Ausbildungsbeschreibung von Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin - Maschenindustrie vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin - Maschenindustrie vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Die Ausbildung kann Teil einer Stufenausbildung sein. Nach Abschluss der 1. Stufe Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie (2 Jahre) kann in der 2. Stufe (1 Jahr) ein Berufsabschluss als Textilmechaniker/in - Maschenindustrie erworben werden. Ausbildungsinhalte Die Auszubildenden lernen im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise: welche Eigenschaften und Strukturen textile Faserstoffe, Garne und Maschenwaren haben wie eine Garnvorbereitungsmaschine bedient wird und wie die Fadenlaufwege, Garnkörper und Fadenspannung kontrolliert und reguliert werden wie man Garnmaterial, Farbton und Partie überprüft wie Maschenmaschinen nach Vorschrift planmäßig mit Material belegt werden wie man Maschinen und Anlagen nach betrieblicher Vorschrift pflegt, maschinenbildende Elemente kontrolliert und Verschleißteile austauscht wie Maschenwaren anhand vorgegebener Qualitätskenndaten geprüft werden Im 2. Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt: wie Maschinen und Anlagen bei Artikelwechsel eingestellt und umgerüstet werden, wie Fehler und Störungen bei Maschenmaschinen

2 festgestellt und deren Ursachen behoben werden was beim Übertragen von Musterdaten auf Datenträger und Maschinen zu berücksichtigen ist wie Produktionsaufträge nach Fertigungsvorschrift selbstständig ausgeführt und abgewickelt werden was beim Erfassen und Sichern von Produktions- und Qualitätsdaten wichtig ist worauf beim planmäßigen Warten von Maschinen zu achten ist wie berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeitsabläufen angewendet werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Fähigkeiten in beispielsweise folgenden berufsspezifischen Gebieten: Faserstoffe und Textilerzeugnisse sowie technische und wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Herstellung und Einsatz Bau, Aufgaben und Funktionen von Maschinen und Anlagen grundlegend und alternativ für Strickerei und Wirkerei, Strumpf- und Feinstrumpfrundstrickerei, Ketten- und Raschelwirkerei, Nähwirkerei Technische Zeichnungen von Maschinenelementen und Anlagen Bedeutung von Qualitätssicherung Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung in der Maschen-Industrie Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung in der Maschen- Industrie Arbeitsumgebung in der Ausbildung Textilmaschinenführer/innen der Fachrichtung Maschenindustrie werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Der betriebliche Teil der Ausbildung findet in der Produktionshalle von Betrieben der Maschenwaren produzierenden Industrie oder von Maschenwarenabteilungen mehrstufiger Betriebe durch Unterweisung am Arbeitsplatz statt. Da manche Ausbildungsbetriebe aufgrund ihrer spezifischen Produktion nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, werden diese zum Teil in von mehreren Betrieben getragenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt. Der Berufsschulunterricht findet in Unterrichtsräumen und Klassenzimmern sowie in Räumen für Fachpraxis statt und ist großteils in Form von Blockunterricht in Bezirks-, Landes- oder länderübergreifenden Fachklassen (mit Internatsunterbringung) für Textilberufe organisiert. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in Albstadt (Baden-Württemberg) Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Gewerbliche Schule Albstadt für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Münchberg (Bayern) Staatl. Berufsschule für Textilberufe Münchberg Ausbildungsstätten Berufsschulen f Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume und Klassenzimmer der Berufsschule Lehrwerkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen Ausbildungssituation/-bedingungen Die Auszubildenden werden nach dem so genannten dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Während der Ausbildung in Strickereien und Wirkereien lernen die Auszubildenden schon einmal Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Natürlich sind die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit, Verantwortung und Zeitdruck nicht so hoch wie nach Abschluss der Berufsausbildung. In der Ausbildung führen angehende Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie auch manuell Tätigkeiten aus, die moderne Maschinen durch eine ausgetüftelte Feinmechanik von selbst erledigen - zum Beispiel das Auf- und Absetzen von Garnspulen, Kett- bzw. Teilkettbäumen. Auch durchlaufen die Auszubildenden während der Ausbildung alle Stufen des Maschenbetriebes - vom Garnlager über die Garnvorbereitung, die Produktion, die Warenschau und den Versand. Der Berufsschulunterricht erfolgt entweder in örtlichen Berufsschulen, im Pendelbereich von Bezirksklassen oder in Länderfachklassen (z.b. Baden-Württemberg) und in länderübergreifenden Fachklassen (z.b. Bayern) im Blockunterricht (Internatsunterbringung). Überbetriebliche Ausbildungsstätten ergänzen in einigen Bundesländern die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt während der betriebsüblichen Arbeitszeiten. Einige Textilbetriebe arbeiten im Schichtbetrieb, so dass

3 zum Teil auch schon während der Ausbildung im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Spätschicht bis Uhr gearbeitet wird. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen durchgehend die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Schule) und in der praktischen Ausbildung (Textilbetrieb) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften, Sekretärinnen). Während der betrieblichen Ausbildung im jeweiligen Textilbetrieb werden die Auszubildenden angeleitet von ausgebildeten Textilmaschinenführern/Textilmaschinenführerinnen oder Textilmechanikern/Textilmechanikerinnen, sie werden unterwiesen von dem Ausbilder des Betriebes. Kontakt besteht auch zu angelernten Kräften, die Hilfstätigkeiten ausführen. Die Auszubildenden bekommen auch Anweisungen von den Vorgesetzten der entsprechenden Abteilung, zum Beispiel von Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen, Meistern/Meisterinnen, Technikern/Technikerinnen oder Ingenieuren/Ingenieurinnen. In seltenen Fällen haben sie auch zu tun mit Monteuren/Monteurinnen, Serviceund Instandsetzungsfachkräften von Maschinen- und Anlagenherstellern. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Gesonderte Arbeitszeit für Jugendliche, z.t. Spätarbeit im Rahmen des JArbschG bis Uhr Finanzielle Aspekte Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie werden in Betrieben der Textilindustrie ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Textilindustrie in Euro pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie in den Tarifgebieten Baden-Württemberg (und Lindau), Nordbayern, Südbayern, Berlin, Bremen/Niedersachsen (ohne Osnabrück), Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein, Westfalen (und Osnabrück) oder Rheinland-Pfalz ausgebildet werden, erhalten sie je nach Tarifgebiet folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 478 bis Ausbildungsjahr: 530 bis 643 Neue Bundesländer Sofern Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie in den neuen Bundesländern ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 505 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand:

4 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung zum/zur Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und bei Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Textile Faserstoffe, Garne und Maschenwaren Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Vorbereiten von Spinnfaser- und Filamentgarnen Ver- und Entsorgen von Maschenmaschinen mit Material Herstellen von Maschenwaren Prüfen von Maschenwaren Konstruieren von Maschenwaren Nachbearbeiten und Aufmachen von Maschenwaren Textile Faserstoffe Garne Textile Flächengebilde Maschentechnik EDV-Technik Veredeln und Aufmachen von Maschenwaren

5 Pflegen und Warten der Maschinen und Anlagen Zwischenprüfung am Ende des 1. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin - Maschenindustrie gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in dem aufbauenden Ausbildungsberuf Textilmechaniker/Textilmechanikerin - Maschenindustrie als Zwischenprüfung. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussprüfung Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung in der Maschen-Industrie durchgeführt. Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung angelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Prüfungsteil sollen in höchstens vier Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt werden. Hierfür kommt beispielsweise das Kontrollieren der angelieferten Spinnfaser- oder Filamentgarne nach vorgegebenen Spezifikationen in Betracht. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung wird in Form einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung durchgeführt und gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in dem aufbauenden Ausbildungsberuf Textilmechaniker/in - Maschenindustrie als Zwischenprüfung. Im praktischen Prüfungsteil sollen in insgesamt höchstens fünf Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt werden. Hierfür kommen beispielsweise in Betracht: Überprüfen einer Maschenmaschine auf Funktionstüchtigkeit sowie Beheben eines einfachen Maschinenfehlers planmäßiges Überwachen einer Maschenmaschine und Kontrollieren der Einstellungen nach Vorschrift Prüfen und Beurteilen des Warenausfalls Feststellen von Fehlern in Maschenstoffen, Analysieren der Ursachen und Aufzeigen von Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung und Behebung Im schriftlichen Prüfungsteil wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde insgesamt höchstens viereinhalb Stunden geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stellen Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Textilmaschinenführer/Textilmaschinenführerin - Maschenindustrie.

6 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten angehende Textilmaschinenführer/innen in der Maschenindustrie etwa zum gleichen Anteil mit Hauptschulabschluss und mittlerem Bildungsabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten 81 zukünftige Textilmaschinenführer/innen in der Maschenindustrie ihre Ausbildung begonnen. 43 Prozent von ihnen verfügten über den Hauptschulabschluss, 41 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss. Zwei Personen konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Es ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den 81 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen des Jahres 2002 im Ausbildungsberuf Textilmaschinenführer/in in der Maschenindustrie hatten 14 Prozent ein Berufsvorbereitungs - oder Berufsgrundbildungsjahr bzw. eine Berufsfachschule absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden lag in den vergangenen Jahren bei etwa einem Viertel. Auswahlverfahren Für die Ausbildung ist derzeit kein Auswahlverfahren bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Textilmaschinenführer und Textilmaschinenführerinnen in der Maschenindustrie arbeiten in Betrieben der Textilindustrie: in Wirkereien, Strickereien bzw. in Wirkerei- und Strickabteilungen mehrstufiger Textilbetriebe. Auch in anwendungstechnischen Abteilungen bei Chemiefaserund Maschenmaschinenherstellern werden sie eingesetzt. Je nach betrieblicher Ausstattung und Organisation besteht auch die Möglichkeit, sich auf ganz bestimmte Maschinen, Anlagen oder Produkte zu konzentrieren, wie die Maschinenhäkelei oder Raschelwirkerei, wo Häkelborten, Spitzenstoffe und Vorhangstoffe hergestellt werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet: Neue Entwicklungen in der Maschinentechnik und neue Faserstoffe sind in der Textilindustrie an der Tagesordnung. Auch die zunehmende Automatisierung der Produktion verändert die Arbeitsanforderungen in der Textilindustrie. Die Textilmaschinenführer/innen müssen sich daher ständig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Maschentechnik, Maschenwarenkunde, Fertigungstechnik in der Bekleidungsindustrie, Fachseminare für Textilkunde oder Grundlagen des Textil- und Bekleidungsgewerbes. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, liegt es für Textilmaschinenführer/innen in der Maschenindustrie nahe, zunächst die einjährige Aufbaustufe der Stufenausbildung zum Textilmechaniker/zur Textilmechanikerin in der Maschenindustrie zu absolvieren. Mit einigen Jahren Berufserfahrung können sie beispielsweise die Prüfung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin Textil ablegen oder sich zum Textiltechniker/zur Textiltechnikerin weiterbilden. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium beginnen. Hier bietet sich insbesondere der Studiengang Fertigungsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Textil an.

7 Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie gibt es Alternativen in den Bereichen: Maschinenbedienung in den Bereichen Garnerzeugung, -verarbeitung, Herstellung textiler Flächengebilde Textilveredelung Maschinenführung außerhalb der Textilindustrie Strickerei im Handwerk Textilstopferei Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Herstellung bzw. Bearbeitung textiler Flächen oder Garne sowie im Bedienen und Überwachen von Maschinen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie auf: Maschinenbedienung in den Bereichen Garnerzeugung, -verarbeitung, Herstellung textiler Flächengebilde Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie bedienen und kontrollieren genau wie Beschäftigte in den hier genannten Berufen Textilmaschinen und Anlagen. Dabei ist es wichtig, für reibungslose Fertigung zu sorgen, kleinere Maschinenstörungen zu beheben und die Qualität der erzeugten Ware zu überwachen. In der jeweiligen Ausbildung stehen Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten textiler Faserstoffe im Vordergrund. Alternativberufe: Textilmaschinenführer/in - Spinnerei in BERUFENET Textilmaschinenführer/in - Weberei in BERUFENET Textilmaschinenführer/in - Tufting in BERUFENET Textilmaschinenführer/in - Vliesstoff in BERUFENET Bereich Textilveredelung In beiden Berufen werden computergesteuerte und automatisierte Maschinen und Anlagen der Textilindustrie - hier aus dem Bereich Veredlung - bedient und überwacht. Inhalt der jeweiligen Ausbildung ist der Erwerb von Kenntnissen über textile Faserstoffe, Erzeugnisse und Prüftechniken. Wichtig für die Tätigkeit in beiden Bereichen sind mechanischtechnisches Verständnis, sorgfältige Arbeitsweise und Konzentrationsfähigkeit. Alternativberuf: Textilmaschinenführer/in - Veredlung in BERUFENET Bereich Maschinenführung außerhalb der Textilindustrie Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie sind genau wie Beschäftigte der hier genannten Berufe mit der Bedienung, Überwachung und Wartung von Maschinen beschäftigt. Auch wenn es sich hier um Maschinen anderer Größenordnung und Funktion handelt, so muss doch die Qualität der Erzeugnisse und der Lauf der Maschinen ständig kontrolliert werden. Interesse an mechanisch-technischen Abläufen und Vorliebe für Tätigkeit an Maschinen muss gegeben sein. Alternativberufe: Papiermacher/in - Papier-Karton-Pappe in BERUFENET Papiermacher/in - Zellstoff in BERUFENET Verpackungsmittelmechaniker/in in BERUFENET Buchbinder/in - Buchfertigung (Serie) in BERUFENET Buchbinder/in - Druckweiterverarbeitung (Serie) in BERUFENET Chemikant/in in BERUFENET Pharmakant/in in BERUFENET Bereich Strickerei im Handwerk Textilmaschinenführer/innen - Maschenindustrie stellen genau wie Stricker/innen Maschenwaren her, wie diese kennen sie sich bestens aus mit Arbeitsweisen und Fertigungsabläufen bei der Herstellung von Maschenwaren, mit Strickund Wirkverfahren, Maschenbildungs- und Musterungsmöglichkeiten. In beiden Bereichen braucht es Freude am Umgang mit textilem Material, Farbunterscheidungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und sorgfältige Arbeitsweise. Alternativberuf: Stricker/in in BERUFENET Bereich Textilstopferei Beschäftigte im Bereich Textilstopferei haben ebenfalls Umgang mit textilen Flächenerzeugnissen, jedoch dominiert hier die reine Handarbeit bzw. der Umgang mit handgeführten Maschinen. In der jeweiligen Ausbildung stehen der Erwerb von Kenntnissen über Garne, Fasern, textile Erzeugnisse sowie Prüftechniken im Vordergrund. Bereitschaft zu genauem, sorgfältigem Arbeiten sowie die Neigung zum Umgang mit textilem Material sind für beide Bereiche wichtig. Alternativberuf: Textilstopfer/in in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten

8 Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (material- und maschinenbezogene Berechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Kenntnisse in Physik (besonders Elektrizitätslehre) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Werken Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung in der Maschen-Industrie vom (BGBL I S.146), außer Kraft ab Fundstelle: 1993 (BGBl. I S.146) Volltext (pdf, 982kB) Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung in der Maschen-Industrie, Textilmaschinenführer/in-Masche, Textilmechaniker/in- Masche vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 615kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Textilindustrie durch die Einführung von elektronisch gesteuerten Maschinen und Anlagen zu einem der modernsten Industriezweige entwickelt. Neue Strick- und Wirkarten sowie eine erhöhte Vielfalt der Musterungen und verwendeten Materialien ermöglichen eine rasche Anpassung an rasch wechselnde Modetrends. Da sich die Technologien im Bereich der Textilmaschinen immer weiter verfeinerten und durch wachsende Komplexität gekennzeichnet sind, mussten auch die Ausbildungen in der Maschenwaren produzierenden Industrie den neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Mit der Verordnung über die Berufsausbildung in der Maschenwaren produzierenden Industrie im Jahr 1971 wurde eine neue gestufte Ausbildung eingeführt, die auf den Fortschritt in der Maschinenstricktechnik reagierte. Die Ausbildung bestand aus einer Grundstufe zum/zur Textilmaschinenführer/in, die nach 2 Jahren abschloss und einer einjährigen Aufbaustufe zum/zur Textilmechaniker/in, bei der man sich zwischen Strickerei und Wirkerei, Strumpf- und Feinstrumpfrundstrickerei sowie Ketten- und Raschelwirkerei als eigenständige Berufsziele der Aufbaustufe entscheiden konnte. Die früheren Ausbildungsberufe Flachwirker/in, Kettenwirkeinrichter/in, Raschelwirker/in, Rundwirkeinrichter/in, Strickeinrichter/in, Strumpfstrickeinrichter/in waren hiermit aufgehoben. Die letzte Neuordnung der Ausbildung erfolgte 1993 und hielt am Konzept der Stufenausbildung fest. Die Vorrichtung, Einstellung und sachgerechte Handhabung der modernen Anlagen erfordern Fachpersonal, das nicht nur auf dem einschlägigen Maschinensektor geschult ist, sondern das auch grundlegende Kenntnisse über die zu verarbeitenden Faserrohstoffe, Garne und Zwirne besitzt, um die von Mikroelektronik und Software- Programmen bestimmten Strickverfahren zu kennen. Dabei blieb man für die Grundstufe bei der Abschlussbezeichnung Textilmaschinenführer/in - Maschenindustrie, in der Aufbaustufe wurden die drei Fachrichtungen sowie der Ausbildungsberuf der/die Gummistrumpfstricker/in aufgehoben und zu einer einheitlichen Aufbaustufe, Textilmechaniker/in - Maschenindustrie, zusammengefasst.

9 Ausblick - absehbare Änderungen Bisherige Stufenausbildung wird abgeschafft Die Ausbildung in den textilen Produktionsberufen wird zum Beginn des Ausbildungsjahres 2005 neu geordnet. Gemäß der Devise "weg von der Spartenorientierung und hin zum breit gefächerten Beruf für die gesamte Branche" wird die bisherige Stufenausbildung Textilmaschinenführer/in - Textilmechaniker/in abgeschafft. An ihre Stelle tritt der neue dreijährige Monoberuf Produktionsmechaniker/in -Textiltechnik, dessen Ausbildungsordnung zum 1. August 2005 in Kraft treten soll. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2005 auch in der Textilbranche Maschinen- und Anlagenführer/innen ausgebildet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Maschinen- und Anlagenführer/in in BERUFENET Produktionsmechaniker/in - Textiltechnik in BERUFENET

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