Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel

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1 Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätte muss hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung für Menschen mit Behinderung gerecht werden. Die Ausbildung findet in Gruppen mit maximal 8 Azubis statt. Zusätzliche ausbildungsbegleitende Maßnahmen z.b. sozialpädagogische, ärztliche und psychologische Betreuung sollen angeboten werden. Im ersten Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden an drei Tagen in der Woche im Betrieb ausgebildet, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an vier Tagen in der Woche. Betriebspraktische Ausbildung Erfolgt die Ausbildung in Berufsbildungseinrichtungen, sind in der Regel insgesamt 12 Monate betriebspraktischer Ausbildung in geeigneten Betrieben zu absolvieren. Es sollen davon 10 Monate betriebspraktischer Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr im Einsatzgebiet durchgeführt werden. Z.B. Großhaushalte, Wäschereibetriebe, Reinigungsunternehmen, Hotel- und Gaststätten, landwirtschaftliche Betriebe (Urlaub auf dem Bauernhof), hauswirtschaftliche Betriebe und Dienstleistungsunternehmen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Seniorenheime. Bei der Praktikumssuche werden die Auszubildenden von ihrem Ausbildungsbetrieb unterstützt. Ziele der Ausbildung sind berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung. Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft gliedert sich wie folgt: 1 / 7

2 Verpflegung und Service Hausreinigung Textilreinigung Dienstleistungs- und kundenorientiertes Handeln Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen Einsatz und Pflege von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe Unterrichtsfächer und Lernfelder Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden an 2 Tagen der Woche mit jeweils maximal 8 Unterrichtsstunden die Berufsschule.Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden jeweils 1 Tag mit maximal 8 Unterrichtsstunden die Berufsschule. Unterrichtet werden die allgemeinbildenden Fächer: Deutsch/Kommunikation und Politik und die berufsbezogenen Fächer: Fachtheorie mit Lernfeldern. Lernfelder im 1. Ausbildungsjahr: Die Berufsausbildung mitgestalten 2 / 7

3 Speisen und Getränke herstellen und servieren Waren lagern Wohn- und Funktionsräume reinigen und pflegen Textilien reinigen und pflegen Lernfelder im 2. Ausbildungsjahr: Güter und Dienstleistungen beschaffen Personen individuell wahrnehmen und beobachten Personengruppen verpflegen Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen Lernfelder im 3. Ausbildungsjahr: Wohn- und Funktionsbereiche mitgestalten 3 / 7

4 Personen individuell betreuen Dienstleistungs- und kundenorientiertes Handeln im Einsatzgebiet Diese Jugendlichen besuchen besondere Klassen in der Berufsschule. Aufnahmevoraussetzungen Die Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art und Schwere/Art oder Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in nicht absolvieren können. Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Prüfungen Die Zwischenprüfung soll bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 3 Ausbildungshalbjahre (=18 Monate) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoff. Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen in 150 Minuten 2 Arbeitsproben bearbeiten und in einem Prüfungsgespräch erläutern. Zum Nachweis der Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung abzulegen, die nicht länger als 60 4 / 7

5 Minuten dauern soll. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: Hauswirtschaftliche Versorgungleistungen Betriebsspezifische Dienstleistungen Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen in 150 Minuten 2 Arbeitsproben praktisch bearbeiten und in einem Prüfungsgespräch erläutern und in 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Bei der Durchführung zur Zwischen- und Abschlussprüfung muss Rücksicht auf die Belange für Menschen mit Behinderungen genommen werden. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Abschlüsse und Berechtigungen Wer die Abschlussprüfung bestanden und die Berufsschule erfolgreich besucht hat, ist 5 / 7

6 berechtigt, die Berufsbezeichnung Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft zu tragen und hat den Hauptschulabschluss erworben. Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Anmeldung Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb an den Berufsbildenden Schulen Syke EUROPASCHULE An der Weide 8, Syke. Vorzulegen sind: - vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare (Anmelde- und Personalbogen) - beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses - Kopie vom Ausbildungsvertrag Weitere Auskünfte erteilen die Berufsbildenden Schulen Syke EUROPASCHULE (Telefon: ) Ansprechpartnerin U. Gertken-Bartelt, Tel.: 04242/ / 7

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