Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Werbekaufmann/Werbekauffrau vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Internationales Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Werbekaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Unternehmen der Werbewirtschaft bzw. Werbe-/Marketingabteilungen von Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen ausgebildet. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau im Betrieb lernt man im ersten Ausbildungsjahr z.b.: worin die gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Werbung besteht welche Bereiche und Strukturen der Werbewirtschaft existieren wie die Büroorganisation aussieht und welche Informations- und Kommunikationstechniken eingesetzt werden wie der Mediaeinkauf betreut wird, z.b. Raum und Zeiten in den Medien gebucht, Einschaltungen kontrolliert und Abrechnungen erstellt werden wie das Rechnungs- und Finanzwesen aufgebaut ist welche Werkstoffe für Medien es gibt, wie sie hergestellt und verwendet werden Im zweiten Ausbildungsjahr lernt man z.b.: wie Informationen aus primären Quellen beschafft und ausgewertet sowie die erforderlichen Befragungsmethoden erarbeitet werden welche Funktion die Mediastrategie hat und wie man diese entwickelt welche Methoden der Mediaforschung gängig sind und wie man Medien z.b. nach Gattungen oder Gruppen ordnet

2 wie die Medienplanung in finanzieller und zeitlicher Hinsicht erstellt und präsentiert wird wie Angebote eingeholt sowie verglichen werden und wie Aufträge abgewickelt werden wie die Buchführung gehandhabt wird wie die betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt wird Im dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt: wie ein Briefing unter Beachtung der produkt-, markt- und zielgruppenspezifischen Aspekte erarbeitet wird was bei der Entwicklung von Werbekampagnen und Verkaufsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden muss welche Methoden zur Auslösung und Durchführung kreativer Prozesse es gibt und wie sie eingesetzt werden wie man die wesentlichen Elemente der Werbegrafik, z.b. Scribble, Layout sowie Schrift- und Satzarten, beurteilt welche Satz-, Reproduktions- und Drucktechniken verwendet werden Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus z.b.: Wissen in Bezug auf Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen/Informationsverarbeitung welche einzel- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung dem Marketing zukommt wie man den Kommunikations-Mix plant und was man darüber wissen muss Wissen in Bezug auf die Gestaltung von Kommunikationsmitteln welche Präsentationstechniken es gibt und wie man Gespräche führt wie man Informationen beschafft und auswertet Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werbekaufmann/Werbekauffrau, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Werbekaufleute werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb bzw. ausbildendes Unternehmen und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz, in der Berufsschule werden berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Die betriebliche Ausbildung findet überwiegend in Werbeagenturen, aber auch in Werbeabteilungen von Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen, unter Durchlaufen aller Arbeitsbereiche, statt. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten die angehenden Werbekaufleute in Büroräumen, auch im Fotolabor und im Atelier. Gelegentlich sind außendienstliche Besuche bei Auftraggebern erforderlich. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an 1 bis 2 Tagen oder als Blockunterricht in Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich für Werbekaufleute (eventuell mit auswärtiger Unterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz in München (Bayern) Stätische Fachschule für Farb- und Lacktechnik München für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in Eberswalde/Bernau (Brandenburg) Oberstufenzentrum I Barnim - Wirtschaft und Verwaltung für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg) Handelsschule Wandsbek Ausbildungsstätten Berufsschulen außerbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer) der Berufsschule Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Dual: betrieblich - schulisch Wer eine duale Ausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind z.b. Werbeagenturen, Werbefachverbände, Messe- und Ausstellungsgesellschaften oder Werbeabteilungen von Unternehmen. Für sie sind die Auszubildenden zusammen mit ihrem Team im Büro

3 oder im Außendienst bei Auftraggebern tätig. Kommunikatives Talent und organisatorisches Geschick brauchen sie von Anfang an: Sie beraten Kunden über Art, Umfang und Kosten von Werbemaßnahmen, klären wettbewerbsrechtliche Fragen, stecken den wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmen für Mediapläne ab, holen Angebote ein und überwachen Termine. An die Arbeit unter Zeitdruck müssen sich die Auszubildenden gewöhnen. Angeleitet werden die angehenden Werbekaufleute von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Termine eingehalten werden und die Werbestrategie genau durchdacht ist, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Werbefachleute aus ihren Fehlern lernen. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Den Unterricht besuchen sie "am Stück" in länderübergreifenden Fachklassen (siehe Ausbildungsorte/Branchen). Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit im Internat untergebracht. Schulisch: Schule - Projekte - Praktika Wer keinen Ausbildungsvertrag hat und seine Ausbildung zum Werbekaufmann bzw. zur Werbekauffrau an einer Schule absolviert, erwirbt die theoretischen Grundlagen - wie in der Berufsschule - im Unterricht. Wird eine schulische Ausbildung angeboten, erlernen die Auszubildenden die grundlegenden praktischen Qualifikationen beispielsweise bei Projektarbeiten. Wie in einer "richtigen" Werbeagentur arbeiten sie im Team, mit dem sie Werbespots entwickeln und ihre Werbewirkung beurteilen. In weiteren Phasen der praktischen Ausbildung werden sie in der Schule oder im Rahmen von Praktika mit unterschiedlichen praxisrelevanten Aufträgen konfrontiert: Sie kalkulieren Preise, ermitteln Zielgruppen oder beurteilen Satz- und Drucktechniken nach preislichen Gesichtspunkten. Liegen Schule und Wohnort weit voneinander entfernt, sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung meist in einem Internat untergebracht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt in der Regel tagsüber zu üblichen Arbeitszeiten. Unter Umständen (Produkteinführungen, Produktkampagnen) ist umfangreiche Überstundenarbeit erforderlich. Die Berufsschule wird in der Regel zweimal wöchentlich an festen Wochentagen besucht, kann aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Woche(n) am Stück die Berufsschule, während die dazwischenliegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht ( Berufsschule ) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Arbeitsmittel, Geräte und Materialien entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht an der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der bisher erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb (Werbeagenturen, Werbeabteilungen) haben die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes zu tun. Im Rahmen ihrer Ausbildung arbeiten sie mit anderen Werbekaufleuten, -fachkräften zusammen. Die Durchführung der Arbeitsaufgaben erfolgt zumeist in Einzelarbeit eingebunden in das gesamtbetriebliche Geschehen, zum Teil auch in Teamarbeit, teilweise auch im Außendienst. Kontakte bestehen insbesondere zu Auftraggebern. Diese Kontakte sind von häufig wechselnder Natur. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Werbekaufleute werden in Werbeagenturen, aber auch in Werbeabteilungen von Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Werbekaufleute im Bereich Groß- und Außenhandel in den Tarifgebieten Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-West, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Rheinhessen, Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 513 bis Ausbildungsjahr: 595 bis Ausbildungsjahr: 678 bis 797

4 Neue Bundesländer Sofern Werbekaufleute im Bereich Groß- und Außenhandel in den Tarifgebieten Berlin-Ost, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 484 bis Ausbildungsjahr: 523 bis Ausbildungsjahr: 627 bis 763 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Bundesgebiet insgesamt, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Unternehmen der Werbewirtschaft bzw. in Werbe-/Marketingabteilungen von Unternehmen, Verbänden und anderen Institutionen ausgebildet. Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein. Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung in der Berufsschule Ausbildung im Betrieb Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lerngebieten und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Werbung Bereiche und Strukturen der Werbewirtschaft Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes in der Werbewirtschaft Rechtsgrundlagen und Organisation des Ausbildungsbetriebes Büroorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken Personalwesen, Arbeits- und Sozialrecht; Berufsausbildung Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Beschaffen und Auswerten von Informationen aus primären Quellen Mediastrategie Alternativpläne Produktionstechniken kaufmännische Abwicklung; Buchung Einschaltkontrolle Abrechnung; Buchführung; Finanzwesen Organisation Kosten- und Leistungsrechnung Grundfragen der Wirtschaft Wirtschaft und Recht rechtliche und soziale Stellung der Arbeitnehmer betriebliche Ziele und Leistungen Organisation und Führung eines Betriebes Markt und Preis Fachrechnen Grundlagen der elektronischen Verarbeitung von Informationen Statistik System und Organisation der doppelten Buchführung Aufwendungen, Erträge und durchlaufende Posten einzel- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Marketing Grundlagen der Kommunikationstheorie Informationsbeschaffung und -auswertung Elemente des Kommunikations-Mix Planung des Kommunikations-Mix Medien (Arten, Leistung, Planung, Einkauf/Abwicklung) Präsentationstechniken/Gesprächsführung Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr und darüber hinaus Briefing: Aufgabenstellung, Beschaffen und Auswerten von Informationen aus sekundären Quellen Kommunikationsstrategien Kreativstrategie kreative Alternativen Empfehlung und Präsentation Steuern Wirtschaftsformen Wirtschaftspolitik Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling Kennzahlen betrieblicher Leistung Gestaltung von Kommunikationsmitteln Produktion von Kommunikationsmitteln Beurteilung der Wirksamkeit kommunikationspolitischer Maßnahmen Rechtsnormen und Verhaltensregeln für die kommunikationspolitischen Maßnahmen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau durchgeführt.

6 Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Dabei sind in höchstens drei Stunden praxisbezogene Fälle und Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Fächer Werbebetriebslehre, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens fünfeinhalb Stunden je eine Arbeit in den Prüfungsfächern Werbebetriebslehre, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde anfertigen. Die Prüfung im Fach Praktische Übungen wird als Prüfungsgespräch durchgeführt. Sie dauert höchstens 30 Minuten. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Die Note "ungenügend" darf in keinem Prüfungsfach erzielt werden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Werbekaufmann/Werbekauffrau. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Über drei Viertel der angehenden Werbekaufleute besitzen die Hochschulreife. Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss erhielten nur ein Achtel aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2003 begannen zukünftige Werbekaufleute ihre Ausbildung. Fast 77 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, rund 12 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss. Den Hauptschulabschluss besaßen 22 Personen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2003 im Ausbildungsberuf Werbekaufmann/-frau hatten sieben Prozent eine Berufsfachschule besucht. Knapp ein Prozent hatte ein Berufsgrundbildungs- oder ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben..

7 Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Frauenanteil erhöhte sich in den vergangenen Jahren von ca. zwei Drittel auf derzeit drei Viertel aller Auszubildenden. Internationales Sie möchten internationale Erfahrungen sammeln und Teile Ihrer Ausbildung im europäischen Ausland absolvieren? Hierfür bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Duale Ausbildung in Deutschland und internationale Qualifikationen Berufsbildungsgesetz Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Austauschprogramme und Praktika Großbritannien: Eine zweijährige, internationale Berufsausbildung für Werbekaufleute bietet die IMK Privates Institut für Marketing und Kommunikation GmbH in Berlin an. Nach der schulischen Ausbildung und einem Praktikum bei deutschen Agenturen schickt das Institut die Teilnehmer/innen zu einem zweiten Praktikum nach London. Am Ende steht die IHK- Prüfung mit einem Europäischen Bildungspass. Aufnahmevoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss. Weitere Informationen: IMK Privates Institut für Marketing und Kommunikation Weitere Informationen Der Europa-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert unter Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) umfassend, detailliert und länderspezifisch über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in ganz Europa. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es z.b. bei Werbeagenturen, Werbefachverbänden, Messe- und Ausstellungsgesellschaften oder in Werbeabteilungen von Unternehmen. Spezialisieren können sich Werbekaufleute z.b. auf Produktion, Mediasachbearbeitung oder Marktforschung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Wegen der vielseitigen Aufgabenbereiche müssen sich Werbekaufleute z.b. über aktuelle Trends auf dem Werbesektor und über technische Neuerungen im Bereich der Drucktechnik, der audiovisuellen Medien und der Bürokommunikation auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die bei spezialisierten Tätigkeiten bzw. in anleitenden, organisatorischen oder führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur durch Weiterbildung erwerben. Dazu bietet sich der Besuch entsprechender Lehrgänge, Kurse und Seminare an, sei es zu Themen wie Werbemittelgestaltung, Marktforschung und -beobachtung, sei es zu Themen wie Film- und Videogestaltung für den Einsatz in Wirtschaft und Werbung oder Finanz- und Rechnungswesen. Für aufstrebende Werbekaufleute kommen z.b. Fortbildungen zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau für Marketing oder zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin für Werbung infrage. Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium denkbar, z.b. der Betriebs- oder Medienwirtschaft oder des Wirtschaftsingenieurwesens. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Werbekaufleute ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Werbekaufmann/-frau nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Werbekaufmann/-frau gibt es Alternativen in den Bereichen: Verlagswesen, Werbung, Marketing Bürowirtschaft, Kaufmännische Verwaltung Banken, Immobilien, Versicherungen Die Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugehörigen Berufe mit Ihrem Wunschberuf liegt im Betätigungsfeld Werbung, Verlagswesen und/oder kaufmännische Verwaltung bzw. Bürowirtschaft.

8 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Werbekaufmann/-frau auf: Bereich Verlagswesen, Werbung, Marketing Gemeinsamkeiten des Berufs Werbekaufmann/-frau mit den hier genannten Berufen zeigen sich in Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten wie Durchführen der Buchhaltung und Kalkulation, Abwickeln von Schriftverkehr, Ausführen üblicher Büro-, Verwaltungs- und Organisationsarbeiten. Vergleichbar sind auch die Kenntnisse im Bereich Gestaltung von Druckerzeugnissen, Drucktechniken, Medien. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Alternativberufe: Verlagskaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau für Audiovisuelle Medien in BERUFENET Gestalter/in für visuelles Marketing in BERUFENET Bereich Bürowirtschaft, kaufmännische Verwaltung Werbekaufleute wie auch Fachkräfte aus den hier genannten Berufen erledigen Arbeiten im Rechnungswesen, beraten Kunden, wickeln den Schriftverkehr ab und führen übliche Büro-, Verwaltungs- und Organisationsarbeiten aus. Veranstaltungskaufleute erwerben darüber hinaus vergleichbare kaufmännische sowie informations- und kommunikationstechnische Kernqualifikationen. Alternativberufe: Industriekaufmann/-frau in BERUFENET Bürokaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Fachangestellte/r für Bürokommunikation in BERUFENET Veranstaltungskaufmann/frau in BERUFENET Wirtschaftsassistent/in in BERUFENET Bereich Banken, Immobilien, Versicherungen Die relativ enge Verwandtschaft zwischen dem Beruf Werbekaufmann/-frau und den hier genannten Berufen ergibt sich durch Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Beraten von Kunden, Kalkulieren von Angeboten, Erledigen von Arbeiten im Rechnungswesen, Abwickeln von berufsbezogenem Schriftverkehr oder Ausführen üblicher Büro-, Verwaltungs- und Organisationsarbeiten. Alternativberufe: Bankkaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft in BERUFENET Versicherungskaufmann/-frau in BERUFENET Investmentfondskaufmann/frau in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Schriftverkehr) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik, sicheres Beherrschen der Grundrechenarten, der Dezimal-, Bruch-, Prozentund Dreisatzrechnung (z.b. für kaufmännische Berechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Durchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse, vorrangig Englisch Durchschnittliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (z.b. Bürocomputern) Durchschnittliche Fertigkeiten im Maschinenschreiben (Textverarbeitung) Gute Allgemeinbildung

9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Abstoßend wirkende Hauterkrankungen an sichtbaren Stellen Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau vom (BGBl. I S. 2095) Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 2095) Volltext (pdf, 1773kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Werbekaufmann/Werbekauffrau, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 744kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa Gemeinsame Erklärung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Ministers für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder vom Fundstelle: 2004 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 14kB) Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom Fundstelle: 2005 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 13kB) Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom ), Stand: Fundstelle: 1999 (Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)) Volltext (pdf, 146kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu geregelte Verordnung seit 1989 Der Beruf Werbekaufmann wurde bereits 1952 anerkannt. Die letzte überarbeitete und neu geregelte Ausbildungsverordnung für Werbekaufleute trat 1989 in Kraft.

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