Ausbildungsbeschreibung von Textillaborant/Textillaborantin - chemisch-technisch vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Textillaborant/Textillaborantin - chemisch-technisch vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Textillaborant/in - chemisch-technisch ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Ausbildungsinhalte Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise wie man Arbeitsgeräte und Laboratoriumseinrichtungen pflegt und kontrolliert worauf es beim Auswerten, Darstellen und Interpretieren von Arbeitsergebnissen ankommt wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit Textilprüfungen beeinflussen wie Garne, Zwirne und textile Flächengebilde konstruiert, hergestellt und verwendet werden welche Einzeltätigkeiten das Durchführen von Laborarbeiten umfasst Im 2. Ausbildungsjahr lernt man unter anderem welche Textilproduktionsmaschinen es gibt und wie sie arbeiten worauf es beim Erfassen von Kenndaten ankommt (unter anderem geeignete Messgeräte und -bereiche) was beim Entnehmen und Vorbereiten von Proben zu berücksichtigen ist welches die Begriffe, Vorschriften, Normen und Anweisungen der Untersuchungs- und Prüfverfahren sind

2 Ab dem 3. Ausbildungsjahr wird außerdem vermittelt wie chemisch-technische Prüfungen durchgeführt werden (zum Beispiel Viskositätsmessungen, kolorimetrische Bestimmungen) wie Faserstoffe, Wasser, Chemikalien, Farbmittel und Textilhilfsmittel untersucht werden wie man physikalisch-technische Prüfungen durchführt, zum Beispiel beim Beurteilen von Oberflächenbeschaffenheit, Scheuerbeständigkeit, Knitterverhalten, Pillneigung wie man Veredelungsvorgänge in der Fertigung durchführt In der Berufsschule werden folgende Fachkenntnisse vermittelt: Im 1. Ausbildungsjahr: Textile Faserstoffe Textile Erzeugung Grundlagen der Mechanik und Wärmelehre Klima und seine Bedeutung Prüfungen von textilen Faserstoffen Analyse textiler Faserstoffe Chemische Grundlagen Rechnerische Grundlagen Im 2. Ausbildungsjahr: Textile Faserstoffe Textile Erzeugung Prüfung von textilen Faserstoffen Analyse textiler Faserstoffe Grundlagen der Optik Prüfungen von textilen Erzeugnissen Chemische Berechnungen Grundlagen der organischen Chemie Chemikalien im Textilbetrieb Im 3. Ausbildungsjahr: Textile Erzeugung Prüfung von textilen Erzeugnissen Chemische Berechnungen Grundlagen der Elektrizität Prüfungen von Gebrauchsverhalten von Textilien Textilveredlung Textilfarbmittel Textilhilfsmittel Berechnungen zur textilen Erzeugung Statistik Im 4. Ausbildungsjahr (6 Monate): Analyse textiler Faserstoffe Chemische Berechnungen Chemikalien im Textilbetrieb Berechnungen zur textilen Erzeugung Statistik Datenverarbeitung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin - chemisch-technisch vom (BGBl. I S. 2237), außer Kraft ab Fundstelle: 1986 (BGBl. I S. 2237) Volltext (pdf, 971kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin - chemisch-technisch Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Textillaborant/in - chemisch-technisch vom Fundstelle: 1987 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 624kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Textillaborant/in - chemisch- technisch Arbeitsumgebung in der Ausbildung Textillaboranten und Textillaborantinnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb

3 und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in Labors von Betrieben der Textilherstellung und -verarbeitung statt. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich oder in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung), statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Münchberg (Bayern) Ausbildungsstätten Berufsschulen Überbetriebliche Einrichtungen Fachschulen (zum Beispiel im Rahmen einer Umschulung) Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Räume für Fachpraxis Lehrecken großer Labors Ausbildungssituation/-bedingungen Die Auszubildenden werden nach dem so genannten dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Während der Ausbildung in Betrieben der Textilindustrie, in Chemiebetrieben beziehungsweise bei Betrieben, die Chemiefasern herstellen, lernen die Auszubildenden schon einmal Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Natürlich sind die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit, Verantwortung und Zeitdruck nicht so hoch wie nach Abschluss der Berufsausbildung. Während ihrer Ausbildung werden angehende Textillaboranten/Textillaborantinnen (chemisch-technisch) schrittweise an ihre später auszuführenden Tätigkeiten herangeführt: Sie lernen die Einrichtungen und Apparaturen im Textillabor kennen, machen sich mit den Fertigungstechniken im Betrieb und den Arbeitsweisen der Maschinen und Anlagen vertraut, und lernen textile Prüfverfahren und Untersuchungen kennen. Der Berufsschulunterricht erfolgt überwiegend im Blockunterricht, auch in Bezirks-, Landes- und landesübergreifende Fachklassen. Überbetriebliche Ausbildungsstätten ergänzen in einigen Bundesländern die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht ist in der Regel als Blockunterricht organisiert und wird in länderübergreifenden Fachklassen erteilt. Man besucht mehrere Wochen hintereinander die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Textillabor) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften, Sekretärinnen). Während der betrieblichen Ausbildung werden die Auszubildenden angeleitet von ausgebildeten Textillaboranten und Textillaborantinnen, sie werden unterwiesen von dem Ausbilder oder der Ausbilderin des Betriebes. Die Auszubildenden bekommen auch Anweisungen von den Vorgesetzten der entsprechenden Abteilung, zum Beispiel von Laborleitern/-leiterinnen, Technikern/Technikerinnen oder Ingenieuren/Ingenieurinnen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B

4 Finanzielle Aspekte Textillaboranten/Textillaborantinnen - chemisch-technisch werden in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Textilindustrie in Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Chemisch-technische Textillaboranten/Textillaborantinnen in den Tarifgebieten Baden-Württemberg (und Lindau), Nordbayern, Südbayern, Berlin, Bremen/Niedersachsen (ohne Osnabrück), Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein, Westfalen (und Osnabrück) oder Rheinland-Pfalz ausgebildet werden, erhalten sie je nach Tarifgebiet folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 465 bis Ausbildungsjahr: 516 bis Ausbildungsjahr: 595 bis Ausbildungsjahr: 669 bis 747 Neue Bundesländer Sofern Chemisch-technische Textillaboranten/Textillaborantinnen in den neuen Bundesländern ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 596 Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis des Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt ist. Ausgebildet wird im Ausbildungsbetrieb durch Unterweisung am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Pflegen und Kontrollieren der Arbeitsgeräte und Laboratoriumseinrichtungen Auswerten, Darstellen und Interpretieren von Arbeitsergebnissen Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Mitwirken bei Fertigungsabläufen Kenntnisse des chemisch-technischen Textil- Prüfwesens Klima und seine Bedeutung Herkunft, Eigenschaften und Verwendung von Textilfasern Konstruktion, Herstellung und Verwendung von Garnen und Zwirnen sowie von textilen Flächengebinden Entnehmen und Vorbereiten von Proben Erfassen von Kenndaten Durchführen von Laborarbeiten und chemischtechnischen Prüfungen Untersuchen von Faserstoffen, Wasser, Farbmitteln und Textilhilfsmitteln Durchführen von physikalisch-technischen Prüfungen Textile Faserstoffe Textile Erzeugung Grundlagen der Mechanik und Wärmelehre Klima und seine Bedeutung Prüfungen von textilen Faserstoffen Analyse textiler Faserstoffe Chemische Grundlagen Rechnerische Grundlagen Grundlagen der Optik Prüfungen von textilen Erzeugnissen Chemische Berechnungen Grundlagen der Elektrizität Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Durchführen von Veredelungsvorgängen Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr Prüfungen von Gebrauchsverhalten von Textilien Textilveredlung Textilfarbmittel Textilhilfsmittel Berechnungen zur textilen Erzeugung Statisik Datenverarbeitung Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin - chemisch-technisch vom (BGBl. I S. 2237), außer Kraft ab Fundstelle: 1986 (BGBl. I S. 2237) Volltext (pdf, 971kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin - chemisch-technisch durchgeführt.

6 Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft, die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte des ersten und zweiten Ausbildungsjahres. Abschlussprüfung: Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der praktischen Prüfung sind in höchstens acht Stunden fünf Arbeitsproben auszuführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Erfassen von Kenndaten 2. Nachweisen textilspezifischer anorganischer Kationen und Anionen 3. Durchführen einer qualitativen und quantitativen Faseruntersuchung doer einer Materialschadensuntersuchung sowie Auswerten, Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse 4. Untersuchungen von Wasser sowie Auswerten, Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse 5. Bestimmen eines Oxidationsmittels oder Reduktionsmittels in einer Lösung sowie Auswerten, Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse 6. Nachweisen einer Farbstoffklasse in der Substanz oder Prüfen einer Gebrauchs- oder Fabrikationsechtheit 7. Prüfen der Wirksamkeit eines Textilhilfsmittels sowie Auswerten, Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 360 Minuten in Anspruch nimmt, wird in folgenden Fächern geprüft. 1. Technologie 2. Mathematik 3. Technisches Zeichnen 4. Wirtschafts- und Sozialkunde Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Textillaborant/Textillaborantin - chemisch-technisch.

7 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten weit über die Hälfte der angehenden chemisch-technischen Textillaboranten/-laborantinnen mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2001 hatten 32 zukünftige chemisch-technische Textillaboranten/-laborantinnen ihre Ausbildung begonnen. 63 Prozent von ihnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 13 Prozent über die Hochschulreife. Zwei Personen besaßen den Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung erforderlich. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 32 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2001 im Ausbildungsberuf chemisch-technische/r Textillaborant/in hatten fünf Personen eine Berufsfachschule absolviert. Ein/e Ausbildungsanfänger/in konnte den Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen im Vergleich zu dem der männlichen Auszubildenden schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 79 und 88 Prozent. Zuletzt lag er bei 81 Prozent. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Chemisch-technische Textillaboranten und Textillaborantinnen arbeiten in der Textilindustrie, insbesondere in der Textilveredlung und Färberei, in textilen Forschungsinstituten und Materialprüfämtern oder in der Farbstoff- und Hilfsmittelindustrie. Während der Berufsausbildung wird ein breites Grundwissen vermittelt, das die Ausübung verschiedenster Tätigkeiten ermöglicht. Chemisch-technische Textillaboranten und Textillaborantinnen spezialisieren sich entweder auf bestimmte Aufgabenbereiche entsprechend dem Beschäftigungsbetrieb (zum Beispiel Veredlung, Färberei, Chemiefaserherstellung) oder auf einzelne Bereiche innerhalb des Betriebes (zum Beispiel Wareneingangskontrolle, Produktionsüberwachung, Qualitätskontrolle). Nach Ablegen der Ausbildereignungsprüfung sind sie auch - in der Regel eine Teilaufgabe - als Ausbilder/innen tätig. Innerbetrieblich sind Aufstiege zum/zur Gruppenleiter/in oder - wenn auch seltener - zum/zur Laborleiter/in möglich. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden und mit der raschen Entwicklung von neuen Materialien und Prüfmethoden Schritt zu halten, ist es für Textillaboranten und Textillaborantinnen notwendig, sich ständig weiterzubilden. Dazu nehmen sie an Kursen und Seminaren zu Themen wie Materialkunde und -beurteilung, Qualitätssicherung, Textilveredlung und EDV teil. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Vorlieben und Interessen der jeweiligen Beschäftigten ab. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Einige der Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Neben Seminaren zur innerbetrieblichen Ausbildung können Textillaboranten und Textillaborantinnen zum Beispiel an Meisterkursen zum/zur Industriemeister/in der Fachrichtungen Textil oder Chemie und an Fortbildungen zum/zur Techniker/in der Fachrichtungen Textiltechnik, Chemie oder Umweltschutz teilnehmen. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, ist außerdem ein Studium realisierbar, vor allem in den Bereichen Textilveredlung, Textilchemie oder Chemie(ingenieurwesen). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Textillaborant/in - chemisch-technisch nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Textillaborant/in - chemisch-technisch gibt es Alternativen in den Bereichen:

8 Textillabor Labortechnik, Stoffprüfung, Werkstoffprüfung, Technische Assistenz In diesen Berufsbereichen werden ebenso Labortätigkeiten durchgeführt, Stoffe geprüft und untersucht, Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet mit dem Ziel der Qualitätssicherung, Produktionsüberwachung und -verbesserung. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Textillaborant/in - chemisch-technisch auf. Bereich Textillabor Textillaboranten/Textillaborantinnen - chemisch-technisch und Angehörige der hier genannten Berufe führen im Labor Versuchsreihen und Experimente durch. Im Rahmen der Qualitäts- und Fertigungskontrolle prüfen sie Rohstoffe, Halbfabrikate und fertige Erzeugnisse, wobei sie Laborgeräte und -einrichtungen verwenden. Sie dokumentieren ihre Untersuchungen, werten die Ergebnisse am Computer aus und fertigen Tabellen oder grafische Darstellungen der Ergebnisse an. Interesse an chemischen und physikalischen Vorgängen, die Neigung zur Arbeit im Labor sind ebenso wichtig wie sorgfältige Arbeitsweise und verantwortungsvoller Umgang mit Laborgeräten und Chemikalien. Alternativberufe: Textillaborant/in - physikalisch-technisch in BERUFENET Textiltechnische/r Assistent/in in BERUFENET Bereich Labortechnik, Stoffprüfung, Werkstoffprüfung, Technische Assistenz Textillaboranten/Textillaborantinnen - chemischtechnisch und Angehörige der hier genannten Berufe bereiten chemische und physikalisch-chemische Laboruntersuchungen und Versuchsreihen vor, führen sie durch und werten die Ergebnisse aus. Sie bedienen, überwachen, warten und pflegen chemischtechnische Apparaturen und Anlagen. Sie führen Berechnungen und Dokumentationsaufgaben durch. Genauigkeit, Sorgfalt, Geduld und Ausdauer sowie gleich bleibende Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen sind ebenso wichtig wie Verantwortungsbewusstsein und Anpassungsfähigkeit. Alternativberufe: Chemisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Biologisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Techn. Assistent/in - Chemische u. biologische Laboratorien in BERUFENET Chemielaborant/in in BERUFENET Physiklaborant/in in BERUFENET Biologielaborant/in in BERUFENET Lacklaborant/in in BERUFENET Milchwirtschaftliche/r Laborant/in in BERUFENET Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in in BERUFENET Stoffprüfer/in (Chemie) Glas-, Keram.Ind., Steine u. Erden in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (z.b. für die Durchführung und Auswertung von Versuchsreihen; chemische Berechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Physik (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliche Kenntnisse in Chemie (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Verfassen von Auswertungen bzw. Berichten) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Keine Angaben

9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin - chemisch-technisch vom (BGBl. I S. 2237), außer Kraft ab Fundstelle: 1986 (BGBl. I S. 2237) Volltext (pdf, 971kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Textillaborant/in - chemisch-technisch vom Fundstelle: 1987 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 624kB) Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S.1155), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 665) Fundstelle: 1972 (BGBl. I S. 1155), 1973 (BGBl. I S. 665) Volltext (pdf, 435kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die gestiegenen Anforderungen an die Materialprüfung von Stoffen - hervorgerufen durch die Entwicklung neuer, synthetischer Fasern und Farbstoffe - zeigte bereits in den vierziger Jahren, dass angelernte Kräfte allein dieses nicht mehr bewältigen konnten wurde der Lehrberuf Textillaborant/in staatlich anerkannt. Das Berufsbild war damals schwerpunktmäßig auf chemisch-technische Kenntnisse und Fertigkeiten ausgerichtet. Ausbildung und Prüfung wurden 1968 neu geregelt. Die Ausbildungsbezeichnung lautete nun: Textillaborant/in - chemisch-technisch. Denn im Laufe der Jahre nach der ersten staatlichen Anerkennung der Textillabor-Ausbildung war die Anzahl der physikalisch-technischen Prüfungen gewachsen, so dass daraus 1964 ein eigenständiger Beruf entwickelt wurde: Textillaborant/in - mechanisch-technologisch. Die wachsende Bedeutung der Chemiefasern machte die Entwicklung weiterer physikalisch-technischer Prüfverfahren notwendig. Parallel dazu wurden die spezifischen Anforderungen an Textillaboranten und -laborantinnen der chemischtechnischen Richtung immer umfangreicher, so dass die beiden bestehenden Ausbildungsberufe 1986 aktualisiert worden sind. Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der Ausbildung zum 1. August 2003 geplant Der Ausbildungsberuf Textillaborant/in wird zum 1. August 2003 neu geordnet. Die bisherigen Ausbildungsberufe "Textillaborant - physikalischtechnisch" aus dem Jahr 1985 und "Textillaborant - chemisch-technisch" von 1986 werden zu dem neuen Beruf zusammengefasst. Der zukünftige Monoberuf wird eine Differenzierung in die Schwerpunkte Textiltechnik, Textilveredelung und Textilchemie erhalten. Gegenstand der neuen Berufsausbildung sind mindestens folgende Qualifikationen: Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Textile Rohstoffe und Produkte Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen Anwenden und Anfertigen von technischen Dokumentationen Identifizieren von Faserstoffen Vorbereiten von Proben Anwenden von Prüfverfahren Auswerten von Messergebnissen Bestimmen der Merkmale von Faserstoffen, textilen Längengebilden und textilen Flächengebilden Umgehen mit Arbeitsstoffen Bestimmen der Merkmale von Werk- und Hilfsstoffen

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