Ausbildungsbeschreibung von Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Postverkehrskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten bei Post- und Kurierdiensten ausgebildet. Die Ausbildung kann auch in 2 Stufen erfolgen. Nach der 1. Stufe (2 Jahre) Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr wird nach der 2. Stufe (1 Jahr) der Abschluss Postverkehrskaufmann/-frau erworben. Ausbildungsinhalte An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Unternehmens lernen Postverkehrskaufleute beispielsweise im 1. und 2. Ausbildungsjahr worin sich verschiedene Transportnetze unterscheiden und welche Grundsätze je nach Transport gelten wie Fracht- und Kurierpostsendungen angenommen und Entgelte berechnet werden wie man Sendungen für den Transport bearbeitet wie man eingehende Sendungen bearbeitet und Nachentgelte berechnet wie Zustellungen vorbereitet, Sendungen zugestellt und Zustellungen nachbearbeitet werden welche Vorschriften bei der Kassenführung zu beachten sind und wie sie angewandt werden wie man Texte nach vorgegebenen Sachverhalten formuliert wie verschiedene Aufgaben und dienstleistungsbezogene Beratungen kundenorientiert ausgeführt werden können was beim Verkauf von Eigen- und Fremdprodukten beachtet werden muss

2 Im 3. Ausbildungsjahr wird vermittelt wie man verschiedene Sendungen des Briefdienstes annimmt bzw. entsprechend den unterschiedlichen Arten der Abholung bearbeitet welche Dienstleistungen für die Postbank, die Telekom und für andere Unternehmen anfallen; beispielsweise Bearbeitung von Kontoeröffnungsanträgen welche Maßnahmen den Verkauf fördern können was bei der Kassenführung mit einem DV-gestützten Buchungssystem zu beachten ist wie man Reklamationen entgegennimmt, kundenorientiert Lösungen herbeiführt und der jeweiligen Situation angemessene Gespräche mit Kunden führt wie Einnahmen und Ausgaben verbucht werden In der Berufsschule werden Postverkehrskaufleute unter anderem unterrichtet in: Einführung in grundlegende kaufmännische Rechentechniken Datenverarbeitung Kundenorientiertes Verhalten Verkehrsgeographische Grundlagen und logistische Strukturen Grundlagen des Wirtschaftens Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses und Rechtsformen der Unternehmung Das ausbildende Unternehmen in der Gesamtwirtschaft Dienstleistungsangebot des Unternehmens Steuern und Versicherungen Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftsordnung Berufstätigkeit im Unternehmen Grundlagen der doppelten Buchführung Texteingabe Rechtsgrundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau Arbeitsumgebung in der Ausbildung Postverkehrskaufleute werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung an den betriebsüblichen Arbeitsplätzen (beispielsweise Schalterdienst und Zustelldienst). Je nach Ausbildungsbetrieb werden ergänzend innerbetriebliche Schulungen in den Berufsbildungszentren der Deutschen Post durchgeführt. In der Berufsschule werden in Fachklassen berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung), statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg) Handelsschule Wandsbek für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Sachsen, Sachsen-Anhalt in Pirna (Sachsen) Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft Pirna Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Innerbetriebliche Schulungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Postverkehrskaufleute werden in Betrieben der Deutschen Post AG ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach einem festgelegten Ausbildungsplan. Durch die Mitwirkung bei allen berufsüblichen Tätigkeiten im Betrieb hat die Ausbildung einen hohen Praxisbezug. So erlernen die angehenden Postverkehrskaufleute alle praktischen Fertigkeiten, die sie in ihrer späteren Berufstätigkeit brauchen. Ergänzend zur Ausbildung im Ausbildungsbetrieb finden besondere Ausbildungsveranstaltungen in den Berufsbildungszentren der

3 Deutschen Post AG statt (Projekttage, Seminare oder im Hinblick auf die Ausbildung in der 2. Stufe eine betriebsnah gestaltete Schaltersimulation, die auf die reale Arbeitssituation am Schalter vorbereitet). Parallel zur Ausbildung im Betrieb findet die Ausbildung in Berufsschulen nach einem Rahmenlehrplan statt. Der Unterricht in der Berufsschule kann in Teilzeitunterricht bzw. Blockunterricht organisiert werden. Zum Teil ist eine internatsmäßige Unterbringung in Postwohnheimen notwendig. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit entspricht den in Postverkehrsbetrieben üblichen Arbeitszeiten - mit zum Teil unregelmäßige Zeiten bei der Mitwirkung im Zustelldienst (im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes). Die Berufsschule wird entweder an 2 Tagen der Woche während der üblichen Unterrichtszeiten besucht (Teilzeitform), oder mehrere Wochen lang ganztags, zum Beispiel 30 Stunden je Woche (Blockform). Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in der Berufsschule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel zu Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Auszubildenden erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes (in erster Linie mit ausgebildeten Postverkehrskaufleuten) zusammen. Die meisten Tätigkeiten werden selbständig in Einzelarbeit erledigt, je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Ausbildung in Büro- und Schalterräumen, Lager- /Umschlaghallen mit meist künstlicher Dauerbeleuchtung und im Freien (Postzustellung, Lade- und Entladetätigkeiten) bei jeder Witterung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Postverkehrskaufleute werden in Betrieben der Deutschen Post AG ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen bei der Deutschen Post AG und Postbank in Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte und neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 728 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand:

4 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist (anerkannter Ausbildungsberuf). Gelernt wird hauptsächlich im Ausbildungsbetrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie). Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, rationelle Energieverwendung, Arbeits- und Tarifrecht Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Kassenführung und Abrechnung Einlieferung von Sendungen Transport von Sendungen Eingang und Auslieferung von Sendungen Kommunikationstechniken Bankdienstleistungen in der Zustellung Rechtliche und soziale Rahmenbedingungen menschlicher Arbeit im Betrieb Grundlagen des Wirtschaftens Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses und Rechtsformen der Unternehmung Steuern und Versicherungen Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftsordnung Das ausbildende Unternehmen in der Gesamtwirtschaft Dienstleistungsangebot des Unternehmens Verkehrsgeographische Grundlagen und logistische Strukturen

5 Kundenorientieres Verhalten Berufstätigkeit im Unternehmen Grundlagen der doppelten Buchführung Einführung in die grundlegenden kaufmännischen Rechentechniken Datenverarbeitung Texteingabe Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Absatzförderung, Beratung und Verkauf Organisation und Personal Dienstleistungen für die Postbank, die Telekom und Dritte Kaufvertrag Grundzüge der Wirtschaftspolitik Marketing Dienstleistungen für andere Postunternehmen Personalwirtschaft und betriebliche Organisationsaufgaben Ausgewählte betriebliche Vorgänge in der Finanzbuchhaltung Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung Textgestaltung Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: Das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, Die Teilnahme an den Zwischenprüfungen. Erforderliche Prüfungen Zur Feststellung des Ausbildungsstandes müssen die Auszubildenden bei einer Stufenausbildung für jede Stufe eine Zwischenprüfung ablegen. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes werden zwei Zwischenprüfungen durchgeführt. Die erste Prüfung findet in schriftlicher Form statt. Geprüft wird in den Fächern: Das ausbildende Unternehmen, Transport und Eingang von Sendungen, Einlieferung von Sendungen, Auslieferung von Sendungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Prüfungsdauer: 120 Minuten. Die zweite Zwischenprüfung entspricht der Abschlussprüfung der Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr. Die zweite Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden drei Prüfungsfächer: Postbetrieb, Einlieferung und Auslieferung von Sendungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Prüfungsdauer: in "Postbetrieb" 90 Minuten, in "Einlieferung und Auslieferung von Sendungen" 120 Minuten, in Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten. Praktisch geprüft wird das Prüfungsfach Zustellung. Prüfungsdauer: 45 Minuten. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden drei Prüfungsfächer: Beratung und Verkauf von Dienstleistungen; Organisation, Personal und Kassenführung sowie Wirtschaftsund Sozialkunde. Prüfungsdauer: in "Beratung und Verkauf von Dienstleistungen" 120 Minuten, in den beiden letzten Fächern jeweils 60 Minuten. Praktisch geprüft wird ein Prüfungsfach Praktische Übungen. Prüfungsdauer: 45 Minuten. Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen folgende Leistungen erreicht werden: im Gesamtergebnis ausreichende Leistungen in zwei der drei schriftlichen Prüfungsfächern ausreichende Leistungen im praktischen Prüfungsfach ausreichende Leistungen. Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird durchgeführt, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung: Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende

6 Stelle: Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Knapp die Hälfte der angehenden Postverkehrskaufleute hatte einen mittleren Bildungsabschluss, ein gutes Fünftel den Hauptschulabschluss. Etwa ein Viertel der Ausbildungsanfänger/innen konnte den Besuch einer Berufsfachschule vorweisen. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 175 zukünftige Postverkehrskaufleute ihre Ausbildung begonnen. 46 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 22 Prozent über den Hauptschulabschluss. Die Hochschulreife besaßen sieben Prozent. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 175 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Postverkehrskaufmann/-frau hatten 23 Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Ein Prozent konnte entweder den Besuch eines Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahres vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden sank in den vergangenen Jahren leicht ab. Er lag bei etwa der Hälfte. Auswahlverfahren Die Deutsche Post AG führt Einstellungstests durch. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Vor Vertragszusage wird in der Regel die gesundheitliche Eignung der Auszubildenden geprüft (Postärztliche Untersuchung). Wegen der körperlichen Belastungen durch regelmäßiges Heben, Tragen und Bewegen von Lasten ist der Zugang für Körperbehinderte erschwert bzw. nicht möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Postverkehrskaufleute nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden ist es notwendig immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Postverkehrskaufleute müssen sich in Bezug auf Service und Angebot auf dem Laufenden halten und beispielsweise Servicepolitik, Verkaufsmaßnahmen, Reklamationsbearbeitung oder EDV-Anwendung bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben des/der jeweiligen Beschäftigten ab. Während der Berufsausbildung wird Postverkehrskaufleuten das nötige Grundwissen vermittelt, das ihnen ein großes Spektrum an Tätigkeiten eröffnet. Sie können sich nach der Ausbildung und bei entsprechender Eignung auf verschiedene Bereiche spezialisieren (z.b. Schalter- und Kassendienst, Kraftfahrzeugdienst oder Organisation und Verwaltung). Auch Berufswechsel zu Unternehmen wie Paket-, Express- und Kurierdiensten beinhalten Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Teilnahme an Kursen und Lehrgängen

7 zu ausgewählten Themenbereichen wie Verkehrs- und Speditionswesen, Finanz- und Rechnungswesen oder EDV kann helfen, sich innerhalb bestimmter Bereiche weiter zu qualifizieren. Mit zunehmender Berufserfahrung bieten sich Postverkehrskaufleuten verantwortungsvolle Tätigkeiten im Bereich der Niederlassungen an, zum Beispiel in Betriebs- und Verwaltungsdienststellen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Postverkehrskaufmann/-frau nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Postverkehrskaufmann/-frau gibt es Ausbildungsalternativen in verschiedenen Bereichen: Verkehrswirtschaft, Lagerwirtschaft Kaufmännische Verwaltung Öffentliche Verwaltung Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht im Planen, Organisieren beziehungsweise im Bearbeiten von Verwaltungsvorgängen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Postverkehrskaufmann/-frau auf: Verkehrswirtschaft, Lagerwirtschaft Postverkehrskaufleute und die Beschäftigten der hier genannten Berufe haben ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte. So werden zum Beispiel Kenntnisse und Fertigkeiten für das Ausfertigen von Transportdokumenten und Kontrollieren der ordnungsgemäßen Verpackung vermittelt. Markieren und Verladen des Transportgutes bzw. die Aufsicht darüber sind weitere gemeinsame Tätigkeitsmerkmale. Je nach Ausbildungsalternative sind aber häufig Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Alternativberufe: Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung in BERUFENET Kaufmann/-frau im Eisenbahn- u. Straßenverkehr in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Linienfahrt in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Trampfahrt in BERUFENET Fachkraft für Lagerlogistik in BERUFENET Bereich Kaufmännische Verwaltung Teilweise übereinstimmende Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte kennzeichnen die Verwandtschaft des Berufs Postverkehrskaufmann/-frau mit den hier genannten Berufen. Während der Ausbildung werden zum Beispiel Fertigkeiten und Kenntnisse im kaufmännischen Rechnungswesen und der Personalwirtschaft (Lohn- und Gehaltsabrechnungen vornehmen, Personalakten verwalten) sowie im Bereich der Organisation und allgemeinen Verwaltung vermittelt. Alternativberufe: Industriekaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Automobilkaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Großhandel in BERUFENET Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel - Außenhandel in BERUFENET Bürokaufmann/-frau in BERUFENET Bereich Öffentliche Verwaltung Die Verwandtschaft zwischen dem Beruf Postverkehrskaufmann/-frau und den hier genannten Berufen besteht aufgrund teilweise übereinstimmender Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte (insbesondere im Hinblick auf die Erledigung von Büroarbeiten und Korrespondenz) in Bezug auf Geschäftsvorgänge sowie allgemeine Verwaltung, Personalwesen und Rechnungswesen. Bei ihrer Tätigkeit haben die Beschäftigten teilweise Publikumsverkehr (Beratung, behördliche Serviceleistungen). Alternativberufe: Beamt(er/in) - Länder (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverwaltung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - HWK und IHK in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Landesverwaltung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in BERUFENET Fachangestellte/r für Bürokommunikation in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten

8 Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. Gebühren und Tarife berechnen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Ausreichende Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Schriftverkehr) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Durchschnittliche Fertigkeiten im Maschinenschreiben und im Umgang mit der Datenverarbeitung (z.b. Textverarbeitung) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau vom (BGBL S.489), zuletzt geändert am (BGBl. S. 1038), außer Kraft ab Fundstelle: 1995 (BGBl. S. 489), 2000 (BGBl. I. S.1285), 2001 (BGBl. S. 1038) Volltext (pdf, 1116kB) Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 920kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Zum trat die Ausbildungsordnung über die Stufenausbildung Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und Postverkehrskaufmann/-frau in Kraft. Die Umwandlung der Deutschen Bundespost POSTDIENST in die Deutsche Post AG und die sich daraus ableitenden Veränderungen in den Unternehmenszielen, in der Organisation und im Personalbereich gaben den Anstoß zur Neuordnung der Postberufe. Durch die Neuordnung wurden Ausbildungsgänge der Post, die teilweise im Beamtenverhältnis erfolgten, ersetzt und privatwirtschaftlich ausgerichtet. Die Qualifikationen, die für beide Berufe vermittelt werden, sind am modernen Dienstleistungsunternehmen ausgerichtet, das sich durch Markt- und Kundennähe und die Qualität der Dienstleistungen auszeichnet. Gleichzeitig sind Strukturen moderner Unternehmensorganisation und Unternehmensführung berücksichtigt worden. Bis zur Neuordnung wurde bei der Post nach der Ausbildungsverordnung von 1979 zum/zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb (Ausbildungsbereich Öffentlicher Dienst) bzw. zum/zur Postassistentenanwärter/in im Beamtenverhältnis ausgebildet.

9 Ausblick - absehbare Änderungen Neue Ausbildungsordnung Die zeitlich befristete Ausbildungsordnung für Postverkehrskaufleute von 1995 läuft aus. Nachfolgerin wird ab dem Ausbildungsjahr 2005 die neue Ausbildungsordnung für Kaufleute für Kurier-, Express und Postdienstleistungen sein, mit der die zukünftigen Nachwuchs-Fachkräfte ihre berufliche Zukunft beschreiten sollen. Dabei berücksichtigt die Ausbildung nunmehr auch die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen der KEP- (Kurier-, Express- und Postdienstleistungs-) Branche. Nähere Informationen zum neuen Ausbildungsberuf finden Sie unter Kaufmann/-frau - Kurier-, Express- und Postdienstleistungen in BERUFENET Kaufmann/-frau - Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

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