenpflegerin Heike Schäfer, Theodor- Heuss-Str. 35, direkt abgeben oder einwerfen. Seniorennachmittag am 9. Januar in Althütte Am Montag, den 9. Januar findet um 14:30 Uhr der nächste Seniorennachmittag im evangelischen Gemeindehaus in Althütte statt. Wir laden alle Senioren herzlich zu einem fröhlichen Nachmittag ein. Katholische Kirchengemeinde Auenwald Althütte Katholisches Pfarramt Ebersberg Kirchberg 7, Auenwald-Ebersberg Tel.: / , Fax: / pfarrbuero.ebersberg@kswt.de Internet: (Katholische Seelsorgeeinheit Weissacher Tal) Pfarrer Thomas Müller, Weissach im Tal, Tel / pfarrer.mueller@kswt.de Pastoralreferent: Th. Blazek, Tel.: / pastref.blazek@kswt.de Pfarramtssekretärin: Fr. Ceh Öffnungszeiten Pfarrbüro: Mo , Do. und Fr Einrichtung der Gemeinde: Nachbarschaftshilfe der Katholischen Kirchengemeinde Einsatzleitung: Frau Datphäus-Strohmaier, Tel.: / , Fax: / Gottesdienste: Donnerstag, 05. Januar Johannes Nepomuk Neumann 08:00 Uhr Ebersberg Eucharistiefeier anschließend Frühstück ( Werner Strempfer) ( Isabell Zäpf) Freitag, 06. Januar Erscheinung des Herrn 09:00 Uhr Ebersberg Familiengottesdienst (Festgottesdienst) mit Sternsingern 10:30 Uhr Allmersbach Familiengottesdienst (Festgottesdienst) mit Sternsingern 18:00 Uhr Althütte Festgottesdienst Sonntag, 08. Januar Taufe des Herrn 09:00 Uhr Ebersberg Eucharistiefeier ( Adolf Bohl)

11 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 11 10:30 Uhr Unterweissach Eucharistiefeier, anschließend Neujahrsbegegnung 18:00 Uhr Althütte Eucharistiefeier Mittwoch, 11. Januar 18:00 Uhr Unterweissach Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Januar 08:00 Uhr Ebersberg Eucharistiefeier, anschließend Frühstück Freitag, 13. Januar Hilarius Uhr Ebersberg Katechetischer Gottesdienst der Erstkommunionkinder (Eucharistiefeier) Samstag, 14. Januar Uhr Allmersbach Eucharistiefeier am Vorabend (AuftaktgottesdienstProzess Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten ) Sonntag, 15. Januar 2. Sonntag im Jahreskreis 10:30 Uhr Ebersberg Eucharistiefeier (Auftaktgottesdienst- Prozess Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten ), anschließend Neujahrsbegegnung Aus dem Gemeindeleben Der Kirchengemeinderat trifft sich zur nächsten Sitzung am Dienstag, 10. Januar 2017 um Uhr im Gemeindezentrum Ebersberg. Gottesdienste zum Auftakt des Prozesses Kirche am Ort Kirche an vielen Orten gestalten Wie bereits im letzten Gemeindebrief zu lesen war, führt unsere Diözese in den nächsten Jahren auf allen Ebenen einen Gesprächsund Entwicklungsprozess unter dem Motto Kirche am Ort - Kirche an vielen Orten gestalten durch, welcher auch für alle Seelsorgeeinheiten verpflichtend ist. Wir laden herzlich ein zu den Auftaktgottesdiensten in unseren Kirchengemeinden -am Samstag, den 14. Januar 2017 um Uhr in Allmersbach -am Sonntag, den 15. Januar 2017 um Uhr in Ebersberg In diesen Gottesdiensten sollen die geistlichen Haltungen anklingen, welche uns auf diesem Entwicklungsweg leiten und begleiten sollen. Außerdem wird sich das Prozessteam unserer Seelsorgeeinheit vorstellen. (Pfr. Thomas Müller) Herzliche Einladung zur Neujahrsbegegnung am Sonntag, den 15. Januar 2017! Alle Gemeindemitglieder sind nach dem Gottesdienst in das Gemeindezentrum Ebersberg zur Neujahrsbegegnung herzlich eingeladen! Wir wünschen allen ein gesegnetes und friedvolles neues Jahr 2017! VEREINE Chorgemeinschaft Althütte-Sechselberg Liebe aktive Sängerinnen und Sänger, unsere erste Probe im Neuen Jahr ist am im Bürgerhaus in Althütte- Sechselberg: Nur Männer: 20:00 Uhr 22:30 Uhr Die erste gemeinsame Probe ist am : Frauen: 19:30 Uhr - 20:30 Uhr Gemeinsam: 20:30 Uhr 21:30 Uhr Männer: 21:30 Uhr 22:30 Uhr Wir wünschen allen ein Gutes neues Jahr Am Samstag, dem beginnt unser Chorwochenende der Männer für die Vorbereitung auf das Konzert. Bitte vormerken. Vorankündigung: Am findet unser Abschlußkonzert des Männerprojektchors in der Festhalle in Althütte statt. Schiff Ahoi! Seemannslieder - auch zum Mitsingen. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine schöne Woche wünscht die Vorstandschaft. Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Althütte Blutspendetermin in Althütte Am Samstag, 7. Januar gibt es wieder einen Blutspendetermin in Althütte. Von 10:45-14:15 Uhr kann in der Festhalle "Leben gerettet" werden. Ihre Treue als Blutspender (3 x in den letzten 12 Monaten) wird bei Ihrer nächsten Blutspende in Althütte mit einem erweiterten Gesundheitscheck belohnt. Außerdem gibt es als Dankeschön zum Mittagessen lecker gegrillte Hähnchen oder eine vegetarische Mahlzeit. Wir freuen uns schon jetzt viele Besucher zur Blutspende in Althütte zu begrüßen. WICHTIGER TERMIN - BITTE JETZT SCHON EINPLANEN. DRK Sozialarbeit Senioren-Gymnastik und Tanzen dienstags: 09:30-10:30 Uhr und 13:30-14:30 Uhr, Gymnastik in der Sporthalle Althütte 17:30-18:30 Uhr, Hüftgymnastik im kleinen Saal, Festhalle Althütte donnerstags: 09:00-10:00 Uhr, Gymnastik im Bürgerhaus Sechselberg freitags: 14:30-16:30 Uhr, Seniorentanz im kleinen Saal, Festhalle Althütte Aktivierende Hausbesuche nach terminlicher Absprache gerne auch wöchentlich. Alle Termine finden wöchentlich außerhalb der Schulferien statt. Fragen und Infos zum Angebot der Sozialarbeit des DRK-Ortsvereins Althütte erhalten Sie unter info@drk-althuette.de oder direkt bei der DRK-Sozialleiterin Christa Frohnmayer unter 07192/ Wir wünschen unseren Teilnehmer(innen) bei den Angeboten der Sozialarbeit viel Freude! Bleiben Sie fit & gesund! DRK Aktivierende Hausbesuche unterstützen die Beweglichkeit und erhalten die Gesundheit Besuchen Sie uns im Internet unter " oder auf Facebook "DRK Ortsverein Althütte"

12 12 MITTEILUNGSBLATT Althütte 4. Januar 2017 Nr. 1 Jugendrotkreuz Das Jugendrotkreuz Althütte trifft sich alle 14 Tage mittwochs zu spannenden JRK-Abenden. Wir freuen uns immer auf viele Jugendliche im Alter von 8-15 Jahren, die Interesse haben sich ehrenamtlich und sozial im Deutschen Roten Kreuz zu engagieren. Weitere Informationen gibt es im Internet sowohl unter " oder auf Facebook "DRK Althütte". LandFrauenverein Althütte Unsere Kontaktadressen: Ilona Belz, Tel /41954, Margit Schüle, Tel: 07192/935399, Else Theil, Tel: 07192/1434 Montags, Uhr, Nordic Walking, Treffpunkt Sporthalle Haben Sie schon gute Vorsätze fürs neue Jahr? Wir starten am Dienstag, 10. Januar 2017, Uhr mit Frau Cornelia Kraus in der Sporthalle Althütte. Über neue Teilnehmerinnen würden wir uns freuen. Sie können gerne mal reinschnuppern. Kursinhalt: Rückenschule: Kräftigung und Dehnung der Muskulatur, Einübung rückenfreundlichen Verhaltens im Alltag. Freitag, 13. Januar 2017, Uhr Fidelfeger-Chorprobe im Musiksaal der Grundschule Althütte Die Englisch-Kurse beginnen wieder am Donnerstag, 19. Januar Vortrag mit Frühstück "Brotaufstriche - Rezepte aus Feld, Wald und Wiese", Mittwoch, 18. Januar, 9.00 Uhr, Kleiner Saal in der Festhalle Althütte Referentin ist Naturpark- und Stadtführerin Michaela Köhler, die den Gästen ihren eigenen Brotaufstrich gleich zum Frühstück anbietet. Wir bitten um Anmeldung bis 13. Januar. Bringen Sie doch jemanden mit! Das Theater "Berglesdratsch" spielt am Samstag, um Uhr das Stück "Ach, du fröhliche" in der Festhalle Althütte. Einlass ab Uhr. Eine Karte kostet 10 und ist ab sofort erhältlich bei Ilona. Einladung an die Mini- und Maxibienen für Mittwoch, 18. Januar, Uhr, Kleiner Saal in der Festhalle Althütte Wir kochen gemeinsam! Bitte anmelden, 2 und Schürze mitbringen. Joachim Ringelnatz ( ) Was würden Sie tun, wenn Sie das neue Jahr regieren könnten? Ich würde vor Aufregung wahrscheinlich Die ersten Nächte schlaflos verbringen Und darauf tagelang ängstlich und kleinlich Ganz dumme, selbstsüchtige Pläne schwingen. Dann - hoffentlich - aber laut lachen Und endlich den lieben Gott abends leise Bitten, doch wieder nach seiner Weise Das neue Jahr göttlich selber zu machen. Turn- und Sportverein Althütte e.v. Abteilung Tennis Aktuellen Infos und Berichte gibt es auch auf der Homepage des TSV Althütte Abteilung Tennis: und bei Facebook: (JB) Abteilung Tischtennis Unsere Trainingszeiten Jugend: Montag: 18:00-20:00 Uhr in der Sporthalle (Anfänger und Fortgeschrittene Systemtraining). Mittwoch: 19:00-20:30 Uhr in der Festhalle (Fortgeschrittene, freies Training) Aktive: Mittwoch: 20:30-22:00 Uhr in der Festhalle Turn- und Sportverein Sechselberg Kinderturnen Kinderturnen: Alle Jungs und Mädels ab 2 Jahren (bis & Jahre) sind bei uns herzlich willkommen! Jeden Mittwoch von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Sporthalle Althütte TGW/TGM: Mädels und Jungs ab 7 Jahren die Spaß an Bewegung haben... sind in dieser Gruppe richtig... wir freuen uns auf Dich! Jeden Mittwoch von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sporthalle Althütte Außer in den Schulferien. Fitness im Verein Freizeit-VolleyballMännlein und Weiblein gemischt und jeden Alters. Frauengymnastik nach Absprache auch Walking, bunter Mix aus allem, was Spaß macht jeden Montag 18:30 Sporthalle 20:15 Althütte jeden 20:00 Bürgerhaus Dienstag 21:30 Sechselberg Zumba und Oriental Fit ist für "Jung" und "Alt" geeignet! Wir machen uns fit für den Winter. Für alle, die was gegen die leckeren Plätzchen etc. tun wollen... kommt vorbei!!! Zumba fitness macht nicht nur Spaß, sondern verbrennt ordentlich Kalorien. Katrin Scchlichenmaier und Nadine Aulehla, unsere Mädels für Oriental fit und Zumba...

13 4. Januar 2017 Nr. 1 MITTEILUNGSBLATT Althütte 13 Zumba jeden Dienstag in der Festhalle Althütte von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Festhalle, außer in den Ferien Einstieg und schnuppern beim Zumba jederzeit möglich!!! Oriental Fit... kommt und genießt die harmonische Atmosphäre im Bürgerhaus Sechselberg!!! Nette Leute warten auf dich... jeden Donnerstag im Bürgerhaus Sechselberg von 19:45 Uhr - 20:45 Uhr außer in den Ferien Anmeldung unbedingt vorab erforderlich bei Gitte Seibt, Tel.: 07183/ oder Gitte.Seibt@t-online.de "Oriental Fit" ist ein Ausdauerprogramm, das Körper, Geist und Seele gleichermaßen ansprechen soll. Im Vordergrund stehen Rhythmen des "fernen Ostens", gepaart mit Elementen aus Aerobic und Jazzdance. Grundschritte/Figuren des orientalischen Tanzes - umgangssprachlich "Bauchtanz" - werden vermittelt. Hinzu kommen Elemente, um Bauch, Beine und Po zu stärken und das Herz- und Kreislaufsystem auf Trab zu bringen. Lass dich verzaubern von "1001 Nacht" in schöner und persönlicher Atmosphäre. 10er-Karte à 60 Minuten: Nichtmitglieder 40,00 TSV-Althütte-Mitglieder gegen Nachweis 35,00 TSV-Sechselberg-Mitglieder 30,00 Wir bieten außerdem eine Schwesternkarte an von allem ebbes! 5x Zumba bei Nadine und 5x Oriental Fit bei Katrin. Für weitere Fragen Gitte Seibt kontaktieren. Tel.: 07183/ oder Gitte.Seibt@t-online.de. Achtung: Am findet kein Zumba in der Festhalle statt... wir sehen uns wieder nach den Ferien! Württemberg auch im neuen Jahr fortzusetzen, schreibt der Vorstand. Im Wahljahr 2017 will sich der VdK insbesondere mit der Renten- und Gesundheitspolitik sowie der Pflegethematik befassen und weiterhin aktiv für den Abbau von Barrieren streiten. Weiteres unter im Internet. Informationen über den VdK Baden-Württemberg, dessen Aufgaben und Leistungen, gibt es auch in den 35 VdK-Servicestellen im Lande oder in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle, Telefon (07 11) grundlegende Neuerungen bei der Pflege Grundlegende Neuerungen gibt es ab Januar 2017 bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt in drei Pflegestufen werden Betroffene fortan in fünf Pflegegrade eingestuft. Entgegen der Praxis der vergangenen 22 Jahre gilt nun als Maßstab nicht mehr der Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen im Alltag sondern der Grad der Selbstständigkeit. Die vom VdK lange geforderte Pflegereform trägt auch den Belangen Demenzkranker Rechnung. Wer bereits eingestuft ist, wird ohne Antrag ins neue System übernommen. Dabei werden Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen automatisch in den im Vergleich zur bisherigen Pflegestufe nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz gelangen automatisch in den übernächsten Pflegegrad. Zudem sieht der Bestandsschutz vor, dass Pflegebedürftige durch die Überleitung finanziell nicht schlechter gestellt werden. Detailinformationen gibt es bei den Pflegestützpunkten, den Krankenkassen, beim Sozialverband VdK ( wo auch eine Broschüre erhältlich ist, sowie bei der VdK Patienten- und Wohnberatung in Stuttgart ( X-Fluss Atelier am Rathaus Abteilung Fußball Zum Weihnachtsfest wünschen wir euch besinnliche Stunden. Zum Jahreswechsel Heiterkeit und Frohsinn. Für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg! Die Alt-AH des TSV Sechselberg trifft sich wieder... An jedem letzten Donnerstag im Monat trifft sich unsere Alt-AH im Vereinsheim Sechselberg um 19:00 Uhr. Bitte folgenden Termin vormerken: Sozialverband VdK Ortsverband Althütte Der Ortsverband informiert: VdK-Vorstand wünscht ein gutes Jahr 2017! "Ein gesundes Jahr 2017 wünscht der Vorstand des VdK Baden- Württemberg den Mitgliedern und den mehr als 8000 im VdK ehrenamtlich aktiven Menschen im Lande. Zugleich danken Landesvorsitzender Roland Sing, die drei Stellvertreter Jürgen Neumeister, Werner Raab und Uwe Würthenberger, VdK-Ehrenpräsident Walter Hirrlinger und Geschäftsführer Hans-Josef Hotz allen herzlich für die Treue zum Sozialverband VdK und für die vielfältige Unterstützung in Ihnen allen wünschen wir Gesundheit, Glück und Zufriedenheit im privaten Leben, in der Familie und in der großen VdK-Gemeinschaft. Dann wird es uns erneut gelingen, die erfolgreiche Arbeit des Sozialverbands VdK Baden- x-f l u ss. d e Atelier am Rathaus Althütte Rathausplatz 3 WinterFePro 8-16J Wir schneiden Glas und fassen dies oder eure Schätze mit Kupferfolie ein. Danach biegen und verzinnen wir Draht und verbinden Glas und Draht zu einzigartigen Unikaten. Bitte auch andere/eigene Materialien mitbringen.(muscheln, Steine, Federn, Holz,) Unk.pausch.: 14 /K Kurs 1: Uhr Kurs 2: Uhr Anmeldung: / o. waxbyjona@web.de Sonntag Erw Verwandeln Sie ihre Fundstücke in Kunststücke E1: Uhr o. u. E2: Unkb.: 20 /E zuzügl. Material Öffnungszeiten: Atelier / Glaswerkstatt Anmeldung: / /19.01./26.01./02.02./09.02./ von Uhr

Satzung der Jagdgenossenschaft

Satzung der Jagdgenossenschaft Satzung der Jagdgenossenschaft 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Völkersbach und hat ihren Sitz in Malsch. 2 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Massenbachhausen" und hat ihren Sitz in 74252 Massenbachhausen.

SATZUNG. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Massenbachhausen und hat ihren Sitz in 74252 Massenbachhausen. Auf Grund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl.1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Mehr

S a t z u n g der Jagdgenossenschaft Pleidelsheim. 1 Name und Sitz

S a t z u n g der Jagdgenossenschaft Pleidelsheim. 1 Name und Sitz Auf Grund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl.1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT der Stadt Steinheim an der Murr vom 21. März 2002 Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim I 7 SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft. S a t z u n g

Satzung der Jagdgenossenschaft. S a t z u n g Satzung der Jagdgenossenschaft Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen

Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Jagdgenossenschaft Niedereschach Schwarzwald-Baar-Kreis

Jagdgenossenschaft Niedereschach Schwarzwald-Baar-Kreis Jagdgenossenschaft Niedereschach Schwarzwald-Baar-Kreis Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn

Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn Gemeinde Ölbronn-Dürrn Az. 787.15 Enzkreis Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LjagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. S. 369),

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim

Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996,369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher

Mehr

Jagdgenossenschaft Graben-Neudorf

Jagdgenossenschaft Graben-Neudorf Jagdgenossenschaft Graben-Neudorf Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Bad Rappenau" und hat ihren Sitz in Bad Rappenau.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Bad Rappenau und hat ihren Sitz in Bad Rappenau. 787/1 Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Bekanntmachung vom 01. Juni 1996 (GBI. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Mehr

Grosse Kreisstadt Emmendingen

Grosse Kreisstadt Emmendingen Grosse Kreisstadt Emmendingen Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (BGl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur

Mehr

Satzung für die Jagdgenossenschaft Ingersheim

Satzung für die Jagdgenossenschaft Ingersheim Satzung für die Jagdgenossenschaft Ingersheim Auf Grund von 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Blumberg. Satzung

Satzung der Jagdgenossenschaft Blumberg. Satzung Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung der Jagdgenossenschaft Blumberg Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996, 369) und 1 der Verordnung

Mehr

Gemeinde: Schutterwald Landkreis: Ortenaukreis. Satzung der Jagdgenossenschaft Schutterwald Ost

Gemeinde: Schutterwald Landkreis: Ortenaukreis. Satzung der Jagdgenossenschaft Schutterwald Ost Gemeinde: Schutterwald Landkreis: Ortenaukreis Satzung der Jagdgenossenschaft Schutterwald Ost Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Fassung vom 01. Juni 1996 (GBl. S. 369), und 1 der

Mehr

Stadt Stühlingen Landkreis Waldshut Az.: 767.32

Stadt Stühlingen Landkreis Waldshut Az.: 767.32 Satzung der Jagdgenossenschaft Stühlingen Auf Grund von 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl. S. 369), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Bretten

Satzung der Jagdgenossenschaft Bretten Große Kreisstadt Bretten Satzung der Jagdgenossenschaft Bretten Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, S. 369), zuletzt geändert

Mehr

S a t z u n g INHALT: 1 Name und Sitz. 2 Mitgliedschaft. 3 Aufgaben. 4 Organe. 5 Versammlung der Mitglieder

S a t z u n g INHALT: 1 Name und Sitz. 2 Mitgliedschaft. 3 Aufgaben. 4 Organe. 5 Versammlung der Mitglieder S a t z u n g INHALT: 1 Name und Sitz 2 Mitgliedschaft 3 Aufgaben 4 Organe 5 Versammlung der Mitglieder 6 Stimmrecht und Beschlussfassung der Mitglieder 7 Sitzungsniederschrift 8 Aufgaben der Versammlung

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Kreßberg. S a t z u n g

Satzung der Jagdgenossenschaft Kreßberg. S a t z u n g Satzung der Jagdgenossenschaft Kreßberg vom 12. Dezember 2001, geändert am 18. November 2004 Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl.1996,

Mehr

Jagdgenossenschaft Oberderdingen. Entwurf

Jagdgenossenschaft Oberderdingen. Entwurf Jagdgenossenschaft Oberderdingen Entwurf Gemeinde Oberderdingen Landkreis Karlsruhe Aufgrund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369), zuletzt

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft

Satzung der Jagdgenossenschaft Satzung der Jagdgenossenschaft 787-15/2 Aufgrund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Gschwend

Satzung der Jagdgenossenschaft Gschwend Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Gschwend hat aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJagdDVO)

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Schwieberdingen

Satzung der Jagdgenossenschaft Schwieberdingen AZ.: 787.17 Auf Grund von 6 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Fassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996, S. 369. ber. S. 278) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung

Mehr

Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V)

Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V) Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V) Vom 2001 Auf Grund des 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Landesjagdgesetzes vom 22. März 2000

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Stand 01.04.2011)

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Stand 01.04.2011) Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Stand 01.04.2011) (Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 23.02.2011,

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Satzung. Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr FV IGS Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar", Taunusstein-Hahn. Mit der

Mehr

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München [1] Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München 1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit (1) Der Verein trägt den Namen Evangelischer Verein München-Solln e.v.. Er

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI 6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI In nachfolgendem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Anrede verwendet selbstverständlich richtet sich die Satzung auch

Mehr

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. . Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v. e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Vereinsanschrift: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Seite: 1 Inhaltsübersicht 1 Name und Sitz Seite: 2 2 Vereinszweck Seite: 2 3

Mehr

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und

Mehr

S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf)

S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf) Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.v. (Forschungsinstitut des bdvb) S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf) 1 Name,

Mehr

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung 1 Name, Sitz Satzung 1. Der Verein führt den Namen Kinderkartenverein Bad Meinberg e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Horn-Bad Meinberg 3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Detmold

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz SATZUNG des Vereins Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein für Behinderten und deren Freunde Netphen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein

Mehr

des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v.

des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. S A T Z U N G des Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. I. Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 (1) Der Maschinenring führt den Namen Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohekreis e.v. (2) Der

Mehr

Satzung. für den. Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg e.v.

Satzung. für den. Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg e.v. Satzung für den Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Freunde der Beruflichen Schule 2 in Nürnberg

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes

Mehr

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach 1 Name und Sitz des Bundes 1. Der Bund führt den Namen Bund staatlich geprüfter Techniker für Landbau,

Mehr

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG

FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG 11.02.2016 Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des TSV Tempelhof-Mariendorf e.v. 2. Der Verein

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen. Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. Satzung 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (2) Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau. (3) Er wird

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.

Mehr

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg - 1 - Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Institut

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland

Mehr

Verband Freikirchlicher Diakoniewerke SATZUNG. Präambel

Verband Freikirchlicher Diakoniewerke SATZUNG. Präambel Verband Freikirchlicher Diakoniewerke SATZUNG Präambel Der Verband Freikirchlicher Diakoniewerke ist am 21. April 1975 gegründet worden. Mitglieder des Verbands können rechtsfähige Träger diakonischer

Mehr

S A T Z U N G. "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH) 1 Name und Sitz 1 S A T Z U N G "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure,

Mehr

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal

Mehr

Satzung des Fanfaren- und Spielmannszuges Schaidt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Satzung des Fanfaren- und Spielmannszuges Schaidt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Satzung des Fanfaren- und Spielmannszuges Schaidt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Wirtschaftsjahr; Gewinnermittlungs-Zeitraum 5 Mitgliedschaft 6 Rechte und Pflichten

Mehr

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung Präambel Ich errichte diese Stiftung aus Dankbarkeit für ein erfolgreiches und glückliches Leben und zur Erinnerung daran, dass mein Mann Helmut

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: "Hermann-Schäfers-Stiftung" Satzung

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: Hermann-Schäfers-Stiftung Satzung c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße 13 45699 Herten Telefon: 0 23 66-304 0 Fax: 0 23 66 304-400 "" Satzung Satzung 2 1 Name Rechtsform Sitz der Stiftung 1.) Die Stiftung führt den Namen "" 2.)

Mehr

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Satzung des Vereins Betreute Grundschule Hochelheim Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Satzung. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v.

Satzung. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v. Satzung Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Eckart Kottkamp Geschäftsführer: Prof. Dr. rer. nat. Wilfried Seidel

Mehr

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Der Bischof von Augsburg

Der Bischof von Augsburg - 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten

Mehr