TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN

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1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines Geltungsbereich Anschluss an die Fernwärmeversorgung Druckprobe / Inbetriebnahme Unterbrechung der Wärmeversorgung Plombenverschlüsse Betrieb der Kundenanlage und der Armaturen der SWC 4 2 Fernwärme Heizlast Norm Heizlast für Raumheizung Norm Heizlast für Raumluftheizung Norm Heizlast für Trinkwassererwärmung Sonstige Norm Heizlast Wärmeleistung Änderung der Norm Heizlast / des Anschlusswertes Wärmemengenmessung und Volumenstrombegrenzung 5 3 Wärmeträger Technische Daten Rücklauftemperatur 5 4 Hausanschluss Hausanschlussleitung Hausanschlussraum Hausstation Übergabestation Hauszentrale 7 5 Hauszentrale Raumheizung Direkter Anschluss Indirekter Anschluss Temperaturregelung Temperaturabsicherung Rücklauftemperaturbegrenzung Volumenstrom Druckabsicherung Werkstoffe und Verbindungselemente Sonstiges Wärmeübertrager 8 6 Hauszentrale Raumluftheizung (RLH) Direkter Anschluss Indirekter Anschluss Temperaturregelung Temperaturabsicherung Rücklauftemperaturbegrenzung Volumenstrom Druckabsicherung Werkstoffe und Verbindungselemente Sonstiges Wärmeübertrager 10 TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 1 von 18

2 7 Hauszentrale Trinkwassererwärmung Direkter Anschluss Indirekter Anschluss Temperaturregelung Temperaturabsicherung Rücklauftemperaturbegrenzung Volumenstrom Druckabsicherung Werkstoffe und Verbindungselemente Sonstiges Wärmeüberträger 12 8 Wärmeschutz / Frostschutz 12 9 Schallschutz Anlagen Abkürzungen und Formelzeichen Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen Raumheizung / Raumluftheizung Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen gegen Drucküberschreitung infolge Wasserausdehnung beim indirekten Anschluss Hauszentrale-Trinkwassererwärmung alle Netzfahrweisen Indirekter Anschluss - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage > 75 C Hauszentrale-Trinkwassererwärmung alle Netzfahrweisen Indirekter Anschluss - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage 75 C Anordnungsbeispiele zu den Tabellen Anlage 4 und Anlage Anschlussschema mit Liefer- und Leistungsgrenze Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss Schaltschema Zweileiter-Wärmenetz Indirekter Anschluss RH ohne BW Schaltschema Zweileiter-Wärmenetz Indirekter Anschluss RH mit BW Antrag zur Herstellung / Erweiterung eines Fernwärme Hausanschlusses Antrag zur Zustimmung zu einer Fernwärme Hausstation Antrag zur Inbetriebsetzung einer Fernwärme Kundenanlage Ablaufschema zur Herstellung / Erweiterung eines Fernwärme Hausanschlusses TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 2 von 18

3 1 ALLGEMEINES Die Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Cottbus GmbH (nachstehend SWC genannt) wurden aufgrund des 4 Abs. 3 und 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) aufgestellt. Geltende Gesetze, DIN-Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften bleiben von diesen TAB-HW unberührt. Die TAB-HW sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des zwischen der SWC und dem Anschlussnehmer bzw. Kunden abgeschlossenen Netzanschlussvertrages bzw. Fernwärmeversorgungsvertrages. Sie werden den Anschlussnehmern bzw. Kunden mit den Verträgen oder in anderer Weise zugestellt. Änderungen und Ergänzungen der TAB-HW gibt SWC in geeigneter Weise bekannt. Der Anschlussnehmer bzw. Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie-und Handelskammer zugehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Er verpflichtet für ihn planende und ausführende Firmen zur Einhaltung dieser TAB-HW. Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von den TAB-HW sind vor Beginn der Arbeiten mit der SWC zu klären. Ausnahmen sind nur nach vorab schriftlich eingeholter Zustimmung der SWC zulässig. Werden Mängel an Kundenanlagen festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erheblichen Störungen erwarten lassen, so ist, SWC berechtigt, bis zur Behebung der Mängel die Kundeanlage von der Versorgung auszuschließen, bei Gefahr für Leib oder Leben ist SWC hierzu verpflichtet. 1.1 Geltungsbereich Diese TAB-HW einschließlich der dazugehörigen spezifischen Datenblätter für die einzelnen Versorgungsgebiete gelten in der vorliegenden Fassung mit Wirkung ab dem für die Planung, den Anschluss, die Inbetriebnahme und den Betrieb von Kundenanlagen die an Heizwassernetze der SWC angeschlossen sind bzw. werden. Kundenanlagen, die bis zum bereits an die Heizwassernetze der SWC angeschlossen waren, und bei denen einzelne Regelungen der vorliegenden TAB-HW ohne Änderungen an der Kundenanlage nicht vollständig eingehalten werden können, werden hinsichtlich der betroffenen Regelungen auf der Grundlage der bis zum geltenden TAB-HW der SWC weiterbetrieben. Die ab dem geltenden TAB-HW sind unabhängig vom Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Kundenanlage einzuhalten, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes und der Erzeugungsanlage notwendig ist. 1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung Die Herstellung/Erweiterung eines Anschlusses an ein Heizwassernetz der SWC ist vom Anschlussnehmer bzw. Kunden unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes (Anlage 11) zu beantragen. Folgende Unterlagen sind vom Anschlussnehmer bzw. Kunden der SWC, wenn nicht anders abgestimmt, je einfach einzureichen: - mit der Antragstellung (Anlage 11) Angaben zum Wärmeleistungsbedarf Übersichtsplan M 1:500 des anzuschließenden/zu erweiternden Objektes mit Kennzeichnung der Lage des Hausanschlussraumes - vor Baubeginn (Anlage 12) Planungs- und Ausführungsunterlagen der Hausanschlussstation, sofern diese im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Die SWC behält sich Einsprüche zu den eingereichten Planungs-und Ausführungsunterlagen vor. Im Interesse des Anschlussnehmers bzw. Kunden ist die projektierte Lösung für den Neuanschluss bzw. die Erweiterung der Kundenanlage bereits vor Baubeginn des Projektes abzustimmen. Das gilt auch für wesentliche Änderungen. 1.3 Druckprobe / Inbetriebnahme Die beabsichtigte Inbetriebnahme der Kundenanlage ist bei SWC mindestens 8 Tage vorher schriftlich unter Verwendung des Formblatts (Anlage 13) zu beantragen. Vor Inbetriebnahme ist die Hausstation einer inneren Reinigung und Druckprüfung zu unterziehen. Alle Teile der Kundenanlage, die vom Wärmeträger Heizwasser der SWC durchflossen werden, sind mit Leitungswasser so lange durchzuspülen, bis das Wasser die Anlage rein verlässt. Anschließend ist die Anlage völlig zu entleeren und sämtliche Schmutzfänger sind zu reinigen und wieder zu schließen. Die Druckprobe ist mit mindestens dem 1,3 fachen des maximalen Betriebsdruckes durchzuführen. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage darf nur in Anwesenheit eines Beauftragten des Anlagenerrichters und der SWC erfolgen. Sie ist von dem Ergebnis der technischen Abnahme durch die SWC abhängig zu machen. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 3 von 18

4 Am Tage der Inbetriebnahme sind der SWC zu übergeben: 1. Schweißprotokoll mit Angaben der Ausführungsklasse und des Prüfanteils 2. Druckprobenprotokoll 3. Spülprotokoll 1.4 Unterbrechung der Wärmeversorgung Wünscht der Kunde die Abschaltung der Kundenanlage z.b. zur Durchführung planmäßiger Arbeiten an seinem Teil der Anlage, dann ist SWC wenigstens 5 Tage vorher schriftlich davon zu unterrichten. Die sachgerechte Trennung der Kundenanlage vom Fernwärmenetz darf außer im der Fall drohender Gefahr nur von Beauftragten der SWC durchgeführt werden. Für Arbeiten an vom Fernheizwasser durchströmten Anlagenteilen ist die schriftliche Freimeldung der SWC einzuholen. Die erneute Inbetriebsetzung einer Kundenanlage auf Anforderung des Kunden erfolgt in Abstimmung mit dem Personal der SWC. Wünscht der Kunde die Abschaltung der Kundenanlage und versorgt er über seine Kundenanlage weitere Abnehmer ist er selbst dafür verantwortlich, diese Abnehmer über die Abschaltung zu informieren und hat sicherzustellen, dass diesen Abnehmern durch die Abschaltung keine Schäden entstehen. 1.5 Plombenverschlüsse Die Kundenanlagen sind zum Schutz vor unbefugter Entnahme von Heizwasser oder Wärmeenergie plombierbar zu gestalten (siehe auch 12 AVBFernwärmeV). Die Plombenverschlüsse der SWC dürfen nicht beschädigt und nur mit Zustimmung der SWC entfernt werden. Ihre Entfernung ist im Gefahrenfall auch durch andere Personen zulässig; in diesem Fall ist SWC unverzüglich zu verständigen. Stellt der Kunde oder dessen Beauftragter fest, dass Plomben fehlen, ist SWC unverzüglich zu benachrichtigen. Haupt- und Sicherungsstempel (Marken und/oder Bleiplomben) der Messgeräte dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. In Anlagenbereichen des Kunden, in denen das Heizwasser der SWC fließt, sind nicht plombierbare Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf (auch Überströmleitungen) nicht zugelassen. 1.6 Betrieb der Kundenanlage und der Armaturen der SWC Die Kundenanlage und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der SWC oder Dritter ausgeschlossen sind. Die Armaturen der SWC dürfen grundsätzlich nur von SWC betätigt werden. Ausgenommen ist der Fall drohender Gefahr; in diesem Fall darf auch der Kunde die Armaturen der SWC schließen, jedoch nicht wieder öffnen (s. dazu auch Pkt. 1.4). 2 Fernwärme - Heizlast Die Norm Heizlastberechnung (Wärmebedarfsberechnung) und die Ermittlung der Wärmeleistung sind vom Anschlussnehmer bzw. Kunden vorzunehmen und auf Verlangen der SWC vorzulegen. 2.1 Norm Heizlast für Raumheizung Die Berechnung erfolgt nach DIN EN (Ersatz für DIN 4701) in der jeweils gültigen Fassung. In besonderen Fällen, z.b. Altbauten, kann nach Abstimmung mit SWC ein Ersatzverfahren angewandt werden. 2.2 Norm Heizlast für Raumluftheizung Die Norm Heizlast für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN 1946 zu ermitteln. 2.3 Norm Heizlast für Trinkwassererwärmung Die Norm - Heizlast für die Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 ermittelt. In besonderen Fällen kann nach Abstimmung mit SWC ein Ersatzverfahren angewandt werden. 2.4 Sonstige Norm Heizlast Die Norm - Heizlast von Sonderabnehmern (z.b. Industriebetriebe, Kirchen, Krankenhäuser) und die Norm Heizlastminderung durch Wärmerückgewinnung sind gesondert auszuweisen. 2.5 Wärmeleistung Aus den Wärmebedarfswerten der vorstehenden Punkte 2.1 bis 2.4 wird die vom Anschlussnehmer bzw. Kunden zu bestellende und von der SWC vorzuhaltende maximale Wärmeleistung abgeleitet. Diese maximale Wärmeleistung wird in der Regel ab einer Außentemperatur von -16 C angeboten. Bei höheren Außentemperaturen wird die Wärmeleistung entsprechend angepasst. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 4 von 18

5 Wird die maximale Wärmeleistung bei höheren Außentemperaturen benötigt, ist dieses vertraglich zu vereinbaren. Aus der vorzuhaltenden maximalen Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur gem. Datenblatt des jeweiligen Fernwärmenetzes an der Übergabestation der Fernheizwasser- Volumenstrom ermittelt und von der SWC eingestellt, begrenzt und plombiert. 2.6 Änderung der Norm-Heizlast / des Anschlusswertes Verlangt der Anschlussnehmer gemäß 3 AVBFernwärmeV eine Vertragsanpassung, so muss er die Anlagenteile der Kundenanlage den veränderten Verhältnissen anpassen. Wenn sich die Norm Heizlast während der Vertragslaufzeit ändert, so kann auch die Anpassung von Anlagenteilen der SWC zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Betriebes erforderlich werden. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet: - Änderungen in der Nutzung der Gebäude - Änderungen in der Nutzung der Kundenanlage - Erweiterungen, Änderung, Stilllegungen oder Teilstilllegungen der Kundenanlage, sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, die Einfluss haben auf: o den vertraglich festgelegten Anschlusswert o den vertraglich festgelegten Volumenstrom o die vertraglich festgelegte max. Rücklauftemperatur o die exakte Messung und Steuerung der Fernwärmeversorgung der SWC frühzeitig schriftlich mitzuteilen, so dass bis zum Zeitpunkt der Veränderung die technischen und vertraglichen Voraussetzungen ordnungsgemäß geschaffen werden können. 2.7 Wärmemengenmessung und Volumenstrombegrenzung Die Verbrauchsmesseinrichtungen für die Wärmelieferung und evtl. die Nachspeisewassermenge incl. Zubehör sowie der Volumenstrombegrenzer / Differenzdruckregler werden dem Anschlussnehmer bzw. Kunden von der SWC zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum der SWC. Der Kunde und Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass die Montage dieser Geräte gemäß den im Zustimmungsschreiben der SWC für die geplante Herstellung/Erweiterung der Fernwärme-Hausstation (siehe Anlage 14 Ziff. 5) aufgeführten technischen Anforderungen von SWC bzw. einem Beauftragten der SWC erfolgen kann. Von der SWC angebrachte Plomben dürfen nicht entfernt werden. Die gelieferte Wärmemenge wird durch Wärmemengenrechner, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, ermittelt. Mit Ihnen kann auch die maximale Wärmeleistung (höchste Inanspruchnahme im Abrechnungsjahr) ermittelt werden. Dabei ist die Zeitspanne für die Erfassung der Spitzenwärmeleistung auf 60 min. eingestellt. 3 WÄRMETRÄGER Als Wärmeträger dient aufbereitetes Wasser, welches eingefärbt sein kann, entsprechend den Anforderungen des VdTÜV/AGFW-Merkblattes TCh Es darf nicht verunreinigt oder ohne Einwilligung der SWC der Anlage entnommen, verändert oder ergänzt werden. Durch eine fachgerechte Auslegung der Kundenanlage hat der Anschlussnehmer bzw. Kunde dafür zu sorgen, dass das Heizwasser kontinuierlich und qualitätsgerecht zurückgeliefert wird. Eigentümer des Heizwassers ist SWC. Die Entnahme von Fernheizwasser darf nur in vereinbartem Umfang gegen Entgelt gemäß dem aktuellen auf der Internetseite der SWC ( veröffentlichten Preisblatt über eine von der SWC zugelassene und abgenommene Entnahmeeinrichtung mit Zähler (siehe Anlage 10) zum Füllen oder Nachfüllen der Hausstation und Hausanlage entnommen werden. 3.1 Technische Daten Die technischen Daten (Drücke und Temperaturen) des Wärmeträgers können in den verschiedenen Fernwärmenetzen unterschiedlich sein. Sie ergeben sich im Einzelnen aus den Datenblättern der Versorgungsgebiete, die bei Bedarf bei der SWC anzufordern sind. 3.2 Rücklauftemperatur Die in den Datenblättern angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Bei unterschiedlichen Rücklauftemperaturangaben gilt die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch Aufbau und Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die SWC entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 5 von 18

6 4 HAUSANSCHLUSS 4.1 Hausanschlussleitung Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmt die SWC. Die Leitungsführung bis zur Übergabestation ist zwischen dem Anschlussnehmer bzw. Kunden und der SWC abzustimmen. Fernwärmeleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut und mit tief wurzelnden Gewächsen überpflanzt werden. Die Breite des Schutzstreifens ist von der Anzahl und Dimension der Rohre abhängig und wird von der SWC im Rahmen des Zustimmungsschreiben der SWC für die Herstellung/ Erweiterung einer Fernwärme-Hausstation (siehe Anlage 14 Ziff. 5) im Einzelfall festgelegt. Die Hausanschlussleitungen dürfen innerhalb von Gebäuden weder unter Putz verlegt, noch einbetoniert bzw. eingemauert werden. Sie müssen frei zugänglich bleiben. Die SWC sorgt bei der Einführung der Hausanschlussleitungen in das Gebäude für eine Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser. Wünscht der Anschlussnehmer einen gas- oder druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser, in Abstimmung mit der SWC, von ihm selbst veranlasst. 4.2 Hausanschlussraum In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage und Abmessungen sind mit der SWC rechtzeitig abzustimmen. Als Planungsgrundlage gilt DIN Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist kein gesonderter Hausanschlussraum erforderlich. Der Raum sollte verschließbar sein und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter der SWC und dessen Beauftragte zugänglich sein. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur darf 30 C, die Temperatur des Trinkwassers 25 C nicht überschreiten. Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützenden Räumen angeordnet sein. Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Elektrische Installationen sind nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichende Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig. Nach Bedarf ist für die Hausstation ein elektrischer Anschluss bereitzustellen. Die Stromart (Wechsel-/Drehstrom) und die Nennströme der Sicherungen sind mit der SWC abzustimmen. Für den Raum sind eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle zu empfehlen. Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen. 4.3 Hausstation Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale (siehe Anlage 7). Die Hausstation muss für den indirekten Anschluss konzipiert werden. Ausnahmen hiervon sind vorbehalten. DIN 4747 ist zu beachten. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Hausanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt wird. Ein direkter Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage vom Heizwasser aus dem Fernwärmenetz durchströmt wird. Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere Komponenten in Baugruppen zusammengefasst werden Übergabestation Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung kann ebenfalls in der Übergabestation untergebracht sein. Durch SWC erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile, unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des max. Volumenstromes, der erforderlichen Anschlussart - direkt oder indirekt - und der technischen Netzdaten gemäß dem jeweiligen für das Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt, welches bei Bedarf bei SWC anzufordern ist. Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747 und die entsprechenden AGFW-Arbeitsblätter. Falls Druck- und/oder Temperaturabsicherungen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese gemäß DIN 4747 ausgeführt werden. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemen dargestellt. Wärmemengenrechner und Maximalmengenbegrenzer werden von der SWC ausgewählt und bereitgestellt. Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall- und Wärmedämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen. Potentialausgleich und ggf. erforderliche Elektroinstallationen sind nach VDE 0100 auszuführen. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 6 von 18

7 4.3.2 Hauszentrale Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom. 5 HAUSZENTRALE RAUMHEIZUNG Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion abgeben. 5.1 Direkter Anschluss Der direkte Anschluss wird bei Neuanlagen nicht mehr bzw. nur in Sonderfällen zugelassen. Gründe sind die hohen Druckbelastungen für die Hausanlagen sowie der Wunsch der meisten Kunden nach hydraulischer Trennung vom Heizwassernetz der SWC. Das Heizwasser aus dem Netz der SWC durchströmt bei einem direkten Anschluss die gesamte Kundenanlage. Der direkte Anschluss ist in diesen TAB - HW nicht geregelt. Er ist separat mit der SWC zu verhandeln. 5.2 Indirekter Anschluss (siehe Anlage 8) Temperaturregelung Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen. Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW als Anlage beigefügten Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der SWC zu nehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen. Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz-Differenzdruck (Δpmin. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den max. auftretenden Netz-Differenzdruck schließen können (Δpmax. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) Temperaturabsicherung (siehe Tabelle Anlage 2) Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 C ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 C bis 140 C ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich. Bei Netzvorlauftemperaturen über 140 C sind ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der TR greift in die Regelfunktion der Vorlauftemperatur ein. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Auch Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen Rücklauftemperaturbegrenzung Die im Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Bei unterschiedlichen Rücklauftemperaturangaben gilt die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 7 von 18

8 Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die SWC entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen. Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers. Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen. Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen wird empfohlen. Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur zwischen Druckund Saugseite der Umwälzpumpen eingebaut werden Druckabsicherung (siehe Tabelle Anlage 3) Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 zu erfolgen Werkstoffe und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Fernheizwasserqualität geeignet sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen Sonstiges Die Energieeinsparverordnung, die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung sind zu beachten. Nicht zugelassen sind: - Hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf weder primär- noch sekundärseitig, - automatische Be- und Entlüftungen im Primärteil der Hauszentrale, - Gummikompensatoren Wärmeübertrager Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die max. Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes (gem. Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) geeignet sein. Sekundärseitig sind die max. Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Die thermische Auslegung der Wärmeübertrager hat so zu erfolgen, dass die max. Wärmeleistung bei den vereinbarten Netztemperaturen gem. Datenblatt erreicht wird. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 5 K betragen. Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen. 6 HAUSZENTRALE- RAUMLUFTHEIZUNG (RLH) Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch erzwungene Konvektion abgeben. Hierzu gehören z. B. Ventilatorkonvektoren, Decken- und Wandlufterhitzer sowie Luftheizregister in Klimaanlagen. Wegen der vielfältigen Schaltungsvarianten sind die Entwürfe rechtzeitig mit der SWC abzustimmen. 6.1 Der direkte Anschluss wird bei Neuanlagen nicht mehr zugelassen. 6.2 Indirekter Anschluss Temperaturregelung Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Die Regelung der Lufttemperatur (z. B. Raum-, Zu- oder Abluft) erfolgt durch nachgeschaltete Regeleinrichtungen in der Hausanlage. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 8 von 18

9 Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW als Anlage beigefügten Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der SWC zu nehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen. Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz-Differenzdruck (Δpmin. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den jeweils max. auftretenden Netz-Differenzdruck schließen können (Δpmax. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) Temperaturabsicherung (siehe Tabelle Anlage 2) Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 C ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich. Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 C bis 140 C ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich. Bei Netzvorlauftemperaturen über 140 C sind ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der TR greift in die Regelfunktion der Vorlauftemperatur ein. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Auch Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen Rücklauftemperaturbegrenzung Die im Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Bei unterschiedlichen Rücklauftemperaturangaben gilt die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die SWC entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen. Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der RLH-Anlage und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers. Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. Zur Dimensionierung des Stellgerätes ist der maximal erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom zu ermitteln. Hierzu sind in der Regel mehrere Vergleichsrechnungen durchzuführen. Diese Rechnungen sind erforderlich, da der maximale Fernheizwasser-Volumenstrom bei RLH-Anlagen nicht grundsätzlich bei niedrigster Außentemperatur benötigt wird. Es ist unbedingt der im Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet geltende angegebene Verlauf der Vorlauftemperatur des Fernheizwassers und damit dessen Wärmeinhalt in Abhängigkeit von der TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 9 von 18

10 Außentemperatur zu berücksichtigen. So können unter Umständen verschiedenartige Betriebsweisen (Außen-, Misch-, Umluftbetrieb) und besondere Anforderungen an die Zuluftzustände zu Zeiten mit relativ hohen Außentemperaturen und entsprechend geringem Wärmeinhalt des Fernheizwassers ein Maximum an Fernheizwasser Volumenstrom erfordern. Die Umwälzpumpe für das Heizmittel je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen. Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen wird empfohlen. Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur zwischen Druckund Saugseite der Umwälzpumpen eingebaut werden Druckabsicherung (siehe Tabelle Anlage 3) Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 zu erfolgen Werkstoffe und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Fernheizwasserqualität geeignet sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen Sonstiges Die Energieeinsparverordnung, die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung sind zu beachten. Nicht zugelassen sind: - Hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf weder primär- noch sekundärseitig, - automatische Be- und Entlüftungen im Primärteil der Hauszentrale, - Gummikompensatoren. Für Luftheizregister, die mit Außenluft beaufschlagt werden, ist eine Frostschutzschaltung vorzusehen. Zusätzlich ist eine Anfahrschaltung zu empfehlen, wenn längere Leitungswege zwischen Hauszentrale und Heizregister unvermeidbar sind Wärmeübertrager Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die max. Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes (gem. dem für das jeweilige Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt) geeignet sein. Sekundärseitig sind die max. Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Die thermische Auslegung der Wärmeübertrager hat so zu erfolgen, dass die max. Wärmeleistung bei den vereinbarten Netztemperaturen gem. dem für das jeweilige Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt erreicht wird. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 5 K betragen. Dieser Auslegungsfall ist bei RLH-Anlagen nicht zwangsläufig bei der tiefsten Außentemperatur gegeben (siehe Punkt 6.2.4). Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) sind die Wärmeleistungen aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen. In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich. Beim Speicherladesystem sollten Zeitpunkt und Dauer des Ladevorganges so gelegt werden, dass die Raumwärmeversorgung möglichst wenig beeinträchtigt wird. 7 HAUSZENTRALE- TRINKWASSERERWÄRMUNG Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die Hausanlagen mit Warmwasser versorgen. Die Hauszentrale besteht aus den Heizflächen und den Behältern sowie den zugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen. Folgende Systeme werden eingesetzt: - Speicherladesystem, - Durchflusswassererwärmer - Speichersystem mit eingebauter Heizfläche. Die Trinkwassererwärmung kann sowohl im Vorrangbetrieb als auch im Parallelbetrieb zur Raumheizung erfolgen. Bei Vorrangbetrieb wird der Wärmebedarf für die Trinkwassererwärmung zu 100 % abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz oder teilweise reduziert. Ein Parallelbetrieb liegt vor, wenn sowohl der Wärmebedarf der Raumheizung und ggf. der raumlufttechnischen Anlagen als auch der Wärmebedarf der Trinkwassererwärmung gleichzeitig abgedeckt werden. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 10 von 18

11 7.1 Direkter Anschluss Die Heiznetzinhaltswässer können auf lange Sicht nicht als generell physiologisch unbedenklich angenommen werden. Nach DIN 1988 Teil 4 Pkt. 5 ist damit die doppelt hydraulische Trennung zwischen Heiznetzwasser und Trinkwarmwasser erforderlich, wobei der Zwischenheizkreis mit Trinkwasserqualität zu betreiben ist. Hauszentralen mit direktem Anschluss und Trinkwassererwärmung sind deshalb absolute Ausnahmen und im Einzelfall mit der SWC abzustimmen. 7.2 Indirekter Anschluss Der indirekte Anschluss ist bevorzugt in Verbindung mit Speicherladesystemen im Vorrangbetrieb einzusetzen. Durchflusssysteme und Speicher mit eingebauten Heizflächen sind nur nach Rücksprache mit der SWC zu verwenden Temperaturregelung Geregelt werden die Warmwassertemperatur und/oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert. Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Warmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittel-und Ladevolumenstromes erreicht. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW als Anlage beigefügten Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der SWC zu nehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen. Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz-Differenzdruck (Δpmin. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den jeweils max. auftretenden Netz-Differenzdruck schließen können (Δpmax. siehe Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) Temperaturabsicherung Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist nicht erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur bis 100 C und die max. zulässige Vorlauftemperatur in der Trinkwassererwärmungsanlage über 75 C liegen. (Siehe Tabelle Anlage 4) Bei Netzvorlauftemperaturen über 100 C bis 120 C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) vorzusehen. Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 C sind ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW), der auf 75 C eingestellt ist, vorzusehen. Bei Anlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 2 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. Liegt die max. zulässige Temperatur in der Trinkwassererwärmungsanlage unter 75 C ist immer ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW), der auf die max. zulässige Temperatur in der Trinkwassererwärmungsanlage eingestellt ist, vorzusehen. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. (Siehe Tabelle Anlage 5) Rücklauftemperaturbegrenzung Die im Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Bei unterschiedlichen Rücklauftemperaturangaben gilt die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwärmungsanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. SWC entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. Sind für Raumheizung und Trinkwassererwärmung Begrenzungseinrichtungen notwendig und unterschiedliche Rücklauftemperaturwerte gem. dem für das jeweilige Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt einzuhalten, so ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen eine Umschaltmöglichkeit des Begrenzungswertes vorzusehen. Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken, als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen. Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen um Temperaturänderungen schnell zu erfassen. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 11 von 18

12 7.2.4 Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Warmwasservolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Wassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur gem. dem für das jeweilige Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt. Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. Beim Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen und zu begrenzen. Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen Druckabsicherung (Siehe Tabelle Anlage 3) Durch die hydraulische Verbindung der Trinkwassererwärmungsanlage mit der Hausanlage-Raumheizung sind beide Anlagen für den gleichen Druck auszulegen und nach DIN 4747 abzusichern. Die Warmwasserseite ist gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern Werkstoffe und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die vom Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteile ist gemäß DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Fernheizwasserqualität geeignet sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen. Die Auswahl der Werkstoffe für die Trinkwassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Vorschriften vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten Sonstiges Die Energieeinsparverordnung, die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung sind zu beachten. Nicht zugelassen sind: - Hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf, - automatische Be- und Entlüftungen, - Gummikompensatoren Wärmeübertrager Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für die max. Drücke und Temperaturen des Fernwärmenetzes (gem. Datenblatt für das jeweilige Versorgungsgebiet) geeignet sein. Sekundärseitig sind die max. Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchstzulässigen Rücklauftemperatur gem. dem für das jeweilige Versorgungsgebiet geltenden Datenblatt die gewünschte Warmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden. Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen. Bei Wässern, die zu Kalkablagerungen neigen, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen. 8 WÄRMESCHUTZ/FROSTSCHUTZ Alle wärmeführenden Rohrleitungen, Armaturen, Behälter und Apparate sind gegen Wärmeverluste zu isolieren. Für die Ausführung sind die einschlägigen DIN und VDI-Richtlinien sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Die Rohrleitungen sind grundsätzlich einzeln zu isolieren. Der Dämmstoff muss chemisch neutral sein und darf auch im feuchten Zustand das Rohrmaterial nicht angreifen. Die Isolierung ist mit einem widerstandsfähigen Außenmantel gegen Beschädigung und Durchfeuchtung zu schützen. In Hauszentralen ist aus schallschutztechnischen Gründen Plastummantelung bevorzugt einzusetzen. Die Wärmeschutzisolierung ist erst nach erfolgter Druckprobe der Leitung / Anlage aufzubringen. Entlüftungs- und Entleerungsleitungen benötigen keine Wärmeschutzisolierung. Die Möglichkeit der Verbrennung muss allerdings ausgeschlossen werden. Der Hausanschlussraum und die Kundenanlage sind mit geeigneten Mittel gegen Frost zu schützen. TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 12 von 18

13 9 SCHALLSCHUTZ Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen sind so zu installieren, dass unzulässige Schallübertragungen nicht auftreten können. Besondere Sorgfalt ist dabei auf alle zu Wänden und Decken bestehenden Verbindungen zu legen. Bei der Dimensionierung von Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen ist darauf zu achten, dass keine unzulässigen Strömungsgeschwindigkeiten und damit verbundene Geräusche auftreten können. Hauszentralen sollten nicht unter und neben geräuschempfindlichen Räumen (z.b. Schlafzimmer) eingeordnet werden. 10 ANLAGEN 10.1 Anlage 1 Abkürzungen und Formelzeichen AF AGFW AVBFernwärmeV DBUM HS HZ KW MAG MSV R RLH RTB SDBAM SF SiVe STB STW STWH STWW SWC TAB-HW TF TFL AUS TFL EIN TFRH TFRN TFVH TFW TFL TR TRH TRW ÜS V WW Δpmax. Δpmin. ϑrn ϑvh max. ϑvh zul. ϑvn max. Außenfühler Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.v. Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" MinimalDruckbegrenzer Hausstation Hauszentrale Kaltwass er Membra nausdehnungsgefäß Membransicherheitsventil Regler Raumluftheizung Rücklauftemperaturbegrenzer Sicherheitsdruckbegrenzer Sicherheitsfunktion Sicherheitsventil Sicherheitstemperaturbegrenzer Sicherheitstemperaturwächter Sicherheitstemperaturwächter, Heizmittel Sicherheitstemperaturwächter, Warmwasser Stadtwerke Cottbus GmbH Technische Anschlussbedingungen, Heizwasser Temperaturfühler Temperaturfühler, Ladekreis aus Temperaturfühler, Ladekreis ein Temperaturfühler, Rücklauf Heizmittel Temperaturfühler, Rücklauf Netz Temperaturfühler, Vorlauf Heizmittel Temperaturfühler, Warmwasser Temperaturfühler, Luft Temperaturregler Temperaturregler, Heizmittel Temperaturregler, Warmwasser Übergabestation Volumenstrom Warmwasser maximaler Differenzdruck minimaler Differenzdruck Rücklauftemperatur, Netz maximale Vorlauftemperatur, Heizmittel zulässige Vorlauftemperatur, Heizmittel maximale Vorlauftemperatur, Netz TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 13 von 18

14 10.2 Anlage 2 - Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen Raumheizung / Raumluftheizung Anlage Sicherheitsfunktion nach DIN Raumheizung / Raumluftheizung max. Netzvorlauftemperatur (Heizmitteltemperatur) 120 C > 120 C 140 C > 140 C Sicherheitstechnische max. zulässige Vorlauf- Ausrüstung Temperatur in temperatur- regelung TR 1) STW 1) der typgeprüft Hausanlage mit und ohne Hilfsenergie gleitende und gleitend-konstante Netzfahrweise Netzvorlauftemperatur erforderlich 2) erforderlich erforderlich nicht nicht nicht <Netzvorlauftemperatur erforderlich max. ϑ H zul nicht erforderlich erforderlich <Netzvorlauftemperatur erforderlich max. ϑ H zul nicht erforderlich erforderlich <Netzvorlauftemperatur max. ϑ H erforderlich erforderlich erforderlich zul 3) 3) nicht erforderlich erforderlich 3)4) erforderlich 3)4) erforderlich 1) Definition nach DIN ) Dezentrale Temperaturregelung mit thermostatischen Heizkörperventilen ausreichend. 3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1 m³/h nicht überschreitet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich. Flächenheizsysteme und Trinkwassererwärmungsanlagen sind von der Erleichterung ausgenommen. 4) In Anlehnung an DIN erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom kvs-wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 32730, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer Anlage 3 - Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen gegen Drucküberschreitung infolge Wasserausdehnung beim indirekten Anschluss Membransicherheitsventil (MSV) Ausblaseleistung für Wasser in l/h = Nennwärmeleistung in kw < 100 < 350 < 900 Ansprechdruck 3,0 bar Nennweite DN Anschlussgewinde 1) für die Zuleitung - Anschlussgewinde 1) für die Ausblaseleitung G ½ G ¾ G1 G ¾ G 1 G 1¼ Art der Leitung - Mindestdurchmesser und Mindestnennweiten DN Zuleitung d Ausblaseleitung d ) nach DIN ISO TAB Heizwasser Stand: November 2007 Seite 14 von 18

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