Ausbildungsbeschreibung von Tierwirt/Tierwirtin Schwerpunkt Pelztierhaltung vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Tierwirt/Tierwirtin Schwerpunkt Pelztierhaltung vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Tierwirt/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Agrarwirtschaft, Schwerpunkt tierischer Bereich, zugeordnet. Dieser Beruf wird in der Landwirtschaft in den folgenden Schwerpunkten angeboten: Pelztierhaltung Rinderhaltung Schweinehaltung Schafhaltung Geflügelhaltung Bienenhaltung Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung im Betrieb lernt man im schwerpunktübergreifenden 1. Ausbildungsjahr zum Beispiel: wie man Nutztiere füttert, tränkt, reinigt, beobachtet und pflegt welche Krankheiten und anzeigepflichtigen Seuchen auftreten können was man über Geschlechts- und Zuchtreife, Trächtigkeit und Geburt sowie Vererbungsregeln wissen muss wie Ställe eingerichtet sein müssen welche artspezifischen Verhaltens- und Lebensweisen der Nutztiere es gibt und welche Ansprüche die Tiere an ihre Umwelt haben

2 wie Maschinen (z.b. Tränkanlagen) bedient und gewartet werden Im 2. Ausbildungsjahr, in dem sich die Auszubildenden auf Pelztierhaltung sowie einen weiteren Schwerpunkt spezialisieren, lernt man unter anderem: wie Transportmittel vorbereitet und die Tiere verladen werden wie man Nutztiere aufgrund ihres Körperbaus und ihrer Verhaltensweise beurteilt und welche Zuchtverfahren angewandt werden wie man Futterrationen für die verschiedenen Haltungsformen und Nutzungseinrichtungen zusammenstellt wonach man Stallklima, Luftfeuchtigkeit und Luftbedarf richtet Im 3. Ausbildungsjahr, in dem sich die Ausbildung weitgehend auf die Pelztierhaltung konzentriert, wird zum Beispiel vermittelt: wie die Pelzung vorbereitet und durchgeführt wird worauf beim Abziehen der Felle geachtet werden muss wie Zuchttiere für den Verkauf vorbereitet werden Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt zum Beispiel: Kenntnisse, die man benötigt, um Nutztiere artgemäß zu versorgen, zu pflegen und zu transportieren welche Kenntnisse über Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassen notwendig sind Formen der Nutztierhaltung sowie bauliche und technische Einrichtungen wie man Leistungen von Nutztieren ermittelt wie Erzeugnisse marktgerecht produziert werden können was man über Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten von Nutztieren wissen muss was Tierhygiene umfasst und was man zu beachten hat, um die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten Wissen über Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und Verwendung wie man Maschinen und Geräte einsetzt, pflegt und instand hält Rechtsgrundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Tierwirte/Tierwirtinnen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb beziehungsweise ausbildendes Unternehmen und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz, in der Berufsschule werden berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Die betriebliche Ausbildung findet überwiegend in landwirtschaftlichen Unternehmen, die auf die Zucht von Pelztieren spezialisiert sind (Pelztierfarmen) statt. Die Unterweisung am Arbeitsplatz erfolgt nach Ausbildungsplan und wird ergänzt durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte (da diese auch länderübergreifend organisiert sind, werden die Auszubildenden gegebenenfalls auch auswärtig untergebracht). Die betriebliche Ausbildung findet in Ställen (offene Schuppen mit Gehegen und Käfigen) für Massentierhaltung, in festen Gebäuden und auch im Freien statt. Zum Teil werden einzelne Ausbildungsabschnitte in anderen Betrieben (Ausbildungsverbund) durchgeführt, zum Beispiel zur Vermittlung der Lerninhalte des zweiten zu wählenden Tierhaltungsschwerpunkts. In einigen Bundesländern erfolgt das 1. Ausbildungsjahr obligatorisch in schulischer Form. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform in zum Teil länderübergreifenden Fachklassen (in der Regel mit auswärtiger Unterbringung) statt. Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule ), ggf. ist mit einer Internatsunterbringung zu rechnen Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Teile der betrieblichen Ausbildung können im Ausbildungsverbund in anderen Betrieben stattfinden Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule sowie in überbetrieblichen Einrichtungen. Um auch zwei

3 Nutztierarten fachmännisch betreuen und auf wirtschaftliche Entwicklungen in der Tierproduktion und oftmals notwendige Betriebsumstellungen schnell reagieren zu können, ist die Grundausbildung sehr breit und vielseitig angelegt. In der im zweiten Ausbildungsjahr anschließenden Schwerpunktausbildung muss der Auszubildende zwei Nutztierarten als Schwerpunkte wählen. Die schulische Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung im ausbildenden Betrieb lernt der angehende Tierwirt/die angehende Tierwirtin schon einmal die nach Abschluss der Ausbildung üblichen Arbeitsbedingungen kennen. Da es kaum Betriebe mit mehreren Betriebszweigen gibt, muss die Ausbildung vielfach durch Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Lehr- und Versuchsanstalten für Tierhaltung ergänzt werden. Je nach Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes sind die Arbeitsbedingungen zum Teil verschieden ausgeprägt und können in der späteren Berufstätigkeit eine andere Gewichtung erfahren. Natürlich wird auf die besondere Situation der Ausbildung Rücksicht genommen, das heißt die Anforderungen an die Geschicklichkeit, an Selbstständigkeit und Verantwortung sowie der Zeitdruck sind nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Ort der praktischen Ausbildung nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Grundsätzlich müssen Tierwirte/Tierwirtinnen von langen, unregelmäßigen Arbeitszeiten, auch am Wochenende und an Feiertagen ausgehen. Auf einen frühen Arbeitsbeginn sowie Arbeitsspitzen, die sich auf frühmorgens und spät nachmittags konzentrieren (Füttern und Reinigen), muss man sich einstellen. Für die Auszubildenden unter 18 Jahren im Bereich Tierhaltung gelten besondere Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG): So darf die tägliche Arbeitszeit zuzüglich Ruhepausen 11 Stunden nicht überschreiten ( 12 JArbSchG). Beschäftigung an Samstagen ist zulässig ( 16 JArbSchG). Auch an Sonn- und Feiertagen darf der/die Auszubildende zu Arbeiten, die naturnotwendig vorgenommen werden müssen, eingeteilt werden. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben ( 17 und 18 JArbSchG). Weil unter Umständen Teile der betrieblichen Ausbildung im Ausbildungsverbund, also in anderen Betrieben stattfinden, muss man sich auch auf andere Arbeitszeiten als die im eigenen Ausbildungsbetrieb üblichen einstellen. Die Berufsschule wird in der Regel mehrere Wochen lang ganztags "am Stück", zum Beispiel 30 Stunden je Woche (Blockunterricht) besucht. Da der Unterricht länderübergreifend organisiert ist, muss man davon ausgehen, während dieser Zeit an einem anderen Ort untergebracht zu werden. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Angehörigen der Berufsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Schülerinnen und Schülern erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung findet eine enge Zusammenarbeit und häufiger Kontakt mit den unterweisenden Personen statt. Diese Arbeitssituationen sind für die Auszubildenden häufig neu und ungewohnt. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Tierwirte/Tierwirtinnen mit Schwerpunkt Pelztierhaltung werden in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Landwirtschaft pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Tierwirte/Tierwirtinnen mit Schwerpunkt Pelztierhaltung in den Tarifgebieten Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Bezirk Weser-Ems, Bezirk Hannover, Nordrhein, Westfalen oder Schleswig-Holstein ausgebildet werden, erhalten sie je nach Tarifgebiet folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 429 bis Ausbildungsjahr: 466 bis Ausbildungsjahr: 513 bis 569

4 Neue Bundesländer Sofern Tierwirte/Tierwirtinnen mit Schwerpunkt Pelztierhaltung in den Tarifgebieten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt ausgebildet werden, erhalten sie je nach Tarifgebiet folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 390 bis Ausbildungsjahr: 415 bis Ausbildungsjahr: 455 bis 550 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule erfolgt. Ausbildungsaufbau Praktische Ausbildung im Betrieb Theoretische Ausbildung in der Schule und in Lehrgängen Während der gesamten Ausbildungszeit Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umweltschutz Im 1. Ausbildungsjahr Versorgen, Pflegen und In der Berufsschule während der gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Blockbeschulung zum Teil länderübergreifend) berufsbezogen: z.b. Krankheiten der Nutztiere und ihre Bekämpfung, Fütterungslehre, Fachrechnen

5 Transportieren von Nutztieren allgemein bildend: z.b. Wirtschafts- und Sozialkunde Beurteilen von Nutztieren Tiergesundheit und Tierhygiene In überbetrieblichen Lehrgängen der Landwirtschaftskammern Nach Bedarf werden von den Kammern überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - einzelne Tage oder auch mehrere Wochen - angeboten. Pflegen von Maschinen und Geräten Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte Zwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungsjahr Im 2. und 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassenkunde Futtergewinnung und -verwendung Kenntnisse des Aufbaues von Haar und Fell Vorbereiten und Durchführen der Pelzung Aufbereiten und Beurteilen des Felles Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten

6 12 Monate. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Prüfung werden die jeweils im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in den gewählten Schwerpunkten zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse besonders berücksichtigt. Zum Nachweis der praktischen Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt bis zu vier Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Für die Auswahl der Arbeitsproben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: Füttern, Tränken, Pflegen, Kennzeichnen und Verladen von Nutztieren Beurteilen von Nutztieren Zusammenstellen von Futtermischungen marktgerechte Gewinnung und Aufbereitung tierischer Produkte Instandhalten und Einsetzen von Maschinen und Geräten Arbeitsschutz und Unfallverhütung Die Kenntnisprüfung über den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling drei Klausurarbeiten anfertigen. Die mündliche Prüfung soll insbesondere die Prüfungsgebiete abdecken, die nicht schriftlich abgeprüft wurden. Die Prüfung soll sich insbesondere auf folgende Gebiete erstrecken: Krankheiten der Nutztiere und ihre Bekämpfung Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassen Fütterungslehre, Futtergewinnung und -verwendung Formen der Nutztierhaltung, Stallformen, Stallklima, verhaltensgerechte Unterbringung Leistungsermittlung, Zuchtwerte, Lesen von Katalogen und Abstammungsnachweisen Betriebsorganisation, Betriebsfläche, Arbeitskräfte, Güter des Betriebes, Kosten wichtiger Güter des Betriebes Fachrechnen gesetzliche Vorschriften für die Nutztierhaltung Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft, Behörden und Organisationen für die Landwirtschaft Umweltbelastungen und Umweltschutz Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird je nach Bundesland bei Landwirtschaftsministerien oder für Landwirtschaft zuständigen Ministerien bzw. nachgeordneten beauftragten Dienststellen und Landwirtschaftskammern abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Tierwirt/Tierwirtin - Schwerpunkt Pelztierhaltung. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten etwa zu gleichen Teilen angehende Tierwirte und -wirtinnen (alle Schwerpunkte) mit Hauptschulabschluss oder einem mittleren Bildungsabschluss ein, während Auszubildende mit Hochschulreife oder ohne Schulabschluss deutlich in der Minderzahl waren. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 526 zukünftige Tierwirte/-wirtinnen (alle Schwerpunkte) ihre Ausbildung begonnen. 45 Prozent von ihnen verfügten über den Hauptschulabschluss, 43 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. Etwa 4 Prozent verfügten über die Hochschulreife und 3 Prozent der Auszubildenden hatten keinen Abschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende berufliche Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Einjährige Berufsfachschule der entsprechenden Fachrichtung, Anrechnung gemäß 3 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs- Verordnung Landwirtschaft

7 Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 526 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Tierwirt/in (alle Schwerpunkte) absolvierten 3 Prozent ein Berufsvorbereitungsjahr, während 2 Prozent über den Abschluss einer Berufsfachschule verfügten. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden (alle Schwerpunkte) sank in den vergangenen Jahren leicht ab und lag bei knapp 50 Prozent. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Der Zugang für behinderte Menschen mit psychischen Störungen (Angst im Umgang mit Tieren) oder körperlichen Einschränkungen wie Gehund Stehbehinderungen oder mit Einschränkungen zum beidhändigen Arbeiten ist in der Regel nicht möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Tierwirte und Tierwirtinnen des Schwerpunktes Pelztierhaltung auf Pelztierfarmen und in Pelztierzuchtunternehmen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Sich ändernde Ansprüche an die Qualität und das Aussehen der Pelze, neue Vorschriften des Tierschutzes und des Artenschutzabkommens, aber auch neue Erkenntnisse in der Züchtung und Haltung von Tieren erfordern ein ständiges Aktualisieren des fachlichen Wissens. Dazu können die Tierwirte und Tierwirtinnen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Umweltschutz/Ökologie, Umwelttechnik, Betriebswirtschaft oder EDV. Darüber hinaus können die Tierwirte und Tierwirtinnen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Tierwirtschaftsmeister/zur Tierwirtschaftsmeisterin für Pelztierhaltung. Derzeit wird allerdings kein Vorbereitungslehrgang angeboten. (Etwaige Änderungen finden Sie in der Datenbank KURS). Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Naheliegend sind z.b. Studiengänge in den Bereichen Landwirtschaft, Tierzucht, Tierproduktion oder Biologie. Die Tierwirte oder Tierwirtinnen können auch den Weg in die Selbstständigkeit wählen und sich mit einer Pelztierzucht eine Existenz aufbauen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Tierwirt/in - Schwerpunkt Pelztierhaltung nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Tierwirt/in - Schwerpunkt Pelztierhaltung gibt es Alternativen z.b. in folgenden Bereichen: Tierwirtschaft Landwirtschaft Tierpflege Fischwirtschaft Tiergesundheitsdienst Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in dem Umgang mit Tieren beziehungsweise der Tätigkeit im landwirtschaftlichen Umfeld. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Berufsziel Tierwirt/in - Schwerpunkt Pelztierhaltung auf. Bereich Tierwirtschaft Tierwirte/Tierwirtinnen aller Schwerpunkte haben in ihren Tätigkeiten vieles gemeinsam. Sie versorgen und pflegen die zum Bestand gehörenden Nutztiere, reinigen und warten Stallungen, beobachten das Tierverhalten und führen Vorbeugeund Behandlungsmaßnahmen bei Tierkrankheiten durch. Das Einhalten von Vorschriften dokumentieren sie in Form von Stallbüchern und Zuchtunterlagen. Grundsätzlich notwendig für alle Berufe in der Tierwirtschaft sind Bereitschaft zur Alleinarbeit und ausreichende psychische Robustheit, beispielsweise bei Nottötungen von Tieren und im Rahmen der Geburtshilfe. Alternativberufe: Tierwirt/in - Schafhaltung in BERUFENET Tierwirt/in - Geflügelhaltung in BERUFENET

8 Tierwirt/in - Rinderhaltung in BERUFENET Tierwirt/in - Schweinehaltung in BERUFENET Pferdewirt/in in BERUFENET Bereich Landwirtschaft Landwirte/Landwirtinnen versorgen und pflegen ebenso wie Tierwirte/Tierwirtinnen - Schwerpunkt Pelztierhaltung die zum Betrieb gehörenden Nutztiere und entmisten und reinigen Stallungen. Sie beobachten das Verhalten der Tiere und führen Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen bei Tiererkrankungen durch. Auch Landwirte/Landwirtinnen bedienen technische Stallausstattungen und führen Stallbücher und andere Aufzeichnungen. Alternativberuf: Landwirt/in in BERUFENET Bereich Tierpflege Tierwirte/Tierwirtinnen wie Tierpfleger/innen pflegen Tiere, versorgen sie mit Futter, beschäftigen sich mit der Zucht und der Aufzucht von Jungtieren, organisieren Tiertransporte und assistieren bei tierärztlichen Untersuchungen. Außerdem reinigen sie die Tierunterkünfte und halten sie in Stand. Bei ihrer Arbeit müssen sie darauf achten, dass die gesetzlichen Tierschutzbestimmungen eingehalten werden. Alternativberufe: Tierpfleger/in - Forschung und Klinik in BERUFENET Tierpfleger/in - Tierheim und Tierpension in BERUFENET Tierpfleger/in - Zoo in BERUFENET Bereich Fischwirtschaft In Fischhaltung und Fischzucht geht es wie in der Pelztierhaltung um Umgang mit Nutztieren. In beiden Bereichen ziehen die Fachkräfte diese bis zur Vermarktungsreife auf. Sowohl in der Pelztierhaltung als auch in Fischhaltung und Fischzucht werden praktisch-zupackende Fähigkeiten erwartet. Alternativberuf: Fischwirt/in - Fischhaltung und Fischzucht in BERUFENET Bereich Tiergesundheitsdienst Eine Verwandtschaft zwischen Tierwirten/Tierwirtinnen - Schwerpunkt Pelztierhaltung und Tierarzthelfern/-helferinnen besteht nicht nur im ständigen Umgang mit (auch kranken) Tieren, sondern auch im Erwerb von Kenntnissen über Tierhaltung, -versorgung und -gesundheit im Laufe der Ausbildung. Alternativberuf: Tierarzthelfer/in in BERUFENET In Frage kommen im Einzelfall auch Ausbildungen für andere Berufe, wo Arbeit mit Tieren eine wichtige Rolle spielt, z.b. in der Jägerei oder im Zoofachhandel. Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Ausreichende Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten (Zusammenstellen der Futterrationen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Ausreichende Leistungen in Deutsch (z.b. Lesen und Auswerten von Tierzuchtdokumentationen, Führen von Stallbüchern) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse in Biologie Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken

9 Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin vom (BGBL I S.514), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1145), außer Kraft ab Fundstelle: 1976 (BGBl. I S.514), 1979 (BGBl. I S. 1145) Volltext (pdf, 1250kB) Verordnung zur Änderung der Ausbildungsdauer in anerkannten Berufen der Landwirtschaft vom (BGBl. I S. 1145) Fundstelle: 1979 (BGBl. I S. 1145) Volltext (pdf, 63kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung Landwirtschaft vom (BGBl. I S. 1142) Fundstelle: 1979 (BGBl. I S. 1142) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Tierwirt/in vom (BGBl. I S. 130) Fundstelle: 1980 (BGBl. I S. 130) Volltext (pdf, 96kB) Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz vom (BGBl. I S. 1776) Fundstelle: 1992 (BGBl. I S. 1776) Volltext (pdf, 240kB) Arbeitszeitgesetz vom (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3322) Fundstelle: 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), 1996 (BGBl. l S. 1186), 1998 (BGBl. I S. 1242), 2000 (BGBI. I S. 1983), 2002 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 3002), 2005 (BGBl. I S. 3676), 2006 (BGBl. I S 1962), 2006 (BGBl. I S. 2407, 2742, 3322) Internet Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz - ArbZRG) vom (BGBl. I S. 1170) mit darin enthaltenem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1983) Fundstelle: 1994 (BGBl. I S. 1170), 1998 (BGBl. I S. 3843), 2000 (BGBl. I S. 1983) Volltext (pdf, 1969kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Aufzucht und Nutzung von Tieren und die Verwertung von Tierprodukten sind Urtätigkeiten des Menschen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen haben im Laufe der Zeit die Tätigkeiten der Tierzüchter/innen geprägt und verändert. Heute kann die Tierzucht nur noch von Fachleuten ertragbringend betrieben werden. Ausbildungsordnung Tierwirt/in seit 1976 Um die Berufschancen für Nachwuchskräfte in der Tierzucht zu verbessern und das Fachpersonal mit einem breiten Grundwissen auszustatten sowie mit modernsten Zuchtmethoden vertraut zu machen, trat am 10. März 1976 eine Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin in Kraft. Die "Vorläufer"-Ausbildungsberufe Melker/in, Schweinezuchtgehilfe/-gehilfin, Schäfer/in, Geflügelzüchter/in, Pelztierzüchter/in und Imker/in sind im Ausbildungsberuf Tierwirt/in zusammengefasst. Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der Ausbildung Zum 1. August 2005 soll die modernisierte Ausbildungsordnung über die Ausbildung zum Tierwirt bzw. zur Tierwirtin in Kraft treten. Die vorherige Ausbildungsordnung stammte aus dem Jahr Zukünftig werden die angehenden Tierwirte und Tierwirtinnen nicht mehr zwei der bisherigen sechs Schwerpunkte Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schafhaltung, Bienenhaltung und Pelztierhaltung abdecken, sondern sie werden in einer von fünf Fachrichtungen auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Die Fachrichtungen lauten dann Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schäferei und Imkerei. Mit dieser Umstrukturierung wird den Bedingungen der mittlerweile stark spezialisierten Tierproduktion Rechnung getragen. Der ehemalige Schwerpunkt Pelztierhaltung entfällt mit der Neuregelung. Neben den strukturellen Änderungen wird die Berufsausbildung auch inhaltlich aktualisiert.

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