Ausbildungsbeschreibung von Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin Fachrichtung Glasmalerei vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin Fachrichtung Glasmalerei vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Glas- und Kerammaler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Industrie in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Glasmalerei Kerammalerei Ausbildungsinhalte Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Zeichen- und Maltechniken es gibt und wie man sie anwendet wie Stempeldekore und Buntdruckdekore ausgeführt werden wie man einfache Motive nach Vorlagen und nach der Natur malt bzw. zeichnet und sie auf Werkstücke überträgt was beim Aufbereiten von Farben und Edelmetallpräparaten für verschiedene Dekorationsmöglichkeiten zu beachten ist welche Eigenschaften Dekorationsmittel und Hilfsstoffe (zum Beispiel Metalloxidfarben, Farbglasuren, Abdeckmittel) haben wie man Werkzeuge und Arbeitsgeräte pflegt und instand hält wie man Werkstücke auf der Ränderscheibe zum Rändern, Linieren und Bändern zentriert welche Sicherheitsvorschriften bei der Ätzerei zu beachten sind wie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor dem Dekorbrand kontrolliert wird

2 Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: wie man schwierige Ränder-, Linien- und Bänderdekore auf Glasgegenständen ausführt was beim Auftragen von Transparentfarben zu beachten ist wie Ätz- und Strahldekore ausgeführt werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten, wie zum Beispiel: Werkstoffe perspektivisches Zeichnen Farbenlehre Geschichte der Glas- und Keramgestaltung Dekorationstechniken Mathematik Technisches Zeichnen Zeichnen und Malen nach der Natur Grafisches Zeichnen Bewehrung Maltechniken Malen nach Vorlage Dekorationsmittel Dekorentwurf Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung der Glas- und Kerammaler/in Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glas- und Kerammaler/in, Beschluss der Kultusminsterkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Glas- und Kerammaler/innen - Glasmalerei werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die betriebliche Ausbildung in Werkstätten oder Werkhallen statt. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung), statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Bayern und Saarland in Zwiesel (Bayern) Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel für die Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Rheinbach (Nordrhein- Westfalen) Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen in Hermsdorf/Kahla (Thüringen) Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und hauptsächlich überregional in Berufsschulzentren mit den entsprechenden Fachklassen im Blockunterricht. Ausbildungsbetriebe sind in der Regel Betriebe der Glas- und Keramikindustrie. Die schulische Ausbildung zum/zur Glas- und Kerammaler/in besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung im ausbildenden Betrieb lernt der/die angehende Glas- und Kerammaler/in schon einmal die nach Abschluss der Ausbildung üblichen Arbeitsbedingungen kennen, die sich je nach Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes unterscheiden können. Natürlich wird auf die besondere

3 Situation der Ausbildung Rücksicht genommen, das heißt, die Anforderungen an die Geschicklichkeit, an Selbstständigkeit und Verantwortung sowie der Zeitdruck sind nicht so hoch wie später. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Ort der praktischen Ausbildung nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb gilt die betriebsinterne Arbeitszeit, die in der Regel den üblichen Arbeitszeiten angepasst ist. Für die Dauer des Berufsschulunterrichts, der hauptsächlich an den Berufsschulzentren Rheinbach, Hermsdorf und Zwiesel in länderübergreifenden Fachklassen in mehrwöchigen Blöcken zwei- oder dreimal im Jahr erfolgt, ist der/die Auszubildende von der betrieblichen Arbeit freigestellt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung findet eine enge Zusammenarbeit und häufiger Kontakt mit den unterweisenden Personen statt. Diese Arbeitssituationen sind für die Auszubildenden häufig neu und ungewohnt. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Glas- und Kerammaler/innen - Glasmalerei werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispiele für tarifliche Ausbildungsvergütungen pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei in der Flachglasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 625 Neue Bundesländer Sofern Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei in der Glasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 601 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand:

4 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Beruf wird in der Industrie ausgebildet. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung in der Fachrichtung Glasmalerei. Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein. Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Arbeitsgeräten Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen der Werkstoffe

5 Ausbildungsjahr Dekorationsmittel und Hilfsstoffe Zeichnen und Malen nach Vorlagen und nach der Natur Aufbereiten von Farben und Edelmetallpräparaten Rändern, Linieren, Bändern und Staffieren einfacher Werkstücke Ausführen von Stempeldekorationen und Buntdruckdekorationen Handmalen und Zeichnen einfacher Motive auf Werkstücke Kenntnisse der Ätztechnik Kenntnisse des Einbrennvorganges Qualitätssicherung Mathematische Grundlagen Grundlagen des Technischen Zeichnens Grundlagen des perspektivischen Zeichnens Zeichnen und Malen nach der Natur Grafisches Zeichnen Farbenlehre Geschichte der Glas- und Keramgestaltung Maltechniken Malen nach Vorlage Dekorationstechniken Dekorationsmittel Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Rändern, Linieren, Bändern, Lasieren und Staffieren Handmalen von Schriften und Monogrammen Anfertigen von Farbflächen Handmalen von schwierigen Dekorationen Nachbearbeiten aufgeschmolzener Edelmetalle Ätzen und Strahlen Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Dekorentwurf Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glas- und Kerammaler/zur Glas- und Kerammalerin durchgeführt. Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Prüfungsteil sollen in höchstens sechs Stunden fünf Arbeitsproben durchgeführt werden. Hierfür kommt beispielsweise das Anbringen eines Farbbandes mit vorgegebener Breite und abgesetzter Linie auf ein rotationssymmetrisches Werkstück in Betracht. Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung wird in Form einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung durchgeführt. Im praktischen Prüfungsteil sollen in höchstens acht Stunden fünf Arbeitsproben durchgeführt werden. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: das Dekorieren schwieriger Werkstücke mit Rändern, Bändern, Lasuren und Linien das Handmalen von Blumen und Ornamenten das Ausführen reichhaltiger Staffagen das Handmalen von Schriften und Monogrammen das Auftragen von Transparentfarben und Lasuren das Anfertigen von Ätzdekoren

6 Im schriftlichen Prüfungsteil wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde insgesamt höchstens sechs Stunden geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin - Fachrichtung Glasmalerei. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Mehrzahl der Ausbildungsanfänger/innen hatte einen mittleren Bildungsabschluss. Zwei Fünftel konnten den Hauptschulabschluss vorweisen. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 41 zukünftige Glas- und Keramikmaler/innen (alle Fachrichtungen) ihre Ausbildung begonnen. 56 Prozent der Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen hatte einen mittleren Bildungsabschluss, 39 Prozent besaßen den Hauptschulabschluss. Zwei Prozent der Auszubildenden verfügten über die Hochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 (alle Fachrichtungen) hatte eine Person ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden (alle Fachrichtungen) liegt seit einigen Jahren zwischen 85 und 90 Prozent. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Bewerber und Bewerberinnen sollten über künstlerische und gestalterische Begabungen verfügen. Die Eignung wird häufig in Form eines Zeichentests sowie eines gestalterischen Entwurfs geprüft.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei arbeiten in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Porzellan-, Keram- oder Glasartikel herstellen beziehungsweise dekorieren. Nach der Berufsausbildung werden sie sich in aller Regel auf bestimmte Aufgabenbereiche wie das Bemalen oder Bedrucken von Flach- oder Hohlgläsern oder auch auf das Restaurieren von Glasmalereien spezialisieren. Für Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei ist auch nach der Ausbildung berufliches Weiterlernen sinnvoll, beispielsweise in den Bereichen Malen und Zeichnen oder Schriftgestaltung. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es unerlässlich, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen. Die Berufsausbildung bildet hierfür ein solides Fundament. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht wegfallen, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Glasund Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei können innerbetrieblich aufsteigen und verantwortungsvollere Positionen übernehmen, zum Beispiel als Vorarbeiter/in oder Abteilungsleiter/in. Nach Ablegen der Ausbildereignungsprüfung können sie als Ausbilder/innen tätig sein. Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufspraxis können Glas- und Kerammaler/innen die Prüfung zum/zur Industriemeister/in der Fachrichtung Glas oder Keramik ablegen, sich zum/zur Gestalter/in der Fachrichtung Glas oder zum/zur Techniker/in für Betriebswissenschaft weiterbilden. Glas- und Kerammaler/innen, die die Hochschul- oder Fachhochschulreife besitzen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich insbesondere Studiengänge im Bereich Glas- und Keramikdesign oder Produktdesign an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Glas- und Kerammaler/in - Glasmalerei nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Glas- und Kerammaler/in - Glasmalerei gibt es Alternativen in den Bereichen: Glasmalerei, Keramikgestaltung, Kerammalerei Dekoration, Malerei Dekorvorlagenherstellung Glasveredelung Eine Gemeinsamkeit dieser Berufsbereiche besteht in den Anforderungen an die zeichnerische Begabung und den Sinn für die ästhetische Wirkung von Formen und Farben sowie im Interesse an einer handwerklich gestaltenden Tätigkeit. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Glas- und Kerammaler/in der Fachrichtung Glasmalerei auf: Bereich Glasmalerei, Keramikgestaltung, Kerammalerei Auch die Fachkräfte der Berufe des genannten Bereichs bemalen und dekorieren Objekte aus Glas und Keramik. Sie arbeiten nach Vorlagen oder eigenen Entwürfen. Während ihrer Ausbildung erwerben sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den Zeichen- und Dekorationstechniken sowie im Umgang mit den dabei verwendeten Werkstoffen und Werkzeugen. Alternativberufe: Industriekeramiker/in - Dekorationstechnik in BERUFENET Glas- und Porzellanmaler/in in BERUFENET Manufakturporzellanmaler/in in BERUFENET Keramiker/in - Dekoration in BERUFENET Glasbildner/in in BERUFENET Bereich Dekoration, Malerei Beschäftigte in dem hier genannten Bereich malen und zeichnen genau wie Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei Dekorationen wie Muster, Monogramme, Schriften und Ornamente auf die verschiedensten Objekte. Sie erstellen Vorlagen und setzen Skizzen ein. Kenntnisse in der Farblehre sowie über Farbgestaltung und Farbgebungstechniken sind hier wie dort gefragt. Alternativberufe: schriftenmaler/in in BERUFENET Bühnenmaler/in und Bühnenplastiker/in - Malerei in BERUFENET Vergolder/in in BERUFENET Bereich Dekorvorlagenherstellung Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei und Fachkräfte der genannten Berufe setzen Vorlagen und eigene Entwürfe mit zeichnerischen Mitteln um und kolorieren sie. Auch die Anforderungen an millimetergenaues Arbeiten sind vergleichbar. Alternativberuf: Dekorvorlagenhersteller/in in BERUFENET Bereich Glasveredelung Glasveredler/innen erwerben während ihrer Ausbildung ebenso wie Glas- und Kerammaler/innen der Fachrichtung Glasmalerei Qualifikationen im Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen. Sie gestalten und entwerfen Muster, Schriften, Ornamente oder Figuren. Alternativberufe: Glasveredler/in - Kanten- und Flächenveredlung in BERUFENET Glasveredler/in - Schliff und Gravur in BERUFENET Glasveredler/in - Glasmalerei und Kunstverglasung in BERUFENET Interessen

8 Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Sehr gute Leistungen im Zeichnen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (z.b. beim Berechnen von Flächen und Mischungsverhältnissen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Beherrschen von Maltechniken Gute zeichnerische und grafische Fertigkeiten (z.b. beim Zeichnen von Monogrammen) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Glas- und Kerammaler/zur Glas- und Kerammalerin vom (BGBl. I S. 2127), außer Kraft ab Fundstelle: 1985 (BGBl. I S. 2127) Volltext (pdf, 681kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glas- und Kerammaler/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 2058kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Glas- und Kerammaler/in: Ausbildungsberuf seit 1985 Die Ausbildung zum Glas- und Kerammaler/zur Glas- und Kerammalerin wurde 1985 mit den Fachrichtungen Glasmalerei und Kerammalerei neu geschaffen und staatlich anerkannt. Zugleich wurden die vorher eigenständigen, bereits 1937 erstmals staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Glasmaler/in und Kerammaler/in aufgehoben. Glasmacher/in in BERUFENET Kerammaler/in in BERUFENET

9 Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der industriellen Keramikberufe Wenn es nach den Planungen geht, werden die industriellen Keramikberufe zum 1. August 2005 neu geordnet sein. Entstehen sollen die drei Monoberufe Keramformgestalter/in, Keramdekorateur/in und Industriekeramiker/in mit gemeinsamen Kernqualifikationen. Der bisherige Ausbildungsberuf Glas- und Kerammaler/in soll durch den Beruf Keramdekorateur/in abgelöst werden, wobei der bisherige Glasmalbereich entfallen wird. Die folgenden Angaben stützen sich auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Eckwerte des Ausbildungsberufs. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch Veränderungen auftreten können. Struktur des geplanten Ausbildungsganges Keramdekorateur/in Monoberuf Vorläufiger Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse - Fachbildung Keramdekorateur/in Rändern, Linieren, Bändern und Staffieren einfacher Werkstücke Farbspritzen Ausführen von manuellen Buntdruckdekorationen und Siebdruckherstelltechnik Kenntnisse der Ätztechnik Arten, Eigenschaften und Anwendung der Dekorationsmittel und Hilfsstoffe Dekoration

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