Seniorenfreizeiten 2016

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2 Diakoniewerk Essen Bergerhauser Straße Essen Telefon Telefax info@diakoniewerk-essen.de

3 Seniorenfreizeiten 2016 Norderney Büsum Bad Breisig ZusammenLeben gestalten

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5 Seniorenfreizeiten 2016 Liebe Seniorinnen und Senioren, auch in diesem Jahr bietet das Diakoniewerk Essen wieder attraktive Seniorenfreizeiten für alle reiselustigen Senio ri n- nen und Senioren an. Teilnehmen können sowohl mobile und fitte als auch körperlich beeinträchtigte Personen, die nicht mehr in der Lage sind, alleine zu verreisen. Ob auf die Nordseeinsel Norderney, an die nordfriesische Küste nach Büsum oder ins wunderschöne Bad Breisig an den Mittelrhein suchen Sie sich einfach das für Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse am besten geeignete Angebot aus. An Ihrem Reiseziel erwartet Sie in jedem Fall eine komfortable Unterkunft in bester Lage, ein attraktives Veranstaltungs- und Kulturprogramm und reizvolle Ausflugsmöglichkeiten in die nähere Umgebung. Für alle Seniorenreisen können zudem Zuschüsse beantragt werden. Weitere Informationen und die Unterlagen zur Beantragung der Zuschüsse erhalten Sie in unserem Büro. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen und nutzen Sie das hinten angefügte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung für unsere Seniorenreisen. Zur persönlichen Anmeldung, bei der Beantragung von Zuschüssen und für alle Ihre Rückfragen rund um unser Freizeitprogramm steht Ihnen unser Freizeitkoordinator Christian Spellerberg gerne zur Verfügung. So erreichen Sie uns: Diakoniewerk Essen e.v., Ferienfreizeiten Haus der Ev. Kirche Koordinator Christian Spellerberg III. Hagen 39, Essen Telefon Telefax Ansprechpartner Christian Spellerberg

6 Norderney Hotel Friese 27. Juni 10. Juli 2016 Frische Luft tanken auf der Insel! Norderney ist die Perle der Nordsee und zu jeder Zeit ein wunderbares Naturerlebnis. Darüber hinaus hält die Insel ein vielfältiges Freizeitprogramm für Sie bereit. Dazu gehören das umfangreiche kulturelle Programm im Kurhaus und erholsame Spaziergänge am Strand. Grünanlagen laden zum Verweilen ein und die Einkaufsstraße bietet die Möglichkeit zum Bummeln oder für einen Plausch in einem der gemütlichen Cafés. Wohnen werden Sie im Hotel Friese, nur wenige Minuten vom Strand, den Kureinrichtungen und der Einkaufsstraße entfernt. Die Zimmer sind gemütlich und komfortabel mit Dusche, WC, Fön, TV und Telefon ausgestattet. Die Reise beinhaltet für Sie eine Halbpension. Genießen Sie das Meer, die kräftige Nordseeluft und die schöne Naturlandschaft der Insel! Leistungen: Organisierte Vor- und Nachtreffen Bustransfer ab/an Hauptbahnhof Essen Halbpension EZ oder DZ mit Dusche, WC und Telefon ehrenamtliche Reisebegleitung Freizeit: Mindestteilnehmer: Preis: Reisebegleitung: EZ: DZ: (Zuschüsse möglich) Antje Kerst Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie bei dem Vortreffen kurz vor Beginn der Reise oder vorab bei Christian Spellerberg, Tel

7 Seniorenreisen Büsum Seniorenerholungswerk 24. August 7. September 2016 An der Nordseeküste... Büsum, die Krabbenfischerstadt an der Küste Nordfrieslands, bietet seinen Gästen alles, was von einem Urlaub an der Nordsee erwartet wird: Strandleben und Hafenflair, Ebbe und Flut, Wind und Wolken, herrliche Sonnenuntergänge, gepflegte Kuranlagen, ein gutes kulturelles Angebot und Ausflugsfahrten zu den Nordfriesischen Inseln. Das Seniorenerholungswerk Büsum liegt idyllisch in einer grünen Oase direkt hinter dem Hafendeich. Die Liegestühle im Garten, einige Strandkörbe am Hauptstrand und die Bibliothek laden zum Verweilen ein. Die behaglich eingerichteten gut erreichbaren Zimmer sind alle mit Dusche und WC ausgestattet zudem stehen den Gästen eigene Aufenthalts- und Fernsehräume, ein gemütliches Kaminzimmer, Teeküchen und ein hauseigener Fahrdienst zur Verfügung. Die Küche bietet gutbürgerliche und seniorengerechte Kost in Form eines Früh - stücks- und Abendbuffets und eines Mittagstischs. Leistungen: Organisierte Vor- und Nachtreffen Bustransfer ab/an Hauptbahnhof Essen Vollpension EZ oder DZ mit Dusche und WC ehrenamtliche Reisebegleitung Freizeit: Mindestteilnehmer: Preis: Reisebegleitung: Diakonisches Werk Oberhausen 4 5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie bei dem Vortreffen kurz vor Beginn der Reise oder vorab bei Christian Spellerberg, Tel

8 Bad Breisig Hotel zur Mühle 25.September 5. Oktober 2016 Wohlfühlen in Bad Breisig! Schöpfen Sie neue Kraft und Energie in Bad Breisig: Das Drei-Sterne Hotel zur Mühle liegt im Ortskern des romantischen Mittelrhein-Städtchens und direkt am Flussufer. Umgeben von gepflegten Thermen, zahlreichen Burgen und attraktiven Ausflugszielen, hat sich Bad Breisig zu einem der schönsten Reiseziele der Region entwickelt, das mit seinen vielfältigen kulturellen Angeboten auch vor Ort reichlich Abwechslung und Unterhaltung bietet. Neben dem wunderschön ruhigen Hotelpark lädt das hauseigene Hallenbad mit angenehmen 29-Grad-Wassertemperatur Freizeit: Mindestteilnehmer: Preis: Reisebegleitung: Nr EZ 925 DZ 825 Edelgard Schmidt Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie bei dem Vortreffen kurz vor Beginn der Reise oder vorab bei Christian Spellerberg, Tel zum Baden und Bewegen ein. Auch eine Sauna, einen Gymnastikraum, ein Friseur und ein Fußpflege-Studio befinden sich direkt im Haus. Das hauseigene Restaurant mit seiner exzellenten Küche verwöhnt Sie mit einer bodenständigen Küche aus frischen Zutaten ob mit geschmackvoll zusammengestellten Buffets, vielfältigen Menüs oder hausgemachtem Kuchen. Auch Ihre individuellen Diätwünsche werden selbstverständlich berücksichtigt. Dazu die guten Weine aus der Region oder ein frisch gezapftes Bier das ist Lebensfreude pur! Leistungen: Organisierte Vor- und Nachtreffen Bustransfer ab/an Hauptbahnhof Essen Vollpension EZ oder DZ mit Dusche, WC, Telefon, TV und teilweise Balkon ehrenamtliche Reisebegleitung

9 Teilnahme Allgemeine Teilnahmebedingungen I. Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter (Diakoniewerk Essen) den Abschluss eines Vertrages über eine Ferienerholung verbindlich an. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die An meldung erfolgt durch den Anmelder auch für al le in dem Anmeldeformular mit aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. II. Bezahlung Der Reisepreis setzt sich aus einem von jedem Teilnehmer nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu tragenden Eigenanteil und einem eventuell durch öffentliche oder private Träger gewährten Zuschuss zusammen. Mit der Anmeldung ist pro Teilnehmer eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist der Eigenanteil bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Aushändigung des Sicherungsscheines sowie der sonstigen Reiseunterlagen ist nur möglich, wenn der Eigenanteil vollständig auf dem Kon to des Veranstalters eingegangen ist. Falls dieser Betrag nicht oder nicht vollständig eingegangen ist, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer zur vollständigen Begleichung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Spätestens mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Veranstalter berechtigt, die Ferienerholung mit einem anderen Teilnehmer zu besetzen. III. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in den Erholungsausschreibungen, den Anmeldeformularen sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung beschrieben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zugesicherte Eigenschaften der Reisen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leis - tung verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. IV. Rücktritt des Teilnehmers Der Teilnehmer kann jederzeit vor Erholungsbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Ver trag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch beträgt: bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Erholungsmaßnahme 25 % des Reisepreises bei einem Rücktritt von weniger als 4 Wochen 50 % des Reisepreises bei einem Rücktritt von weniger als 2 Wochen 90 % des Reisepreises. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dem Veran - stalter sei überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. In jedem Fall findet der vom öffentlichen oder privaten Träger gezahlte Zuschuss, soweit er nicht wegen des Rücktritts vom Veranstalter zurückzuzah - len ist, auf den Schadensersatzanspruch Anrechnung. Tritt der Teilnehmer zurück und lässt sich mit Zustimmung des Veranstalters durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird die entrichtete Verwaltungsgebühr einbehalten. V. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Ferienerholung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Ferienerholung den Vertrag kündigen: 1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Ferienerholung ungeachtet einer Abmah - nung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind von den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen. 2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den eingezahlten Eigenanteil unverzüglich zurück. VI. Haftung Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Zielortes und -landes. Die Haftung des Veranstalters ist mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Erholungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetz - licher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben betreffen, sind gegen den Veranstalter ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Veranstalter oder von einem seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. VII. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftauchenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Freizeitleitung anzuzeigen, um dieser Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Un terlässt es der Teilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen. VIII. Ausweispapiere und Devisen Für die Einhaltung der jeweiligen gültigen Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte er beim Grenzübertritt wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen werden, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Eventuelle Rückreisekosten gehen zusätzlich zu seinen Las ten. 6 7

10 Anmeldeformular Bitte senden Sie das ausgefüllte und unter schrie bene Formular an: Diakoniewerk Essen e.v. oder per Fax: Ferienfreizeiten Telefax Haus der Ev. Kirche Haben Sie noch Fragen? III. Hagen 39, Essen Telefon Bei der Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 76 bei Freizeiten fällig (diese wird mit dem Reisepreis verrechnet). Erst nach Eingang der Gebuḧr innerhalb von drei Wochen ist der Platz reserviert. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Freizeit-Nummer an: Sparkasse Essen IBAN DE BIC SPESDE3EXXX Hiermit melde ich mich zu folgender Freizeit an: Nummer und Name der Freizeit Teilnehmer/in Name Vorname Geburtsdatum Telefon Mobil Straße, Nr. PLZ, Wohnort Alternativer Kontakt in dringenden Fällen Name, Vorname Telefon Mobil Wichtige Informationen Einzelzimmer Doppelzimmer, mit Behinderungsgrad % Gehhilfe, welche besondere Kost, welche Mit der Unterschrift akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen und Zahlungshinweise. Datum, Unterschrift der/des Teilnehmerin/Teilnehmers

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